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Nachricht<br />

Seite 1 von 4<br />

W.Sk.<br />

Betreff: WG: Die Führung <strong>de</strong>r Bananenrepublik Deutschland gibt bekannt: Wir la<strong>de</strong>n Sie ein <strong>de</strong>n Staat zu<br />

betrügen und die Spuren erfolgreich zu beseitigen<br />

Betreff: Die Führung <strong>de</strong>r Bananenrepublik Deutschland gibt bekannt: Wir la<strong>de</strong>n Sie ein <strong>de</strong>n Staat zu<br />

betrügen und die Spuren erfolgreich zu beseitigen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren Redaktion,<br />

wie Sie aus <strong>de</strong>m beigefügten Schreiben an <strong>de</strong>n Wehrbeauftragten <strong>de</strong>s Deutschen Bun<strong>de</strong>stages ersehen<br />

können, habe ich wegen <strong>de</strong>r Vernichtung von Orignalrechnungsbelegen und <strong>de</strong>r Fälschbarkeit von<br />

Rechnungsbelegen Beschwer<strong>de</strong> eingelegt, nachrichtlich habe ich dies <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

mitgeteilt.<br />

Sowahl <strong>de</strong>r Wehrbeauftragte, wie auch <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof sind sich Wortleich einig, dass die<br />

Abrechnungsbelege zu vernichten sind, <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof verzichtet damit mit nach eigenen<br />

Angaben auf jegliche Prüfungsmöglichkeit.<br />

In meiner aktiven Dienstzeit wur<strong>de</strong>n wir darüber belehrt, dass die Rezepte als Originaldokumente nicht im<br />

Aktenbestand <strong>de</strong>r Wehrbereichsverwaltungen Eingang fin<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn für Überprüfungen vom<br />

Erstattungsantragsteller nach <strong>de</strong>n Lagerungsvorschriften für die Abrechnungsbelege <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s<br />

min<strong>de</strong>stens zehn Jahre aufzubewahren sind. Inkommepent er Darstellung, wird vom Wehrbeauftragten<br />

dargelegt, dass eine Lagerungsfrist für die Originalbelege aus <strong>de</strong>n Beihilfevorschriften nicht hervorgeht,<br />

selbstverständlich nicht, das Beihilferecht regelt die Beihilfe und nicht die Lagerfristen für<br />

Abrechnungsbelege <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s. Bei <strong>de</strong>r vom Wehrbeauftragten und vom Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

vertretenen Rechtspraxis sind Betrug und Manipulation Tür und Tor geöffnet. Ein Duo eines<br />

Wehrbereichsbeamten / tin in <strong>de</strong>r Beihilfestelle und eines Antragsberechtigten /-ter kann hier über einen<br />

langen Zeitraum ohne jegliche weitere Überprüfungsmöglichkeit <strong>de</strong>r Zahlungsgrundlagen (diese wur<strong>de</strong>n<br />

ja vernichtet) beträchliche Summen falsch erstatten, dies <strong>zum</strong>in<strong>de</strong>st unterhalb <strong>de</strong>r Grenze für die<br />

Zeichnung nach <strong>de</strong>m vier Augen Prinzip.<br />

Han<strong>de</strong>lt es sich um einen größeren Kreis, in welchem sich auch noch <strong>de</strong>r Prüfen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Sachbearbeiters /<br />

-in <strong>de</strong>r Wehrbereichsverwaltung befin<strong>de</strong>t, können extrem hohe Summen erschlichen wer<strong>de</strong>n. Der<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof als Prüfungsinstanz verzichtet ja auf jegliche Prüfungsmöglichkeit.<br />

Die Wehrbereichsverwaltung bestätigt auf Anfrage, das keine Originalbelege archiviert wer<strong>de</strong>n (siehe<br />

Anlage).<br />

Der Dokumentenscan <strong>de</strong>r <strong>de</strong>beka wur<strong>de</strong> von mir persönlich mittels eines Graphikprogrammes und eines<br />

Scanners verän<strong>de</strong>rt um die Einfachheit <strong>de</strong>r Manipulation solcher Digitalisierungen darzustellen,<br />

abgerechnet wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Leistungsanträgen das Originalrezept, für die Manipulationsmöglichkeiten und<br />

<strong>de</strong>ren Einfachheit, hat sich we<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srechnungshof, noch <strong>de</strong>r Wehrbeauftragte interessiert.<br />

Wie wenig die Politiker <strong>de</strong>s Deutschen Bun<strong>de</strong>stages und die Bun<strong>de</strong>sbeamten das gesamte interessiert,<br />

sieht man daran, dass für die "Handlungsweise einer privaten Krankenkasse keinerlei Verantwortung<br />

o<strong>de</strong>r Interesse besteht", sehen Sie lieber Bürger, wir sind so stark mit uns selber beschäftigt, dass wir die<br />

Lagervorschriften <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s, also unsere eigenen Vorschriften nicht kennen, uns alles an<strong>de</strong>re egal ist,<br />

aber wenn Sie jetzt kritisch wer<strong>de</strong>n, trifft sie die Rache <strong>de</strong>s Beamtenapparates und <strong>de</strong>r Politik, sie<br />

bekommen dann keine Erstattungen mehr, son<strong>de</strong>rn nur noch alles gekürzt, wo kommen wir <strong>de</strong>nn mit<br />

kritischen Bürgern hin ?<br />

Zum Thema Beschwer<strong>de</strong>n / Eingaben / Wi<strong>de</strong>rsprüche:<br />

In <strong>de</strong>n Vorschriften für Eingaben und Beschwer<strong>de</strong>n heisst es ausdrücklich "o<strong>de</strong>r zur Nie<strong>de</strong>rschrift", diese<br />

Nie<strong>de</strong>rschrift muss im militärischen Bereich (aber auch in an<strong>de</strong>ren Bereichen) zwingend auch<br />

fernmündlich möglich sein, da ansonsten Verbrechen und Menschenrechtsverstößen Tür und Tor<br />

geöffnet wird, warum habe ich in einem fiktiven Höhrspiel im folgen<strong>de</strong>n dargestellt (bitte spielen Sie zu<br />

Beginn <strong>de</strong>s lesens die "Fanfarenklänge Die Führung <strong>de</strong>r Bananenrepublik gibt bekannt" ab).<br />

Tut....tut....tut Freizeichen<br />

10.10.2010


Nachricht<br />

Seite 2 von 4<br />

Büro <strong>de</strong>s Wehrbeauftragten <strong>de</strong>r Bananenrepublik Deutschland, guten Tag<br />

Maschinengewehrfeuer im Hintergrund<br />

Hallo, hier <strong>de</strong>r (Dienstgrad, Einheit, Einsatzort) ich möchte Ihnen mitteilen, dass mein Vorgesetzter<br />

soeben Kriegsvölkerrechtswidrig bei <strong>de</strong>r Einnahme <strong>de</strong>s Ortes (Ortsbezeichnung) in (Einsatzland)<br />

mehrere Zivilisten erschossen hat und gera<strong>de</strong> eine Frau vergewaltigt. Ich habe mich geweigert dabei<br />

mitzuwirken und mel<strong>de</strong> hiermit diesen Vorfall, nehmen Sie bitte meine Beschwer<strong>de</strong> zur<br />

Nie<strong>de</strong>rschrift auf.<br />

Hören Sie, ich kann sie kaum verstehen, machen sie doch bitte <strong>de</strong>n Fernseher etwas leiser.<br />

Dass ist kein Fernseher dass ist feindlicher Beschuss.<br />

Ja wie können Sie <strong>de</strong>nn hier überhaupt anrufen ?<br />

Mit <strong>de</strong>m Mobiltelefon, die Netze funktionieren hier noch. Jetzt nehmen sie gefälligst meine<br />

Beschwer<strong>de</strong> auf.<br />

Jetzt bleiben sie einmal schön ruhig, ich kann ihre Beschwer<strong>de</strong> nicht aufnehmen, sie müssen nach<br />

hier kommen und diese unterschreiben.<br />

Maschinengewehrfeuer.<br />

Hähren sie mal ich bin (Zahlenangabe) tausend Kilometer von Berlin entfernt. Nehmen sie jetzt<br />

meine Beschwer<strong>de</strong> zur Nie<strong>de</strong>rschrift auf.<br />

Nein, Sie müssen die Beschwer<strong>de</strong> hier im Geschäftszimmer zur Nie<strong>de</strong>rschrift diktieren und<br />

unterschreiben.<br />

Hören sie die Zeit wird knapp, mein Vorgesetzter ist gleich fertig, wissen sie was passiert, wenn <strong>de</strong>r<br />

mitbekommt dass ich hier telefoniere ? Hier passieren gera<strong>de</strong> Verbrechen gegen die Menschlichkeit.<br />

Menschlichkeit, was heisst dass <strong>de</strong>nn, hören Sie mal, ich bin Beamter / in <strong>de</strong>r Bananenrepublik<br />

Deutschland. Hier wird <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntliche Verfahrensgang eingehalten.<br />

Scheisse, zu spät mein Vorgesetzter kommt.<br />

Zum Maschinengewehrfeuer mischt sich ein lauter Peng<br />

10.10.2010


Nachricht<br />

Seite 3 von 4<br />

Eine Stimme mel<strong>de</strong>t sich barsch: Wer ist da ?<br />

Büro <strong>de</strong>s Wehrbeauftragten <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Bananenrepublik.<br />

