Seite 3 Gratulation zum 40-jährigen Dienstjubiläum ... - Mandelbachtal

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Folgende Möglichkeiten zur Entsorgung des Grünschnittes bestehen für Mandelbachtaler Bürgerinnen und Bürger: - auf der Deponie Ormesheim (Kompostierungsanlage) kostenfrei, unbegrenzte Anlieferungsmengen für Privatanlieferer, Öffnungszeiten: montags bis freitags von 12.00 bis 17.00 Uhr, samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, Tel. (06893) 94970, - auf der Hölschbergdeponie, Biesingen, pro Tag und Anlieferer bis 1 m³ kostenfrei, Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr, Tel. (06803) 3678. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Sachgebietsleiterin für Umwelt, Frau Astrid Wagner, Telefonnummer (06893) 809-384, im Rathaus, Zimmer 2.05 (2. OG). Der Bürgermeister: Keßler Bekanntmachung Bebauungsplan für den Bereich „Unterm kleinen Brühl“ der Gemeinde Mandelbachtal, Gemeindebezirk Erfweiler-Ehlingen hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes mit seinen Festsetzungen und seiner Begründung Der Gemeinderat Mandelbachtal hat in seiner Sitzung vom 29. September 2010 den Beschluss gefasst, für den Bereich „Unterm kleinen Brühl“ im Gemeindebezirk Erfweiler-Ehlingen einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Gleichzeitig wurde der Entwurf vom 24. September 2010 gebilligt. Es wird gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird. Das Plangebiet liegt in der Gewanne „Unterm kleinen Brühl“ im Gemeindebezirk Erfweiler-Ehlingen. Es umfasst Teile der Grundstücke mit den Flurstück-Nrn. 80/8, 529, 582/3, 580/3, 579, 578, 577 und 588/2 und 589/2. Auf den überbaubaren Grundstücksflächen sollen zwei Wohngebäude errichtet werden (siehe dazu beigefügter Kartenausschnitt). Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Unterm kleinen Brühl“ im Gemeindebezirk Erfweiler-Ehlingen mit der dazugehörigen Begründung liegt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 in der Zeit vom 18. Oktober 2010 bis einschließlich 19. November 2010 bei der Gemeindeverwaltung Mandelbachtal, Rathaus, Theo-Carlen-Platz 2, Gemeindebezirk Ormesheim, Zimmer 2.02, zu jedermanns Einsicht aus. Die öffentliche Auslegung erfolgt zu den üblichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung: montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr montags und donnerstags von 13.00 bis 15.30 Uhr mittwochs von 13.00 bis 17.30 Uhr Während der Offenlegung können gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Bürgermeister: Keßler Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme: Energie-Contracting Mandelbachtal, Gemeindebezirk Ormesheim, Theo-Carlen-Platz 4, 66399 Mandelbachtal-Ormesheim Leistung: Sanierung und Neubau von Heizzentralen und Wärmelieferung a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Gemeinde Mandelbachtal Straße: Theo-Carlen-Platz 2 PLZ, Ort: 66399 Mandelbachtal Telefon: (06893) 809-364, Fax: (06893) 809-200 E-Mail: gemeinde@mandelbachtal.de Internet: www.mandelbachtal.