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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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C. Sozialgeschichtlicher Hintergrund<br />

Kommt man auf die Geschichte der internationalen Sozialsicherheit zu sprechen, so werden<br />

immer wieder die Namen von zwei Pionieren genannt, nämlich Bismarck und Beveridge.<br />

Bismarck hat als deutscher Kanzler zu Ende des 19. Jahrhunderts ein Sozialversicherungssystem<br />

etabliert, dessen Finanzierung Arbeitnehmer und Arbeitgeber sicherstellen. Der Staat greift bei<br />

der Finanzierung der Renten ein.<br />

Die Leistungen sind lohnabhängig, da das Ziel dieses Systems darin besteht, allen Arbeitern die<br />

Beibehaltung ihres Lebensstandards in Fällen von Lebensrisiken sicherzustellen. Dieses Verfahren<br />

beruht auf dem Prinzip der Solidarität zwischen den Erwerbstätigen.<br />

Lord Beveridge hat den Anwendungsbereich des Sozialsystems zu Beginn der ersten Hälfte des<br />

20. Jahrhunderts stark ausgeweitet, indem er sich nicht nur auf Arbeiter beschränkte: die gesamte<br />

Bevölkerung erwarb einen Anspruch auf das Existenzminimum. Durch Steuerfinanzierung wird<br />

eine Pauschalleistung für sämtliche Bürger im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Rente usw.<br />

sichergestellt, unabhängig von der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses.<br />

Das belgische System enthält Bestandteile beider obengenannten Systeme. So werden die Renten<br />

(mit Ausnahme der Mindest- und Höchstbeträge) beispielsweise durch die Höhe der Beiträge<br />

(Bismarcksches Verfahren) ermittelt. Jedoch hat auch (nahezu) jeder Anspruch auf Rückerstattung<br />

der Krankenhauskosten (Beveridge). Auch die Sozialhilfesysteme entsprechen fast völlig dem von<br />

Beveridge konzipierten Muster.<br />

Die in unseren Nachbarländern geltenden Sozialversicherungssysteme sind entweder (ganz oder<br />

teilweise) auf das Bismarcksche System (Bundesrepublik Deutschland) oder nach Maßgabe der<br />

von Beveridge entwickelten Ideen zugeschnitten (Großbritannien).<br />

D. Aufbau<br />

Betrachten wir den Aufbau des belgischen Sozialsicherheitssystems, so müssen wir zunächst eine<br />

Unterscheidung nach drei Bereichen vornehmen.<br />

Bei Arbeitnehmern - die den größten Anteil der drei Gruppen darstellen - befasst sich das LSS<br />

(Landesamt für soziale <strong>Sicherheit</strong>) im wesentlichen mit der Erhebung der Beiträge. Das LSS<br />

erhebt sowohl die Arbeitgeber- wie auch die Arbeitnehmerbeiträge für die soziale <strong>Sicherheit</strong>.<br />

Die Auszahlung der Leistungen erfolgt über halbstaatliche Zahlämter. Jedem Bereich der sozialen<br />

<strong>Sicherheit</strong> ist eine entsprechende Stelle zugeordnet:<br />

LAFBLE<br />

LAAB<br />

LPA<br />

LIKIV<br />

FBU<br />

FBK<br />

LAJU<br />

Landesamt für Familienbeihilfen zugunsten von Lohnempfängern<br />

Landesamt für Arbeitsbeschaffung<br />

Landespensionsamt<br />

Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung<br />

Fonds für Berufsunfälle<br />

Fonds für Berufskrankheiten<br />

Landesamt für den Jahresurlaub<br />

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