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Tarif »easy finanz« der ALTE LEIPZIGER Bauspar AG

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<strong>»easy</strong> <strong>finanz«</strong><br />

160<br />

<strong>Tarif</strong> <strong>»easy</strong> <strong>finanz«</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong><br />

Bitte vollständig in Druckschrift ausfüllen und Zutreffendes ankreuzen<br />

Rotumrandete Fel<strong>der</strong> unbedingt ausfüllen!<br />

P<br />

Antrag auf Abschluss eines <strong>Bauspar</strong>vertrages nach <strong>Tarif</strong> B (160)<br />

1,4 % p. a. Guthabenzins 3,9 % p. a. Darlehenszins (nominal)*<br />

* effektiver Jahreszins siehe Rückseite<br />

Antragsteller Herr Frau Eheleute Firma<br />

Bei Eheleuten o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>jährigen als Antragsteller Zusatzerklärung (VA195) verwenden.<br />

Titel, Name, Vorname<br />

Straße, Hausnummer<br />

Postleitzahl, Wohnort<br />

Tag Monat Jahr<br />

Geburtsdatum<br />

Geburtsname,<br />

falls vom Namen<br />

abweichend<br />

zurzeit ausgeübter Beruf<br />

Familienstand alleinstehend verheiratet getrennt lebend<br />

Telefonnummer ( )<br />

Geburtsort<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Deutsch<br />

an<strong>der</strong>e<br />

Selbständig<br />

<strong>Bauspar</strong>kontonummer<br />

Sind Sie bereits<br />

Letzte (<strong>Bauspar</strong>) Kontonummer<br />

unser Kunde?<br />

ja nein<br />

<strong>Bauspar</strong>summe<br />

Abschlussgebühr (§ 1 ABB)<br />

EUR<br />

monatlicher Regelsparbeitrag<br />

4 “ <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>summe<br />

Der monatl. Regel-Sparbeitrag beträgt 4,– EUR je 1.000,– EUR <strong>Bauspar</strong>summe.<br />

Höhere Sparbeiträge und Son<strong>der</strong>zahlungen sind bedingungsgemäß<br />

zulässig. Die Abschlussgebühr beträgt 1,6 % <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>summe.<br />

Spätere Erhöhung gemäß § 13 Abs. 5 ABB kostenfrei möglich.<br />

Geburtsdatum <strong>der</strong> zwei ältesten Kin<strong>der</strong> unter 18 Jahren<br />

Vorname Tag Monat Jahr<br />

Begünstigungserklärung<br />

für den Todesfall gemäß den auf <strong>der</strong> Rückseite<br />

abgedruckten Bedingungen.<br />

Name, Vorname des Begünstigten<br />

EUR<br />

EUR<br />

Blatt 1 + 2: Für <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong><br />

Blatt 3: + 2 Kopie für Geschäftspartner im Außendienst<br />

Blatt 4: + 2 Kopie für <strong>Bauspar</strong>er<br />

E-Mail-Adresse<br />

Selbstgenutztes Wohneigentum vorhanden ja nein<br />

Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer Leistungen (VL)<br />

Arbeitgeber: Firma/ Name/ggfs. Personalnummer<br />

Straße und Hausnummer<br />

Postleitzahl<br />

Mein/en Arbeitgeber<br />

Ort<br />

Einzugsermächtigung (Nicht für vermögenswirksame Leistungen)<br />

Ich ermächtige hiermit die <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong> bis auf Wi<strong>der</strong>ruf, nachfolgende(n) Beträge/Betrag von<br />

folgendem Konto einzuziehen.<br />

Name <strong>der</strong> Bank, Ort<br />

Bankleitzahl<br />

monatlicher Einzug ab<br />

jährlicher Einzug<br />

einmaliger Einzug<br />

soll durch Sie informiert werden. Dann bitte<br />

unbedingt auch Seite 2 an die <strong>Bauspar</strong>kasse senden.<br />

Kontonummer<br />

1. Ausführung<br />

Tag Monat Jahr<br />

Datum <strong>der</strong> Ausführung<br />

Tag Monat Jahr<br />

Datum <strong>der</strong> Ausführung<br />

Tag Monat Jahr<br />

Betrag<br />

Betrag<br />

Betrag<br />

informiere ich selbst.<br />

Dynamisches <strong>Bauspar</strong>en<br />

Der monatliche Sparbetrag soll jährlich steigen<br />

Ich/Wir habe/n die Allgemeinen Bedingungen für <strong>Bauspar</strong>verträge erhalten und von ihrem Inhalt Kenntnis genommen. Eine Durchschrift dieses Antrages habe/n ich/wir<br />

erhalten. Von den umseitigen wichtigen Hinweisen (Vertragszuteilung, Nebenabreden u.a.) habe/n ich/wir Kenntnis genommen. Gel<strong>der</strong> für <strong>Bauspar</strong>konten nehmen unsere<br />

Geschäftspartner im Außendienst nur im Kundenauftrag, nicht als Vertreter <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>kasse entgegen. Ich/wir bin/sind wirtschaftlich Berechtigte/r des Vertrages und<br />

handele/handeln für eigene Rechnung. Als <strong>Bauspar</strong>er erhalte ich vierteljährlich unsere Kundenzeitschrift zu umseitigen Bedingungen.<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

Anschrift<br />

Geburtsdatum<br />

Ich beauftrage meinen Arbeitgeber bis auf Wi<strong>der</strong>ruf, die unten<br />

angegebenen vermögenswirksamen Leistungen monatlich auf das<br />

<strong>Bauspar</strong>konto bei <strong>der</strong> <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong> zu überweisen.<br />

Ab sofort<br />

40 EUR<br />

Ab<br />

Name, Vorname des Kontoinhabers<br />

Unterschrift Kontoinhaber<br />

um<br />

%<br />

o<strong>der</strong><br />

Monat<br />

Jahr<br />

Zusätzlich ausfüllen, wenn Kontoinhaber und Antragsteller nicht identisch<br />

EUR<br />

EUR<br />

Datenschutz: Ich bin/Wir sind darüber unterrichtet, dass die <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong> meine/unsere im Zusammenhang mit dem Antrag auf Abschluss eines <strong>Bauspar</strong>vertrages stehenden Daten<br />

verarbeitet. Die gemäß Bundesdatenschutzgesetz erfor<strong>der</strong>liche Einwilligung wird hiermit erteilt. Die <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong> nutzt die Daten zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung im Rahmen<br />

<strong>der</strong> gegenseitigen Geschäfts- und Vertragsverbindungen. Sie ist befugt, diese Daten zu meiner/unserer besseren Beratung und Betreuung dem zuständigen Außendienstmitarbeiter zu übermitteln.<br />

Hinweis: Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte auf <strong>der</strong> Rückseite die Einwilligungserklärung für die Datenübermittlung. Sie machen sie mit Ihrer Unterschrift zum Inhalt des Antrags.<br />

Wi<strong>der</strong>rufsbelehrung<br />

Wi<strong>der</strong>rufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von<br />

Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) wi<strong>der</strong>rufen. Die Frist beginnt einen Tag nach Erhalt<br />

<strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>urkunde. Zur Wahrung <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wi<strong>der</strong>rufs.<br />

Der Wi<strong>der</strong>ruf ist zu richten an: <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong>, Postfach 13 07, 61403 Oberursel;<br />

Fax (0 6171) 66 42 40; E-Mail: service@alte-leipziger-bauspar.de.<br />

Wi<strong>der</strong>rufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Wi<strong>der</strong>rufs sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren<br />

und die ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene<br />

Leistung ganz o<strong>der</strong> teilweise nicht o<strong>der</strong> nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie<br />

uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.<br />

Ende <strong>der</strong> Wi<strong>der</strong>rufsbelehrung<br />

Antragsteller hat sich ausgewiesen durch<br />

Personalausweis Reisepass<br />

Nummer:<br />

ausstellende Behörde<br />

Stempel und Unterschrift des Geschäftspartners im Außendienst, <strong>der</strong><br />

hiermit Prüfung von Person und Anschrift des Kunden bestätigt.<br />

VA 180 (160) – 05.2008<br />

P<br />

Datum<br />

Unterschrift/en<br />

des/<strong>der</strong> Antragsteller/s<br />

Ort<br />

Bei Min<strong>der</strong>jährigen Unterschriften bei<strong>der</strong> Elternteile<br />

o<strong>der</strong> des/<strong>der</strong> gesetzl. Vertreter/s<br />

Ich bin alleinvertretungsberechtigter Elternteil/Vormund (ankreuzen, falls zutreffend)<br />

ADM-Nr.<br />

<strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>kasse<br />

Unterschrift/Stempel des Geschäftspartners<br />

im Außendienst


Wichtige Hinweise:<br />

Die <strong>Bauspar</strong>kasse darf sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die <strong>Bauspar</strong>summe zu<br />

einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die Zuteilungsreihenfolge richtet sich nach<br />

den Allgemeinen Bedingungen für <strong>Bauspar</strong>verträge (ABB). Sie ist insbeson<strong>der</strong>e von<br />

den Spar- und Tilgungsleistungen aller <strong>Bauspar</strong>er abhängig. Die Wartezeit kann<br />

danach Schwankungen unterworfen sein.<br />

Ich/wir versichere(n), dass ich/wir die Sparleistungen nach meinem/unserem Einkommen<br />

aufbringen kann/können und dass Nebenabreden nicht getroffen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Zuteilungstermine nicht vereinbart worden sind. Es ist mir/uns bekannt, dass es zur<br />

Abän<strong>der</strong>ung des <strong>Bauspar</strong>vertrages <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>kasse bedarf.<br />

