ein Ursprungsvolk in Schweden - Samer.se

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Gerichte entscheiden über die Bodenrechte Die Sami haben Rentierzuchtrecht für gut ein Drittel der Fläche Schwedens. Rentierzuchtrecht ist das Recht der Sami, Boden und Wasser zum Unterhalt für ihre Rentiere zu nutzen. Das Recht ist entscheidend für die Möglichkeit der Sami, Rentierzucht zu betreiben. Das Rentierzuchtrecht ist ein Nutzungsrecht an Grundbesitz. Ein Nutzungsrecht ist ein Recht, Boden und Wasser zu nutzen ohne ein Eigentumsrecht zu haben. Eine andere Art von Nutzungsrecht ist Nießbrauch, z.B. Pacht und Überlassung von Jagd, sowie Servitut, z.B. das Recht für einen Grundstücksbesitzer, den Brunnen auf einem anderen Grundstück zu benutzen. Laut der derzeitigen Ordnung besitzen die Sami demnach nicht das Rentierweideland, das tut der Staat, die Forstgesellschaften, Landwirte und andere. Von Schwedens cirka 20 000 Sami sind ungefähr 2 500 Mitglieder in einem der 51 Samidörfer des Landes, die sowohl geographische Gebiete als auch wirtschaftliche Zusammenarbeitsformen darstellen. Um sein Rentierzuchtrecht ausnutzen zu dürfen, muss man Mitglied eines Samidorfes sein. Ein Sami, der Mitglied in einem Samidorf ist, darf also, gegründet auf das Nutzungsrecht, Boden und Wasser anwenden, von denen er nicht der Besitzer ist. Ersitzung seit unvordenklichen Zeiten Viele Nutzungsrechte entstehen durch Vertrag. Derjenige, der ein Stück Boden pachten will, macht einen diesbezüglichen Vertrag mit dem Besitzer des Bodens. Für das Rentierzuchtrecht sind solche Verträge nicht notwendig. Das Rentierzuchtrecht gründet sich auf Ersitzung seit unvordenklichen Zeiten. Das bedeutet, dass jemand den Boden so lange und so viel genutzt hat, dass ein Recht entstanden ist, ihn zu nutzen. Das Rentierzuchtrecht ist entstanden indem die Sami seit sehr langer Zeit Boden und Wasser für Rentierzucht, Jagd und Fischfang nutzen. Die Vorfahren der Sami und andere Völker lebten seit der Steinzeit im heutigen Schweden. Ab und zu hat die Bodennutzung der verschiedenen Kulturen Konflikte verursacht. Der erste diesbezügliche offizielle Brief ist von 1584. In dem Brief deklarierte der König die Rechte der Sami seit unvordenklichen Zeiten oberhalb des Marksteins von Songamuotka und verbot den Tornebauern, dort einzudringen. Das Recht der Sami wurde anerkannt Jahrhunderte später folgten eine Menge Briefe und Verordnungen, in welchen der Staat Anspruch auf allen unbebauten Boden machte, aber gleichzeitig die Ersitzung der Samen seit unvordenklichen Zeiten, „weitgestreckte Fjällgebiete, so beschaffen dass nur durch die Sami und deren Rentiere ein Auskommen für Menschen dort geschaffen werden kann“ (Vorlage 1886:2) anerkannte. Seit dem ersten Rentierweidegesetz von 1886 hat die Rentiergewerbegesetzgebung Rentierzuchtgebiete in sechs Provinzen die Grenzen für die Ganzjahresgebiete und die Winterweidegebiete angegeben. Heute wird das Rentierzuchtrecht durch das Rentiergewerbegesetz von 1971 geregelt. Die genaue geographische Grenze für Winterweideboden wurde nicht festgelegt, weshalb es immer noch die Sache der Gerichtsbarkeit ist, in diesen Fragen zu urteilen. Nachdem Ersitzung seit unvordenklichen Zeiten bewiesen werden muss, liegt die Beweisbürde bei den Rentierbesitzern. Aufsehenerweckende Urteile Die Sami betreiben seit langer Zeit Rentierzucht in den heutigen Provinzen Jämtland und Dalarna. Im Vergleich mit den nördlichsten Provinzen wurden sie früher durch die größeren Neusiedlungen und Kleinbauernhöfe verdrängt. Die Verdrängung ging so weit, dass der Staat ab Mitte des 19. Jahrhunderts Fjällgebiete zurückkaufte und diese für die Rentierzucht reservierte. Die Ganzjahresgebiete der Sami in Jämtland, die sog. Rentierweideberge, wurden damit erweitert. Eine Streitfrage ist, ob die Rentierbesitzer Recht auf Winterweide außerhalb der Rentierweideberge in Jämtland haben. 1990 wurden in Härjedalen fünf Samidörfer von Das Samidorf ist sowohl eine wirtschaftliche Zusammenarbeitsform als auch ein bestimmtes Landgebiet. In dem geographischen Gebiet dürfen die Mitglieder des Samidorfes Rentierzucht betreiben. In Teilen des Gebietes dürfen die Mitglieder außerdem fischen und jagen. Das Rentierzuchtgebiet umfasst ungefähr ein Drittel von Schwedens Fläche von Idre im Süden bis zum „Trerikesröset“, dem Grenzmal dreier Länder, im Norden. Das bedeutet, dass Rentierzucht in sechs Provinzen Schwedens betrieben wird: Norrbotten, Västerbotten, Jämtland, Västernorrland, Dalarna und Gävleborg. Die Fjällsamidörfer ziehen umher mit den Rentieren, im Sommer in die Berge und im Winter in den Nadelwald im Osten. Die Waldsamidörfer bleiben das ganze Jahr in den Waldgebieten. In Tornedalen betreibt man sog. Konzessionsrentierzucht. Die ist speziell, auch Nicht-Samis dürfen nach besonderer Genehmigung Rentiere besitzen. Das Landgebiet, das ein Samidorf ausnutzt, ist in Ganzjahresboden und Winterweideboden aufgeteilt. Der Ganzjahresboden ist ein Gebiet, wo das Rentierzuchtrecht das ganze Jahr ausgenutzt werden darf. Im Winterweidegebiet (meistens im Waldgebiet) dürfen die Rentiere nur vom 1. Oktober bis 30. April weiden. 32