Hier ist (Dienstgrad, Name) <strong>de</strong>r Soldat <strong>de</strong>r Sie gera<strong>de</strong> angerufen hat, wur<strong>de</strong> soeben von feindlichen<br />

Freischärlern erschossen. Ich schreibe meinen Bericht auf <strong>de</strong>m Dienstweg. Guten Tag.<br />

Tut.....tut....tut besetzt<br />

Herr Wehrbeauftragter, Herr Wehrbeauftragter wissen sie was passiert ist.......(Erzählung).<br />

Ich sag ja, wir müssen die Wehrpflicht abschaffen, diese Wehrpflichtigen rufen wirklich wegen<br />

je<strong>de</strong>m Unsinn hier an.<br />

Radio: Einigkeit....Unrecht und.....<br />

Nein Herr Wehrbeauftragter ich glaube dass war ein Zeit- o<strong>de</strong>r Berufssoldat.<br />

Ja, ja, ich sag ja, wir müssen die Wehrpflicht endlich abschaffen, dann kann die Bun<strong>de</strong>swehr einen<br />

Staat im Staate aufmachen, keiner erfährt mehr was da vorgeht und wir bekommen unser Geld für<br />

dass was wir schon häufig gemacht haben, falsche Beschei<strong>de</strong> und Beschönigungen und Nichtstun.<br />

Kommen Sie wir gehen in die Kantine.<br />

Radio: …...während sich an<strong>de</strong>re Plagen und nichts passiert, sind wir zur rechten Zeit am rechten Ort<br />

und alles ist arrangiert....<br />

En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Hörspiels<br />

Spielen Sie an dieser Stelle wie<strong>de</strong>r die Fanfarenklänge: Die Führung <strong>de</strong>r Bananerepublik<br />

Deutschland gibt bekannt..... mit <strong>de</strong>r Hymne: …..heute gehört uns......und morgen das ganze Geld.....<br />

Mir persönlich ist völlig klar, warum ich mich als Pensionär mit allen möglichen Dienststellen herumschlagen<br />

muss, um eventuell 30 Euro erstattet zu bekommen (und zu erfahren dass mehrere hun<strong>de</strong>rte verauslagte<br />

Euro nicht erstattet wer<strong>de</strong>n), das Geld wird für die hochbezahlten Mitarbeiter beim Wehrbeauftragten und<br />

beim Bun<strong>de</strong>srechnungshof benötigt, während die Schul<strong>de</strong>nuhr <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s gna<strong>de</strong>nlos tickt.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

10.10.2010


Nachricht<br />

Seite 4 von 4<br />

Walter Smolnik<br />

10.10.2010


Walter Smolnik Bad Honnef, 17.02.2009<br />

Am Honneffer Kreuz 39<br />

Wehrbeauftragter <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen<br />

Bun<strong>de</strong>stages<br />

Platz <strong>de</strong>r Republik 1<br />

10557 Berlin<br />

nachrichtlich:<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

A<strong>de</strong>nauerallee 81<br />

53113 Bonn<br />

Bitte um Überprüfung <strong>de</strong>s Beschei<strong>de</strong>s zur Beihilfe vom 06.Januar 2010 <strong>de</strong>r<br />

Wehrbereichsverwaltung West Düsseldorf, Anfrage zur digitalen Archivierung<br />

Sehr geehrte Damen und Herren <strong>de</strong>s Mitarbeiterstabes <strong>de</strong>s Wehrbeauftragten <strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>utschen Bun<strong>de</strong>stages,<br />

mit Datum vom 06. Januar 2010 erging ein Beihilfebescheid durch die<br />

Wehrbereichsverwaltung West Düsseldorf, dieser Bescheid ging bei mir ein am 23. Januar<br />

2009.<br />

Die im folgen<strong>de</strong>n geschil<strong>de</strong>rten Probleme konnten telefonisch mit <strong>de</strong>r<br />

Wehrbereichsverwaltung West nicht geklärt wer<strong>de</strong>n. Ich bitte um die Zusendung eines<br />

juristisch verwertbaren Beschei<strong>de</strong>s, da ich <strong>de</strong>rzeit eine Klage vor <strong>de</strong>m europäischen<br />

Gerichtshof für Menschenrechte vorbereite und diese Angelegenheit, je nach Bescheid die<br />

Klage erweitern wird.<br />

Der Bescheid ist als Anlage 1. -3 Seiten- diesem Schreiben beigefügt.<br />

Information zur Grundsituation:<br />

Ich wur<strong>de</strong> im Jahr 1999 wegen einer chronischen Erkrankung pensioniert, ich war<br />

Berufssoldat bei <strong>de</strong>r Luftwaffe.


-2-<br />

Ich beziehe eine Pension von 1302,24 Euro und eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von<br />

427,81 Euro. Ich bin geschie<strong>de</strong>n und und zahle einen monatlichen Unterhalt von 668,00<br />

Euro für zwei Kin<strong>de</strong>r. Hinzu kommt ein Betrag von ca. 155,72 Euro für die private<br />

Krankenversicherung.<br />

Bedingt durch meine Scheidung im Jahr 2005 sind immer noch Rechnungen zu<br />

begleichen. Tatsächlich verbleiben im Monat nach Abzug aller Kosten in <strong>de</strong>r Regel<br />

maximal ca. 300,00 Euro von <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r gesamte tägliche Bedarf <strong>de</strong>r Lebenshaltung zu<br />

<strong>de</strong>cken ist.<br />

Im Rahmen einer Arzt Konsultation wur<strong>de</strong>n mir Medikamente durch einen Oberstabsarzt<br />

<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>swehr <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>swehrkrankenhauses Koblenz verordnet. Bei <strong>de</strong>r Abholung in<br />

<strong>de</strong>r Apotheke wur<strong>de</strong>n 346,01 Euro für diese notwendigen Medikamente berechnet.<br />

Im Bescheid wird mitgeteilt, dass von diesen Medikamenten nur 90,15 Euro als Beihilfe<br />

fähig anerkannt wer<strong>de</strong>n und somit nur 63,11 Euro erstattet wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach meinen Recherchen ist es unmöglich die verordneten Medikamente zu einem Betrag<br />

von 90,15 Euro zu erhalten, auch Vergleichspräparate sind zu diesem Preis nicht<br />

erhältlich. Darüber hinaus han<strong>de</strong>lt es sich <strong>zum</strong> Teil um Präparate, die wegen meiner<br />

chronischen Erkrankung verordnet wur<strong>de</strong>n.<br />

We<strong>de</strong>r Arzt noch Apotheker haben mich auf einen Festbetrag hingewiesen. In <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland gibt es tausen<strong>de</strong> Medikamente, welche einem Festbetrag<br />

unterliegen ist mir nicht bekannt, es ist auch nicht meine Aufgabe als Patient mich über<br />

diese Festbeträge zu informieren. Ich weise Sie darauf hin, dass <strong>de</strong>r <strong>Vorgang</strong> nach meiner<br />

Ansicht einen Verstoß gegen <strong>de</strong>n Artikel 3 GG und gegen die einen nach allgemeinem<br />

Konsens einen Recht Staat <strong>de</strong>finieren<strong>de</strong> Gleichbehandlung verstößt. Darüber hinaus<br />

han<strong>de</strong>lt es sich um einen Verstoß gegen die UN Menschenrechtscharta und verschie<strong>de</strong>ne<br />

an<strong>de</strong>re internationale Bestimmungen.<br />

Am 17.Februar 2009 gegen 10:45 Uhr wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Sachverhalt mit <strong>de</strong>r zuständigen<br />

Sachbearbeiterin Frau Bran<strong>de</strong>nburg <strong>de</strong>r Wehrbereichsverwaltung West telefonisch<br />

erörtert. Ich habe in diesem Gespräch Wi<strong>de</strong>rspruch gegen <strong>de</strong>n Bescheid vom 06. Januar<br />

2010 eingelegt. Frau Bran<strong>de</strong>nburg weigerte sich, diesen Wi<strong>de</strong>rspruch entgegen zu<br />

nehmen, da ich <strong>de</strong>n Wi<strong>de</strong>rspruch nach Ihrer Ansicht unterschreiben müsse.<br />

Auf Seite 3 <strong>de</strong>s Beschei<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Wehrbereichsverwaltung West heißt es, „EDV-Ausdruck,<br />

daher ohne Unterschrift und Namenswie<strong>de</strong>rgabe gültig“.<br />

Konsequenterweise teile ich Ihnen meine Rechte wahrend mit, da sich die<br />

Wehrbereichsverwaltung weigert, meinen telefonisch, also fernmündlich eingelegten<br />

Wi<strong>de</strong>rspruch <strong>zum</strong> Bescheid <strong>de</strong>r Wehrbereichsverwaltung vom 06. Januar 2010<br />

anzuerkennen, da dieser fernmündlich von mir nicht unterschrieben wer<strong>de</strong>n kann, weigere<br />

ich mich <strong>de</strong>n nicht unterschriebenen EDV-Ausdruck <strong>de</strong>r Wehrbereichsverwaltung<br />

anzuerkennen, da dieser nicht unterschrieben ist.<br />

Die private Krankenkasse <strong>de</strong>beka teilt mir mit <strong>de</strong>r Leistungsmitteilung vom 05.01.2010 mit,<br />

dass die eingereichten <strong>Originalunterlagen</strong> vernichtet wur<strong>de</strong>n und übersen<strong>de</strong>t mir digitale<br />

Kopien ohne Unterschrift.


