Originalunterlagen zum Vorgang - Leichtleben.de
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Gemäß § 12 Abs. 3 prüft das Bun<strong>de</strong>samt für Verfassungsschutz bei <strong>de</strong>r Einzelfallbearbeitung<br />
und nach festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, ob gespeicherte personenbezogene<br />
Daten zu berichtigen o<strong>de</strong>r zu löschen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten<br />
über Bestrebungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 (Bestrebungen, die gegen die freiheitliche<br />
<strong>de</strong>mokratische Grundordnung, <strong>de</strong>n Bestand o<strong>de</strong>r die Sicherheit <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r eines Lan<strong>de</strong>s<br />
gerichtet sind...) sind spätestens zehn Jahre, über Bestrebungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4<br />
(Bestrebungen ..., die durch Anwendung von Gewalt o<strong>de</strong>r darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen<br />
auswärtige Belange <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland gefähr<strong>de</strong>n und solche, die<br />
gegen <strong>de</strong>n Gedanken <strong>de</strong>r Völkerverständigung ... gerichtet sind) sind spätestens 15 Jahre nach<br />
<strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r<br />
Behör<strong>de</strong>nleiter o<strong>de</strong>r sein Vertreter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine an<strong>de</strong>re<br />
Entscheidung.<br />
- Gesetz über <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>snachrichtendienst (Bun<strong>de</strong>snachrichtendienst-Gesetz - BNDG)<br />
Gemäß § 5 hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snachrichtendienst die in Dateien gespeicherten personenbezogenen<br />
Daten zu berichtigen, zu löschen und zu sperren nach § 12 <strong>de</strong>s BVerfSchG mit <strong>de</strong>r Maßgabe,<br />
dass die Prüffrist nach §12 Abs. 3 Satz 1 <strong>de</strong>s BVerfSchG zehn Jahre beträgt.<br />
- Gesetz über <strong>de</strong>n Militärischen Abschirmdienst (MADG)<br />
Gemäß § 7 hat <strong>de</strong>r MAD die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Dateien zu<br />
berichtigen, zu löschen und zu sperren nach § 12 <strong>de</strong>s BVerfSchG.<br />
2.1.2 Zivilrecht<br />
- Han<strong>de</strong>lsgesetzbuch (HGB)<br />
§ 257: 10 Jahre für Han<strong>de</strong>lsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse,<br />
Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte<br />
sowie die zu ihrem Verständnis erfor<strong>de</strong>rlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen<br />
Organisationsunterlagen, außer<strong>de</strong>m Belege für Buchungen in <strong>de</strong>n nach § 238 Abs. 1 zu<br />
führen<strong>de</strong>n Büchern (Buchungsbelege); 6 Jahre für empfangene Han<strong>de</strong>lsbriefe und<br />
Wie<strong>de</strong>rgaben <strong>de</strong>r abgesandten Han<strong>de</strong>lsbriefe<br />
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)<br />
Zu beachten sind die Verjährungsfristen <strong>de</strong>r §§ 194 - 202 BGB, i.d.R. 3 - 30 Jahre.<br />
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