02.11.2013 Aufrufe

Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wenn der/die Verstorbene noch keine Alterspension bezog, wird die Hinterbliebenenpension<br />

folgendermaßen berechnet:<br />

Für jedes Laufbahnjahr wird folgende Formel angewandt:<br />

An die Inflation angepasstes Jahreseinkommen x 60 %<br />

Anzahl der Jahre zwischen dem 20. Geburtstag und dem Tod<br />

Die Ergebnisse werden zusammengezählt (siehe Altersrente).<br />

Je kürzer die berücksichtigte Laufbahn ist, desto mehr kann die Berechnung ein relativ hohes<br />

Ergebnis liefern, wegen der Berücksichtigung von neuesten Entgelten, die generell höher sind.<br />

Deshalb wird eine Begrenzung angewandt, indem man fiktiv berücksichtigt, dass die Laufbahn<br />

vollständig ist, und indem man ein Pauschalentgelt (relativ niedrig) für die fiktiv hinzugefügten<br />

Jahre berücksichtigt.<br />

Die Auszahlungen für die Jahre tatsächlicher oder gleichgestellter Berufstätigkeit hängen von der<br />

Beschäftigungsstellung ab, die der Verstorbene zu Lebzeiten erwarb.<br />

Hat der verstorbene Ehepartner hingegen bereits Pensionszahlungen erhalten, so erhält der<br />

hinterbliebene Ehegatte eine Arbeitnehmerhinterbliebenenpension, die 80 % der Pension des<br />

verstorbenen Ehegatten zum Haushaltssatz ausmacht (was der Pension eines Alleinwohnenden<br />

entspricht).<br />

Es ist möglich, dass der überlebende Ehepartner selbst bereits eine Pension erhält. In diesem<br />

Fall ist es möglich, diese Alterspension mit der Hinterbliebenenpension zu koppeln; der sich neu<br />

ergebende Auszahlungsbetrag darf höchstens 110 % der Hinterbliebenenpension ausmachen.<br />

Bezieht sich die Hinterbliebenenpension jedoch auf eine unvollständige Berufslaufbahn, so wird<br />

für die Bemessungshöchstgrenze eine vollständige Berufslaufbahn zugrunde gelegt.<br />

Natürlich wird die Hinterbliebenenpension dem Ehepartner vorbehalten, der mit dem<br />

Verstorbenen bis zu dessen Sterbedatum verheiratet war.<br />

Geschiedene Eheleute können einen Teil der Alterspension ihres vormaligen Lebenspartners für<br />

die Jahre beanspruchen, die sie verheiratet waren (gilt nicht für Beamte). Es gibt auch Vorschriften<br />

über Mindestpensionen. Diese entsprechen den Vorschriften über Alterspensionen.<br />

Wenn der/die Verstorbene ein statutarischer Beamter war, wird die Hinterbliebenenpension<br />

entsprechend folgender Formel berechnet: 60 % des Durchschnittlohns der letzten 5 Dienstjahre,<br />

multipliziert mit einem Bruch, dessen Zähler aus der Anzahl Monate der angenommenen<br />

Dienstarbeit besteht, und dessen Nenner die Anzahl Monate zwischen dem 20. Geburtstag und<br />

dem Todestag beträgt, mit höchstens 480 Monaten.<br />

Die Hinterbliebenenpension wird jedoch begrenzt auf 50% des Höchstlohns, den der Verstorbene<br />

in seiner Stellung hätte erhalten können, multipliziert mit dem oben genannten Bruch. Achtung:<br />

bei einer vorherigen Ehe, auf die eine Scheidung folgte, ist diese Regelung anders. Die<br />

Hinterbliebenenpension wird aufgehoben, wenn der Partner wieder heiratet.<br />

Der gleichzeitige Bezug einer Hinterbliebenenpension des öffentlichen Sektors und einer<br />

Entschädigung wegen primärer Arbeitsunfähigkeit oder des aufgrund einer belgischen<br />

oder ausländischen Rechtsvorschrift gewährten Arbeitslosengeldes ist nicht erlaubt. Die<br />

41

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!