-3-<br />

Nach meiner Kenntnis bin ich zehn Jahre zur Archivierung <strong>de</strong>r <strong>Originalunterlagen</strong><br />

verpflichtet, diese kann ich nicht archivieren wenn die Originale durch die <strong>de</strong>beka<br />

vernichtet wer<strong>de</strong>n. Die <strong>de</strong>beka weigert sich -Gespräch mit Herrn Horst am 25.02.2010 ca.<br />

11:00 Uhr- gegenüber <strong>de</strong>r Wehrbereichsverwaltung o<strong>de</strong>r ggf. überprüfen<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong>n,<br />

wie <strong>zum</strong> Beispiel <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srechnungshof, für die Vernichtung <strong>de</strong>r Unterlagen und die<br />

Richtigkeit <strong>de</strong>r übersandten Kopien zu haften. Die <strong>de</strong>beka behauptet die Richtigkeit <strong>de</strong>r<br />

Kopien beglaubigen zu können, mein Hinweis dass we<strong>de</strong>r ein Dienstsiegel noch eine<br />

Unterschrift auf <strong>de</strong>n Kopien enthalten ist, wur<strong>de</strong> nicht beantwortet. Auch meine Frage ob<br />

die <strong>de</strong>beka <strong>zum</strong> führen eines Beglaubiegungssiegels berechtigt ist, wur<strong>de</strong> nicht<br />

beantwortet.<br />

Wie leicht ggf. elektronische Belege zu manipulieren sind ist bekannt. Bitte teilen Sie mir<br />

rechtssicher mit, ob die Belege <strong>de</strong>r <strong>de</strong>beka <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Überprüfung durch<br />

entsprechen<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong>n und damit meiner Archivierungspflicht genügen.<br />

Die zur Erkrankung führen<strong>de</strong>n Systematiken <strong>de</strong>r Gesellschaft und <strong>de</strong>s Systems, bestehen<br />

unter an<strong>de</strong>rem in solchen Vorgängen wie Sie Ihnen hier geschil<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, dass sich die<br />

Gesellschaft und das System nunmehr weigert die Kosten dafür zu tragen ist wohl<br />

bezeichnend.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich um mein Geld und meine Zeit die beansprucht wer<strong>de</strong>n um <strong>de</strong>rerlei<br />

Querelen zu klären. Ich habe we<strong>de</strong>r die Zeit noch die Motivation solcherlei Probleme<br />

klären zu müssen.<br />

Um diese Probleme auch einmal in <strong>de</strong>n Focus <strong>de</strong>r öffentlichen Meinung zu bringen, wer<strong>de</strong><br />

ich diesen <strong>Vorgang</strong> auch an die Presse weiterleiten.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Anlagen:<br />

1x Bescheid WBV West v. 06.Jan 2010 -4 Seiten-<br />

1x Rezept vom 28.10.2009 -1 Seite-<br />

1x Bescheid <strong>de</strong>r <strong>de</strong>beka -1 Seite-<br />

1x digitalisierter und reproduzierter Beleg <strong>de</strong>r <strong>de</strong>beka<br />

Walter Smolnik


Walter Smolnik Bad Honnef, 17.02.2009<br />

Am Honneffer Kreuz 39<br />

Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

A<strong>de</strong>nauerallee 81<br />

53113 Bonn<br />

Information zu Abrechnungen <strong>de</strong>r Wehrbereichsverwaltung und privater Krankenkassen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes,<br />

anbei ein <strong>Vorgang</strong> zur Abrechnung von Beihilfeanträgen mit <strong>de</strong>r Wehrbereichsverwaltung<br />

und <strong>de</strong>r privaten Krankenkasse <strong>de</strong>beka.<br />

Hierbei geht es unter an<strong>de</strong>rem um die elektronische Archivierung von Belegen, wie leicht<br />

solche Nachweise schon mit einfachen Mitteln zu manipulieren sind, können Sie am digital<br />

verän<strong>de</strong>rten <strong>de</strong>beka Beleg ersehen.<br />

Ich bitte um Mitteilung, ob die elektronisch Archivierten Belege <strong>de</strong>r <strong>de</strong>beka <strong>de</strong>n<br />

Überprüfungsanfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>srechnungshofes und damit meiner persönlichen<br />

Archivierungspflicht genügen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Anlage: digital verän<strong>de</strong>rter Archivbeleg <strong>de</strong>r <strong>de</strong>beka<br />

Eingabe an Wehrbeauftragten -9Seiten-<br />

Walter Smolnik


W.Sk.<br />

Von:<br />

Andrea Bach [AndreaBach@bun<strong>de</strong>swehr.org]<br />

Gesen<strong>de</strong>t: Montag, 30. August 2010 09:59<br />

An:<br />

webmaster<br />

Betreff: Ihre Mail vom 25.08.10<br />

Sehr geehrter Herr Smolnik,<br />

in <strong>de</strong>r Beihilfestelle wer<strong>de</strong>n keine Arztrechnungen aufbewahrt, son<strong>de</strong>rn mit <strong>de</strong>m<br />

Beihilfebescheid zurückgegeben. Ich kann Ihrem Wunsch über Zusendung von Kopien lei<strong>de</strong>r<br />

nicht nachkommen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

A. Bach<br />

1


November 2007<br />

Bun<strong>de</strong>sarchiv-Behör<strong>de</strong>nberatung – elektronische Akten<br />

Aufbewahrungsvorschriften und Aufbewahrungsfristen für<br />

Schriftgut in obersten Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n und nachgeordneten<br />

Einrichtungen<br />

Inhalt<br />

Seite<br />

I<br />

Einleitung................................................................................................................2<br />

1. Aufbewahrungsvorschriften<br />

1.1 Gesetzliche Vorschriften 1 ........................................................................................3<br />

1.2 Allgemeine Aufbewahrungsvorschriften in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung........................4<br />

2. Aufbewahrungsfristen<br />

2.1 Gesetzliche Fristen<br />

2.1.1 Öffentliches Recht.................................................................................................12<br />

2.1.2 Zivilrecht................................................................................................................15<br />

2.2 Allgemeine Fristen in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung........................................................16<br />

_________<br />

1 Die jeweils aktuelle Fassung <strong>de</strong>r hier angegebenen rechtlichen Bestimmungen fin<strong>de</strong>n Sie unter<br />

www.gesetze-im-internet.<strong>de</strong> <strong>zum</strong> Download.<br />

Ansprechpartnerin:<br />

Kerstin Schenke<br />

0261/505-306<br />

Bun<strong>de</strong>sarchiv<br />

Potsdamer Str. 1, 56075 Koblenz<br />

eakten@barch.bund.<strong>de</strong><br />

www.bun<strong>de</strong>sarchiv.<strong>de</strong>/service/behoer<strong>de</strong>nberatung


I<br />

Einleitung<br />

Zur Vorbereitung <strong>de</strong>s Informationsforums „Fristen, Listen, Kataloge – Mit Metadaten<br />

Prozesse steuern“ hat das Kompetenzteam „Bun<strong>de</strong>sarchiv-Behör<strong>de</strong>nberatung - elektronische<br />

Akten“, kurz „BBeA“, eine Liste mit Rechts- und Verwaltungsvorschriften zusammengestellt,<br />

die Auskünfte über die Aufbewahrung und über die Vergabe von Fristen für behördliches<br />

Schriftgut geben.<br />

Das Ergebnis dieser Recherchen, das Ihnen hiermit zur Verfügung gestellt wird, hat einen<br />

beachtlichen Umfang erreicht, und soll in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung all jenen im Alltag eine<br />

Hilfe sein, die vor <strong>de</strong>r Frage stehen, welche Vorgaben bei <strong>de</strong>r Bemessung von Aufbewahrungsfristen<br />

zu beachten sind.<br />

Die Frage nach <strong>de</strong>r passen<strong>de</strong>n Bemessung von Aufbewahrungsfristen ist zur Zeit in <strong>de</strong>r<br />

Bun<strong>de</strong>sverwaltung sehr aktuell. Sind die Fristen zu kurz, wer<strong>de</strong>n möglicherweise wichtige<br />

Informationen zu früh aus <strong>de</strong>m Haus gegeben, sind sie zu lang, blockieren Datenmassen teuer<br />

zu unterhalten<strong>de</strong> Speichermedien – o<strong>de</strong>r im konventionellen Bereich Papiere viel Lagerraum.<br />

Die elektronische Aktenführung o<strong>de</strong>r <strong>Vorgang</strong>sbearbeitung erfor<strong>de</strong>rt zu<strong>de</strong>m verän<strong>de</strong>rte<br />

Abläufe. Aufbewahrungsfristen gehören zu <strong>de</strong>n Metadaten, die bereits beim Anlegen von<br />

Akten und Vorgängen zu hinterlegen sind – an<strong>de</strong>rs als in <strong>de</strong>r konventionellen Schriftgutverwaltung<br />

drängt hier das System zu Stringenz.<br />

Der erste Teil dieser Zusammenstellung enthält Aufbewahrungsvorschriften, im zweiten Teil<br />

fin<strong>de</strong>n Sie die in Rechts- und Verwaltungsvorschriften enthaltenen Passagen zur Vergabe von<br />

Aufbewahrungsfristen. Da zahlreiche behör<strong>de</strong>ninterne konkrete Regelungen „Nur für <strong>de</strong>n<br />

Dienstgebrauch“ eingestuft sind, wur<strong>de</strong>n diese nicht in die Liste aufgenommen.<br />

Möge Ihnen dieses Papier im Alltag hilfreich sein – mit konkreten Fragen können Sie sich<br />

auch je<strong>de</strong>rzeit an das Bun<strong>de</strong>sarchiv wen<strong>de</strong>n.<br />

