Revision Betäubungsmittelgesetz - Regierungsrat - Kanton Basel ...
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<strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Basel</strong>-Stadt Seite 8<br />
sen ist." Bei einer Cannabiskonsumhandlung ist ein solcher Fall schwer vorstellbar und sollte<br />
dieser Fall dennoch eintreten, nützt die Bestimmung von Art. 28j wenig, da sie (entgegen<br />
dem Wortlaut von Art. 11 OBG) Drittpersonen nicht erwähnt.<br />
3. Schlussbemerkung<br />
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der vorliegende Vorentwurf zwar versucht, der Forderung<br />
nach einer Verfahrensvereinfachung bei Konsumdelikten im Cannabisbereich durch<br />
Ausdehnung des Ordnungsbussenkonzepts auf Sachverhalte des Betäubungsmittelrechts<br />
nachzukommen. Eine Überprüfung des Konzepts auf dessen Vereinbarkeit mit den anerkannten<br />
Prinzipien und Grundsätzen des schweizerischen Rechts sowie auf dessen Umsetzbarkeit<br />
in der Praxis zeigt jedoch, dass mit dem <strong>Revision</strong>svorhaben mehr Probleme geschaffen<br />
als gelöst werden und der praktische Nutzen (Entlastung der Behörden), wenn<br />
überhaupt, dann nur marginal sein dürfte. Ebenso wird auch das Ziel eines schweizweit einheitlichen<br />
Vorgehens bei der Ahndung des Konsums geringer Mengen von Cannabis aufgrund<br />
der Kann-Bestimmung in der Grundsatznorm von Art. 28a Abs. 1 sowie der konkreten,<br />
gegebenenfalls individuell unterschiedlichen Umsetzung durch die einzelnen Polizistinnen<br />
und Polizisten vor Ort mit dem vorliegenden <strong>Revision</strong>svorschlag voraussichtlich nicht im gewünschten<br />
Mass erreicht werden können. Zudem muss aufgrund des zur Diskussion stehenden<br />
Vorentwurfs bei dessen Umsetzung u.U. von einer negativen Beeinträchtigung der<br />
Präventions- und Jugendschutzarbeit, z.B. jener der Jugendanwaltschaft des <strong>Kanton</strong>s <strong>Basel</strong>-<br />
Stadt, ausgegangen werden. Angesichts dieser Tatsachen lehnt der <strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s<br />
<strong>Basel</strong>-Stadt den vorliegenden Vorentwurf eines revidierten BetmG ab und beantragt,<br />
von einer Umsetzung des vorgeschlagenen Ordnungsbussenmodells abzusehen, solange<br />
die offenen Fragen dazu nicht geklärt sind.<br />
Wir danken Ihnen nochmals für die Gelegenheit zur Stellungnahme und hoffen gerne, dass<br />
unsere Anregungen und Bemerkungen Ihre Zustimmung finden werden.<br />
Freundliche Grüsse<br />
Im Namen des <strong>Regierungsrat</strong>es des <strong>Kanton</strong>s <strong>Basel</strong>-Stadt<br />
Dr. Guy Morin<br />
Präsident<br />
Barbara Schüpbach-Guggenbühl<br />
Staatsschreiberin<br />
Beilage:<br />
Fragenkatalog