Erläuterungen zum <strong>Bauspar</strong>darlehen (Mehrzuteilung)<br />

und zur Darlehensverzinsung<br />

Das <strong>Bauspar</strong>darlehen beträgt nach Zuteilung garantiert 60 % <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>summe. Alternativ<br />

kann <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er bei Zuteilung ein <strong>Bauspar</strong>darlehen in Höhe von 90 % <strong>der</strong><br />

<strong>Bauspar</strong>summe wählen (Mehrzuteilung). In diesem Fall erhöht sich die Monatsrate.<br />

Einzelheiten regeln die Allgemeinen Bedingungen für <strong>Bauspar</strong>verträge (ABB).<br />

Der Zinssatz für das <strong>Bauspar</strong>darlehen (Darlehensschuld) beträgt 3,9 % vom Hun<strong>der</strong>t<br />

jährlich. Der effektive Jahreszins nach Preisangabenverordnung liegt in Abhängigkeit<br />

von <strong>der</strong> Monatsrate zwischen 4,09 % und 4,17 %. Wählt <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er die Mehrzuteilung<br />

beträgt <strong>der</strong> effektive Jahreszins nach Preisangabenverordnung zwischen 4,08 %<br />

und 4,16 %.<br />

Die <strong>Bauspar</strong>kasse berechnet die Zinsen monatlich auf <strong>der</strong> Grundlage taggenauer Verrechnung<br />

aller Zahlungseingänge und Belastungen. Die Zinsen werden dem <strong>Bauspar</strong>konto<br />

zum Ende des Monats belastet.<br />

Erläuterungen zum Lastschrift-Einzugsverfahren<br />

(Ermächtigung umseitig)<br />

Regelmäßige monatliche Sparzahlungen entrichten Sie kostengünstig und bequem mit<br />

dem Lastschrift-Einzugsverfahren. Die dazu notwendigen Angaben tragen Sie bitte<br />

vollständig in die Einzugsermächtigung auf <strong>der</strong> Vor<strong>der</strong>seite des Antrags ein.<br />

Beachten Sie bitte, dass uns die Einzugsermächtigung spätestens 1 Woche vor dem<br />

ersten gewünschten Ausführungstermin vorliegt.<br />

Der Einzug vermögenswirksamer Leistungen ist lei<strong>der</strong> nicht möglich. Diese Sparzahlungen<br />

werden vom Arbeitgeber überwiesen.<br />

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn sich Ihre Kontoverbindung än<strong>der</strong>t, von <strong>der</strong><br />

wir die Sparbeträge einziehen.<br />

Bedingungen <strong>der</strong> Begünstigung für den Todesfall<br />

Die Begünstigung wird wirksam, wenn die <strong>Bauspar</strong>kasse mit dem <strong>Bauspar</strong>antrag auch<br />

die Begünstigungserklärung annimmt. Wird die Begünstigungserklärung nicht angenommen,<br />

so teilt die <strong>Bauspar</strong>kasse dies dem Antragsteller mit.<br />

– Die Annahme wird nicht beson<strong>der</strong>s bestätigt. –<br />

Der Begünstigte erwirbt die Rechte aus dem <strong>Bauspar</strong>vertrag unmittelbar, so dass sie<br />

nicht zum Nachlass des Verstorbenen gehören. Bei Erhöhung <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>summe gilt<br />

die Begünstigung für den gesamten Vertrag.<br />

Ansprüche im Zusammenhang mit einer gemäß § 8 ABB abgeschlossenen Risiko-<br />

Lebensversicherung stehen dem Begünstigten zu, sofern sie über die Ansprüche<br />

<strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>kasse hinausgehen.<br />

Der Antragsteller kann die Begünstigung je<strong>der</strong>zeit durch schriftliche Erklärungen<br />

gegenüber <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>kasse wi<strong>der</strong>rufen.<br />

Die Begünstigung wird unwirksam, wenn <strong>der</strong> Antragsteller einen neuen Begünstigungsantrag<br />

für den Todesfall stellt o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Begünstigte stirbt.<br />

Erläuterungen zur <strong>Bauspar</strong>-Risikolebensversicherung<br />

Bei Inanspruchnahme eines <strong>Bauspar</strong>darlehens wird <strong>der</strong> Abschluss einer Risikolebensversicherung<br />

bis zur Höchstversicherungssumme von 125.000,– EUR nach Maßgabe<br />

des § 8 ABB empfohlen.<br />

Stirbt <strong>der</strong> Versicherte, wird das versicherte Restdarlehen aus dieser Versicherung getilgt.<br />

Einzelheiten enthält das Merkblatt zur <strong>Bauspar</strong>-Risikolebensversicherung.<br />

Aktuelle Informationen durch unsere Kundenzeitschrift<br />

Kunden <strong>der</strong> <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong> erhalten vierteljährlich unsere Kundenzeitschrift<br />

mit Informationen zum <strong>Bauspar</strong>en, Finanzieren und Wohnen.<br />

Der Versandkostenanteil von <strong>der</strong>zeit 3,60 EUR wird dem <strong>Bauspar</strong>konto belastet. Eine<br />

Abbestellung ist je<strong>der</strong>zeit ohne Einhaltung einer Frist möglich.<br />

Haftung <strong>der</strong> <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong><br />

bei Zahlungsaufträgen<br />

Bei Zahlungsaufträgen bis 75.000 EUR haftet die <strong>Bauspar</strong>kasse für einen auf Grund einer<br />

Verzögerung o<strong>der</strong> Nichtausführung <strong>der</strong> Überweisung entstehenden sonstigen Vermögensschaden<br />

bis zu einem Betrag von 12.500 EUR. Bei Zahlungen über 75.000 EUR ist eine<br />

Haftung für sonstige Vermögensschäden ausgeschlossen. Die <strong>Bauspar</strong>kasse haftet ohne<br />

Einschränkung, wenn Vorsatz o<strong>der</strong> grobe Fahrlässigkeit gegeben ist.<br />

Einwilligungsklausel für die Datenübermittlung<br />

Die Unternehmen des Verbund <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> – HALLESCHE und die <strong>ALTE</strong><br />

<strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong> arbeiten im Interesse einer umfassenden Beratung und<br />

Betreuung ihrer Kunden zusammen.<br />

Die <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong> unterhält Kooperationen mit <strong>der</strong> Helvetia Schweizerische<br />

Versicherungsgesellschaft, <strong>der</strong> Volkswohl Bund Lebensversicherung aG und<br />

verschiedenen Agenturen. Falls dieser Vertrag durch einen Vermittler <strong>der</strong> <strong>ALTE</strong><br />

<strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong>, <strong>der</strong> Unternehmen des Verbund <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> –<br />

HALLESCHE o<strong>der</strong> eines Kooperationspartners <strong>der</strong> <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong><br />

zustande gekommen ist, wird auch <strong>der</strong> Vermittler die im Antrag zu diesem Vertrag enthaltenen<br />

Daten speichern.<br />

Damit mich/uns die Unternehmen des Verbund <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> – HALLESCHE, die<br />

Kooperationspartner <strong>der</strong> <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong> sowie <strong>der</strong>en zuständige<br />

Außendienstmitarbeiter in allen Fragen zu Finanzdienstleistungen (z. B. <strong>Bauspar</strong>en,<br />

Baufinanzierung, Versicherungsprodukte) umfassend beraten können, bin ich/sind<br />

wir damit einverstanden, dass die <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong> den Unternehmen<br />

des Verbund <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> – HALLESCHE, den Kooperationspartner <strong>der</strong> <strong>ALTE</strong><br />

<strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong> o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en zuständigen Außendienstmitarbeitern die für die<br />

Aufnahme und Durchführung <strong>der</strong> Beratung erfor<strong>der</strong>lichen Angaben zur dortigen<br />

Datenverarbeitung und Nutzung übermittelt. Übermittelt werden dürfen:<br />

y Personalien (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf)<br />

y Daten über <strong>Bauspar</strong>verträge (z. B. Vertragsnummer, <strong>Tarif</strong>, <strong>Bauspar</strong>summe, vermögenswirksame<br />

Leistungen, Saldo des <strong>Bauspar</strong>-/Darlehenskontos, Zuteilungsaussichten).<br />

In diesem Rahmen entbinde/n ich/wir die <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong> zugleich<br />

vom Bankgeheimnis. Die vorstehenden Einwilligungserklärungen kann ich/können<br />

wir ohne Einfluss auf den Vertrag streichen o<strong>der</strong> je<strong>der</strong>zeit für die Zukunft wi<strong>der</strong>rufen.<br />

<strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong><br />

Alte Leipziger-Platz 1 · 61440 Oberursel<br />

Postfach 1307 · 61403 Oberursel<br />

Telefon (0 6171) 66-01 · Telefax (0 6171) 66-42 40<br />

www.alte-leipziger.de<br />

service@alte-leipziger-bauspar.de<br />

Bankverbindung: <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>Bauspar</strong>konto = Kontonummer (Bankleitzahl 500128 00)<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des Aufsichtsrats: Wolfgang Stertenbrink · Vorstand: Dr. Reinhard Schlenke, Stephan Buschek (stv.)<br />

Sitz Oberursel · Rechtsform Aktiengesellschaft · Amtsgericht Bad Homburg v. d.H. HRB 1663 · St.Nr. 045 223 00421


Antrag auf Überweisung vermögenswirksamer<br />

Leistungen durch den Arbeitgeber<br />

Antragsteller Herr Frau Eheleute Firma<br />

Titel, Name, Vorname<br />

Ein bestehen<strong>der</strong> Vertrag über die Anlage<br />

vermögenswirksamer Leistungen in einen<br />

<strong>Bauspar</strong>vertrag wird hiermit wi<strong>der</strong>rufen.<br />

Ich beantrage, die vermögenswirksamen<br />

Leistungen auf das <strong>Bauspar</strong>konto bei <strong>der</strong><br />

<strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong>, Postfach13 07,<br />

