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01 BEMA-Nrn. ZE gelistet

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<strong>01</strong> Arbeitsblatt – <strong>BEMA</strong>-<strong>Nrn</strong>. <strong>ZE</strong> <strong>gelistet</strong> Bestimmungen:<br />

7b Abformung für das Erstellen von Modellen Ok+UK zur diagnostischen Auswertung, incl. Abformung beider Kiefer mit Bissnahme<br />

schriftliche Niederlegung<br />

18a Konfektionierter Stiftaufbau zur Aufnahme einer Krone,<br />

1x je Zahn, als Aufbau nur 13a oder 13b<br />

durch einen konfektionierten Stift- oder Schraubenaufbau, einzeitig<br />

abrechenbar, Materialk.<br />

18b Gegossener Stiftaufbau zur Aufnahme einer Krone, zweizeitig + Laborkostenrechnung<br />

19 Provisorische Krone und je Brückenglied nur 2x je Zahn abrechenbar, für nur<br />

Entfernen- keine 23 (EKr)<br />

19i Provisorische Krone auf Implantat und je Brückenglied nur 2x je Zahn<br />

20a Metallische Vollkrone (Einzelkrone) keine 7b, keine 89 (Einschleifen) möglich<br />

20ai Metallische Vollkrone auf Implantat s.o.<br />

20b Vestibuläre Verblendkrone nur innerhalb der Verblendgrenzen, und s.o.<br />

20bi Vestibuläre Verblendkrone auf Implantat s.o.<br />

20c Metallische Teilkrone Präparation supragingival, alle Höcker<br />

müssen einbezogen sein<br />

21 Provisorische Krone mit Stiftverankerung nur 2x je Zahn abrechenbar + Materialkosten,<br />

19 abrechenbar!<br />

22 Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach 18 und 20 entstandene Labor- und Materialkosten<br />

abrechenbar<br />

23 EKr, Entfernen einer Krone, abgebrochener Wurzelstift, Abtrennen Brückenglied oder Steg, je<br />

Trennstelle<br />

92 Brückenspanne je Spanne, (bis 4 fehlende Zähne je Kiefer,<br />

3 je Seitenzahngebiet)<br />

93 Adhäsivbrücke Metallgerüst (verblendet) Frontzahnbereich nur im Alter zwischen 14 und 20 Jahren,<br />

Spanne nur 1 Zahn<br />

94a Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den <strong>Nrn</strong>. 90 bis 92<br />

(Wurzelstiftkappen und Brücken)<br />

entstandene Labor- und Materialkosten<br />

abrechenbar<br />

94b Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach der Nr. 93 entstandene Labor- und Materialkosten<br />

abrechenbar<br />

95a Wiedereinsetzen einer Brücke (2 Anker) evtl. Laborkosten bei Wiederherstellungsmaßnahmen<br />

(Lötung)<br />

95b Wiedereinsetzen einer Brücke mehr als 2 Anker evtl. Laborkosten bei<br />

Wiederherstellungsmaßnahmen<br />

95c Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, Verblendschale oder Ähnliches an einer<br />

Brücke (direkt oder indirekt)<br />

Materialkosten + evtl. Laborkosten<br />

nur innerhalb der Verblendgrenzen<br />

95d Abnahme, Wiedereinsetzen einer provisorischen Brücke höchstens 3x pro Brücke,<br />

(Im Notdienst auch nur Einsetzen)<br />

96a Teilprothese zum Ersatz von 1 bis 4 Zähnen incl. einarmiger Halteelemente<br />

96b Teilprothese zum Ersatz von 5 bis 8 Zähnen Gebiet 8-er als ersetzter Zahn, wenn mit<br />

Kunststoff bedeckt<br />

96c Teilprothese zum Ersatz von mehr als 8 Zähnen s.o.<br />

97a Totale Prothese / Cover Denture im Oberkiefer Bei Cover Denture Restzahnbestand 3<br />

Zähne<br />

97ai Totale Prothese / Cover Denture im Oberkiefer auf Implantat s.o.<br />

97b Totale Prothese / Cover Denture im Unterkiefer s.o.<br />

97bi Totale Prothese / Cover Denture im Unterkiefer auf Implantat s.o.<br />

2x Entfernen verblockter Kronen, nur wenn 1<br />

Krone verbleibt<br />

24a Wiedereinsetzen einer Krone und/oder Stift Stiftkrone 2x abrechenbar, wenn einzeln<br />

eingesetzt<br />

24ai Wiedereinsetzen einer Krone auf Implantaten auch bei neuer Verschraubung<br />

24b Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette oder Verblendschale<br />

Materialkosten, nur innerhalb der<br />

(direktes und indirektes Verfahren) an einer Einzelkrone<br />

Verblendgrenze,(evtl. Laborkosten)<br />

24bi wie oben, nur auf Implantat s.o.<br />

24c Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach 19 oder 21 höchstens 3x je Krone<br />

