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Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid

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aufgefasst. Somit werden sie in die Berechnungsgrundlage für die Sozialbeiträge einbezogen.<br />

Neben diesen Sozialversicherungsbeiträgen bestehen weitere Beiträge.<br />

Die Arbeitgeber müssen zum Beispiel auch unterstehende Beiträge entrichten:<br />

- einen Lohnmäßigungsbeitrag in Höhe von 5,67 % des Lohnbetrags des Arbeitnehmers<br />

und 5,67 % des Betrags der geschuldeten Arbeitgeberbeiträge Für bestimmte Gruppen<br />

von Arbeitnehmern muss jedoch kein Lohnmäßigungsbeitrag bezahlt werden.<br />

- den Beitrag für bezahlten Bildungsurlaub (0,05 %)<br />

- den Beitrag für Unternehmensschließungen, der sich aus nachstehenden Beiträgen<br />

zusammensetzt:<br />

- einem allgemeinen Beitrag<br />

• von 0,24 % für Unternehmen, die im Bezugszeitraum durchschnittlich<br />

weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigen<br />

• von 0,25 % für Unternehmen, die im Bezugszeitraum durchschnittlich 20<br />

oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen<br />

- und einem Sonderbeitrag von 0,31 %<br />

- einen um 0,40 % erhöhten Lohnmäßigungsbeitrag für Angestellte, die den Gesetzen<br />

über den Jahresurlaub für Arbeitnehmer unterliegen<br />

- einen Beitrag von 0,05 % für Kinderbetreuung<br />

- einen Beitrag von 0,10 % für die Risikogruppen<br />

- einen zusätzlichen Arbeitslosigkeitsbeitrag von 1,69 % für Arbeitgeber, die im<br />

Bezugszeitraum vom vierten Quartal des Jahres -2 bis zum dritten Quartal des Jahres -1<br />

durchschnittlich zehn oder mehr Arbeitnehmer beschäftigten<br />

- seit dem 1. April 2007 einen Beitrag von 0,01 % der Lohnsumme für die Finanzierung<br />

des Asbestfonds<br />

- seit dem 1. Januar 2010 einen Sonderarbeitgeberbeitrag von 0,02 % von Arbeitgebern,<br />

die dem Gesetz vom 10. April 1971 über die Arbeitsunfälle unterliegen, zur Deckung der<br />

Kosten infolge der Untererklärung von Arbeitsunfällen, die zu einer Kostenübertragung<br />

in den Sektor Krankheit und Invalidität führt<br />

Eine Vielzahl an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zugunsten bestimmter Zielgruppen (ältere<br />

Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose, Ersteinstellungen, junge Arbeitnehmer, Niedriglöhne, hohe<br />

Löhne, Arbeitnehmer im System der kollektiven Arbeitszeitverkürzung in ihrem Unternehmen<br />

oder mit Viertagewoche) verringern jedoch die Sozialversicherungsbeiträge.<br />

Es gibt auch ein System zur strukturellen Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge, das<br />

darauf abzielt, die Arbeitgeberbeiträge für die soziale <strong>Sicherheit</strong> endgültig zu verringern und die<br />

Wettbewerbskraft der Unternehmen zu stärken.<br />

Die Abgaben für die Sozialsicherheit werden jedoch nicht ausschließlich von Arbeitgebern und<br />

Arbeitnehmern getragen. Auch der Föderalstaat bezahlt dem LASS und dem LISVS jährlich einen<br />

Pauschalbetrag. 2010 beliefen sich diese Pauschalbeträge auf 5.812.071.000 € beziehungsweise<br />

1.263.036.000 €. Daneben hat die globale Verwaltung für Arbeitnehmer 2010 ausnahmsweise<br />

eine besondere Dotation in Höhe von 2.297.142.000 € sowie ein zinsloses Darlehen des<br />

Föderalstaates in Höhe von 952.658.000 € bekommen. Seit einigen Jahren besteht zudem auch<br />

ein alternatives System zur Finanzierung der Sozialversicherung.<br />

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