61403 Oberursel, zu überweisen.<br />

Straße, Hausnummer<br />

Postleitzahl, Wohnort<br />

Tag Monat Jahr<br />

Geburtsdatum<br />

Geburtsname,<br />

falls vom Namen<br />

abweichend<br />

zur Zeit ausgeübter Beruf<br />

Familienstand alleinstehend verheiratet getrennt lebend<br />

Telefonnummer ( )<br />

E-Mail-Adresse<br />

Geburtsort<br />

Staatsangehörigkeit<br />

Deutsch<br />

an<strong>der</strong>e<br />

Selbständig<br />

Auszug aus dem 5.Vermögensbildungsgesetz<br />

§ 11 Abs. (1)<br />

Der Arbeitgeber hat auf schriftliches Verlangen<br />

des Arbeitnehmers einen Vertrag über die<br />

vermögenswirksame Anlage von Teilen des<br />

Arbeitslohnes abzuschließen.<br />

§ 3 Abs. (1)<br />

Vermögenswirksame Leistungen können auch<br />

angelegt werden<br />

1. zugunsten des Ehegatten des Arbeitnehmers<br />

(§ 26 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes)<br />

Vertragsnummer/<strong>Bauspar</strong>konto-Nr.<br />

Vertragsinhaber<br />

Arbeitgeber: Firma/ Name/ggfs. Personalnummer<br />

Straße und Hausnummer<br />

Postleitzahl<br />

Ort<br />

Ich beauftrage meinen Arbeitgeber bis auf Wi<strong>der</strong>ruf, die unten<br />

angegebenen vermögenswirksamen Leistungen monatlich auf das<br />

<strong>Bauspar</strong>konto bei <strong>der</strong> <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong> zu überweisen.<br />

Monat<br />

Jahr<br />

Hinweise für den Arbeitgeber zur Überweisung <strong>der</strong> vermögenswirksamen Leistungen<br />

Überweisung/Zahlschein<br />

Name und Sitz des überweisenden Kreditinstituts<br />

Begünstigter: Name, Vorname/Firma (max. 27 Stellen)<br />

π1<br />

Konto-Nr. des Begünstigten<br />

π2<br />

Kreditinstitut des Begünstigten<br />

<strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong><br />

π6<br />

π7<br />

EUR<br />

Betrag: Euro, Cent<br />

Bankleitzahl<br />

Kunden-Referenznummer – Verwendungszweck, ggf. Name und Anschrift des Überweisenden – (nur für Begünstigten)<br />

noch Verwendungszweck (insgesamt max. 2 Zeilen à 27 Stellen)<br />

Kontoinhaber/Einzahler: Name, Vorname/Firma, Ort (max. 27 Stellen, keine Straßen- o<strong>der</strong> Postfachangaben)<br />

Konto-Nr. des Kontoinhabers<br />

Den Vordruck bitte nicht<br />

beschädigen, knicken,<br />

bestempeln o<strong>der</strong> beschmutzen.<br />

5 0 0 1 2 8 0 0<br />

M u s t e r<br />

Bankleitzahl<br />

π3<br />

π4<br />

π5<br />

Ab sofort<br />

Ab<br />

40 EUR EUR<br />

Bestätigung für den Arbeitgeber<br />

Hiermit wird bestätigt, dass <strong>der</strong> erste von Ihnen<br />

überwiesene Betrag als vermögenswirksame Leistung<br />

nach dem VermBG angelegt wird. Sollte <strong>der</strong><br />

mit uns abgeschlossene <strong>Bauspar</strong>vertrag vor Überweisung<br />

des ersten Betrages wie<strong>der</strong> aufgelöst<br />

worden sein, werden wir Ihnen unverzüglich<br />

schriftlich mitteilen, dass die vermögenswirksame<br />

Anlage dieses Betrages nicht möglich ist.<br />

<strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong><br />

ppa. Geisler<br />

i.V. Reith<br />

Datum, Unterschrift<br />

Bitte beachten Sie folgende Ausfüllhinweise:<br />

π1<br />

π2<br />

π3<br />

π4<br />

π5<br />

π6<br />

π7<br />

Datum<br />

Name des <strong>Bauspar</strong>konto-Inhabers ( = Arbeitnehmer)<br />

<strong>Bauspar</strong>konto-Nummer Ihres Arbeitnehmers<br />

Bitte beachten Sie, dass wir unter <strong>der</strong> angegebenen Kontonummer ausschließlich das Konto Ihres Arbeitnehmers führen.<br />

Sollten Sie für mehrere Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen an uns überweisen, geben Sie bitte zur Vermeidung<br />

von Falschbuchungen für jeden Mitarbeiter eine eigene Kontonummer an, vielen Dank.<br />

Die Bankleitzahl <strong>der</strong> <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong>: 500128 00<br />

<strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong><br />

VL-Gesamtbetrag<br />

Name des Auftraggebers ( = Arbeitgeber)<br />

Konto-Nr. des Arbeitgebers<br />

Ort<br />

<strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong><br />

Alte Leipziger-Platz 1 · 61440 Oberursel<br />

Postfach 1307 · 61403 Oberursel<br />

Telefon 06171 66-01 · Telefax 06171 66-4240<br />

www.alte-leipziger.de<br />

service@alte-leipziger-bauspar.de<br />

Bankverbindung: <strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong><br />

<strong>Bauspar</strong>konto = Kontonummer (Bankleitzahl 500128 00)<br />

VA 180 (160) – 05.2008<br />

Unterschrift/en<br />

des/<strong>der</strong> Antragsteller/s<br />

Bei Min<strong>der</strong>jährigen Unterschriften bei<strong>der</strong> Elternteile<br />

o<strong>der</strong> des/<strong>der</strong> gesetzl. Vertreter/s<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des Aufsichtsrats: Wolfgang Stertenbrink<br />

Vorstand: Dr. Reinhard Schlenke, Stephan Buschek (stv.)<br />

Sitz Oberursel · Rechtsform Aktiengesellschaft<br />

Amtsgericht Bad Homburg v. d.H. HRB 1663 · St.Nr. 045 223 00421


<strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong><br />

<strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong><br />

Bitte tragen Sie hier die ersten sieben Ziffern<br />

Ihrer Vertragsnummer (Stammnummer) ein!<br />

Wir führen alle Konten für eine Person unter <strong>der</strong>selben Stammnummer.<br />

Das sind die ersten sieben Ziffern Ihrer <strong>Bauspar</strong>kontonummer.<br />

Der hiermit erteilte Freistellungsauftrag gilt für alle Konten, die<br />

wir jetzt und zukünftig für Sie unter Ihrer Stammnummer<br />

führen.<br />

<strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong> <strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong><br />

Postfach 13 07<br />

Wichtiger Hinweis für Ehegatten: Wir benötigen unbedingt<br />

vollständige Daten und Unterschriften bei<strong>der</strong> Ehegatten! Sie<br />

vermeiden dadurch unnötige Rückfragen.<br />

61403 Oberursel<br />

Erstauftrag Än<strong>der</strong>ung Löschung<br />

Wir bitten alleinstehende Antragsteller noch um nachfolgende Information<br />

(bitte ankreuzen und ggf. ergänzen):<br />

dauernd getrennt lebend<br />

geschieden<br />

seit:<br />

verwitwet<br />

(Monat/Jahr)<br />

ledig<br />

Freistellungsauftrag für Kapitalerträge<br />

(gilt nicht für Betriebseinnahmen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)<br />

Kontoinhaber<br />

(Name) (abweichen<strong>der</strong> Geburtsname) (Vorname) (Geburtsdatum)<br />

Ehegatte<br />

(Name) (abweichen<strong>der</strong> Geburtsname) (Vorname) (Geburtsdatum)<br />

(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)<br />

Hiermit erteile ich/erteilen wir*) Ihnen den Auftrag, meine/unsere*) bei Ihrem Institut anfallenden Zinseinnahmen vom Steuerabzug freizustellen<br />

und/o<strong>der</strong> bei Dividenden und ähnlichen Kapitalerträgen die Erstattung von Kapitalertragsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern<br />

(BZSt) zu beantragen, und zwar<br />

bis zu einem Betrag von<br />

EUR (bei Verteilung des Freibetrages auf mehrere Kreditinstitute)<br />

bis zur Höhe des für mich / uns*) geltenden Sparer-Freibetrags und Werbungskosten-Pauschalbetrags von insgesamt 801 EUR/1.602 EUR*)<br />

Dieser Auftrag gilt ab dem<br />

so lange, bis Sie einen an<strong>der</strong>en Auftrag von mir / uns*) erhalten<br />

bis zum 31. 12.<br />

Die in dem Auftrag enthaltenen Daten werden dem BZSt übermittelt. Sie dürfen zur Durchführung eines Verwaltungsverfahrens o<strong>der</strong> eines<br />

gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen o<strong>der</strong> eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat o<strong>der</strong> eines Bußgeldverfahrens wegen einer<br />

Steuerordnungswidrigkeit verwendet sowie vom BZSt den Sozialleistungsträgern übermittelt werden, soweit dies zur Überprüfung des bei<br />

<strong>der</strong> Sozialleistung zu berücksichtigenden Einkommens o<strong>der</strong> Vermögens erfor<strong>der</strong>lich ist (§ 45 d EStG).<br />

Ich versichere / wirversichern*), dass mein / unser*) Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an an<strong>der</strong>e Kreditinstitute, <strong>Bauspar</strong>kassen,<br />

das BZSt usw. den für mich / uns*) geltenden Höchstbetrag von insgesamt 801 EUR/1.602 EUR*) nicht übersteigt. Ich versichere / wir versichern*)<br />

außerdem, dass ich / wir*) mit allen für das Kalen<strong>der</strong>jahr erteilten Freistellungsaufträgen für keine höheren Kapitalerträge als insgesamt<br />

801 EUR/ 1.602 EUR*) im Kalen<strong>der</strong>jahr die Freistellung o<strong>der</strong> Erstattung von Kapitalertragsteuern in Anspruch nehme / n*).<br />

Die mit dem Freistellungsauftrag angefor<strong>der</strong>ten Daten werden auf Grund von § 44 a Abs. 2, § 44 b Abs. 1 und § 45 d Abs. 1 EStG erhoben.<br />

Ort, Datum<br />

VA 001 – 01.2007 Neu<br />

\ \<br />

Unterschrift<br />

Zutreffendes bitte ankreuzen<br />

*) Nichtzutreffendes bitte streichen.<br />

ggf.: Unterschrift Ehegatte, gesetzl. Vertreter (z.B. bei Min<strong>der</strong>jährigen)<br />

Der Höchstbetrag von 1.602 EUR gilt nur bei Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen einer Zusammenveranlagung im Sinne des § 26<br />

Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der Freistellungsbetrag ist z. B. nach Auflösung <strong>der</strong> Ehe o<strong>der</strong> bei dauerndem Getrenntleben zu än<strong>der</strong>n.