(nur Einsetzen im Notdienst >ja<br />

24ci wie oben, nur auf Implantat s.o.<br />

89 Einschleifen – Beseitigung Artikulations~ + Okklusionsstörungen vor Eingliederung von<br />

Prothesen und Brücken<br />

nicht bei Einzelkronen (>106);<br />

an vorhandenen Zähnen, nicht <strong>ZE</strong><br />

90 Wurzelstiftkappe mit Kugelkopfanker mit Verankerung im Wurzelkanal, nur mit<br />

Cover-Denture, Restzähne<br />

91a Brückenanker, aus Metall,<br />

zur Versorgung eines Lückengebisses durch Brücke<br />

je Pfeilerzahn;<br />

außerhalb Verblendgrenzen<br />

91b Brückenanker, vestibulär verblendet<br />

s.o.<br />

je Pfeilerzahn;<br />

innerhalb der Verblendgrenzen<br />

91c Metallische Teilkrone bei Brückenversorgung siehe 20c<br />

91d<br />

Teleskop~ oder Konuskrone<br />

in Verbindung mit herausnehmbarer Prothese<br />

je Pfeilerzahn; (verblendet oder<br />

unverblendet>egal)<br />

91e Verwendung eines Geschiebes bei geteilten Brücken nur 1x pro Brücke<br />

98a Abformung mit individuellem Löffel (oder individualisierter Löffel) je Kiefer<br />

nicht bei Einzelkronen


98b Funktionsabformung mit individuellem Löffel im Oberkiefer zahnlos oder Restzahnbestand 3 Zähne<br />

98bi Funktionsabformung mit individuellem Löffel im Oberkiefer auf Implantat s.o.<br />

98c Funktionsabformung mit individuellem Löffel im Unterkiefer zahnlos oder Restzahnbestand 3 Zähne<br />

98ci Funktionsabformung mit individuellem Löffel im Unterkiefer auf Implantat s.o.<br />

98d Intraorale Stützstiftregistrierung nur in Verbindung mit 97 a/b (i), nur 1x je<br />

Befund,<br />

98di Intraorale Stützstiftregistrierung auf Implantat<br />

98e Verwendung einer zusätzl. Metallbasis in Totale bei Exostosen, anatomische<br />

Kieferverhältnisse<br />

98f Doppelarmige Halte- und Stützvorrichtung zu <strong>BEMA</strong> 96 nur bei Interimsversorgung<br />

98g Metallbasis mit Halte- und Stützvorrichtung nicht bei Interimsprothesen; die Klammern<br />

werden extra berechnet<br />

98h/1 eine gegossene Halte- und Stützvorrichtung (an 98g zu 96) nur 1x pro Kiefer<br />

98h/2 gegossene Halte- und Stützvorrichtung mindestens 2<br />

(zusätzlich zu 96a/b/c)<br />

nur 1x pro Kiefer auch bei mehr als 2<br />

Klammern<br />

99a Teilleistung anatomische Abformung (nicht vollendete Leistungen) bei Teilprothese,<br />

Vollprothese und Abf. mit indiv. Löffel<br />

wenn Modelle hergestellt wurden> voll<br />

berechenbar<br />

99b Teilleistungen zur Ermittlung der Bissverhältnisse nach 96, 97 und 98 ½ Bewertungszahl von 96 oder 97<br />

Modellübertragung> volle Berechn.<br />

99c Teilleistungen nach 96, 97, 98 weitergehende Maßnahmen (Klammern hergestellt, aber nicht<br />

einprobiert)<br />

¾ der Bew.-Zahl für die gesamte<br />

Behandlung<br />

100a Wiederherstellung einer abnehmbaren Prothese kleineren Umfanges (ohne Abformung) z.B. auch Aktivierung von Halteelementen<br />

100ai Wiederherstellung einer abnehmbaren Prothese kleineren Umfanges (ohne Abformung) auf Zahnarzt muss Befund erhoben haben<br />

Implantaten<br />

100b Wiederherstellung abnehmbarer Prothesen größerem Umfanges (mit Abformung) z.B. Halteelemente erweitern, erneuern<br />

(Neuplanung=98 h/1 o. 2)<br />

100bi Wiederherstellung abnehmbarer Prothesen größerem Umfanges (mit Abformung) auf<br />

Zahnarzt muss Befund erhoben haben<br />

Implantaten<br />

100c direkte und indirekte Teilunterfütterung einer Prothese neben 100a/b, wenn in 1 Sitzung nicht<br />

durchführbar<br />

100ci Teilunterfütterung bei implantatgetragenen Prothesen neben 100a/b, wenn in 1 Sitzung nicht<br />

durchführbar<br />

100d vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren indiv. Löffel nicht abrechenbar<br />

100di vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren auf Implantaten s.o.<br />

100e<br />

100ei<br />

100f<br />

100fi<br />

vollständige Unterfütterung im indirekten Verfahren mit funktioneller Randgestaltung im<br />

Oberkiefer<br />

vollständige Unterfütterung im indirekten Verfahren mit funktioneller Randgestaltung im<br />

Oberkiefer bei Implantaten<br />

vollständige Unterfütterung im indirekten Verfahren mit funktioneller Randgestaltung im<br />

Unterkiefer<br />

vollständige Unterfütterung im indirekten Verfahren mit funktioneller Randgestaltung im<br />

Unterkiefer bei Implantaten<br />

Praxismaterial und Praxislaborkosten zusätzlich abrechenbar.<br />

In diesem Teil nicht aufgeführte Leitungen können<br />

s.o.<br />

s.o.<br />

s.o.<br />

s.o.

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