Soziale Sicherheit - FOD Sociale Zekerheid
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aufgefasst. Somit werden sie in die Berechnungsgrundlage für die Sozialbeiträge einbezogen.<br />
Neben diesen Sozialversicherungsbeiträgen bestehen weitere Beiträge.<br />
Die Arbeitgeber müssen zum Beispiel auch unterstehende Beiträge entrichten:<br />
- einen Lohnmäßigungsbeitrag in Höhe von 5,67 % des Lohnbetrags des Arbeitnehmers<br />
und 5,67 % des Betrags der geschuldeten Arbeitgeberbeiträge Für bestimmte Gruppen<br />
von Arbeitnehmern muss jedoch kein Lohnmäßigungsbeitrag bezahlt werden.<br />
- den Beitrag für bezahlten Bildungsurlaub (0,05 %)<br />
- den Beitrag für Unternehmensschließungen, der sich aus nachstehenden Beiträgen<br />
zusammensetzt:<br />
- einem allgemeinen Beitrag<br />
• von 0,24 % für Unternehmen, die im Bezugszeitraum durchschnittlich<br />
weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigen<br />
• von 0,25 % für Unternehmen, die im Bezugszeitraum durchschnittlich 20<br />
oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen<br />
- und einem Sonderbeitrag von 0,31 %<br />
- einen um 0,40 % erhöhten Lohnmäßigungsbeitrag für Angestellte, die den Gesetzen<br />
über den Jahresurlaub für Arbeitnehmer unterliegen<br />
- einen Beitrag von 0,05 % für Kinderbetreuung<br />
- einen Beitrag von 0,10 % für die Risikogruppen<br />
- einen zusätzlichen Arbeitslosigkeitsbeitrag von 1,69 % für Arbeitgeber, die im<br />
Bezugszeitraum vom vierten Quartal des Jahres -2 bis zum dritten Quartal des Jahres -1<br />
durchschnittlich zehn oder mehr Arbeitnehmer beschäftigten<br />
- seit dem 1. April 2007 einen Beitrag von 0,01 % der Lohnsumme für die Finanzierung<br />
des Asbestfonds<br />
- seit dem 1. Januar 2010 einen Sonderarbeitgeberbeitrag von 0,02 % von Arbeitgebern,<br />
die dem Gesetz vom 10. April 1971 über die Arbeitsunfälle unterliegen, zur Deckung der<br />
Kosten infolge der Untererklärung von Arbeitsunfällen, die zu einer Kostenübertragung<br />
in den Sektor Krankheit und Invalidität führt<br />
Eine Vielzahl an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zugunsten bestimmter Zielgruppen (ältere<br />
Arbeitnehmer, Langzeitarbeitslose, Ersteinstellungen, junge Arbeitnehmer, Niedriglöhne, hohe<br />
Löhne, Arbeitnehmer im System der kollektiven Arbeitszeitverkürzung in ihrem Unternehmen<br />
oder mit Viertagewoche) verringern jedoch die Sozialversicherungsbeiträge.<br />
Es gibt auch ein System zur strukturellen Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge, das<br />
darauf abzielt, die Arbeitgeberbeiträge für die soziale <strong>Sicherheit</strong> endgültig zu verringern und die<br />
Wettbewerbskraft der Unternehmen zu stärken.<br />
Die Abgaben für die Sozialsicherheit werden jedoch nicht ausschließlich von Arbeitgebern und<br />
Arbeitnehmern getragen. Auch der Föderalstaat bezahlt dem LASS und dem LISVS jährlich einen<br />
Pauschalbetrag. 2010 beliefen sich diese Pauschalbeträge auf 5.812.071.000 € beziehungsweise<br />
1.263.036.000 €. Daneben hat die globale Verwaltung für Arbeitnehmer 2010 ausnahmsweise<br />
eine besondere Dotation in Höhe von 2.297.142.000 € sowie ein zinsloses Darlehen des<br />
Föderalstaates in Höhe von 952.658.000 € bekommen. Seit einigen Jahren besteht zudem auch<br />
ein alternatives System zur Finanzierung der Sozialversicherung.<br />
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