2


1 Aufbewahrungsvorschriften<br />

1.1 Gesetzliche Vorschriften<br />

1.1.1 Gesetz über Rahmenbedingungen elektronischer Signaturen (Signaturgesetz - SigG)<br />

Gemäß § 7 SigG hat ein qualifiziertes Zertifikat folgen<strong>de</strong> Angaben zu enthalten:<br />

1. <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s Signaturschlüssel-Inhabers, <strong>de</strong>r im Falle einer Verwechslungsmöglichkeit<br />

mit einem Zusatz zu versehen ist, o<strong>de</strong>r ein <strong>de</strong>m Signaturschlüssel-Inhaber zugeordnetes<br />

unverwechselbares Pseudonym, das als solches kenntlich sein muss,<br />

2. <strong>de</strong>n zugeordneten Signaturprüfschlüssel,<br />

3. die Bezeichnung <strong>de</strong>r Algorithmen, mit <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Signaturprüfschlüssel <strong>de</strong>s Signaturschlüssel-Inhabers<br />

sowie <strong>de</strong>r Signaturprüfschlüssel <strong>de</strong>s Zertifizierungsdiensteanbieters<br />

benutzt wer<strong>de</strong>n kann,<br />

4. die laufen<strong>de</strong> Nummer <strong>de</strong>s Zertifikates,<br />

5. Beginn und En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Gültigkeit <strong>de</strong>s Zertifikates,<br />

6. <strong>de</strong>n Namen <strong>de</strong>s Zertifizierungsdiensteanbieters und <strong>de</strong>s Staates, in <strong>de</strong>m er nie<strong>de</strong>rgelassen<br />

ist,<br />

7. Angaben darüber, ob die Nutzung <strong>de</strong>s Signaturschlüssels auf bestimmte Anwendungen<br />

nach Art o<strong>de</strong>r Umfang beschränkt ist,<br />

8. Angaben, dass es sich um ein qualifiziertes Zertifikat han<strong>de</strong>lt, und<br />

9. nach Bedarf Attribute <strong>de</strong>s Signaturschlüssel-Inhabers.<br />

1.1.2 Verordnung zur elektronischen Signatur (Signaturverordnung - SigV)<br />

§ 17 SigV for<strong>de</strong>rt in Verbindung mit § 6 SigG die erneute elektronische Signierung, sobald<br />

die verwen<strong>de</strong>ten kryptographischen Algorithmen ihre Sicherheitseignung verlieren.<br />

1.1.3 Sozialgesetzbuch (SGB)<br />

Gemäß § 110a SGB IV muss eine Behör<strong>de</strong> Unterlagen, die für ihre öffentlich-rechtliche<br />

Verwaltungstätigkeit, insbeson<strong>de</strong>re für die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens o<strong>de</strong>r<br />

für die Feststellung einer Leistung erfor<strong>de</strong>rlich sind, ordnungsgemäß aufbewahren. An Stelle<br />

<strong>de</strong>r schriftlichen Unterlagen können diese als Wie<strong>de</strong>rgabe auf einem Bildträger o<strong>de</strong>r auf<br />

an<strong>de</strong>ren dauerhaften Datenträgern aufbewahrt wer<strong>de</strong>n.<br />

3


1.1.4 Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG)<br />

Gemäß § 19 sind die Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung bei <strong>de</strong>r zuständigen Stelle<br />

innerhalb eines Jahres zu vernichten, wenn <strong>de</strong>r Betroffene keine sicherheitsempfindliche<br />

Tätigkeit aufnimmt, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Betroffene willigt in die weitere Aufbewahrung ein. Im<br />

übrigen sind die Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung bei <strong>de</strong>r zuständigen Stelle fünf<br />

Jahre nach <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r sicherheitsempfindlichen Tätigkeit zu vernichten, es sei<br />

<strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Betroffene willigt in die weitere Aufbewahrung ein o<strong>de</strong>r es ist beabsichtigt, <strong>de</strong>m<br />

Betroffenen in absehbarer Zeit erneut eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit zuzuweisen, zu<br />

übertragen o<strong>de</strong>r ihn dazu zu ermächtigen.<br />

1.1.5 Gesetz über die Zusammenarbeit <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r in Angelegenheiten <strong>de</strong>s<br />

Verfassungsschutzes und über das Bun<strong>de</strong>samt für Verfassungsschutz<br />

(Bun<strong>de</strong>sverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG)<br />

Gemäß § 10 hat das Bun<strong>de</strong>samt für Verfassungsschutz die Speicherungsdauer von personenbezogenen<br />

Daten in Dateien auf das für seine Aufgabenerfüllung erfor<strong>de</strong>rliche Maß zu<br />

beschränken.<br />

1.2 Allgemeine Aufbewahrungsvorschriften in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />

1.2.1 Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in<br />

Bun<strong>de</strong>sministerien (RegR)<br />

§ 18 RegR: Aufbewahren<br />

(1) Abschließend bearbeitetes Schriftgut ist bis zur Ausson<strong>de</strong>rung (§§ 20 bis 22) vollständig<br />

im Aktenbestand aufzubewahren, vor einem unbefugten Zugriff zu sichern und vor<br />

Beschädigung und Verfall zu schützen. Bei elektronisch gespeichertem Schriftgut sind die<br />

Vollständigkeit, Integrität, Authentizität und Lesbarkeit durch geeignete Maßnahmen zu<br />

gewährleisten.<br />

(2) Die Abbildung von abgelegtem Schriftgut auf einem an<strong>de</strong>ren Informationsträger ist nach<br />

einheitlichen Richtlinien <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s durchzuführen. Das Ausgangsmaterial ist <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sarchiv<br />

nach § 2 Bun<strong>de</strong>sarchivgesetz anzubieten.<br />

(3) Elektronisch gespeichertes Schriftgut bedarf <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Pflege und muss jeweils<br />

rechtzeitig ohne inhaltliche Verän<strong>de</strong>rung auf Formate und Datenträger übertragen wer<strong>de</strong>n, die<br />

<strong>de</strong>m aktuellen Stand <strong>de</strong>r Technik entsprechen.<br />

4


§ 19 Aufbewahrungsfrist<br />

(1) Nach Abschluss <strong>de</strong>r Bearbeitung sind für das Schriftgut Aufbewahrungsfristen festzulegen<br />

und in einem Ausson<strong>de</strong>rungskatalog bzw. <strong>de</strong>r Aktendatei festzuschreiben. Aufbewahrungsfristen<br />

von mehr als 30 Jahren sind auf Ausnahmefälle zu beschränken.<br />

(2) Einzelheiten regeln die Anlagen 5 und 6.<br />

Anlage 5: Aufbewahrungsfristen<br />

I. Begriffsbestimmung, Fristbezug, Fristbeginn und –en<strong>de</strong>, Höchstfrist<br />

1. Die Aufbewahrungsfrist ist <strong>de</strong>r Zeitraum (in Jahren), in <strong>de</strong>r Schriftgut noch für einen<br />

Bearbeitungsrückgriff bereitzuhalten ist. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist entschei<strong>de</strong>t das Bun<strong>de</strong>sarchiv<br />

im Benehmen mit <strong>de</strong>r abgeben<strong>de</strong>n Stelle über die weitere Aufbewahrung.<br />

2. Bei Schriftgut in Papierform bezieht sich die Aufbewahrungsfrist auf <strong>de</strong>n Schriftgutbehälter<br />

(= Aufbewahrungseinheit). Bei elektronisch gespeichertem Schriftgut bezieht sich<br />

die Frist auf die Akte; wer<strong>de</strong>n zusätzlich Vorgänge gebil<strong>de</strong>t, ist die Frist bei <strong>de</strong>r<br />

Ausson<strong>de</strong>rung auf die Vorgänge zu übertragen.<br />

3. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres, in <strong>de</strong>m die Bearbeitung<br />

abgeschlossen wor<strong>de</strong>n ist, und en<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>m Ablauf eines Kalen<strong>de</strong>rjahres.<br />

4. Die Aufbewahrungsfrist sollte nicht länger als 30 Jahre sein. Längere Fristen sind<br />

schriftlich zu begrün<strong>de</strong>n (vgl. Anlage 7a: Feld 10).<br />

II. Gesichtspunkte für die Fristbemessung<br />

1. Die Aufbewahrungsfrist bestimmt sich allein nach <strong>de</strong>m Bearbeitungsinteresse und <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftlichkeit. Bei<strong>de</strong> Motive sind gegeneinan<strong>de</strong>r abzuwägen. Der historische Wert ist für<br />

die Fristbemessung unerheblich.<br />

2. Bearbeitungsinteresse<br />

Wichtige rechtliche und verwaltungspraktische Gesichtspunkte sind:<br />

a) Grad <strong>de</strong>r Zuständigkeit<br />

Ist das Ministerium fe<strong>de</strong>rführend o<strong>de</strong>r nur beteiligt? Ist die aktenführen<strong>de</strong> Stelle innerhalb <strong>de</strong>s<br />

Ministeriums fe<strong>de</strong>rführend o<strong>de</strong>r nur beteiligt? Falls die eigene Stelle nur beteiligt ist und auf<br />

die Akten <strong>de</strong>r fe<strong>de</strong>rführen<strong>de</strong>n Stelle zurückgreifen kann, reicht eine Frist von höchstens 10<br />

