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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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entsprechende Anfrage bei einer Auszahlungsstelle seiner Wahl einreichen. Diese sind entweder<br />

einer Gewerkschaft angegliedert (FGTB, CGSLB, CSC), oder die öffentliche Zahlungsstelle, die<br />

"Hilfskasse für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes" (HFA).<br />

C. Ausschlüsse und Strafen<br />

In bestimmten Fällen kann der Arbeitslose seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren oder<br />

bestraft werden. Die wichtigsten Ausschlussgründe sind:<br />

a) freiwillige Arbeitslosigkeit<br />

Freiwillige Arbeitslosigkeit wird in folgenden Fällen unterstellt:<br />

- Abwesenheit vom Arbeitsplatz ohne gesetzliche Grundlage;<br />

- Entlassung aufgrund fehlerhaften Verhaltens des Arbeitnehmers;<br />

- Ohne berechtigten Grund und nach Vermittlung durch eine Arbeitsvermittlungsstelle<br />

beim Arbeitgeber nicht vorstellig werden; Ausschlagen einer angemessenen<br />

Arbeitsstelle.<br />

- sich ohne berechtigten Grund nicht bei der zuständigen Dienststelle für Arbeitsvermittlung<br />

oder Berufsausbildung einfinden.<br />

- Weigerung, ein berufsbegleitendes Programm zu absolvieren oder erfolglose Teilnahme<br />

an einem berufsbegleitenden Programm;<br />

- für Arbeitnehmer ab 45 Jahre, die nach wenigstens einem Jahr Dienstalter in einem<br />

Unternehmen entlassen wurden: Weigerung, auf ein Outplacementangebot einzugehen<br />

oder an einem solchen Verfahren teilzunehmen, oder das Outplacement, auf das man<br />

Anspruch hatte (wegen eines Dienstalters von mindestens einem Jahr) nicht beantragt<br />

haben, oder sich nicht fristgerecht bei einer verpflichteten Arbeitsbeschaffungseinheit<br />

registrieren im Rahmen der Aktivierungspolitik bei Umstrukturierung.<br />

b) Nichtverfügbarkeit für den Arbeitsmarkt<br />

- aufgrund von Regelbestimmungen oder faktischen Umständen, so etwa Urlaub vor einer<br />

Geburt oder Mutterschaftsurlaub.<br />

- Arbeitslose, die Bedingungen an die Wiederaufnahme einer Beschäftigung knüpfen,<br />

welche aufgrund der Kriterien der angemessen Arbeitsstelle nicht gerechtfertigt sind.<br />

- eine negative Beurteilung der Bemühungen Arbeit zu finden.<br />

c) Versäumnisse, Anzeige zu erstatten, Werden den zuständigen Stellen erforderliche Unterlagen<br />

nicht oder nicht fristgerecht, unrichtig oder unvollständig eingereicht bzw. fehlerhafte Dokumente<br />

vorgelegt, so kann dies zur Rückforderung der unrechtmäßig bezogenen Gelder und zum<br />

Ausschluss vom Bezug des Arbeitslosengelds für einen bestimmten Zeitraum führen.<br />

Werden betrügerische Absichten bewiesen, kann auch eine gerichtliche Strafe folgen.<br />

Ehe eine Strafe oder ein Ausschluss verhängt wird, wird der Arbeitslose immer aufgefordert,<br />

beim Arbeitslosenamt vorstellig zu werden, damit er sich dort verteidigen kann. Während dieser<br />

Anhörung erhält der Arbeitslose Informationen über die ihm zur Last gelegten Fakten und hat er<br />

die Möglichkeit, diesen Argumenten zu widersprechen, Gegenbeweise zu liefern und dem Dossier<br />

neue Schriftstücke hinzufügen zu lassen. Er darf sich dabei von einem Gewerkschaftsvertreter<br />

oder einem Anwalt vertreten lassen.<br />

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