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Originalunterlagen zum Vorgang - Leichtleben.de

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2.2 Allgemeine Fristen in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />

2.2.1 Aufbewahrungsbestimmungen für die Unterlagen für das Haushalts-, Kassen- und<br />

Rechnungswesen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (ABestB-HKR):<br />

- 30 Jahre: Rechnungsnachweisungen mit Anlagen (§ 63 Buchführungs- und<br />

Rechnungslegungsordnung für das Vermögen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (VBRO)); Gesamtrechnungsnachweisung<br />

(§§ 68 ff. VBRO); Unterlagen, die für <strong>de</strong>n Betrieb technischer Anlagen und für<br />

die Bauunterhaltung von Be<strong>de</strong>utung sind; Urkun<strong>de</strong>n über <strong>de</strong>n Erwerb o<strong>de</strong>r die Aufgabe <strong>de</strong>s<br />

Eigentums an Grundstücken mit <strong>de</strong>n Lageplänen; Unterlagen über <strong>de</strong>n Erwerb und die<br />

Aufhebung von Rechten an Grundstücken und von an<strong>de</strong>ren dauern<strong>de</strong>n Rechten sowie<br />

Verträge über dauern<strong>de</strong> Lasten und Verbindlichkeiten; Urkun<strong>de</strong>n über Son<strong>de</strong>r- und<br />

Gewohnheitsrechte sowie über Familien- und Erbrechte und Schuldverschreibungen und<br />

an<strong>de</strong>re Urkun<strong>de</strong>n sowie Schriftstücke, <strong>de</strong>ren Vernichtung von Nachteil für <strong>de</strong>n Bund sein<br />

könnte.<br />

- 10 Jahre: Sachbücher und Vorbücher zu <strong>de</strong>n Sachbüchern<br />

- 5 Jahre: Kassenanordnungen und Kassenanweisungen; begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen; sonstige<br />

Rechnungsunterlagen (z. B. Jahreskontoauszüge); Verzeichnis <strong>de</strong>r Vermögenskonten;<br />

Kontogegenbücher mit Belegen und ggf. Zahlungsnachweisungen; weitere bisher nicht<br />

genannte Bücher, die bei <strong>de</strong>n Kassen und Zahlstellen geführt wer<strong>de</strong>n; Anordnungen und<br />

Anschreibungen über die Annahme und Auslieferung von Wertgegenstän<strong>de</strong>n; Tagesabschlüsse,<br />

Anschreibungen und die dazugehörigen Unterlagen bei <strong>de</strong>n Kassen und<br />

Zahlstellen; Arbeitsablaufunterlagen <strong>de</strong>r Kassen und Zahlstellen<br />

- 3 Jahre: Bestandsverzeichnisse und notwendige Unterlagen für bewegliche Sachen und<br />

erledigte Scheck- und Quittungshefte mit <strong>de</strong>n Stammabschnitten <strong>de</strong>r Schecks und Quittungen<br />

- 1 Jahr: Sonstige Unterlagen, die nicht für die Rechnungslegung benötigt wer<strong>de</strong>n.<br />

- Rechnungslegungsbücher, Rechnungsbelege, Rechnungsnachweisungen mit Anlagen,<br />

Gesamtrechnungsnachweisung, das Sachbuch Gesamthaushalt und die sonstigen Rechnungsunterlagen<br />

sind über die für sie gelten<strong>de</strong>n Aufbewahrungszeiten hinaus min<strong>de</strong>stens bis zur<br />

Entlastung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung nach § 114 Bun<strong>de</strong>shaushaltsordnung (BHO) aufzubewahren.<br />

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