Jahren aus.<br />

5


) Vorbereitung von Vorschriften o<strong>de</strong>r Verwaltungsvollzug<br />

Wer<strong>de</strong>n Rechtsvorschriften vorbereitet und fortgeschrieben, reichen im Regelfall 20 Jahre<br />

aus. Bei Verwaltungsvorschriften kann die Frist noch verkürzt wer<strong>de</strong>n. Besteht nur ein<br />

Verwaltungsvollzug, genügen oft 10 Jahre.<br />

c) Sicherung von Rechten und Pflichten<br />

Sind Rechte und Pflichten <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Dritter nachzuweisen?<br />

d) Be<strong>de</strong>utung für die weitere behördliche Arbeit<br />

Besitzt <strong>de</strong>r Bearbeitungsgegenstand Präze<strong>de</strong>nzcharakter für die Bearbeitung an<strong>de</strong>rer Fälle?<br />

Hat er sogar grundsätzliche Be<strong>de</strong>utung?<br />

e) Art <strong>de</strong>s Schriftguts<br />

Im Unterschied zu <strong>de</strong>n Einzelsachakten genügen kürzere Fristen für Sammelsachakten und<br />

viele Son<strong>de</strong>rsachakten.<br />

Weglegesachen: 1 Jahr.<br />

3. Wirtschaftlichkeit<br />

Wegen <strong>de</strong>r Aufbewahrungskosten sind Fristen so kurz wie fachlich vertretbar zu bemessen.<br />

Bei gleichartigem Schriftgut kann durch einheitliche Fristsetzung <strong>de</strong>r Arbeitsaufwand<br />

verringert wer<strong>de</strong>n.<br />

III. Verfahren <strong>de</strong>r Fristfestsetzung<br />

1. Aufbewahrungsfristen, die durch Rechts- o<strong>de</strong>r Verwaltungsvorschriften bereits festgelegt<br />

wor<strong>de</strong>n sind, kann die Schriftgutverwaltung ohne Beteiligung <strong>de</strong>s Bearbeiters anwen<strong>de</strong>n.<br />

2. Bestehen noch keine Aufbewahrungsfristen, sind diese durch die fachlich zuständige<br />

Organisationseinheit im Zusammenwirken mit <strong>de</strong>m Schriftgutverwalter festzusetzen. Dem<br />

zuständigen Bearbeiter sind die auszuson<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Akten vorzulegen, <strong>de</strong>r dann die Frist<br />

schriftlich festsetzt.<br />

3. Die festgelegten Fristen sind in einem Ausson<strong>de</strong>rungskatalog (Anlage 6) o<strong>de</strong>r unmittelbar<br />

im Aktenverzeichnis (Anlage 4) festzuschreiben.<br />

Anlage 6: Ausson<strong>de</strong>rungskatalog<br />

I. Zweck<br />

Der Ausson<strong>de</strong>rungskatalog dient<br />

- <strong>de</strong>m Nachweis von Aufbewahrungsfristen sowie <strong>de</strong>r sachgerechten und wirtschaftlichen<br />

Fristbemessung (Fristenkatalog),<br />

6


- <strong>de</strong>r Erleichterung <strong>de</strong>r abschließen<strong>de</strong>n Ausson<strong>de</strong>rung durch Nachweis <strong>de</strong>s weiteren<br />

Verfahrens (Vernichten o<strong>de</strong>r Abgeben an das Zwischenarchiv, bei elektronisch gespeichertem<br />

Schriftgut: Dem Bun<strong>de</strong>sarchiv anbieten).<br />

II. Organisatorischer Bezug<br />

1. Entsprechend <strong>de</strong>r behördlichen Aktenordnung kann <strong>de</strong>r Katalog zentral für die gesamte<br />

Behör<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>zentral nach aktenführen<strong>de</strong>n Organisationseinheiten geführt wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Den Katalog führt die zentrale Altschriftgutverwaltung, bei <strong>de</strong>zentraler Aktenführung <strong>de</strong>r<br />

Leiter einer Registraturgruppe (Registraturleiter).<br />

3. Der Katalog ist im Regelfall nach Aktenplaneinheiten (z.B. Betreffseinheiten) zu führen.<br />

Bei aktenbezogener Fristbemessung sollte <strong>de</strong>r Katalog in die Aktendatei (Anlage 4)<br />

einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

III. Aufbau<br />

Der Katalog sollte min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong> Angaben enthalten:<br />

1. Kennzeichen <strong>de</strong>r Aktenplaneinheit bzw. Aktenzeichen,<br />

2. Inhaltsbezeichnung <strong>de</strong>r Aktenplaneinheit bzw. Akte,<br />

3. Aktenführen<strong>de</strong> Organisationseinheit (Organisationskennzeichen),<br />

4. Aufbewahrungsfrist (in Jahren),<br />

5. Bemerkung zur Aufbewahrungsfrist, z.B. Begründung <strong>de</strong>r Frist (stets erfor<strong>de</strong>rlich bei einer<br />

Frist von mehr als 30 Jahren), Abweichungen vom Fristbeginn (Anlage 5 Nr. I 3), Name <strong>de</strong>s<br />

fristfestsetzen<strong>de</strong>n Bearbeiters und Datum <strong>de</strong>r Fristfestsetzung,<br />

6. nach Fristablauf in <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> vernichten (ja/nein),<br />

7. Bemerkung <strong>zum</strong> Nachweis <strong>de</strong>r Ermächtigung zur Vernichtung nach Fristablauf z.B.<br />

Geschäftszeichen und Datum <strong>de</strong>r schriftlichen Ermächtigung <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarchivs nach § 22<br />

Abs. 1;diese Belege sind zusätzlich zu sammeln. Im Bedarfsfall sollten auch die<br />

Verän<strong>de</strong>rungen im Zeitablauf nachgewiesen wer<strong>de</strong>n (z.B. bei Nr. 3).<br />

IV. Beson<strong>de</strong>rheiten bei elektronisch gespeichertem Schriftgut<br />

Die Angabe, ob Schriftgut nach Fristablauf zu vernichten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sarchiv anzubieten<br />

ist (vgl. Anlage 8 Nr. 3), muss als Metainformation zu allen elektronischen Akten vorhan<strong>de</strong>n<br />

sein, damit die abschließen<strong>de</strong> Ausson<strong>de</strong>rung weitgehend automatisch erfolgen kann.<br />

7


1.2.2. Anlage 8 zur Verschlusssachenanweisung (VSA): Richtlinie für die Abgabe von<br />

Verschlusssachen an das Geheimarchiv <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarchivs (VS-Archivrichtlinie –<br />

VS-ArchR)<br />

§ 3 Festsetzung <strong>de</strong>r Aufbewahrungsfrist und Dauer <strong>de</strong>r VS-Einstufung<br />

(1) Vor einer Abgabe von VS hat die abgeben<strong>de</strong> Stelle das Endjahr <strong>de</strong>r Aufbewahrungsfrist<br />

und <strong>de</strong>r VS-Einstufung je Aufbewahrungseinheit festzulegen.<br />

(2) Die Aufbewahrungsfrist ist so kurz wie möglich und unabhängig vom Zeitraum <strong>de</strong>r VS-<br />

Einstufung zu bemessen. § 19 <strong>de</strong>r Registraturrichtlinie (RegR) ist entsprechend anzuwen<strong>de</strong>n.<br />

(3) Für <strong>de</strong>utsche VS bestimmt sich die Frist für die Aufhebung <strong>de</strong>r VS-Einstufung nach § 9<br />

Abs. 1 bis 4 VSA.<br />

(4) das Bun<strong>de</strong>sarchiv hat das Recht, sich bei nicht gerechtfertigt erscheinen<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re<br />

überlangen Einstufungsfristen an die zuständige oberste Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>r Bitte um<br />

Überprüfung <strong>de</strong>r Einstufungsbegründung zu wen<strong>de</strong>n.<br />

1.2.3. Aufbewahrungsbestimmungen für die Unterlagen für das Haushalts-, Kassen- und<br />

Rechnungswesen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (ABestB – HKR)<br />

Aufbewahrungspflichtige Unterlagen sind:<br />

- die Bücher (§ 71 BHO)<br />

- die Belege (§§ 70; 75 BHO)<br />

- die Rechnungsnachweisungen mit Anlagen sowie die Gesamtrechnungsnachweisung (§ 80<br />

BHO)<br />

- die sonstigen Rechnungsunterlagen (§ 80 BHO)<br />

- die begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Unterlagen und<br />

- das Schriftgut, das bei <strong>de</strong>r Erledigung von Aufgaben <strong>de</strong>r Kassen und Zahlstellen entsteht,<br />

aber für die Rechnungslegung nicht benötigt wird.<br />

Die Unterlagen sind gegen Verlust, Beschädigung, und <strong>de</strong>n Zugriff Unbefugter gesichert und<br />

getrennt nach Haushaltsjahren aufzubewahren. Es muss sichergestellt sein, dass die<br />

Haltbarkeit und Lesbarkeit <strong>de</strong>r Unterlagen während <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>r Aufbewahrung nicht<br />

beeinträchtigt wird. Dies ist in regelmäßigen Zeitabstän<strong>de</strong>n zu überprüfen und zu<br />

protokollieren. Die Unterlagen sind so geordnet aufzubewahren, dass innerhalb einer<br />

angemessenen Frist einzelne Unterlagen zur Verfügung stehen.<br />

Die Übernahme <strong>de</strong>s Inhalts von schriftlichen Unterlagen auf digitale o<strong>de</strong>r optische<br />

