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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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Kinder zu Lasten gewöhnlicher Berechtigter 32,39 € 5,12 € 5,12 €<br />

Erstattungsberechtigte der Vorzugskategorie und<br />

die ihnen zur Last liegenden Personen<br />

Arbeitslose, kontrollierte Berechtigte, die<br />

mindestens zwölf Monate vollarbeitslos sind und<br />

Personen zu Lasten haben oder allein wohnen,<br />

einschließlich der ihnen zur Last liegenden<br />

Personen<br />

(*) Inklusive 27,27 € Pauschalbetrag<br />

5,12 € 5,12 € 5,12 €<br />

32,39 € 5,12 € 5,12 €<br />

Am 1. Tag werden 27,27 € als Pauschalbetrag pro Einlieferung in Rechnung gestellt, egal ob<br />

medizintechnische Leistungen erbracht wurden oder nicht. Dieser Pauschalbetrag gilt allerdings<br />

nicht für Erstattungsberechtigte der Vorzugskategorie.<br />

Ab dem 91. Tag zahlen die Anspruchsberechtigten aller Kategorien nur mehr 5,12 €<br />

Eigenbeteiligung, mit Ausnahme der gewöhnlichen Berechtigten ohne Person zu Lasten.<br />

Die Eigenbeteiligung bei einer Aufnahme in eine psychiatrische Klinik ist während der ersten fünf<br />

Jahre die gleiche wie bei einem Aufenthalt in einem allgemeinen Krankenhaus. Ab dem sechsten<br />

Jahr beträgt sie 24,04 € für gewöhnliche Berechtigte ohne Person zu Lasten, 14,43 € für Empfänger<br />

der erhöhten Leistungen und Arbeitslose ohne Person zu Lasten oder die nicht aufgrund einer<br />

richterlichen Entscheidung oder einer notariellen Urkunde Alimente zahlen müssen und 5,12 €<br />

für die übrigen Berechtigten.<br />

Alle oben genannten Beträge und Prozentsätze gelten ab dem 1. Juli 2010.<br />

C.4. Sonstige Pflegehäuser<br />

Nicht nur Aufenthalte in einem allgemeinen Krankenhaus oder in einer psychiatrischen<br />

Klinik geben Anrecht auf eine Pauschalbeihilfe seitens der Versicherung, sondern auch die<br />

Leistungen, die in Alten- und Pflegeheimen, psychiatrischen Anstalten, Wohnheimen und/oder<br />

Gemeinschaftseinrichtungen für betagte Menschen, Tagespflegestätten erbracht werden.<br />

D. Der fakturierbare Höchstbetrag (f. Hb.)<br />

Ein Teil der Kosten für die medizinische Pflege wird von den Krankenkassen erstattet.<br />

Trotzdem kann die Eigenbeteiligung dann noch hoch sein, im Falle einer lange anhaltenden oder<br />

schweren Krankheit. Der fakturierbare Höchstbetrag ist hier die Lösung.<br />

Der fakturierbare Höchstbetrag ist für den Anspruchsberechtigten und seine Familie die Garantie,<br />

dass er nicht mehr als einen bestimmten Betrag (die Eigenbeteiligung oder Selbstbeteiligung)<br />

für seine Gesundheitspflegekosten zu bezahlen braucht. Dieser Betrag wird auf Grundlage des<br />

Haushaltseinkommens festgestellt.<br />

Im Prinzip besteht eine Familie aus entweder einer Person, die alleine lebt, oder aus zwei oder<br />

mehr Personen, die im Normalfall an demselben Ort verbleiben und dort zusammen leben. Die<br />

Zusammensetzung der Familie wird also durch die Daten dieser Personen bestimmt, die sich im<br />

Nationalregister befinden.<br />

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