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Originalunterlagen zum Vorgang - Leichtleben.de

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1.2.2. Anlage 8 zur Verschlusssachenanweisung (VSA): Richtlinie für die Abgabe von<br />

Verschlusssachen an das Geheimarchiv <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarchivs (VS-Archivrichtlinie –<br />

VS-ArchR)<br />

§ 3 Festsetzung <strong>de</strong>r Aufbewahrungsfrist und Dauer <strong>de</strong>r VS-Einstufung<br />

(1) Vor einer Abgabe von VS hat die abgeben<strong>de</strong> Stelle das Endjahr <strong>de</strong>r Aufbewahrungsfrist<br />

und <strong>de</strong>r VS-Einstufung je Aufbewahrungseinheit festzulegen.<br />

(2) Die Aufbewahrungsfrist ist so kurz wie möglich und unabhängig vom Zeitraum <strong>de</strong>r VS-<br />

Einstufung zu bemessen. § 19 <strong>de</strong>r Registraturrichtlinie (RegR) ist entsprechend anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

(3) Für <strong>de</strong>utsche VS bestimmt sich die Frist für die Aufhebung <strong>de</strong>r VS-Einstufung nach § 9<br />

Abs. 1 bis 4 VSA.<br />

(4) das Bun<strong>de</strong>sarchiv hat das Recht, sich bei nicht gerechtfertigt erscheinen<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re<br />

überlangen Einstufungsfristen an die zuständige oberste Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Bitte um<br />

Überprüfung <strong>de</strong>r Einstufungsbegründung zu wen<strong>de</strong>n.<br />

1.2.3. Aufbewahrungsbestimmungen für die Unterlagen für das Haushalts-, Kassen- und<br />

Rechnungswesen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (ABestB – HKR)<br />

Aufbewahrungspflichtige Unterlagen sind:<br />

- die Bücher (§ 71 BHO)<br />

- die Belege (§§ 70; 75 BHO)<br />

- die Rechnungsnachweisungen mit Anlagen sowie die Gesamtrechnungsnachweisung (§ 80<br />

BHO)<br />

- die sonstigen Rechnungsunterlagen (§ 80 BHO)<br />

- die begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen und<br />

- das Schriftgut, das bei <strong>de</strong>r Erledigung von Aufgaben <strong>de</strong>r Kassen und Zahlstellen entsteht,<br />

aber für die Rechnungslegung nicht benötigt wird.<br />

Die Unterlagen sind gegen Verlust, Beschädigung, und <strong>de</strong>n Zugriff Unbefugter gesichert und<br />

getrennt nach Haushaltsjahren aufzubewahren. Es muss sichergestellt sein, dass die<br />

Haltbarkeit und Lesbarkeit <strong>de</strong>r Unterlagen während <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r Aufbewahrung nicht<br />

beeinträchtigt wird. Dies ist in regelmäßigen Zeitabstän<strong>de</strong>n zu überprüfen und zu<br />

protokollieren. Die Unterlagen sind so geordnet aufzubewahren, dass innerhalb einer<br />

angemessenen Frist einzelne Unterlagen zur Verfügung stehen.<br />

Die Übernahme <strong>de</strong>s Inhalts von schriftlichen Unterlagen auf digitale o<strong>de</strong>r optische<br />

Speichermedien ist zulässig. Schriftliche Unterlagen dürfen nach <strong>de</strong>r erfolgreichen<br />

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