<strong>ALTE</strong> <strong>LEIPZIGER</strong><br />

<strong>Bauspar</strong> <strong>AG</strong><br />

Postfach 1307 · 61403 Oberursel · Alte-Leipziger-Platz 1 · 61440 Oberursel · Telefon (0 6171) 66-01 · Telefax (0 6171) 66-42 40<br />

www.alte-leipziger-bauspar.de · E-Mail: service@alte-leipziger-bauspar.de<br />

Erläuterungen zu den<br />

Allgemeinen Bedingungen für <strong>Bauspar</strong>verträge (ABB)<br />

<strong>Tarif</strong> <strong>»easy</strong> <strong>finanz«</strong> (<strong>Tarif</strong> B)<br />

Sehr geehrte <strong>Bauspar</strong>erin,<br />

sehr geehrter <strong>Bauspar</strong>er,<br />

in diesen Allgemeinen Bedingungen für<br />

<strong>Bauspar</strong>verträge (ABB) finden Sie alle<br />

Einzelheiten zu Ihrem <strong>Bauspar</strong>vertrag.<br />

Die für Sie wichtigsten Punkte haben<br />

wir nachfolgend erläutert:<br />

Das zinsgünstige und zinsfeste<br />

<strong>Bauspar</strong>darlehen<br />

Der <strong>Tarif</strong> <strong>»easy</strong> <strong>finanz«</strong> garantiert Ihnen<br />

nach Zuteilung ein <strong>Bauspar</strong>darlehen in<br />

Höhe von 60 % <strong>der</strong> gewählten <strong>Bauspar</strong>summe.<br />

Entscheiden Sie sich für die<br />

Mehrzuteilung, erhöht sich <strong>der</strong> garantierte<br />

Anspruch auf 90 % <strong>der</strong> gewählten<br />

<strong>Bauspar</strong>summe. Sobald die Sicherung<br />

des <strong>Bauspar</strong>darlehens gewährleistet ist,<br />

zahlen wir das <strong>Bauspar</strong>darlehen aus.<br />

Sie zahlen später Ihr <strong>Bauspar</strong>darlehen<br />

mit festen Monatsraten zurück. Die Höhe<br />

<strong>der</strong> Monatsraten richtet sich nach<br />

<strong>der</strong> bei Zuteilung erreichten Bewertungszahl,<br />

nach gewählter <strong>Bauspar</strong>summe<br />

und <strong>der</strong> ggf. in Anspruch genommenen<br />

Mehrzuteilung.<br />

Sie haben weitere Fragen?<br />

Wenn Sie noch weitere Fragen o<strong>der</strong><br />

Wünsche zu Ihrem <strong>Bauspar</strong>konto haben,<br />

wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner<br />

im Außendienst. Sollte<br />

dieser kurzfristig nicht erreichbar sein,<br />

wenden Sie sich bitte an unsere Kundenberatung:<br />

Telefon (0 6171) 66-4177.<br />

Wir informieren Sie auch gerne über<br />

unsere Finanzierungsmodelle für Ihre<br />

Baufinanzierung o<strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung.<br />

Zuteilung Ihres <strong>Bauspar</strong>vertrages<br />

Ihr <strong>Bauspar</strong>vertrag wird zugeteilt, wenn<br />

Sie an dem maßgeblichen Bewertungsstichtag<br />

y das Mindestsparguthaben von 40 %<br />

<strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>summe und<br />

y eine ausreichende Bewertungszahl<br />

erreicht hatten.<br />

VA 188 – 05.2008<br />

Über die Zuteilung Ihres <strong>Bauspar</strong>vertrages<br />

informieren wir Sie automatisch<br />

mit unserem Zuteilungsangebot. Ihre<br />

aktuelle Bewertungszahl erscheint im<br />

Jahreskontoauszug, <strong>der</strong> auch alle<br />

Buchungen eines Jahres enthält. Ihren<br />

Jahreskontoauszug senden wir Ihnen<br />

jeweils Ende Januar für das vorangegangene<br />

Jahr zu.


Allgemeine Bedingungen für <strong>Bauspar</strong>verträge (ABB)<br />

<strong>Tarif</strong> B<br />

(Gültig ab: 01. 05. 2008)<br />

Präambel:<br />

Inhalt und Zweck des <strong>Bauspar</strong>ens<br />

§ 1 Vertragsabschluss/Abschlussgebühr<br />

§ 2 Sparzahlungen<br />

§ 3 Verzinsung des Sparguthabens<br />

§ 4 Zuteilung des <strong>Bauspar</strong>vertrages<br />

§ 5 Nichtannahme <strong>der</strong> Zuteilung;<br />

Vertragsfortsetzung<br />

§ 6 Bereitstellung von <strong>Bauspar</strong>guthaben<br />

und <strong>Bauspar</strong>darlehen,<br />

Mehrzuteilung<br />

§ 7 Darlehensvoraussetzungen/<br />

Sicherheiten<br />

§ 8 Risikolebensversicherung<br />

§ 9 Auszahlung des <strong>Bauspar</strong>darlehens<br />

§ 10 Darlehensgebühr<br />

§ 11 Verzinsung und Tilgung des<br />

<strong>Bauspar</strong>darlehens<br />

§ 12 Kündigung des <strong>Bauspar</strong>darlehens<br />

durch die <strong>Bauspar</strong>kasse<br />

§ 13 Teilung, Zusammenlegung,<br />

Ermäßigung, Erhöhung von<br />

<strong>Bauspar</strong>verträgen<br />

§ 14 Vertragsübertragung, Abtretung<br />

und Verpfändung<br />

§ 15 Kündigung des <strong>Bauspar</strong>vertrages<br />

durch den <strong>Bauspar</strong>er, Rückzahlung<br />

des <strong>Bauspar</strong>guthabens<br />

§ 16 Kontoführung<br />

§ 17 Entgelte und Auslagen<br />

§ 18 Aufrechnung, Zurückbehaltung<br />

§ 19 Verfügungsberechtigung nach<br />

dem Tod des <strong>Bauspar</strong>ers<br />

§ 20 Sicherung <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>einlagen<br />

§ 21 Bedingungsän<strong>der</strong>ungen<br />

Präambel: Inhalt und Zweck des <strong>Bauspar</strong>ens<br />

<strong>Bauspar</strong>en ist zielgerichtetes Sparen, um für wohnungswirtschaftliche Verwendungen<br />

Darlehen zu erlangen, <strong>der</strong>en Verzinsung niedrig, von Anfang an fest<br />

vereinbart und von Zinsschwankungen am Kapitalmarkt unabhängig ist.<br />

Durch den Abschluss eines <strong>Bauspar</strong>vertrages wird man Mitglied einer Zweckspargemeinschaft.<br />

Am Beginn steht dabei die Sparphase, also eine Leistung des<br />

<strong>Bauspar</strong>ers zugunsten <strong>der</strong> Gemeinschaft. Damit erwirbt <strong>der</strong> Sparer das Recht<br />

auf eine spätere Gegenleistung in Form des beson<strong>der</strong>s zinsgünstigen <strong>Bauspar</strong>darlehens.<br />

Die Mittel hierfür stammen aus den von den <strong>Bauspar</strong>ern angesammelten<br />

Gel<strong>der</strong>n, insbeson<strong>der</strong>e den Spar- und Tilgungsleistungen.<br />

Der <strong>Bauspar</strong>er schließt hierfür einen <strong>Bauspar</strong>vertrag über eine bestimmte <strong>Bauspar</strong>summe<br />

ab. Hat er das im Vertrag vereinbarte Mindestguthaben angespart<br />

und bestand das Guthaben über eine ausreichende Zeitspanne, wird <strong>der</strong>Vertrag<br />

zugeteilt. Die <strong>Bauspar</strong>kasse zahlt dann das angesparte Guthaben und – nach<br />

Beleihungs- und Bonitätsprüfung – das <strong>Bauspar</strong>darlehen aus. Die <strong>Bauspar</strong>summe<br />

ist also <strong>der</strong> Betrag, über den <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er mindestens (<strong>der</strong> <strong>Tarif</strong> B<br />

garantiert nach Zuteilung ein <strong>Bauspar</strong>darlehen in Höhe von 60 bzw. 90 – bei<br />

Inanspruchnahme <strong>der</strong> Mehrzuteilung – vom Hun<strong>der</strong>t <strong>der</strong> gewählten <strong>Bauspar</strong>summe)<br />

für seine Finanzierung mit Beginn <strong>der</strong> Darlehensphase verfügen kann.<br />