Speichermedien ist zulässig. Schriftliche Unterlagen dürfen nach <strong>de</strong>r erfolgreichen<br />

8


Übernahme <strong>de</strong>s Inhalts auf digitale o<strong>de</strong>r optische Speichermedien vernichtet wer<strong>de</strong>n. Aus<br />

Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n sowie für Auskunfts- und Prüfzwecke ist bei <strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>s Inhalts<br />

<strong>de</strong>r schriftlichen Unterlagen auf digitale o<strong>de</strong>r optische Speichermedien neben <strong>de</strong>m Original<br />

min<strong>de</strong>stens eine Kopie zu erstellen, die nicht zusammen mit <strong>de</strong>m Original aufbewahrt wer<strong>de</strong>n<br />

darf.<br />

Aufbewahrung von elektronischen Unterlagen: Elektronische Unterlagen dürfen nur dann<br />

elektronisch aufbewahrt wer<strong>de</strong>n, wenn die Unterlagen mit einer im Signaturgesetz<br />

zugelassenen elektronischen Signatur versehen sind o<strong>de</strong>r ein sicheres Verfahren verwen<strong>de</strong>t<br />

wird, das vom Bun<strong>de</strong>sministerium <strong>de</strong>r Finanzen im Einvernehmen mit <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srechnungshof<br />

zugelassen wor<strong>de</strong>n ist. Ansonsten sind elektronische Unterlagen auszudrucken<br />

und in schriftlicher Form aufzubewahren. Die elektronischen Unterlagen sind dauerhaft und<br />

nicht mehr verän<strong>de</strong>rbar zu speichern. Dabei ist sicherzustellen, dass die elektronischen<br />

Unterlagen innerhalb <strong>de</strong>r Aufbewahrungszeit auch nach einem Wechsel <strong>de</strong>r <strong>zum</strong> Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Speicherung eingesetzten DV-Programme lesbar gemacht wer<strong>de</strong>n können. Aus<br />

Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n sowie für Auskunfts- und Prüfzwecke sind die elektronischen Unterlagen<br />

mit min<strong>de</strong>stens einer Kopie aufzubewahren. Die Kopie darf nicht zusammen mit <strong>de</strong>m<br />

Original aufbewahrt wer<strong>de</strong>n. Es muss sichergestellt sein, dass die elektronischen Unterlagen<br />

innerhalb einer angemessenen Frist in unverän<strong>de</strong>rter und unverän<strong>de</strong>rbarer Form lesbar<br />

gemacht, ausgedruckt und nicht gelöscht wer<strong>de</strong>n können.<br />

1.2.4 Grundsätze <strong>zum</strong> Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)<br />

(BMF-Schreiben vom 16.7.2001)<br />

Elektronische Abrechnungen im Sinne <strong>de</strong>s § 14 Abs. 4 Satz 2 Umsatzsteuergesetz (UStG)<br />

Die qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach § 15 Abs. 1 <strong>de</strong>s<br />

Signaturgesetzes ist Bestandteil <strong>de</strong>r elektronischen Abrechnung. Der Originalzustand <strong>de</strong>s<br />

übermittelten ggf. noch verschlüsselten Dokuments muss je<strong>de</strong>rzeit überprüfbar sein. Dies<br />

setzt neben <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen nach Abschnitt VIII Buchstabe b) Nr. 2 <strong>de</strong>r Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) insbeson<strong>de</strong>re voraus, dass<br />

- vor einer weiteren Verarbeitung <strong>de</strong>r elektronischen Abrechnung die qualifizierte<br />

elektronische Signatur im Hinblick auf die Integrität <strong>de</strong>r Daten und die Signaturberechtigung<br />

geprüft wer<strong>de</strong>n und das Ergebnis dokumentiert wird;<br />

9


- die Speicherung <strong>de</strong>r elektronischen Abrechnung auf einem Datenträger erfolgt, <strong>de</strong>r<br />

Än<strong>de</strong>rungen nicht mehr zulässt. Bei einer temporären Speicherung auf einem än<strong>de</strong>rbaren<br />

Datenträger muss das DV-System sicherstellen, dass Än<strong>de</strong>rungen nicht möglich sind;<br />

- bei Umwandlung (Konvertierung) <strong>de</strong>r elektronischen Abrechnung in ein unternehmenseigenes<br />

Format (sog. Inhouse-Format) bei<strong>de</strong> Versionen archiviert und nach <strong>de</strong>n GoBS mit<br />

<strong>de</strong>mselben In<strong>de</strong>x verwaltet wer<strong>de</strong>n sowie die konvertierte Version als solche gekennzeichnet<br />

wird;<br />

- <strong>de</strong>r Signaturprüfschlüssel aufbewahrt wird;<br />

- bei Einsatz von Kryptographietechniken die verschlüsselte und die entschlüsselte<br />

Abrechnung sowie <strong>de</strong>r Schlüssel zur Entschlüsselung <strong>de</strong>r elektronischen Abrechnung<br />

aufbewahrt wird;<br />

- <strong>de</strong>r Eingang <strong>de</strong>r elektronischen Abrechnung, ihre Archivierung und ggf. Konvertierung<br />

sowie die weitere Verarbeitung protokolliert wer<strong>de</strong>n;<br />

- die Übertragungs-, Archivierungs- und Konvertierungssysteme <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />

GoBS, insbeson<strong>de</strong>re an die Dokumentation, an das interne Kontrollsystem, an das<br />

Sicherungskonzept sowie an die Aufbewahrung entsprechen<br />

- das qualifizierte Zertifikat <strong>de</strong>s Empfängers aufbewahrt wird.<br />

Sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen<br />

- Bei sonstigen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen i.S.d. § 147 Abs. 1 AO<br />

(Abgabenordnung), die digitalisiert sind und nicht in Papierform übermittelt wer<strong>de</strong>n, muss<br />

das dabei angewen<strong>de</strong>te Verfahren <strong>de</strong>n GoBS entsprechen.<br />

- Der Originalzustand <strong>de</strong>r übermittelten ggf. noch verschlüsselten Daten muss erkennbar sein<br />

(§ 146 Abs. 4 AO). Die Speicherung hat auf einem Datenträger zu erfolgen, <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rungen<br />

nicht mehr zulässt. Bei einer temporären Speicherung auf einem än<strong>de</strong>rbaren Datenträger muss<br />

das Datenverarbeitungssystem sicherstellen, dass Än<strong>de</strong>rungen nicht möglich sind.<br />

- Bei Einsatz von Kryptographietechniken sind die verschlüsselte und die entschlüsselte<br />

Unterlage aufzubewahren.<br />

- Bei Umwandlung (Konvertierung) <strong>de</strong>r sonstigen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen in<br />

ein unternehmenseigenes Format (sog. Inhouse-Format) sind bei<strong>de</strong> Versionen zu archivieren<br />

und nach <strong>de</strong>n GoBS mit <strong>de</strong>mselben In<strong>de</strong>x zu verwalten sowie die konvertierte Version als<br />

solche zu kennzeichnen.<br />

- Wenn Signaturprüfschlüssel o<strong>de</strong>r kryptographische Verfahren verwen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n, sind die<br />

verwen<strong>de</strong>ten Schlüssel aufzubewahren.<br />

10


- Bei sonstigen aufbewahrungspflichtigen Unterlagen sind <strong>de</strong>r Eingang, ihre Archivierung<br />

und ggf. Konvertierung sowie die weitere Verarbeitung zu protokollieren.<br />

Archivierung digitaler Unterlagen<br />

Originär digitale Unterlagen nach § 146 Abs. 5 AO sind auf maschinell verwertbaren<br />

Datenträgern zu archivieren. Originär digitale Unterlagen sind die in das Datenverarbeitungssystem<br />

in elektronischer Form eingehen<strong>de</strong>n und die im Datenver-arbeitungssystem erzeugten<br />

Daten; ein maschinell verwertbarer Datenträger ist ein maschinell lesbarer und auswertbarer<br />

Datenträger. Die originär digitalen Unterlagen dürfen nicht ausschließlich in ausgedruckter<br />

Form o<strong>de</strong>r auf Mikrofilm aufbewahrt wer<strong>de</strong>n. Somit reicht die Aufzeichnung im COM-<br />

Verfahren (Computer-Output-Microfilm) nicht mehr aus. Diese Einschränkung gilt nicht,<br />

wenn die vor <strong>de</strong>r Übertragung auf Mikrofilm vorhan<strong>de</strong>nen Daten vorgehalten wer<strong>de</strong>n, die<br />

eine maschinelle Auswertbarkeit durch das Datenverarbeitungs-system gewährleisten. Nicht<br />

ausreichend ist auch die ausschließliche Archivierung in maschinell nicht auswertbaren<br />

Formaten (z.B. pdf-Datei).<br />

Eine Pflicht zur Archivierung einer Unterlage i. S. <strong>de</strong>s § 147 Abs. 1 AO in maschinell<br />

auswertbarer Form (§ 147 Abs. 2 Nr. 2 AO) besteht nicht, wenn diese Unterlage zwar DVgestützt<br />

erstellt wur<strong>de</strong>, sie aber nicht zur Weiterverarbeitung in einem DV-gestützten<br />

Buchführungssystem geeignet ist (z. B. Textdokumente).<br />

Originär in Papierform angefallene Unterlagen, z. B. Eingangsrechnungen, können weiterhin<br />

mikroverfilmt wer<strong>de</strong>n.<br />

1.2.5 Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut <strong>de</strong>r or<strong>de</strong>ntlichen<br />