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: MBT-2010-102 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen Planung und Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Gemeinde Mandelbachtal - Ormesheim f) Art und Umfang der Leistung: Energielieferung für 15 Jahre und Sanierung und Neubau von zwei Heizzentralen h) Aufteilung in Lose: nein i) Ausführungsfristen: Fertigstellung der Leistungen bis: August 2011 Dauer der Leistung: 15 Jahre ggf. Beginn der Ausführung: Ostern 2011 j) Nebenangebote: nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabestelle, siehe a) l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten: 10,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Vergabestelle, siehe a) Kontonummer: 500 638 01 BLZ, Geldinstitut: 594 913 00, VR Bank Saarpfalz eG o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Vergabestelle, s. a) q) Angebotseröffnung am 24.11.2010 um 10.00 Uhr Ort: Vergabestelle, siehe a) Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: s. Vergabeunterlagen t) Rechtsform der Bietergemeinschaften: selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 15.02.2011 Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme: Jahresvertrag zur Instandsetzung u. Sanierung von Straßen, Gehwegen und Feldwegen; Straßenunterhaltungsarbeiten 2011 u. 2012 in der Gemeinde Mandelbachtal Leistung: Instandsetzung u. Sanierung von Straßen, Gehwegen und Feldwirtschaftswegen a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle) Name: Gemeinde Mandelbachtal Straße: Theo-Carlen-Platz 2 PLZ, Ort: 66399 Mandelbachtal Telefon: (06893) 809-373, Fax: (06893) 809-200 E-Mail: gemeinde@mandelbachtal.de Internet: www.mandelbachtal.de b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: MBT-2010-104 d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: Gemeinde Mandelbachtal f) Art und Umfang der Leistung: Sanierung und Erneuerung von Straßen und Gehwegbelägen mit einem Jahresauftragsvolumen von rd. 250.000,00 Euro g) Erbringen von Planungsleistungen: nein Zweck der Bauleistung: Straßeninstandsetzung h) Aufteilung in Lose: nein i) Ausführungsfristen: Fertigstellung der Leistungen bis: 31.12.2012 Dauer der Leistung: 2 Jahre ggf. Beginn der Ausführung: 01.03.2011 j) Nebenangebote: nicht zugelassen k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabestelle, siehe a) l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten: 10,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Vergabestelle, siehe a) Kontonummer: 500 638 01 BLZ, Geldinstitut: 594 913 00, VR Bank Saarpfalz eG o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Vergabestelle, s. a) q) Angebotseröffnung am 24.11.2010 um 09.00 Uhr Ort: Vergabestelle, siehe a) Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) geforderte Sicherheiten: s. Vergabeunterlagen t) Rechtsform der Bietergemeinschaften: selbstschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 15.02.2011 www.mandelbachtal.de Seite 4 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mandelbachtal Nr. 40/2010

