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inhalt g gebühren/kosten - RA-Micro Software GmbH

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<strong>RA</strong>-MICRO - HANDBUCH<br />

GEBÜHREN/KOSTEN<br />

Stand: März 2009


INHALT G GEBÜHREN/KOSTEN<br />

REGELGEBÜHREN 1<br />

G22 BRH-Formular RVG 1<br />

G27 Familiensachen verbunden RVG 2<br />

G23 KFA RVG 2<br />

G24 Kostenrechnung RVG 2<br />

G13 Familiensachen verbunden B<strong>RA</strong>GO 13<br />

G16 KFA B<strong>RA</strong>GO 14<br />

G15 Kostenrechnung B<strong>RA</strong>GO 15<br />

PROZESSKOSTENHILFE 18<br />

G28 KFA Familiensachen verbunden RVG 18<br />

G25 KFA RVG 18<br />

PKH-Formular RVG 19<br />

G20 KFA B<strong>RA</strong>GO 20<br />

G21 KFA Familiensachen verbunden B<strong>RA</strong>GO 21<br />

G12 PKH-Formular B<strong>RA</strong>GO 21<br />

FAKTURIERUNG 22<br />

G42 Kaufmännische Rechnung 23<br />

G85 Vorschussrechnung 23<br />

G44 Pauschalhonorar Brutto 24<br />

G84 Gutschrift 24<br />

ZEITHONO<strong>RA</strong>R 26<br />

Zeithonorar I 26<br />

G72 Timesheet (Zeithonorar I) 26<br />

G76 Zeithonorar-Abrechnung (Zeithonorar I) 28<br />

Zeithonorar II 29<br />

G75 Stundensatzverwaltung (Zeithonorar II) 29<br />

G72 Timesheet (Zeithonorar II) 32<br />

G73 Zeithonorar-Abrechnung (Zeithonorar II) 34<br />

G74 Zeithonorar-Auswertung (Zeithonorar II) 36<br />

SONSTIGE FUNKTIONEN 37<br />

G82 RVG Berechnungsfenster / G81 KostO Berechnungsfenster 37<br />

G90 Rechnungsentwürfe 38<br />

G91 ZV-Kosten 39<br />

G92 Rechnungsordner 41<br />

G33 Notar<strong>kosten</strong>rechnung 42<br />

G43 Steuerberater-Gebührenrechnung 43<br />

D15.18 Einstellungen Gebühren/Kosten 43<br />

INDEX 51<br />

Inhalt G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09<br />

I


II<br />

Inhalt G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


G GEBÜHREN/KOSTEN<br />

Mit Gebühren/Kosten bearbeiten Sie alle Aufgaben, die im alltäglichen Kanzleibetrieb in Verbindung mit<br />

Gebührenrechnungen und anderen Rechnungen anfallen können. Sie erstellen hiermit Ihre Rechnungen<br />

für Rechtsanwalts- und Notar<strong>gebühren</strong>, Kostenfestsetzungsanträge, Anträge auf Beratungshilfe ebenso<br />

wie Textrechnungen, Zeithonorarberechnungen, Vorschussrechnungen oder auch kaufmännische<br />

Rechnungen.<br />

Geprüft wird dabei die Schlüssigkeit der Rechnungen und Anträge auf Grundlage der einschlägigen<br />

gesetzlichen Regelungen. Mit einer einfach zu bedienenden Benutzeroberfläche werden Sie durch alle<br />

zur Rechnungserstellung erforderlichen Arbeitsschritte geführt.<br />

Beachten Sie bitte, dass die <strong>inhalt</strong>liche Richtigkeit einer Gebührenrechnung der Prüfungspflicht des<br />

Rechtsanwalts oder Notars unterliegt - auch bei der Verwendung von <strong>Software</strong>.<br />

Schnittstellen zum Aktenkonto und zu Offene Posten ermöglichen, die berechneten Gebühren korrekt zu<br />

verbuchen oder ggf. beizutreiben.<br />

Rechnungen können mit Gebühren/Kosten nur zu einer vorhandenen Akte gebucht werden. Bevor<br />

Sie eine Gebührenrechnung buchen, muss eine dem Vorgang entsprechende Akte im Programmbereich<br />

Akten angelegt worden sein. Erstellen Sie zu einer Adressnummer eine Rechnung,<br />

kann diese nicht gebucht werden.<br />

Insbesondere, wenn Sie zum ersten Mal mit Gebühren/Kosten arbeiten, sollten Sie überprüfen, ob die<br />

Voreinstellungen, die Auswirkungen auf Gebühren/Kosten haben können, den Bedürfnissen Ihrer<br />

Kanzlei entsprechen.<br />

REGELGEBÜHREN<br />

Rechtsanwaltsvergütungsrechnungen nach RVG und B<strong>RA</strong>GO, Kosten- oder Vergütungsfestsetzungsanträge<br />

sowie formularbasierte Vergütungsanträge für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe<br />

können Sie mit den Programmfunktionen der Programmgruppe Regel<strong>gebühren</strong> erstellen.<br />

Die Erstellung einer Gebühren-/Kostenrechnung erfolgt in den meisten Rechnungsvarianten in sechs<br />

Arbeitsschritten:<br />

• Erfassung der Aktenangaben,<br />

• Eingabe der entstandenen Gebühren (Gebührenerfassung),<br />

• Erfassung der Auslagen, der Umsatzsteuer und der sonstigen Kosten (Zusatz<strong>kosten</strong>),<br />

• Festlegung der (Rechnungs-)Schlusstexte,<br />

• Buchen der Rechnungssumme in Aktenkonto und/oder Offene-Posten-Liste,<br />

• Ausdruck der Rechnung nach einer Rechnungsvorschau.<br />

Die einzelnen Arbeitsschritte werden im Kapitel G24 Kostenrechnung RVG erläutert.<br />

Jeder Arbeitsschritt entspricht dabei einer eigenen Eingabemaske. Zwischen den einzelnen Eingabemasken<br />

können Sie über und einen Schritt zurück- oder weitergehen.<br />

G22 BRH-Formular RVG<br />

Für die Abrechnung der Beratungshilfevergütung RVG besteht bis zur Einführung eines Formulars durch<br />

den Bundesjustizminister kein Formularzwang. Das in dieser Programmfunktion verwendete Formular<br />

wurde uns von der Soldan <strong>GmbH</strong> zur Verfügung gestellt.<br />

<strong>RA</strong>-MICRO kann eine Gewährleistung dahingehend, dass das von der Soldan <strong>GmbH</strong> entworfene<br />

Formular von den Amtsgerichten akzeptiert wird, nicht übernehmen.<br />

G Gebühren/Kosten 1<br />

Stand: 03/09


G27 Familiensachen verbunden RVG<br />

Da die Berechnung von Scheidungs- und Folgesachen wegen des Zusammentreffens unterschiedlicher<br />

Gegenstandswerte (siehe §46 GKG i. V. m.§§ 622ff, 623 ZPO) oft schwierig und zeitraubend ist, haben<br />

Sie im Programm die Möglichkeit, mit einer besonderen Eingabemaske übersichtlich alle einzelnen<br />

Gegenstandswerte einzugeben. Sofern nach dem Gerichts<strong>kosten</strong>gesetz für bestimmte Scheidungsfolgen<br />

der Gegenstandswert bestimmt wird, werden Sie bei Erfassung höherer Gegenstandswerte auf die<br />

Höchstwerte hingewiesen. Das Programm berechnet auf Grundlage der eingegebenen Werte<br />

automatisch die Höhe der angefallenen Gebühren. Für den Druck der Gebührenrechnung wird zusätzlich<br />

ein Anhang erstellt, der dem Rechnungsempfänger die Berechnung klar gegliedert aufschlüsselt.<br />

Bei den Standardtexten erhalten Sie die Möglichkeit, Rechnungstexte für die Rechnung vorzubelegen.<br />

Hier wird Ihnen eine Auswahl von Rechnungstexten vorgegeben.<br />

Neben der Standardanrechnung, die Gebühren/Kosten automatisch durchführt, steht Ihnen die<br />

Möglichkeit zur Verfügung, Anrechnungen auch gezielt durchzuführen.<br />

Einzelheiten zu den verschiedenen Programmfunktionen entnehmen Sie bitte den Erläuterungen zu G24<br />

Kostenrechnung RVG.<br />

G23 KFA RVG<br />

Wählen Sie diese Programmfunktion, um Kostenfestsetzungsanträge auf der Grundlage des RVG<br />

abzurechnen. Soweit im Zusammenhang mit dem RVG Besonderheiten im Arbeitsablauf zu beachten<br />

sind, werden diese ausführlich unter G24 Kostenrechnung RVG beschrieben.<br />

Für Vergütungsfestsetzungsanträge gegen den eigenen Mandanten wählen Sie den Antrag gem. § 11<br />

RVG.<br />

Auch Rahmen<strong>gebühren</strong>, sofern sie in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sind, können gem.<br />

§ 11 RVG festgesetzt werden. Diesen Anträgen muss jedoch die vom Auftraggeber unterzeichnete<br />

Zustimmungserklärung gem. § 11 Abs. 8 RVG beigefügt werden.<br />

G24 Kostenrechnung RVG<br />

Wählen Sie diese Programmfunktion, um eine Rechnung nach dem RVG zu erstellen.<br />

Stammdaten<br />

Vorschussrechnung<br />

Durch Aktivierung von Vorschussrechnung haben Sie die Möglichkeit, zu der ausgewählten Akte an<br />

Stelle einer abschließenden Kostenrechnung eine Vorschussrechnung zu erstellen.<br />

Aktenangaben<br />

Unter Aktenangaben erfassen Sie die für die Rechnungserstellung wesentlichen aktenbezogenen<br />

Informationen.<br />

Akte<br />

Geben sie zunächst eine Aktennummer ein oder wählen Sie über aus der Aktenhistorie aus.<br />

Haben Sie diese gerade nicht zur Hand, können Sie die Suche nach dieser durch Eingabe des<br />

Mandantennamens und nachfolgender Bestätigung mit beginnen. Die Suche kann auch über<br />

Eingabe des Gegnernamen und Eingabe von *g, Bsp: Müller*g, erfolgen. Aus der aufgerufenen<br />

Liste der gefundenen Einträge kann der gewünschte Name durch Mausdoppelklick oder<br />

übernommen werden. Zusätzliche Hinweise zur Eingabe der Aktennummer finden Sie in der<br />

Programmhilfe.<br />

Wenn keine Aktennummer erfasst wird, besteht die Möglichkeit, eine Rechnung zu einer<br />

Adressnummer zu erstellen. Diese Rechnung kann jedoch nicht gebucht werden und eignet<br />

sich allenfalls für private Rechnungen.<br />

2 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


Wenn Sie in D15.18 Einstellungen Gebühren/Kosten, Allgemeines die Einstellung Vertreterliste<br />

anzeigen gewählt haben und zu der Adressnummer eines Rechnungsempfängers ein Vertreter<br />

gespeichert ist, können Sie bei der Wahl des Rechnungsempfängers wählen, ob der Vertreter<br />

oder der Mandant der Rechnungsempfänger sein soll.<br />

RVG oder B<strong>RA</strong>GO?<br />

Sofern die ausgewählte Akte vor dem 01.07.2004 angelegt wurde, werden Sie zur Sicherheit<br />

gefragt, ob im Hinblick auf das Anlagedatum die Kostenrechnung nach der B<strong>RA</strong>GO erstellt werden<br />

soll. Beantworten Sie diese Frage mit NEIN, wenn<br />

• in einer vor dem 01.07.04 angelegten Akte ein weitergehender Auftrag abzurechnen ist (Klageverfahren<br />

nach außergerichtlicher Tätigkeit; Mahnverfahren nach außergerichtlicher Tätigkeit,<br />

Berufung etc.),<br />

• für ein vor dem 01.07.04 begonnenes Mandat nach dem 01.07.04 eine Vergütungsvereinbarung<br />

über die Abrechnung nach RVG getroffen wurde.<br />

Beantworten Sie diese Frage jedoch mit JA, wenn Sie die Programmfunktion G24 Kostenrechnung<br />

RVG nur versehentlich gewählt haben. Das Programm wechselt dann automatisch zu<br />

G15 Kostenrechnung B<strong>RA</strong>GO.<br />

Empfänger<br />

Wenn das Programm zur Aktennummer die Adressnummer für den Mandanten ermittelt hat, liest<br />

es diese automatisch als Empfänger ein. Sollten Sie den Rechnungsempfänger einer anderen<br />

Adressnummer zuordnen wollen, geben Sie diese hier ein. Sofern bereits erfasst, können Sie<br />

weitere Aktenbeteiligte direkt auswählen. Wollen Sie eine neue Adresse erfassen, bestätigen Sie<br />

das leere Eingabefeld Empfänger mit , um das Adressfenster aufzurufen.<br />

Wegen der aus steuerrechtlichen Gründen erforderlichen Besonderheiten bei Erstellung von<br />

Abrechnungen an andere Empfänger als den Mandanten/Gebührenschuldner beachten Sie<br />

bitte die Hinweise weiter unten zum Thema Rechnungsausgleich durch Rechtsschutzversicherung/sonstige<br />

Dritte.<br />

Betreff<br />

Geben Sie ggf. in die drei Eingabefelder im Bereich Betreff einen Betreff für die Rechnung ein.<br />

Wenn zu dem gewählten Empfänger bereits ein Aktenbetreff gespeichert war, wird dieser automatisch<br />

vorgeschlagen. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit , wird der Betreff unmittelbar in die<br />

Rechnungsvorschau eingelesen.<br />

Hier vorgenommene Änderungen am Rechungsbetreff oder Neueingaben von Betreffzeilen<br />

werden in den Aktenstammdaten nicht dauerhaft gespeichert.<br />

Entwurf verwenden<br />

Wenn Sie zu dieser Akte bereits eine Kostenrechnung RVG erstellt und nach Erstellung eines<br />

Schlusstextes als Entwurf gespeichert haben (vgl. S. 381), wird nach Bestätigung der<br />

Aktennummer rechts neben der Aktenkurzbezeichnung der Hinweis Entwurf verwenden<br />

eingeblendet. Sobald Sie in die Eingabemaske für die Gebührentatbestände wechseln, wird der<br />

gespeicherte Entwurf automatisch eingelesen und kann überarbeitet werden.<br />

Rechnungsausgleich durch RSV / Sonst. Dritte<br />

Wenn die Rechnung durch einen anderen als den Mandanten beglichen werden soll (z. B. die<br />

Rechtsschutzversicherung, den Gegner, die gegnerische Versicherung usw.), wählen Sie<br />

Rechnungsausgleich durch RSV / sonst. Dritte. Haben Sie zuvor als Rechnungsempfänger einen<br />

sonstigen zur Akte gespeicherten Dritten erfasst und die Frage nach dem Rechnungsausgleich<br />

durch die Rechtsschutzversicherung oder einen Dritten mit Ja beantwortet, wählt <strong>RA</strong>-MICRO diese<br />

Option automatisch. Der Ablauf der Rechnungserstellung wird hierdurch geändert. Erstellen Sie die<br />

Rechnung in den nächsten Schritten wie gewohnt.<br />

Nunmehr werden eine Rechnung an den Mandanten, zugleich eine Kopie dieser Rechnung sowie ein<br />

Anschreiben an den zahlungspflichtigen Dritten, mit dem dieser zum Ausgleich der Rechnung<br />

entsprechend der konkreten Zahlungspflicht im Einzelfall (Bruttobetrag, Nettobetrag, unter<br />

Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung) aufgefordert wird, erstellt.<br />

Soll der Rechnungsausgleich durch die Rechtsschutzversicherung erfolgen, erfassen Sie eine<br />

vereinbarte Selbstbeteiligung in dem entsprechenden Eingabefeld. Das Programm erstellt dann<br />

eine Rechnung an den Mandanten/Auftraggeber und zusätzlich eine Kopie dieser Rechnung samt<br />

Begleitschreiben an die Rechtsschutzversicherung. Je nach konkreter Abrechnungssituation<br />

(Selbstbeteiligung, Vorsteuerabzugsberechtigung des Mandanten) stehen Ihnen dabei besondere<br />

G Gebühren/Kosten 3<br />

Stand: 03/09


Textbausteine für die Rechnung an den Mandanten sowie für das Anschreiben an die Versicherung<br />

zur Verfügung.<br />

Anzahl Auftraggeber<br />

Die in den Aktenstammdaten erfasste Anzahl der Auftraggeber wird automatisch vorgeschlagen.<br />

Sie können diese Angabe jedoch ändern. Die Erhöhung der Gebührenquote nach Nr. 1008 VV RVG<br />

wird dann bei der Gebührenerfassung in derselben Angelegenheit automatisch berücksichtigt.<br />

Bitte überprüfen Sie den aus den Aktenstammdaten übernommenen Vorschlag, da mehrere Auftraggeber<br />

nicht immer gem. Nr. 1008 VV RVG zu einer Erhöhung der Betriebs<strong>gebühren</strong> führen<br />

können.<br />

Sofern mehrere Auftraggeber mit unterschiedlicher Beteiligung am Gegenstand der Angelegenheit<br />

vorhanden sind, ändern Sie die Auftraggeberanzahl bitte entsprechend. Die gemeinschaftliche<br />

Beteiligung mehrerer Auftraggeber nach Teilwerten kann über die isolierte Auswahl der Nr. 1008<br />

VV RVG im nächsten Arbeitsschritt berücksichtigt werden.<br />

Mandant ist vorsteuerabzugsberechtigt<br />

Haben Sie in den Aktenstammdaten eine Vorsteuerabzugsberechtigung des Auftraggebers<br />

vermerkt, wird dieser Vorschlag übernommen, kann aber von Ihnen bei Bedarf noch geändert<br />

werden. Die Angabe zur Vorsteuerabzugsberechtigung des Mandanten wirkt sich allerdings nur bei<br />

der Erstellung von Rechnungen an einen Dritten aus.<br />

Leistungszeit<br />

Die Leistungszeit, die bei Rechnungen an vorsteuerabzugsberechtigte Mandanten gem. § 14 Abs. 4<br />

UStG zwingend anzugeben ist, wird vom Programm automatisch mit dem Zeitraum von der<br />

Aktenanlage bis zum aktuellen Tagesdatum vorgeschlagen. Ändern Sie den Leistungszeitraum<br />

unmittelbar durch Überschreiben, wenn dieser Vorschlag nicht der tatsächlichen Leistungszeit<br />

entspricht oder rufen Sie über die Kalenderfunktion auf.<br />

Bitte beachten Sie, dass die Leistungszeit für die Ermittlung des korrekten Steuersatzes von<br />

Bedeutung ist. Hier ist auf die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Sinne einer<br />

<strong>gebühren</strong>rechtlichen Angelegenheit abzustellen. Der Auftrag des Mandanten umfasst häufig<br />

verschiedene <strong>gebühren</strong>rechtliche Angelegenheiten. Für jede dieser Angelegenheiten muss ggf.<br />

der Steuersatz getrennt bestimmt werden.<br />

Bei anwaltlichen Vergütungen muss unterschieden werden zwischen dem (erstmaligen) Entstehen<br />

einer Gebühr und der Fälligkeit:<br />

Gebühren entstehen ggf. mit der ersten, durch diese Gebühr abgegoltene Tätigkeit. Sie kann<br />

jedoch nicht nur eine konkrete einzelne Tätigkeit abgelten, sondern häufig die gesamte, über einen<br />

längeren Zeitraum erfolgte Tätigkeit.<br />

Gebühren werden fällig, wenn einer der in § 8 RVG genannten Fälligkeitstatbestände eingetreten<br />

ist.<br />

Insbesondere bei Gebühren, die in einem gerichtlichen Verfahren entstehen, tritt Fälligkeit in<br />

aller Regel erst mit dem Ende der Instanz, z. B. durch ein Urteil oder eine Einigung, ein. Nach<br />

dem Ende der Instanz ggf. noch erbrachte Tätigkeiten, z. B. im Rahmen der<br />

Kostenfestsetzung, sind als der Hauptleistung untergeordnet zu betrachten und haben keinen<br />

Einfluss auf die Fälligkeit der Vergütung.<br />

Standardtexte<br />

Legen Sie den Einleitungstext und die Texte zur Benennung der Berechnungsgrundlage fest, bzw.<br />

wählen Sie diese Texte aus den entsprechenden Listen aus.<br />

Die Berechnungsgrundlage ist zwingend erforderlich, weil anderenfalls die erstellte Rechnung nicht<br />

den Formvorschriften des § 10 RVG entspricht.<br />

Rechnungsvorschau<br />

Die Rechnungsvorschau steht Ihnen in vielen Eingabemasken zur Verfügung. Änderungen an den<br />

ausgewählten Textbausteinen und Zusatzeingaben können direkt erfasst werden. Über die rechte<br />

Maustaste kann ein Kontextmenü aufgerufen werden, um bereits während der Rechnungserstellung die<br />

erfassten Textbausteine neu zu formatieren.<br />

4 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


Änderungen am grau dargestellten Rechnungskörper selbst sind nicht möglich.<br />

Gebührenerfassung<br />

Die Gebührenerfassung im Rechnungsblatt beginnt mit dem Auswahlfilter.<br />

Über diesen Auswahlfilter können Sie die Anzahl der unter Tatbestandsauswahl aufgelisteten RVG-<br />

Vergütungstatbestände einschränken. Sofern Sie einen Filter nicht setzen, werden in der Tatbestandsauswahl<br />

alle Nummern des Vergütungsverzeichnisses numerisch aufgelistet. Der Filter kann über<br />

aus- und über wieder eingeblendet und die getroffene Auswahl während der Rechnungserstellung<br />

jederzeit erweitert oder eingeschränkt werden.<br />

Nach selten benutzten Vergütungsnummern können Sie über einen Suchbegriff oder auch einem Teil<br />

des Begriffes suchen.<br />

Wählen Sie den zu erfassenden Vergütungstatbestand aus. Sie können hierzu in das Rechnungsblatt die<br />

Nummer des Vergütungsverzeichnisses, z. B. 2400, eingeben. In der Tatbestandsauswahl wird<br />

automatisch die Geschäftsgebühr Nr. 2400 VV RVG markiert und nach Bestätigung als<br />

Rechnungsposition eingefügt. Sie können die Gebühr im Rechnungsblatt auch bezeichnen (z. B.<br />

Geschäftsgebühr). In der Tatbestandsauswahl wird automatisch die erste als Geschäftsgebühr<br />

bezeichnete Nummer des Vergütungsverzeichnisses markiert.<br />

Unabhängig davon kann der gewünschte Gebührentatbestand auch durch Markierung und Bestätigung<br />

mit oder Doppelklick in die Abrechnungsliste übernommen werden.<br />

Die Vergütungstatbestände werden mit dem Zitat von § 13 (ggf. auch § 14) sowie der<br />

entsprechenden Vergütungsnummer des Vergütungsverzeichnisses zitiert, beispielsweise so:<br />

§§ 13, 14 Nr. 2400 VV. Beachten Sie, dass die Vergütungsvorschrift RVG sowie der zwingend<br />

notwendige Verweis auf das Vergütungsverzeichnis § 2 Abs. II ausschließlich in der<br />

Berechnungsgrundlage zitiert wird. Erstellen Sie Rechnungen nach RVG daher immer mit Angabe<br />

des entsprechenden Textbausteins für die Berechnungsgrundlage.<br />

Beachten Sie, dass im Vergütungsverzeichnis des RVG zahlreiche Gebühren dieselbe Bezeichnung<br />

tragen, beispielsweise Geschäftsgebühr oder Verfahrensgebühr. Die für Ihre Rechnung richtige Gebühr<br />

wird ausschließlich über die Nummer des Vergütungsverzeichnisses definiert. Wird die Gebühr<br />

über die Eingabe der Bezeichnung im Rechnungsblatt gesucht, sollte vor der Bestätigung der markierten<br />

Gebühr sorgfältig geprüft werden, ob es sich um die zutreffende Geschäftsgebühr handelt.<br />

Das RVG bezeichnet die Gebührenquoten als Dezimalzahlen. Als Quoten wird Ihnen die jeweils<br />

maßgebliche Quote bzw. - bei Satzrahmen<strong>gebühren</strong> - der untere, mittlere und obere Satz vorgeschlagen.<br />

Bei der Geschäftsgebühr Nr. 2400 wird anstelle der rechnerischen Mittelgebühr die so<br />

genannte Schwellengebühr von 1,3 vorgeschlagen.<br />

Die Quotenvorschläge bei Satzrahmen<strong>gebühren</strong> können durch Überschreiben geändert werden. Die<br />

Eingabe muss als Dezimalzahl erfolgen. Möchten Sie beispielsweise bei Nr. 2400 die<br />

vorgeschlagene Schwellengebühr von 1,3 ändern und eine Quote von 1,8 eingeben, darf die<br />

gewünschte Quote nicht als 18 angegeben werden, sondern als 1,8. Lediglich Quoten, die keine<br />

Nachkommastelle enthalten, werden als einfache Zahl erfasst: eine Quote von 2,0 kann durch<br />

Eingabe einer 2 erfasst werden.<br />

Bei Rahmen<strong>gebühren</strong> des Teils 2 VV RVG bestehen gelegentlich besondere Regelungen hinsichtlich der<br />

Höhe der konkreten Gebühr, so dass als Regelgebühr nicht die rechnerische Mittelgebühr anzunehmen<br />

ist. Eine Überschreitung dieser so genannten Schwellen<strong>gebühren</strong> soll nur erfolgen, wenn die<br />

Angelegenheit umfangreich oder schwierig war. Dies sollte in der Rechnung ggf. auch dargelegt<br />

werden. Bei Auswahl einer Rahmengebühr und manueller Änderung der Quote oberhalb der Mittel- oder<br />

Schwellengebühr, haben Sie die Möglichkeit, in einem besonderen Eingabefenster die entsprechenden<br />

Darlegungen zur Ermessensausübung gem. § 14 RVG zu machen. Die Maske wird grundsätzlich bei<br />

jeder gewählten Rahmengebühr mit einer manuell oberhalb der Schwellen-/ Mittelgebühr erfassten<br />

Quote aufgerufen.<br />

Bitte erfassen Sie die Begründung für die Ermessensentscheidung in jedem Fall vollständig, auch<br />

wenn die Begründung sich möglicherweise auf eine erst später zu erfassende Vergütungsnummer<br />

bezieht, da die Erfassungsmaske nach der erstmaligen Eingabe bei weiteren Vergütungstatbeständen<br />

oberhalb einer Schwellen-/Mittelgebühr nicht mehr aufgerufen wird.<br />

G Gebühren/Kosten 5<br />

Stand: 03/09


Wurde ein Gebührentatbestand markiert, so kann über einen Rechtsklick ein Kontextmenü aufgerufen<br />

werden. In diesem können Sie den vollständigen Wortlaut anzeigen oder dessen Kurzbezeichnung<br />

ändern.<br />

In der Menüleiste der Maske zur Gebührenerfassung finden Sie Programmfunktionen, die Ihnen das<br />

Erstellen einer Rechnung vereinfachen sollen. Der Button<br />

bietet Ihnen die Möglichkeit,<br />

gespeicherte Rechnungen bzw. Vorlagen als Rechnungspositionen zu wählen. Hierbei wird<br />

unterschieden in Rechnungen zur Akte, Andere Akten und Vorlagen. Weiter können Sie wählen, ob die<br />

gewählte Rechnung als Vorlage oder als Rechnung in die Rechnungsposition eingefügt werden soll.<br />

Allgemeine Vorlagen werden automatisch ohne die bei der ursprünglichen Erstellung erfassten Quoten,<br />

Gegenstandswerte und/oder Beträge geladen. Sollen auch die ursprünglich erfassten Angaben<br />

eingelesen werden, können Sie die Option als Vorlage laden abwählen. Zu einer Akte gespeicherte<br />

Vorlagen werden automatisch mit allen bei der ursprünglichen Erstellung erfassten Angaben geladen.<br />

Wünschen Sie lediglich die Übernahme der Vergütungstatbestände ohne Wert, Quote oder Betrag,<br />

wählen Sie die Option als Vorlage laden zusätzlich aus. Bereits erfasste Vergütungstatbestände werden<br />

durch eine Vorlage überschrieben. Möchten Sie eine Vorlage zu bereits erfassten<br />

Vergütungstatbeständen hinzufügen, wählen Sie nach Auswahl der gewünschten Vorlage zusätzlich die<br />

Option zur Rechnung hinzufügen. Auch in diesem Fall kann zusätzlich die Option als Vorlage laden anoder<br />

abgewählt werden.<br />

Über<br />

können die bisherigen Rechnungspositionen als Vorlage oder zur Akte gespeichert<br />

werden.<br />

Nach Bestätigung von<br />

erfolgt eine Abfrage, ob die gesamten erfassten Rechnungspositionen<br />

gelöscht werden sollen. Bestätigen Sie diese Abfrage mit Ja, werden alle bisher erfassten<br />

Rechnungspositionen zu der bestehenden Rechnung gelöscht.<br />

Anrechnungen<br />

Die Anrechnung von Anrechnungsvorschriften unterliegenden Vergütungstatbeständen führt <strong>RA</strong>-MICRO<br />

bei Eingabe entsprechender weiterer Vergütungstatbestände automatisch durch. Die Durchführung der<br />

Anrechnung wird nicht im Rechnungsblatt angezeigt, sondern ist nur in der Rechnungsvorschau<br />

sichtbar. Da Anrechnungen der Geschäfts<strong>gebühren</strong> auf Verfahrens<strong>gebühren</strong> unter Beachtung der<br />

Vorbemerkung § 3 Abs. 4 VV erfolgen, sind in allen Angelegenheiten, in denen mehrere Auftraggeber<br />

über Nr. 1008 VV berücksichtigt werden, unterschiedliche Möglichkeiten für die Durchführung der<br />

Anrechnung möglich.<br />

Die Standardanrechnung kann wahlweise durch eine gezielte Anrechnung ersetzt werden. Sind in der<br />

Rechnung anrechnungspflichtige Vergütungsnummern erfasst worden, wird unterhalb des<br />

Rechnungsblattes ein Button<br />

eingeblendet. Über diesen Button wird eine<br />

Eingabemaske aufgerufen, in der alle anrechnungspflichtigen Gebühren (Quelle) sowie alle in der<br />

Rechnung ausgewiesenen Gebühren, auf die eine Anrechnung erfolgen kann (Ziel), aufgelistet sind.<br />

Sofern Anrechnungen gar nicht oder nach abweichenden Gegenstandswerten erfolgen sollen, erfassen<br />

Sie in der Spalte Wert (neu) den für die Anrechnung zu beachtenden Wert. Eine Anrechnung wird<br />

vollständig unterdrückt, sofern Sie als Wert (neu) den Betrag von 0,00 € erfassen.<br />

Wird über diese Programmfunktion eine Gebühr nach Teilwerten auf mehrere andere Gebühren<br />

angerechnet, wird der konkrete Umfang der Anrechnung und das jeweilige Anrechnungsziel in der<br />

Rechnungsvorschau gesondert ausgewiesen.<br />

Zusatz<strong>kosten</strong><br />

Nachdem Sie alle Rechnungspositionen erfasst haben, besteht im nächsten Arbeitsschritt die Möglichkeit,<br />

Hinzurechnungs- oder Abzugsbeträge zu berechnen. Im Einzelnen stehen Ihnen hierfür folgende<br />