der Sami Gabna Könkämä Lainiovuoma Saarivuoma Talma fast sechshundert Bodenbesitzern, deren Boden von den Samidörfern genutzt wurde, verklagt. Ein Hauptargument war, dass die heutige Rentierzucht sich so sehr von der in älteren Zeiten unterscheidet, dass man sich nicht auf eine Ersitzung seit unvordenklichen Zeiten berufen kann. Die Experten, an die sich beide Seiten wandten, hatten verschiedene Auffassungen und das Amtsgericht in Sveg fand, dass Ersitzung seit unvordenklichen Zeiten nicht bewiesen werden kann. Die Samidörfer haben laut dem Gericht kein Recht auf Rentierweide in dem Hauptteil der heutigen Winterweidegebiete. Die größten Bodenbesitzer, die Kirche und die Forstgesellschaften, zogen sich aus dem Prozess zurück nach einem Vergleich mit den Samidörfern und dem Versprechen, die Größe der Rentierherden zu mindern. Die Samidörfer legten gegen das Urteil des Amtsgerichts beim Oberlandesgericht Berufung ein. Das Urteil des Oberlandesgerichts stimmt in der Sache mit dem Urteil vom Amtsgericht in Sveg überein. Der Oberste Gerichtshof hat danach den Antrag der Samidörfer um Prüfungsgenehmigung zurückgewiesen. „Die Härjedalssache“ hat zu neuen Klagen in anderen Gebieten geführt, wo die Bodenbesitzer der Ansicht sind, dass das Winterweiderecht unklar ist. Die Samidörfer stehen jetzt vor der Wahl, die Rechte, die sie zu haben meinen, aufzugeben oder für dieselben in höheren Instanzen zu streiten mit dem Risiko von Konkurs. Damit internationale Gerichte die Frage aufnehmen, müssen alle nationalen Instanzen geprüft worden sein, was also in der „Härjedalssache“ geschehen ist. In Norwegen ist die Beweisbürde umgekehrt: Der Bodenbesitzer muss beweisen, dass es keine Ersitzung seit unvordenklichen Zeiten gibt. Kall Vapsten Svaipa Gran Ran Vilhelmina Norra Semisjaur-Njarg Laevas Girjas Baste Sirges Jåhkågasska Luokta-Mávas Ubmeje Vilhelmina Södra Frostvikens Norra Ohredahke Raedtievaerie Jiingevaerie Jovnevaerie Njaarke Handölsdalen Tåssåsen Mittådalen ´Ruvhten Maskaure Tuorpon Ståkke Västra Kikkejaure Sörkaitum Udtja Malå Serri Mausjaure Östra Kikkejaure Anbaugrenze Vittangi Muonio Sattajärvi Tärendö Korju Pirttijärvi Ängeså Gällivare Es gibt 51 Samidörfer. In dem geographischen Gebiet eines Samidorfes dürfen die Mitglieder Rentierzucht betreiben und außerdem fischen und jagen. Kalix Liehittäjä Idre Nya Lappengebietgrenze 33