Bevölkerungsbewegung im Monat September 2010 Bebels- Bliesm.- Erfweiler- Hab- Hecken- Ommers- Ormes- Witters- Gesamtheim Bolchen Ehlingen kirchen dalheim heim heim heim gemeinde Bevölkerungsstand am Anfang des Monats 741 1.810 1.307 613 1.215 2.330 2.831 607 11.454 Geburten männlich 1 1 1 0 2 2 0 0 7 weiblich 0 0 0 1 0 0 0 0 1 zusammen 1 1 1 1 2 2 0 0 8 Sterbefälle männlich 1 0 0 2 0 1 1 0 5 weiblich 0 0 0 0 0 1 2 1 4 zusammen 1 0 0 2 0 2 3 1 9 Zuzüge männlich 1 2 3 0 1 0 5 4 16 weiblich 2 3 5 1 2 2 8 3 26 zusammen 3 5 8 1 3 2 13 7 42 Wegzüge männlich 0 0 5 1 2 4 4 0 16 weiblich 1 6 5 2 4 7 9 0 34 zusammen 1 6 10 3 6 11 13 0 50 Bevölkerungsstand am Ende des Monats 743 1.810 1.306 610 1.214 2.321 2.828 613 11.445 Sprechstunde der Unteren Bauaufsichtsbehörde Die für die Gemeinde Mandelbachtal zuständige Sachbearbeiterin bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde, Frau Erbel-Schnur, führt am Montag, 11.10.2010, von 10.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr eine Sprechstunde im Rathaus der Gemeinde Mandelbachtal durch. Bekanntmachung Der Personalausweis in seiner jetzigen Form kann nur noch bis zum 29. Oktober 2010 beantragt werden. Ein Umtauschzwang vor Ablauf seiner Gültigkeit besteht nicht. Ab 01. November wird bundesweit der neue Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt, der dem Bürger eine sichere Kommunikation mit Verwaltungen und Unternehmen im Internet garantieren soll. Daher wird der neue Ausweis mit Funktionen ausgestattet, die bereits vom neuen Reisepass bekannt sind. Hierzu zählen das biometrische Passbild und ein Chip mit den persönlichen Daten des Inhabers. Neu wird die elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten (elD) mit 6-stelliger PIN-Nr. sein. Ebenfalls neu sind die freiwillige Abgabe der Fingerabdrücke und als Option die Vorbereitung für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente. Diese Funktionen zu erläutern wird daher zu den künftigen Aufgaben der Mitarbeiterinnen des Bürgeramtes gehören. Der Antragsteller kann sich die einzelnen Funktionen des Ausweises individuell zusammenstellen. Dies benötigt natürlich Zeit. Unter anderem müssen fünf Unterschriften geleistet werden, z. B. eine dafür, dass er über die möglichen Funktionen beraten worden ist. Die Bearbeitungszeit für die Beantragung des Ausweises erhöht sich daher wesentlich von ca. fünf auf ca. zwanzig Minuten. Daher sind längere Wartezeiten auch beim Abholen der Ausweise nicht auszuschließen. Aufgrund der neuen Funktionen und Möglichkeiten steigen auch die Kosten für den neuen Personalausweis. Der Bundesgesetzgeber hat eine Gebühr für den Ausweis in Höhe von 28,80 Euro für Personen ab 24 Jahren festgesetzt. Bei der Gemeinde verbleibt ein Verwaltungskostenanteil von nur 6 Euro. Unter www.personalausweisportal.de können Sie sich umfassend über den neuen Personalausweis informieren Der Bürgermeister: Keßler Finanzstaatssekretär Gerhard Wack: „Papier war gestern, die Zukunft ist elektronisch“ - Steuerverwaltung stellt auf elektronische Lohnsteuerkarte um - Einträge auf Lohnsteuerkarte 2010 gelten auch für 2011 - „Das jährliche Warten auf die Lohnsteuerkarte hat ein Ende; bereits ab 2011 stellt die Steuerverwaltung auf ein elektronisches Verfahren um und die nicht mehr zeitgemäße und nicht bürgerfreundliche Lohnsteuerkarte aus Papier gehört bald der Vergangenheit an“, erklärte Finanzstaatssekretär Gerhard Wack heute auf einer Informationsveranstaltung zur elektronischen Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte aus Papier war bislang ein unverzichtbares Arbeitsmittel, um dem Arbeitgeber die für den Lohnsteuerabzug erforderlichen personenbezogenen Daten mitzuteilen. Mit Produktion, Versand und Verwaltung der Lohnsteuerkarten war jährlich ein hoher Aufwand verbunden. „Durch den technischen Fortschritt lässt sich die Bereitstellung der notwendigen Informationen nun besser organisieren. Mit der Umstellung auf ein elektronisches Verfahren wird das