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inhalt g gebühren/kosten - RA-Micro Software GmbH

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G27 Familiensachen verbunden RVG<br />

Da die Berechnung von Scheidungs- und Folgesachen wegen des Zusammentreffens unterschiedlicher<br />

Gegenstandswerte (siehe §46 GKG i. V. m.§§ 622ff, 623 ZPO) oft schwierig und zeitraubend ist, haben<br />

Sie im Programm die Möglichkeit, mit einer besonderen Eingabemaske übersichtlich alle einzelnen<br />

Gegenstandswerte einzugeben. Sofern nach dem Gerichts<strong>kosten</strong>gesetz für bestimmte Scheidungsfolgen<br />

der Gegenstandswert bestimmt wird, werden Sie bei Erfassung höherer Gegenstandswerte auf die<br />

Höchstwerte hingewiesen. Das Programm berechnet auf Grundlage der eingegebenen Werte<br />

automatisch die Höhe der angefallenen Gebühren. Für den Druck der Gebührenrechnung wird zusätzlich<br />

ein Anhang erstellt, der dem Rechnungsempfänger die Berechnung klar gegliedert aufschlüsselt.<br />

Bei den Standardtexten erhalten Sie die Möglichkeit, Rechnungstexte für die Rechnung vorzubelegen.<br />

Hier wird Ihnen eine Auswahl von Rechnungstexten vorgegeben.<br />

Neben der Standardanrechnung, die Gebühren/Kosten automatisch durchführt, steht Ihnen die<br />

Möglichkeit zur Verfügung, Anrechnungen auch gezielt durchzuführen.<br />

Einzelheiten zu den verschiedenen Programmfunktionen entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zu G24<br />

Kostenrechnung RVG.<br />

G23 KFA RVG<br />

Wählen Sie diese Programmfunktion, um Kostenfestsetzungsanträge auf der Grundlage des RVG<br />

abzurechnen. Soweit im Zusammenhang mit dem RVG Besonderheiten im Arbeitsablauf zu beachten<br />

sind, werden diese ausführlich unter G24 Kostenrechnung RVG beschrieben.<br />

Für Vergütungsfestsetzungsanträge gegen den eigenen Mandanten wählen Sie den Antrag gem. § 11<br />

RVG.<br />

Auch Rahmen<strong>gebühren</strong>, sofern sie in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sind, können gem.<br />

§ 11 RVG festgesetzt werden. Diesen Anträgen muss jedoch die vom Auftraggeber unterzeichnete<br />

Zustimmungserklärung gem. § 11 Abs. 8 RVG beigefügt werden.<br />

G24 Kostenrechnung RVG<br />

Wählen Sie diese Programmfunktion, um eine Rechnung nach dem RVG zu erstellen.<br />

Stammdaten<br />

Vorschussrechnung<br />

Durch Aktivierung von Vorschussrechnung haben Sie die Möglichkeit, zu der ausgewählten Akte an<br />

Stelle einer abschließenden Kostenrechnung eine Vorschussrechnung zu erstellen.<br />

Aktenangaben<br />

Unter Aktenangaben erfassen Sie die für die Rechnungserstellung wesentlichen aktenbezogenen<br />

Informationen.<br />

Akte<br />

Geben sie zunächst eine Aktennummer ein oder wählen Sie über aus der Aktenhistorie aus.<br />

Haben Sie diese gerade nicht zur Hand, können Sie die Suche nach dieser durch Eingabe des<br />

Mandantennamens und nachfolgender Bestätigung mit beginnen. Die Suche kann auch über<br />

Eingabe des Gegnernamen und Eingabe von *g, Bsp: Müller*g, erfolgen. Aus der aufgerufenen<br />

Liste der gefundenen Einträge kann der gewünschte Name durch Mausdoppelklick oder<br />

übernommen werden. Zusätzliche Hinweise zur Eingabe der Aktennummer finden Sie in der<br />

Programmhilfe.<br />

Wenn keine Aktennummer erfasst wird, besteht die Möglichkeit, eine Rechnung zu einer<br />

Adressnummer zu erstellen. Diese Rechnung kann jedoch nicht gebucht werden und eignet<br />

sich allenfalls für private Rechnungen.<br />

2 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09

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