ein Ursprungsvolk in Schweden - Samer.se
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Volk der Sonne durch die Geschichte<br />
1751<br />
Die Grenze zwischen<br />
<strong>Schweden</strong><br />
und Norwegen<br />
wurde festgelegt.<br />
<strong>Schweden</strong> musste<br />
dabei das F<strong>in</strong>nengebiet abtreten. E<strong>in</strong>e Beilage<br />
zum Grenzvertrag, das Lappenkodizill, wird als<br />
der Freiheitsbrief der Sami betrachtet. Ohne<br />
Rücksicht auf die Nationsgrenzen sollten sie<br />
Land und Strand für sich und ihre Rentiere<br />
anwenden dürfen. Im Frühjahr und im Herbst<br />
sollten die Sami mit ihren Rentieren wandern<br />
dürfen wie sie es immer getan haben.<br />
<strong>se</strong>ite 34–35<br />
1751 wurde die „Lappengebietgrenze“<br />
festgelegt, die noch heute den Teil von<br />
<strong>Schweden</strong> bezeichnet, der Lappland<br />
genannt wird. Oberhalb die<strong>se</strong>r Grenze<br />
sollten die Küstenbauern fischen und<br />
jagen dürfen. Die Sami und die Neusiedler<br />
sollten sich dort betreffs Jagd<br />
und Fischfang <strong>e<strong>in</strong></strong>ig werden.<br />
1868 und 1873 wurde die Anbaugrenze<br />
festgelegt. Sie trennte die<br />
Fjällregion von den Waldgebieten im<br />
schwedischen Västerbotten und<br />
Norrbotten und sollte die Sami und<br />
die Rentierzucht schützen. Oberhalb<br />
die<strong>se</strong>r Grenze sollte der Boden<br />
nur für die Sami und ihre Rentiere<br />
da s<strong>e<strong>in</strong></strong>, und dort konnten sich die<br />
Rentiere das ganze Jahr aufhalten.<br />
Unterhalb die<strong>se</strong>r Grenze durften die<br />
Rentiere nur <strong>in</strong> den W<strong>in</strong>termonaten<br />
Oktober bis April weiden.<br />
Im 20. Jahrhundert<br />
bedeutete vor allem die Bildung<br />
von Nationalparks <strong>e<strong>in</strong></strong>e<br />
Begrenzung <strong>in</strong> bezug auf die<br />
Möglichkeiten zu Jagd und<br />
Fischfang für die Sami.<br />
Bergbau, Forstwirtschaft,<br />
Was<strong>se</strong>rkraft und die E<strong>in</strong>führung<br />
freier Kl<strong>e<strong>in</strong></strong>wildjagd<br />
haben auch die Rentierzucht<br />
nachteilig be<strong>e<strong>in</strong></strong>flusst.<br />
1977 stellt der schwedische<br />
Reichstag fest, dass die<br />
Sami <strong>e<strong>in</strong></strong> <strong>Ursprungsvolk</strong> <strong>in</strong><br />
<strong>Schweden</strong> s<strong>in</strong>d.<br />
1986 Die samische Fahne<br />
gelangt zur Anwendung.<br />
<strong>se</strong>ite 4–5<br />
1993 wurde <strong>in</strong> <strong>Schweden</strong><br />
Sámediggi, das samische<br />
volksgewählte Parlament<br />
etabliert. Das norwegische<br />
samische Parlament wurde<br />
1989 und das f<strong>in</strong>nische<br />
1973 gebildet. <strong>se</strong>ite 63<br />
1685 befahl der Staat, dass <strong>in</strong> sämtlichen<br />
Lappengebieten Gericht abgehalten werden<br />
sollte zwecks Untersuchung der<br />
Abgottverehrung. Die Trommeln des Schamanen,<br />
dem Vermittler zur himmlischen<br />
Welt, sollten verbrannt werden. Wer sich<br />
wider<strong>se</strong>tzte sollte bestraft werden mit<br />
„Peitschenhieben an der Gerichtshauswand“<br />
oder mit Spießrutenlaufen. Sieidi<br />
(Abgottbildnis<strong>se</strong> aus St<strong>e<strong>in</strong></strong> oder Holz) und<br />
Opferplätze wurden vernichtet und die<br />
samischen heiligen Plätze geschändet.<br />
<strong>se</strong>ite 59<br />
1886 kam das erste<br />
20er und 30er<br />
Rentierweidege<strong>se</strong>tz.<br />
Jahre des 20. Jahrhunderts.<br />
Große Gruppen<br />
Es wurde 1928<br />
erneuert und <strong>se</strong>tzte<br />
fest, dass nur<br />
von Sami aus dem nördlichsten<br />
<strong>Schweden</strong> wurden<br />
Sami, die sich vollberuflich<br />
der Ren-<br />
zwangsmäßig <strong>in</strong> südlichere<br />
Gebiete<br />
tierzucht widmen,<br />
umgesiedelt.<br />
Zugang zu den Rechten<br />
des Samidorfes <strong>in</strong> Form von<br />
Jagdrecht, Fischfangrecht und Rentierzuchtrecht<br />
erhalten. Andere Sami blieben ohne<br />
die<strong>se</strong> Rechte. E<strong>in</strong> Samidorf ist <strong>e<strong>in</strong></strong>e ge<strong>se</strong>tzlich<br />
geregelte wirtschaftliche und adm<strong>in</strong>istrative<br />
Gem<strong>e<strong>in</strong></strong>schaft <strong>in</strong> <strong>e<strong>in</strong></strong>em bestimmten, oft<br />
weitgestreckten, Gebiet. <strong>se</strong>ite 36–37<br />
1922 Anfang des 20. Jahrhunderts war man<br />
der Ansicht, dass sog. Ras<strong>se</strong>nvermischung<br />
zum Verderb der Ge<strong>se</strong>llschaft führen würde.<br />
Das wollte man bewei<strong>se</strong>n, <strong>in</strong>dem man die<br />
Sami studierte, da sie <strong>in</strong> <strong>e<strong>in</strong></strong>em Milieu mit<br />
mehreren Völkerarten wohnten. Die sog.<br />
Lappenuntersuchung wurde 1922 vom<br />
staatlichen ras<strong>se</strong>nbiologischen Institut <strong>e<strong>in</strong></strong>geleitet,<br />
und sie sollte unter anderem die<br />
Größe des Schädels mes<strong>se</strong>n. Das Ergebnis<br />
wurde zehn Jahre später <strong>in</strong> Form von Fotografien<br />
von 1 331 bei Namen genannten<br />
Sami vorgelegt. <strong>se</strong>ite 15<br />
2000 wurde der Samische<br />
Parlamentarische<br />
Rat etabliert, <strong>e<strong>in</strong></strong>e nordische<br />
Zusammenarbeit<br />
mit den samischen<br />
Parlamenten<br />
<strong>in</strong> Norwegen und<br />
F<strong>in</strong>nland als Mitglieder<br />
und mit Sami <strong>in</strong> Russland<br />
als Beobachter.<br />
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