Eingabefelder zur Verfügung:<br />

Übertrag der Gebührenpositionen<br />

Unter Übertrag der Gebührenpositionen sehen Sie die Höhe des Betrags, der aufgrund Ihrer bisherigen<br />

Gebührenerfassung errechnet wurde.<br />

Post- und Telekommunikationsentgelte<br />

Die angefallenen Post- und Telekommunikationsentgelte können Sie einzeln (Einzelberechnung (Nr.<br />

6 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


7001 VV RVG)), pauschal (Pauschalsatz (Nr. 7002 VV RVG)) oder mit einem vereinbarten Betrag (freier<br />

Betrag) erfassen.<br />

Wenn Sie Einzelberechnung gewählt haben, können Sie über<br />

die zu dieser Akte bereits mit<br />

C40 Kostenblatt erfassten Post- und Telekommunikationsentgelte auswählen und übernehmen. Über<br />

haben Sie die Möglichkeit, einen Text einzutragen, der in der Rechnung hinter den Post- und<br />

Telekommunikationsentgelten aufgeführt wird, z. B. die anwaltliche Versicherung der Auslagen.<br />

Wählen Sie Pauschalsatz, wird dieser nach Nr. 7002 VV RVG automatisch errechnet und übernommen.<br />

Nach Wahl von freier Betrag geben Sie diesen in das vorgesehene Eingabefeld ein.<br />

Dokumentenpauschale (Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG)<br />

Über Dokumentenpauschale (Nr. 7000 Nr.1 VV RVG) können Sie die Kosten für gefertigte Ablichtungen<br />

erfassen. Rufen Sie hierzu über<br />

die entsprechende Eingabemaske auf und geben dort,<br />

aufgegliedert nach den jeweiligen Verwendungszwecken, die Anzahl der Ablichtungen ein. Sofern Sie<br />

über Kostenblatt und Tastaturkürzel die Ablichtungen zur Akte bereits während der laufenden<br />

Bearbeitung der Akte erfasst haben, werden Ihnen die insgesamt erfassten Ablichtungen und die<br />

Verteilung auf die einzelnen Abrechnungstatbestände bereits vorgeschlagen. Das Programm<br />

berücksichtigt automatisch, dass bei den Ablichtungen nach Nr. 1b und 1c die ersten 100 Ablichtungen<br />

abrechnungsfrei sind. Die hieraus resultierende Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG<br />

wird daraufhin automatisch errechnet und übernommen.<br />

Die mit C40 Kostenblatt im Programmbereich C Aktenkonto erfassten Ablichtungen werden Ihnen<br />

nur angezeigt, wenn diese mit den Kostenschlüsseln Fa bis Fd gespeichert wurden.<br />

Gebühren/Kosten stellt für die Berechnung der Dokumentenpauschale in D15.18 Einstellungen<br />

Gebühren/Kosten unter Allgemein eine alternative Einstellung bereit.<br />

Ablichtungen<br />

Über Ablichtungen können Sie die Kosten für Ablichtungen auch abweichend von der gesetzlichen<br />

Regelung berechnen.<br />

Wählen Sie Vereinbarung, wenn Sie mit Ihrem Mandanten eine solche getroffen haben. Geben Sie<br />

hierzu dann die Anzahl der Ablichtungen sowie den vereinbarten Betrag pro Ablichtung ein. Der hieraus<br />

resultierende Betrag wird daraufhin automatisch errechnet und übernommen.<br />

Wählen Sie freier Betrag, wenn für die Ablichtungen ein Pauschalbetrag vereinbart wurde. Geben Sie<br />

diesen hierzu in das vorgesehene Eingabefeld ein.<br />

Dokumentenpauschale (Nr. 7000 Nr. 2 VV RVG)<br />

Hier erfassen Sie die Kosten für elektronisch gespeicherte Dateien, die Sie anstelle der in Nr. 7000 Nr.<br />

1d bezeichneten Ablichtungen erstellt haben, z. B. die Übersendung eines Schriftsatzes an die<br />

Rechtsschutzversicherung per E-Mail oder die Weiterleitung auf Diskette oder CD. Geben Sie hierzu<br />

über<br />

die Anzahl der elektronisch übermittelten Dateien ein. Maßgeblich ist die Anzahl der<br />

Dateien, nicht die Anzahl der E-Mails oder Datenträger, die übermittelt wurden. Die hieraus resultierende<br />

Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 2 VV RVG wird daraufhin automatisch errechnet und<br />

übernommen.<br />

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die als Ersatz für Ablichtungen nach Nr. 7000 Nr. 1d erstellten<br />

Dateien abgerechnet werden dürfen. Dateien, die Sie beispielsweise per E-Mail an den<br />

Mandanten (Nr. 7000 Nr. 1c) oder an den Gegner (Nr. 7000. 1b) VV RVG) versandt haben, lösen<br />

die Dokumentenpauschale Nr. 7000 Nr. 2 nicht aus.<br />

Reise<strong>kosten</strong> (Nr. 7003 VV RVG)<br />

Wenn Sie unter C40 Kostenblatt zu dieser Akte Reise<strong>kosten</strong> erfasst haben, können Sie diese über<br />

auswählen und in die zu erstellende Rechnung übernehmen.<br />

Sofern Sie Reise<strong>kosten</strong> nicht bereits während der Bearbeitung des Mandates laufend erfasst haben,<br />

können diese im Rahmen der Abrechnung über die Auswahl der Vergütungsnummer 7003 im<br />

Rechnungsblatt erfasst werden. Es ist nicht erforderlich, die Reise<strong>kosten</strong> nachträglich noch über das<br />

Kostenblatt zu erfassen, um sie in die Rechnung übernehmen zu können.<br />

G Gebühren/Kosten 7<br />

Stand: 03/09


Internetauskünfte<br />

Wenn Sie unter C40 Kostenblatt zu dieser Akte Internetauskünfte erfasst haben, können Sie diese über<br />

auswählen und in die zu erstellende Rechnung übernehmen.<br />

Nähere Hinweise zum Erfassen von Kosten zu einer Akte erhalten Sie im Handbuch Aktenkonto.<br />

Honorarauslagen<br />

Haben Sie unter F12 Buchen Honorarauslagen auf das Aktenkonto gebucht, können Sie nun über<br />

diejenigen auswählen, die in die Kostenrechnung übernommen werden sollen.<br />

Abzug vom Netto<br />

Sie können hier einen Betrag festlegen, der von den eingegebenen Rechnungsposten abgezogen wird.<br />

Geben Sie dazu entweder bei prozentual den Prozentsatz, oder rechts davon direkt den nominellen<br />

Betrag ein. Sie können die Bezeichnung Abzug vom Netto auch mit einer eigenen Bezeichnung<br />

überschreiben.<br />

Anrechnung sonstiger Gebühren<br />

Wenn in dieser Rechnung bereits abgerechnete B<strong>RA</strong>GO-Gebühren berücksichtigt werden sollen, können<br />

Sie diese auf die hier zu erstellende Kostenrechnung RVG anrechnen, indem Sie<br />

betätigen.<br />

Über diesen Button können auch RVG-Gebühren aus anderen Rechnungen eingefügt werden,<br />

beispielsweise im Falle der Anrechnung einer Protokollierungsgebühr Nr. 3101 Nr. 2 auf eine<br />

Verfahrensgebühr eines anderen Verfahrens.<br />

Zwischensumme netto<br />

Unter Zwischensumme netto wird die Rechnungssumme ohne Berechnung der Mehrwertsteuer und<br />

gesonderter Auslagen angezeigt.<br />

Mehrwertsteuer (Nr. 7008 VV RVG)<br />

Erfassen Sie hier die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), die auf den Nettorechnungsbetrag berechnet<br />

werden soll.<br />

Unter D Dienstprogramme/Kanzlei, Grundeinstellungen, D15.10 Allgemeine Grundeinstellungen,<br />

2 Allgemein können Sie festlegen, ob diese Steuer der Umgangssprache entsprechend als Mehrwertsteuer<br />

bezeichnet werden soll oder aber juristisch präziser als Umsatzsteuer.<br />

Geben Sie hierzu ggf. den betreffenden Umsatzsteuersatz ein. Als Vorschlag eingetragen ist hier der<br />

Steuersatz, den Sie D Dienstprogramme/Kanzlei, Grundeinstellungen, D15.10 Allgemeine<br />

Grundeinstellungen, Allgemein festgelegt haben. Sollte bei Aktenanlage im gewählten Referat (bzw. im<br />

entsprechend darauf begründeten Referatskonto) ein anderer Steuersatz hinterlegt worden sein, wird<br />

dieser vorgeschlagen.<br />

Der Steuerbetrag wird automatisch errechnet und übernommen.<br />

Abzug vom Brutto<br />

Hier können Sie einen Betrag festlegen, der von dem eingegebenen Bruttobetrag abgezogen werden<br />

soll. Geben Sie hierzu entweder bei prozentual den Prozentsatz oder in das entsprechende Feld rechts<br />

direkt den nominellen Betrag ein. Sie können die Bezeichnung Abzug vom Brutto auch mit einer<br />

eigenen Bezeichnung überschreiben.<br />

Auslagen Aktenkonto<br />

Sollten im Aktenkonto Auslagen gespeichert sein, können Sie über<br />

eine Eingabemaske<br />

aufrufen und die angezeigten Auslagen an- oder abwählen. Der Betrag kann nicht direkt geändert<br />

werden.<br />

Der Button<br />

ist nur aktiv, wenn im Aktenkonto bereits Auslagen erfasst wurden. Noch<br />

nicht gebuchte Auslagen oder Vorschüsse auf zu erwartende Auslagen erfassen Sie bitte über die<br />

nächste Zeile.<br />

Gerichts<strong>kosten</strong> und sonstige Auslagen<br />

Sie können hier noch Gerichts<strong>kosten</strong> oder sonstige Auslagen, die nicht im Aktenkonto gespeichert<br />

wurden, über<br />

in die Rechnung übernehmen. Sie können die Bezeichnung Gerichts<strong>kosten</strong> und<br />

sonstige Auslagen auch mit einer eigenen Bezeichnung überschreiben.<br />

8 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


Hinzurechnungsbetrag<br />

Sollen der Rechnung weitere Beträge hinzugerechnet werden, die nicht bereits über Gerichts<strong>kosten</strong> und<br />

sonstige Auslagen erfasst wurden, tragen Sie diese Beträge bitte in diese Zeile ein. Dies können<br />

beispielsweise die Kosten des Unterbevollmächtigten sein oder die Beträge sonstiger Rechnungen, die<br />

Sie direkt an den Mandanten weiterleiten.<br />

Zwischensumme brutto<br />

Zwischensumme brutto zeigt die Höhe der errechneten Summe an, die sich aus der Gebührenforderung,<br />

der Umsatzsteuer und den Auslagen berechnet.<br />

Saldo Aktenkonto<br />

Der Saldo des Aktenkontos wird Ihnen in dieser Zeile ausgewiesen. Über den Link Aktenkonto können<br />

Sie das Aktenkonto einsehen. Die Salden Gebühren und Fremdgeld werden aus den im Aktenkonto<br />

gebuchten Zahlungsein- und -ausgängen sowie Gebührensollstellungen mit oder ohne<br />

Rechnungsnummer gebildet.<br />

Wir empfehlen, die Vorschlagswerte anhand des Aktenkontos auf Richtigkeit und Anrechenbarkeit zu<br />

prüfen, da diese bei komplexen Aktenkonten im Einzelfall nicht in den genannten Höhen anrechenbar<br />

sein könnten.<br />

Im Aktenkonto ersichtliche Verrechnungen werden nicht in der Rechnung dargestellt. Für diesen Fall<br />

kann über ein Häkchen in das entsprechende Feld, das Aktenkonto als Anlage zur Kostenrechnung<br />

gedruckt werden.<br />

Ein unter Gebührenguthaben Aktenkonto ausgewiesenes Guthaben ergibt sich aus der Summe aller<br />

Zahlungseingänge auf Gebühren oder Vorschussrechnungen abzüglich der im Aktenkonto gebuchten<br />

Gebührensollstellungen mit oder ohne Rechnungsnummer. Vorschüsse werden automatisch durch das<br />

Programm vorgeschlagen, sofern unter Berücksichtigung sonstiger Sollstellungen ein Guthaben<br />

verbleibt.<br />

In der Zeile Fremdgeldguthaben Aktenkonto wird ein sich aus der Akte ergebendes Fremdgeldguthaben<br />

ausgewiesen. Der vorgeschlagene Betrag berücksichtigt alle Zahlungseingänge und Auszahlungen in<br />

der Spalte Fremdgeld und eine sich gegebenenfalls aus dem Aktenkonto noch ergebende<br />

Gebührenforderung. Der danach verbleibende Rest wird als Fremdgeldguthaben vorgeschlagen.<br />

Übersteigen die Gebührenforderungen das Fremdgeldguthaben, wird ein Betrag nicht vorgeschlagen.<br />

zu zahlender Betrag<br />

Die Endsumme der Rechnung, entweder als zu zahlender Betrag oder als Guthaben, wird in dieser Zeile<br />

ausgewiesen.<br />

Kürzung Mwst-Ausweis wegen Vorschuss-/Teilrechnung<br />

Sind zur Akte Vorschussrechnungen erteilt worden, wird Ihnen die Rechnungssumme der erteilten<br />

Vorschussrechnungen differenziert nach erteilte Vorschussrechnung inkl. 16% Umsatzsteuer und<br />

erteilte Vorschussrechnung inkl. 19% Umsatzsteuer, zur Verrechnung vorgeschlagen. Standardmäßig<br />

ist die Verrechnung bereits gewählt. Über<br />

können Sie bei Bedarf Vorschussrechnungen<br />

abwählen, wenn diese nicht in der aktuellen Rechnung verrechnet werden sollen. Sofern Sie eine<br />

Vorschussrechnung nicht verrechnen wollen, muss nach Abwahl dieser Rechnung das vorgeschlagene<br />

Gebührenguthaben geprüft werden. Der Programmvorschlag muss gegebenenfalls manuell um den<br />

Zahlungseingang auf die Vorschussrechnung reduziert werden.<br />

Nach Auswahl der entsprechenden Vorschussrechnung(en) prüft das Programm automatisch, ob<br />

Zahlungseingänge auf diese Vorschussrechnung(en) erfolgt sind und weist den Gesamtbetrag der<br />

gebuchten Zahlungen in dieser Zeile aus.<br />

Nachversteuerung<br />

Sind im Aktenkonto Vorschüsse oder Zahlungen auf Vorschussrechnungen mit 16% Umsatzsteuer<br />

gebucht worden, werden diese Beträge im Bereich Nachversteuerung vorgeschlagen. Auch hier können<br />

über Beträge abgewählt werden.<br />

Rechnung hinzufügen<br />

Über den Button<br />

können Sie der soeben erstellten Rechnung eine weitere hinzufügen.<br />

Die jeweiligen Rechnungen werden dann als Teilrechnungen der Gesamtrechnung behandelt. Das heißt,<br />

es wird nur eine Rechnungsnummer vergeben und es erfolgt auch nur eine Buchung in das Aktenkonto<br />

und in die OP-Liste! Nachdem Sie in die entsprechende Eingabemaske eine Bezeichnung für die erste<br />

Rechnung eingegeben haben, gelangen Sie zurück in die Maske zur Gebührenerfassung.<br />

G Gebühren/Kosten 9<br />

Stand: 03/09


Standardtexte<br />

Schlusstext und Grußformel<br />

Im nächsten Schritt legen Sie den Schlusstext der Rechnung und die von Ihnen gewünschte Grußformel<br />

fest. Bei Rechnungen, die durch die Rechtsschutzversicherung des Auftraggebers oder durch sonstige<br />

Dritte ganz oder teilweise ausgeglichen werden sollen, sind hier die entsprechenden Schlusstexte für<br />

den Mandanten auszuwählen.<br />

Haben Sie zur Akte eine E-Mailadresse gespeichert, können Sie für die elektronisch signierte<br />

Übermittlung der Rechnung per E-Mail an dieser Stelle einen E-Mailtext erfassen und angeben, ob die<br />

Rechnung als einfache PDF-Datei oder als signierte PDF-Datei übermittelt werden soll.<br />

Entwurf<br />

Nach Auswahl der Grußformel haben Sie die Möglichkeit, die erstellte Rechnung als Entwurf zu speichern.<br />

Die Rechnung wird bei entsprechender Auswahl in die Programmfunktion G90<br />

Rechnungsentwürfe übernommen. Die Eingabemaske Buchen wird übersprungen und die<br />

Druckvorschau folgt. Eine als Entwurf gespeicherte Rechnung kann nur direkt gedruckt werden. Eine<br />

Übergabe an die Textverarbeitung ist nicht möglich. Weitere Erläuterungen finden Sie im Abschnitt G90<br />

Rechnungsentwürfe (siehe S. 381).<br />

Zu jeder Akte kann pro Rechnungstyp nur ein Entwurf gespeichert werden! Ist zu dieser Akte bereits<br />

ein Entwurf des gleichen Rechnungstyps gespeichert, erhalten Sie einen Hinweis.<br />

Buchen<br />

Wird die erstellte Rechnung nicht als Entwurf gespeichert, können Sie in der nun aufgerufenen Eingabemaske<br />

festlegen, ob die erstellte Gebührenrechnung mit einer Rechnungsnummer versehen und in<br />

die Offene-Posten-Liste und/oder in das Aktenkonto gebucht wird. Folgende Bereiche sind hier<br />

vorhanden:<br />

Rechnung buchen<br />

Unter Rechnung buchen werden Einzelheiten zu den Buchungen in das Aktenkonto und in die Offene-<br />

Posten-Liste angezeigt.<br />

Rechnungsnummer<br />

Mit Rechnungsnummer: Automatisch oder Manuell kann eine Rechnungsnummer vergeben werden.<br />

Wählen Sie<br />

, wenn Sie eine selbst definierte Rechnungsnummer vergeben möchten.<br />

Manuelle Rechnungsnummern müssen von Ihnen selbst verwaltet werden; eine Buchung dieser<br />

Rechnungsnummer in die Offene-Posten-Liste ist nicht möglich. Sie kann aus einer beliebigen<br />

Kombination von Buchstaben und Ziffern oder auch Sonderzeichen bestehen. Die Buchung in das<br />

Aktenkonto wird vorgeschlagen, kann jedoch abgewählt werden.<br />

Da eine manuell vergebene Rechnungsnummer nicht in die Rechungssummenliste und/oder<br />

Offene-Posten-Liste gespeichert wird, kann sie nicht dazu verwendet werden, fehlerhaft mit<br />

einer automatisch erteilten Rechnungsnummer erstellte Rechnungen zu korrigieren. Sofern Sie<br />

bei einer Neuerstellung der Rechnung daher die früher bereits automatisch erzeugte<br />

Rechnungsnummer nun erneut – manuell – vergeben, wird dies auf der Rechnung selbst und<br />

im Aktenkonto ausgewiesen. Der Eintrag in der Rechnungssummenliste oder OP-Liste wird<br />

jedoch nicht überschrieben. Ihre Listen werden hierdurch fehlerhaft. Zur Korrektur fehlerhaft<br />

erstellter Rechnungen verwenden Sie bitte daher G84 Gutschrift.<br />

Wählen Sie<br />

, wenn die Rechnungsnummer durch <strong>RA</strong>-MICRO erstellt und verwaltet<br />

werden soll. Automatisch erstellte Rechnungsnummern werden zwingend in der Rechnungssummen-/OP-Liste<br />

gespeichert. Die Rechnungsnummernvergabe wird vorgemerkt und durch<br />

gekennzeichnet, die Vergabe der Rechnungsnummer erfolgt jedoch erst, wenn Sie auf der<br />

nachfolgenden Eingabemaske der Druckvorschau den Druckbefehl erteilen oder die Rechnung als<br />

Briefdatei in die Textverarbeitung weiterleiten.<br />

Wählen Sie<br />

, wenn Sie keine Rechnungsnummer vergeben möchten. In diesem Fall ist es<br />

nicht möglich, die Rechnung in die Offene-Posten-Liste zu buchen. Die Buchung in das Aktenkonto<br />

wird nicht vorgeschlagen, kann jedoch gewählt werden.<br />

10 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


Nach der Entscheidung über die Rechnungsnummer wird<br />

die Druckvorschau aufrufen.<br />

aktiviert. Erst dann können Sie<br />

In Aktenkonto buchen<br />

Mit In Aktenkonto buchen können Sie bei lizenzierter Finanzbuchhaltung festlegen, ob Sie die<br />

Rechnung in das Aktenkonto buchen möchten. Bei Vergabe einer automatischen oder manuellen<br />

Rechnungsnummer wird die Buchung in das Aktenkonto immer vorgeschlagen, kann jedoch<br />

abgewählt werden.<br />

Bei Betrag können Sie den Betrag eingeben, der im Aktenkonto zu der von Ihnen erstellten<br />

Rechnung gebucht werden soll. Das Programm schlägt den Rechnungsbetrag - nicht den gegebenenfalls<br />

sich ergebenden Zahlungsbetrag! - als Buchungsbetrag vor. Bitte beachten Sie, dass<br />

eine Änderung des zu buchenden Rechnungsbetrags zu einer Abweichung zwischen der Buchung im<br />

Aktenkonto und der ausgedruckten Rechnung selbst führen kann. Ändern Sie den Buchungsbetrag<br />

für das Aktenkonto daher nur nach sorgfältiger Prüfung.<br />

Bei Text können Sie die Bezeichnung bestimmen, unter der die Buchung im Aktenkonto gespeichert<br />

werden soll. Zusätzliche Angaben sind bei Zusatztext möglich.<br />

In OP-Liste buchen<br />

Haben Sie die Rechnungsnummer automatisch erstellt, erfolgt die Buchung des Rechnungsbetrags<br />

und des sich ggf. ergebenden offenen Betrages zwingend in der Rechnungssummenliste und in der<br />

OP-Liste. Diese Buchung kann nicht abgewählt werden. Der Buchungsbetrag für die Offene-Posten-<br />

Liste umfasst ausschließlich einen offenen Betrag. Dieser kann nach sorgfältiger Prüfung manuell<br />

geändert werden.<br />

Haben Sie die Rechnungsnummer manuell gewählt, ist eine Buchung in der OP-Liste nicht<br />

möglich. Die Programmfunktionen O24 Rechnungssummenliste und O21 OP-Liste verwalten<br />

ausschließlich die durch das Programm automatisch vergebenen Rechnungsnummern. Auch<br />

Rechnungen ohne Rechnungsnummer können nicht in die OP-Liste gebucht werden.<br />

Bei Betrag können Sie den Betrag eingeben, der in die OP-Liste zur Rechnungsnummer gebucht<br />

werden soll. Bei MS legen Sie die Mahnstufe in der Offenen-Posten-Liste fest. Bei OP-Kennzeichen<br />

können Sie ein Kennzeichen eingeben, wenn Sie die Buchung in die Offene-Posten-Liste unter<br />

einem Kennzeichen speichern möchten.<br />

Anschreiben an die Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte<br />

Haben Sie auf der Startseite der Programmfunktion angegeben, dass der Rechnungsausgleich<br />

durch die Rechtsschutzversicherung des Auftraggebers oder sonstige Dritte erfolgen soll, können<br />

Sie nun für das Begleitschreiben an die Rechtsschutzversicherung/Dritte den erforderlichen Textbaustein<br />

auswählen. Dieses Begleitschreiben wird Ihnen in der Vorschau nicht angezeigt. Sie<br />

können das Schreiben in der anschließenden Druckvorschau einsehen. Sollten sich aus der erstellten<br />

Rechnung infolge der Verrechnung von Zahlungen Dritter, z. B. des Gegners, ein Guthaben<br />

ergeben, wird eine Buchung der Rechnung ausschließlich in der Rechnungssummenliste erfolgen,<br />

da mangels offenen Betrages die OP-Liste nicht berührt wird. In diesem Fall steht die Auswahl für<br />

das Anschreiben an die Rechtsschutzversicherung/Dritte nicht zur Verfügung, da in derartigen<br />

Abrechnungsfällen davon ausgegangen wird, dass eine Weiterleitung der Rechnung an die<br />

Versicherung bzw. den Dritten nicht erfolgen muss.<br />

Wünschen Sie gleichwohl die Rechnungserstellung mit einem Begleitschreiben an die Versicherung/den<br />

Dritten, entfernen Sie bitte in der Eingabemaske die erfassten Guthabenbeträge. Eine<br />

Erläuterung über die Verrechnung mit dem im Aktenkonto gebuchten Guthaben kann dann manuell<br />

in die Rechnung eingefügt werden.<br />

Die Textbausteine zur Abrechnung im Zusammenhang mit einer Rechtsschutzversicherung/sonstige<br />

Dritte müssen gegebenenfalls zunächst über E33 Textbaustein-Editor in die<br />

Auswahlmaske maskeg0.msk eingefügt werden. Die Textbausteine zur Abrechnung im Zusammenhang<br />

mit einer Rechtsschutzversicherung/sonstige Dritte müssen gegebenenfalls über<br />

E DMS Dokumente, Textbausteine/Formulare, E33 Textbaustein-Editor, Textbausteine<br />

importieren eingefügt werden.<br />

Zahlungsverkehr<br />

Bei Zahlungsverkehr stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:<br />

• Wählen Sie Ohne, wenn Sie nur die Rechnung drucken möchten.<br />

• Mit Überweisungsträger drucken wird zusätzlich zu dem Rechnungsausdruck ein Überweisungsträger<br />

gedruckt, um dem Rechnungsempfänger die Überweisung des Rechnungsbetrags zu erleichtern.<br />

G Gebühren/Kosten 11<br />

Stand: 03/09


• Bei einem bestehenden Guthaben auf dem Aktenkonto kann ein Scheckformular gedruckt werden.<br />

Wählen Sie dazu Scheck drucken. Eine besondere Eingabemaske wird dann in der Druckvorschau<br />

aufgerufen, in die automatisch die nötigen Daten (Bankverbindungen etc.) eingelesen und in einer<br />

Vorschau angezeigt werden. Sie haben die Möglichkeit, über diese Eingabemaske den<br />

Formulardesigner aufzurufen, um die Vorlage Ihren Kanzleibedürfnissen anzupassen.<br />

• Wählen Sie DCV-Buchung, wenn Sie Zahlungsaufträge speichern wollen und zu einem späteren<br />

Zeitpunkt über den Zahlungsverkehr an die Bank übermitteln wollen.<br />

• Wählen Sie in Dispodatei speichern, wenn Sie Zahlungsaufträge, die nicht sofort gezahlt werden<br />

sollen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden, in die Dispodatei speichern wollen.<br />

Druckvorschau<br />

Im letzten Arbeitsschritt der Rechnungserstellung sehen Sie die endgültige Druckvorschau der<br />

Kostenrechnung. So können Sie die Kostenrechnung genau prüfen und ggf. durch Zurückgehen auf<br />

vorangegangene Seiten Änderungen vornehmen.<br />

Sie haben nun folgende Möglichkeiten:<br />

• Über erfolgt der Direktdruck der Rechnung. Der Ausdruck kann in die E-Akte archiviert<br />

und so jederzeit eingesehen werden.<br />

• Haben Sie unter D15.42 Einstellungen DMS Dokumentenmanagement die Einstellung<br />

Briefdateiverwaltung gewählt, können Sie über<br />

die Rechnung in Ihrer bevorzugten<br />

Textverarbeitung als Briefdatei speichern. Gebühren/Kosten wird beendet und Ihr bevorzugtes<br />

Textverarbeitungsprogramm aufgerufen. Damit – besonders bei hohem Rechnungsaufkommen –<br />

nicht bei jedem Speichern in Briefdatei die bevorzugte Textverarbeitung gestartet wird, können Sie<br />

dies mit der Deaktivierung der lokalen Einstellung Textdatei starten bei Übergabe an Briefdatei<br />

unterbinden. Sie erreichen diese Einstellung unter D15.18 Einstellungen Gebühren/Kosten unter<br />

Druck, Rechnung.<br />

• Soll die Rechnung elektronisch per E-Mail versandt werden, muss sie mit einer elektronischen<br />

Signatur i. S. von § 14 Abs. 3 UStG i. V. m. § 2 Nr. 15 SignG versehen werden, eine<br />

Signatursoftware und ein Kartenlesegerät für die Signaturkarte installiert sein. Liegen diese<br />

Voraussetzungen vor, steht Ihnen für jede Rechnung mit automatischer Rechnungsnummer in der<br />

Druckauswahl zusätzlich die Auswahl<br />

zur Verfügung. Der Button ist gegraut, wenn die für<br />

die Rechnungserstellung verwendete Adressnummer keine E-Mail-Adresse enthält.<br />

Die Rechnungserstellung muss in diesem Fall vollständig abgebrochen werden. Vervollständigen<br />

Sie zunächst die gewünschte Adressnummer um eine Mailadresse und erstellen Sie die Rechnung<br />

anschließend neu.<br />

Die Signatur von Rechnungen ohne oder mit manuell vergebener Rechnungsnummer bzw. für<br />

Kostenfestsetzungsanträge sowie Formularabrechnungen ist nicht möglich.<br />

• wechselt wieder in die vorhergehenden Eingabemasken. Sie können die Rechnung vor dem<br />

Ausdruck noch überarbeiten.<br />

Weitere Symbole in der Symbolleiste:<br />

• bewirken, dass die erste bzw. letzte Seite angezeigt wird.<br />

• lassen die jeweils vorhergehende/nachfolgende Seite der Rechnung in der Vorschau anzeigen.<br />

• dient dem Verkleinern des Vorschaubilds. Sie können das Bild auch verkleinern, indem Sie mit<br />

der rechten Maustaste darauf klicken.<br />

• vergrößert das Vorschaubild. Anstelle dessen können Sie auch auf die Vorschau klicken.<br />

• ruft eine Eingabemaske auf, in der Sie die Anzahl der zu druckenden Rechnungsexemplare festlegen<br />

können.<br />

• ruft eine Maske auf, in der sich die Druckereinstellungen für die Rechnung vor dem Druck ändern<br />

lassen.<br />

• ruft die Programmfunktion Q15 Überweisung auf. Dort kann ein Überweisungsträger erstellt oder<br />

eine DCV-Buchung erfasst werden. (DCV=Disketten-Clearing-Verfahren).<br />

• ruft die Programmfunktion Q14 Scheck zur Erstellung eines Schecks auf.<br />

• übergibt die Rechnung in eine Dispodatei.<br />

Haben Sie oder gewählt, wird die automatisch vom Programm vergebene<br />

Rechnungsnummer erzeugt. Der Ausdruck erfolgt auf dem eingestellten Drucker. Sollte der Ausdruck<br />

12 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


nicht korrekt erfolgt sein, können Sie den Druckbefehl wiederholen.<br />

Sofern Sie keinen weiteren Ausdruck erstellen wollen, kann Gebühren/Kosten mit<br />

werden.<br />

geschlossen<br />

G13 Familiensachen verbunden B<strong>RA</strong>GO<br />

Da die Berechnung von Scheidungs- und Folgesachen wegen des Zusammentreffens unterschiedlicher<br />

