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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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B. Leistungen<br />

1) Arbeitslosigkeit nach einer Vollzeitbeschäftigung<br />

Nach einer Vollzeitbeschäftigung haben Vollzeitarbeitlose Anspruch auf Leistungen für alle<br />

Tage der Woche, außer für Sonntage. Zum Vorliegen von Vollzeitbeschäftigungen müssen zwei<br />

Bedingungen erfüllt sein: die normale vertragliche Arbeitszeit stimmt mit der maximalen<br />

Arbeitszeit im Unternehmen überein und das erworbene Einkommen muss mindestens dem<br />

Entgelt entsprechen, das innerhalb einer vollständigen Arbeitswoche erzielt wurde.<br />

Auch wer einen Lohn erhält, der mindestens dem Mindestmonatseinkommen entspricht und<br />

die übrigen Bedingungen erfüllt (siehe oben), wird als Vollzeitarbeitsloser betrachtet. Der<br />

Arbeitslose, der als Vollzeitarbeitnehmer Anspruch auf Leistungen hat, kann diesen Anspruch<br />

auch nach Wiederaufnahme einer Teilzeitarbeit behalten. Dazu muss bei Beginn der Teilzeitarbeit<br />

ein Antrag "Teilzeitarbeitnehmer mit Erhalt der Ansprüche" gestellt werden. Während der<br />

Ausübung der Teilzeitarbeit kann außerdem unter bestimmten Bedingungen zusätzlich zum Lohn<br />

eine Einkommensgarantieleistung ausgezahlt werden.<br />

Wer nicht den Bedingungen entspricht, um mit einem Vollzeitarbeitnehmer gleichgesetzt zu<br />

werden und auch nicht, um als Teilzeitarbeitnehmer mit Erhalt von Ansprüchen betrachtet zu<br />

werden, kann eventuell als freiwillig Teilzeiterwerbstätiger Leistungen erhalten. Bei vollständiger<br />

Arbeitslosigkeit sind verringerte Leistungen möglich im Verhältnis zur vertraglichen Arbeitszeit. Es<br />

muss sich jedoch um eine Teilzeitbeschäftigung von mindestens 12 Stunden oder einem Drittel<br />

einer Vollzeitbeschäftigung handeln. Bei einer Wiederaufnahme von Arbeit mit weniger Stunden<br />

ist es möglich um bestimmte Leistungen weiter zu behalten.<br />

2) Höhe der Leistungen<br />

Die Höhe der Leistungen ist vom Familienstand, der Arbeitslosigkeitsdauer sowie des<br />

durchschnittlich erzielten Tageseinkommens, das als Arbeitnehmer erzielt wurde, abhängig.<br />

Für Arbeitslosigkeit wird eine Unterteilung in verschiedene Gruppen vorgenommen:<br />

- Arbeitnehmer mit Familienlasten: In Fällen von Arbeitslosigkeit verliert er sein alleiniges<br />

Einkommen; zudem muss er für seine Familienangehörigen aufkommen;<br />

- Alleinlebende: Sie verlieren ihr einziges Einkommen, müssen jedoch für keine weiteren<br />

Personen sorgen;<br />

- Zusammenwohnende: Sie verlieren nicht ihr einziges Einkommen.<br />

Wir unterscheiden folgende Prozentsätze:<br />

- Arbeitnehmer mit Familienlasten erhalten eine Arbeitslosenunterstützung in Höhe von<br />

60% ihres letzten Lohns während der ganzen Arbeitslosigkeitsdauer.<br />

- Alleinlebende erhalten eine Arbeitslosenunterstützung in Höhe von 60% ihres letzten<br />

Lohns im ersten Arbeitslosigkeitsjahr, und 55% ab dem zweiten.<br />

- Zusammenwohnende erhalten eine Arbeitslosenunterstützung in Höhe von 60% ihres<br />

letzten Lohns im ersten Arbeitslosigkeitsjahr, und 40% in den folgenden 3 Monaten.<br />

Diese Periode wird um 3 Monaten pro Arbeitsjahr als Arbeitnehmer verlängert. Nachher<br />

erhalten sie eine Pauschalleistung von 465,04 € pro Monat (Betrag gültig ab dem 1. Juli<br />

2011). Zusammenwohnende, die 20 Jahre Berufsvergangenheit als Arbeitnehmer oder<br />

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