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Originalunterlagen zum Vorgang - Leichtleben.de

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von <strong>de</strong>n genannten Stellen zur Verfügung gestellt wor<strong>de</strong>n sind; wer<strong>de</strong>n die Unterlagen<br />

an<strong>de</strong>ren Stellen zur Verfügung gestellt, sind sie von diesen Stellen auf Anfor<strong>de</strong>rung<br />

zurückzugeben.<br />

(3) Die übrigen Unterlagen im Sinne von Absatz 1 wer<strong>de</strong>n vernichtet, soweit kein Grund zu<br />

<strong>de</strong>r Annahme besteht, dass durch die Vernichtung schutzwürdige Interessen <strong>de</strong>s Betroffenen<br />

beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

- Abgabenordnung (AO)<br />

§ 147: 10 Jahre für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte,<br />

die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erfor<strong>de</strong>rlichen Arbeitsanweisungen und<br />

sonstigen Organisationsunterlagen; Buchungsbelege und Unterlagen, die einer mit Mitteln <strong>de</strong>r<br />

Datenverarbeitung abgegebenen Zollanmeldung nach Artikel 77 Abs. 1 in Verbindung mit<br />

Artikel 62 Abs. 2 Zollko<strong>de</strong>x beizufügen sind, sofern die Zollbehör<strong>de</strong>n nach Artikel 77 Abs. 2<br />

Satz 1 Zollko<strong>de</strong>x auf ihre Vorlage verzichtet o<strong>de</strong>r sie nach erfolgter Vorlage zurückgegeben<br />

haben. Sonstige Unterlagen: 6 Jahre<br />

- Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)<br />

§ 22 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten<br />

(1) Die zuständige Stelle und die mitwirken<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong> haben personenbezogene Daten zu<br />

berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird festgestellt, dass personenbezogene Daten<br />

unrichtig sind o<strong>de</strong>r wird ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten, so ist dies, soweit sich<br />

die personenbezogenen Daten in Akten befin<strong>de</strong>n, dort zu vermerken o<strong>de</strong>r auf sonstige Weise<br />

festzuhalten.<br />

(2) In Dateien gespeicherte personenbezogene Daten sind zu löschen<br />

1. von <strong>de</strong>r zuständigen Stelle<br />

a) innerhalb eines Jahres, wenn <strong>de</strong>r Betroffene keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit<br />

aufnimmt, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Betroffene willigt in die weitere Speicherung ein,<br />

b) nach Ablauf von fünf Jahren nach <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Betroffenen aus <strong>de</strong>r sicherheitsempfindlichen<br />

Tätigkeit, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Betroffene willigt in die weitere Speicherung ein<br />

o<strong>de</strong>r es ist beabsichtigt, <strong>de</strong>m Betroffenen in absehbarer Zeit eine sicherheitsempfindliche<br />

Tätigkeit zuzuweisen, zu übertragen o<strong>de</strong>r ihn dazu zu ermächtigen,<br />

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