Gerichtsbarkeit, <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaften und <strong>de</strong>r Justizvollzugsbehör<strong>de</strong>n<br />

(AufbewBest.)<br />

gemäß Beschluss <strong>de</strong>r Konferenz <strong>de</strong>r Justizverwaltungen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r vom 24.<br />

und 24. November 1971 in Düsseldorf, Stand: 2007<br />

11


2. Aufbewahrungsfristen<br />

2.1 Gesetzliche Fristen<br />

2.1.1 Öffentliches Recht<br />

- Bun<strong>de</strong>sbeamtengesetz (BBG)<br />

§ 90f: Personalakten müssen von <strong>de</strong>r personalaktenführen<strong>de</strong>n Stelle 5 Jahre nach Abschluss<br />

aufbewahrt wer<strong>de</strong>n. Versorgungsakten sind 10 Jahre nach Ablauf <strong>de</strong>s Jahres, in <strong>de</strong>m die letzte<br />

Versorgungsleistung erbracht wur<strong>de</strong>, aufzubewahren; besteht die Möglichkeit eines<br />

Wie<strong>de</strong>rauflebens <strong>de</strong>s Anspruchs, sind die Akten 30 Jahre aufzubewahren.<br />

- Umsatzsteuergesetz (UStG)<br />

§ 14b: Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt wer<strong>de</strong>n.<br />

- Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz (BDSG)<br />

§ 20: Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist o<strong>de</strong>r<br />

ihre Kenntnis für die verantwortliche Stelle zur Erfüllung <strong>de</strong>r in ihrer Zuständigkeit liegen<strong>de</strong>n<br />

Aufgaben nicht mehr erfor<strong>de</strong>rlich ist. Dagegen stehen aber §§ 2 und 11 <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarchivgesetzes,<br />

die eine Übernahme <strong>de</strong>r Daten durch das Bun<strong>de</strong>sarchiv o<strong>de</strong>r das zuständige<br />

Lan<strong>de</strong>sarchiv gestatten.<br />

- Sozialgesetzbuch IV (SGB IV)<br />

§ 110b: Rückgabe, Vernichtung und Archivierung von Unterlagen:<br />

(1) Unterlagen, die für eine öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit einer Behör<strong>de</strong> nicht<br />

mehr erfor<strong>de</strong>rlich sind, können nach <strong>de</strong>n Absätzen 2 und 3 zurückgegeben o<strong>de</strong>r vernichtet<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Anbietungs- und Übergabepflichten nach <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sarchivgesetzes<br />

und <strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r bleiben unberührt. Satz<br />

1 gilt insbeson<strong>de</strong>re für<br />

1. Unterlagen, <strong>de</strong>ren Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind,<br />

2. Unterlagen, die nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 110a Abs. 2 als Wie<strong>de</strong>rgabe auf einem maschinell<br />

verwertbaren dauerhaften Datenträger aufbewahrt wer<strong>de</strong>n und<br />

3. <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> vom Betroffenen o<strong>de</strong>r von Dritten zur Verfügung gestellte Unterlagen.<br />

(2) Unterlagen, die einem Träger <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung von Versicherten,<br />

Antragstellern o<strong>de</strong>r von an<strong>de</strong>ren Stellen zur Verfügung gestellt wor<strong>de</strong>n sind, sind diesen<br />

zurückzugeben, soweit sie nicht als Ablichtung o<strong>de</strong>r Abschrift <strong>de</strong>m Träger auf Anfor<strong>de</strong>rung<br />

12


von <strong>de</strong>n genannten Stellen zur Verfügung gestellt wor<strong>de</strong>n sind; wer<strong>de</strong>n die Unterlagen<br />

an<strong>de</strong>ren Stellen zur Verfügung gestellt, sind sie von diesen Stellen auf Anfor<strong>de</strong>rung<br />

zurückzugeben.<br />

(3) Die übrigen Unterlagen im Sinne von Absatz 1 wer<strong>de</strong>n vernichtet, soweit kein Grund zu<br />

<strong>de</strong>r Annahme besteht, dass durch die Vernichtung schutzwürdige Interessen <strong>de</strong>s Betroffenen<br />

beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

- Abgabenordnung (AO)<br />

§ 147: 10 Jahre für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte,<br />

die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erfor<strong>de</strong>rlichen Arbeitsanweisungen und<br />

sonstigen Organisationsunterlagen; Buchungsbelege und Unterlagen, die einer mit Mitteln <strong>de</strong>r<br />

Datenverarbeitung abgegebenen Zollanmeldung nach Artikel 77 Abs. 1 in Verbindung mit<br />

Artikel 62 Abs. 2 Zollko<strong>de</strong>x beizufügen sind, sofern die Zollbehör<strong>de</strong>n nach Artikel 77 Abs. 2<br />

Satz 1 Zollko<strong>de</strong>x auf ihre Vorlage verzichtet o<strong>de</strong>r sie nach erfolgter Vorlage zurückgegeben<br />

haben. Sonstige Unterlagen: 6 Jahre<br />

- Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)<br />

§ 22 Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten<br />

(1) Die zuständige Stelle und die mitwirken<strong>de</strong> Behör<strong>de</strong> haben personenbezogene Daten zu<br />

berichtigen, wenn sie unrichtig sind. Wird festgestellt, dass personenbezogene Daten<br />

unrichtig sind o<strong>de</strong>r wird ihre Richtigkeit vom Betroffenen bestritten, so ist dies, soweit sich<br />

die personenbezogenen Daten in Akten befin<strong>de</strong>n, dort zu vermerken o<strong>de</strong>r auf sonstige Weise<br />

festzuhalten.<br />

(2) In Dateien gespeicherte personenbezogene Daten sind zu löschen<br />

1. von <strong>de</strong>r zuständigen Stelle<br />

a) innerhalb eines Jahres, wenn <strong>de</strong>r Betroffene keine sicherheitsempfindliche Tätigkeit<br />

aufnimmt, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Betroffene willigt in die weitere Speicherung ein,<br />

b) nach Ablauf von fünf Jahren nach <strong>de</strong>m Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Betroffenen aus <strong>de</strong>r sicherheitsempfindlichen<br />

Tätigkeit, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Betroffene willigt in die weitere Speicherung ein<br />

o<strong>de</strong>r es ist beabsichtigt, <strong>de</strong>m Betroffenen in absehbarer Zeit eine sicherheitsempfindliche<br />

Tätigkeit zuzuweisen, zu übertragen o<strong>de</strong>r ihn dazu zu ermächtigen,<br />

13


2. von <strong>de</strong>r mitwirken<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong><br />

a) bei einfachen Sicherheitsüberprüfungen nach Ablauf von fünf Jahren nach <strong>de</strong>m<br />

Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Betroffenen aus <strong>de</strong>r sicherheitsempfindlichen Tätigkeit,<br />

b) bei <strong>de</strong>n übrigen Überprüfungsarten nach Ablauf von zehn Jahren, beim Bun<strong>de</strong>snachrichtendienst<br />

nach Ablauf von 25 Jahren, nach <strong>de</strong>n in Nummer 1 genannten Fristen,<br />

c) die nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 gespeicherten Daten, wenn feststeht, dass <strong>de</strong>r Betroffene keine<br />

sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufnimmt o<strong>de</strong>r aus ihr ausgeschie<strong>de</strong>n ist. Im übrigen sind in<br />

Dateien gespeicherte personenbezogene Daten zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig<br />

ist.<br />

(3) Die Löschung unterbleibt, wenn Grund zu <strong>de</strong>r Annahme besteht, dass durch sie<br />

schutzwürdige Interessen <strong>de</strong>s Betroffenen beeinträchtigt wür<strong>de</strong>n. In diesem Fall sind die<br />

Daten zu sperren. Sie dürfen nur noch mit Einwilligung <strong>de</strong>s Betroffenen verarbeitet und<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

(4) Die Unterlagen über die Sicherheitsüberprüfung bei <strong>de</strong>r mitwirken<strong>de</strong>n Behör<strong>de</strong> sind nach<br />

<strong>de</strong>n in § 22 Abs. 2 Nr. 2 genannten Fristen zu vernichten. Gleiches gilt bezüglich <strong>de</strong>r<br />

Unterlagen zu <strong>de</strong>n in § 3 Abs. 3 genannten Personen.<br />

- Gesetz über die Unterlagen <strong>de</strong>s Staatssicherheitsdienstes <strong>de</strong>r ehemaligen Deutschen<br />

Demokratischen Republik (Stasi-Unterlagen-Gesetz, StUG)<br />

§ 40 Maßnahmen zur Sicherung <strong>de</strong>r Unterlagen (positiv beschie<strong>de</strong>ner Anträge und Ersuchen)<br />

(2) Es ist insbeson<strong>de</strong>re sicherzustellen, dass<br />

3. min<strong>de</strong>stens bis <strong>zum</strong> Ablauf von zehn Jahren nach Abschluss <strong>de</strong>r Bearbeitung dokumentiert<br />

wird, welche Unterlagen o<strong>de</strong>r Informationen aus Unterlagen zu welcher Zeit an wen<br />

herausgegeben o<strong>de</strong>r übermittelt wor<strong>de</strong>n sind. Nach Ablauf <strong>de</strong>r Aufbewahrungsfrist sind die<br />

durch die Dokumentation entstan<strong>de</strong>nen Unterlagen <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sarchiv nach § 2 Abs. 1 <strong>de</strong>s<br />

Bun<strong>de</strong>sarchivgesetzes anzubieten, ...<br />

- Bun<strong>de</strong>sverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG)<br />

