inhalt g gebühren/kosten - RA-Micro Software GmbH
inhalt g gebühren/kosten - RA-Micro Software GmbH
inhalt g gebühren/kosten - RA-Micro Software GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Internetauskünfte<br />
Wenn Sie unter C40 Kostenblatt zu dieser Akte Internetauskünfte erfasst haben, können Sie diese über<br />
auswählen und in die zu erstellende Rechnung übernehmen.<br />
Nähere Hinweise zum Erfassen von Kosten zu einer Akte erhalten Sie im Handbuch Aktenkonto.<br />
Honorarauslagen<br />
Haben Sie unter F12 Buchen Honorarauslagen auf das Aktenkonto gebucht, können Sie nun über<br />
diejenigen auswählen, die in die Kostenrechnung übernommen werden sollen.<br />
Abzug vom Netto<br />
Sie können hier einen Betrag festlegen, der von den eingegebenen Rechnungsposten abgezogen wird.<br />
Geben Sie dazu entweder bei prozentual den Prozentsatz, oder rechts davon direkt den nominellen<br />
Betrag ein. Sie können die Bezeichnung Abzug vom Netto auch mit einer eigenen Bezeichnung<br />
überschreiben.<br />
Anrechnung sonstiger Gebühren<br />
Wenn in dieser Rechnung bereits abgerechnete B<strong>RA</strong>GO-Gebühren berücksichtigt werden sollen, können<br />
Sie diese auf die hier zu erstellende Kostenrechnung RVG anrechnen, indem Sie<br />
betätigen.<br />
Über diesen Button können auch RVG-Gebühren aus anderen Rechnungen eingefügt werden,<br />
beispielsweise im Falle der Anrechnung einer Protokollierungsgebühr Nr. 3101 Nr. 2 auf eine<br />
Verfahrensgebühr eines anderen Verfahrens.<br />
Zwischensumme netto<br />
Unter Zwischensumme netto wird die Rechnungssumme ohne Berechnung der Mehrwertsteuer und<br />
gesonderter Auslagen angezeigt.<br />
Mehrwertsteuer (Nr. 7008 VV RVG)<br />
Erfassen Sie hier die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die auf den Nettorechnungsbetrag berechnet<br />
werden soll.<br />
Unter D Dienstprogramme/Kanzlei, Grundeinstellungen, D15.10 Allgemeine Grundeinstellungen,<br />
2 Allgemein können Sie festlegen, ob diese Steuer der Umgangssprache entsprechend als Mehrwertsteuer<br />
bezeichnet werden soll oder aber juristisch präziser als Umsatzsteuer.<br />
Geben Sie hierzu ggf. den betreffenden Umsatzsteuersatz ein. Als Vorschlag eingetragen ist hier der<br />
Steuersatz, den Sie D Dienstprogramme/Kanzlei, Grundeinstellungen, D15.10 Allgemeine<br />
Grundeinstellungen, Allgemein festgelegt haben. Sollte bei Aktenanlage im gewählten Referat (bzw. im<br />
entsprechend darauf begründeten Referatskonto) ein anderer Steuersatz hinterlegt worden sein, wird<br />
dieser vorgeschlagen.<br />
Der Steuerbetrag wird automatisch errechnet und übernommen.<br />
Abzug vom Brutto<br />
Hier können Sie einen Betrag festlegen, der von dem eingegebenen Bruttobetrag abgezogen werden<br />
soll. Geben Sie hierzu entweder bei prozentual den Prozentsatz oder in das entsprechende Feld rechts<br />
direkt den nominellen Betrag ein. Sie können die Bezeichnung Abzug vom Brutto auch mit einer<br />
eigenen Bezeichnung überschreiben.<br />
Auslagen Aktenkonto<br />
Sollten im Aktenkonto Auslagen gespeichert sein, können Sie über<br />
eine Eingabemaske<br />
aufrufen und die angezeigten Auslagen an- oder abwählen. Der Betrag kann nicht direkt geändert<br />
werden.<br />
Der Button<br />
ist nur aktiv, wenn im Aktenkonto bereits Auslagen erfasst wurden. Noch<br />
nicht gebuchte Auslagen oder Vorschüsse auf zu erwartende Auslagen erfassen Sie bitte über die<br />
nächste Zeile.<br />
Gerichts<strong>kosten</strong> und sonstige Auslagen<br />
Sie können hier noch Gerichts<strong>kosten</strong> oder sonstige Auslagen, die nicht im Aktenkonto gespeichert<br />
wurden, über<br />
in die Rechnung übernehmen. Sie können die Bezeichnung Gerichts<strong>kosten</strong> und<br />
sonstige Auslagen auch mit einer eigenen Bezeichnung überschreiben.<br />
8 G Gebühren/Kosten<br />
Stand: 03/09