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Revision Betäubungsmittelgesetz - Regierungsrat - Kanton Basel ...

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<strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s <strong>Basel</strong>-Stadt Seite 8<br />

sen ist." Bei einer Cannabiskonsumhandlung ist ein solcher Fall schwer vorstellbar und sollte<br />

dieser Fall dennoch eintreten, nützt die Bestimmung von Art. 28j wenig, da sie (entgegen<br />

dem Wortlaut von Art. 11 OBG) Drittpersonen nicht erwähnt.<br />

3. Schlussbemerkung<br />

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der vorliegende Vorentwurf zwar versucht, der Forderung<br />

nach einer Verfahrensvereinfachung bei Konsumdelikten im Cannabisbereich durch<br />

Ausdehnung des Ordnungsbussenkonzepts auf Sachverhalte des Betäubungsmittelrechts<br />

nachzukommen. Eine Überprüfung des Konzepts auf dessen Vereinbarkeit mit den anerkannten<br />

Prinzipien und Grundsätzen des schweizerischen Rechts sowie auf dessen Umsetzbarkeit<br />

in der Praxis zeigt jedoch, dass mit dem <strong>Revision</strong>svorhaben mehr Probleme geschaffen<br />

als gelöst werden und der praktische Nutzen (Entlastung der Behörden), wenn<br />

überhaupt, dann nur marginal sein dürfte. Ebenso wird auch das Ziel eines schweizweit einheitlichen<br />

Vorgehens bei der Ahndung des Konsums geringer Mengen von Cannabis aufgrund<br />

der Kann-Bestimmung in der Grundsatznorm von Art. 28a Abs. 1 sowie der konkreten,<br />

gegebenenfalls individuell unterschiedlichen Umsetzung durch die einzelnen Polizistinnen<br />

und Polizisten vor Ort mit dem vorliegenden <strong>Revision</strong>svorschlag voraussichtlich nicht im gewünschten<br />

Mass erreicht werden können. Zudem muss aufgrund des zur Diskussion stehenden<br />

Vorentwurfs bei dessen Umsetzung u.U. von einer negativen Beeinträchtigung der<br />

Präventions- und Jugendschutzarbeit, z.B. jener der Jugendanwaltschaft des <strong>Kanton</strong>s <strong>Basel</strong>-<br />

Stadt, ausgegangen werden. Angesichts dieser Tatsachen lehnt der <strong>Regierungsrat</strong> des <strong>Kanton</strong>s<br />

<strong>Basel</strong>-Stadt den vorliegenden Vorentwurf eines revidierten BetmG ab und beantragt,<br />

von einer Umsetzung des vorgeschlagenen Ordnungsbussenmodells abzusehen, solange<br />

die offenen Fragen dazu nicht geklärt sind.<br />

Wir danken Ihnen nochmals für die Gelegenheit zur Stellungnahme und hoffen gerne, dass<br />

unsere Anregungen und Bemerkungen Ihre Zustimmung finden werden.<br />

Freundliche Grüsse<br />

Im Namen des <strong>Regierungsrat</strong>es des <strong>Kanton</strong>s <strong>Basel</strong>-Stadt<br />

Dr. Guy Morin<br />

Präsident<br />

Barbara Schüpbach-Guggenbühl<br />

Staatsschreiberin<br />

Beilage:<br />

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