Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid
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- die Empfänger einer der im Gesetz vom 27. Februar 1987 vorgesehenen Beihilfen für<br />
Personen mit Behinderung;<br />
- die unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA);<br />
- die Kinder mit Behinderung, bei denen eine körperliche oder geistige Unfähigkeit von<br />
wenigstens 66% festgestellt wurde.><br />
Zweite Weise : aufgrund einer Kategorie und einer von den Versicherungsanstalten durchgeführten<br />
Einkommenskontrolle:<br />
- die Rentner, Invaliden, Witwen und Witwer, Waisen (ehemals VIPOs);<br />
- die seit mehr als einem Jahr Vollzeitarbeitslosen;<br />
- Personen die als Person mit Behinderung anerkannt sind (und keine Entschädigung<br />
beziehen);<br />
- Bürger über 65 Jahren;<br />
- Die Beamte des öffentlichen Dienstes, die seit einem Jahr wegen Krankheit<br />
oder Gebrechlichkeit in Disponibilität gestellt sind und Militärpersonal, das aus<br />
Gesundheitsgründen zeitweilig in den Ruhestand versetzt sind;<br />
- Die Ein-Elternteil-Familien;<br />
- Empfänger einer Heizkostenzulage.<br />
Die in Betracht gezogene Familie besteht aus dem/der Anspruchsberechtigten, seinem Gatten/<br />
seiner Gattin oder Lebenspartner(in) und ihren Personen zu Lasten.<br />
Das jährliche steuerbare Bruttohaushaltseinkommen des Berechtigten darf 15.364,99 €, erhöht<br />
um 2.844,47 € pro Person zu Lasten, nicht übersteigen (Höchstbeträge am 1. Juli 2011).<br />
Dritte Weise : aufgrund einer durch die Versicherungsträger (OMNIO-STATUT) durchgeführten<br />
Prüfung der Einkünfte. Es handelt sich um Haushalte, die über kleine Einkünfte verfügen.<br />
Zum Haushalt gehören, in Rahmen des OMNIO-Statuts, alle Personen, die seit dem 1. Januar des<br />
laufenden Jahres als Zusammenlebende im Nationalregister eingetragen sind. Für einen im Jahre<br />
2008 eingereichten Antrag darf der Betrag der Einkünfte 15.163,96 € nicht übersteigen, zuzüglich<br />
2.807,26 € pro Haushaltsmitglied mit Ausnahme vom Antragsteller (Antrag 2011 steuerbares<br />
Haushaltseinkommen des vorhergehenden Jahres).<br />
Die Empfänger der erhöhten Leistungen erhalten unter anderem höhere Rückerstattungen für die<br />
Behandlungen und Arzneimittel sowie eine günstigere Regelung für die Anzahlungen und die<br />
Eigenbeteiligung (Selbstbeteiligung) bei einer Krankenhausaufnahme.<br />
C.2. Apothekenbesuche<br />
Insofern ein zugelassener Arzt das Arzneimittel verschrieben hat, brauchen Sie in der<br />
Apotheke dafür nicht den vollen Preis zu zahlen, unter der Bedingung, dass Sie den<br />
Voraussetzungen der Versicherbarkeit genügen und dass das vorgeschriebene Arzneimittel von<br />
der Gesundheitspflegeversicherung erstattet wird: die Rückerstattungssätze werden immer<br />
unmittelbar angewandt (Drittzahlersystem). Nutznießer der erhöhten Beteiligung haben<br />
außerdem Anspruch auf höhere Erstattungssätze.<br />
Das Arzneimittelsortiment umfasst die pharmazeutischen Erzeugnisse und die vom Apotheker<br />
selbst hergestellten Präparate. Die Arzneimittel werden je nach ihrem sozialen und therapeutischen<br />
Nutzen in fünf Erstattungskategorien eingeteilt.<br />
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