Lohnsteuerabzugsverfahren zukünftig schneller, sicherer und effizienter“, so Gerhard Wack. Bisher erhielten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Ende des Jahres ihre Lohnsteuerkarte von ihrer Stadt oder Gemeinde. Diese mussten sie dann an ihre Arbeitgeber weitergeben, die anhand der Angaben auf der Karte die Lohnsteuer berechneten und an das Finanzamt abführten. Ab 2011 wird dieses System umgestellt. Die Arbeitgeber erhalten Ende 2011 die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten per Datenabgleich direkt vom Bundeszentralamt für Steuern. Damit einher geht, dass zukünftig die Finanzämter für alle Änderungen dieser Daten zuständig sind. Bisher hing die Zuständigkeit davon ab, was geändert werden sollte. Änderte sich der Familienstand oder die Lohnsteuerklasse, trug dies die Kommune ein, wollte sich jemand aber einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, weil er zum Beispiel aufgrund langer Arbeitswege besonders hohe Werbungskosten hat, musste er sich an das Finanzamt wenden. „Zukünftig sind Sie beim Finanzamt immer richtig“, scherzte Wack. Für die erfolgreiche Umstellung des Verfahrens ist es notwendig, dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für 2010 noch aufbewahren und nicht Ende des Jahres vernichten. Solange die Umstellung noch nicht ganz erfolgt ist, gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch in 2011 fort. Sie dient bis zur Umstellung weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer. Das bedeutet für den einzelnen Arbeitnehmer jedoch auch, dass er die Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin im Blick haben muss. Ändert sich für 2011 etwas an den Angaben, ist zum Beispiel ein Kind geboren oder eine Ehe geschieden worden, muss er dies dem Finanzamt mitteilen. Nur so kann der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten, wodurch unerfreuliche Nachzahlungen am Ende des Jahres vermieden werden. Spätestens 2012 können dann alle Pappkarten endgültig vernichtet werden. Finanzstaatssekretär Wack weist darauf hin, dass die saarländische Steuerverwaltung als zusätzlichen Service einen Flyer mit Fragen und Antworten zum Wegfall der Lohnsteuerkarte herausgegeben hat, der in den Bürgerämtern der Kommunen, allen Finanzämtern und dem Finanzministerium ausliegt und per Mail unter elstam@finanzen.saarland.de sowie unter der Telefonnummer (0681) 5015010 bestellt werden kann. Ein Download von der Homepage www.finanzen.saarland.de ist natürlich auch möglich. Weitergehende Hinweise und Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte können im Internet unter www.elster.de abgerufen werden. Rückfragen können telefonisch bei der bundesweiten Hotline (01805) 235099 oder per Mail unter elstam-hotline@elster.de geklärt werden. EVS-Verbandsversammlung beschließt neues Abfall-Gebührensystem ab 01.01.2011 Müllmengen sollen drastisch sinken - Gesamtvolumen der Gebühren in 2011 niedriger - Wie im Abfallwirtschaftsplan des Landes und im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Bundes vorgegeben, steht die Abfallwirtschaft der Zukunft unter dem Leitziel der drastischen Senkung der Müllmengen in der Grauen Tonne. Wertstoffe sollen gezielt aus der Restmülltonne herausgehalten und beispielsweise über Wertstoff-Zentren, Biotonne, Gelben Sack und Papier-/Glascontainer einer Wiederverwertung zugänglich gemacht werden. In der Folge sollen die Entsorgungskosten bei den Verbrennungsanlagen deutlich sinken. „Das Saarland hat bislang das bundesweit höchste Pro-Kopf-Aufkommen an Hausmüll und dementsprechend eine sehr geringe Verwertungsquote für Wertstoffe“, so EVS-Geschäftsführer Karl Heinz Ecker. „Diesen unrühmlichen Rekord soll das Saarland nicht länger halten.“ Der Weg zum Ziel ist in den Kommunen, in denen der Entsorgungsverband Saar die Abfallabfuhr organisiert, die Einführung eines neuen Gebührensystems mit finanziellen Anreizen. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Mandelbachtal Nr. 40/2010 Seite 5