Gegenstandswerte (siehe § 19 a GKG i. V. m. §§ 622 ff., 623 ZPO) oft schwierig und zeitraubend ist,<br />

haben Sie im Programm die Möglichkeit, mit einer besonderen Eingabemaske übersichtlich alle<br />

einzelnen Gegenstandswerte einzugeben. Das Programm errechnet dann auf Grundlage der<br />

eingegebenen Werte automatisch die Höhe der angefallenen Gebühren. Für den Druck der Gebührenrechnung<br />

wird zusätzlich ein Anhang erstellt, der dem Rechnungsempfänger die Berechnung klar<br />

gegliedert aufschlüsselt.<br />

Aktenangaben<br />

Geben Sie die Aktenangaben genauso ein, wie unter G24 Kostenrechnung RVG, Aktenangaben<br />

beschrieben.<br />

Gebührenerfassung<br />

Klicken Sie auf<br />

und tragen Sie in der aufgerufenen Eingabemaske den jeweiligen Gegenstandswert<br />

für die angefallenen Gebühren ein. Am einfachsten bewegen Sie dabei den Cursor mit der<br />

Tastatur zu den einzelnen Eingabefeldern, indem Sie drücken. Die Eingabemaske ist dabei so<br />

angeordnet, dass die Zeilen die einzelnen Verfahren, z. B. Versorgungsausgleich oder Zugewinn und die<br />

Spalten die einzelnen Gebühren, z. B. Prozess oder Beweis für Prozess-, bzw. Beweisgebühr, vorgeben.<br />

Beispiel:<br />

In der Zeile Zugewinn ist zur Spalte Prozess ein Betrag von 125.000 € eingegeben. Dies bedeutet, dass<br />

das Programm eine Prozessgebühr (vgl. § 31 Abs. 1 Nr. 1 B<strong>RA</strong>GO) auf den Gegenstandswert von<br />

125.000 € für den Zugewinnausgleich berechnen wird. Wenn in der Spalte Prozess in anderen Zeilen<br />

weitere Beträge eingegeben werden, rechnet das Programm diese hinzu. Der Gesamtbetrag wird<br />

schließlich in der letzten Zeile Summe im Informationsfeld zur Spalte Prozess angegeben.<br />

Die Spalten der Eingabemasken sind in folgender Reihenfolge angeordnet:<br />

• Wert: In der Spalte Wert geben Sie die Gegenstandswerte für die Scheidungs- und Folgesachen<br />

ein. Regelmäßig dürfte Ihnen der Wert aufgrund einer Streitwertfestsetzung des Gerichts bekannt<br />

sein. Sollten Sie den Gegenstandswert jedoch selbst berechnen müssen, beachten Sie bitte die besonderen<br />

Vorschriften der §§ 12 Abs. 2 S. 2 u. S. 3, 17 a, 19 a und 20 Abs. 2 GKG.<br />

• Prozess: In die Spalte Prozess geben Sie die Gegenstandswerte für die Prozessgebühr ein (vgl. §<br />

31 Abs. 3 B<strong>RA</strong>GO!).<br />

• streitige Verhandlung: In die Spalte streitige Verhandlung können Sie die Gegenstandswerte für<br />

streitige Verhandlungen eingeben. Sofern Sie hier für eine Zeile einen Betrag eingeben, schlägt das<br />

Programm in der Spalte nichtstreitige Verhandlung automatisch einen Betrag von 0,00 € vor und in<br />

den Spalten Beweis und Vergleich jeweils den Betrag, der in die Spalte Wert eingegeben wurde.<br />

• nichtstreitige Verhandlung: Sie können in die Spalte nichtstreitige Verhandlung die Gegenstandswerte<br />

für nichtstreitige Verhandlungen eingeben. Sofern Sie in der Spalte streitige Verhandlung in<br />

einer Zeile einen Betrag von 0,00 € eingegeben haben, schlägt das Programm in den Spalten nichtstreitige<br />

Verhandlung und Vergleich jeweils den Betrag vor, der in das Eingabefeld in der Spalte<br />

Wert eingegeben wurde.<br />

• Beweis: In die Spalte Beweis können die Gegenstandswerte für Beweis<strong>gebühren</strong> eingegeben werden,<br />

die für die einzelnen Verfahren zu berechnen sind.<br />

• Vergleich: In die Spalte Vergleich geben Sie Gegenstandswerte zur Berechnung von gerichtlichen<br />

(10/10) Vergleichs<strong>gebühren</strong> ein.<br />

• nichtanhängiger Vergleich: In der Spalte nichtanhängiger Vergleich geben Sie Gegenstandswerte<br />

zur Berechnung von außergerichtlichen (15/10) Vergleichs<strong>gebühren</strong> ein.<br />

Die Gebühren werden in die Rechnung übertragen, indem Sie auf<br />

klicken. Eine Anrechnung<br />

erfolgt vom Programm automatisch. Sie haben dann die Möglichkeit, weitere Gebühren zu erfassen, die<br />

G Gebühren/Kosten 13<br />

Stand: 03/09


in der Tatbestandsauswahl zur Verfügung stehen.<br />

Zusatz<strong>kosten</strong><br />

Haben Sie alle Tatbestände erfasst, können Sie durch Klick auf<br />

den nächsten Arbeitsschritt<br />

durchführen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Post- und Telekommunikationsentgelte (§ 26 B<strong>RA</strong>GO),<br />

Fotokopien, Reise<strong>kosten</strong> und bereits gebuchte Auslagen in die Rechnung einzubeziehen.<br />

Zu den Einzelheiten des Arbeitsschritts Zusatz<strong>kosten</strong> vgl. die Erläuterungen unter G15 Kostenrechnung<br />

B<strong>RA</strong>GO / Zusatz<strong>kosten</strong> auf S. 17.<br />

Schlusstext / Buchen / Druckvorschau<br />

Zu den Einzelheiten der Arbeitsschritte Schlusstext, Buchen, Druckvorschau vgl. Sie bitte die<br />

Erläuterungen unter G24 Kostenrechnung RVG auf S. XX.<br />

G16 KFA B<strong>RA</strong>GO<br />

Sie haben die Möglichkeit, mit Gebühren/Kosten Kostenfestsetzungsanträge zu erstellen. Dabei gehen<br />

Sie fast genauso vor, wie bei der Erstellung einer Kostenrechnung. Zusätzlich zu den sonstigen<br />

Angaben können Sie hier einen Zusatztext für eine Erklärung zum Vorsteuerabzug auswählen. Diese<br />

Angabe ist in Kostenfestsetzungsanträgen Pflicht.<br />

Beachten Sie bitte, dass Sie die Texte für die Kostenfestsetzungsanträge bearbeiten und so ganz den<br />

Bedürfnissen Ihrer Kanzlei anpassen können. Hierzu rufen Sie über den Button die Komfobox auf<br />

und können anschließend mit<br />

den gewünschten Text im Textbaustein-Editor bearbeiten,<br />

wenn Sie Verwalterrechte haben.<br />

Aktenangaben<br />

Geben Sie in das entsprechende Eingabefeld eine Aktennummer ein und bestätigen Sie diese. In der<br />

aufgerufenen Eingabemaske zur Auswahl des Kostenfestsetzungsantrags wählen Sie, bezogen auf das<br />

jeweilige Verfahren, den gewünschten Kostenfestsetzungsantrag aus. Hierzu stehen Ihnen zur<br />

Verfügung:<br />

• Kostenfestsetzungsantrag §§ 103 ff ZPO: Hier kann eine Kostenfestsetzungsantrag gem. den §§<br />

103 ff. ZPO erstellt werden.<br />

Beachten Sie bitte, dass das Programm automatisch den Kostenfestsetzungsantrag nach den §§<br />

103 ff., 104 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 ZPO vorschlägt, also im Kostenfestsetzungsantrag eine Verzinsung<br />

von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins ab Eingang des Festsetzungsantrags beantragt<br />

wird. Dieser Antrag ist in dem Textbaustein enthalten.<br />

• Kostenfestsetzungsantrag § 105 ZPO: Möchten Sie die Kosten gegen den Verfahrensgegner gemäß<br />

§§ 103 ff, 105 ZPO festsetzen lassen, wählen Sie diese Einstellung.<br />

Bitte beachten Sie, dass die vereinfachte Festsetzung auf dem Urteil nur erfolgt, wenn zum Zeitpunkt<br />

des Erlasses des Kostenfestsetzungsbeschlusses die Ausfertigung des Urteils noch nicht erteilt<br />

wurde. Der Antrag bedingt daher nicht zwingend auch die Festsetzung in Form des unselbständigen<br />

Beschlusses.<br />

• Kostenausgleichungsantrag § 106 ZPO: Sollten die Prozess<strong>kosten</strong> nach Quoten verteilt worden sein<br />

und möchten Sie die darauf bezogenen Kosten gem. § 106 ZPO festsetzen lassen, wählen Sie diese<br />

Einstellung.<br />

• Kostenfestsetzungsantrag § 126 ZPO: Wenn Sie die Differenz<strong>gebühren</strong> zwischen PKH- und Wahlanwalts<strong>gebühren</strong><br />

im eigenen Namen nach § 126 ZPO festsetzen lassen möchten, wählen Sie diese<br />

Einstellung.<br />

• Kostenfestsetzungsantrag § 788 ZPO: Möchten Sie die Zwangsvollstreckungs<strong>kosten</strong> gemäß §§ 103<br />

ff, 788 ZPO gegen den Gegner festsetzen lassen, wählen Sie diese Einstellung.<br />

14 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


• Kostenfestsetzungsantrag § 19 B<strong>RA</strong>GO: Möchten Sie die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts<br />

nach § 19 B<strong>RA</strong>GO gegen den Auftraggeber festsetzen lassen, wählen Sie diese Einstellung.<br />

• Kostenfestsetzungsantrag § 164 VwGO: Wenn Sie für das verwaltungsgerichtliche Verfahren einen<br />

Kostenfestsetzungsantrag erstellen möchten, wählen Sie diese Einstellung.<br />

• Kostenausgleichungsantrag § 164 VwGO: Sollten die Prozess<strong>kosten</strong> im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten<br />

gem. § 155 VwGO nach Quoten verteilt worden sein, können Sie mit dieser Einstellung<br />

einen Kostenausgleichungsantrag gem. § 164 VwGO erstellen.<br />

• Kostenfestsetzung Nebenklage gegen Angeklagten: Wenn Sie im Rahmen der Vertretung eines<br />

Nebenklägers im Strafprozess, vgl. § 95 B<strong>RA</strong>GO i. V. m. den §§ 395-402 StPO, einen<br />

Kostenfestsetzungsantrag stellen möchten, wählen Sie diese Einstellung. Auch der formlose Erstattungsantrag<br />

für Pflichtverteidiger<strong>gebühren</strong> kann über diesen Button erfolgen.<br />

• Kostenfestsetzungsantrag in Strafsachen: Sollen Verfahrens<strong>kosten</strong> in Strafsachen festgesetzt<br />

werden, wählen Sie diese Einstellung.<br />

• Kostenfestsetzungsantrag in Sozialgerichtsverfahren: Über diese Einstellung können Sie einen<br />

Kostenfestsetzungsantrag in Sachen des Sozialgerichtsverfahrens erstellen.<br />

• sonstige Kostenfestsetzungsanträge: Sie haben hier die Möglichkeit, selbst erstellte Texte<br />

vorzubelegen, die nicht in der Auswahl KFA vorhanden sind.<br />

Die Antragstexte für die Kostenerstattungsanträge können mit den Rubrumsplatzhaltern bestückt<br />

werden, d. h., das Antragsrubrum ist frei gestaltbar. Die entsprechenden Platzhalter werden über E33<br />

Textbaustein-Editor zur Verfügung gestellt und können in die Antragstexte eingefügt werden.<br />

Die Angabe einer Leistungszeit ist bei Kostenfestsetzungsanträgen grundsätzlich nicht erforderlich,<br />

kann jedoch zusätzlich gewählt werden. Die nach § 104 ZPO vorgeschriebene Erklärung zum Vorsteuerabzug<br />

– positiv oder negativ – muss einmalig ausgewählt werden. Bei späteren Anträgen wird der<br />

im konkreten Einzelfall zutreffende Text automatisch vorgeschlagen.<br />

Gebührenerfassung / Zusatz<strong>kosten</strong> / Schlusstext<br />

Die Erfassung der entstandenen Gebühren erfolgt genau wie bei G15 Kostenrechnung B<strong>RA</strong>GO,<br />

Gebührenerfassung. Lesen Sie dazu die Ausführungen auf S. 16.<br />

Dem von Ihnen gewählten Antrag entsprechend werden die Gebühren dabei automatisch berechnet.<br />

Gehen Sie auch bei den Arbeitsschritten Zusatz<strong>kosten</strong>erfassung und Schlusstext, so wie unter G15<br />

Kostenrechnung B<strong>RA</strong>GO beschrieben vor.<br />

Buchen<br />

Kostenfestsetzungsanträge sind keine Rechnungen und dürfen daher keine Rechnungsnummer erhalten.<br />

Die Optionen zur Vergabe einer Rechnungsnummer sind ausgeblendet. Programmseitig wird bei<br />

Kostenfestsetzungsanträgen die Buchung automatisch als Sollstellung im Aktenkonto vorgeschlagen.<br />

Die Option In Aktenkonto buchen ist daher standardmäßig gesetzt. Mit der Einstellung Buchung KFB ins<br />

Aktenkonto, letzte Einstellung merken können Sie in D15.18 Einstellungen/Kosten regeln, welche<br />

Option das Programm zum Buchen eines Kostenfestsetzungsantrags vorschlagen soll.<br />

Druckvorschau<br />

Zu den Einzelheiten des Arbeitsschritts Druckvorschau vgl. Sie bitte die vorangegangenen<br />

Erläuterungen unter G24 Kostenrechnung RVG, Druckvorschau auf S. 12.<br />

G15 Kostenrechnung B<strong>RA</strong>GO<br />

Wählen Sie diesen Rechnungstyp, wenn Sie eine klassische Kostenrechnung auf Grundlage der bis zum<br />

30.06.2004 geltenden B<strong>RA</strong>GO erstellen wollen.<br />

Aktenangaben<br />

Geben Sie die Aktenangaben, wie unter G24 Kostenrechnung RVG, Aktenangaben beschrieben ein.<br />

Beachten Sie jedoch folgende Besonderheiten, die nur für Abrechnungen nach B<strong>RA</strong>GO relevant sind.<br />

G Gebühren/Kosten 15<br />

Stand: 03/09


Berechnung gem. § 134 Abs. I Satz 1 B<strong>RA</strong>GO Übergangsvorschrift<br />

Aktivieren Sie diese Einstellung, wenn die Kostenrechnung ein Mandat betrifft, das vor dem 01.01.2002<br />

angenommen wurde.<br />

Mandate und Aufträge, die bis zum 31.12.2001 angenommen wurden, sind lt. § 134 B<strong>RA</strong>GO nach dem<br />

bis zu diesem Stichtag geltenden Gesetz abzurechnen. Wird für solche Mandate im Jahr 2002 eine<br />

Gebührenrechnung erstellt, ist die Einstellung Berechnung gem. § 134 Abs. 1 S. 1 B<strong>RA</strong>GO<br />

Übergangsvorschrift zu setzen. Alle Gebührenwerte werden in diesem Fall aus der bis zum 31.12.2001<br />

gültigen DM-Gebührentabelle entnommen und entsprechend dem €-Umrechnungskurs in €<br />

umgerechnet und auch nur in € in der Rechnung ausgegeben. Eine zusätzliche Angabe der ursprünglichen<br />

DM-Beträge ist nicht erforderlich. Wurde die Einstellung von Ihnen aktiviert, können Sie<br />

wählen, ob Sie auf dem Rechnungsblatt den Gegenstandswert in Euro oder DM angeben möchten.<br />

Berechnung für Instanz<br />

Wählen Sie die Instanz aus, bezüglich welcher die Rechnung erstellt werden soll. Die jeweilige<br />

Quotenerhöhung wird daraufhin bei der Gebührenerfassung automatisch berücksichtigt.<br />

Gebührenkürzung<br />

Bei Optionen können Sie wählen, ob die Tatbestände in der Rechnung gekürzt werden sollen.<br />

Falls Sie eine Gebührenrechnung ohne Kürzungen berechnen wollen, wählen Sie keine.<br />

Wenn der Gebührenrechnung eine zehnprozentige Kürzung gem. Einigungsvertrag vom 31. August<br />

1990 (BGBl. II 889, 936) i. V. m. § 1 Ermäßigungssatz-AnpassungsVO vom 15. April 1996 (BGBl. I<br />

604), mit Wirkung ab dem 01. Juli 1996, zugrunde liegen soll, wählen Sie um 10%.<br />

Für Gebührenrechnungen mit einer zwanzigprozentigen Kürzung gem. Einigungsvertrag mit Wirkung bis<br />

01. Juli 1996 wählen Sie um 20%.<br />

Gebührenerfassung<br />

Klicken Sie auf<br />

um die angefallenen Gebühren für die Rechtsanwalts<strong>gebühren</strong>rechnung zu<br />

erfassen. Wählen Sie zunächst die Gebühr aus, die Sie berechnen möchten. Dies können Sie, indem Sie<br />

die Gebühr direkt eintragen, z. B. 31 I 1 B<strong>RA</strong>GO. In der Tatbestandsauswahl wird automatisch der § 31<br />

I 1 B<strong>RA</strong>GO markiert. Sie können auch in der Tatbestandsauswahl den § 31 I 1 auswählen und dann<br />

bestätigen. Der Paragraf wird dann in die Rechnungsposition eingefügt. Mit Klick der rechten Maustaste<br />

auf den markierten Paragrafen und Wahl von Informationen zum Tatbestand, wird Ihnen der jeweilige<br />

Gesetzestext angezeigt.<br />

Sofern Sie eine Gebühr berechnen möchten, die nicht in der Gebührendatenbank enthalten ist, können<br />

Sie eine direkte Eingabe in der Rechnungsposition durchführen. Erfolgt bei Eingabe der<br />

Rechnungspositionen eine Texteingabe, fragt das Programm beim Bestätigen dieser Rechnungszeile, ob<br />

der eingegebene Text in der Zeile gespeichert werden soll. Nicht mehr benötigte Eingaben können aus<br />

der Liste gelöscht werden, indem der entsprechende Listeneintrag ausgewählt und auf gedrückt<br />

wird. In der Datenbank werden auch die Gebührentatbestände vorgeschlagen, die für die Berechnungen<br />

nach dem DAV-Abkommen notwendig sind.<br />

Bei Tatbestand sehen Sie den Text zur ausgewählten Gebühr, wie er in der Rechnungszeile ausgegeben<br />

wird. Sie können in dem Eingabefeld Änderungen vornehmen. Bei Quote können Sie die Gebührenquote<br />

festlegen. Sofern Sie eine Gebühr aus der Tatbestandsauswahl gewählt haben, wird automatisch eine<br />

Quote in das Eingabefeld eingefügt. Klicken Sie mit der Maus das Eingabefeld an, erhalten Sie eine<br />

Auswahl der für diesen Paragrafen vorgegebenen Quoten. Sie können die Quote auch selbst festlegen.<br />

Bei Gegenstandswert geben Sie den Gegenstandswert ein, vgl. § 7 Abs. 1 B<strong>RA</strong>GO. Falls zu der Akte<br />

bereits ein Gegenstandswert in der Aktenanlage gespeichert wurde, wird dieser automatisch<br />

eingelesen. Sie können aber auch einen frei bestimmten Betrag eingeben. Als Gebühr wird Ihnen die<br />

vom Programm anhand Ihrer Eingaben errechnete Gebührenhöhe angezeigt.<br />

Wenn die von Ihnen in der Tatbestandsauswahl ausgewählte Gebühr nach § 6 Abs. 1 B<strong>RA</strong>GO wegen<br />

mehrerer Auftraggeber erhöht werden kann, erscheint bei den Rechnungspositionen automatisch eine<br />

weitere Spalte Auftraggeber (Ag), in die Sie die Anzahl der Auftraggeber eingeben können. Die<br />

Gebührenquote braucht nicht vom Anwender erhöht zu werden, da diese vom Programm automatisch<br />

berechnet wird.<br />

Wenn Sie Gebühren berechnen möchten, die nicht auf Grundlage einer Quote berechnet werden, z. B.<br />

für die Verteidigung in Strafsachen, besteht keine Eingabemöglichkeit für Quote und Gegenstandswert.<br />

16 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


Sobald Sie § 22 Abs. 1 bzw. 4 B<strong>RA</strong>GO ausgewählt haben, wird das Eingabefeld Quote in der Eingabemaske<br />

zur Erfassung der Gebühren ausgeblendet. Geben Sie bei Gegenstandswert den gehobenen<br />

Betrag ein, auf den die Hebegebühr berechnet werden soll. Die Berechnung erfolgt dann nach § 22 Abs.<br />

1 bzw. 4 B<strong>RA</strong>GO.<br />

Möchten Sie die erfasste Rechnungszeile löschen, erhalten Sie mit Klick der rechten Maustaste auf die<br />

markierte Gebühr die Möglichkeit, die Rechnungszeile zu löschen. Über dieses Menü können Sie auch<br />

eine leere Rechnungszeile hinzufügen.<br />

Sie haben die Möglichkeit, sich die Tatbestandsauswahl in standardisierter oder erweiterter Form<br />

anzeigen zu lassen. Vorgeschlagen wird die Einstellung, die Sie in<br />

D15.18 Einstellungen Gebühren/Kosten unter Paragrafen ausgewählt haben. In der Tatbestandsauswahl<br />

wird in der Spalte Tatbestand links ein Plus- oder ein Minuszeichen angezeigt. Über entsprechenden<br />

Mausklick gelangen Sie dann entweder zur erweiterten (Klick auf Pluszeichen) oder standardisierten<br />

(Klick auf Minuszeichen) Darstellung der Tatbestände. Die Darstellung kann per Mausklick auf das<br />

jeweilige Zeichen geändert werden.<br />

Zusatz<strong>kosten</strong><br />

Wenn Sie alle Rechnungspositionen erfasst haben, besteht im nächsten Arbeitsschritt die Möglichkeit,<br />

Auslagen und sonstige Kosten zu erfassen. Im Einzelnen stehen Ihnen hierfür folgende Eingabefelder<br />

zur Verfügung:<br />

• Post- und Telekommunikationsentgelte: Wenn Sie über C40 Kostenblatt Post- und<br />

Telekommunikationsentgelte erfasst haben und diese zur Akte gespeichert sind, steht über<br />

eine Eingabemaske zur Auswahl der vorhandenen Entgelte zur Verfügung. Mit Klick auf<br />

haben Sie die Möglichkeit, einen Text einzutragen, der in der Rechnung hinter den Post- und<br />

Telekommunikationsentgelten aufgeführt wird (z. B. anwaltlich versichert).<br />

Zudem haben Sie die Möglichkeit, den Pauschalsatz nach § 26 B<strong>RA</strong>GO oder auch gar keine<br />

Porto<strong>kosten</strong> in der Kostenrechnung zu erfassen.<br />

• Ablichtungen: Wenn Sie Ablichtungen über das Kostenblatt erfasst haben und diese zur Akte<br />

gespeichert wurden, können Sie mit<br />

eine Eingabemaske zur Auswahl der vorhandenen<br />

Ablichtungen aufrufen. Die Anzeige erfolgt mit Unterscheidung von erstattungsfähigen und nichterstattungsfähigen<br />

Fotokopien. Falls Sie mit dem Mandanten eine Vereinbarung getroffen haben, Ablichtungen<br />

mit einem anderen Betrag zu berechnen, können Sie diese Eingabe tätigen, indem Sie<br />

gem. Vereinbarung wählen und dort den vereinbarten Betrag pro Ablichtung eintragen. Der Betrag<br />

wird dann automatisch vom Programm berechnet. Zudem stellen wir Ihnen die Eingabe eines freien<br />

Betrages zur Verfügung.<br />

• Reise<strong>kosten</strong>: Haben Sie im Kostenblatt Reise<strong>kosten</strong> erfasst und diese zur Akte gespeichert, können<br />

Sie eine Eingabemaske zur Auswahl der vorhandenen Reise<strong>kosten</strong> aufrufen.<br />

• Internetauskünfte: Wenn Sie zu einer Akte Internetauskünfte erfasst haben, können Sie hier über<br />

einen Auswahl-Button die Internetauskünfte auswählen, die in die Kostenrechnung übernommen<br />

werden sollen.<br />

• Entstandene Benutzerdefinierte Kosten und Auslagen Aktenkonto werden mit aufgelistet<br />

und können zur Rechnung erfasst werden.<br />

Nähere Hinweise zum Erfassen von Porto- und Reise<strong>kosten</strong> erhalten Sie im Handbuch Aktenkonto unter<br />

C40 Kostenblatt.<br />

• Honorarauslagen Aktenkonto: Haben Sie Honorarauslagen im Aktenkonto erfasst, können diese mit<br />

aufgelistet und für die Übernahme in die Rechnung ausgewählt werden.<br />

• Abzug vom Netto: Sie können einen Betrag berechnen lassen, der von den eingegebenen<br />

Rechnungsposten abgezogen wird. Geben Sie dazu entweder bei prozentual den Prozentsatz oder<br />

rechts davon direkt den Betrag ein. Sie können statt Abzug vom Netto eine Bezeichnung Ihrer Wahl<br />

eingeben, die dann auf der Rechnung später zur Bezeichnung der Rechnungszeile für den Ausdruck<br />

verwandt wird.<br />

• Zwischensumme netto: Unter Zwischensumme netto wird die Rechnungssumme ohne Berechnung<br />

der Mehrwertsteuer und ohne gesonderte Auslagen angezeigt.<br />

• Umsatzsteuer: Erfassen Sie hier den Umsatzsteuersatz, der auf den Nettorechnungsbetrag berechnet<br />

werden soll. Das berechnete Ergebnis wird rechts angezeigt. Standardmäßig ist hier der Umsatzsteuersatz<br />

vorgegeben, der in D Dienstprogrammen/Kanzlei, Grundeinstellungen, D15.10<br />

Allgemeine Einstellungen, 1 Allgemein unter Umsatzsteuersatz eingegeben ist. Sollte im Sachkonto<br />

ein abweichender Umsatzsteuersatz gespeichert worden sein, wird dieser übernommen -<br />

entsprechend dem Referat zur Akte.<br />

G Gebühren/Kosten 17<br />

Stand: 03/09


• Abzug vom Brutto: Sie können einen Betrag berechnen lassen, der von dem eingegebenen<br />

Bruttobetrag abgezogen wird. Geben Sie dazu entweder bei prozentual den Prozentsatz oder rechts<br />

davon direkt den Betrag ein. Eine Änderung des Textes ist über das Eingabefeld möglich.<br />

• Auslagen aus dem Aktenkonto: Sollten im Aktenkonto Auslagen gespeichert sein, können Sie mit<br />

Auswahl eine Eingabemaske aufrufen und die angezeigten Auslagen an- oder abwählen. Der Betrag<br />

kann nicht direkt geändert werden.<br />

• Gerichts<strong>kosten</strong> und sonstige Auslagen: Sie können hier noch Gerichts<strong>kosten</strong> oder sonstige Auslagen,<br />

die nicht im Aktenkonto gespeichert wurden, über Erfassen in die Rechnung übernehmen. Die<br />

Änderung des Beschreibungstextes ist über das Eingabefeld möglich.<br />

• Hinzurechnungsbetrag: Wenn Sie auf den Bruttobetrag Barauslagen oder einen anderen Hinzurechnungsbetrag<br />

berechnen möchten, geben Sie diese hier ein. Der Beschreibungstext ist änderbar.<br />

• Zwischensumme: Hier wird die Höhe der errechneten Zwischensumme angezeigt, die sich aus der<br />

Gebührenforderung, der Mehrwertsteuer und den Auslagen errechnet.<br />

• Guthaben aus dem Aktenkonto, Gezahlter Vorschuss: Um ein Aktenkonto-Guthaben/einen gezahlten<br />

Vorschuss vom Bruttobetrag abzuziehen, erfassen Sie die Abzugssummen hier.<br />

• zu zahlender Betrag: Hier sehen Sie die Brutto-Endsumme einschließlich aller Abzüge, die auf der<br />

Rechnung ausgegeben werden.<br />

• Vorschussrechnungen: Verweis auf G24 Kostenrechnung RVG, Seite 9.<br />

Schlusstext / Buchen / Druckvorschau<br />

Zu den Einzelheiten der Arbeitsschritte Schlusstext, Buchen und Druckvorschau vgl. Sie bitte die<br />

Erläuterungen unter G24 Kostenrechnung RVG auf den Seiten 10 ff.<br />

PROZESSKOSTENHILFE<br />

Kostenfestsetzungsanträge im Rahmen der Prozess<strong>kosten</strong>hilfe können Sie mit den Programmfunktionen<br />

der Programmgruppe Prozess<strong>kosten</strong>hilfe erstellen.<br />

Die Eingabemasken verfügen über einen Eingabebereich, der sich je nach Arbeitsschritt ändert. Sie<br />

haben die Möglichkeit, zwischen den einzelnen Schritten mit den Pfeiltasten<br />

zu<br />

wechseln.<br />

G28 KFA Familiensachen verbunden RVG<br />

Einzelheiten zu dieser Programmfunktion finden Sie unter Regel<strong>gebühren</strong>, G27 Familiensachen<br />

verbunden RVG auf Seite 2.<br />

G25 KFA RVG<br />

Die Erstellung eines Kostenfestsetzungsantrags nach RVG im Prozess<strong>kosten</strong>hilfeverfahren stimmt mit<br />

der Vorgehensweise bei der Erstellung eines Kostenfestsetzungsantrags nach B<strong>RA</strong>GO weitgehend<br />

überein. Vergleichen Sie hierzu die entsprechenden Ausführungen zu G20 KFA B<strong>RA</strong>GO auf S. 20.<br />

Sofern Sie für eine vorausgegangene außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 ff.<br />

VV RVG erhalten haben, ist es erforderlich, diesen Betrag in der Abrechnung der PKH-Vergütung<br />

anzugeben.<br />

In der Eingabemaske der abschließenden Eingaben tragen Sie den Nettobetrag einer erhaltenen<br />

Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 ff. VV RVG (ohne Auslagen und Umsatzsteuer) sowie die Quote der<br />

Geschäftsgebühr (ohne ggf. zu berücksichtigende Erhöhungen nach Nr. 1008 VV RVG) ein.<br />

Beispiel:<br />

Sie haben für die außergerichtliche Tätigkeit eine 1,6 Geschäftsgebühr nach einem Wert von 4.000,00 €<br />

abgerechnet und 2 Auftraggeber vertreten. Die Geschäftsgebühr beläuft sich daher insgesamt auf 1,9 =<br />

465,50 € netto. Tragen Sie einen Betrag in Höhe von 465,50 € ein und für die Quote der<br />

18 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


Geschäftsgebühr einen Wert von 1,6.<br />

Das Programm führt die Berechnung des durch die Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr<br />

entstandenen Anrechnungsguthabens auf der Grundlage dieser Informationen automatisch<br />

durch und berücksichtigt bei mehreren Auftraggebern auch die Einstellung zur Anrechnung. Anzahl der<br />

Auftraggeber und Gegenstandswert entnimmt das Programm den Daten des PKH-Erstattungsantrages.<br />

