inhalt g gebühren/kosten - RA-Micro Software GmbH
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• Kostenfestsetzungsantrag § 19 B<strong>RA</strong>GO: Möchten Sie die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts<br />
nach § 19 B<strong>RA</strong>GO gegen den Auftraggeber festsetzen lassen, wählen Sie diese Einstellung.<br />
• Kostenfestsetzungsantrag § 164 VwGO: Wenn Sie für das verwaltungsgerichtliche Verfahren einen<br />
Kostenfestsetzungsantrag erstellen möchten, wählen Sie diese Einstellung.<br />
• Kostenausgleichungsantrag § 164 VwGO: Sollten die Prozess<strong>kosten</strong> im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten<br />
gem. § 155 VwGO nach Quoten verteilt worden sein, können Sie mit dieser Einstellung<br />
einen Kostenausgleichungsantrag gem. § 164 VwGO erstellen.<br />
• Kostenfestsetzung Nebenklage gegen Angeklagten: Wenn Sie im Rahmen der Vertretung eines<br />
Nebenklägers im Strafprozess, vgl. § 95 B<strong>RA</strong>GO i. V. m. den §§ 395-402 StPO, einen<br />
Kostenfestsetzungsantrag stellen möchten, wählen Sie diese Einstellung. Auch der formlose Erstattungsantrag<br />
für Pflichtverteidiger<strong>gebühren</strong> kann über diesen Button erfolgen.<br />
• Kostenfestsetzungsantrag in Strafsachen: Sollen Verfahrens<strong>kosten</strong> in Strafsachen festgesetzt<br />
werden, wählen Sie diese Einstellung.<br />
• Kostenfestsetzungsantrag in Sozialgerichtsverfahren: Über diese Einstellung können Sie einen<br />
Kostenfestsetzungsantrag in Sachen des Sozialgerichtsverfahrens erstellen.<br />
• sonstige Kostenfestsetzungsanträge: Sie haben hier die Möglichkeit, selbst erstellte Texte<br />
vorzubelegen, die nicht in der Auswahl KFA vorhanden sind.<br />
Die Antragstexte für die Kostenerstattungsanträge können mit den Rubrumsplatzhaltern bestückt<br />
werden, d. h., das Antragsrubrum ist frei gestaltbar. Die entsprechenden Platzhalter werden über E33<br />
Textbaustein-Editor zur Verfügung gestellt und können in die Antragstexte eingefügt werden.<br />
Die Angabe einer Leistungszeit ist bei Kostenfestsetzungsanträgen grundsätzlich nicht erforderlich,<br />
kann jedoch zusätzlich gewählt werden. Die nach § 104 ZPO vorgeschriebene Erklärung zum Vorsteuerabzug<br />
– positiv oder negativ – muss einmalig ausgewählt werden. Bei späteren Anträgen wird der<br />
im konkreten Einzelfall zutreffende Text automatisch vorgeschlagen.<br />
Gebührenerfassung / Zusatz<strong>kosten</strong> / Schlusstext<br />
Die Erfassung der entstandenen Gebühren erfolgt genau wie bei G15 Kostenrechnung B<strong>RA</strong>GO,<br />
Gebührenerfassung. Lesen Sie dazu die Ausführungen auf S. 16.<br />
Dem von Ihnen gewählten Antrag entsprechend werden die Gebühren dabei automatisch berechnet.<br />
Gehen Sie auch bei den Arbeitsschritten Zusatz<strong>kosten</strong>erfassung und Schlusstext, so wie unter G15<br />
Kostenrechnung B<strong>RA</strong>GO beschrieben vor.<br />
Buchen<br />
Kostenfestsetzungsanträge sind keine Rechnungen und dürfen daher keine Rechnungsnummer erhalten.<br />
Die Optionen zur Vergabe einer Rechnungsnummer sind ausgeblendet. Programmseitig wird bei<br />
Kostenfestsetzungsanträgen die Buchung automatisch als Sollstellung im Aktenkonto vorgeschlagen.<br />
Die Option In Aktenkonto buchen ist daher standardmäßig gesetzt. Mit der Einstellung Buchung KFB ins<br />
Aktenkonto, letzte Einstellung merken können Sie in D15.18 Einstellungen/Kosten regeln, welche<br />
Option das Programm zum Buchen eines Kostenfestsetzungsantrags vorschlagen soll.<br />
Druckvorschau<br />
Zu den Einzelheiten des Arbeitsschritts Druckvorschau vgl. Sie bitte die vorangegangenen<br />
Erläuterungen unter G24 Kostenrechnung RVG, Druckvorschau auf S. 12.<br />
G15 Kostenrechnung B<strong>RA</strong>GO<br />
Wählen Sie diesen Rechnungstyp, wenn Sie eine klassische Kostenrechnung auf Grundlage der bis zum<br />
30.06.2004 geltenden B<strong>RA</strong>GO erstellen wollen.<br />
Aktenangaben<br />
Geben Sie die Aktenangaben, wie unter G24 Kostenrechnung RVG, Aktenangaben beschrieben ein.<br />
Beachten Sie jedoch folgende Besonderheiten, die nur für Abrechnungen nach B<strong>RA</strong>GO relevant sind.<br />
G Gebühren/Kosten 15<br />
Stand: 03/09