Für die Inanspruchnahme <strong>der</strong> Mehrzuteilung hat <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er als Gegenleistung<br />

höhere Monatsraten zu erbringen (gemäß Tilgungs-Tabelle in § 11 Abs. 2).<br />

Für die Reihenfolge <strong>der</strong> Zuteilung errechnet die <strong>Bauspar</strong>kasse aus Sparsumme<br />

und Spardauer für jeden <strong>Bauspar</strong>vertrag eine Bewertungszahl. Der <strong>Bauspar</strong>er<br />

beeinflusst also mit seinem Sparverhalten den Zeitpunkt <strong>der</strong> Zuteilung. Die<br />

<strong>Bauspar</strong>er mit den höchsten Bewertungszahlen haben als erste Anspruch auf<br />

Zuteilung des <strong>Bauspar</strong>vertrages. Ein <strong>Bauspar</strong>er, <strong>der</strong> länger spart, und damit<br />

eine höhere Bewertungszahl erreicht (gemäß Tilgungs-Tabelle in § 11 Abs. 2),<br />

erhält als Gegenleistung das Recht, durch eine geringere Monatsrate eine längere<br />

Darlehenslaufzeit in Anspruch zu nehmen.<br />

Wofür <strong>Bauspar</strong>darlehen verwendet werden können, ist im <strong>Bauspar</strong>kassengesetz<br />

geregelt. Der wichtigste Verwendungszweck ist <strong>der</strong> Erwerb von Wohneigentum<br />

durch Bau o<strong>der</strong> Kauf einer Wohnung o<strong>der</strong> eines Hauses. Zulässige wohnungswirtschaftliche<br />

Verwendungen sind zum Beispiel auch Aus- und Umbauten,<br />

Mo<strong>der</strong>nisierungen, Umschuldungen und <strong>der</strong> Erwerb von Altenwohnrechten.<br />

Die vom <strong>Bauspar</strong>er zu erbringenden Entgelte/Gebühren und Zinsen sind in <strong>der</strong><br />

nachfolgenden Übersicht enthalten:<br />

y Abschlussgebühr (1,0 % bzw. 1,6 % <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>summe, § 1 Abs. 2)<br />

y Darlehenszins (3,9 %, § 11 Abs. 1)<br />

y unter bestimmten Voraussetzungen fallen an:<br />

– Bereitstellungszinsen (§ 6 Abs. 3)<br />

– Beiträge zur Risikolebensversicherung (§ 8)<br />

– Gebühren für bestimmte Dienstleistungen (§ 17 Abs. 1)<br />

Die Verzinsung des <strong>Bauspar</strong>guthabens ist in § 3 geregelt.<br />

§ 1 Vertragsabschluss/Abschlussgebühr<br />

(1) Die <strong>Bauspar</strong>kasse bestätigt dem <strong>Bauspar</strong>er unverzüglich die Annahme des<br />

<strong>Bauspar</strong>antrages und den Vertragsbeginn. Der <strong>Bauspar</strong>vertrag lautet über eine<br />

durch 100 teilbare Summe (<strong>Bauspar</strong>summe), die nicht weniger als 3.000 EUR<br />

betragen darf.<br />

(2) Für die mit dem Abschluss des <strong>Bauspar</strong>vertrages im Zusammenhang stehenden<br />

Aufwendungen ist ein einmaliges Entgelt (Abschlussgebühr) von 1,0<br />

bzw. 1,6 vom Hun<strong>der</strong>t <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>summe zu zahlen. Wählt <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er eine<br />

Abschlussgebühr in Höhe von 1,6 %, kann er eine abschlussgebührenfreie Erhöhung<br />

nach Maßgabe des § 13 Abs. 5 verlangen.<br />

(3) Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Abschlussgebühr angerechnet.<br />

Die Abschlussgebühr wird nicht – auch nicht anteilig – zurückgezahlt<br />

o<strong>der</strong> herabgesetzt, wenn <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>vertrag gekündigt, die <strong>Bauspar</strong>summe<br />

ermäßigt o<strong>der</strong> nicht voll in Anspruch genommen wird.<br />

§ 2 Sparzahlungen<br />

(1) Der monatliche <strong>Bauspar</strong>beitrag bis zur ersten Auszahlung <strong>der</strong> zugeteilten<br />

<strong>Bauspar</strong>mittel beträgt 4 vom Tausend <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>summe (Regelsparbeitrag).<br />

(2) Die <strong>Bauspar</strong>kasse kann die Annahme von Son<strong>der</strong>zahlungen von ihrer Zustimmung<br />

abhängig machen.<br />

(3) Eine Besparung über die <strong>Bauspar</strong>summe hinaus ist nicht zulässig.<br />

(4) Hat <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er 6 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Son<strong>der</strong>zahlungen<br />

nicht geleistet und ist er <strong>der</strong> schriftlichen Auffor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>kasse<br />

zur Nachzahlung länger als 2 Monate nicht nachgekommen, kann die<br />

<strong>Bauspar</strong>kasse den <strong>Bauspar</strong>vertrag kündigen.<br />

§ 3 Verzinsung des Sparguthabens<br />

(1) Das <strong>Bauspar</strong>guthaben wird mit 1,4 vom Hun<strong>der</strong>t jährlich verzinst.<br />

(2) Die Zinsen gemäß Abs. 1 werden dem <strong>Bauspar</strong>konto jeweils am Ende des<br />

Kalen<strong>der</strong>jahres gutgeschrieben. Sie werden nicht geson<strong>der</strong>t ausgezahlt.<br />

§ 4 Zuteilung des <strong>Bauspar</strong>vertrages<br />

(1) Die Zuteilung des <strong>Bauspar</strong>vertrages ist eine Voraussetzung für die Auszahlung<br />

<strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>summe. Die Zuteilung wird dem <strong>Bauspar</strong>er mitgeteilt mit <strong>der</strong><br />

Auffor<strong>der</strong>ung, innerhalb von vier Wochen ab Datum <strong>der</strong> Zuteilung zu erklären,<br />

ob er die Rechte aus <strong>der</strong> Zuteilung wahrnimmt (Zuteilungsannahme).<br />

(2) Die <strong>Bauspar</strong>kasse nimmt die Zuteilungen jeweils am Ende eines jeden<br />

Monats vor (Zuteilungstermin). Um die zuzuteilenden <strong>Bauspar</strong>verträge zu ermitteln,<br />

geht die <strong>Bauspar</strong>kasse wie folgt vor:<br />

a) Zuteilungsperioden sind die Kalen<strong>der</strong>monate. Je<strong>der</strong> Zuteilungsperiode ist<br />

ein Bewertungsstichtag zugeordnet. Der zugehörige Bewertungsstichtag für<br />

die jeweilige Zuteilungsperiode ist <strong>der</strong> letzte Tag des drei Monate vor <strong>der</strong><br />

Zuteilungsperiode liegenden Monats.<br />

b) An den Bewertungsstichtagen wird jeweils die Bewertungszahl als Maß für<br />

die Sparleistung des <strong>Bauspar</strong>ers ermittelt. Die Bewertungszahl des einzelnen<br />

<strong>Bauspar</strong>vertrages ist das 1,89-fache <strong>der</strong> bis zum Bewertungsstichtag erzielten<br />

Guthabenzinsen im Verhältnis zu einem Tausendstel <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>summe.<br />

c) Für Zuteilungen innerhalb einer Zuteilungsperiode können nur die <strong>Bauspar</strong>verträge<br />

berücksichtigt werden, bei denen am zugehörigen Bewertungsstichtag<br />

das <strong>Bauspar</strong>guthaben des Vertrages mindestens 40 vom Hun<strong>der</strong>t<br />

<strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>summe (Mindestsparguthaben) erreicht hat und die Bewertungszahl<br />

mindestens 34 (Mindestbewertungszahl) beträgt.<br />

d) Die <strong>Bauspar</strong>kasse errechnet aus den für die Zuteilung verfügbaren Mitteln<br />

für jeden Zuteilungstermin eine Zielbewertungszahl. Dies ist die niedrigste<br />

Bewertungszahl, die zur Zuteilung ausreicht.<br />

§ 5 Nichtannahme <strong>der</strong> Zuteilung; Vertragsfortsetzung<br />

(1) Der <strong>Bauspar</strong>er kann die Annahme <strong>der</strong> Zuteilung wi<strong>der</strong>rufen, solange die<br />

Auszahlung <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>summe noch nicht begonnen hat.<br />

(2) Nimmt <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er die Zuteilung nicht fristgemäß an o<strong>der</strong> wird die Annahme<br />

<strong>der</strong> Zuteilung wi<strong>der</strong>rufen, wird <strong>der</strong> Vertrag fortgesetzt.<br />

(3) Setzt <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er seinen Vertrag fort, kann er seine Rechte aus <strong>der</strong> Zuteilung<br />

je<strong>der</strong>zeit wie<strong>der</strong> geltend machen. In diesem Fall ist <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>vertrag bei<br />

dem Zuteilungstermin, <strong>der</strong> dem Ablauf von 3 Monaten nach Eingang seiner<br />

Erklärung folgt, vorrangig zu berücksichtigen.<br />

§ 6 Bereitstellung von <strong>Bauspar</strong>guthaben und <strong>Bauspar</strong>darlehen<br />

(1) Mit Annahme <strong>der</strong> Zuteilung stellt die <strong>Bauspar</strong>kasse dem <strong>Bauspar</strong>er sein<br />

<strong>Bauspar</strong>guthaben und das <strong>Bauspar</strong>darlehen in Höhe von 60 vom Hun<strong>der</strong>t <strong>der</strong><br />