Weichen Anzahl der Auftraggeber und/oder Gegenstandswert der außergerichtlichen Tätigkeit von dem<br />

gerichtlichen Verfahren ab, erfassen Sie die Abweichungen über .<br />

Das so ermittelte Anrechnungsguthaben wird gem. § 58 Abs. 2 RVG zunächst auf die Differenz zwischen<br />

Wahlanwalts- und PKH-Vergütung und im Übrigen auf die PKH-Vergütung verrechnet. Die<br />

Verrechnung erfolgt als Nettoabzug vor der Berechnung der Umsatzsteuer und wird im PKH-Erstattungsantrag<br />

ausgewiesen.<br />

PKH-Formular RVG<br />

Die Vorgehensweise bei der Erstellung einer PKH-Abrechnung mit Formular entspricht im Wesentlichen<br />

dem Ablauf, wie unter G12 PKH-Formular B<strong>RA</strong>GO auf S. 21 beschrieben.<br />

Sie haben hier jedoch die Möglichkeit, zwischen folgenden Programmfunktionen und somit Formularen<br />

zu wählen:<br />

• G26 PKH-Formular RVG-Standard (HKR 168),<br />

• G31 PKH-Formular RVG-Pflichtverteidiger (HKR 169),<br />

• G32 PKH-Formular RVG-Freiheitsentziehung (HKR 170).<br />

Sofern Sie für eine vorausgegangene außergerichtliche Vertretung des Mandanten eine Geschäftsgebühr<br />

nach Nr. 2400 ff. VV RVG erhalten haben, sind im Rahmen der Abrechnung der Prozess<strong>kosten</strong>hilfevergütung<br />

im Standardformular Angaben über die erhaltene Gebühr erforderlich, da ein sich<br />

aus der Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 (4) VV RVG ergebendes Anrechnungsguthaben nach<br />

Maßgabe des § 58 Abs. 2 RVG verrechnet werden muss.<br />

Die zentrale Einstellung zur Anrechnung der Geschäftsgebühr bei mehreren Auftraggebern wird bei<br />

der Berechnung des Anrechnungsguthabens berücksichtigt.<br />

Die Angabe einer Gebühr gem. Nr. 2400 ff. VV RVG ist nur erforderlich, sofern dem Anwalt eine<br />

entsprechende Vergütung tatsächlich zugeflossen ist. Ist die Gebühr lediglich entstanden, sind Angaben<br />

hierzu nicht erforderlich.<br />

Sind die außergerichtlichen und gerichtlichen anwaltlichen Tätigkeiten nur teilweise identisch, ist<br />

zu wählen. Geben Sie als Nettobetrag die erhaltene Zahlung ein (ohne Auslagen und<br />

Umsatzsteuer).<br />

Geben Sie als Gebührensatz die Quote der Geschäftsgebühr ohne eine gegebenenfalls wegen mehrerer<br />

Auftraggeber berechnete Erhöhung ein.<br />

Beispiel:<br />

Sie haben für die außergerichtliche Tätigkeit für zwei Auftraggeber eine Geschäftsgebühr in Höhe von<br />

netto 782,80 € nach einem Gegenstandswert von 7.500,00 € erhalten. Der Wert und die Auftraggeberzahl<br />

sind im gerichtlichen Verfahren identisch. Die Quote für die Geschäftsgebühr war mit 1,6<br />

bestimmt worden. Durch die Erhöhung wegen des zweiten Auftraggebers ergab sich eine Gesamtquote<br />

von 1,9. Erfassen Sie in dem Betragsfeld nun den Betrag von 782,80 € und in dem Quotenfeld die<br />

Quote der Geschäftsgebühr von 1,6. Das Programm berechnet aus diesen Informationen nun ein<br />

Anrechnungsguthaben in Höhe von 0,75 = 309,00 €.<br />

Bei Abweichungen hinsichtlich des Gegenstandswertes und/oder der Anzahl der Auftraggeber zwischen<br />

der außergerichtlichen und der gerichtlichen Tätigkeit kann über das Taschenrechnersymbol eine<br />

zusätzliche Eingabemaske geöffnet werden. Hier können Sie die für die außergerichtliche Gebühr<br />

maßgebliche Anzahl der Auftraggeber und/oder des Gegenstandswertes erfassen.<br />

Beispiel:<br />

Sie haben außergerichtlich zwei Auftraggeber vertreten. Im gerichtlichen Verfahren vertreten Sie nur<br />

noch einen Auftraggeber, der Gegenstandswert hat sich von 7.500,00 € auf 4.500,00 € verringert. Die<br />

G Gebühren/Kosten 19<br />

Stand: 03/09


Auftraggeberzahl für das gerichtliche Verfahren erfassen Sie mit 1. Über geben Sie für die<br />

außergerichtliche Tätigkeit die abweichende Auftraggeberzahl mit 2 an, den Gegenstandswert mit<br />

7.500,00 €. Erfassen Sie im Übrigen die erhaltene Gebühr sowie die Quote der Geschäftsgebühr wie<br />

oben beschrieben. Das Programm errechnet aus diesen Informationen ein Anrechnungsguthaben von<br />

204,75 €.<br />

Das Programm ermittelt ein rechnerisch zu berücksichtigendes Anrechnungsguthaben, nachdem Sie in<br />

der folgenden Eingabemaske die im gerichtlichen Verfahren entstandenen Gebühren erfasst haben. Das<br />

Anrechnungsguthaben gem. Vorbemerkung 3 (4) VV RVG (die Hälfte, maximal 0,75 der<br />

Geschäftsgebühr) wird gem. § 58 Abs. 2 RVG verrechnet. Die Verrechnung erfolgt zunächst auf den<br />

rechnerischen Differenzbetrag zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der PKH-Vergütung. Ist das<br />

Anrechnungsguthaben höher als der Differenzbetrag, wird der verbleibende Rest auf die PKH-Vergütung<br />

verrechnet.<br />

Sofern die Differenz zwischen den gerichtlichen Regel<strong>gebühren</strong> und den PKH-Gebühren größer ist als<br />

das Anrechnungsguthaben, wird die Verrechnung für die Wahlanwaltsvergütung dargestellt; die PKH-<br />

Vergütung ändert sich hierdurch nicht.<br />

Beispiel:<br />

Im gerichtlichen Verfahren sind nach einem Wert von 4.000,00 € eine Verfahrens- sowie eine volle<br />

Terminsgebühr entstanden. Die Differenz zwischen der Regelvergütung und der PKH-Vergütung beträgt<br />

102,50 €. Das aus dem oben genannten Beispiel errechnete Anrechnungsguthaben der Geschäftsgebühr<br />

beläuft sich auf 159,25 €. Dieses wird in Höhe von 102,50 € auf die fiktive Wahlanwaltsvergütung<br />

verrechnet sowie in Höhe von 56,75 € auf die PKH-Vergütung. Vergrößert sich durch<br />

weitere Gebühren der Unterschied zwischen der Wahlanwalts- und der PKH-Vergütung, verringert sich<br />

ein gegebenenfalls auf die PKH-Vergütung anzurechnender Teil.<br />

G20 KFA B<strong>RA</strong>GO<br />

Die Erstellung eines Kostenfestsetzungsantrags für Tätigkeiten im Rahmen eines Prozess<strong>kosten</strong>hilfeverfahrens<br />

stimmt weitgehend mit dem Vorgehen beim Erstellen einer klassischen Rechtsanwalts<strong>gebühren</strong>rechnung<br />

(nach B<strong>RA</strong>GO) überein.<br />

Aktenangaben<br />

Erfassen Sie die Aktenangaben so wie auf den vorangegangenen Seiten mehrfach beschrieben.<br />

Rechnungsblatt<br />

Die Erfassung der Gebühren entspricht der Erfassung in G24 Kostenrechnung RVG.<br />

Ist der Wert des Gegenstandes über 3.000,00 € erfolgt vom Programm automatisch eine Abfrage, ob<br />

die Wahlanwalts<strong>kosten</strong> berechnet werden sollen.<br />

Zusatz<strong>kosten</strong><br />

Geben Sie ggf. noch Reise<strong>kosten</strong> sowie Post- und Telekommunikationsentgelte ein und erfassen Sie<br />

ggf. weitere Gebühren und Kosten, die im Rahmen der Beratungshilfe entstanden sind, in den hierzu<br />

vorgesehenen Eingabefeldern; hierbei bestehen folgende Eingabemöglichkeiten:<br />

• erhaltene Zahlungen Beratungshilfe: Geben Sie ggf. den Betrag ein, der für eine erfolgte Beratung<br />

im Rahmen der Beratungshilfe von der Landeskasse bezahlt wurde. Die Gebühr kann entweder<br />

23,00 € (siehe § 132 Abs. 1 S. 1 B<strong>RA</strong>GO) oder aber 56,00 € (siehe § 132 Abs. 2 S. 1 B<strong>RA</strong>GO)<br />

betragen.<br />

• Zahlungen vom Auftraggeber: Sofern der Mandant schon einen Vorschuss gezahlt hat, geben Sie in<br />

dieses Eingabefeld den Betrag der Zahlung ein.<br />

• Zahlungen von der Staatskasse (z. B. Vorschüsse): Geben Sie hier bereits erhaltene Vorschüsse<br />

(siehe § 127 B<strong>RA</strong>GO) ein. Diese werden dann gem. § 129 B<strong>RA</strong>GO angerechnet.<br />

Zu detailierten Einzelheiten des Arbeitsschritts Zusatz<strong>kosten</strong> vgl. Sie die Erläuterungen unter G15<br />

20 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


Kostenrechnung B<strong>RA</strong>GO / Zusatz<strong>kosten</strong> auf S. 17 f.<br />

Schlusstext /Buchen<br />

Zu den Einzelheiten der Arbeitsschritte Schlusstext und Buchen vgl. Sie bitte die Erläuterungen unter<br />

G24 Kostenrechnung RVG / Schlusstext auf S. 10.<br />

Druckvorschau<br />

Zu den Einzelheiten des Arbeitsschritts Druckvorschau vgl. Sie bitte die Erläuterungen unter G24<br />

Kostenrechnung RVG / Druckvorschau auf S. 12.<br />

Haben Sie die Meldung nach dem Ausweis der Wahlanwalts<strong>gebühren</strong> bejaht, erfolgt nun nach Anwahl<br />

des Buttons für die Textverarbeitung, Clipboard bzw. Drucken eine Abfrage, ob ein Kostenfestsetzungsantrag<br />

für die Differenz<strong>kosten</strong> erstellt werden soll. Nach Bestätigung dieser Meldung wird<br />

G16 KFA B<strong>RA</strong>GO aufgerufen und es kann der Kostenfestsetzungsantrag für die Differenz<strong>kosten</strong> erstellt<br />

werden. Die bereits eingegebenen Gebühren müssen nicht noch einmal erfasst werden, sondern werden<br />

vorgeschlagen. Zur weiteren Vorgehensweise beachten Sie bitte die Erläuterungen zu G16 KFA B<strong>RA</strong>GO<br />

auf Seite 14.<br />

G21 KFA Familiensachen verbunden B<strong>RA</strong>GO<br />

Sie können Familiensachen auch mit den Gebührensätzen für das Prozess<strong>kosten</strong>hilfeverfahren nach den<br />

§§ 121 ff., 123 B<strong>RA</strong>GO berechnen.<br />

Aktenangaben<br />

Erfassen Sie die Aktenangaben so wie unter G13 Familiensachen verbunden auf S. 13 beschrieben. Das<br />

Programm berechnet automatisch die Gebühren nach den §§ 121 ff. B<strong>RA</strong>GO.<br />

Gebührenerfassung<br />

Erfassen Sie dann die Gebühren so wie unter G13 Familiensachen verbunden auf S. 13 beschrieben.<br />

Das Programm berechnet automatisch die Gebühren nach den §§ 121 ff. B<strong>RA</strong>GO.<br />

Zusatz<strong>kosten</strong><br />

Erfassen Sie die Zusatz<strong>kosten</strong> so wie unter G15 Kostenrechnung B<strong>RA</strong>GO / Zusatz<strong>kosten</strong> auf S. 17 beschrieben.<br />

Schlusstext / Buchen / Druckvorschau<br />

Zu den Einzelheiten der Arbeitsschritte Schlusstext, Buchen und Druckvorschau vgl. Sie bitte die<br />

Erläuterungen unter G24 Kostenrechnung RVG auf den Seiten 10 ff.<br />

G12 PKH-Formular B<strong>RA</strong>GO<br />

Das PKH-Formular B<strong>RA</strong>GO unterstützt Sie dabei, einen formularbasierten Vergütungsantrag nach § 128<br />

Abs. 1 B<strong>RA</strong>GO zu erstellen. Der Druck der Berechnung erfolgt in Form der gängigen amtlichen<br />

Vordrucke.<br />

Aktenangaben<br />

Nach Aufruf des PKH-Formulars erfassen Sie die Aktennummer, zu der der Vergütungsantrag erstellt<br />

G Gebühren/Kosten 21<br />

Stand: 03/09


werden soll. Wenn die vorgeschlagene Adressnummer des Gerichts nicht derjenigen des zuständigen<br />

Gerichts entspricht, erfassen Sie diese unter Adressnr. Gericht. Geben Sie danach die<br />

Geschäftsnummer ein. Falls Sie eine Berechnung für die zweite Instanz vornehmen, können Sie rechts<br />

neben den Rubrumsangaben die Parteistellung in der zweiten Instanz festlegen. Danach erfassen Sie<br />

Angaben zu Vorschüssen und sonstigen bereits erhaltenen Zahlungen etc. Sofern Sie eine erhaltene<br />

Zahlung auf Beratungshilfe eintragen, können Sie zusätzlich angeben, in welcher Höhe diese Zahlung<br />

auf die Prozess<strong>kosten</strong>hilfe-Gebühren angerechnet werden soll. Zur Auswahl stehen zunächst 0,00 €,<br />

23,00 € und 28,00 €. Andere Anrechnungsbeträge können manuell eingegeben werden. Sofern Sie die<br />

Anrechnung der Beratungshilfe einschließlich der insoweit entstandenen Umsatzsteuer erfolgen soll,<br />

wählen Sie die entsprechende Option neben dem Eingabefeld des Anrechnungsbetrages aus. Das<br />

Programm errechnet die auf den eingegebenen (Netto-)Betrag berechnete Umsatzsteuer automatisch.<br />

Mandate und Aufträge, die bis zum 31.12.2001 angenommen wurden, sind lt. § 134 B<strong>RA</strong>GO nach dem<br />

bis zu diesem Stichtag geltenden Gesetz abzurechnen. Wird für solche Mandate erst im Jahr 2002<br />

Prozess<strong>kosten</strong>hilfe beantragt, ist die Einstellung Berechnung gem. § 134 Abs. 1 S. 1 B<strong>RA</strong>GO<br />

Übergangsvorschrift zu setzen. Alle Gebührenwerte werden in diesem Fall aus der bis zum 31.12.2001<br />

gültigen DM-Gebührentabelle entnommen und entsprechend dem €-Umrechnungskurs in €<br />

umgerechnet und auch nur in € in der Rechnung ausgegeben. Eine zusätzliche Angabe der ursprünglichen<br />

DM-Beträge ist nicht erforderlich.<br />

Rechnungsblatt<br />

Im nächsten Schritt erfassen Sie die entstandenen Gebühren sowie sonstige mit abzurechnende Kosten.<br />

Sofern Auslagen zur Akte vorhanden sind, können Sie diese über<br />

mit einer gesonderten<br />

Eingabemaske wählen. Die Anrechnung der Gebühren nach § 13 Abs. III B<strong>RA</strong>GO erfolgt automatisch.<br />

Im Rechnungsblatt wird dies angezeigt, indem der Satz (§ 13 Abs. 3 ist beachtet!) farbig hinterlegt ist.<br />

Nach § 6 Abs. 1 B<strong>RA</strong>GO erhöhte Quoten werden automatisch berechnet und eingetragen.<br />

Buchen<br />

Der nachfolgende Schritt ermöglicht Ihnen, den Rechnungsbetrag zu buchen.<br />

Rechnung buchen<br />

Gehen Sie hierzu genauso vor, wie unter G24 Kostenrechnung RVG auf S. 10 beschrieben.<br />

Kanzleianschrift<br />

Aktivieren Sie (durch Setzen eines Häkchens per Mausklick) die Einstellung Kanzleianschrift drucken,<br />

wenn Sie möchten, dass Ihre Kanzleianschrift als Absender auf das PKH-Formular gedruckt wird. Geben<br />

Sie hierzu unter Adresse Kanzlei die Adressnummer Ihrer Kanzlei ein (in der Regel wird das die<br />

Nummer 1 sein) und bestätigen Sie diese mit . Die vollständige Kanzleianschrift, die auf das<br />

Formular gedruckt werden soll, wird Ihnen daraufhin angezeigt.<br />

Druckvorschau<br />

Zu den Einzelheiten des Arbeitsschritts Druckvorschau vgl. Sie die Erläuterungen unter<br />

G24 Kostenrechnung RVG auf S. 12.<br />

FAKTURIERUNG<br />

Über Fakturierung können Sie Rechnungen erstellen, die nicht unmittelbar in den Geltungsbereich von<br />

B<strong>RA</strong>GO, RVG oder KostO fallen. Sie können hier wählen, ob Sie eine kaufmännische Rechnung oder<br />

eine Vorschussrechnung erstellen möchten oder Brutto-Pauschalhonorare abrechnen wollen.<br />

Die Kaufmännische Rechnung ermöglicht Ihnen, Rechnungen wie ein Kaufmann zu erstellen, z. B.<br />

Rechnungen für Veräußerungen des Anlagevermögens. Mit der Vorschussrechnung erhalten Sie die<br />

Möglichkeit, eine Rechnung über pauschale Vorschussanforderungen jeder Art zu erstellen, die als<br />

Vorschuss ins Aktenkonto gebucht werden.<br />

22 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


G42 Kaufmännische Rechnung<br />

Die Programmfunktion Kaufmännische Rechnung dient der Erstellung von Rechnungen, die nicht auf<br />

Grundlage von B<strong>RA</strong>GO, RVG oder KostO bzw. nicht auf Grundlage eines Gegenstandswerts erstellt<br />

werden sollen. Bei der Eingabe der Daten sehen Sie in einer Rechnungsvorschau sofort das - <strong>inhalt</strong>liche<br />

- Ergebnis. Die abschließende Druckvorschau zeigt Ihnen originalgetreu, wie die Rechnung gedruckt<br />

aussehen wird.<br />

Bevor Sie beginnen, eine kaufmännische Rechnung zu erstellen, kontrollieren Sie in D15.18 Einstellung<br />

Gebühren/Kosten bei Druck, Schriftart und Briefkopf, ob die gewünschten Voreinstellungen gewählt<br />

sind.<br />

Aktenangaben<br />

Erfassen Sie die Aktenangaben der kaufmännischen Rechnung so wie unter G24 Kostenrechnung RVG /<br />

Aktenangaben auf S. 2 beschrieben.<br />

Rechnen Sie über eine Lieferung ab, beispielsweise die Lieferung von Büromaterial innerhalb einer<br />

Bürogemeinschaft oder den Verkauf eines Gegenstandes aus dem Anlagevermögen der Kanzlei, wählen<br />

Sie anstelle der Angabe der Leistungszeit die Option Lieferung. Die Rechnung weist dann keine<br />

Leistungszeit aus, sondern erhält die Textzeile Rechnungsdatum = Lieferdatum.<br />

Rechnungsblatt<br />

Geben Sie im nächsten Arbeitsschritt die einzelnen Rechnungsposten ein. Bei Rechnungstext erfassen<br />

Sie den Text, der im Rechnungsblatt zu den einzelnen Rechnungsposten angezeigt werden soll. Sie<br />

haben die Möglichkeit, die vorgeschlagenen Texte durch Bearbeiten des Standardtextes über E33<br />

Textbaustein-Editor, Gebühren/Kosten, Fakturierung, Rechnungstext nach eigenen Wünschen zu<br />

ändern, bzw. erweitern. Jeder Eintrag kann dabei bis zu 60 Zeichen umfassen. Nach Eingabe des Textes<br />

bestätigen Sie diesen mit . Erfassen Sie nun den Betrag und bestätigen Sie wiederum mit .<br />

Wenn Sie eine vorhandene Zeile entfernen möchten, drücken Sie . Um eine (Leer-)Zeile einzufügen,<br />

geben Sie ein. Wenn Sie ausschließlich mit der Tastatur arbeiten, können Sie ausgefüllte<br />

Zellen mit in den Bearbeitungsmodus versetzen.<br />

Zusatz<strong>kosten</strong> / Buchen / Druckvorschau<br />

Zu den Einzelheiten der Arbeitsschritte Zusatz<strong>kosten</strong>, Buchen und Druckvorschau vergleichen Sie bitte<br />

die Erläuterungen unter G24 Kostenrechnung RVG auf den Seiten 10 ff.<br />

G85 Vorschussrechnung<br />

Um eine Vorschussrechnung erstellen und buchen zu können, steht Ihnen die Vorschussrechnung zur<br />

Verfügung, wenn Sie über eine Lizenz zur <strong>RA</strong>-MICRO Finanzbuchhaltung oder Finanzbuchhaltung II<br />

verfügen.<br />

Aktenangaben<br />

Erfassen Sie die Aktenangaben der Vorschussrechnung so wie unter G24 Kostenrechnung RVG /<br />

Aktenangaben auf S. 2 beschrieben.<br />

Vorschusserfassung<br />

Geben Sie im nächsten Arbeitsschritt die einzelnen Rechnungsposten ein. Bei Rechnungstext erfassen<br />

Sie den Text, der im Rechnungsblatt zu den einzelnen Rechnungsposten angezeigt werden soll. Jeder<br />

Eintrag kann dabei bis zu 60 Zeichen umfassen. Nach Eingabe des Textes bestätigen Sie diesen mit<br />

. Erfassen Sie nun den Betrag und bestätigen Sie diesen wiederum mit . Wenn Sie die Finanzbuchhaltung<br />

II aktiviert haben, erfassen Sie noch das Erlöskonto, in das gebucht werden soll und legen ggf.<br />

den Umsatzsteuersatz für die Buchung fest.<br />

G Gebühren/Kosten 23<br />

Stand: 03/09


Wenn Sie eine vorhandene Zeile entfernen möchten, drücken Sie . Um eine (Leer-)Zeile einzufügen,<br />

geben Sie ein. Wenn Sie ausschließlich mit der Tastatur arbeiten, können Sie ausgefüllte<br />

Zellen mit in den Bearbeitungsmodus versetzen.<br />

Mit<br />

werden die angezeigten Rechnungspositionen gespeichert und stehen so bei der nächsten<br />

Fakturierung über<br />

sofort zur Verfügung. Vorhandene Rechnungspositionen werden beim<br />

Laden mit Hilfe des Buttons<br />

ersetzt (mit Wertbeträgen). Ohne Wertbeträge werden ggf.<br />

schon vorhandene Positionen ersetzt, wenn Sie beim Laden die Einstellung Vorlage wählen.<br />

Mit Zur Rechnung hinzufügen werden die gewünschten Rechnungspositionen den vorhandenen<br />

hinzugefügt (mit Wertbeträgen). Mit Hilfe von<br />

werden alle vorhandenen Rechnungspositionen<br />

gelöscht.<br />

Zusatz<strong>kosten</strong><br />

Im nächsten Arbeitsschritt Zusatz<strong>kosten</strong> können Sie sonstige, für die Höhe der zu erteilenden Gutschrift<br />

relevanten Kosten erfassen.<br />

Schlusstext / Buchen / Druckvorschau<br />

Zu den Einzelheiten der Arbeitsschritte Schlusstext, Buchen und Druckvorschau vgl. Sie bitte die<br />

Erläuterungen unter G24 Kostenrechnung RVG auf den Seiten 10 ff.<br />

G44 Pauschalhonorar Brutto<br />

Für die Abrechnung von Brutto-Pauschalhonoraren steht Ihnen die Programmfunktion G44<br />

Pauschalhonorar Brutto zur Verfügung.<br />

Stammdaten<br />

Aktenangaben<br />

Erfassen Sie die Aktenangaben der Abrechnung so wie unter G24 Kostenrechnung RVG / Aktenangaben<br />

auf S. 2 beschrieben.<br />

Rechnen Sie nicht über eine Leistung, sondern über eine Lieferung ab, wählen Sie die Option Lieferung.<br />

Anstelle einer Leistungszeit wird in die Rechnung dann der Zusatz Rechnungsdatum = Lieferdatum<br />

aufgenommen.<br />

Aktenangaben<br />

In dem Bereich Standardtext können neben dem Einleitungstext und der Berechnungsgrundlage auch<br />

der Schlusstext und eine Grußformel gewählt werden.<br />

G84 Gutschrift<br />

Wenn die Finanzbuchhaltung lizenziert ist, haben Sie die Möglichkeit, Gutschriften zu erstellen und zu<br />

buchen. Die Vorgehensweise variiert je nach lizenzierter Finanzbuchhaltung. Auf Besonderheiten bei<br />

lizenzierter Finanzbuchhaltung wird in der nachfolgenden Beschreibung hingewiesen.<br />

Aktenangaben<br />

Geben Sie als Erstes eine Aktennummer ein. Rechts sehen Sie nach der Eingabe die zur Akte gespeicherte<br />

Aktenkurzbezeichnung. In der anschließend aufgerufenen Maske Gutschrift für Akte wählen Sie<br />

die Rechnung aus, für die eine Gutschrift erstellt werden soll. Angezeigt werden die Rechnungen mit<br />

den wesentlichen Daten, wie Rechnungsnummer, -datum und -betrag. Darüber hinaus wird die<br />

Adressnummer angezeigt, die automatisch in das Empfängerfeld übernommen wird, wenn die<br />

Rechnung gutgeschrieben werden soll. Handelt es sich bei der gewählten Rechnung um eine<br />

24 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


Vorschussrechnung, ist in die entsprechende Zeile der Spalte VR ein Ja eingetragen.<br />

Bitte beachten Sie, dass nur Rechnungen, die mit einer automatischen Rechnungsnummer versehen<br />

wurden, gutgeschrieben werden können.<br />

Sofern die ausgewählte Rechnung ganz oder teilweise auch einer Rechtsschutzversicherung zum<br />

Ausgleich übersandt wurde, erhalten Sie nach der Auswahl einen Programmhinweis, der Sie daran<br />

erinnert, dass auch die Rechtsschutzversicherung über die Gutschrift informiert werden sollte.<br />

Zu den übrigen Einzelheiten vgl. Sie die Erläuterungen unter G24 Kostenrechnung RVG / Aktenangaben<br />

auf S. 2.<br />

Bei lizenzierter Finanzbuchhaltung wählen Sie die gutzuschreibende Rechnung aus der Maske<br />

Rechnungsauswahl für Gutschrift aus. Alle mit einer automatischen Rechnungsnummer versehenen und<br />

zur Akte gebuchten Rechnungen werden Ihnen angezeigt. Die Anzeige weist die Rechnungsnummer,<br />

das Rechnungsdatum, den Rechnungsbetrag und ggf. den noch offenen Betrag aus. Sofern Sie die<br />

Rechnung über C33 Kostensollstellung als Vorschussrechnung gebucht haben, wird Ihnen dies<br />

zusätzlich in der Spalte VR ausgewiesen. Die Bezeichnung der gutzuschreibenden Rechnung wird<br />

automatisch in den Text übernommen. Sofern bei der gutzuschreibenden Rechnung Kostenerfassungen<br />

aus dem C40 Kostenblatt berücksichtigt worden sind, wird bei Erstellung und Buchung der Gutschrift<br />

der Status abgerechnet für diese Kosten aufgehoben.<br />

Gutschrifterfassung<br />

Hier erfassen Sie nun den Text und den Betrag der zu erteilenden Gutschrift. Als gut zu schreibender<br />

Betrag wird standardmäßig der volle Rechnungsbetrag vom Programm vorgeschlagen. Handelt es sich<br />

bei der Gutschrift um eine Teilgutschrift, ist der vorgeschlagene Betrag durch den gutzuschreibenden<br />

Betrag zu überschreiben.<br />

Bei lizenzierter Finanzbuchhaltung werden Text und Betrag der Gutschrift automatisch vom Programm<br />

erstellt. Soll eine Rechnung nur wegen eines Teilbetrages gutgeschrieben werden, wählen Sie in der<br />

Auswahlmaske der Rechnungen die Option Teilgutschrift und geben Sie den Bruttobetrag ein, über den<br />

die Teilgutschrift erfolgen soll.<br />

Durch eine Teilgutschrift wird der ursprüngliche Rechnungsbetrag korrigiert. Soll zu einem späteren<br />

Zeitpunkt auch noch der danach verbleibende Rechnungsbetrag gutgeschrieben werden, kann eine<br />

– weitere - Teilgutschrift über den Restbetrag der Rechnung nicht mehr erfolgen. In diesem Fall<br />

muss die Gutschrift als Vollgutschrift durchgeführt werden.<br />

Zusatz<strong>kosten</strong><br />

Im nächsten Arbeitsschritt Zusatz<strong>kosten</strong> können Sie sonstige, für die Höhe der zu erteilenden Gutschrift<br />

relevanten Kosten erfassen.<br />

Schlusstext<br />

Prüfen Sie anhand der Rechnungsvorschau die vorgeschlagenen Rechnungsdaten und wählen Sie<br />

Schlusstext und Grußformel aus. Auch die Gutschrift kann zunächst als Entwurf gespeichert werden. In<br />

diesem Fall wird die Maske Buchen übersprungen und Sie gelangen direkt in die Druckvorschau.<br />

Zu den Einzelheiten des Arbeitsschritts Schlusstext vgl. Sie bitte die Erläuterungen unter<br />

G24 Kostenrechnung RVG / Schlusstext auf S. 10.<br />

Buchen<br />

Wenn die Gutschrift Ihren Vorstellungen entspricht, vergeben Sie nun mit Rechnungsnummer automatisch<br />

eine neue Rechnungsnummer und legen Sie unter Zahlungsverkehr fest, ob für die Gutschrift<br />

ein Zahlungsträger erstellt werden soll. Die Gutschrift wird in die Programmfunktion O24<br />

Rechnungssummenliste gebucht. Der Eintrag der gutgeschriebenen Rechnung wird in O24 Rechnungssummenliste<br />

mit dem Status gutgeschrieben gekennzeichnet. Ein noch vorhandener Eintrag in<br />

G Gebühren/Kosten 25<br />

Stand: 03/09


O21 OP-Liste anzeigen/drucken wird gelöscht.<br />

Zu weiteren Einzelheiten vgl. Sie bitte die Erläuterungen unter G24 Kostenrechnung RVG / Buchen auf<br />

S. 10.<br />

Druckvorschau<br />

Zu den Einzelheiten des Arbeitsschritts Druckvorschau vgl. Sie bitte die Erläuterungen unter G24<br />

Kostenrechnung RVG / Druckvorschau auf S. 12.<br />

ZEITHONO<strong>RA</strong>R<br />

Auch die Abrechnung von Mandaten, für die Sie eine Honorarvereinbarung auf Zeitbasis geschlossen<br />

haben, können Sie mit dem Gebührenprogramm von <strong>RA</strong>-MICRO erstellen. Je nachdem, welchen<br />

Umfang die von Ihnen erworbene Lizenz hat, steht Ihnen das Zeithonorar I oder II zur Verfügung.<br />