Gerichte entscheiden über die Bodenrechte<br />

Die Sami haben Rentierzuchtrecht für gut<br />

<strong>e<strong>in</strong></strong> Drittel der Fläche <strong>Schweden</strong>s. Rentierzuchtrecht<br />

ist das Recht der Sami, Boden<br />

und Was<strong>se</strong>r zum Unterhalt für ihre Rentiere<br />

zu nutzen. Das Recht ist entscheidend für<br />

die Möglichkeit der Sami, Rentierzucht zu<br />

betreiben.<br />

Das Rentierzuchtrecht ist <strong>e<strong>in</strong></strong> Nutzungsrecht<br />

an Grundbesitz. E<strong>in</strong> Nutzungsrecht<br />

ist <strong>e<strong>in</strong></strong> Recht, Boden und Was<strong>se</strong>r zu nutzen<br />

ohne <strong>e<strong>in</strong></strong> Eigentumsrecht zu haben. E<strong>in</strong>e<br />

andere Art von Nutzungsrecht ist Nießbrauch,<br />

z.B. Pacht und Überlassung von<br />

Jagd, sowie Servitut, z.B. das Recht für<br />

<strong>e<strong>in</strong></strong>en Grundstücksbesitzer, den Brunnen<br />

auf <strong>e<strong>in</strong></strong>em anderen Grundstück zu benutzen.<br />

Laut der derzeitigen Ordnung besitzen<br />

die Sami demnach nicht das Rentierweideland,<br />

das tut der Staat, die Forstge<strong>se</strong>llschaften,<br />

Landwirte und andere.<br />

Von <strong>Schweden</strong>s cirka 20 000 Sami s<strong>in</strong>d<br />

ungefähr 2 500 Mitglieder <strong>in</strong> <strong>e<strong>in</strong></strong>em der 51<br />

Samidörfer des Landes, die sowohl geographische<br />

Gebiete als auch wirtschaftliche<br />

Zusammenarbeitsformen darstellen. Um<br />

s<strong>e<strong>in</strong></strong> Rentierzuchtrecht ausnutzen zu dürfen,<br />

muss man Mitglied <strong>e<strong>in</strong></strong>es Samidorfes<br />

s<strong>e<strong>in</strong></strong>. E<strong>in</strong> Sami, der Mitglied <strong>in</strong> <strong>e<strong>in</strong></strong>em Samidorf<br />

ist, darf also, gegründet auf das Nutzungsrecht,<br />

Boden und Was<strong>se</strong>r anwenden,<br />

von denen er nicht der Besitzer ist.<br />

Ersitzung <strong>se</strong>it unvordenklichen Zeiten<br />

Viele Nutzungsrechte entstehen durch<br />

Vertrag. Derjenige, der <strong>e<strong>in</strong></strong> Stück Boden<br />

pachten will, macht <strong>e<strong>in</strong></strong>en diesbezüglichen<br />

Vertrag mit dem Besitzer des Bodens. Für<br />

das Rentierzuchtrecht s<strong>in</strong>d solche Verträge<br />

nicht notwendig. Das Rentierzuchtrecht<br />

gründet sich auf Ersitzung <strong>se</strong>it unvordenklichen<br />

Zeiten. Das bedeutet, dass jemand<br />

den Boden so lange und so viel genutzt hat,<br />

dass <strong>e<strong>in</strong></strong> Recht entstanden ist, ihn zu nutzen.<br />

Das Rentierzuchtrecht ist entstanden<br />

<strong>in</strong>dem die Sami <strong>se</strong>it <strong>se</strong>hr langer Zeit Boden<br />

und Was<strong>se</strong>r für Rentierzucht, Jagd und<br />

Fischfang nutzen.<br />

Die Vorfahren der Sami und andere<br />

Völker lebten <strong>se</strong>it der St<strong>e<strong>in</strong></strong>zeit im heutigen<br />

<strong>Schweden</strong>. Ab und zu hat die Bodennutzung<br />

der verschiedenen Kulturen Konflikte verursacht.<br />

Der erste diesbezügliche offizielle<br />

Brief ist von 1584. In dem Brief deklarierte<br />

der König die Rechte der Sami <strong>se</strong>it unvordenklichen<br />

Zeiten oberhalb des Markst<strong>e<strong>in</strong></strong>s<br />

von Songamuotka und verbot den Tornebauern,<br />

dort <strong>e<strong>in</strong></strong>zudr<strong>in</strong>gen.<br />

Das Recht der Sami wurde anerkannt<br />

Jahrhunderte später folgten <strong>e<strong>in</strong></strong>e Menge<br />

Briefe und Verordnungen, <strong>in</strong> welchen der<br />

Staat Anspruch auf allen unbebauten Boden<br />

machte, aber gleichzeitig die Ersitzung der<br />

Samen <strong>se</strong>it unvordenklichen Zeiten, „weitgestreckte<br />

Fjällgebiete, so beschaffen dass<br />

nur durch die Sami und deren Rentiere <strong>e<strong>in</strong></strong><br />