<strong>Bauspar</strong>summe bereit. Danach kann <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er über das <strong>Bauspar</strong>guthaben<br />

je<strong>der</strong>zeit, über das <strong>Bauspar</strong>darlehen nach Erfüllung <strong>der</strong> Voraussetzungen des<br />

§ 7 verfügen.<br />

(2) Der <strong>Bauspar</strong>er kann im Rahmen <strong>der</strong> Zuteilung (§ 4 Abs. 2c) ein um 30 vom<br />

Hun<strong>der</strong>t <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>summe höheres <strong>Bauspar</strong>darlehen wählen (Mehrzuteilung).<br />

In diesem Fall leistet er höhere Monatsraten gemäß § 11Abs. 2. Die Bau-


sparkasse kann von dem Angebot <strong>der</strong> Mehrzuteilung absehen, wenn dafür bauspartechnische<br />

Gründe vorliegen.<br />

(3) Für das bereitgehaltene <strong>Bauspar</strong>darlehen erhebt die <strong>Bauspar</strong>kasse von dem<br />

dritten auf die Bereitstellung folgenden Monatsersten an 3 vom Hun<strong>der</strong>t Zins<br />

jährlich.<br />

§ 7 Darlehensvoraussetzungen/Sicherheiten<br />

(1) Die <strong>Bauspar</strong>kasse hat einen Anspruch auf die Bestellung ausreichen<strong>der</strong><br />

Sicherheiten für ihre For<strong>der</strong>ungen aus dem <strong>Bauspar</strong>darlehen. In <strong>der</strong> Regel sind<br />

die For<strong>der</strong>ungen durch ein Grundpfandrecht an einem überwiegend Wohnzwecken<br />

dienenden inländischen Pfandobjekt zu sichern. Die Sicherung an<br />

einem Pfandobjekt in einem an<strong>der</strong>en Mitgliedsstaat <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

o<strong>der</strong> einem an<strong>der</strong>en Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen<br />

Wirtschaftsraum ist möglich.<br />

(2) Das <strong>Bauspar</strong>darlehen darf zusammen mit vor- o<strong>der</strong> gleichrangigen Belastungen<br />

80 vom Hun<strong>der</strong>t des von <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>kasse ermittelten Beleihungswertes<br />

nicht übersteigen. Die <strong>Bauspar</strong>kasse ermittelt den Beleihungswert in <strong>der</strong><br />

Regel aufgrund einer Schätzung durch einen von ihr zu bestimmenden Sachverständigen,<br />

<strong>der</strong> auch aus ihrem Hause kommen kann.<br />

(3) Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Abschluss einer Brandversicherung<br />

zum gleitenden Neuwert kann gefor<strong>der</strong>t werden.<br />

(4) Unabhängig von <strong>der</strong> Sicherung ist Voraussetzung für die Darlehensgewährung<br />

die Kreditwürdigkeit und <strong>der</strong> Nachweis, dass die Monatsraten (§ 11<br />

Abs. 2) ohne Gefährdung sonstiger Verpflichtungen erbracht werden können.<br />

(5) Die <strong>Bauspar</strong>kasse kann für ihre persönlichen und dinglichen Ansprüche<br />

die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung verlangen.<br />

(6) Gehen dem Grundpfandrecht <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>kasse Grundpfandrechte Dritter<br />

im Range vor o<strong>der</strong> haben Grundpfandrechte Dritter den gleichen Rang wie das<br />

Grundpfandrecht <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>kasse, kann sie verlangen, dass<br />

y <strong>der</strong> Grundstückseigentümer seine Ansprüche gegen vor- o<strong>der</strong> gleichrangige<br />

Grundschuldgläubiger auf Rückgewähr <strong>der</strong> Grundschuld (Anspruch auf<br />

Löschung o<strong>der</strong> Rückabtretung <strong>der</strong> Grundschuld, Verzicht auf die Grundschuld<br />

sowie Zuteilung eines etwaigen Mehrerlöses in <strong>der</strong> Zwangsversteigerung)<br />

an sie abtritt und<br />

y vor- o<strong>der</strong> gleichrangige Grundschuldgläubiger erklären, die zu ihrer Sicherheit<br />

dienenden Grundschulden nur für bereits ausgezahlte Darlehen in Anspruch<br />

zu nehmen (sog. Einmalvalutierungserklärung).<br />

(7) Ist <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er verheiratet, kann die <strong>Bauspar</strong>kasse verlangen, dass <strong>der</strong><br />

Ehegatte des <strong>Bauspar</strong>ers als Gesamtschuldner beitritt. Dies gilt nicht, wenn die<br />

Mitverpflichtung des Ehegatten unter Berücksichtigung aller Umstände des<br />

Einzelfalls nicht gerechtfertigt ist.<br />

(8) Weitere Darlehensvoraussetzungen werden in den »Darlehensbedingungen«<br />

geregelt, die bei Abschluss des Darlehensvertrages vereinbart werden.<br />

§ 8 Risikolebensversicherung<br />

(1) Die <strong>Bauspar</strong>kasse schließt zum Schutz <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>erfamilie und zur weiteren<br />

Sicherung ihrer For<strong>der</strong>ung als Versicherungsnehmerin auf das Leben des<br />

<strong>Bauspar</strong>ers eine Risikolebensversicherung nach Maßgabe des mit ihren Versicherungspartnern<br />

abgeschlossenen Gruppen-Risiko-Versicherungsvertrages ab.<br />

(2) Der <strong>Bauspar</strong>er kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang <strong>der</strong><br />

Versicherungsbescheinigung von <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>kasse den Rücktritt vom Versicherungsvertrag<br />

verlangen. Zur Wahrung <strong>der</strong> Frist genügt die rechtzeitige Absendung<br />

des Rücktrittsverlangens.<br />

(3) Weitere Einzelheiten regeln die Versicherungsbedingungen, die <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er<br />

auf Wunsch je<strong>der</strong>zeit erhält.<br />

§ 9 Auszahlung des <strong>Bauspar</strong>darlehens<br />

(1) Der <strong>Bauspar</strong>er kann die Auszahlung des <strong>Bauspar</strong>darlehens nach Erfüllung<br />

<strong>der</strong>Voraussetzungen gemäß § 7ABB entsprechend dem Baufortschritt verlangen.<br />

(2) Sind die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt, hat jedoch <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er das<br />

Darlehen innerhalb von zwei Jahren nach Annahme <strong>der</strong> Zuteilung nicht voll<br />

abgerufen, wird die <strong>Bauspar</strong>kasse dem <strong>Bauspar</strong>er eine letzte Frist von 2 Monaten<br />

für den Abruf des Darlehens setzen. Ist auch nach Ablauf dieser Frist das<br />

Darlehen nicht voll abgerufen, ist die <strong>Bauspar</strong>kasse zu einer Auszahlung nicht<br />

mehr verpflichtet, es sei denn, <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er hat die Verzögerung nicht zu vertreten.<br />

Die <strong>Bauspar</strong>kasse wird den <strong>Bauspar</strong>er bei Fristsetzung auf diese Rechtsfolge<br />

hinweisen.<br />

§ 10 Darlehensgebühr<br />

Eine Darlehensgebühr wird nicht erhoben.<br />

§ 11 Verzinsung und Tilgung des <strong>Bauspar</strong>darlehens<br />

(1) Der Zinssatz für das <strong>Bauspar</strong>darlehen (Darlehensschuld) beträgt 3,9 vom<br />

Hun<strong>der</strong>t jährlich. Der effektive Jahreszins ab Zuteilung nach <strong>der</strong> Preisangabenverordnung<br />

(PAngV) liegt, in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Monatsrate (Abs. 2), bei<br />

einer Abschlussgebühr in Höhe von 1,0 % zwischen 4,09 % und 4,17 % und bei<br />

einer Abschlussgebühr in Höhe von 1,6 % zwischen 4,16 % und 4,30 %, sofern<br />

von <strong>der</strong> kostenfreien Erhöhung kein Gebrauch gemacht wurde (bei Inanspruchnahme<br />

<strong>der</strong> Mehrzuteilung gemäß § 6 Abs. 2 zwischen 4,08 % und 4,16 %<br />

bzw. 4,15 % und 4,28 %).<br />

Die <strong>Bauspar</strong>kasse berechnet die Zinsen monatlich auf <strong>der</strong> Grundlage taggenauer<br />

Verrechnung aller Zahlungseingänge und Belastungen. Die Zinsen werden<br />

dem <strong>Bauspar</strong>konto zum Ende des Monats belastet.<br />

(2) Zur Verzinsung und Tilgung <strong>der</strong> Darlehensschuld hat <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er monatlich<br />

Zahlungen (Monatsrate), mindestens 25 EUR, zu leisten. Die Monatsraten<br />

sind so zu entrichten, dass sie jeweils am Ersten jeden Monats kostenfrei bei<br />

<strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>kasse eingegangen sind.<br />

Die Höhe bestimmt sich nach <strong>der</strong> Bewertungszahl des <strong>Bauspar</strong>vertrages an<br />

dem zugehörigen Stichtag (§ 4 Abs. 2). Die monatliche Rate in vom Tausend <strong>der</strong><br />

<strong>Bauspar</strong>summe beträgt bei einer Bewertungszahl von<br />

Bewertungszahl Monatliche Rate in Monatliche Rate in<br />

vom Tausend vom Tausend <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>summe<br />

<strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>summe (Mehrzuteilung gemäß § 6 Abs. 2)<br />

