inhalt g gebühren/kosten - RA-Micro Software GmbH
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in der Tatbestandsauswahl zur Verfügung stehen.<br />
Zusatz<strong>kosten</strong><br />
Haben Sie alle Tatbestände erfasst, können Sie durch Klick auf<br />
den nächsten Arbeitsschritt<br />
durchführen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Post- und Telekommunikationsentgelte (§ 26 B<strong>RA</strong>GO),<br />
Fotokopien, Reise<strong>kosten</strong> und bereits gebuchte Auslagen in die Rechnung einzubeziehen.<br />
Zu den Einzelheiten des Arbeitsschritts Zusatz<strong>kosten</strong> vgl. die Erläuterungen unter G15 Kostenrechnung<br />
B<strong>RA</strong>GO / Zusatz<strong>kosten</strong> auf S. 17.<br />
Schlusstext / Buchen / Druckvorschau<br />
Zu den Einzelheiten der Arbeitsschritte Schlusstext, Buchen, Druckvorschau vgl. Sie bitte die<br />
Erläuterungen unter G24 Kostenrechnung RVG auf S. XX.<br />
G16 KFA B<strong>RA</strong>GO<br />
Sie haben die Möglichkeit, mit Gebühren/Kosten Kostenfestsetzungsanträge zu erstellen. Dabei gehen<br />
Sie fast genauso vor, wie bei der Erstellung einer Kostenrechnung. Zusätzlich zu den sonstigen<br />
Angaben können Sie hier einen Zusatztext für eine Erklärung zum Vorsteuerabzug auswählen. Diese<br />
Angabe ist in Kostenfestsetzungsanträgen Pflicht.<br />
Beachten Sie bitte, dass Sie die Texte für die Kostenfestsetzungsanträge bearbeiten und so ganz den<br />
Bedürfnissen Ihrer Kanzlei anpassen können. Hierzu rufen Sie über den Button die Komfobox auf<br />
und können anschließend mit<br />
den gewünschten Text im Textbaustein-Editor bearbeiten,<br />
wenn Sie Verwalterrechte haben.<br />
Aktenangaben<br />
Geben Sie in das entsprechende Eingabefeld eine Aktennummer ein und bestätigen Sie diese. In der<br />
aufgerufenen Eingabemaske zur Auswahl des Kostenfestsetzungsantrags wählen Sie, bezogen auf das<br />
jeweilige Verfahren, den gewünschten Kostenfestsetzungsantrag aus. Hierzu stehen Ihnen zur<br />
Verfügung:<br />
• Kostenfestsetzungsantrag §§ 103 ff ZPO: Hier kann eine Kostenfestsetzungsantrag gem. den §§<br />
103 ff. ZPO erstellt werden.<br />
Beachten Sie bitte, dass das Programm automatisch den Kostenfestsetzungsantrag nach den §§<br />
103 ff., 104 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 ZPO vorschlägt, also im Kostenfestsetzungsantrag eine Verzinsung<br />
von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins ab Eingang des Festsetzungsantrags beantragt<br />
wird. Dieser Antrag ist in dem Textbaustein enthalten.<br />
• Kostenfestsetzungsantrag § 105 ZPO: Möchten Sie die Kosten gegen den Verfahrensgegner gemäß<br />
§§ 103 ff, 105 ZPO festsetzen lassen, wählen Sie diese Einstellung.<br />
Bitte beachten Sie, dass die vereinfachte Festsetzung auf dem Urteil nur erfolgt, wenn zum Zeitpunkt<br />
des Erlasses des Kostenfestsetzungsbeschlusses die Ausfertigung des Urteils noch nicht erteilt<br />
wurde. Der Antrag bedingt daher nicht zwingend auch die Festsetzung in Form des unselbständigen<br />
Beschlusses.<br />
• Kostenausgleichungsantrag § 106 ZPO: Sollten die Prozess<strong>kosten</strong> nach Quoten verteilt worden sein<br />
und möchten Sie die darauf bezogenen Kosten gem. § 106 ZPO festsetzen lassen, wählen Sie diese<br />
Einstellung.<br />
• Kostenfestsetzungsantrag § 126 ZPO: Wenn Sie die Differenz<strong>gebühren</strong> zwischen PKH- und Wahlanwalts<strong>gebühren</strong><br />
im eigenen Namen nach § 126 ZPO festsetzen lassen möchten, wählen Sie diese<br />
Einstellung.<br />
• Kostenfestsetzungsantrag § 788 ZPO: Möchten Sie die Zwangsvollstreckungs<strong>kosten</strong> gemäß §§ 103<br />
ff, 788 ZPO gegen den Gegner festsetzen lassen, wählen Sie diese Einstellung.<br />
14 G Gebühren/Kosten<br />
Stand: 03/09