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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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Unterstützung in Fällen von Arbeitslosigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit vorgesehen oder in Fällen,<br />

in denen der Arbeitnehmer für die Verrichtung von Tätigkeiten zu alt wurde usw. Durch das<br />

Aufkommen der Arbeiterbewegung entwickelten sich diese auf Gegenseitigkeit beruhenden<br />

lokalen Hilfsverbände zu Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (Krankenkassen). Neben<br />

den von den Arbeitnehmern selbst ausgehenden Initiativen gründeten bestimmte Beschäftigte,<br />

die sich christlichen Werten zugeordnet fühlten, Familienleistungskassen, die finanzielle<br />

Auszahlungen für Arbeitnehmer mit Kindern vorsahen. Diese Initiativen gingen allesamt auf<br />

private Bestrebungen zurück, so dass der Staat keine Beiträge erhob.<br />

Nach der schwerwiegenden Krise, die 1886 in Belgien zu landesweiten Streiks führte, wurde<br />

deutlich, dass ein staatlicher Eingriff unumgänglich wurde. Seit 1891 zahlt der Staat den<br />

Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit Zuschüsse. Sowohl finanziell als auch strukturell war<br />

dieses Eingreifen des Staates erfolgreich. Die unterschiedlichen lokalen Versicherungsvereine auf<br />

Gegenseitigkeit wurden umgegliedert und einer effizienteren Leitung zugeführt. So entstanden<br />

die "Nationalverbände", wie wir sie heute kennen. Das Versicherungsverhältnis beruhte immer<br />

noch auf Freiwilligkeit; die Arbeiter waren zu einer Teilnahme nicht verpflichtet.<br />

Die erste Pflichtversicherung entstand erst im Jahr 1903. Es handelte sich dabei um eine<br />

Versicherung gegen Arbeitsunfälle. Zwischen den beiden Weltkriegen entwickelte sich das<br />

System der Pflichtversicherungen ständig weiter. Arbeitnehmer wurden verpflichtet, sowohl<br />

Renten- und Überlebensversicherungen sowie Versicherungen gegen Berufskrankheiten als<br />

auch Versicherungen für den Erhalt von Leistungen, die sich aufgrund ihrer familiären Situation<br />

ergaben sowie für den bezahlten Urlaub (heute als "Jahresurlaub" bezeichnet), abzuschließen.<br />

Selbstständige sind erst seit 1937 verpflichtet, in das System der Familienleistungen einzuzahlen.<br />

"Sozialrisiken" (Krankheit, Erwerbsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit) wurden nur von den<br />

Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und den Gewerkschaften privat bezuschusst. Ein<br />

weiterer wichtiger Schritt zwischen den beiden Weltkriegen war die Verabschiedung des ersten<br />

Gesetzes zur Sicherstellung von Einkommen für Behinderte.<br />

Während des Zweiten Weltkriegs erarbeiteten Vertreter der Arbeitergewerkschaften,<br />

Arbeitgeberverbände sowie leitende Beamte ein "Vereinbarungsvorhaben für die soziale<br />

Solidarität", das nach Kriegsende umgesetzt werden sollte. 1944 wurde dieses Sozialabkommen<br />

von den drei Vertragsparteien unterzeichnet. Das Sozialabkommen steht auf zwei<br />

wesentlichen Pfeilern: einerseits dem sozialen Frieden zwischen Gewerkschaftsverbänden<br />

und Arbeitgeberverbänden, andererseits dem Begriff der Solidarität (die Sozialsicherheit für<br />

Arbeiter sollte deren Lebensbedingungen verbessern).<br />

Entgegen landläufiger Meinungen war dieses Sozialabkommen keineswegs revolutionär.<br />

Letztendlich war es nur eine technische Koordination von dem, was sich bisher auf ungeplante<br />

Weise entwickelt hatte. Dieses Sozialabkommen hat jedoch zu einer Reihe wichtiger<br />

Erneuerungen geführt:<br />

- Alle Sozialversicherungen (einschließlich der Arbeitslosen-, Krankheits- und<br />

Erwerbsunfähigkeitsversicherungen) wurden für alle Arbeitnehmer verpflichtend<br />

eingeführt;<br />

- Die Auszahlungsbeträge wurden erhöht;<br />

- Das Landesamt für Sozialsicherheit (LSS) wurde als zentrale Beitragseinzahlungsstelle<br />

gegründet;<br />

- Das System der Sozialsicherheit wurde auf paritätische Weise von Arbeitnehmer- und<br />

Arbeitgeberseite geführt.<br />

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