Folgende Möglichkeiten zur Entsorgung des Grünschnittes bestehen<br />

für <strong>Mandelbachtal</strong>er Bürgerinnen und Bürger:<br />

- auf der Deponie Ormesheim (Kompostierungsanlage) kostenfrei,<br />

unbegrenzte Anlieferungsmengen für Privatanlieferer, Öffnungszeiten:<br />

montags bis freitags von 12.00 bis 17.00 Uhr, samstags<br />

von 8.00 bis 16.00 Uhr, Tel. (06893) 94970,<br />

- auf der Hölschbergdeponie, Biesingen, pro Tag und Anlieferer bis<br />

1 m³ kostenfrei, Öffnungszeiten: montags bis samstags von 8.00<br />

bis 16.00 Uhr, Tel. (06803) 3678.<br />

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Sachgebietsleiterin<br />

für Umwelt, Frau Astrid Wagner, Telefonnummer (06893)<br />

809-384, im Rathaus, Zimmer 2.05 (2. OG).<br />

Der Bürgermeister: Keßler<br />

Bekanntmachung<br />

Bebauungsplan für den Bereich „Unterm kleinen Brühl“ der Gemeinde<br />

<strong>Mandelbachtal</strong>, Gemeindebezirk Erfweiler-Ehlingen<br />

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und öffentliche<br />

Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes mit seinen Festsetzungen<br />

und seiner Begründung<br />

Der Gemeinderat <strong>Mandelbachtal</strong> hat in seiner Sitzung vom 29. September<br />

2010 den Beschluss gefasst, für den Bereich „Unterm kleinen<br />

Brühl“ im Gemeindebezirk Erfweiler-Ehlingen einen Bebauungsplan<br />

der Innenentwicklung gemäß § 13 a Baugesetzbuch<br />

(BauGB) aufzustellen. Gleichzeitig wurde der Entwurf vom 24. September<br />

2010 gebilligt. Es wird gemäß § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1<br />

BauGB darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten<br />

Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §<br />

2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.<br />

Das Plangebiet liegt in der Gewanne „Unterm kleinen Brühl“ im<br />

Gemeindebezirk Erfweiler-Ehlingen. Es umfasst Teile der Grundstücke<br />

mit den Flurstück-Nrn. 80/8, 529, 582/3, 580/3, 579, 578, 577<br />

und 588/2 und 589/2. Auf den überbaubaren Grundstücksflächen<br />

sollen zwei Wohngebäude errichtet werden (siehe dazu beigefügter<br />

Kartenausschnitt).<br />

Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Unterm kleinen<br />

Brühl“ im Gemeindebezirk Erfweiler-Ehlingen mit der dazugehörigen<br />

Begründung liegt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung<br />

mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 in der Zeit vom 18. Oktober 2010 bis einschließlich<br />

19. November 2010 bei der Gemeindeverwaltung <strong>Mandelbachtal</strong>,<br />

Rathaus, Theo-Carlen-Platz 2, Gemeindebezirk Ormesheim, Zimmer<br />

2.02, zu jedermanns Einsicht aus.<br />

Die öffentliche Auslegung erfolgt zu den üblichen Sprechzeiten der<br />

Gemeindeverwaltung:<br />

montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr<br />

montags und donnerstags von 13.00 bis 15.30 Uhr<br />

mittwochs von 13.00 bis 17.30 Uhr<br />

Während der Offenlegung können gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung<br />

mit § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf<br />

schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.<br />

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist<br />

unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,<br />

die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder<br />

verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />

werden können.<br />

Der Bürgermeister: Keßler<br />

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A<br />

Baumaßnahme: Energie-Contracting <strong>Mandelbachtal</strong>, Gemeindebezirk<br />

Ormesheim, Theo-Carlen-Platz 4, 66399 <strong>Mandelbachtal</strong>-Ormesheim<br />

Leistung: Sanierung und Neubau von Heizzentralen und Wärmelieferung<br />

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />

Name: Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong><br />

Straße: Theo-Carlen-Platz 2<br />

PLZ, Ort: 66399 <strong>Mandelbachtal</strong><br />

Telefon: (06893) 809-364, Fax: (06893) 809-200<br />

E-Mail: gemeinde@mandelbachtal.de<br />

Internet: www.mandelbachtal.de<br />

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A<br />

Vergabenummer: MBT-2010-102<br />

d) Art des Auftrags:<br />

Ausführung von Bauleistungen<br />

Planung und Ausführung von Bauleistungen<br />

e) Ort der Ausführung: Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> - Ormesheim<br />