Auskommen für Menschen dort geschaffen<br />

werden kann“ (Vorlage 1886:2) anerkannte.<br />

Seit dem ersten Rentierweidege<strong>se</strong>tz von<br />

1886 hat die Rentiergewerbege<strong>se</strong>tzgebung<br />

Rentierzuchtgebiete <strong>in</strong> <strong>se</strong>chs Prov<strong>in</strong>zen<br />

die Grenzen für die Ganzjahresgebiete und<br />

die W<strong>in</strong>terweidegebiete angegeben. Heute<br />

wird das Rentierzuchtrecht durch das Rentiergewerbege<strong>se</strong>tz<br />

von 1971 geregelt. Die<br />

genaue geographische Grenze für W<strong>in</strong>terweideboden<br />

wurde nicht festgelegt, weshalb<br />

es immer noch die Sache der Gerichtsbarkeit<br />

ist, <strong>in</strong> die<strong>se</strong>n Fragen zu urteilen.<br />

Nachdem Ersitzung <strong>se</strong>it unvordenklichen<br />

Zeiten bewie<strong>se</strong>n werden muss, liegt die<br />

Beweisbürde bei den Rentierbesitzern.<br />

Auf<strong>se</strong>henerweckende Urteile<br />

Die Sami betreiben <strong>se</strong>it langer Zeit Rentierzucht<br />

<strong>in</strong> den heutigen Prov<strong>in</strong>zen Jämtland<br />

und Dalarna. Im Vergleich mit den nördlichsten<br />

Prov<strong>in</strong>zen wurden sie früher durch die<br />

größeren Neusiedlungen und Kl<strong>e<strong>in</strong></strong>bauernhöfe<br />

verdrängt. Die Verdrängung g<strong>in</strong>g so<br />

weit, dass der Staat ab Mitte des 19. Jahrhunderts<br />

Fjällgebiete zurückkaufte und die<strong>se</strong><br />

für die Rentierzucht re<strong>se</strong>rvierte. Die Ganzjahresgebiete<br />

der Sami <strong>in</strong> Jämtland, die sog.<br />

Rentierweideberge, wurden damit erweitert.<br />

E<strong>in</strong>e Streitfrage ist, ob die Rentierbesitzer<br />

Recht auf W<strong>in</strong>terweide außerhalb der Rentierweideberge<br />

<strong>in</strong> Jämtland haben. 1990<br />

wurden <strong>in</strong> Härjedalen fünf Samidörfer von<br />

Das Samidorf ist sowohl <strong>e<strong>in</strong></strong>e wirtschaftliche<br />

Zusammenarbeitsform als auch <strong>e<strong>in</strong></strong> bestimmtes<br />

Landgebiet. In dem geographischen Gebiet dürfen<br />

die Mitglieder des Samidorfes Rentierzucht<br />

betreiben. In Teilen des Gebietes dürfen die Mitglieder<br />

außerdem fischen und jagen.<br />

Das Rentierzuchtgebiet umfasst ungefähr <strong>e<strong>in</strong></strong><br />

Drittel von <strong>Schweden</strong>s Fläche von Idre im Süden<br />

bis zum „Trerikesrö<strong>se</strong>t“, dem Grenzmal dreier<br />

Länder, im Norden. Das bedeutet, dass Rentierzucht<br />

<strong>in</strong> <strong>se</strong>chs Prov<strong>in</strong>zen <strong>Schweden</strong>s betrieben<br />

wird: Norrbotten, Västerbotten, Jämtland, Västernorrland,<br />

Dalarna und Gävleborg.<br />

Die Fjällsamidörfer ziehen umher mit den Rentieren,<br />

im Sommer <strong>in</strong> die Berge und im W<strong>in</strong>ter <strong>in</strong><br />

den Nadelwald im Osten. Die Waldsamidörfer<br />

bleiben das ganze Jahr <strong>in</strong> den Waldgebieten.<br />

In Tornedalen betreibt man sog. Konzessionsrentierzucht.<br />

Die ist speziell, auch Nicht-Samis<br />

dürfen nach besonderer Genehmigung Rentiere<br />

besitzen.<br />

Das Landgebiet, das <strong>e<strong>in</strong></strong> Samidorf ausnutzt,<br />

ist <strong>in</strong> Ganzjahresboden und W<strong>in</strong>terweideboden<br />

aufgeteilt. Der Ganzjahresboden ist <strong>e<strong>in</strong></strong> Gebiet,<br />

wo das Rentierzuchtrecht das ganze Jahr ausgenutzt<br />

werden darf. Im W<strong>in</strong>terweidegebiet<br />

(meistens im Waldgebiet) dürfen die Rentiere<br />

nur vom 1. Oktober bis 30. April weiden.<br />

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