§ 11 Abs. 2: In Dateien o<strong>de</strong>r zu ihrer Person geführten Akten gespeicherten Daten über<br />

Min<strong>de</strong>rjährige sind nach zwei Jahren auf die Erfor<strong>de</strong>rlichkeit <strong>de</strong>r Speicherung zu überprüfen<br />

und spätestens nach fünf Jahren zu löschen, es sei <strong>de</strong>nn, dass nach Eintritt <strong>de</strong>r Volljährigkeit<br />

weitere Erkenntnisse nach § 3 Abs. 1 angefallen sind.<br />

14


Gemäß § 12 Abs. 3 prüft das Bun<strong>de</strong>samt für Verfassungsschutz bei <strong>de</strong>r Einzelfallbearbeitung<br />

und nach festgesetzten Fristen, spätestens nach fünf Jahren, ob gespeicherte personenbezogene<br />

Daten zu berichtigen o<strong>de</strong>r zu löschen sind. Gespeicherte personenbezogene Daten<br />

über Bestrebungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 (Bestrebungen, die gegen die freiheitliche<br />

<strong>de</strong>mokratische Grundordnung, <strong>de</strong>n Bestand o<strong>de</strong>r die Sicherheit <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r eines Lan<strong>de</strong>s<br />

gerichtet sind...) sind spätestens zehn Jahre, über Bestrebungen nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 und 4<br />

(Bestrebungen ..., die durch Anwendung von Gewalt o<strong>de</strong>r darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen<br />

auswärtige Belange <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland gefähr<strong>de</strong>n und solche, die<br />

gegen <strong>de</strong>n Gedanken <strong>de</strong>r Völkerverständigung ... gerichtet sind) sind spätestens 15 Jahre nach<br />

<strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r letzten gespeicherten relevanten Information zu löschen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r<br />

Behör<strong>de</strong>nleiter o<strong>de</strong>r sein Vertreter trifft im Einzelfall ausnahmsweise eine an<strong>de</strong>re<br />

Entscheidung.<br />

- Gesetz über <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>snachrichtendienst (Bun<strong>de</strong>snachrichtendienst-Gesetz - BNDG)<br />

Gemäß § 5 hat <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>snachrichtendienst die in Dateien gespeicherten personenbezogenen<br />

Daten zu berichtigen, zu löschen und zu sperren nach § 12 <strong>de</strong>s BVerfSchG mit <strong>de</strong>r Maßgabe,<br />

dass die Prüffrist nach §12 Abs. 3 Satz 1 <strong>de</strong>s BVerfSchG zehn Jahre beträgt.<br />

- Gesetz über <strong>de</strong>n Militärischen Abschirmdienst (MADG)<br />

Gemäß § 7 hat <strong>de</strong>r MAD die in Dateien gespeicherten personenbezogenen Dateien zu<br />

berichtigen, zu löschen und zu sperren nach § 12 <strong>de</strong>s BVerfSchG.<br />

2.1.2 Zivilrecht<br />

- Han<strong>de</strong>lsgesetzbuch (HGB)<br />

§ 257: 10 Jahre für Han<strong>de</strong>lsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse,<br />

Einzelabschlüsse nach § 325 Abs. 2a, Lageberichte, Konzernabschlüsse, Konzernlageberichte<br />

sowie die zu ihrem Verständnis erfor<strong>de</strong>rlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen<br />

Organisationsunterlagen, außer<strong>de</strong>m Belege für Buchungen in <strong>de</strong>n nach § 238 Abs. 1 zu<br />

führen<strong>de</strong>n Büchern (Buchungsbelege); 6 Jahre für empfangene Han<strong>de</strong>lsbriefe und<br />

Wie<strong>de</strong>rgaben <strong>de</strong>r abgesandten Han<strong>de</strong>lsbriefe<br />

- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)<br />

Zu beachten sind die Verjährungsfristen <strong>de</strong>r §§ 194 - 202 BGB, i.d.R. 3 - 30 Jahre.<br />

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2.2 Allgemeine Fristen in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sverwaltung<br />

2.2.1 Aufbewahrungsbestimmungen für die Unterlagen für das Haushalts-, Kassen- und<br />

Rechnungswesen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (ABestB-HKR):<br />

- 30 Jahre: Rechnungsnachweisungen mit Anlagen (§ 63 Buchführungs- und<br />

Rechnungslegungsordnung für das Vermögen <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (VBRO)); Gesamtrechnungsnachweisung<br />

(§§ 68 ff. VBRO); Unterlagen, die für <strong>de</strong>n Betrieb technischer Anlagen und für<br />

die Bauunterhaltung von Be<strong>de</strong>utung sind; Urkun<strong>de</strong>n über <strong>de</strong>n Erwerb o<strong>de</strong>r die Aufgabe <strong>de</strong>s<br />

Eigentums an Grundstücken mit <strong>de</strong>n Lageplänen; Unterlagen über <strong>de</strong>n Erwerb und die<br />

Aufhebung von Rechten an Grundstücken und von an<strong>de</strong>ren dauern<strong>de</strong>n Rechten sowie<br />

Verträge über dauern<strong>de</strong> Lasten und Verbindlichkeiten; Urkun<strong>de</strong>n über Son<strong>de</strong>r- und<br />

Gewohnheitsrechte sowie über Familien- und Erbrechte und Schuldverschreibungen und<br />

an<strong>de</strong>re Urkun<strong>de</strong>n sowie Schriftstücke, <strong>de</strong>ren Vernichtung von Nachteil für <strong>de</strong>n Bund sein<br />

könnte.<br />

- 10 Jahre: Sachbücher und Vorbücher zu <strong>de</strong>n Sachbüchern<br />

- 5 Jahre: Kassenanordnungen und Kassenanweisungen; begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Unterlagen; sonstige<br />

Rechnungsunterlagen (z. B. Jahreskontoauszüge); Verzeichnis <strong>de</strong>r Vermögenskonten;<br />

Kontogegenbücher mit Belegen und ggf. Zahlungsnachweisungen; weitere bisher nicht<br />

genannte Bücher, die bei <strong>de</strong>n Kassen und Zahlstellen geführt wer<strong>de</strong>n; Anordnungen und<br />

Anschreibungen über die Annahme und Auslieferung von Wertgegenstän<strong>de</strong>n; Tagesabschlüsse,<br />

Anschreibungen und die dazugehörigen Unterlagen bei <strong>de</strong>n Kassen und<br />

Zahlstellen; Arbeitsablaufunterlagen <strong>de</strong>r Kassen und Zahlstellen<br />

- 3 Jahre: Bestandsverzeichnisse und notwendige Unterlagen für bewegliche Sachen und<br />

erledigte Scheck- und Quittungshefte mit <strong>de</strong>n Stammabschnitten <strong>de</strong>r Schecks und Quittungen<br />

- 1 Jahr: Sonstige Unterlagen, die nicht für die Rechnungslegung benötigt wer<strong>de</strong>n.<br />

- Rechnungslegungsbücher, Rechnungsbelege, Rechnungsnachweisungen mit Anlagen,<br />

Gesamtrechnungsnachweisung, das Sachbuch Gesamthaushalt und die sonstigen Rechnungsunterlagen<br />

sind über die für sie gelten<strong>de</strong>n Aufbewahrungszeiten hinaus min<strong>de</strong>stens bis zur<br />

Entlastung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sregierung nach § 114 Bun<strong>de</strong>shaushaltsordnung (BHO) aufzubewahren.<br />

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2.2.2 Aufbewahrung von Bauunterlagen im Zuständigkeitsbereich <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s:<br />

Abschnitt K 10 <strong>de</strong>r Richtlinien für die Durchführung <strong>de</strong>r Bauaufgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s (RBBau)<br />

Baurechnungen:<br />

- 5 Jahre nach <strong>de</strong>m Abschluss <strong>de</strong>r Prüfung durch <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srechnungshof: Unterlagen über<br />

Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten bzw. 7 Jahre nach Rechnungslegung gemäß J 3<br />

- 5 Jahre nach Abschluss <strong>de</strong>s Jahres, in <strong>de</strong>m Rechnung gem. J 3 gelegt wor<strong>de</strong>n ist: Unterlagen<br />

über Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten<br />

- für Vergabeunterlagen gelten die entsprechen<strong>de</strong>n Fristen<br />

- 3 Jahre nach Abschluss <strong>de</strong>s Jahres, in <strong>de</strong>m Rechnung gem. J 3 gelegt wor<strong>de</strong>n ist: Unterlagen<br />

über Bauunterhaltungsarbeiten<br />

Unterlagen für die Grundstücksakte:<br />

- 3 Jahre nach Veräußerung <strong>de</strong>r Liegenschaft bzw. <strong>de</strong>s Bauwerks<br />

Sonstige Unterlagen:<br />

- 3 Jahre nach Veräußerung <strong>de</strong>r Liegenschaft bzw. <strong>de</strong>s Bauwerks<br />

Unberücksichtigt gebliebene Angebote:<br />

- einschließlich <strong>de</strong>r hierzu gehören<strong>de</strong>n Unterlagen <strong>de</strong>r drei min<strong>de</strong>stfor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Bieter; soweit<br />

<strong>de</strong>m min<strong>de</strong>stfor<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Bieter <strong>de</strong>r Auftrag nicht erteilt wor<strong>de</strong>n ist, sind die preisgünstigeren<br />

Angebote zusätzlich aufzubewahren: wie Baurechnungen<br />

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