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Originalunterlagen zum Vorgang - Leichtleben.de

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- <strong>de</strong>r Erleichterung <strong>de</strong>r abschließen<strong>de</strong>n Ausson<strong>de</strong>rung durch Nachweis <strong>de</strong>s weiteren<br />

Verfahrens (Vernichten o<strong>de</strong>r Abgeben an das Zwischenarchiv, bei elektronisch gespeichertem<br />

Schriftgut: Dem Bun<strong>de</strong>sarchiv anbieten).<br />

II. Organisatorischer Bezug<br />

1. Entsprechend <strong>de</strong>r behördlichen Aktenordnung kann <strong>de</strong>r Katalog zentral für die gesamte<br />

Behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>zentral nach aktenführen<strong>de</strong>n Organisationseinheiten geführt wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Den Katalog führt die zentrale Altschriftgutverwaltung, bei <strong>de</strong>zentraler Aktenführung <strong>de</strong>r<br />

Leiter einer Registraturgruppe (Registraturleiter).<br />

3. Der Katalog ist im Regelfall nach Aktenplaneinheiten (z.B. Betreffseinheiten) zu führen.<br />

Bei aktenbezogener Fristbemessung sollte <strong>de</strong>r Katalog in die Aktendatei (Anlage 4)<br />

einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

III. Aufbau<br />

Der Katalog sollte min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong> Angaben enthalten:<br />

1. Kennzeichen <strong>de</strong>r Aktenplaneinheit bzw. Aktenzeichen,<br />

2. Inhaltsbezeichnung <strong>de</strong>r Aktenplaneinheit bzw. Akte,<br />

3. Aktenführen<strong>de</strong> Organisationseinheit (Organisationskennzeichen),<br />

4. Aufbewahrungsfrist (in Jahren),<br />

5. Bemerkung zur Aufbewahrungsfrist, z.B. Begründung <strong>de</strong>r Frist (stets erfor<strong>de</strong>rlich bei einer<br />

Frist von mehr als 30 Jahren), Abweichungen vom Fristbeginn (Anlage 5 Nr. I 3), Name <strong>de</strong>s<br />

fristfestsetzen<strong>de</strong>n Bearbeiters und Datum <strong>de</strong>r Fristfestsetzung,<br />

6. nach Fristablauf in <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> vernichten (ja/nein),<br />

7. Bemerkung <strong>zum</strong> Nachweis <strong>de</strong>r Ermächtigung zur Vernichtung nach Fristablauf z.B.<br />

Geschäftszeichen und Datum <strong>de</strong>r schriftlichen Ermächtigung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarchivs nach § 22<br />

Abs. 1;diese Belege sind zusätzlich zu sammeln. Im Bedarfsfall sollten auch die<br />

Verän<strong>de</strong>rungen im Zeitablauf nachgewiesen wer<strong>de</strong>n (z.B. bei Nr. 3).<br />

IV. Beson<strong>de</strong>rheiten bei elektronisch gespeichertem Schriftgut<br />

Die Angabe, ob Schriftgut nach Fristablauf zu vernichten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sarchiv anzubieten<br />

ist (vgl. Anlage 8 Nr. 3), muss als Metainformation zu allen elektronischen Akten vorhan<strong>de</strong>n<br />

sein, damit die abschließen<strong>de</strong> Ausson<strong>de</strong>rung weitgehend automatisch erfolgen kann.<br />

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