Daneben ermöglicht das Modul Zeithonorar I auch die Erfassung der Bearbeitungszeiten aller<br />

Mitarbeiter zum Zwecke betriebswirtschaftlicher Auswertungen.<br />

Zeithonorar I<br />

Das Zeithonorar I ermöglicht Ihnen, Arbeitszeit zu erfassen, mit einem Honorarschlüssel zu versehen<br />

und einer bestimmten Akte zuzuordnen. So erfasste Honorare rechnen Sie dann mit der Programmfunktion<br />

G76 Zeithonorar-Abrechnung ab. Für die Nutzung der Programmfunktion ist ein eigenes<br />

Programmrecht erforderlich. Benutzer, denen das Programmrecht Zeithonorar I nicht gewährt wird,<br />

können die Funktionen G72 Timesheet und G77 Zeithonorar-Grafik nicht benutzen.<br />

Das Recht, unter C 40 Kostenblatt Eingaben, Änderungen und Auswertungen für Zeithonorare vorzunehmen,<br />

kann für jeden Benutzer gesondert vergeben werden. Benutzer, denen das Bearbeitungsrecht<br />

nicht eingeräumt wird, können mit G72 Timesheet Bearbeitungszeiten erfassen. Nachträgliche<br />

Bearbeitungen oder Auswertungen im Kostenblatt sind nicht möglich. Benutzer, die zugleich<br />

als Aktensachbearbeiter erfasst sind, können im Kostenblatt die eigenen Zeiterfassungen auswerten<br />

und bearbeiten, nicht jedoch die Zeiterfassungen anderer Aktensachbearbeiter. Nähere Informationen<br />

zu den einzelnen Programmrechten und deren Wirkungsweise entnehmen Sie bitte der Programmhilfe.<br />

G72 Timesheet (Zeithonorar I)<br />

Mit dem Timesheet können Sie die Zeiten einzelner Vorgänge/Tätigkeiten erfassen. Für jeden Benutzer<br />

wird ein eigenes Timesheet geführt. Die Erfassungen in den Timesheets werden als Abrechnungsgrundlage<br />

gegenüber den Mandanten genutzt. Die in das Timesheet eingegebenen Daten bilden<br />

die Grundlage für die Programmfunktionen Zeithonorar-Abrechnung.<br />

Über Grundeinstellungen, D15.10 Allgemeine Grundeinstellungen, 9 Programmstart kann der<br />

automatische Start des Timesheet beim Start von <strong>RA</strong>-MICRO voreingestellt werden. Sofern Sie die<br />

Einstellung nicht gesetzt haben, starten Sie Timesheet in Gebühren/Kosten unter Zeithonorar, G72<br />

Timesheet.<br />

Einstellungen<br />

Rufen Sie die Programmfunktion Timesheet auf und überprüfen Sie zunächst die unter<br />

verfügbaren Einstellungen.<br />

• Aktualisieren: Im Timesheet bereits erfasste Zeiten können zwischengespeichert werden, ohne<br />

Timesheet selbst zu beenden.<br />

• Grafische Auswertung: Über diese Funktion wird in G77 Zeithonorar-Grafik verzweigt. Dort können<br />

Sie ausschließlich alle mit Ihrer Benutzernummer eingegebenen Zeiterfassungen auswerten. Bitte<br />

26 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


eachten Sie, dass dieses nur für den Benutzer erfolgen kann, der gleichzeitig auch als<br />

Aktensachbearbeiter erfasst ist. Für eine umfangreichere Auswertung nutzen Sie den Aufruf direkt<br />

über den Programmbaum.<br />

• Kostenarten bearbeiten: Neben der vom Programm bereits vorgeschlagenen Kostenart ZE = Zeithonorar<br />

können Sie weitere Kostenarten für die Zeiterfassung definieren, z. B. ZM = Zeiterfassung<br />

Mitarbeiter. Achten Sie darauf, dass kein Kostenschlüssel verwendet wird, der in <strong>RA</strong>-MICRO bereits<br />

fest vorgegeben ist. Eine entsprechende Übersicht finden Sie auf der Karteikarte <strong>RA</strong>-MICRO.<br />

• Mindestzeit bearbeiten: Soll in einer Akte aufgrund entsprechender Vereinbarung eine Mindestzeit<br />

für die Abrechnung erfasst werden, wird diese hier eingetragen. Jede Zeiterfassung unterhalb der<br />

hier erfassten Mindestzeit wird im Rahmen der Zeiterfassung auf die Mindestzeit aufgerundet.<br />

• Einstellungen: Hier legen Sie benutzerbezogene Voreinstellungen für die Zeiterfassung im<br />

Timesheet fest. Die Zeiterfassung im Timesheet erfolgt grundsätzlich bezogen auf den Benutzer,<br />

die erfassten Zeiten werden jedoch den Zeitdateien des Aktensachbearbeiters zugeordnet. Soll die<br />

Zuordnung standardmäßig für einen anderen als den Aktensachbearbeiter erfolgen, kann dies hier<br />

festgelegt werden. Die im Timesheet erfassten Zeiten werden automatisch mit dem Status<br />

abrechenbar gekennzeichnet. Sollen erfasste Zeiten im Einzelfall nicht abrechenbar sein, sondern<br />

nur für eine betriebswirtschaftliche Auswertung berücksichtigt werden, kann der Status<br />

abrechenbar deaktiviert werden. Sofern für einen Benutzer die erfassten Zeiten grundsätzlich nur<br />

betriebswirtschaftlichen Auswertungen dienen, jedoch nicht in eine ggf. zu erstellende Abrechnung<br />

einfließen, kann in den Einstellungen die Voreinstellung abrechenbar deaktiviert werden.<br />

• Zeiterfassung lokal: Wollen Sie die Zeiterfassung über Timesheet auch außerhalb der Kanzlei, z. B.<br />

über einen Laptop, nutzen, können Sie den Datenimport aufrufen. Danach wird Ihrem Windows-<br />

Desktop ein Programm-Icon für den Programmaufruf der lokalen Zeiterfassung hinzugefügt. So<br />

können Sie Timesheet auch zur Zeiterfassung außerhalb Ihrer Kanzlei nutzen.<br />

Über<br />

kann aus dem Timesheet heraus die Auswertung der Zeiterfassung im Kostenblatt<br />

aufgerufen werden. Hat der aktuelle Benutzer das Programmrecht zur Bearbeitung/Auswertung der<br />

Zeithonorare im Kostenblatt, werden alle Zeiterfassungen angezeigt. Benutzer, denen das<br />

Programmrecht zur Bearbeitung/Auswertung nicht erteilt wurde, können die Auswertung nicht aufrufen.<br />

Ist der Benutzer jedoch zugleich auch Aktensachbearbeiter, kann er auch ohne das Programmrecht die<br />

für ihn selbst erfassten Zeiten auswerten. Die Zeiterfassungen anderer Aktensachbearbeiter können<br />

nicht eingesehen und bearbeitet werden.<br />

Sie können sich die Auswertung des aktuellen Tages, des Vortages, der aktuellen Woche, Vorwoche<br />

sowie des aktuellen Monats und Vormonats anzeigen lassen.<br />

Aktuelle Vorgangserfassung und Zeitmessung<br />

Mit Wahl des Buttons und Eingabe einer Aktennummer läuft die Zeiterfassung.<br />

Vorgeschlagen wird die Kostenart ZE, der zur Akte gespeicherte Aktensachbearbeiter und der in der<br />

Auswahl der Stundensätze an erster Position erfasste Honorarschlüssel. Ein anderer Honorarschlüssel<br />

kann aus der Liste der Stundensätze ausgewählt werden. Auch eine Änderung des vorgeschlagenen<br />

Aktensachbearbeiters ist problemlos möglich. Eine Bestätigung der Auswahl durch oder<br />

ist nicht erforderlich. Haben Sie in den Aktenstammdaten der Akte einen Stundensatz zugewiesen, wird<br />

dieser Stundensatz vorgeschlagen.<br />

Zur Konkretisierung der Tätigkeit kann in der Spalte Bemerkung eine selbst definierte Bemerkung<br />

erfasst werden. Wahlweise kann aus einer Vorschlagsliste ein vorgefertigter Bemerkungstext<br />

übernommen und ggf. ergänzt werden. Die vorgeschlagenen Bemerkungstexte sowie neue Texte<br />

können jederzeit über bearbeitet werden.<br />

Soll die Zeit ausschließlich im Hinblick auf eine betriebswirtschaftliche Auswertung erfasst werden, kann<br />

der Status abrechenbar abgewählt werden. Ist über die Einstellungen die Vorauswahl für den konkreten<br />

Benutzer abgewählt worden, kann sie für die konkrete Erfassung wieder gewählt werden.<br />

Beenden Sie die Zeiterfassung über .<br />

Timesheet zeigt Ihnen die erfassten Daten in einer Liste an. Gegraute Erfassungen sind bereits<br />

gespeichert.<br />

Für eine weitere Erfassung starten Sie Timesheet erneut. Bereits im Timesheet erfasste Zeiten können<br />

regelmäßig durch Einstellungen, Aktualisieren oder über<br />

gespeichert werden.<br />

G Gebühren/Kosten 27<br />

Stand: 03/09


Manuell können weitere Bearbeitungszeiten erfasst oder bestehenden geändert werden. Hierzu klicken<br />

Sie in der angezeigte Liste in die erste Spalte der leeren Zeile.<br />

Geben Sie Beginn und Ende der noch zu erfassenden Zeit, die Aktennummer sowie eine Tätigkeitsbemerkung<br />

ein. Schließen Sie die manuelle Erfassung durch oder ab. Die nachträgliche<br />

Erfassung von Bearbeitungszeiten ist nur für den aktuellen Kalendertag möglich. Nacherfassungen für<br />

zurückliegende Tage können Sie ausschließlich unter C 40 Kostenblatt vornehmen, sofern Ihnen das<br />

entsprechende Programmrecht zusteht.<br />

Soll eine bereits in der Liste enthaltene Zeiterfassung nach einer Unterbrechung fortgesetzt oder eine<br />

weitere Zeiterfassung zu derselben Akte begonnen werden, können Sie den bereits vorhandenen<br />

Eintrag mit der Maus markieren und entweder über den Button<br />

oder über das Kontextmenü<br />

(Rechtsklick auf den markierten Eintrag) die Zeiterfassung neu starten; die in der früheren Erfassung<br />

gespeicherten Daten werden automatisch eingelesen und müssen nicht neu erfasst werden.<br />

Änderungen zu den erfassten Zeiten sind im Timesheet nur möglich, solange Timesheet geöffnet ist<br />

und keine Aktualisierung durchgeführt wurde. Sollen konkrete Einzelangaben (Beginn/Ende,<br />

Aktennummer, Bemerkung etc.) geändert werden, klicken Sie mit der Maus in die entsprechende<br />

Spalte und ändern den Eintrag. Ist die Zeiterfassung versehentlich erfolgt und soll insgesamt<br />

gelöscht werden, markieren Sie die gesamte Zeile und wählen über das Kontextmenü der rechten<br />

Maustaste die Option Löschen. Aktualisierte Zeiterfassungen sind in der Tabelle grau unterlegt.<br />

Nach einer Aktualisierung, nach einem Speichern sowie nach Schließen von Timesheet können<br />

Änderungen nur noch direkt unter C40 Kostenblatt erfolgen. Die nachträgliche Erfassung,<br />

Bearbeitung und Auswertung von Zeiterfassungen im Kostenblatt ist nur möglich, wenn Ihnen<br />

hierfür das entsprechende Programmrecht eingeräumt wurde.<br />

Jeder Benutzer kann über<br />

eine Übersicht aller durch ihn erfassten Zeiten ausdrucken. Der<br />

Ausdruck enthält Informationen über die Dauer der Bearbeitungszeiten, die Akten, Kostenarten,<br />

Bemerkungen und gewählten Honorarschlüssel sowie den Sachbearbeiter, dem die erfassten Zeiten<br />

zugeordnet wurden. Der Ausdruck kann auch für zurückliegende Tage erfolgen, ändern Sie dazu über<br />

Tag zurück das Datum.<br />

Soll Timesheet beendet werden, gehen Sie auf<br />

. Alle erfassten und bisher noch nicht gespeicherten<br />

Zeiten werden nun unter C40 Kostenblatt gespeichert und Timesheet geschlossen.<br />

G76 Zeithonorar-Abrechnung (Zeithonorar I)<br />

Bevor Sie mit dieser Programmfunktion Zeithonorare abrechnen können, müssen die abzurechnenden<br />

Zeiträume unter G 72 Timesheet oder unter C 40 Kostenblatt erfasst worden sein. Zur Erfassung unter<br />

C 40 Aktenkonto Kostenblatt muss ein besonderes Programmrecht vergeben werden. Nähere<br />

Informationen zu den einzelnen Programmrechten und deren Wirkungsweise entnehmen Sie bitte der<br />

Programmhilfe.<br />

Aktenangaben<br />

Geben Sie die betreffende Aktennummer ein oder ermitteln Sie diese so wie unter G24 Kostenrechnung<br />

RVG / Aktenangaben auf S. 2 beschrieben.<br />

Angabe zur Zeithonorarabrechnung<br />

Nach Bestätigung der Aktennummer kann über Zeithonorar-Auswahl die Maske Angabe zur<br />

Zeithonorarabrechnung aufgerufen werden. Geben Sie dort den Abrechnungszeitraum ein und wählen<br />

Sie über Auswahl die abzurechnenden Zeithonorare aus, die Sie über C40 Kostenblatt zu dieser Akte<br />

erfasst haben. Zusätzlich können Sie bei Aufrunden auf… festlegen, auf wie viele Minuten die jeweiligen<br />

Einträge im Kostenblatt aufgerundet werden sollen. Wenn Sie möchten, dass die genauen Zeiten als<br />

Anlage zu dieser Rechnung mit ausgedruckt werden, aktivieren Sie (durch Setzen eines Häkchens per<br />

Mausklick) die Einstellung Ausdruck mit Zeitangabe. Bestätigen Sie Ihre Eingaben anschließend mit<br />

.<br />

Legen Sie dann den Einleitungstext und die Berechnungsgrundlage so fest so wie unter G24 Kostenrechnung<br />

RVG / Aktenangaben auf S. 2 beschrieben.<br />

28 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


Gebührenerfassung<br />

Die Zeithonorar-„Gebühren“, die Sie über die Maske Angabe zur Zeithonorarabrechnung erfasst haben,<br />

werden automatisch übernommen und in der nächsten Maske als Übertrag der Gebührenpositionen<br />

angezeigt.<br />

Zusatz<strong>kosten</strong><br />

Zu den Einzelheiten des Arbeitsschritts Zusatz<strong>kosten</strong> vergleichen Sie die Erläuterungen unter G24<br />

Kostenrechnung RVG auf S. 6.<br />

Schlusstext / Buchen / Druckvorschau<br />

Zu den Einzelheiten der Arbeitsschritte Schlusstext, Buchen und Drucken vgl. Sie bitte die<br />

Erläuterungen unter G24 Kostenrechnung RVG auf den S. 10ff.<br />

Zeithonorar II<br />

Besonders für größere Kanzleien eignet sich die Zeithonorarberechnung mit dem Programm Zeithonorar<br />

II. Das Programm ist SQL-basierend, daher setzt die Benutzung besondere Hard- und <strong>Software</strong> voraus.<br />

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren <strong>RA</strong>-MICRO Vor-Ort-Partner.<br />

G75 Stundensatzverwaltung (Zeithonorar II)<br />

Die Stundensatzverwaltung ist im Wesentlichen unterteilt in einen Navigationsbereich und einen Informationsbereich.<br />

Im Navigationsbereich auf der linken Seite der Stundensatzverwaltung legen Sie die<br />

Stundensätze in Abhängigkeit zu einer Akte, einem Mandaten, einem Sachbearbeiter sowie<br />

Vorgangsarten/Tätigkeiten fest. Ferner sind weitere Abhängigkeiten möglich, wie z. B. die Festlegung<br />

eines Stundensatzes zu einer Akte, für einen bestimmten Sachbearbeiter und für einen bestimmten<br />

Vorgang.<br />

Anschließend werden die hier hinterlegten Stundensätze automatisch vom G72 Timesheet bei der<br />

Vorgangserfassung und nachfolgend von der G73 Zeithonorar- Abrechnung sowie der G74 Zeithonorar-<br />

Auswertung übernommen. Im rechten Informationsbereich können die gewählten Stundensätze über<br />

die Menü- und Symbolleiste der Stundensatzverwaltung bearbeitet werden.<br />

Rangfolge der Stundensätze<br />

Bei der Vorgangserfassung im Timesheet sucht das Programm entsprechend der folgenden Rangfolge<br />

nach einem individuell definierten Stundensatz, der festgelegt wurde für:<br />

• eine Akte, einen Sachbearbeiter und eine Vorgangsart,<br />

• eine Akte und eine Vorgangsart,<br />

• eine Akte und einen Sachbearbeiter,<br />

• eine Akte,<br />

• einen Mandanten, einen Sachbearbeiter und eine Vorgangsart,<br />

• einen Mandanten und eine Vorgangsart,<br />

• einen Mandanten und einen Sachbearbeiter,<br />

• einen Mandanten,<br />

• einen Sachbearbeiter und eine Vorgangsart,<br />

• einen Sachbearbeiter,<br />

• eine Vorgangsart,<br />

• die Kanzlei.<br />

Sobald eine vorrangige Stundensatzdefinition gefunden wird, bleiben etwa vorhandene weitere<br />

(nachrangige) Stundensätze bei der jeweiligen Vorgangserfassung unberücksichtigt.<br />

Um mit Zeithonorar II zu arbeiten, brauchen keine individuelle Stundensätze in der Stundensatzverwaltung<br />

definiert zu werden. Wir empfehlen aber, gleich nach Installation des Programms, einen<br />

Kanzlei-Stundensatz festzulegen, auf den in den anderen Programmfunktionen des Zeithonorars II<br />

G Gebühren/Kosten 29<br />

Stand: 03/09


immer dann zurückgegriffen wird, wenn keine anderen Stundensätze bestimmt wurden.<br />

Kanzlei-Stundensatz<br />

Um den Kanzlei-Stundensatz zu definieren, rufen Sie über Stundensatzverwaltung den Button Kanzlei-Stundensatz<br />

auf und geben in die Eingabemaske den Kanzlei-Stundensatz ein. Mit<br />

bestätigen<br />

Sie Ihre Wahl, der Kanzlei-Stundensatz wird in die Stundensatzverwaltung gespeichert.<br />

Individuelle Stundensätze<br />

Die individuellen Stundensätze lassen sich einzeln für Akten, Mandanten, Sachbearbeiter, Vorgangsarten<br />

und in einer Übersicht einsehen und erfassen.<br />

Definieren aktenbezogener Stundensätze<br />

In der Ansicht Akten rufen Sie über Hinzufügen eine Eingabemaske auf, in die Sie eine Aktennummer<br />

eingeben und zu dieser einen aktenbezogenen Stundensatz festlegen. Sie können darüber hinaus einen<br />

nur auf diese Akte bezogenen Stundensatz für eine bestimmte Vorgangsart/Tätigkeit eingeben.<br />

Markieren Sie hierzu die Aktennummer und öffnen über Hinzufügen eine Auswahlliste von<br />

Vorgangsarten/Tätigkeiten. Für die gewünschte Tätigkeit legen Sie in dem entsprechenden Eingabefeld<br />

einen Stundensatz fest.<br />

Definieren mandantenbezogener Stundensätze<br />

Sie können in der Ansicht Mandanten zunächst auf einzelne Mandanten bezogene Stundensätze<br />

festlegen. Rufen Sie über Hinzufügen eine Eingabemaske auf, in die Sie den Namen oder die Adressnummer<br />

eines gespeicherten Mandanten und hierzu den gewünschten Stundensatz eingeben. Mit<br />

wird der Mandantenstundensatz in die Stundensatzverwaltung übernommen. Sofern ansonsten<br />

keine vorrangigen Stundensätze definiert wurden (vgl. obige Rangfolge), wird der in dieser<br />

Weise festgelegte Stundensatz immer dann herangezogen, wenn irgendein Sachbearbeiter in einer<br />

beliebigen Angelegenheit (Akte) dieses Mandanten tätig wurde.<br />

Wenn Sie in der Mandantenansicht den neuen Mandantennamen markieren und dann auf Hinzufügen<br />

gehen, öffnet sich die Auswahlliste Vorgangsarten/Tätigkeiten, aus der Sie eine Tätigkeit wählen und zu<br />

dieser den Stundensatz eingeben können. Mit OK wird nun ein Stundensatz in die Stundensatzverwaltung<br />

übernommen, der vom Timesheet immer dann herangezogen wird, wenn ein<br />

beliebiger Sachbearbeiter eine bestimmte Tätigkeit in einer beliebigen Angelegenheit eines bestimmten<br />

Mandanten erbracht hat und kein vorrangiger Stundensatz (vgl. obige Rangfolge) gespeichert wurde.<br />

Definieren sachbearbeiterbezogener Stundensätze<br />

Von einem speziellen Sachbearbeiter abhängige Stundensätze sind über die Sachbearbeiteransicht<br />

definierbar. Zu den erfassten Aktensachbearbeitern können Sie über Hinzufügen den<br />

Sachbearbeiterstundensatz einfügen, um individuelle Stundensätze zuzuordnen. Markieren Sie den<br />

Sachbearbeiternamen und rufen Sie mit Bearbeiten eine Eingabemaske auf, in der Sie den Stundensatz<br />

festlegen. Mit OK wird dieser Stundensatz zum Sachbearbeiter gespeichert und dann bei der<br />

Vorgangserfassung vom Timesheet herangezogen, wenn kein vorrangiger Stundensatz definiert wurde<br />

(vgl. obige Rangfolge).<br />

Der für einen Sachbearbeiter festgelegte Stundensatz gilt für die Mandanten, die Sie ihm über den<br />

Eintrag Mandanten in der Sachbearbeiteransicht zuordnen. Über Hinzufügen rufen Sie eine Eingabemaske<br />

auf und geben den Namen eines gespeicherten Mandanten ein. Mit OK wird der Mandant dann<br />

zum Sachbearbeiter gespeichert. Bei der Vorgangserfassung im Timesheet dieses Sachbearbeiters wird<br />

der vorbeschriebene Stundensatz bei (allen) Tätigkeiten zu diesem Mandanten eingelesen, sofern kein<br />

vorrangiger Stundensatz definiert wurde (vgl. obige Rangfolge).<br />

Wenn Sie nun den Mandantennamen markieren und über Hinzufügen eine Vorgangsart/Tätigkeit aus<br />

der entsprechenden Auswahlliste wählen und zu dieser einen Stundensatz bestimmen, wird mit OK ein<br />

tätigkeitsbezogener Stundensatz zu diesem Mandanten in Abhängigkeit zur Bearbeitung durch den<br />

30 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


entsprechenden Sachbearbeiter gespeichert.<br />

In gleicher Weise können Sachbearbeiter-Stundensätze in Bezug auf Akten individualisiert werden.<br />

Hierzu markieren Sie die Rubrik Akten, rufen mit Hinzufügen eine Eingabemaske auf und geben in diese<br />

eine Aktennummer ein. Mit OK wird die Akte zum Sachbearbeiter-Stundensatz in der Stundensatzverwaltung<br />

gespeichert. Bearbeitet nun der Sachbearbeiter diese Akte und wird eine beliebige<br />

Tätigkeit hierzu im Timesheet erfasst, wird der zum Sachbearbeiter festgelegte Stundensatz im<br />

Timesheet herangezogen, solange kein vorrangiger Stundensatz definiert ist (vgl. obige Rangfolge).<br />

Sie können ferner einen Stundensatz für eine bestimmte Tätigkeit dieses Sachbearbeiters zu dieser<br />

Akte bestimmen. Hierzu markieren Sie die zum Sachbearbeiter gespeicherte Akte, rufen mit Hinzufügen<br />

die Auswahlliste der Vorgangsarten/Tätigkeiten auf, wählen eine Tätigkeit und bestimmen für diese den<br />

Stundensatz. Mit OK wird der individuell bestimmte Stundensatz dann gespeichert.<br />

Definieren tätigkeitsbezogener Stundensätze<br />

In der Ansicht Vorgangsarten können Sie Stundensätze definieren, die bei der Vorgangserfassung im<br />

Timesheet unabhängig von Sachbearbeiter, Akte oder Mandant für die jeweilige Vorgangsart/Tätigkeit<br />

eingelesen werden, sofern kein vorrangiger Stundensatz (vgl. obige Rangfolge) definiert wurde.<br />

Markieren Sie hierzu den Eintrag Vorgänge, rufen Sie über Hinzufügen die Auswahlliste der<br />

Vorgangsarten/Tätigkeiten auf und geben Sie für eine zu wählende Tätigkeit den Stundensatz ein. Mit<br />

OK wird sodann der generell für diese Tätigkeit bestimmte Stundensatz in der Stundensatzverwaltung<br />

gespeichert.<br />

Sämtliche Stundensätze auf einen Blick<br />

Mit Hilfe der Übersicht lassen sich alle definierten Stundensätze auf einen Blick einsehen. Sie können in<br />

dieser Übersicht außerdem - wie zuvor beschrieben - Stundensätze festlegen.<br />

Vorgangsarten/Tätigkeiten selbst bestimmen<br />

In der Programmfunktion G75 Stundensatzverwaltung können Sie jederzeit über den Button Vorgangsarten/Tätigkeiten<br />

bearbeiten neue Vorgangsarten bzw. Tätigkeiten in die Auswahlliste aufnehmen,<br />

bearbeiten oder auch löschen.<br />

Begriffe suchen<br />

Die Suche nach Begriffen über die Programmfunktion Suchen in der Stundensatzverwaltung erstreckt<br />

sich auf den gesamten Informationsbereich des rechten Bildschirms.<br />

Sachbearbeiter löschen<br />

Mit der Programmfunktion G75 Stundensatzverwaltung gelangen Sie über Sachbearbeiter löschen zur<br />

Auflistung aller registrierten Sachbearbeiter. Markierte Sachbearbeiter können Sie hieraus löschen. Die<br />

Aufnahme neuer Sachbearbeiter hingegen erfolgt über D33 Sachbearbeiterverwaltung bzw. über die<br />

SQL-basierende Benutzerverwaltung, falls lizenziert, und beschränkt sich nicht nur auf das Zeithonorar<br />

II.<br />

Bevor Sie einen Sachbearbeiter löschen, gibt das Programm einen Sicherheitshinweis aus.<br />

Sachbearbeiter - Timesheet - Einträge übertragen<br />

Sie haben die Möglichkeit, über G75 Stundensatzverwaltung den Button Sachbearbeiter - Timesheet -<br />

Einträge übertragen zu wählen, um alle Timesheet-Einträge eines Sachbearbeiters auf einen anderen<br />

Sachbearbeiter zu übertragen (von ... nach). Hierzu wählen Sie mit Hilfe der linken Auswahlliste den<br />

Sachbearbeiter aus, dessen Timesheet-Einträge übertragen werden sollen. Anhand der rechten<br />

Auswahlliste legen Sie den Sachbearbeiter fest, auf den die Einträge übertragen werden sollen. Der<br />

Vorgang wird mit dem Button Start gestartet.<br />

Anschließend werden Sie gefragt, ob es sich bei der Übertragung um eine Namensänderung handelt.<br />

G Gebühren/Kosten 31<br />

Stand: 03/09


Wenn der Sachbearbeiter geheiratet oder einen Titel erworben hat, bestätigen Sie mit Ja. Wurde für<br />

den Sachbearbeiter mit geändertem Namen in der Stundensatzverwaltung keine Zuordnung getroffen,<br />

erfolgt im Anschluss die Übernahme der Zuordnungen vom bisherigen – alten - Namen auf den neuen -<br />

geänderten - Sachbearbeiternamen.<br />

Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass nach dem Übertragen<br />

der Timesheet-Einträge der in der linken Liste ausgewählte Sachbearbeiter gelöscht wird und alle zu<br />

diesem Sachbearbeiter vorhandenen Zuordnungen ebenfalls entfernt werden.<br />

Aufrundung im Timesheet<br />

Solange Sie eine minutengenaue Abrechnung wünschen, wird der in der Statuszeile des Timesheets<br />

automatisch errechnete Gesamtbetrag als Billable bezeichnet. Sobald Sie hingegen festgelegt haben,<br />

dass abrechenbare Zeiten der einzelnen Vorgänge jeweils aufgerundet werden sollen, ist die tatsächlich<br />

abzurechnende Gesamtdauer (i. d. R.) größer als die abrechenbare und der Gesamtbetrag wird im<br />

Timesheet als Chargeable bezeichnet.<br />

Beispiel:<br />

Die erfasste Vorgangsart Telefonat dauerte genau 38 Minuten. Da ein Teil dieses Telefonats privater<br />

Natur war, ändern Sie die Zeit bei Billable und setzen die abrechenbare Zeit auf 16 Minuten herab. Über<br />

G75 Stundensatzverwaltung, Button Aufrundung im Timesheet können Sie zuvor die Einstellung treffen,<br />

um wie viele Minuten die Billingangaben im Timesheet intern aufgerundet werden sollen. Wenn nicht<br />

aufgerundet werden soll, geben Sie eine 0 (Null) ein. Hatten Sie die Einstellung getroffen, dass erfasste<br />

Vorgänge immer auf volle 5 Minuten aufzurunden sind, wird das Telefonat mit 20 Minuten abgerechnet.<br />

In der Statuszeile des Timesheets wird der gegenüber dem Mandanten in Rechnung zu stellende Betrag<br />

als Chargeable ausgewiesen.<br />

G72 Timesheet (Zeithonorar II)<br />

Mit dem Timesheet können Sie die Zeiten einzelner Vorgänge/Tätigkeiten erfassen. Für jeden Sachbearbeiter<br />

wird ein eigenes Timesheet geführt. Die Erfassungen in den Timesheets werden als<br />

Abrechnungsgrundlage gegenüber den Mandanten und zur (kanzleiinternen) Auswertung genutzt. Die in<br />

das Timesheet eingegebenen Daten bilden die Grundlage für die Programmfunktionen G73 Zeithonorar-Abrechnung<br />

und G74 Zeithonorar-Auswertung.<br />

Die Zeiten der einzelnen Vorgänge/Tätigkeiten können nach zwei Methoden erfasst werden:<br />

• Erfassung einer aktuellen Tätigkeit durch direkte Zeitmessung,<br />

• Erfassung einer vergangenen Tätigkeit durch nachträgliche manuelle Eingabe der Anfangs- und<br />

Endzeit (Von, Bis) oder der Dauer.<br />

Die im Timesheet erfassten Zeiten werden automatisch mit dem Status „abrechenbar“<br />

gekennzeichnet. Sollen erfasste Zeiten im Einzelfall nicht abrechenbar sein, sondern nur für eine<br />

betriebswirtschaftliche Auswertung berücksichtigt werden, kann der Status „abrechenbar“<br />

deaktiviert werden. Sofern für einen Benutzer die erfassten Zeiten grundsätzlich nur<br />

betriebswirtschaftlichen Auswertungen dienen, jedoch nicht in eine ggf. zu erstellende Abrechnung<br />

einfließen, kann in den Einstellungen die Voreinstellung „abrechenbar“ deaktiviert werden.<br />

