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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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Für Arbeitnehmer ist dieses Rentensystem nicht bindend. Denn bei Einverständnis des<br />

Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer auch über das Alter von 65 Jahren hinaus weiterhin<br />

berufstätig bleiben. In diesem Fall entrichtet er die gleichen Sozialbeiträge wie die übrigen<br />

Erwerbstätigen und zahlt auch weiterhin in die Pensionskasse ein. Beamte hingegen müssen ihre<br />

Pension spätestens ab 65 Jahren antreten (es gibt nur einige wenige Ausnahmen).<br />

Neben dieser altersmäßigen Voraussetzung ist der Bezug einer Pension und einer Berufstätigkeit<br />

nur unter strikten Voraussetzungen erlaubt. Berufstätigkeit wird wie folgt definiert: "Jede Tätigkeit,<br />

die der Familie des Betroffenen materielle Vorteile eintragen kann". Dies bedeutet jedoch nicht,<br />

dass es - wie in Fällen von Arbeitslosigkeit - untersagt ist, jedwede Tätigkeit aufzunehmen,<br />

aber diese darf einen bestimmten jährlichen finanziellen Rahmen nicht überschreiten. Diese<br />

Begrenzung ist von Stellung, Familienstand, Alter sowie der Art der zugewiesenen Pension<br />

abhängig.<br />

Nachstehend werden die Höchstbeträge für das Jahr 2011 aufgeführt.<br />

Tätigkeit als:<br />

Vor dem<br />

Pensionsalter<br />

Ab dem Pensionsalter<br />

Arbeitnehmer (privater<br />

oder öffentlicher<br />

Sektor) (Bruttobeträge)<br />

- Basis 7.421,57 € 21.436,50 €<br />

- Mit mindestens<br />

einem<br />

unterhaltspflichtigen<br />

Kind<br />

11.132,37 € 26.075,00 €<br />

Selbständige<br />

(Nettobeträge)<br />

- Basis 5.937,26 € 17.149,19 €<br />

- Mit mindestens<br />

einem<br />

unterhaltspflichtigen<br />

Kind<br />

8.905,89 € 20.859,98 €<br />

Werden diese Höchstbeträge um mindestens 15 % überschritten, so erlischt jeglicher<br />

Pensionsanspruch.<br />

Wird dieser Betrag um bis zu 15 % überschritten, so verringert sich die Pension in Abhängigkeit<br />

von dem überzähligen Betrag. Liegen diese beiden Bedingungen (Alter + keine Ausübung einer<br />

beruflichen Tätigkeit) vor, so können Ansprüche auf Pension geltend gemacht werden.<br />

Wenn, unter anderem, Leistungen wegen Krankheit, Invalidität oder Arbeitslosigkeit bekommen<br />

werden, wird die Pension auch nicht ausgezahlt.<br />

Für die Pensionsberechnung bestehen zwischen den drei vorhandenen Systemen bedeutende<br />

Unterschiede - für Arbeitnehmer, Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sowie Selbstständige. Die<br />

Pension kann sich aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen, wenn im Laufe des Berufslebens<br />

unterschiedliche Erwerbstätigkeiten ausgeübt wurden.<br />

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