Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid
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entsprechende Anfrage bei einer Auszahlungsstelle seiner Wahl einreichen. Diese sind entweder<br />
einer Gewerkschaft angegliedert (FGTB, CGSLB, CSC), oder die öffentliche Zahlungsstelle, die<br />
"Hilfskasse für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes" (HFA).<br />
C. Ausschlüsse und Strafen<br />
In bestimmten Fällen kann der Arbeitslose seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verlieren oder<br />
bestraft werden. Die wichtigsten Ausschlussgründe sind:<br />
a) freiwillige Arbeitslosigkeit<br />
Freiwillige Arbeitslosigkeit wird in folgenden Fällen unterstellt:<br />
- Abwesenheit vom Arbeitsplatz ohne gesetzliche Grundlage;<br />
- Entlassung aufgrund fehlerhaften Verhaltens des Arbeitnehmers;<br />
- Ohne berechtigten Grund und nach Vermittlung durch eine Arbeitsvermittlungsstelle<br />
beim Arbeitgeber nicht vorstellig werden; Ausschlagen einer angemessenen<br />
Arbeitsstelle.<br />
- sich ohne berechtigten Grund nicht bei der zuständigen Dienststelle für Arbeitsvermittlung<br />
oder Berufsausbildung einfinden.<br />
- Weigerung, ein berufsbegleitendes Programm zu absolvieren oder erfolglose Teilnahme<br />
an einem berufsbegleitenden Programm;<br />
- für Arbeitnehmer ab 45 Jahre, die nach wenigstens einem Jahr Dienstalter in einem<br />
Unternehmen entlassen wurden: Weigerung, auf ein Outplacementangebot einzugehen<br />
oder an einem solchen Verfahren teilzunehmen, oder das Outplacement, auf das man<br />
Anspruch hatte (wegen eines Dienstalters von mindestens einem Jahr) nicht beantragt<br />
haben, oder sich nicht fristgerecht bei einer verpflichteten Arbeitsbeschaffungseinheit<br />
registrieren im Rahmen der Aktivierungspolitik bei Umstrukturierung.<br />
b) Nichtverfügbarkeit für den Arbeitsmarkt<br />
- aufgrund von Regelbestimmungen oder faktischen Umständen, so etwa Urlaub vor einer<br />
Geburt oder Mutterschaftsurlaub.<br />
- Arbeitslose, die Bedingungen an die Wiederaufnahme einer Beschäftigung knüpfen,<br />
welche aufgrund der Kriterien der angemessen Arbeitsstelle nicht gerechtfertigt sind.<br />
- eine negative Beurteilung der Bemühungen Arbeit zu finden.<br />
c) Versäumnisse, Anzeige zu erstatten, Werden den zuständigen Stellen erforderliche Unterlagen<br />
nicht oder nicht fristgerecht, unrichtig oder unvollständig eingereicht bzw. fehlerhafte Dokumente<br />
vorgelegt, so kann dies zur Rückforderung der unrechtmäßig bezogenen Gelder und zum<br />
Ausschluss vom Bezug des Arbeitslosengelds für einen bestimmten Zeitraum führen.<br />
Werden betrügerische Absichten bewiesen, kann auch eine gerichtliche Strafe folgen.<br />
Ehe eine Strafe oder ein Ausschluss verhängt wird, wird der Arbeitslose immer aufgefordert,<br />
beim Arbeitslosenamt vorstellig zu werden, damit er sich dort verteidigen kann. Während dieser<br />
Anhörung erhält der Arbeitslose Informationen über die ihm zur Last gelegten Fakten und hat er<br />
die Möglichkeit, diesen Argumenten zu widersprechen, Gegenbeweise zu liefern und dem Dossier<br />
neue Schriftstücke hinzufügen zu lassen. Er darf sich dabei von einem Gewerkschaftsvertreter<br />
oder einem Anwalt vertreten lassen.<br />
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