Originalunterlagen zum Vorgang - Leichtleben.de
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1.2.2. Anlage 8 zur Verschlusssachenanweisung (VSA): Richtlinie für die Abgabe von<br />
Verschlusssachen an das Geheimarchiv <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarchivs (VS-Archivrichtlinie –<br />
VS-ArchR)<br />
§ 3 Festsetzung <strong>de</strong>r Aufbewahrungsfrist und Dauer <strong>de</strong>r VS-Einstufung<br />
(1) Vor einer Abgabe von VS hat die abgeben<strong>de</strong> Stelle das Endjahr <strong>de</strong>r Aufbewahrungsfrist<br />
und <strong>de</strong>r VS-Einstufung je Aufbewahrungseinheit festzulegen.<br />
(2) Die Aufbewahrungsfrist ist so kurz wie möglich und unabhängig vom Zeitraum <strong>de</strong>r VS-<br />
Einstufung zu bemessen. § 19 <strong>de</strong>r Registraturrichtlinie (RegR) ist entsprechend anzuwen<strong>de</strong>n.<br />
(3) Für <strong>de</strong>utsche VS bestimmt sich die Frist für die Aufhebung <strong>de</strong>r VS-Einstufung nach § 9<br />
Abs. 1 bis 4 VSA.<br />
(4) das Bun<strong>de</strong>sarchiv hat das Recht, sich bei nicht gerechtfertigt erscheinen<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re<br />
überlangen Einstufungsfristen an die zuständige oberste Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Bitte um<br />
Überprüfung <strong>de</strong>r Einstufungsbegründung zu wen<strong>de</strong>n.<br />
1.2.3. Aufbewahrungsbestimmungen für die Unterlagen für das Haushalts-, Kassen- und<br />
Rechnungswesen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (ABestB – HKR)<br />
Aufbewahrungspflichtige Unterlagen sind:<br />
- die Bücher (§ 71 BHO)<br />
- die Belege (§§ 70; 75 BHO)<br />
- die Rechnungsnachweisungen mit Anlagen sowie die Gesamtrechnungsnachweisung (§ 80<br />
BHO)<br />
- die sonstigen Rechnungsunterlagen (§ 80 BHO)<br />
- die begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen und<br />
- das Schriftgut, das bei <strong>de</strong>r Erledigung von Aufgaben <strong>de</strong>r Kassen und Zahlstellen entsteht,<br />
aber für die Rechnungslegung nicht benötigt wird.<br />
Die Unterlagen sind gegen Verlust, Beschädigung, und <strong>de</strong>n Zugriff Unbefugter gesichert und<br />
getrennt nach Haushaltsjahren aufzubewahren. Es muss sichergestellt sein, dass die<br />
Haltbarkeit und Lesbarkeit <strong>de</strong>r Unterlagen während <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r Aufbewahrung nicht<br />
beeinträchtigt wird. Dies ist in regelmäßigen Zeitabstän<strong>de</strong>n zu überprüfen und zu<br />
protokollieren. Die Unterlagen sind so geordnet aufzubewahren, dass innerhalb einer<br />
angemessenen Frist einzelne Unterlagen zur Verfügung stehen.<br />
Die Übernahme <strong>de</strong>s Inhalts von schriftlichen Unterlagen auf digitale o<strong>de</strong>r optische<br />
Speichermedien ist zulässig. Schriftliche Unterlagen dürfen nach <strong>de</strong>r erfolgreichen<br />
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