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Originalunterlagen zum Vorgang - Leichtleben.de

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-2-<br />

Ich beziehe eine Pension von 1302,24 Euro und eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von<br />

427,81 Euro. Ich bin geschie<strong>de</strong>n und und zahle einen monatlichen Unterhalt von 668,00<br />

Euro für zwei Kin<strong>de</strong>r. Hinzu kommt ein Betrag von ca. 155,72 Euro für die private<br />

Krankenversicherung.<br />

Bedingt durch meine Scheidung im Jahr 2005 sind immer noch Rechnungen zu<br />

begleichen. Tatsächlich verbleiben im Monat nach Abzug aller Kosten in <strong>de</strong>r Regel<br />

maximal ca. 300,00 Euro von <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r gesamte tägliche Bedarf <strong>de</strong>r Lebenshaltung zu<br />

<strong>de</strong>cken ist.<br />

Im Rahmen einer Arzt Konsultation wur<strong>de</strong>n mir Medikamente durch einen Oberstabsarzt<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>swehrkrankenhauses Koblenz verordnet. Bei <strong>de</strong>r Abholung in<br />

<strong>de</strong>r Apotheke wur<strong>de</strong>n 346,01 Euro für diese notwendigen Medikamente berechnet.<br />

Im Bescheid wird mitgeteilt, dass von diesen Medikamenten nur 90,15 Euro als Beihilfe<br />

fähig anerkannt wer<strong>de</strong>n und somit nur 63,11 Euro erstattet wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach meinen Recherchen ist es unmöglich die verordneten Medikamente zu einem Betrag<br />

von 90,15 Euro zu erhalten, auch Vergleichspräparate sind zu diesem Preis nicht<br />

erhältlich. Darüber hinaus han<strong>de</strong>lt es sich <strong>zum</strong> Teil um Präparate, die wegen meiner<br />

chronischen Erkrankung verordnet wur<strong>de</strong>n.<br />

We<strong>de</strong>r Arzt noch Apotheker haben mich auf einen Festbetrag hingewiesen. In <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland gibt es tausen<strong>de</strong> Medikamente, welche einem Festbetrag<br />

unterliegen ist mir nicht bekannt, es ist auch nicht meine Aufgabe als Patient mich über<br />

diese Festbeträge zu informieren. Ich weise Sie darauf hin, dass <strong>de</strong>r <strong>Vorgang</strong> nach meiner<br />

Ansicht einen Verstoß gegen <strong>de</strong>n Artikel 3 GG und gegen die einen nach allgemeinem<br />

Konsens einen Recht Staat <strong>de</strong>finieren<strong>de</strong> Gleichbehandlung verstößt. Darüber hinaus<br />

han<strong>de</strong>lt es sich um einen Verstoß gegen die UN Menschenrechtscharta und verschie<strong>de</strong>ne<br />

an<strong>de</strong>re internationale Bestimmungen.<br />

Am 17.Februar 2009 gegen 10:45 Uhr wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Sachverhalt mit <strong>de</strong>r zuständigen<br />

Sachbearbeiterin Frau Bran<strong>de</strong>nburg <strong>de</strong>r Wehrbereichsverwaltung West telefonisch<br />

erörtert. Ich habe in diesem Gespräch Wi<strong>de</strong>rspruch gegen <strong>de</strong>n Bescheid vom 06. Januar<br />

2010 eingelegt. Frau Bran<strong>de</strong>nburg weigerte sich, diesen Wi<strong>de</strong>rspruch entgegen zu<br />

nehmen, da ich <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rspruch nach Ihrer Ansicht unterschreiben müsse.<br />

Auf Seite 3 <strong>de</strong>s Beschei<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Wehrbereichsverwaltung West heißt es, „EDV-Ausdruck,<br />

daher ohne Unterschrift und Namenswie<strong>de</strong>rgabe gültig“.<br />

Konsequenterweise teile ich Ihnen meine Rechte wahrend mit, da sich die<br />

Wehrbereichsverwaltung weigert, meinen telefonisch, also fernmündlich eingelegten<br />

Wi<strong>de</strong>rspruch <strong>zum</strong> Bescheid <strong>de</strong>r Wehrbereichsverwaltung vom 06. Januar 2010<br />

anzuerkennen, da dieser fernmündlich von mir nicht unterschrieben wer<strong>de</strong>n kann, weigere<br />

ich mich <strong>de</strong>n nicht unterschriebenen EDV-Ausdruck <strong>de</strong>r Wehrbereichsverwaltung<br />

anzuerkennen, da dieser nicht unterschrieben ist.<br />

Die private Krankenkasse <strong>de</strong>beka teilt mir mit <strong>de</strong>r Leistungsmitteilung vom 05.01.2010 mit,<br />

dass die eingereichten <strong>Originalunterlagen</strong> vernichtet wur<strong>de</strong>n und übersen<strong>de</strong>t mir digitale<br />

Kopien ohne Unterschrift.

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