Aktuelle Vorgangserfassung und Zeitmessung<br />

Jeder als Aktensachbearbeiter erfasste Benutzer gelangt zu seinem Timesheet nach Eingabe seines<br />

Passwortes in die Eingabemaske Auswahl des Sachbearbeiters. Die aktuelle Zeitmessung beginnen Sie<br />

mit Start, das Timesheet minimiert sich zu einer beliebig am Bildschirm platzierbaren Funktionsleiste,<br />

und während der Dauer des zu erfassenden Vorgangs läuft permanent sichtbar die Stoppuhr. Solange<br />

die Zeitnahme läuft, kann in das gelb hinterlegte Eingabefeld der Funktionsleiste die Aktennummer, zu<br />

der eine Tätigkeit vorgenommen wird und in die beiden weiteren Eingabefelder entsprechend die<br />

Vorgangsart/Tätigkeit sowie eine nähere Bezeichnung hierzu eingegeben werden. Die Zeitnahme<br />

beenden Sie mit Stopp. Zugleich maximiert sich das Timesheet wieder, Beginn- und Endzeitpunkt der<br />

Tätigkeit werden automatisch in der Tabelle ebenso angezeigt wie die gemessene Dauer. Beträgt die<br />

Dauer einer Vorgangsart nicht eine Minute, erscheint eine Null in der Spalte Dauer und es kann keine<br />

Abrechnung zu dieser Tätigkeit erfolgen. Sie können über , Einstellungen festlegen, dass die<br />

32 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


Zeit auf eine Minute aufgerundet werden soll. Etwa vorgenommene weitere Eintragungen (Zuordnung<br />

(Akte), Vorgangsart, Bezeichnung) werden ebenfalls angezeigt, Nachträge und Veränderungen (auch<br />

der Zeit) sind – bis zur Erstellung einer Abrechnung – bzw. eines Rechnungsentwurfes jederzeit<br />

möglich.<br />

Nachträgliche Vorgangserfassung<br />

Im Nachhinein können Vorgänge ebenfalls ins Timesheet eingetragen werden. Geben Sie hierzu im<br />

Datumsfeld das Datum ein, zu dem der Vorgang gespeichert werden soll. Tragen Sie dann in das Feld<br />

Dauer die Zeit in Minuten bzw. Stunden (je nach gewählter Einstellung) ein. Es lassen sich aber auch<br />

manuell Angaben zu Von und Bis nachholen, die Dauer wird dann automatisch vom Programm<br />

berechnet. Außerdem können Sie die Zuordnung (Akte), die Art und die Bemerkung nachtragen.<br />

In der Spalte Billable wird die Zeit angegeben, die tatsächlich abgerechnet werden kann. Sofern Sie in<br />

dem Feld Billable nichts anderes eingeben, erfolgt hier die gleiche Anzeige wie in dem Feld Dauer, d. h.<br />

die gesamte gemessene bzw. erfasste Zeitspanne ist auch abrechenbar. Sie können mit rechtem<br />

Mausklick auf die Tabelle das Kontextmenü aufrufen und hier für den jeweils markierten Vorgang<br />

bestimmen, ob Billable = 0 (dann ist keine abrechenbare Zeit vorhanden) oder Billable = Dauer (das<br />

entspricht der Einstellung, die gesamte Dauer ist auch abrechenbar) betragen soll. Bereits<br />

abgerechnete oder stornierte Vorgänge sind mit einer durchkreuzten Akte gekennzeichnet. Diese<br />

Vorgänge können nicht mehr bearbeitet werden.<br />

Die Stornierung eines Eintrages erfolgt über G73 Zeithonorar-Abrechnung.<br />

Notizen<br />

Zu jedem Vorgang lassen sich Notizen in unbeschränkter Länge in einen Notizeditor eingeben, den Sie<br />

über Doppelklick auf das Feld Notiz aufrufen können. Der Hintergrund des Zellenfeldes Notiz wird mit<br />

dem Symbol markiert, sobald zu dem entsprechenden Vorgang eine Notiz erfasst wurde. Die<br />

Notizen werden (im Hintergrund) gespeichert und mit dem Timesheet ausgedruckt, nicht jedoch in die<br />

G73 Zeithonorar-Abrechnung und die hieraus erstellten Abrechnungen übernommen.<br />

Aktenbemerkung<br />

In dem Feld Aktenbemerkung können Sie nähere Angaben zu dem jeweils erfassten Vorgang machen.<br />

Die Bezeichnungen werden im Timesheet mit ausgedruckt und erscheinen – im Gegensatz zu den<br />

Notizen – auch in G73 Zeithonorar-Abrechnung und den jeweiligen Abrechnungen.<br />

Einstellungen<br />

Öffnen Sie die Programmfunktion Timesheet und überprüfen zunächst die unter<br />

Einstellungen:<br />

verfügbaren<br />

Hier legen Sie benutzerbezogene Voreinstellungen für die Zeiterfassung im Timesheet fest.<br />

Aufrunden der gemessenen Zeit<br />

Durch Aktivierung der Einstellung Gestoppte Zeiten unter 1 Min. auf eine Minute aufrunden legen Sie<br />

fest, dass auch zeitlich kleinere Erfassungen gespeichert und im Nachgang abgerechnet werden<br />

können. Die Aufrundung erfolgt dann bei jedem einzelnen erfassten Vorgang.<br />

Grundsätzlich sind in der aktuellen Vorgangserfassung gestoppte Zeiten, die weniger als 1 Minute<br />

betragen, nicht abrechenbar.<br />

Zeitüberschneidungen<br />

Mit Setzen der entsprechend bezeichneten Option werden Zeitüberschneidungen im Timesheet rot<br />

gekennzeichnet.<br />

G Gebühren/Kosten 33<br />

Stand: 03/09


Weitere Menüpunkte unter Extras im Timesheet<br />

• Aktualisieren: Im Timesheet bereits erfasste Zeiten können zwischengespeichert werden, ohne<br />

Timesheet selbst zu beenden.<br />

• Anderen SB anmelden: Es erscheint bei Anwahl wieder die Sachbearbeiter-Auswahl, aus dem der<br />

gewünschte Sachbearbeiter angewählt werden kann, für den jetzt Zeiterfassungen vorgenommen<br />

werden sollen.<br />

• Vorgangsarten bearbeiten: Ruft die Maske <strong>RA</strong>-MICRO Zeithonorar II Vorgangsarten, in das neue<br />

Vorgänge über den Button Neu hinzugefügt, vorhandene Einträge über Bearbeiten geändert und<br />

über Löschen entfernt werden können. Ferner besteht hier die Möglichkeit, jede Vorgangsart als<br />

abrechenbar (billable) oder nichtabrechenbar (unbillable) entsprechend den Kanzleibedürfnissen<br />

anzuwählen. Sofern hier entsprechend Vorgangsarten nur für Controling-Zwecke in der Kanzlei<br />

dienen, können sie entsprechend als unbillable gekennzeichnet werden.<br />

Zeiterfassung lokal<br />

Nutzen Sie einen mobilen PC, z. B. ein Notebook, können Sie hierüber Akten exportieren, die Sie für<br />

Ihre Tätigkeit außerhalb der Kanzlei benötigen. Nach dem Export wird ein Icon für die lokale<br />

Zeiterfassung auf dem Windows Desktop angelegt. Befinden Sie sich beispielsweise mit dem Notebook<br />

bei Gericht oder auf einem Ortstermin, können Sie die lokale Zeiterfassung durch Klick auf das Icon<br />

starten.<br />

Nach Rückkehr in die Kanzlei wird das Notebook an das Kanzleinetz angeschlossen und die auswärts<br />

erfassten Zeiten beim Start des Timesheets zum Import für das Kanzleinetz vorgeschlagen. Falls der<br />

Import später erfolgen soll, können Sie diesen über Extras, Lokale Zeiterfassungen nachholen.<br />

G73 Zeithonorar-Abrechnung (Zeithonorar II)<br />

Zeithonorare, die zu einer Akte erfasst wurden, rechnen Sie mit der Programmfunktion Zeithonorar-<br />

Abrechnung ab.<br />

Für die Abrechnung stehen Ihnen drei Optionen zur Verfügung.<br />

• Akte: Wählen Sie diese Option, wenn Sie eine einzelne Akte abrechnen möchten.<br />

• Alle Akten: Wählen Sie diese Option, wenn Sie alle Akten eines Sachbearbeiters, Mandanten, oder<br />

Zeitraums mit individuellen Rechnungen zu jeder Akte abrechnen möchten.<br />

• Mandant: Wählen Sie diese Option, wenn Sie alle Akten eines Mandanten innerhalb einer Rechnung<br />

abrechnen möchten.<br />

Die Speicherung der Abrechnung als Entwurf steht Ihnen nur mit der Option Akte oder Alle Akten<br />

zur Verfügung. Sollen die Daten einer Sammelabrechnung über die Option Mandant vor der<br />

Fertigstellung noch geprüft werden, verwenden Sie zunächst für die Erstellung von Entwürfen die<br />

Option Alle Akten.<br />

Aktenangaben<br />

Haben Sie die Optionen Alle Akten oder Mandant gewählt, können Sie über den Filter weitere<br />

Selektionsmöglichkeiten wählen. So kann die Auswahl der Akten auf einen bestimmten Zeitraum, einen<br />

bestimmten Mandanten, Sachbearbeiter oder ein Referat beschränkt werden. Starten Sie die Auswahl<br />

der so selektierten Akten über .<br />

Das Programm durchsucht nun nach Maßgabe des gesetzten Filters alle Zeitdateien und listet die<br />

gefundenen Akten in einer Übersicht auf. Existieren zu den gefundenen Akten bereits<br />

Rechnungsentwürfe, wird dies in der Übersicht angezeigt. Sie können Akten, die im Rahmen der<br />

Rechnungserstellung nicht berücksichtigt werden sollen, abwählen.<br />

Bei der Erstellung von Abrechnungen mit der Option Akte (einzelne Akte) oder Alle Akten<br />

(Einzelabrechnungen mehrerer Akten) steht Ihnen zusätzlich die Option Als Entwurf speichern zur<br />

Verfügung. Bei Auswahl dieser Option wird zunächst ein Entwurf der gewählten Akte(n) erstellt und in<br />

G90 gespeichert.<br />

Nach Wahl der Option Akte erfassen Sie nach Eingabe der Aktennummer die allgemeinen Angaben wie<br />

34 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


unter G24 Kostenrechnung, Aktenangaben auf S. 2 beschrieben und wählen ggf. einen Einleitungstext<br />

aus.<br />

Mit Klick auf<br />

gelangen Sie dann in die nächste Eingabemaske.<br />

Honorar<strong>kosten</strong>erfassung<br />

Haben Sie die Option Akte gewählt, werden Ihnen die Timesheet-Einträge der gewählten Akte<br />

angezeigt. Standardmäßig sind alle Einträge angewählt. Über das Kontextmenü (rechte Maustaste)<br />

haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Einträge an- bzw. abzuwählen. Zum einen können Sie Alle<br />

auswählen bzw. Alle abwählen. Zum anderen können Sie einzelne Zeilen markieren und diese über<br />

Markierte Zeile(n) auswählen bzw. Auswahl der markierten Zeile(n) aufheben. Timesheet-Einträge, die<br />

für die Abrechnung bearbeitet werden sollen, können auch direkt in der Maske an- bzw. abgewählt<br />

werden, indem Sie einen entsprechenden Haken vor die Rechnungszeile setzen bzw. diesen entfernen.<br />

Wenn Sie Einträge nur für einen bestimmten Zeitraum angezeigt haben möchten, wählen Sie den<br />

gewünschten Zeitraum Von….bis aus.<br />

Sollen Einträge storniert werden oder bereits stornierte Einträge wieder zur Abrechnung gelangen,<br />

wählen Sie über das Kontextmenü Markierte Zeile(n) stornieren oder Stornierung aufheben (markierte<br />

Zeilen).<br />

Möchten Sie eine Rechnungszeile entfernen, markieren Sie den entsprechenden Eintrag und wählen<br />

über das Kontextmenü Zeile entfernen.<br />

Sofern der markierte Vorgang ein Timesheet-Eintrag ist, kann dieser über Aktualisieren (Kontextmenü)<br />

oder wahlweise wieder in die Rechnung aufgenommen werden.<br />

Haben Sie die Option Alle Akten oder Mandant gewählt, wird das Programm alle ausgewählten Akten<br />

automatisch hintereinander auswerten und die Abrechnungsdaten zusammenstellen. Der automatische<br />

Ablauf kann jederzeit unterbrochen werden, sofern Sie einzelne Zeiterfassungen am Bildschirm prüfen<br />

möchten. Änderungen können - wie bei Abrechnung einer Einzelakte - durchgeführt werden.<br />

Die Zusammenfassung mehrerer Zeitvergütungsabrechnungen verschiedener Akten in einer<br />

Rechnung über die Option Mandant ermöglicht eine vorherige Entwurfserstellung nicht. Eine<br />

Sammelabrechnung kann nur direkt erstellt und gebucht werden. Wünschen Sie vor Fertigstellung<br />

einer Sammelabrechnung zunächst einen Entwurf der einzelnen Zeiterfassungen, wählen Sie bitte<br />

zunächst die Option Alle Akten mit dem zusätzlichen Filter Mandant und erstellen die Entwürfe als<br />

individuelle Einzelrechnung.<br />

Nach Prüfung der Einzelentwürfe kann über die Option Mandant sodann aus den vorhandenen Entwürfe<br />

eine Sammelabrechnung erstellt und gebucht werden.<br />

Zur Überarbeitung vorhandener Entwürfe von Zeitvergütungsabrechnungen lesen Sie bitte das<br />

Kapitel G90 Rechnungsentwürfe, S. 38.<br />

Zusatz<strong>kosten</strong><br />

Sofern von Ihnen die betreffenden Timesheet-Einträge für die Abrechnung gewählt wurden, besteht im<br />

nächsten Arbeitsschritt die Möglichkeit, Hinzurechnungs- oder Abzugsbeträge zu berechnen. Gehen Sie<br />

dazu genau so vor, wie unter G24 Kostenrechnung RVG / Zusatz<strong>kosten</strong> auf S. 6 beschrieben.<br />

Schlusstext<br />

Zu den Einzelheiten des Arbeitsschritts Schlusstext vgl. Sie bitte die Erläuterungen unter G24 Kostenrechnung<br />

RVG / Schlusstext auf S. 10.<br />

Buchen<br />

Zu den Einzelheiten des Arbeitsschritts Buchen vgl. Sie bitte die Erläuterungen unter G24 Kostenrechnung<br />

RVG / Buchen auf S. 10.<br />

Haben Sie zuvor die Zeitabrechnung(en) als Entwurf gespeichert, kann die Buchung der überprüften<br />

G Gebühren/Kosten 35<br />

Stand: 03/09


Entwürfe auch über die G90 Rechnungsentwürfe erfolgen. Das Buchen mehrerer Einzelentwürfe in Form<br />

einer Sammelabrechnung ist über die Rechnungsentwürfe nicht möglich.<br />

Sollen mehrere Entwürfe an denselben Mandanten innerhalb einer Sammelabrechnung<br />

zusammengefasst werden, rufen Sie bitte erneut die Abrechnung auf und wählen die Option Mandant.<br />

Nach Eingabe der Adressnummer des Mandanten erstellt das Programm eine Aufstellung aller in<br />

Betracht kommenden Akten und weist auf das Vorhandensein der Entwürfe hin. Die Zusammenfassung<br />

der vorhandenen Einzelentwürfe in eine Gesamtabrechnung mit einer Rechnungsnummer startet durch<br />

Klick auf .<br />

Bei Erstellen einer Sammelabrechnung für diverse Akten desselben Mandanten wird nur eine<br />

Rechnungsnummer erzeugt. Die Sollstellungen erfolgen wie bei der Einzelabrechnung in jeder Akte<br />

gesondert. Zeitvergütungsabrechnungen über mehrere Akten sind im Aktenkonto und in der<br />

Offene-Posten-Liste durch den Zusatz (S) hinter der Rechnungsnummer gekennzeichnet.<br />

Gutschriften auf Sammelabrechnungen sind ausschließlich als Vollgutschrift möglich. Durch die<br />

Vollgutschrift werden alle abgerechneten Zeiten und sonstigen Kosten aller betroffenen Akten<br />

automatisch wieder freigeschaltet und stehen für eine erneute Abrechnung wieder zur Verfügung.<br />

Druckvorschau<br />

Zu den Einzelheiten des Arbeitsschritts Druckvorschau vgl. Sie bitte die Erläuterungen unter G24<br />

Kostenrechnung RVG / Druckvorschau auf S. 12.<br />

G74 Zeithonorar-Auswertung (Zeithonorar II)<br />

Die Zeithonorar-Auswertung ermöglicht eine umfassende statistische Auswertung aller Daten der drei<br />

übrigen Programmfunktionen des Zeithonorar II.<br />

Timesheet, Timesheet tageweise und Timesheet monatsweise<br />

Die Rubriken Timesheet, Timesheet tageweise und Timesheet monatsweise werten in den einzelnen<br />

Statistiken die Eintragungen von G75 Stundensatzverwaltung und G72 Timesheet aus.<br />

• Im Timesheet erfolgt eine gesamte Auswertung der Vorgänge, die im Timesheet erfasst wurden.<br />

• In Timesheet tageweise erfolgt die Auswertung bezogen auf den Tag. Das bedeutet, dass in der<br />

tabellarischen Darstellung jeder einzelne Tag, zu dem Vorgänge im Timesheet erfasst wurden, in<br />

einer Zeile wiedergegeben werden. Jeweils ein Tag bildet einen Teilabschnitt. Für jeden Tag wird<br />

das gesamte Tagesergebnis angezeigt.<br />

• In Timesheet monatsweise erfolgt die Auswertung monatsweise. Jeweils ein Monat ist hier ein<br />

Teilabschnitt des gesamten selbst zu bestimmenden Auswertungszeitraumes.<br />

In der tage- und monatsweisen Auswertung sind derzeit neun verschiedene Auswertungen möglich. Die<br />

ausführlichste Statistik erhalten Sie über den Button Gesamt. Aufgelistet wird:<br />

• wie viele Vorgänge (Anzahl) zu welchen Akten von welchen SB (Sacharbeitern) wann innerhalb des<br />

gewählten Auswertungszeitraumes im Timesheet erfasst wurden,<br />

• welche Dauer jeder Vorgang beansprucht hat und was hiervon Billable (abrechenbar) ist,<br />

• wie viel Zeit Non Billable (nicht abrechenbar) ist<br />

• und welche Zeit im Einzelfall abgerechnet werden kann (Chargeable).<br />

Zusätzlich enthalten diese Statistiken Angaben zu den im Auswertungszeitraum erfassten Vorgangsarten<br />

sowie zu den Referaten. Wenn Sie eine aktenbezogene Auswertung wünschen, rufen Sie die<br />

Statistik nach Akte auf. Auch diese Auswertung erfolgt in Tabellenform. Sie gibt sämtliche für die<br />

Statistik gesamt beschriebenen Angaben wieder, ist jedoch auf die Daten zu der jeweils ausgewählten<br />

Akte beschränkt.<br />

Die Statistik nach Mandant enthält ebenfalls die o. a. Kriterien, beschränkt die Auswertung der Daten<br />

allerdings auf einen zuvor ausgewählten Mandanten.<br />

Gleichermaßen aufgebaut sind auch die Statistik nach der Vorgangsart, die Statistik nach Sachbearbeitern<br />

(nach SB), sowie die Statistik nach einem bestimmten Referat.<br />

Die Statistik nach Akten und Vorgangsarten begrenzt die aktenbezogene Auswertung auf eine spezielle<br />

36 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


Vorgangsart, erstreckt aber insoweit die Auswertung auch auf die Kriterien Dauer, Billable, Non Billable,<br />

Chargeable. Entsprechendes gilt für die Statistik nach Akten und Sachbearbeitern. Hier werden alle<br />

erfassten Vorgänge zur Akte hinsichtlich eines zusätzlich zu bestimmenden Sachbearbeiters nach den<br />

bekannten Kriterien ausgewertet.<br />

Mit der Statistik Grafik: Effizienz in der Rubrik Timesheet tageweise können Sie sich einen Vergleich der<br />

erfassten abrechenbaren (Billable) und nicht abrechenbaren (Non Billable) Zeiten in Form eines<br />

Tortendiagramms anzeigen lassen. Der Auswertungszeitraum kann hier mit einzelnen Tagen, aber auch<br />

mit mehreren Monaten gewählt werden.<br />

In der Rubrik Timesheet monatsweise wird die Grafik: Effizienz als Flächendiagramm dargestellt. Als<br />

Auswertungszeitraum kann eine Zeiteinheit, die kleiner als ein Monat ist, nicht bestimmt werden.<br />

Stand der Aktenabrechnung<br />

Unter der Rubrik Abrechnung bieten die Statistiken Abrechnung Akte, Einnahmeverteilung per Akte und<br />

Einnahmeverteilung per SB eine tabellarische Auswertung der Abrechnung einzelner Akten.<br />

Beispiel:<br />

Jedem Sachbearbeiter wird pro Rechnung ein Anteil zugeordnet, wobei Reise<strong>kosten</strong>, Fotokopien nicht<br />

dem einzelnen Sachbearbeiter zugeordnet werden, sondern unter Sonstiges zusammengefasst sind.<br />

Angezeigt werden hier alle zu der gewählten Akte erfassten Vorgänge und es findet eine Gegenüberstellung<br />

der Zahlungseingänge/Rechnungsausgänge statt. Die Tabellen enthalten die gleichen<br />

Angaben wie die Statistiken Timesheet tageweise nach Akte bzw. Timesheet monatsweise nach Akte,<br />

ordnet die Vorgänge jedoch zusätzlich danach, ob sie gebucht, nicht gebucht oder storniert wurden.<br />

Personal im Vergleich<br />

In der Rubrik Personal wertet ein unter Grafik:Beste SB erscheinendes Säulendiagramm die zehn<br />

besten Sachbearbeiter hinsichtlich ihrer Einnahmen pro Arbeitsminute aus. Die Auswertung bezieht sich<br />

auf die Stundensätze, die bei den Sachbearbeitern für die einzelnen im Timesheet erfassten Vorgänge<br />

in Ansatz gebracht wurden sowie auf die abrechenbaren erfassten Zeiten (Billable).<br />

Grafikfarben<br />

Soweit grafische Darstellungen möglich sind, können Sie über Grafikfarben die Farbeinstellungen für<br />

drei Grafikbereiche vornehmen. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Programmhilfe.<br />

Speichern, Drucken und Versenden<br />

Alle Auswertungen, die Sie sich anzeigen lassen, können Sie speichern, ausdrucken und als E-Mail<br />

versenden. Grafikstatistiken werden als png-Dateien, Tabellenstatistiken als xml- oder xls-Dateien<br />

gespeichert. Sie können über<br />

in der Menüleiste mit <strong>Micro</strong>soft Outlook die Auswertungen in<br />

Form der vorgenannten Dateien versenden. Außerdem besteht die Möglichkeit, in der Menüleiste die<br />

Schriftgröße ändern. Die Auswertungsgruppenleiste kann bei Bedarf ausgeblendet werden. Darüber<br />

hinaus ist es möglich, die Größe der Symbole in der Leiste zu ändern.<br />

Im Programmbereich Gebühren/Kosten stehen zusätzlich nachfolgende Programmfunktionen zur<br />

Verfügung.<br />

SONSTIGE FUNKTIONEN<br />

G82 RVG Berechnungsfenster / G81 KostO Berechnungsfenster<br />

Mit dem RVG-Berechnungsfenster können Sie Rechtsanwalts<strong>gebühren</strong> nach dem RVG berechnen,<br />

wahlweise aber auch Berechnungen nach der B<strong>RA</strong>GO tätigen.<br />

G Gebühren/Kosten 37<br />

Stand: 03/09


Mit dem KostO-Berechnungsfenster können Sie Notar<strong>kosten</strong> für eine Gebührenrechnung erfassen und<br />

die erstellte Kostenrechnung in die Zwischenablage einfügen.<br />

Die Nutzung dieser Programmfunktion ist immer dann sinnvoll, wenn Sie sich oder Ihrem Mandanten<br />

zunächst nur einen Überblick über entstehende Gebühren verschaffen wollen.<br />

Gebührenerfassung<br />

Wählen Sie zunächst aus, ob die Gebühren nach dem RVG, der B<strong>RA</strong>GO der KostO berechnet werden<br />

sollen. Erfassen Sie daraufhin die Gebühren genau so, wie unter G24 Kostenrechnung beschrieben. Der<br />

Auswahlfilter zur Einschränkung der Tatbestandsauswahl steht Ihnen auch im Berechnungsfenster zur<br />

Verfügung und kann über die Button und ein- bzw. ausgeblendet werden.<br />

Außerdem können hier Auslagen und Dokumentenpauschalen für die jeweilige Berechnung erfasst<br />

werden.<br />

Mit Klick auf haben Sie dann die Möglichkeit, die Rechnung in einem<br />

Textverarbeitungsprogramm, z. B. Word oder die Kanzlei-Textverarbeitung einzulesen, zu bearbeiten,<br />

zu drucken und zu speichern. Es wird Ihnen aber auch die Möglichkeit geboten, mit Klick auf<br />

Aktenangaben zu tätigen und die Rechnung dann zu buchen.<br />

Genauere Informationen zur Erfassung von Gebühren entnehmen Sie bitte den diesbezüglichen<br />

Informationen zur G24 Kostenrechnung RVG.<br />

Buchen<br />

Falls Sie es wünschen, können Sie Ihre Berechnung auch als Rechnung direkt in das Aktenkonto bzw. in<br />

die OP-Liste buchen. Gehen Sie dabei bitte genau so vor, wie unter G24 Kostenrechnung, Buchen auf<br />

S. 10 beschrieben.<br />

G90 Rechnungsentwürfe<br />

Haben Sie in den verschiedenen Programmfunktionen Rechnungen als Entwürfe gespeichert, können<br />

Sie die Entwürfe über diese Programmfunktion abschließend bearbeiten. Nach Start der Entwurfsverwaltung<br />

werden Ihnen alle gespeicherten Entwürfe angezeigt. Die Auswahlliste enthält neben<br />

der Angabe der Aktennummer sowie des Datums auch Informationen über die Art des Entwurfs<br />

(Zeithonorar, Kostenrechnung) und den Verfasser des Entwurfs. Die Auswahlmaske kann durch Klick<br />

auf den Spaltenkopf spaltenweise sortiert werden.<br />

Soll der Entwurf vor abschließender Buchung zunächst <strong>inhalt</strong>lich bearbeitet werden, rufen Sie bitte die<br />

entsprechende Programmfunktion, z. B. G24 Kostenrechnung RVG auf. Nach Bestätigung der<br />

Aktennummer wird Ihnen rechts neben der Aktenkurzbezeichnung ein Hinweis über den vorhandenen<br />

Entwurf eingeblendet. Mit<br />

wechseln Sie in das Rechnungsblatt, der gespeicherte Entwurf wird<br />

automatisch eingelesen.<br />

Wenn Sie eine neue Rechnung ohne Verwendung des gespeicherten Entwurfs erstellen wollen,<br />

muss der Vorschlag Entwurf verwenden abgewählt werden. Beachten Sie jedoch, dass zu jeder<br />

Akte pro Rechnungstyp nur ein Entwurf gespeichert werden kann.<br />

Möchten Sie den Entwurf nach Überprüfung verwenden, können Sie über die Rechnungsentwürfe den<br />

gewünschten Entwurf auswählen. Dieser wird rechts in der Vorschau angezeigt. Über den Button<br />

gelangen Sie direkt in die gleichlautende Maske. (Nähere Informationen zum Buchen<br />

entnehmen Sie bitte G24 Kostenrechnung, Buchen wie oben auf S. 10 beschrieben bzw. unserer<br />

ausführlichen Programmhilfe.)<br />

Soll ein gespeicherter Entwurf nicht mehr verwendet werden, markieren Sie den entsprechenden<br />

Entwurf in der Spalte Löschen. Danach kann er über<br />

endgültig gelöscht werden.<br />

38 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


G91 ZV-Kosten<br />

Mit dieser Programmfunktion erstellen Sie eine oder mehrere Abrechnungen, insbesondere auch<br />

monatliche Abrechnungen reiner Inkassomandate. Zugleich ermöglicht die Programmfunktion auch das<br />

Erstellen von Kostenfestsetzungsanträgen nach § 788 ZPO zur Festsetzung von Zwangsvollstreckungs<strong>kosten</strong>.<br />

Die Programmfunktion Rechnungsausgleich durch RSV steht Ihnen wahlweise zur Verfügung.<br />

G91 ZV-Kosten greift zur Ermittlung der in einer Akte entstandenen Rechtsanwaltsvergütung auf die<br />

Programmfunktion Z63 Foko-Kostenaufstellung aus dem Modul Z Zwangsvollstreckung zu. Die<br />

Auswertung der in einer Akte entstandenen Auslagen (Gerichts<strong>kosten</strong> und ähnliche Barauslagen) sowie<br />

der insgesamt eingegangenen Zahlungen erfolgt über das Aktenkonto.<br />

Für die Abrechnung werden folgende Kosten aus dem Forderungskonto ausgewertet:<br />

• Anwaltliches Aufforderungsschreiben (in der sich nach Stornierung/Anrechnung ergebenden Höhe),<br />

• Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides,<br />

• den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides,<br />

• Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.<br />

Nicht ausgewertet werden Buchungen über festgesetzte Kosten, da insoweit entweder die zugrunde<br />

liegenden Gebühren für die Anträge auf Erlass des Mahn- und Vollstreckungsbescheides in die<br />

Auswertung einfließen. Sollte der Buchung der festgesetzten Kosten die Vergütung in einem Prozessverfahren<br />

zugrunde liegen, ist eine isolierte Abrechnung über G15 Kostenrechnung B<strong>RA</strong>GO oder<br />

G24 Kostenrechnung RVG zu erstellen.<br />

Die Auswertung im Forderungskonto gebuchter Gebühren erfolgt unabhängig von der Frage, ob<br />

diese Gebühren in das Aktenkonto durchgeführt werden oder nicht.<br />

Aus dem Aktenkonto werden folgende Buchungen übernommen:<br />

• Barauslagen (Gerichts<strong>kosten</strong>, Gerichtsvollzieher<strong>kosten</strong>, Kosten für Anfragen,<br />

• Zahlungen Dritter,<br />

• Zahlungen auf Vorschussrechnungen.<br />

Die Programmfunktion unterscheidet in der Auswertung nicht zwischen Gebühren aus dem Forderungskonto<br />

und einem oder mehreren Forderungsunterkonten der Akte. Prüfen Sie vor dem Start<br />

der Abrechnung das Forderungskonto und ggf. vorhandene Unterkonten daher sorgfältig auf Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit sowie ggf. vorhandene Doppelbuchungen derselben Gebühren.<br />

Geben Sie die gewünschte Aktennummer ein oder wählen Sie über aus der Aktenhistorie aus. Die<br />

Adressnummer des Mandanten wird vom Programm vorgeschlagen. Wollen Sie einen<br />

Kostenfestsetzungsantrag gem. § 788 ZPO erstellen, geben Sie die gewünschte Adressnummer des<br />

