01 BEMA-Nrn. ZE gelistet
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<strong>01</strong> Arbeitsblatt – <strong>BEMA</strong>-<strong>Nrn</strong>. <strong>ZE</strong> <strong>gelistet</strong> Bestimmungen:<br />
7b Abformung für das Erstellen von Modellen Ok+UK zur diagnostischen Auswertung, incl. Abformung beider Kiefer mit Bissnahme<br />
schriftliche Niederlegung<br />
18a Konfektionierter Stiftaufbau zur Aufnahme einer Krone,<br />
1x je Zahn, als Aufbau nur 13a oder 13b<br />
durch einen konfektionierten Stift- oder Schraubenaufbau, einzeitig<br />
abrechenbar, Materialk.<br />
18b Gegossener Stiftaufbau zur Aufnahme einer Krone, zweizeitig + Laborkostenrechnung<br />
19 Provisorische Krone und je Brückenglied nur 2x je Zahn abrechenbar, für nur<br />
Entfernen- keine 23 (EKr)<br />
19i Provisorische Krone auf Implantat und je Brückenglied nur 2x je Zahn<br />
20a Metallische Vollkrone (Einzelkrone) keine 7b, keine 89 (Einschleifen) möglich<br />
20ai Metallische Vollkrone auf Implantat s.o.<br />
20b Vestibuläre Verblendkrone nur innerhalb der Verblendgrenzen, und s.o.<br />
20bi Vestibuläre Verblendkrone auf Implantat s.o.<br />
20c Metallische Teilkrone Präparation supragingival, alle Höcker<br />
müssen einbezogen sein<br />
21 Provisorische Krone mit Stiftverankerung nur 2x je Zahn abrechenbar + Materialkosten,<br />
19 abrechenbar!<br />
22 Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach 18 und 20 entstandene Labor- und Materialkosten<br />
abrechenbar<br />
23 EKr, Entfernen einer Krone, abgebrochener Wurzelstift, Abtrennen Brückenglied oder Steg, je<br />
Trennstelle<br />
92 Brückenspanne je Spanne, (bis 4 fehlende Zähne je Kiefer,<br />
3 je Seitenzahngebiet)<br />
93 Adhäsivbrücke Metallgerüst (verblendet) Frontzahnbereich nur im Alter zwischen 14 und 20 Jahren,<br />
Spanne nur 1 Zahn<br />
94a Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach den <strong>Nrn</strong>. 90 bis 92<br />
(Wurzelstiftkappen und Brücken)<br />
entstandene Labor- und Materialkosten<br />
abrechenbar<br />
94b Teilleistungen bei nicht vollendeten Leistungen nach der Nr. 93 entstandene Labor- und Materialkosten<br />
abrechenbar<br />
95a Wiedereinsetzen einer Brücke (2 Anker) evtl. Laborkosten bei Wiederherstellungsmaßnahmen<br />
(Lötung)<br />
95b Wiedereinsetzen einer Brücke mehr als 2 Anker evtl. Laborkosten bei<br />
Wiederherstellungsmaßnahmen<br />
95c Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, Verblendschale oder Ähnliches an einer<br />
Brücke (direkt oder indirekt)<br />
Materialkosten + evtl. Laborkosten<br />
nur innerhalb der Verblendgrenzen<br />
95d Abnahme, Wiedereinsetzen einer provisorischen Brücke höchstens 3x pro Brücke,<br />
(Im Notdienst auch nur Einsetzen)<br />
96a Teilprothese zum Ersatz von 1 bis 4 Zähnen incl. einarmiger Halteelemente<br />
96b Teilprothese zum Ersatz von 5 bis 8 Zähnen Gebiet 8-er als ersetzter Zahn, wenn mit<br />
Kunststoff bedeckt<br />
96c Teilprothese zum Ersatz von mehr als 8 Zähnen s.o.<br />
97a Totale Prothese / Cover Denture im Oberkiefer Bei Cover Denture Restzahnbestand 3<br />
Zähne<br />
97ai Totale Prothese / Cover Denture im Oberkiefer auf Implantat s.o.<br />
97b Totale Prothese / Cover Denture im Unterkiefer s.o.<br />
97bi Totale Prothese / Cover Denture im Unterkiefer auf Implantat s.o.<br />
2x Entfernen verblockter Kronen, nur wenn 1<br />
Krone verbleibt<br />
24a Wiedereinsetzen einer Krone und/oder Stift Stiftkrone 2x abrechenbar, wenn einzeln<br />
eingesetzt<br />
24ai Wiedereinsetzen einer Krone auf Implantaten auch bei neuer Verschraubung<br />
24b Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette oder Verblendschale<br />
Materialkosten, nur innerhalb der<br />
(direktes und indirektes Verfahren) an einer Einzelkrone<br />
Verblendgrenze,(evtl. Laborkosten)<br />
24bi wie oben, nur auf Implantat s.o.<br />
24c Abnahme und Wiederbefestigung einer provisorischen Krone nach 19 oder 21 höchstens 3x je Krone<br />
(nur Einsetzen im Notdienst >ja<br />
24ci wie oben, nur auf Implantat s.o.<br />
89 Einschleifen – Beseitigung Artikulations~ + Okklusionsstörungen vor Eingliederung von<br />
Prothesen und Brücken<br />
nicht bei Einzelkronen (>106);<br />
