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inhalt g gebühren/kosten - RA-Micro Software GmbH

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Sobald Sie § 22 Abs. 1 bzw. 4 B<strong>RA</strong>GO ausgewählt haben, wird das Eingabefeld Quote in der Eingabemaske<br />

zur Erfassung der Gebühren ausgeblendet. Geben Sie bei Gegenstandswert den gehobenen<br />

Betrag ein, auf den die Hebegebühr berechnet werden soll. Die Berechnung erfolgt dann nach § 22 Abs.<br />

1 bzw. 4 B<strong>RA</strong>GO.<br />

Möchten Sie die erfasste Rechnungszeile löschen, erhalten Sie mit Klick der rechten Maustaste auf die<br />

markierte Gebühr die Möglichkeit, die Rechnungszeile zu löschen. Über dieses Menü können Sie auch<br />

eine leere Rechnungszeile hinzufügen.<br />

Sie haben die Möglichkeit, sich die Tatbestandsauswahl in standardisierter oder erweiterter Form<br />

anzeigen zu lassen. Vorgeschlagen wird die Einstellung, die Sie in<br />

D15.18 Einstellungen Gebühren/Kosten unter Paragrafen ausgewählt haben. In der Tatbestandsauswahl<br />

wird in der Spalte Tatbestand links ein Plus- oder ein Minuszeichen angezeigt. Über entsprechenden<br />

Mausklick gelangen Sie dann entweder zur erweiterten (Klick auf Pluszeichen) oder standardisierten<br />

(Klick auf Minuszeichen) Darstellung der Tatbestände. Die Darstellung kann per Mausklick auf das<br />

jeweilige Zeichen geändert werden.<br />

Zusatz<strong>kosten</strong><br />

Wenn Sie alle Rechnungspositionen erfasst haben, besteht im nächsten Arbeitsschritt die Möglichkeit,<br />

Auslagen und sonstige Kosten zu erfassen. Im Einzelnen stehen Ihnen hierfür folgende Eingabefelder<br />

zur Verfügung:<br />

• Post- und Telekommunikationsentgelte: Wenn Sie über C40 Kostenblatt Post- und<br />

Telekommunikationsentgelte erfasst haben und diese zur Akte gespeichert sind, steht über<br />

eine Eingabemaske zur Auswahl der vorhandenen Entgelte zur Verfügung. Mit Klick auf<br />

haben Sie die Möglichkeit, einen Text einzutragen, der in der Rechnung hinter den Post- und<br />

Telekommunikationsentgelten aufgeführt wird (z. B. anwaltlich versichert).<br />

Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Pauschalsatz nach § 26 B<strong>RA</strong>GO oder auch gar keine<br />

Porto<strong>kosten</strong> in der Kostenrechnung zu erfassen.<br />

• Ablichtungen: Wenn Sie Ablichtungen über das Kostenblatt erfasst haben und diese zur Akte<br />

gespeichert wurden, können Sie mit<br />

eine Eingabemaske zur Auswahl der vorhandenen<br />

Ablichtungen aufrufen. Die Anzeige erfolgt mit Unterscheidung von erstattungsfähigen und nichterstattungsfähigen<br />

Fotokopien. Falls Sie mit dem Mandanten eine Vereinbarung getroffen haben, Ablichtungen<br />

mit einem anderen Betrag zu berechnen, können Sie diese Eingabe tätigen, indem Sie<br />

gem. Vereinbarung wählen und dort den vereinbarten Betrag pro Ablichtung eintragen. Der Betrag<br />

wird dann automatisch vom Programm berechnet. Zudem stellen wir Ihnen die Eingabe eines freien<br />

Betrages zur Verfügung.<br />

• Reise<strong>kosten</strong>: Haben Sie im Kostenblatt Reise<strong>kosten</strong> erfasst und diese zur Akte gespeichert, können<br />

Sie eine Eingabemaske zur Auswahl der vorhandenen Reise<strong>kosten</strong> aufrufen.<br />

• Internetauskünfte: Wenn Sie zu einer Akte Internetauskünfte erfasst haben, können Sie hier über<br />

einen Auswahl-Button die Internetauskünfte auswählen, die in die Kostenrechnung übernommen<br />

werden sollen.<br />

• Entstandene Benutzerdefinierte Kosten und Auslagen Aktenkonto werden mit aufgelistet<br />

und können zur Rechnung erfasst werden.<br />

Nähere Hinweise zum Erfassen von Porto- und Reise<strong>kosten</strong> erhalten Sie im Handbuch Aktenkonto unter<br />

C40 Kostenblatt.<br />

• Honorarauslagen Aktenkonto: Haben Sie Honorarauslagen im Aktenkonto erfasst, können diese mit<br />

aufgelistet und für die Übernahme in die Rechnung ausgewählt werden.<br />

• Abzug vom Netto: Sie können einen Betrag berechnen lassen, der von den eingegebenen<br />

Rechnungsposten abgezogen wird. Geben Sie dazu entweder bei prozentual den Prozentsatz oder<br />

rechts davon direkt den Betrag ein. Sie können statt Abzug vom Netto eine Bezeichnung Ihrer Wahl<br />

eingeben, die dann auf der Rechnung später zur Bezeichnung der Rechnungszeile für den Ausdruck<br />

verwandt wird.<br />

• Zwischensumme netto: Unter Zwischensumme netto wird die Rechnungssumme ohne Berechnung<br />

der Mehrwertsteuer und ohne gesonderte Auslagen angezeigt.<br />

• Umsatzsteuer: Erfassen Sie hier den Umsatzsteuersatz, der auf den Nettorechnungsbetrag berechnet<br />

werden soll. Das berechnete Ergebnis wird rechts angezeigt. Standardmäßig ist hier der Umsatzsteuersatz<br />

vorgegeben, der in D Dienstprogrammen/Kanzlei, Grundeinstellungen, D15.10<br />

Allgemeine Einstellungen, 1 Allgemein unter Umsatzsteuersatz eingegeben ist. Sollte im Sachkonto<br />

ein abweichender Umsatzsteuersatz gespeichert worden sein, wird dieser übernommen -<br />

entsprechend dem Referat zur Akte.<br />

G Gebühren/Kosten 17<br />

Stand: 03/09

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