34 5,615 11,635<br />

35 5,504 11,381<br />

36 5,400 11,144<br />

37 5,299 10,915<br />

38 5,205 10,701<br />

39 5,115 10,495<br />

40 5,029 10,300<br />

41 4,948 10,115<br />

42 4,869 19,934<br />

43 4,794 19,763<br />

44 4,723 19,601<br />

45 4,655 19,445<br />

46 4,589 19,295<br />

47 4,526 19,150<br />

48 4,465 19,011<br />

49 4,407 18,878<br />

50 4,351 18,750<br />

51 4,298 18,629<br />

52 4,246 18,510<br />

53 4,195 18,395<br />

54 4,147 18,285<br />

55 4,100 18,177<br />

56 4,056 18,075<br />

57 4,012 17,975<br />

58 3,970 17,878<br />

59 3,930 17,787<br />

60 3,890 17,695<br />

61 3,852 17,608<br />

62 3,816 17,525<br />

63 3,780 17,443<br />

64 3,746 17,364<br />

65 3,712 17,286<br />

66 3,679 17,211<br />

67 3,648 17,139<br />

68 (und höher) 3,617 17,068<br />

Macht <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er seine Rechte aus <strong>der</strong> Zuteilung nach Vertragsfortsetzung<br />

(§ 5) wie<strong>der</strong> geltend, so richtet sich die Monatsrate nach <strong>der</strong> Bewertungszahl,<br />

die an dem <strong>der</strong> gewünschten Zuteilungsperiode zugehörigen Bewertungsstichtag<br />

erreicht wurde.<br />

Durch die fortschreitende Tilgung <strong>der</strong> Darlehensschuld verringern sich die in<br />

den Monatsraten enthaltenen Zinsen zugunsten <strong>der</strong> Tilgung.<br />

(3) Entgelte/Gebühren, Auslagen und gegebenenfalls Versicherungsbeiträge<br />

werden <strong>der</strong> Darlehensschuld zugeschlagen und wie diese verzinst und getilgt.<br />

(4) Die erste Monatsrate ist im ersten Monat nach vollständiger Auszahlung<br />

des <strong>Bauspar</strong>darlehens, bei Teilauszahlung spätestens im zwölften Monat nach<br />

<strong>der</strong> ersten Teilauszahlung, zu zahlen. Die <strong>Bauspar</strong>kasse teilt dem <strong>Bauspar</strong>er die<br />

Fälligkeit <strong>der</strong> ersten Monatsrate mit.<br />

(5) Der <strong>Bauspar</strong>er ist berechtigt, je<strong>der</strong>zeit Son<strong>der</strong>tilgungen zu leisten. Zahlt <strong>der</strong><br />

<strong>Bauspar</strong>er den 10. Teil des Anfangsdarlehens o<strong>der</strong> mehr in einem Betrag, mindestens<br />

aber 2.500 EUR als Son<strong>der</strong>tilgung zurück, so kann er verlangen, dass<br />

die Monatsrate im Verhältnis des neuen zum bisherigen Restdarlehen herabgesetzt<br />

wird.<br />

§ 12 Kündigung des <strong>Bauspar</strong>darlehens durch die <strong>Bauspar</strong>kasse<br />

Die <strong>Bauspar</strong>kasse kann das Darlehen nur dann zur sofortigen Rückzahlung<br />

kündigen, wenn


a) <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er mit fälligen Leistungen in Höhe von mindestens zwei<br />

Monatsraten in Verzug geraten ist und diese Leistungen auch nach Zugang<br />

einer schriftlichen Mahnung, in <strong>der</strong> auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen<br />

wird, nicht innerhalb von einem Monat gezahlt hat,<br />

b) <strong>der</strong> Wert <strong>der</strong> Sicherheiten sich so vermin<strong>der</strong>t hat, dass keine ausreichende<br />

Sicherung des <strong>Bauspar</strong>darlehens mehr besteht und trotz Auffor<strong>der</strong>ung weitere<br />

Sicherheiten innerhalb angemessener Frist nicht erbracht werden,<br />

c) für die Darlehensgewährung wesentliche Angaben unzutreffend o<strong>der</strong> unvollständig<br />

gemacht worden sind.<br />

§ 13 Teilung, Zusammenlegung, Ermäßigung, Erhöhung von<br />

<strong>Bauspar</strong>verträgen<br />

(1) Teilungen, Zusammenlegungen, Ermäßigungen o<strong>der</strong> Erhöhungen von <strong>Bauspar</strong>verträgen<br />

bedürfen als Vertragsän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>kasse.<br />

Die <strong>Bauspar</strong>kasse wird Vertragsän<strong>der</strong>ungen nur aus bauspartechnischen<br />

Gründen (z. B. bei Gefahr unangemessen langer Wartezeiten bei <strong>der</strong> Zuteilung)<br />

ablehnen.<br />

(2) Bei einer Teilung werden <strong>Bauspar</strong>summe und <strong>Bauspar</strong>guthaben nach Wahl<br />

des <strong>Bauspar</strong>ers auf neu gebildete Verträge aufgeteilt. Die Bewertungszahl (§ 4<br />

Abs. 2 b) wird neu berechnet, die Summe <strong>der</strong> Guthabenzinsen wird im Verhältnis<br />

<strong>der</strong> Guthaben auf die neu gebildeten Verträge verteilt. Verringert sich<br />

dabei für einen Teilvertrag die Bewertungszahl, so wird dessen Vertragsbeginn<br />

neu festgelegt. Hierfür wird die Vertragslaufzeit im Verhältnis <strong>der</strong> neuen Bewertungszahl<br />

zur bisherigen Bewertungszahl herabgesetzt. Geteilte Verträge können<br />

frühestens 4 Monate nach <strong>der</strong> Teilung zugeteilt werden.<br />

(3) Bei einer Zusammenlegung werden <strong>Bauspar</strong>summen und <strong>Bauspar</strong>guthaben<br />

mehrerer Verträge zu einem Vertrag zusammengefasst, <strong>der</strong> den Vertragsbeginn<br />

des ältesten <strong>der</strong> zusammengefassten Verträge erhält. Nach <strong>der</strong> Zusammenlegung<br />

ist die Bewertungszahl gleich dem mit den <strong>Bauspar</strong>summen <strong>der</strong> Einzelverträge<br />

gewogenen Mittel <strong>der</strong> erreichten Bewertungszahlen. Der neu gebildete<br />

<strong>Bauspar</strong>vertrag wird zugeteilt, wenn die Voraussetzungen zur Zuteilung (§ 4)<br />

erfüllt und seit dem Vertragsbeginn jedes <strong>der</strong> zusammengelegten Einzelverträge<br />

mindestens 4 Monate vergangen sind.<br />

(4) Bei einer Ermäßigung än<strong>der</strong>t sich die erreichte Bewertungszahl (§ 4 Abs.<br />

2 b) nicht.<br />

(5) Wurde bei Abschluss des <strong>Bauspar</strong>vertrages eine Abschlussgebühr in Höhe<br />

von 1,0 vom Hun<strong>der</strong>t <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>summe berechnet, wird bei einer Erhöhung<br />

dem <strong>Bauspar</strong>konto eine Abschlussgebühr von 1,0 vom Hun<strong>der</strong>t des Betrages,<br />

um den die <strong>Bauspar</strong>summe erhöht wird, belastet. Wurde bei Abschluss des<br />

<strong>Bauspar</strong>vertrages eine Abschlussgebühr in Höhe von 1,6 vom Hun<strong>der</strong>t <strong>der</strong><br />

<strong>Bauspar</strong>summe berechnet und ist das Mindestsparguthaben des Ursprungsbausparvertrages<br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Erhöhung erreicht und sind seit Vertragsbeginn<br />

mindestens 2 Jahre vergangen, kann <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er eine abschlussgebührenfreie<br />

Erhöhung auf maximal das Doppelte <strong>der</strong> Ursprungsbausparsumme<br />

verlangen; sind die Voraussetzungen für eine abschlussgebührenfreie<br />

Erhöhung nicht erfüllt, wird eine Abschlussgebühr in Höhe von 1,6 vom Hun<strong>der</strong>t<br />

des Betrages, um den die <strong>Bauspar</strong>summe erhöht wird, berechnet. Die<br />

erreichte Bewertungszahl (§ 4 Abs. 2 b) wird im Verhältnis <strong>der</strong> bisherigen zu<br />

<strong>der</strong> neuen <strong>Bauspar</strong>summe herabgesetzt. Ein erhöhter Vertrag kann frühestens<br />

4 Monate nach <strong>der</strong> Erhöhung zugeteilt werden.<br />

§ 14 Vertragsübertragung, Abtretung und Verpfändung<br />

Der <strong>Bauspar</strong>er kann sein Kündigungsrecht und den Anspruch auf Rückzahlung<br />

des <strong>Bauspar</strong>guthabens abtreten o<strong>der</strong> verpfänden. Die Abtretung, Verpfändung<br />

und Übertragung an<strong>der</strong>er Rechte bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>kasse.<br />

Einer Übertragung aller Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (Vertragsübertragung)<br />

stimmt die <strong>Bauspar</strong>kasse in <strong>der</strong> Regel zu, wenn <strong>der</strong> Übernehmer ein<br />

Angehöriger (§ 15 Abgabenordnung) des <strong>Bauspar</strong>ers ist.<br />

§ 15 Kündigung des <strong>Bauspar</strong>vertrages durch den <strong>Bauspar</strong>er,<br />

Rückzahlung des <strong>Bauspar</strong>guthabens<br />

(1) Der <strong>Bauspar</strong>er kann den <strong>Bauspar</strong>vertrag je<strong>der</strong>zeit kündigen. Er kann die<br />

Rückzahlung seines <strong>Bauspar</strong>guthabens frühestens 6 Monate nach Eingang seiner<br />