Prozessgerichts 1. Instanz oder ggf. des Vollstreckungsgerichts ein. Wählen Sie nun den gewünschten<br />

Einleitungstext für die Abrechnung aus. Die Auswahl eines Textbausteins für die Berechnungsgrundlage<br />

ist nicht erforderlich, da die Berechnungsgrundlage sich aus der vom Programm erzeugten Anlage mit<br />

der Einzeldarstellung der jeweiligen Gebühr ergibt.<br />

Ist für die gewählte Akte ein Forderungskonto nicht angelegt, erhalten Sie einen entsprechenden<br />

Programmhinweis.<br />

Existiert ein Forderungskonto, welches jedoch keine abrechnungsfähigen Kosten enthält<br />

(beispielsweise lediglich die Buchung festgesetzte Kosten oder vorgerichtliche Kosten des Mandanten),<br />

wird das Eingabefeld der Aktennummer durch das Programm geleert. Bitte prüfen Sie in<br />

diesem Fall gegebenenfalls die gewählte Aktennummer.<br />

Die Auswahlmaske für die im Forderungskonto gebuchten Gebühren wird automatisch aufgerufen.<br />

Angezeigt werden alle Kosten aus dem Forderungskonto, die nicht gegenüber dem Mandanten abgerechnet<br />

wurden, beispielsweise mit dem Übersendungsschreiben anlässlich des Erstellens der<br />

Maßnahme. Sind die in der Auswahl angezeigten Kosten bereits in einer früheren Abrechnung enthalten,<br />

sind die entsprechenden Zeilen grün markiert und in der Spalte abger. mit einem Haken<br />

gekennzeichnet.<br />

Ein Haken in der Spalte gebucht weist Sie daraufhin, dass die entsprechenden Kosten im Aktenkonto<br />

(Finanzbuchhaltung) oder im Kostenblatt (Finanzbuchhaltung II) bereits gebucht wurden. Diese<br />

G Gebühren/Kosten 39<br />

Stand: 03/09


Buchung hindert die Abrechnung nicht, weil es sich um reine Kostensollstellungen handelt, nicht um<br />

Rechnungen.<br />

Bestätigen Sie die vorgeschlagene oder ggf. geänderte Auswahl mit<br />

. Die ausgewählten<br />

Rechtsanwalts<strong>gebühren</strong> werden in Form einer kaufmännischen Textrechnung nunmehr in die Rechnung<br />

übernommen.<br />

Haben Sie in der Akte zunächst eine Vorschussrechnung erstellt, kann diese im Rahmen der Abrechnung<br />

analog der entsprechenden Programmfunktion in den Abrechnungen für Regel<strong>gebühren</strong> in der<br />

Eingabemaske der sonstigen Eingaben verrechnet werden.<br />

Über<br />

gelangen Sie sofort in die Eingabeseite der abschließenden Eingaben. Die Eingabe der<br />

einzelnen Vergütungstatbestände, der Quoten und des Wertes entfällt. Diese Angaben werden aus der<br />

Zwangsvollstreckung übernommen.<br />

Das Programm wertet nunmehr das Aktenkonto aus und übernimmt alle im Aktenkonto gebuchten<br />

Auslagen (Gerichts<strong>kosten</strong> etc.) sowie alle Zahlungseingänge.<br />

In der Auswahl der Auslagen werden Ihnen alle Zahlungsein- und –ausgänge der Auslagenspalte<br />

angezeigt. Prüfen Sie die angebotene Auswahl daraufhin, ob hier auch Buchungen enthalten sind,<br />

die entweder<br />

• nicht im Zusammenhang mit einer der abzurechnenden ZV-Maßnahmen stehen oder<br />

• möglicherweise bereits im Rahmen einer direkt bei Erstellung einer ZV-Maßnahme mit einer<br />

Abrechnung geltend gemacht worden sind.<br />

Derartige Buchungen müssen bei Erstellen der Abrechnung ggf. abgewählt werden. Bei einer<br />

späteren erneuten ZV-Abrechnung über weitere Maßnahmen werden diese Buchungen nicht mehr<br />

vorgeschlagen.<br />

Zwischen Zahlungen des Mandanten, der Rechtsschutzversicherung oder eines Dritten wird nicht<br />

unterschieden. Über<br />

können Sie die ausgewerteten Auslagen sowie die Zahlungen prüfen<br />

und gegebenenfalls auch abwählen, sofern eine Zahlung im Einzelfall nicht die<br />

Zwangsvollstreckungs<strong>kosten</strong> betrifft.<br />

Nach vollständiger Durchführung der Abrechnung wird durch das Programm im Aktenkonto ein<br />

interner – für den Anwender nicht sichtbarer – Merker gesetzt. Bei einer weiteren Abrechnung der<br />

Akte werden alle Auslagen und Zahlungseingänge, die vor diesem internen Merker gebucht wurden,<br />

nicht mehr zur Auswahl angeboten.<br />

Bitte wählen Sie daher Auslagen und/oder Zahlungseingänge nur nach sorgfältiger Prüfung im Einzelfall<br />

ab, z. B. dann, wenn eine Zahlung tatsächlich fehlerhaft in der Akte gebucht wurde und in eine andere<br />

Akte umgebucht werden soll oder die Zahlung tatsächlich nicht im Zusammenhang mit den<br />

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgt ist.<br />

Über<br />

gelangen Sie in die Eingabemaske für die Auswahl der Schlusstexte und sodann zur<br />

Auswahl der Rechnungsnummer sowie Buchung im Aktenkonto und ggf. der Offenen-Posten-Liste.<br />

Für die ZV-Abrechnung steht eine Entwurfsfunktion nicht zur Verfügung, da die Rechnung <strong>inhalt</strong>lich<br />

aus den Daten des Forderungskontos sowie des Aktenkontos zusammengestellt wird. Sofern die<br />

Abrechnung zunächst noch einmal geprüft werden soll, erstellen Sie die Abrechnung<br />

ohne Rechnungsnummer und ohne Buchung in das Aktenkonto.<br />

Ist die Rechnung vollständig, wählen Sie die Programmfunktion erneut und führen die Abrechnung<br />

mit den vorgeschlagenen Daten oder ggf. mit den von Ihnen gewünschten Änderungen erneut<br />

durch.<br />

Die Buchung im Aktenkonto wird vom Programm vorgeschlagen und sollte nicht abgewählt werden. Mit<br />

vollständiger Fertigstellung der Rechnung werden alle Kostensollstellungen ohne Rechnungsnummer,<br />

die anlässlich des Erstellens einer ZV-Maßnahme aus der Zwangsvollstreckung heraus gebucht wurden,<br />

automatisch storniert und durch eine Rechnungssollstellung ersetzt. Sind die Kosten im Rahmen der<br />

früheren Bearbeitung nicht in das Aktenkonto durchgebucht worden, erfolgt lediglich die<br />

Rechnungssollstellung.<br />

Die automatische Stornierung durchgebuchter Sollstellungen umfasst ausschließlich die<br />

Sollstellungen, die anlässlich der konkreten Maßnahme gebucht wurden. Haben Sie<br />

Kostensollstellungen zu einem späteren Zeitpunkt manuell in das Aktenkonto gebucht, werden<br />

40 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


diese Sollstellungen vom Gebührenprogramm nicht als im Zusammenhang mit der Maßnahme<br />

stehend erkannt und müssen nach Fertigstellung der Rechnung manuell storniert werden.<br />

Bei lizenzierter Finanzbuchhaltung II erfolgt die beschriebene Stornierung im Kostenblatt. Die Buchung<br />

in die Offene-Posten-Liste erfolgt nur, wenn sich aus der Abrechnung ein Zahlungsanspruch zu Gunsten<br />

des Anwaltes ergibt.<br />

Über<br />

gelangen Sie in die Druckvorschau. Hier wird Ihnen die vollständige Rechnung angezeigt.<br />

Die ZV-Kostenabrechnung besteht aus drei Teilen:<br />

• Dem Anschreiben an den Rechnungsempfänger mit der Textrechnung, bestehend aus dem Gesamtbetrag<br />

der Netto<strong>gebühren</strong>, Umsatzsteuer, Bruttorechnungsbetrag, Auslagen und Gesamtsumme<br />

der Zahlungen;<br />

• einer vom Programm erzeugten Anlage zu dieser Rechnung, aus der sich die einzelnen Vollstreckungsmaßnahmen<br />

mit dem jeweiligen Datum der Maßnahme und allen <strong>gebühren</strong>- und<br />

steuerrechtlich erforderlichen Angaben ergeben;<br />

• einer Anlage zur Abrechnung des Aktenkontos, aus der sich chronologisch alle im Aktenkonto gebuchten<br />

Auslagen sowie die eingegangenen und in der Rechnung verrechneten Zahlungen ergeben.<br />

Über<br />

erfolgt der Direktdruck der Rechnung. Der Ausdruck kann in die E-Akte archiviert und so<br />

jederzeit eingesehen werden.<br />

Haben Sie unter D15.42 Einstellungen DMS Dokumentenmanagement die Einstellung<br />

Briefdateiverwaltung gewählt, können Sie über<br />

die Rechnung in Ihrer bevorzugten<br />

Textverarbeitung als Briefdatei speichern. Gebühren/Kosten wird beendet und Ihr bevorzugtes<br />

Textverarbeitungsprogramm aufgerufen. Damit – besonders bei hohem Rechnungsaufkommen – nicht<br />

bei jedem Speichern in Briefdatei die bevorzugte Textverarbeitung gestartet wird, können Sie dies mit<br />

der Deaktivierung der lokalen Einstellung Textdatei starten bei Übergabe an Briefdatei unterbinden. Sie<br />

erreichen diese Einstellung unter D15.18 Einstellungen Gebühren/Kosten unter Druck, Rechnung.<br />

Nach vollständiger Fertigstellung und Buchung der Rechnung wird die durchgeführte Abrechnung im<br />

Aktenkonto gebucht. Für den Fall, dass im Rahmen der früheren ZV-Maßnahmen die entsprechenden<br />

Gebührensollstellungen in das Aktenkonto durchgebucht wurden, ohne jeweils in einem<br />

Übersendungsschreiben dem Mandanten eine Rechnung erteilt zu haben, werden die Gebührensollstellungen<br />

ohne Rechnungsnummer automatisch durch das Programm storniert. In der Finanzbuchhaltung<br />

II werden in gleicher Weise die im Kostenblatt gebuchten Merkposten storniert.<br />

Gebühren/Kosten meldet die durchgeführte Abrechnung auch dem Modul Zwangsvollstreckung. Die in<br />

der Abrechnung enthaltenen Gebühren werden in der Programmfunktion Z63 Foko Kostenaufstellung<br />

als abgerechnet markiert und bei einer späteren erneuten Abrechnung von ZV-Kosten nicht mehr zur<br />

Auswahl angeboten.<br />

Bitte beachten Sie, dass bei Fertigung eines Kostenfestsetzungsantrages gem. § 788 ZPO eine<br />

Rechnungsnummer keinesfalls vergeben werden darf, da anderenfalls die ausgewählten Gebühren<br />

und Auslagen als abgerechnet gekennzeichnet werden und für eine spätere Abrechnung gegenüber<br />

dem Mandanten nicht mehr zur Verfügung stehen.<br />

Sind in der Akte zu einem späteren Zeitpunkt weitere Gebühren und Auslagen entstanden, kann die<br />

Abrechnung wiederholt werden. Für diesen Fall werden nur die Gebühren, Auslagen und ggf.<br />

Zahlungseingänge ausgewertet und berücksichtigt, die nach dem Erstellen der ersten Abrechnung<br />

angefallen sind. Doppelabrechnungen werden hierdurch vermieden.<br />

G92 Rechnungsordner<br />

Alle mit den entsprechenden Rechnungsfunktionen von Gebühren/Kosten erstellten Rechnungen sowie<br />

alle Vergütungsrechnungen, die im Modul Zwangsvollstreckung bei der Erstellung einer ZV-Maßnahme<br />

mit Übersendungsschreiben und Kostenrechnung erstellt wurden, sofern Sie diese mit einer<br />

automatischen Rechnungsnummer versehen haben, werden bei Erteilen des Druckbefehls in den<br />

elektronischen Rechnungsordner gespeichert. Die Speicherung im Rechnungsordner erfolgt in Form<br />

einer Grafikdatei und kann nicht abgewählt werden.<br />

Rechnungen, die mit dem RVG-oder Kosto-Berechnungsfenster erstellt und gebucht wurden, sowie<br />

alle Rechnungssollstellungen, die über C33 Kostensollstellung erzeugt werden, sind im<br />

G Gebühren/Kosten 41<br />

Stand: 03/09


Rechnungsordner lediglich in Form eines internen Buchungsbeleges enthalten. Dieser<br />

Buchungsbeleg enthält neben dem Datum der Buchung, bei abweichendem Buchungsdatum ggf.<br />

auch das Datum der Belegerstellung, die Angabe des Namens bzw. der Adressnummer des mit der<br />

Sollstellung Belasteten, den Betrag sowie die Angabe der Programmfunktion, mit der diese<br />

Rechnungsnummer erzeugt wurde. Der interne Buchungsbeleg dient ausschließlich der<br />

Lückenlosigkeit der im Rechnungsordner enthaltenen Rechnungsnummern und ersetzt die steuerund<br />

vergütungsrechtlich notwendige Rechnung nicht.<br />

Diese zusätzliche Form der Speicherung ermöglicht es Ihnen, den steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten<br />

für alle Ausgangsrechnungen gem. § 14b Abs. 1 UStG nachzukommen, ohne die<br />

Rechnungen in Papierform aufzubewahren. Die im Rechnungsordner erfassten Grafiken stellen den<br />

Inhalt der Rechnung in dem Augenblick dar, in dem die Rechnung in Gebühren/Kosten oder in der<br />

Zwangsvollstreckung angefertigt wurde. Jede nachträgliche Änderung der Rechnung in der Textverarbeitung,<br />

insbesondere jede <strong>inhalt</strong>liche Änderung der Beträge, wird im Rechnungsordner nicht<br />

dokumentiert.<br />

Gutschriften über die Programmfunktion G84 Gutschrift werden wie Rechnungen im Rechnungsordner<br />

gespeichert.<br />

Stornierungen über die Programmfunktion Kostensollstellung oder C10 Buchen werden in der Weise im<br />

Rechnungsordner dokumentiert, dass ein Duplikat der ursprünglichen Grafikdatei mit einem<br />

Stornierungsvermerk erzeugt wird, sofern die zu stornierende Rechnung selbst mit einer der oben<br />

genannten Programmfunktionen erstellt wurde.<br />

Die elektronischen Rechnungsordner werden nach Jahrgängen chronologisch geführt. Die Dateien<br />

können weder bearbeitet noch gelöscht werden. Der Ausdruck ist möglich.<br />

Zur Einsichtnahme in den Rechnungsordner ist ein besonderes Programmrecht erforderlich, welches in<br />

der Rechteverwaltung unter Gebühren/Kosten für jeden Mitarbeiter gesondert vergeben werden muss.<br />

G33 Notar<strong>kosten</strong>rechnung<br />

Im Programmbereich Gebühren/Kosten können Sie ebenfalls Notar<strong>kosten</strong>berechnungen erstellen. Die<br />

Vorgehensweise ist dabei der Vorgehensweise zur Erstellung von Rechtsanwalts<strong>gebühren</strong>rechnungen<br />

ganz ähnlich.<br />

Ebenso wie bei der Erstellung von Rechtsanwalts<strong>gebühren</strong>rechnungen sollten Sie sich zunächst<br />

vergewissern, dass Sie die richtigen Voreinstellungen festgelegt haben.<br />

Aktenangaben<br />

Geben Sie die gewünschte Aktennummer und die sonstigen Aktenangaben so ein, wie unter G24<br />

Kostenrechnung RVG auf S. 2 beschrieben.<br />

Ggf. werden Sie darauf hingewiesen, dass die ausgewählte Aktennummer keine Notarakte (Aktenkennzeichen<br />

N) ist. Bestätigen Sie in diesem Fall mit , wenn Sie dennoch eine<br />

Notar<strong>kosten</strong>rechnung zu der Akte erstellen möchten oder brechen Sie den Vorgang ab. Geben Sie nach<br />

Auswahl der Aktennummer die allgemeinen Angaben zur Rechnung ein. Standardmäßig liest das<br />

Programm als Rechnungsempfänger die Adresse ein, die als erster Beteiligter zur Akte gespeichert<br />

wurde.<br />

Gebührenerfassung<br />

Im nächsten Arbeitsschritt erfassen Sie die angefallenen Gebühren für die Notar<strong>kosten</strong>rechnung. Gehen<br />

Sie hierbei grundsätzlich so vor, wie unter G24 Kostenrechnung RVG / Gebührenerfassung auf S. 5<br />

beschrieben und beachten Sie dabei folgende Besonderheiten:<br />

Die zu erfassenden Gebührentatbestände können einer Prüfung gem. § 44 KostO unterzogen werden.<br />

Das Programm sieht zunächst die Prüfung nicht vor. Soll eine Prüfung erfolgen, wählen Sie<br />

bitte zunächst eine der vorgeschlagenen Optionen aus. Es stehen die Optionen gleicher Gegenstand<br />

42 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


und verschiedene Gegenstände zur Verfügung. Alle Gebührentatbestände, die grundsätzlich einer<br />

Prüfung gem. § 44 KostO unterliegen, werden in der Spalte §44 rechts neben der Betragsspalte<br />

entsprechend markiert. Wünschen Sie für einzelne Gebührentatbestände keine Prüfung, entfernen<br />

Sie bitte den Haken in der Spalte § 44.<br />

Zusatz<strong>kosten</strong><br />

• Sobald Sie § 149 KostO ausgewählt haben, wird das Eingabefeld Quote in der Eingabemaske zur<br />

Erfassung der Gebühren ausgeblendet. Geben Sie bei Geschäftswert den gehobenen Betrag ein, auf<br />

den die Hebegebühr berechnet werden soll. Die Berechnung erfolgt dann nach § 149 Abs. 1 KostO.<br />

• Wenn Sie über die Programmfunktion C40 Kostenblatt Ablichtungen erfasst haben, wählen Sie die<br />

abzurechnenden Ablichtungen in der Zeile Dokumentenpauschale §§ 136 I, II, 152 I KostO aus. Sie<br />

haben hier zusätzlich die Möglichkeit, die abzurechnenden Ablichtungen auf mehrere Kostenschuldner<br />

und/oder auf mehrere Beurkundungsvorgänge (z. B. Kaufvertrag und Grundschuldbestellung)<br />

zu verteilen. Geben Sie hierzu in der Spalte Bezeichnung der Angelegenheit eine<br />

Bezeichnung für die Urkunde ein und erfassen die Ablichtungen für eine weitere Urkunde über<br />

.<br />

• Nur wenn Sie mit den Programmfunktionen Postauslagen , Postauslagen-Schnelleingabe<br />

, mit der Programmfunktion Reise<strong>kosten</strong> bzw. im Programmbereich Notariat<br />

Hebe<strong>gebühren</strong> nach § 149 KostO, Kosten zu der Notarakte erfasst haben, werden Ihnen diese in<br />

den abschließenden Eingaben angezeigt. Sie können mit<br />

die Positionen wählen, die in<br />

der Rechnung aufgeführt werden sollen. Bei der Dokumentenpauschale haben Sie die Möglichkeit,<br />

Ablichtungen bzw. Dateien direkt für die Rechnung zu erfassen.<br />

Erfassen Sie mit der Programmfunktion Postauslagen die Postauslagen mit den Schlüsseln QA für<br />

Auslagen gem. § 152 Abs. 2 Nr. 1 a) KostO oder QB für Auslagen gem. § 152 Abs. 2 Nr. 1 b) KostO, so<br />

haben Sie die Möglichkeit, nach Wahl § 152 Abs. II 1 a/b, diese erfassten Kosten in die Rechnung<br />

aufzunehmen. Sofern Sie gleichzeitig Auslagen mit dem Schlüssel PO für Porto<strong>kosten</strong> zu der<br />

Notariatsakte erfasst haben, können Sie diese nicht zusammen mit den Schlüsseln QA oder QB<br />

berechnen.<br />

Möchten Sie einen weiteren Beurkundungsvorgang innerhalb derselben Abrechnung abrechnen,<br />

erstellen Sie die weitere Rechnung über .<br />

Schlusstext / Buchen / Druckvorschau<br />

Zu den Einzelheiten der Arbeitsschritte Schlusstext, Buchen und Druckvorschau vgl. Sie bitte die<br />

Erläuterungen unter G24 Kostenrechnung RVG auf den S. 10 ff.<br />

G43 Steuerberater-Gebührenrechnung<br />

Mit dieser Programmfunktion können Sie Gebühren nach der Steuerberater<strong>gebühren</strong>verordnung abrechnen.<br />

Die Arbeitsschritte zur Erstellung einer Steuerberater-Gebührenrechnung entsprechen exakt<br />

denen bei der Erstellung einer Rechtsanwalt-Kostenrechnung. Lediglich die Tatbestände für die<br />

Erfassung der Gebühren und der Zusatz<strong>kosten</strong> sind naturgemäß nicht identisch.<br />

Vergleichen Sie zu den Einzelheiten daher die Ausführungen unter G24 Kostenrechnung RVG auf S. 2.<br />

D15.18 Einstellungen Gebühren/Kosten<br />

Im Programm des Personal Desktops können die Einstellungen Gebühren/Kosten auch über Rechtsklick<br />

auf den Eintrag Gebühren/Kosten oder über D Dienstprogramme/Kanzlei, Grundeinstellungen, D15.18<br />

Einstellungen Gebühren/Kosten aufgerufen werden.<br />

In D15.18 Einstellungen Gebühren/Kosten können Sie die Einstellungen festlegen, die sich unmittelbar<br />

auf die Rechnungserstellung beziehen, z. B. die Druckereinstellungen, die Auswahl von Formularen, die<br />

Eingabereihenfolge von Paragrafen im Gebührenfenster, die Vorbelegung der Paragrafenschnellauswahl<br />

etc.<br />

G Gebühren/Kosten 43<br />

Stand: 03/09


Allgemeines<br />

0% MwSt mit ausgeben - zentral<br />

Wählen Sie die Einstellung 0% MwSt mit ausgeben, wenn Sie wünschen, dass die Mehrwertsteuer<br />

auch bei einem Satz von 0 % in einer Rechnung ausgewiesen wird.<br />

Vertreterliste anzeigen - zentral<br />

Möglicherweise ist zu der Adresse, die zur Akte als Mandant gespeichert wurde, ein Vertreter festgelegt.<br />

Wählen Sie die Einstellung Vertreterliste anzeigen, damit Sie bei Rechnungserstellung auswählen<br />

können, ob der Vertreter oder der Mandant die Rechnung erhalten soll.<br />

Wenn zu dem Vertreter weitere Vertreter gespeichert sind, werden diese ebenfalls in der Auswahl<br />

angezeigt.<br />

Briefanrede in Rechnungen unterdrücken - zentral<br />

Wählen Sie diese Einstellung, wenn beim Direktdruck einer Rechnung die Briefanrede nicht gedruckt<br />

werden soll.<br />

Diese Einstellung wirkt sich bei Abrechnungen mit Dritten nicht für das Begleitschreiben an die<br />

Rechtsschutzversicherung oder Dritte aus.<br />

Pauschalen §§ 25-30 B<strong>RA</strong>GO kürzen bei <strong>RA</strong>-Kosten 80% und 90% - lokal<br />

Gemäß Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Anlage I Nr. 26 zu Art. 8 des Einigungsvertrags vom<br />

31. August 1990 (BGBl. II S. 889, 936) sind die Gebühren für Rechtsanwälte, die ihren Kanzleisitz<br />

in den neuen Bundesländern haben, um 20 %, seit dem 01. Juli 1996 um 10 % zu kürzen. Aufgrund<br />

des Wortlauts der Regelung wird die Auffassung vertreten, dass nur die Gebühren, nicht aber<br />

zu erstattende Entgelte, Kosten oder Auslagen nach den §§ 25 Abs. 2, 26-30 B<strong>RA</strong>GO zu ermäßigen<br />

sind, was von der Gegenmeinung bestritten wird (siehe hierzu Gerold/Schmidt-von Eicken B<strong>RA</strong>GO<br />

(Kommentar), 15. Aufl. München 2002, Rz. 11 zu § 26 B<strong>RA</strong>GO).<br />

Sie haben mit der Einstellung Pauschale §§ 25-30 B<strong>RA</strong>GO kürzen bei <strong>RA</strong>-Kosten 80% und 90% die<br />

Möglichkeit, selbst zu bestimmen, ob bei der Berechnung gekürzter Gebühren auch die Auslagen<br />

etc. nach den §§ 25 ff. B<strong>RA</strong>GO gekürzt werden sollen oder nicht. Wählen Sie diese Einstellung,<br />

wenn eine Kürzung erfolgen soll.<br />

Alternative Pauschalenberechnung bei Anrechnung - lokal<br />

Bei Wahl dieser Einstellung wird die Pauschale nach der automatischen Gebührenanrechnung berechnet.<br />

Da bei Anrechnungen nach RVG die Pauschale in jedem Fall vor Durchführung der<br />

Anrechnung ermittelt wird, wirkt sich diese Einstellung nur für Abrechnungen nach B<strong>RA</strong>GO aus.<br />

Rubrum bei KFA drehen, wenn Aktenbezeichnung gedreht wird - zentral<br />

Auf der 1. Seite der Regel<strong>gebühren</strong> kann mittels des Buttons eine Umkehr der Aktenkurzbezeichnung<br />

veranlasst werden. Bei Wahl dieser Einstellung wird auch das Rubrum des Kostenfestsetzungsantrages<br />

entsprechend gedreht.<br />

Zitat § 141 KostO bei Notar<strong>kosten</strong>berechnungen - zentral<br />

Wenn Sie diese Einstellung wählen, wird der § 141 KostO bei der Erstellung von Notar<strong>kosten</strong>berechnungen<br />

zusätzlich zur Angabe der jeweils für das entsprechende Geschäft zutreffenden<br />

Paragrafenvorschrift zitiert.<br />

Ist gewünscht, dass sich § 141 KostO auf die gesamte Notar<strong>kosten</strong>berechnung bezieht, kann dies<br />

auch in den Textbaustein für die Berechnungsgrundlage KostO eingetragen werden. In diesem Fall<br />

ist die Einstellung Zitat Notar<strong>kosten</strong> § 141 KostO bei Notar<strong>kosten</strong>berechnungen nicht zu wählen.<br />

Zur Änderung des Textbausteins ist folgendermaßen vorzugehen: Rufen Sie die Programmfunktion<br />

E33 Textbaustein-Editor auf, wählen Sie Gebühren/Kosten und dann Notar<strong>kosten</strong>, Auswahl<br />

Textbaustein. Wählen Sie den zu ändernden Text aus. Zur Bearbeitung klicken Sie ihn mit der<br />

rechten Maustaste an und wählen dann Eintrag bearbeiten. Sie können nun den Textbaustein<br />

ergänzen.<br />

44 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


Notar<strong>kosten</strong>rechnungen im Kostenregister erfassen - lokal<br />

Bei Wahl dieser Einstellung werden bei Erstellung einer Notar<strong>kosten</strong>rechnung die berechneten<br />

Kosten direkt in das Kostenregister gebucht.<br />

Beachten Sie bitte, dass für die Nutzung dieser Einstellung das Notariat lizenziert sein muss.<br />

Meldung nach Buchung Aktenkonto/OP-Liste abschalten - lokal<br />

Mit dieser Einstellung lässt sich entscheiden, ob nach erfolgter Buchung eine Bestätigungsmeldung<br />

erscheinen soll oder nicht.<br />

Alternative Anrechnungsmethode Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG - zentral<br />

Wählen Sie diese Einstellung, wenn Sie eine alternative Anrechnung von Geschäfts<strong>gebühren</strong> nach<br />

Nr. 2300 ff. VV RVG auf Verfahrens<strong>gebühren</strong> wünschen.<br />

Alternative Abrechnungsmethode der Dokumentenpauschale gem. Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG -<br />

zentral<br />

Die Abrechnung der Dokumentenpauschale Nr. 7000 I a) bis d) VV RVG ist nicht eindeutig geregelt.<br />

Standardmäßig erfolgt die Abrechnung im Programm in der Weise, dass die zu den Nummern 7000<br />

I a) bis d) erfassten Ablichtungen getrennt gezählt werden. Die insgesamt nach a) bis d)<br />

abrechenbaren Ablichtungen werden sodann einheitlich berechnet: die ersten 50 Ablichtungen<br />

werden mit 0,50 € berechnet, alle weiteren mit 0,15 €.<br />

Alternativ ist es denkbar, dass die getrennte Zählung der Ablichtungen nach a) bis d) auch eine<br />

getrennte Berechnung zulässt. Wählen Sie diese Einstellung, wenn Sie die Ablichtungen nach a) bis<br />

d) jeweils getrennt berechnen wollen mit der Folge, dass für jeden Buchstaben die ersten 50<br />

Ablichtungen mit 0,50 €, alle weiteren mit 0,15 € berechnet werden.<br />

Alternative Anzeige der Anrechnung - zentral<br />

Wählen Sie diese Einstellung, wenn Sie eine alternative Anzeige der Anrechnungen gemäß<br />

Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG wünschen.<br />

Alternative Berechnung der Telekommunikationsentgelte bei Beratungshilfe - zentral<br />

Mit dieser Einstellung wählen Sie die alternative Berechnung der Telekommunikationsentgelte bei<br />

der Beratungshilfe, d. h., dass die Gebühr nicht nach der für die Beratungshilfe anfallenden<br />

Gebühr, sondern nach einer fiktiven Gebühr berechnet.<br />

Anrechnung der Nr. 2300 VV RVG bei Adhäsionsverfahren - zentral<br />

Für die Tätigkeit im Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff StPO) entsteht eine Verfahrensgebühr Nr. 4143<br />

VV RVG. War der Rechtsanwalt zuvor außergerichtlich mit der Geltendmachung derselben<br />

Ansprüche befasst und erhält erst anschließend den Auftrag, die Forderungen im<br />

Adhäsionsverfahren durchzusetzen, ist es bislang umstritten, ob eine Anrechnung der<br />

außergerichtlichen Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG stattfindet.<br />

Im Gesetz ist dies nicht ausdrücklich geregelt. Ein Teil des Schrifttums wendet in diesem Fall aber<br />

die Anrechnungsregelung in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG an.<br />

Bei gesetzter Einstellung erfolgt die Anrechnung der Geschäftsgebühr 2300 VV RVG auf die<br />

Verfahrensgebühr Nr. 4143 VV RVG daher nach dieser Vorschrift.<br />

Alternatives PKH-Formular - zentral<br />

Ist diese Einstellung gesetzt, wird in den Programmfunktionen zum PKH-Formular RVG ein<br />

alternatives Formular aufgerufen. Dieses basiert auf der Grundlage des Beschlusses des OLG<br />

Schleswig vom 03.03.2008.<br />

Buchung KFB ins Aktenkonto/letzte Einstellung merken – lokal<br />

Programmseitig wird bei Kostenfestsetzungsanträgen die Buchung automatisch als Sollstellung im<br />