f) Art und Umfang der Leistung: Energielieferung für 15 Jahre und<br />

Sanierung und Neubau von zwei Heizzentralen<br />

h) Aufteilung in Lose: nein<br />

i) Ausführungsfristen:<br />

Fertigstellung der Leistungen bis: August 2011<br />

Dauer der Leistung: 15 Jahre<br />

ggf. Beginn der Ausführung: Ostern 2011<br />

j) Nebenangebote: nicht zugelassen<br />

k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabestelle, siehe a)<br />

l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform<br />

Höhe der Kosten: 10,00 Euro<br />

Zahlungsweise: Banküberweisung<br />

Empfänger: Vergabestelle, siehe a)<br />

Kontonummer: 500 638 01<br />

BLZ, Geldinstitut: 594 913 00, VR Bank Saarpfalz eG<br />

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Vergabestelle, s. a)<br />

q) Angebotseröffnung am 24.11.2010 um 10.00 Uhr<br />

Ort: Vergabestelle, siehe a)<br />

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter<br />

und ihre Bevollmächtigten<br />

r) geforderte Sicherheiten: s. Vergabeunterlagen<br />

t) Rechtsform der Bietergemeinschaften: selbstschuldnerisch haftend<br />

mit bevollmächtigtem Vertreter<br />

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 15.02.2011<br />

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A<br />

Baumaßnahme: Jahresvertrag zur Instandsetzung u. Sanierung von<br />

Straßen, Gehwegen und Feldwegen; Straßenunterhaltungsarbeiten<br />

2011 u. 2012 in der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong><br />

Leistung: Instandsetzung u. Sanierung von Straßen, Gehwegen und<br />

Feldwirtschaftswegen<br />

a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)<br />

Name: Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong><br />

Straße: Theo-Carlen-Platz 2<br />

PLZ, Ort: 66399 <strong>Mandelbachtal</strong><br />

Telefon: (06893) 809-373, Fax: (06893) 809-200<br />

E-Mail: gemeinde@mandelbachtal.de<br />

Internet: www.mandelbachtal.de<br />

b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A<br />

Vergabenummer: MBT-2010-104<br />

d) Art des Auftrags:<br />

Ausführung von Bauleistungen<br />

e) Ort der Ausführung: Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong><br />

f) Art und Umfang der Leistung: Sanierung und Erneuerung von<br />

Straßen und Gehwegbelägen mit einem Jahresauftragsvolumen<br />

von rd. 250.000,00 Euro<br />

g) Erbringen von Planungsleistungen: nein<br />

Zweck der Bauleistung: Straßeninstandsetzung<br />

h) Aufteilung in Lose: nein<br />

i) Ausführungsfristen:<br />

Fertigstellung der Leistungen bis: 31.12.2012<br />

Dauer der Leistung: 2 Jahre<br />

ggf. Beginn der Ausführung: 01.03.2011<br />

j) Nebenangebote: nicht zugelassen<br />

k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Vergabestelle, siehe a)<br />

l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform<br />

Höhe der Kosten: 10,00 Euro<br />

Zahlungsweise: Banküberweisung<br />

Empfänger: Vergabestelle, siehe a)<br />

Kontonummer: 500 638 01<br />

BLZ, Geldinstitut: 594 913 00, VR Bank Saarpfalz eG<br />

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Vergabestelle, s. a)<br />

q) Angebotseröffnung am 24.11.2010 um 09.00 Uhr<br />

Ort: Vergabestelle, siehe a)<br />

Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter<br />

und ihre Bevollmächtigten<br />

r) geforderte Sicherheiten: s. Vergabeunterlagen<br />

t) Rechtsform der Bietergemeinschaften: selbstschuldnerisch haftend<br />

mit bevollmächtigtem Vertreter<br />

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 15.02.2011<br />

www.mandelbachtal.de<br />

<strong>Seite</strong> 4 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. <strong>40</strong>/2010

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