inhalt g gebühren/kosten - RA-Micro Software GmbH
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Berechnung gem. § 134 Abs. I Satz 1 B<strong>RA</strong>GO Übergangsvorschrift<br />
Aktivieren Sie diese Einstellung, wenn die Kostenrechnung ein Mandat betrifft, das vor dem 01.01.2002<br />
angenommen wurde.<br />
Mandate und Aufträge, die bis zum 31.12.2001 angenommen wurden, sind lt. § 134 B<strong>RA</strong>GO nach dem<br />
bis zu diesem Stichtag geltenden Gesetz abzurechnen. Wird für solche Mandate im Jahr 2002 eine<br />
Gebührenrechnung erstellt, ist die Einstellung Berechnung gem. § 134 Abs. 1 S. 1 B<strong>RA</strong>GO<br />
Übergangsvorschrift zu setzen. Alle Gebührenwerte werden in diesem Fall aus der bis zum 31.12.2001<br />
gültigen DM-Gebührentabelle entnommen und entsprechend dem €-Umrechnungskurs in €<br />
umgerechnet und auch nur in € in der Rechnung ausgegeben. Eine zusätzliche Angabe der ursprünglichen<br />
DM-Beträge ist nicht erforderlich. Wurde die Einstellung von Ihnen aktiviert, können Sie<br />
wählen, ob Sie auf dem Rechnungsblatt den Gegenstandswert in Euro oder DM angeben möchten.<br />
Berechnung für Instanz<br />
Wählen Sie die Instanz aus, bezüglich welcher die Rechnung erstellt werden soll. Die jeweilige<br />
Quotenerhöhung wird daraufhin bei der Gebührenerfassung automatisch berücksichtigt.<br />
Gebührenkürzung<br />
Bei Optionen können Sie wählen, ob die Tatbestände in der Rechnung gekürzt werden sollen.<br />
Falls Sie eine Gebührenrechnung ohne Kürzungen berechnen wollen, wählen Sie keine.<br />
Wenn der Gebührenrechnung eine zehnprozentige Kürzung gem. Einigungsvertrag vom 31. August<br />
1990 (BGBl. II 889, 936) i. V. m. § 1 Ermäßigungssatz-AnpassungsVO vom 15. April 1996 (BGBl. I<br />
604), mit Wirkung ab dem 01. Juli 1996, zugrunde liegen soll, wählen Sie um 10%.<br />
Für Gebührenrechnungen mit einer zwanzigprozentigen Kürzung gem. Einigungsvertrag mit Wirkung bis<br />
01. Juli 1996 wählen Sie um 20%.<br />
Gebührenerfassung<br />
Klicken Sie auf<br />
um die angefallenen Gebühren für die Rechtsanwalts<strong>gebühren</strong>rechnung zu<br />
erfassen. Wählen Sie zunächst die Gebühr aus, die Sie berechnen möchten. Dies können Sie, indem Sie<br />
die Gebühr direkt eintragen, z. B. 31 I 1 B<strong>RA</strong>GO. In der Tatbestandsauswahl wird automatisch der § 31<br />
I 1 B<strong>RA</strong>GO markiert. Sie können auch in der Tatbestandsauswahl den § 31 I 1 auswählen und dann<br />
bestätigen. Der Paragraf wird dann in die Rechnungsposition eingefügt. Mit Klick der rechten Maustaste<br />
auf den markierten Paragrafen und Wahl von Informationen zum Tatbestand, wird Ihnen der jeweilige<br />
Gesetzestext angezeigt.<br />
Sofern Sie eine Gebühr berechnen möchten, die nicht in der Gebührendatenbank enthalten ist, können<br />
Sie eine direkte Eingabe in der Rechnungsposition durchführen. Erfolgt bei Eingabe der<br />
Rechnungspositionen eine Texteingabe, fragt das Programm beim Bestätigen dieser Rechnungszeile, ob<br />
der eingegebene Text in der Zeile gespeichert werden soll. Nicht mehr benötigte Eingaben können aus<br />
der Liste gelöscht werden, indem der entsprechende Listeneintrag ausgewählt und auf gedrückt<br />
wird. In der Datenbank werden auch die Gebührentatbestände vorgeschlagen, die für die Berechnungen<br />
nach dem DAV-Abkommen notwendig sind.<br />
Bei Tatbestand sehen Sie den Text zur ausgewählten Gebühr, wie er in der Rechnungszeile ausgegeben<br />
wird. Sie können in dem Eingabefeld Änderungen vornehmen. Bei Quote können Sie die Gebührenquote<br />
festlegen. Sofern Sie eine Gebühr aus der Tatbestandsauswahl gewählt haben, wird automatisch eine<br />
Quote in das Eingabefeld eingefügt. Klicken Sie mit der Maus das Eingabefeld an, erhalten Sie eine<br />
Auswahl der für diesen Paragrafen vorgegebenen Quoten. Sie können die Quote auch selbst festlegen.<br />
Bei Gegenstandswert geben Sie den Gegenstandswert ein, vgl. § 7 Abs. 1 B<strong>RA</strong>GO. Falls zu der Akte<br />
bereits ein Gegenstandswert in der Aktenanlage gespeichert wurde, wird dieser automatisch<br />
eingelesen. Sie können aber auch einen frei bestimmten Betrag eingeben. Als Gebühr wird Ihnen die<br />
vom Programm anhand Ihrer Eingaben errechnete Gebührenhöhe angezeigt.<br />
Wenn die von Ihnen in der Tatbestandsauswahl ausgewählte Gebühr nach § 6 Abs. 1 B<strong>RA</strong>GO wegen<br />
mehrerer Auftraggeber erhöht werden kann, erscheint bei den Rechnungspositionen automatisch eine<br />
weitere Spalte Auftraggeber (Ag), in die Sie die Anzahl der Auftraggeber eingeben können. Die<br />
Gebührenquote braucht nicht vom Anwender erhöht zu werden, da diese vom Programm automatisch<br />
berechnet wird.<br />
Wenn Sie Gebühren berechnen möchten, die nicht auf Grundlage einer Quote berechnet werden, z. B.<br />
für die Verteidigung in Strafsachen, besteht keine Eingabemöglichkeit für Quote und Gegenstandswert.<br />
16 G Gebühren/Kosten<br />
Stand: 03/09