an vorhandenen Zähnen, nicht <strong>ZE</strong><br />
90 Wurzelstiftkappe mit Kugelkopfanker mit Verankerung im Wurzelkanal, nur mit<br />
Cover-Denture, Restzähne<br />
91a Brückenanker, aus Metall,<br />
zur Versorgung eines Lückengebisses durch Brücke<br />
je Pfeilerzahn;<br />
außerhalb Verblendgrenzen<br />
91b Brückenanker, vestibulär verblendet<br />
s.o.<br />
je Pfeilerzahn;<br />
innerhalb der Verblendgrenzen<br />
91c Metallische Teilkrone bei Brückenversorgung siehe 20c<br />
91d<br />
Teleskop~ oder Konuskrone<br />
in Verbindung mit herausnehmbarer Prothese<br />
je Pfeilerzahn; (verblendet oder<br />
unverblendet>egal)<br />
91e Verwendung eines Geschiebes bei geteilten Brücken nur 1x pro Brücke<br />
98a Abformung mit individuellem Löffel (oder individualisierter Löffel) je Kiefer<br />
nicht bei Einzelkronen
98b Funktionsabformung mit individuellem Löffel im Oberkiefer zahnlos oder Restzahnbestand 3 Zähne<br />
98bi Funktionsabformung mit individuellem Löffel im Oberkiefer auf Implantat s.o.<br />
98c Funktionsabformung mit individuellem Löffel im Unterkiefer zahnlos oder Restzahnbestand 3 Zähne<br />
98ci Funktionsabformung mit individuellem Löffel im Unterkiefer auf Implantat s.o.<br />
98d Intraorale Stützstiftregistrierung nur in Verbindung mit 97 a/b (i), nur 1x je<br />
Befund,<br />
98di Intraorale Stützstiftregistrierung auf Implantat<br />
98e Verwendung einer zusätzl. Metallbasis in Totale bei Exostosen, anatomische<br />
Kieferverhältnisse<br />
98f Doppelarmige Halte- und Stützvorrichtung zu <strong>BEMA</strong> 96 nur bei Interimsversorgung<br />
98g Metallbasis mit Halte- und Stützvorrichtung nicht bei Interimsprothesen; die Klammern<br />
werden extra berechnet<br />
98h/1 eine gegossene Halte- und Stützvorrichtung (an 98g zu 96) nur 1x pro Kiefer<br />
98h/2 gegossene Halte- und Stützvorrichtung mindestens 2<br />
(zusätzlich zu 96a/b/c)<br />
nur 1x pro Kiefer auch bei mehr als 2<br />
Klammern<br />
99a Teilleistung anatomische Abformung (nicht vollendete Leistungen) bei Teilprothese,<br />
Vollprothese und Abf. mit indiv. Löffel<br />
wenn Modelle hergestellt wurden> voll<br />
berechenbar<br />
99b Teilleistungen zur Ermittlung der Bissverhältnisse nach 96, 97 und 98 ½ Bewertungszahl von 96 oder 97<br />
Modellübertragung> volle Berechn.<br />
99c Teilleistungen nach 96, 97, 98 weitergehende Maßnahmen (Klammern hergestellt, aber nicht<br />
einprobiert)<br />
¾ der Bew.-Zahl für die gesamte<br />
Behandlung<br />
100a Wiederherstellung einer abnehmbaren Prothese kleineren Umfanges (ohne Abformung) z.B. auch Aktivierung von Halteelementen<br />
100ai Wiederherstellung einer abnehmbaren Prothese kleineren Umfanges (ohne Abformung) auf Zahnarzt muss Befund erhoben haben<br />
Implantaten<br />
100b Wiederherstellung abnehmbarer Prothesen größerem Umfanges (mit Abformung) z.B. Halteelemente erweitern, erneuern<br />
(Neuplanung=98 h/1 o. 2)<br />
100bi Wiederherstellung abnehmbarer Prothesen größerem Umfanges (mit Abformung) auf<br />
Zahnarzt muss Befund erhoben haben<br />
Implantaten<br />
100c direkte und indirekte Teilunterfütterung einer Prothese neben 100a/b, wenn in 1 Sitzung nicht<br />
durchführbar<br />
100ci Teilunterfütterung bei implantatgetragenen Prothesen neben 100a/b, wenn in 1 Sitzung nicht<br />
durchführbar<br />
100d vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren indiv. Löffel nicht abrechenbar<br />
100di vollständige Unterfütterung einer Prothese im indirekten Verfahren auf Implantaten s.o.<br />
100e<br />
100ei<br />
100f<br />
100fi<br />
vollständige Unterfütterung im indirekten Verfahren mit funktioneller Randgestaltung im<br />
Oberkiefer<br />
vollständige Unterfütterung im indirekten Verfahren mit funktioneller Randgestaltung im<br />
Oberkiefer bei Implantaten<br />
vollständige Unterfütterung im indirekten Verfahren mit funktioneller Randgestaltung im<br />
Unterkiefer<br />
vollständige Unterfütterung im indirekten Verfahren mit funktioneller Randgestaltung im<br />
Unterkiefer bei Implantaten<br />
Praxismaterial und Praxislaborkosten zusätzlich abrechenbar.<br />
In diesem Teil nicht aufgeführte Leitungen können<br />
s.o.<br />
s.o.<br />
s.o.<br />
s.o.