Aktenkonto vorgeschlagen.<br />

Haben Sie hier eingestellt, dass sich das Programm die letzte Einstellung merken soll, wird die<br />

letzte benutzerbezogene Entscheidung beim Buchen ins Aktenkonto gespeichert und bei der<br />

nächsten KFB-Erstellung wieder vorgeschlagen.<br />

G Gebühren/Kosten 45<br />

Stand: 03/09


Textzwischenzeile automatisch erstellen, wenn KFA nicht ins Aktenkonto gebucht wird - lokal<br />

Ist diese Einstellung gesetzt und wird der KFA nicht ins Aktenkonto gebucht, erfolgt die Speicherung<br />

einer Textzwischenzeile ins Aktenkonto.<br />

Ist diese Einstellung nicht gesetzt, wird keine Textzwischenzeile ins Aktenkonto gespeichert.<br />

Summenbezeichnung - zentral<br />

Sie wählen hier die Bezeichnung der Summenzeile von Rechnungen. Entscheiden können Sie zwischen<br />

Gesamtbetrag und zu zahlendem Betrag.<br />

Entwürfe zur Akte automatisch löschen nach - zentral<br />

Hier legen Sie fest, nach welcher Zeit, die über<br />

automatisch gelöscht werden sollen.<br />

zur Akte gespeichert wurden,<br />

Druck<br />

Drucker<br />

Drucker für Rechnungen - lokal<br />

Hier stellen Sie den gewünschten Drucker für den Direktdruck der Rechnungen ein. Sonderfunktionen<br />

des gewählten Druckers, wie beispielsweise Duplexdruck, kann für das Original der<br />

Rechnung zusätzlich gewählt werden. Verfügt der Drucker über mehrere Schächte, können für<br />

die erste Seite der Rechnung und die Folgeseiten unterschiedliche Papierschächte ausgewählt<br />

werden, beispielsweise dann, wenn für die erste Seite vorgedrucktes Papier verwendet werden<br />

soll.<br />

Für Abschriften der Rechnungen können andere Drucker und/oder andere Papierschächte des<br />

Druckers eingestellt werden.<br />

Drucker für Formulare<br />

Hier bestimmen Sie, über welchen Drucker und Schacht (und ob mit Duplexdruck oder ohne)<br />

Formulare gedruckt werden sollen.<br />

Archivieren in E-Akte - zentral<br />

Alle direkt gedruckten Rechnungen können bei Wahl dieser Einstellung direkt in die E-Akte<br />

übernommen werden. Formlose Rechnungen können daher auch nach einem Direktdruck über<br />

die E-Akte noch einmal in die Textverarbeitung geladen werden. Formularabrechnungen<br />

können nicht überarbeitet werden.<br />

Schriftart und Briefkopf<br />

Bei Schriftart und Briefkopf und Rechnung können zur Erstellung eines einheitlichen<br />

Rechnungslayouts in Ihrer Kanzlei lokal wirkende Einstellungen in zentral wirkende Einstellungen<br />

geändert werden. Dies geschieht über die zentral wirkende Einstellung Einstellungen lokal ändern<br />

in zentral.<br />

Schriftart<br />

Sie erhalten hier die Möglichkeit, Schriftart und Schriftgröße für die Rechnung zu definieren.<br />

Schriftart - lokal<br />

Wählen Sie diese Einstellung, um die Schriftart und Schriftgröße für die Rechnung direkt im<br />

Gebührenprogramm zu definieren. Mit der Auswahlliste Schriftart können Sie die Schriftart<br />

auswählen, die für den Druck Ihrer Rechnungen im Wege des Direktdrucks verwandt wird.<br />

Bei Größe können Sie die Schriftgröße festlegen, mit denen Ihre Rechnungen im Weg des<br />

Direktdrucks gedruckt werden.<br />

Schrift aus zentralen Einstellungen einlesen- lokal<br />

Haben Sie diese Einstellung gewählt, werden die Einstellung für die Schriftart und –größe<br />

aus D Dienstprogramme/Kanzlei, Grundeinstellungen, D15.10 Allgemeine<br />

Grundeinstellungen, 8 Drucker für den Rechnungsdruck übernommen.<br />

Schrift aus Briefkopf einlesen- lokal<br />

Wählen Sie diese Einstellung, wenn Sie die Schriftart und Schriftgröße, die im Briefkopf gespeichert<br />

wurde auch für die Rechnung verwenden wollen.<br />

46 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


Beachten Sie bitte, dass bei Wahl der Einstellungen Schrift aus zentralen Einstellungen<br />

und Schrift aus Briefkopf keine Auswahl der Schriftart und Schriftgröße vorgenommen<br />

werden kann.<br />

In der Vorschau wird Ihnen für alle drei Einstellungen die jeweils gewählte Schriftart und<br />

Schriftgröße angezeigt.<br />

Briefkopf<br />

Allgemein - lokal<br />

Wählen Sie unter Allgemein die Nummer des Briefkopfes, mit dem Ihre Rechnungen direkt<br />

ausgedruckt werden sollen.<br />

Beachten Sie bitte, dass Sie für den direkten Ausdruck von Rechnungen (Direktdruck)<br />

zunächst einen Briefkopf mit E30 Briefkopfdesigner erstellt haben müssen.<br />

Besonderer Briefkopf für Rechnungstyp - lokal<br />

Sie können für die unterschiedlichen Rechnungstypen die Verwendung verschiedener<br />

Briefköpfe festlegen. Wählen Sie diese Einstellung, wenn Sie je nach Rechnungstyp<br />

verschiedene Briefköpfe verwenden wollen.<br />

Über Anschreiben bei Rechnungsausgleich durch RSV/Dritte können Sie festlegen, ob das<br />

Anschreiben an die RSV/Dritte mit einem anderen Briefkopf ausgedruckt werden soll.<br />

Rechnung<br />

Formatierung Rechnungskörper<br />

Leerzeile bei neuem Gegenstandswert - lokal<br />

Die Einstellung ermöglicht Ihnen festzulegen, ob vor der Zeile, in welcher der neue Gegenstandswert<br />

angegeben ist, eine Leerzeile eingefügt werden soll.<br />

Leerzeile bei neuem Tatbestand - lokal<br />

Die Einstellung ermöglicht Ihnen festzulegen, ob vor der Zeile, in welche der neue Tatbestand<br />

angegeben ist, eine Leerzeile eingefügt werden soll.<br />

Leerzeile zw. Rg.-Positionen und sonst. Eingaben - lokal<br />

Die Einstellung ermöglicht Ihnen festzulegen, ob zwischen den Rechnungspositionen und<br />

den sonstigen weiteren Eingaben eine Leerzeile eingefügt werden soll.<br />

Quote vor Gebührentatbestand - lokal<br />

Die Einstellung ermöglicht Ihnen festzulegen, ob die Quote vor oder nach der Tatbestandsbezeichnung<br />

in der Rechnung angegeben werden soll.<br />

Zeilenabstand 1,5 Zeilen - lokal<br />

Hier kann der Zeilenabstand des Rechnungskörpers auf 1,5 Zeilen eingestellt werden.<br />

Darstellung Gesamtsumme fett - lokal<br />

Bei Wahl dieser Einstellung wird die Summe in der Rechnung im Schriftschnitt fett ausgegeben.<br />

Summenzwischenstriche - lokal<br />

Wählen Sie diese Einstellung, wird die Rechnung mit Summenzwischenstrichen ausgegeben.<br />

Rechnungsbetrag doppelt unterstrichen - lokal<br />

Diese Einstellung ermöglicht Ihnen festzulegen, ob der Rechnungsendbetrag doppelt unterstrichen<br />

werden soll.<br />

Unterstrichen ganze Zeile / nur Betrag - lokal<br />

Sie haben hier die Möglichkeit zu wählen, ob mit den Summenzwischenstrichen bzw. den<br />

Doppelstrichen die ganze Zeile der Rechnung unterstrichen werden soll oder aber nur der<br />

Betrag.<br />

Zwischensumme Gebühren - lokal<br />

Hier können Sie entscheiden, ob die von Ihnen erstellten Rechnungen Zwischensummen<br />

enthalten sollen.<br />

G Gebühren/Kosten 47<br />

Stand: 03/09


Anrechnungszeile kursiv ausweisen - lokal<br />

Mit dieser Einstellung wird auf Ihren Rechnungen die Anrechnungszeile kursiv dargestellt.<br />

Anlagen<br />

Nicht drucken – lokal<br />

Die Anlagen zu einer Rechnung, in denen z. B. die tatsächlich aufgewendeten Porto<strong>kosten</strong>,<br />

Auslagen, Reise<strong>kosten</strong>, Internetauskünfte etc. einzeln aufgeschlüsselt und am Ende der<br />

Rechnung auf separaten Seiten ausgegeben werden, können "unterdrückt" werden, wenn<br />

diese Einstellung gewählt wurde.<br />

Zusammenhängend drucken – lokal<br />

Bei Wahl dieser Einstellung werden die Anlagen zur Rechnung im Zusammenhang mit dieser<br />

gedruckt.<br />

Mit Kostenschlüssel drucken – lokal<br />

Möchten Sie, dass zur Spezifizierung der einzelnen Kostenarten die Kostenschlüssel auf die<br />

Anlage gedruckt werden, wählen Sie bitte diese Einstellung.<br />

Bei der Anlage zu abgerechneten Hebe<strong>gebühren</strong> aus dem Notariat wird der<br />

Kostenschlüssel grundsätzlich nicht gedruckt, da für die Hebe<strong>gebühren</strong> grundsätzlich<br />

nur ein Kostenschlüssel verwendet wird und deshalb eine Spezifizierung entfällt.<br />

Mit Zeilenhervorhebung drucken - lokal<br />

Bei Wahl dieser Einstellung wird beim Listendruck jede zweite Zeile grau hinterlegt.<br />

An Textbreite von Briefkopf anpassen - lokal<br />

Wählen Sie diese Einstellung, wenn Anlagen an die Breite des Briefkopfes angepasst werden<br />

sollen.<br />

Legende für Zeithonorarabrechnung drucken – zentral<br />

Bei Wahl dieser Einstellung wird auf der Anlage Abrechnung der Zeiterfassung eine Erklärung<br />

zu den verwendeten Abkürzungen, etwa Sachbearbeiter oder Honorarschlüssel mit<br />

ausgedruckt. Ohne Wahl dieser Einstellung fehlt diese Erklärung.<br />

Anlage Zeithonorarabrechnung Querformat – zentral<br />

Bei gesetzter Einstellung wird die Anlage Zeithonorarabrechung wie in der Timesheet<br />

Bildschirmdarstellung im Querformat angezeigt und gedruckt. Ist die Einstellung nicht<br />

gesetzt, wird die Anlage verkürzt mit weniger Daten, z. B. ohne Kennzeichnung für die<br />

Anrechenbarkeit, im Hochformat gedruckt.<br />

Sonstiges<br />

Steuernummer bei Formularen drucken – lokal<br />

Wählen Sie diese Einstellung, wenn auf die zu druckenden Formulare auch die Steuernummer<br />

(gem. § 14 a ) gedruckt werden soll. Die Steuernummer wird unter D Dienstprogramme/Kanzlei,<br />

Grundeinstellungen, 15.10 Allgemeine Grundeinstellungen, 1 Allgemein<br />

eingetragen.<br />

Anzahl Kopien<br />

Mit Anzahl Kopien legen Sie fest, wie viele Rechnungsexemplare gedruckt werden sollen.<br />

Sie haben die Möglichkeit, später in der Druckvorschau auch noch die Anzahl der Exemplare<br />

zu ändern.<br />

Leistungszeit nach Berechnungsgrundlagen - lokal<br />

Hier können Sie festlegen, ob die in der Rechnung ausgewiesene Leistungszeit erst nach<br />

der Berechnungsgrundlage ausgewiesen wird.<br />

Rechnung farbig in Rechnungsordner speichern– zentral<br />

Erstellte Rechnungen werden farbig in den Rechnungsordner gespeichert.<br />

Textverarbeitung starten bei Übergabe an Briefdatei - lokal<br />

Diese Einstellung ist standardmäßig gesetzt und bewirkt die Übergabe der Rechnung in die<br />

gewählte Textverarbeitung zur weiteren manuellen Bearbeitung. Soll die bevorzugte<br />

Textverarbeitung nicht bei jeder Rechnungsübergabe an eine Briefdatei gestartet werden,<br />

48 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


deaktivieren Sie diese Einstellung. Gebühren/Kosten wird in diesem Fall nach Bestätigen<br />

des Briefdatei-Buttons automatisch beendet.<br />

Überschriften<br />

Auf dieser Karteikarte können Sie die Überschriften Ihrer Rechnungstexte bestimmen. Dabei können<br />

Sie unterschiedliche Festlegungen treffen, je nachdem, ob es sich um eine nach B<strong>RA</strong>GO oder aber um<br />

eine nach VV RVG ermittelte Rechnung handelt. Geben Sie dazu einfach den gewünschten<br />

Rechnungstext in die vorhandenen Eingabefelder ein. Die Überschriften können über frei formatiert<br />

werden.<br />

Paragrafen<br />

Auf der Karteikarte Paragrafen können Sie festlegen, wie im Programmbereich Gebühren/Kosten<br />

während der Gebühreneingabe die Paragrafen von B<strong>RA</strong>GO und KostO vorgegeben werden und wie die<br />

Zitierweise der Paragrafen in der Rechnung erfolgen soll.<br />

Zitierweise - lokal<br />

In diesem Bereich können Sie festlegen, ob die Paragrafen in der Tatbestandsauswahlliste im Gebühreneingabefenster<br />

als Standard oder Erweitert angegeben werden sollen. Wählen Sie Erweitert,<br />

wenn Sie eine detaillierte Anzeige der Paragrafen wünschen. Möchten Sie das nicht, wählen Sie<br />

Standard.<br />

Absatz / Satz - zentral<br />

Hier legen Sie fest, ob die Absätze und Sätze von Paragrafen verkürzt oder ausführlich zitiert werden.<br />

In der Vorschau ist hierzu jeweils ein Beispiel angeführt.<br />

§§-Schnellauswahl<br />

Die §§-Schnellauswahl dient zur Beschleunigung der Paragrafenauswahl in der<br />

Tatbestandsauswahl. Die hier gewählten Paragrafen stehen in der Tatbestandsauswahl vor den<br />

übrigen Normen in der hier festgelegten Reihenfolge und können über die Tastenkombination<br />

+ Ziffer, z. B. , in die Rechnung übernommen werden. Je Abrechnungsart - B<strong>RA</strong>GO, KostO,<br />

StBGebV, VVRVG – können bis zu 10 Tatbestände in der §§-Schnellauswahl festgelegt werden. Die<br />

Paragrafenauswahl kann über ein Kontextmenü bearbeitet werden.<br />

Formulare<br />

Über den Button Blankoformulare stehen für die Abrechnung von Beratungs- und<br />

Prozess<strong>kosten</strong>hilfe entsprechende Blanko-Formulare zur Verfügung, die sich auf gängige amtliche<br />

Formulare beziehen.<br />

Wählen Sie in der Symbolleiste der Maske Blankoformular-Druck, ob Sie ein BRH-Formular oder ein<br />

PKH-Formular drucken möchten. Sie erhalten dann links neben der Auswahl eine weitere Auswahl,<br />

in der die verschiedenen Formulare angeboten werden. Mit Klick auf<br />

wird das gewählte<br />

Blankoformular gedruckt.<br />

Weitere Symbole in der Symbolleiste:<br />

• bewirken, dass die erste bzw. letzte Seite angezeigt wird.<br />

• lassen die jeweils vorhergehende/nachfolgende Seite der Rechnung in der Vorschau<br />

anzeigen.<br />

• dient dem Verkleinern des Vorschaubilds. Sie können das Bild auch verkleinern, indem Sie<br />

mit der rechten Maustaste darauf klicken.<br />

• vergrößert das Vorschaubild. Stattdessen können Sie auch auf die Vorschau klicken.<br />

• ruft eine Eingabemaske auf, in der Sie die Anzahl der zu druckenden Rechnungsexemplare<br />

festlegen können.<br />

• ruft eine Maske auf, in der sich die Druckereinstellungen für den Blankodruck vor dem Druck<br />

ändern lassen.<br />

Zeithonorar<br />

Rechnungstext<br />

Wenn Sie Zeithonorar II lizenziert haben, können Sie einen Rechnungstext eingeben. Standardmäßig<br />

ist hier Zeitabrechnung (Anlage) eingetragen.<br />

G Gebühren/Kosten 49<br />

Stand: 03/09


Anlagentext in Zeithonorarzeilen<br />

Sie haben außerdem die Möglichkeit, verschiedene Einstellungen bezüglich des Anlagentextes, wie<br />

z. B. Mit Sachbearbeiterkürzeln, Mit Sachbearbeiternamen, Mit Stundensätzen, Mit Angabe der<br />

Zeiten in Stunden, Mit Detailbeträgen sowie Nach Sachbearbeitern zusammenfassen, zu wählen.<br />

50 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09


INDEX<br />

Sonderzeichen und Zahlen<br />

§ 105 ZPO ............................................. 14<br />

§ 106 ZPO ............................................. 14<br />

§ 11 RVG ................................................2<br />

§ 126 ZPO ............................................. 14<br />

§ 127 B<strong>RA</strong>GO ........................................ 20<br />

§ 128 Abs. 1 B<strong>RA</strong>GO ............................... 21<br />

§ 129 B<strong>RA</strong>GO ........................................ 20<br />

§ 132 Abs. 1 S. 1 B<strong>RA</strong>GO ........................ 20<br />

§ 132 Abs. 2 S. 1 B<strong>RA</strong>GO ........................ 20<br />

§ 134 B<strong>RA</strong>GO ........................................ 16<br />

§ 141 KostO .......................................... 44<br />

§ 149 KostO .................................... 17, 42<br />

§ 152 Abs. 2 Nr. 1 a) KostO ..................... 43<br />

§ 152 Abs. 2 Nr. 1 b) KostO ..................... 43<br />

§ 155 VwGO .......................................... 15<br />

§ 164 VwGO .......................................... 15<br />

§ 19 a GKG ........................................... 13<br />

§ 19 B<strong>RA</strong>GO .......................................... 15<br />

§ 22 B<strong>RA</strong>GO .......................................... 17<br />

§ 26 B<strong>RA</strong>GO .................................... 17, 44<br />

§ 31 Abs. 3 B<strong>RA</strong>GO ................................ 13<br />

§ 788 ZPO ....................................... 14, 38<br />

§ 95 B<strong>RA</strong>GO .......................................... 15<br />

§§ 103 ff. ZPO ....................................... 14<br />

§§ 103 ff., 104 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 ZPO ....... 14<br />

§§ 12 Abs. 2 S. 2 u. S. 3, 17 a, 19 a<br />

und 20 Abs. 2 GKG .............................. 13<br />

§§ 121 ff. B<strong>RA</strong>GO ................................... 21<br />

§§ 25 Abs.2, 26-30 B<strong>RA</strong>GO...................... 44<br />

§§ 25 ff. B<strong>RA</strong>GO .................................... 44<br />

§§ 25-30 B<strong>RA</strong>GO .................................... 44<br />

§§ 395-402 StPO ................................... 15<br />

§§ 622 ff., 623 ZPO ................................ 13<br />

0% Mwst. mit ausgeben .......................... 43<br />

3 Abs. 4 VV RVG .................................... 45<br />

Ablichtung .................................... 7, 17, 43<br />

Akten .....................................................1<br />

Aktenangaben .........................................2<br />

Aktenkonto ....................................... 1, 10<br />

Aktenkurzbezeichnung ............................ 24<br />

Aktennummer ........................................ 24<br />

Aktko Postauslagen ................................ 43<br />

Alternative Anrechnungsmethode ............. 45<br />

Alternative Anzeige der Anrechnung .......... 45<br />

Alternative Berechnung der<br />

Telekommunikationsentgelte................. 45<br />

Alternative Pauschalenberechnung bei<br />

Anrechnung ........................................ 44<br />

Alternatives PKH-Formular ....................... 45<br />

An Textbreite von Briefkopf anpassen........ 48<br />

Anlage Zeithonorarabrechnung<br />

Querformat ........................................ 48<br />

Anlagen<br />

mit Kostenschlüssel drucken ................. 48<br />

A<br />

nicht drucken ..................................... 47<br />

Anlagen<br />

zusammenhängend drucken ................. 48<br />

Anlagentext in Zeithonorarzeilen .............. 49<br />

Anrechnung der Nr. 2300 VV RVG bei<br />

Adhäsionsverfahren ............................. 45<br />

Anrechnungen prüfen ............................... 6<br />

Anrechung von B<strong>RA</strong>GO-Gebühren ............... 8<br />

Anzahl der Auftraggeber ......................... 16<br />

Anzahl Kopien ....................................... 48<br />

Auftraggeber<br />

Anzahl der Auftraggeber ...................... 16<br />

Auswahl einzelner Gebühren .................... 16<br />

Berechnung einzelner Gebühren ............... 16<br />

Besonderer Briefkopf für Rechnungstyp ..... 47<br />

Billable ............................................ 33, 36<br />

Blankoformulare .................................... 49<br />

Briefanrede in Rechnungen unterdrücken .. 44<br />

Briefkopf wählen .................................... 46<br />

Briefkopfdesigner ................................... 47<br />

Buchen<br />

in Aktenkonto ..................................... 11<br />

Buchung KFB ins<br />

Aktenkonto/letzte Einstellung merken .... 45<br />

C40 Kostenblatt ..................................... 17<br />

Chargeable ........................................... 36<br />

Darstellung Gesamtsumme fett ................ 47<br />

DCV-Buchung ........................................ 12<br />

Dienstprogramme/Kanzlei ....................... 17<br />

Direkte Zeitmessung .............................. 32<br />

Dokumentenpauschale ............................ 45<br />

Drucker für Formulare ............................ 46<br />

Drucker für Rechnungen ......................... 46<br />

E-Akte .................................................. 46<br />

Einstellungen Gebühren/Kosten ................ 43<br />

Anzahl Kopien .................................... 48<br />

Summenzwischenstriche ...................... 47<br />

Einstellungen lokal ändern in zentral ......... 46<br />

Elektronische Rechnung .......................... 12<br />

Endsumme brutto .................................. 18<br />

Entwürfe zur Akte<br />

automatisch löschen nach .................... 46<br />

Entwurf ................................................ 10<br />

Fakturierung ......................................... 22<br />

Familiensachen ...................................... 13<br />

Familiensachen im<br />

B<br />

C<br />

D<br />

E<br />

F<br />

G Gebühren/Kosten 51<br />

Stand: 03/09


Prozess<strong>kosten</strong>hilfeverfahren ................. 21<br />

Formulardesigner ................................... 12<br />

Fotokopie .............................................. 17<br />

Freiheitsentziehung ................................ 19<br />

G<br />

Gebühr, einzelne berechnen .................... 16<br />

Gebühren erfassen ................................. 16<br />

Gebührenbetrag ..................................... 16<br />

Gebührenhöhe ....................................... 16<br />

Gebührenquote ...................................... 16<br />

Gegenstandswert ................................... 16<br />

Gutschrift .............................................. 24<br />

Hebegebühr .................................... 17, 42<br />

HKR 168 ............................................... 19<br />

HKR 170 ............................................... 19<br />

Inkassomandat ...................................... 38<br />

Internetauskunft ................................ 8, 17<br />

Kanzlei-Stundensatz ......................... 29, 30<br />

Kaufmännische Rechnung .................. 22, 23<br />

KFA Familiensachen verbunden B<strong>RA</strong>GO ..... 21<br />

KFA RVG ............................................. 1, 2<br />

Kostenblatt ........................................... 25<br />

Kostenfestsetzungsantrag........................ 14<br />

Stammdaten ...................................... 14<br />

Kostenfestsetzungsanträge<br />

im Prozess<strong>kosten</strong>hilfeverfahren ............. 20<br />

Kostenrechnung RVG ................................2<br />

Kostensollstellung .................................. 25<br />

KostO-Berechnungsfenster ...................... 37<br />

KR 169 ................................................. 19<br />

KVA RVG ............................................... 18<br />

Leerzeile bei neuem Gegenstandswert ....... 47<br />

Leerzeile bei neuem Tatbestand ............... 47<br />

Leerzeile zw. Rg. Positionen und sonst.<br />

Eingaben ........................................... 47<br />

Legende für<br />

Zeithonorarabrechnung drucken ............ 48<br />

Leistungszeit nach<br />

Berechnungsgrundlagen ....................... 48<br />

Lieferung .............................................. 23<br />

H<br />

I<br />

K<br />

L<br />

M<br />

Manuelle Zeiteingabe .............................. 32<br />

Mehrere Auftraggeber ............................. 16<br />

Mehrwertsteuersatz<br />

mit 0 % ............................................. 43<br />

Meldung nach BuchungAktenkonto/OP-Liste<br />

abschalten erfassen ............................. 44<br />

Mit Zeilenhervorhebung drucken ............... 48<br />

Non Billable ........................................... 36<br />

Notarakte ............................................. 42<br />

Notar<strong>kosten</strong>berechnung .......................... 42<br />

Notar<strong>kosten</strong>rechnungen im Kostenregister<br />

erfassen ............................................ 44<br />

Nr. 2300 RVG ........................................ 45<br />

Nr. 7000 1 VV RVG ................................. 45<br />

52 Index G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09<br />

N<br />

O<br />

Offene Posten .......................................... 1<br />

Paragrafen ............................................ 49<br />

Paragrafeneingabe im<br />

Gebühreneingabefenster ...................... 49<br />

Paragrafenschnellauswahl ....................... 49<br />

Pauschalen §§ 25-30 B<strong>RA</strong>GO kürzen<br />

bei <strong>RA</strong>-Kosten 80% und 90% ................ 44<br />

Pflichtverteidiger .................................... 19<br />

PKH Formular RVG ................................. 19<br />

Post- und Telekommunikationsentgelte ..... 17<br />

PRH-Formular B<strong>RA</strong>GO ............................. 21<br />

Prozess<strong>kosten</strong>hilfe .................................. 19<br />

Kostenfestsetzungsantrag .................... 20<br />

P<br />

Q<br />

Quote ................................................... 16<br />

Quote vor Gebührentatbestand ................ 47<br />

Rahmen<strong>gebühren</strong> ..................................... 2<br />

Rechnung farbig in Rechnungsordner<br />

speichern ........................................... 48<br />

Rechnung hinzufügen ............................... 9<br />

Rechnungsausgleich durch RSV ........... 11, 38<br />

Rechnungsbetrag doppelt unterstrichen ..... 47<br />

Rechnungsempfänger ............................... 3<br />

Rechnungsnummer ................................ 10<br />

Rechnungsordner ................................... 41<br />

Rechnungspositionen löschen ................... 24<br />

Rechnungspositionen speichern ................ 24<br />

Rechnungstext....................................... 49<br />

Rechnungsvorschau ................................ 25<br />

Rechtsanwalts<strong>gebühren</strong><br />

Familiensachen ................................... 13<br />

Rechtsanwalts<strong>gebühren</strong> erfassen .............. 16<br />

Rechtsanwalts<strong>gebühren</strong>rechnung<br />

Auftraggeber<br />

mehrere Auftraggeber ...................... 16<br />

Buchen in Aktenkonto .......................... 11<br />

Gebühren erfassen .............................. 16<br />

Gebührenbetrag.................................. 16<br />

Gebührenhöhe .................................... 16<br />

Gebührenquote ................................... 16<br />

Gegenstandswert ................................ 16<br />

Rechnungsnummer vergeben ................ 10<br />

Reise<strong>kosten</strong> .......................................... 17<br />

Rubrum bei KFA drehen, wenn<br />

Aktenbezeichnung gedreht wird ............ 44<br />

RVG-Berechnung ................................... 37<br />

R


RVG-Berechnungsfenster ......................... 37<br />

Sachbearbeiter - Timesheet - Einträge<br />

übertragen ......................................... 31<br />

Sammelabrechnung .......................... 34, 35<br />

Scheck drucken ..................................... 12<br />

Scheidungs- und Folgesachen ................. 13,<br />

Siehe G13 Familiensache<br />

verbunden B<strong>RA</strong>GO<br />

Schlusstext ........................................... 10<br />

Schrift aus Briefkopf einlesen ................... 46<br />

Schrift aus zentralen Einst. einlesen .......... 46<br />

Schriftart .............................................. 46<br />

Rechnungen im Direktdruck .................. 46<br />

Schriftgröße<br />

Rechnungen im Direktdruck .................. 46<br />

Schriftgröße für Direktdruck ..................... 46<br />

Signatur ............................................... 12<br />

Steuerberater-Gebührenrechnung............. 43<br />

Steuernummer bei Formularen drucken ..... 48<br />

Strafsachen, Gebühren berechnen<br />

ohne Quoten ...................................... 16<br />

Stundensatz<br />

aktenbezogen ..................................... 30<br />

mandantenbezogen ............................. 30<br />

sachbearbeiterbezogen ........................ 30<br />

tätigkeitsbezogen ................................ 31<br />

Stundensatzverwaltung ........................... 29<br />

Sachbearbeiter löschen ........................ 31<br />

Suchfunktion ...................................... 31<br />

Tätigkeiten festlegen ........................... 31<br />

Stundenschlüssel ................................... 27<br />

Summenbezeichnung .............................. 45<br />

Summenzwischenstriche ......................... 47<br />

textre.txt .............................................. 23<br />

Textrechnung ........................................ 22<br />

Textverarbeitung starten bei Übergabe an<br />

Briefdatei ........................................... 48<br />

S<br />

T<br />

Textzwischenzeile automatisch erstellen,<br />

wenn KFA nicht ins Aktenkonto gebucht wird .. 45<br />

Timesheet ............................. 26, 32, 33, 36<br />

erfasste Zeiten ändern ......................... 28<br />

laufende Zeiterfassung ........................ 32<br />

monatsweise ...................................... 36<br />

monatsweise ...................................... 36<br />

nachträgliche Vorgangserfassung .......... 33<br />

Notizen.............................................. 33<br />

Stundenschlüssel ................................ 27<br />

tageweise .......................................... 36<br />

Zeit aufrunden .................................... 33<br />

Zeitmessung ...................................... 27<br />

Überschriften von Rechnungstexten<br />

bestimmen ......................................... 48<br />

Überweisungsträger drucken.................... 11<br />

Unterstrichen ganze Zeile / nur Betrag ...... 47<br />

Veräußerungen des Anlagevermögens ....... 22<br />

Versorgungsausgleich ............................. 13<br />

Vertreterliste anzeigen ............................ 44<br />

Voreinstellungen für die Kaufmännische<br />

Rechnung .......................................... 23<br />

Vorschussrechnung ............................ 2, 23<br />

Rechnungspositionen löschen ............... 24<br />

Rechnungspositionen speichern ............. 24<br />

Zeilenabstand 1,5 Zeilen ......................... 47<br />

Zeithonorar-Abrechnung .................... 28, 34<br />

Zeithonorar-Auswertung ......................... 36<br />

Zeitmessung ......................................... 27<br />

Zitat § 141 KostO bei<br />

Notar<strong>kosten</strong>berechnungen .................... 44<br />

Zugewinn.............................................. 13<br />

ZV-Kosten ............................................ 38<br />

Zwischensumme netto ........................ 8, 17<br />

U<br />

V<br />

Z<br />

G Gebühren/Kosten 53<br />

Stand: 03/09


54 Index G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09

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