Kündigung verlangen. Auf Wunsch des <strong>Bauspar</strong>ers zahlt die <strong>Bauspar</strong>kasse<br />

das Guthaben vorzeitig unter Einbehaltung eines Auszahlungsabschlages von<br />

0,5 vom Hun<strong>der</strong>t je Monat aus.<br />

(2) Solange die Rückzahlung des <strong>Bauspar</strong>guthabens noch nicht begonnen hat,<br />

führt die <strong>Bauspar</strong>kasse auf Antrag des <strong>Bauspar</strong>ers den <strong>Bauspar</strong>vertrag unverän<strong>der</strong>t<br />

fort.<br />

(3) Reichen 25 vom Hun<strong>der</strong>t <strong>der</strong> für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für<br />

die Rückzahlung <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>guthaben gekündigterVerträge aus, können Rückzahlungen<br />

auf spätere Zuteilungstermine verschoben werden.<br />

§ 16 Kontoführung<br />

(1) Das <strong>Bauspar</strong>konto wird als Kontokorrentkonto geführt, d. h. sämtliche für<br />

den <strong>Bauspar</strong>er bestimmte Geldeingänge werden dem <strong>Bauspar</strong>konto gutgeschrieben,<br />

sämtliche den <strong>Bauspar</strong>er betreffende Auszahlungen, Zinsen, Entgelte/Gebühren,<br />

Auslagen und sonstige ihm zu berechnende Beträge werden<br />

dem <strong>Bauspar</strong>konto belastet.<br />

(2) Die <strong>Bauspar</strong>kasse schließt die Konten zum Schluss eines Kalen<strong>der</strong>jahres<br />

ab. Sie übersendet dem <strong>Bauspar</strong>er in den ersten zwei Monaten nach Ablauf des<br />

Kalen<strong>der</strong>jahres einen Kontoauszug mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass dieser<br />

als anerkannt gilt, wenn <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er nicht innerhalb von zwei Monaten<br />

nach Zugang schriftlichen Wi<strong>der</strong>spruch erhebt.<br />

§ 17 Entgelte und Auslagen<br />

(1) Für bestimmte Dienstleistungen, die in einer Gebührentabelle <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>kasse<br />

enthalten sind, berechnet die <strong>Bauspar</strong>kasse Entgelte/Gebühren. Die <strong>Bauspar</strong>kasse<br />

stellt die Gebührentabelle dem <strong>Bauspar</strong>er auf Anfor<strong>der</strong>ung zur Verfügung.<br />

Erbringt die <strong>Bauspar</strong>kasse Dienstleistungen, die nicht in <strong>der</strong> Gebührentabelle<br />

enthalten sind, kann sie dem <strong>Bauspar</strong>er hierfür eine Entgeltgebühr entsprechend<br />

ihrem Aufwand nach billigem Ermessen in Rechnung stellen.<br />

(2) Die mit <strong>der</strong> Abwicklung des Vertrages, insbeson<strong>der</strong>e mit <strong>der</strong> Beleihung und<br />

<strong>der</strong> Verwertung von Sicherheiten verbundenen Auslagen (z. B. Notariats- und<br />

Gerichtskosten, Kosten von Gutachten, Schätzungen und Baukontrollen), gehen<br />

zu Lasten des <strong>Bauspar</strong>ers.<br />

(3) Die <strong>Bauspar</strong>kasse ist berechtigt, im Rahmen billigen Ermessens Entgelte/<br />

Gebühren zu än<strong>der</strong>n.<br />

§ 18 Aufrechnung, Zurückbehaltung<br />

(1) Der <strong>Bauspar</strong>er ist zu einer Aufrechnung nur befugt, wenn seine For<strong>der</strong>ung<br />

unbestritten o<strong>der</strong> rechtskräftig festgestellt ist.<br />

(2) Die <strong>Bauspar</strong>kasse kann fällige Ansprüche gegen den <strong>Bauspar</strong>er aus ihrer<br />

Geschäftsverbindung auch dann gegen dessen <strong>Bauspar</strong>guthaben o<strong>der</strong> sonstige<br />

For<strong>der</strong>ungen aufrechnen, wenn diese noch nicht fällig sind.<br />

(3) Die <strong>Bauspar</strong>kasse kann ihr obliegende Leistungen an den <strong>Bauspar</strong>er wegen<br />

eigener Ansprüche aus ihrer Geschäftsverbindung zurückhalten, auch wenn<br />

diese nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.<br />

§ 19 Verfügungsberechtigung nach dem Tod des <strong>Bauspar</strong>ers<br />

(1) Nach dem Tod des <strong>Bauspar</strong>ers kann die <strong>Bauspar</strong>kasse zur Klärung <strong>der</strong> Verfügungsberechtigung<br />

die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />

o<strong>der</strong> weiterer hierfür notwendiger Unterlagen verlangen;<br />

fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>kasse in beglaubigter<br />

deutscher Übersetzung vorzulegen.<br />

(2) Die <strong>Bauspar</strong>kasse kann auf die Vorlage eines Erbscheins o<strong>der</strong> eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />

verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung o<strong>der</strong> eine<br />

beglaubigte Abschrift <strong>der</strong> letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst<br />

zugehöriger Eröffnungsnie<strong>der</strong>schrift vorgelegt wird. Die <strong>Bauspar</strong>kasse darf denjenigen,<br />

<strong>der</strong> darin als Erbe o<strong>der</strong> Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten<br />

ansehen, ihn verfügen lassen und insbeson<strong>der</strong>e mit befreien<strong>der</strong> Wirkung<br />

an ihn leisten. Dies gilt nicht, wenn <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>kasse bekannt ist, dass<br />

<strong>der</strong> dort Genannte (zum Beispiel nach Anfechtung o<strong>der</strong> wegen Nichtigkeit des<br />

Testaments) nicht verfügungsberechtigt ist, o<strong>der</strong> wenn ihr dies infolge Fahrlässigkeit<br />

nicht bekannt geworden ist.<br />

§ 20 Sicherung <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>einlagen<br />

(1) Die <strong>Bauspar</strong>kasse ist gemäß Einlagensicherungsgesetz Mitglied <strong>der</strong> Entschädigungseinrichtung<br />

deutscher Banken GmbH. Einlagen von Kunden, die<br />

unter den Schutz des Einlagensicherungsgesetzes fallen, werden nach diesem<br />

Gesetz bis zu 90 vom Hun<strong>der</strong>t des Einlagenwertes, höchstens jedoch bis 20.000<br />

EUR pro Kunde gesichert. Darüber hinausgehend werden die <strong>Bauspar</strong>einlagen<br />

<strong>der</strong> Kunden, die unter den Schutz des Einlagensicherungsgesetzes fallen, in<br />

unbegrenzter Höhe über den <strong>Bauspar</strong>kassen-Einlagensicherungsfonds e. V.<br />

(nachfolgend Einlagensicherungsfonds genannt) gesichert. Auf Anfrage erhält<br />

<strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er Informationen über die Bedingungen <strong>der</strong> Sicherung.<br />

Soweit das Einlagensicherungssystem o<strong>der</strong> ein von ihm Beauftragter Zahlungen<br />

an einen Kunden leistet, gehen dessen For<strong>der</strong>ungen gegen die <strong>Bauspar</strong>kasse in<br />

entsprechen<strong>der</strong> Höhe Zug um Zug auf den Einlagensicherungsfonds über. Entsprechendes<br />

gilt, wenn <strong>der</strong> Einlagensicherungsfonds die Zahlungen mangels<br />

Weisung eines Kunden auf ein Konto leistet, das zu seinen Gunsten bei einem<br />

an<strong>der</strong>en Kreditinstitut eröffnet wird. Die <strong>Bauspar</strong>kasse ist befugt, dem Einlagensicherungsfonds<br />

o<strong>der</strong> einem von ihm Beauftragten alle in diesem Zusammenhang<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

(2) Stellt die <strong>Bauspar</strong>kasse den Geschäftsbetrieb ein, können die <strong>Bauspar</strong>verträge<br />

mit Zustimmung <strong>der</strong> Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vereinfacht<br />

abgewickelt werden. Bei einer vereinfachten Abwicklung leisten die<br />

<strong>Bauspar</strong>er keine Sparzahlungen nach § 2 mehr. Zuteilungen nach § 4 und weitere<br />

Darlehensauszahlungen nach § 9 finden nicht mehr statt. Die <strong>Bauspar</strong>guthaben<br />

werden entsprechend den verfügbaren Mitteln zurückgezahlt. Dabei<br />

werden alle <strong>Bauspar</strong>er nach dem Verhältnis ihrer For<strong>der</strong>ungen ohne Vorrang<br />

voreinan<strong>der</strong> befriedigt.<br />

§ 21 Bedingungsän<strong>der</strong>ungen<br />

(1) Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Allgemeinen Bedingungen werden dem <strong>Bauspar</strong>er schriftlich<br />

mitgeteilt o<strong>der</strong> in den Hausmitteilungen <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>kasse unter deutlicher<br />

Hervorhebung bekanntgegeben.<br />

(2) Ohne Einverständnis des <strong>Bauspar</strong>ers, aber mit Zustimmung <strong>der</strong> Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht, können die Bestimmungen <strong>der</strong> §§ 2 bis 7,<br />

9, 11 bis 15 und 20 Abs. 2 mit Wirkung für bestehende Verträge geän<strong>der</strong>t werden.<br />

(3) Sonstige Än<strong>der</strong>ungen bedürfen des Einverständnisses des <strong>Bauspar</strong>ers. Dies<br />

gilt als erteilt, wenn <strong>der</strong> <strong>Bauspar</strong>er <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung nicht binnen sechs Wochen<br />

nach Bekanntgabe schriftlich wi<strong>der</strong>spricht und bei Beginn <strong>der</strong> Frist auf die Bedeutung<br />

des unterlassenen Wi<strong>der</strong>spruchs hingewiesen wurde.

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