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INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...

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trag wird auf 2 Jahre abgeschlossen <strong>und</strong> ist auf bis zu 6 Jahre verlängerbar. Es ist aber in der Regel<br />

unproblematisch, wegen eines staatlichen Stellenangebots nach einem Jahr zu gehen.<br />

Es werden aber auch sog. „Ortskräfte“ gesucht, die – allerdings in der Regel <strong>für</strong> deutlich weniger<br />

Gehalt – im Prinzip die gleiche Arbeit tun. Der größte Nachteil des Status „frei angeworbene“<br />

Ortslehrkräfte ist, dass Sie gr<strong>und</strong>sätzlich keine Stellenzusage vom Regierungspräsidium erhalten,<br />

wenn bereits ein Vertrag mit der Auslandsschule besteht. In diesem Fall kann man zunächst ins<br />

Ausland gehen <strong>und</strong> nach 1-2 Jahren seine Stelle im jeweiligen Bezirk antreten. Das B<strong>und</strong>esverwaltungsamt<br />

gibt dazu gern Auskunft (www.auslandsschulwesen.de). Informationen hängen am<br />

Brett aus, Broschüren können bei der Bibliotheksaufsicht geholt werden.<br />

VIII. 5 Hilfen <strong>für</strong> die Stellensuche<br />

Noch immer gilt leider, dass nicht alle von Ihnen in den Schuldienst des Landes Baden-<br />

Württemberg übernommen werden können. Die Fachleiterinnen <strong>und</strong> Fachleiter sowie die <strong>Seminar</strong>leitung<br />

bemühen sich jedoch intensiv, Ihnen konkrete berufliche Perspektiven zu bieten. Dies<br />

hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass mit Hilfe von Bewerberaktionen <strong>und</strong> mit unserer<br />

hausinternen Stellenbörse (Bibliothek <strong>und</strong> Anschlagtafel vor der Bibliothek) insgesamt bis zu<br />

100 % eines Jahrgangs als Lehrer(innen) im Staatsdienst in Baden-Württemberg, in anderen<br />

B<strong>und</strong>esländern oder an Privatschulen eine Anstellung bekommen haben. Eine Voraussage <strong>für</strong><br />

Ihren Einstellungsjahrgang kann daraus natürlich nicht abgeleitet werden.<br />

Wichtig <strong>für</strong> Sie: Da Sie mit Ablauf des Monats Juli aus dem Vorbereitungsdienst entlassen werden,<br />

sollten Sie sich in jedem Fall <strong>für</strong> den August arbeitslos melden, damit Sie ggf. in die<br />

Pflichtversicherung bei der Krankenkasse eintreten können.<br />

Bitte orientieren Sie sich selbst am Aushangbrett mit den Stellenanzeigen sowie bei der Bibliothekarin,<br />

bei der eingehende Stellenangebote gesammelt werden. Dort erhalten Sie auch die Adressen<br />

der Privatschulen in Deutschland sowie die Adressen der Kultusministerien der anderen<br />

B<strong>und</strong>esländer.<br />

Auch die Homepages der Regierungspräsidien informieren Sie über freie Stellen <strong>für</strong> Krankenstellvertretungen<br />

(befristete BAT-Verträge).<br />

Wenden Sie sich in Fragen der Arbeitsvermittlung im Inland, beruflicher Umorientierung <strong>und</strong><br />

Umschulung an den Fachvermittlungsdienst <strong>für</strong> besonders qualifizierte Fach- <strong>und</strong> Führungskräfte<br />

bei der Agentur <strong>für</strong> Arbeit, 72072 Tübingen, Konrad-Adenauer-Str. 12, Tel.: 07071/ 705-0. Die<br />

Arbeitsberatung <strong>für</strong> sozial- <strong>und</strong> geisteswissenschaftliche Berufe ist unter 705-209 zu erreichen.<br />

Wer ein Zweit- oder Aufbaustudium in Erwägung zieht, sollte die Berufsberatung <strong>für</strong> Abiturienten<br />

<strong>und</strong> Hochschüler der Agentur <strong>für</strong> Arbeit bzw. die Studienberatungsstellen der Universität<br />

hinzuziehen, um die Studien- <strong>und</strong> Berufsmöglichkeiten <strong>und</strong> die etwaige Anrechnung von Studienzeiten<br />

zu besprechen.<br />

Folgende finanzielle Hilfen können Sie von der Agentur <strong>für</strong> Arbeit bzw. dem Sozialamt erhalten:<br />

• Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme (Bewerbungskosten, Fahrtkostenbeihilfen,<br />

Trennungsbeihilfen, Kosten <strong>für</strong> Familienheimfahrten, Umzugskosten)<br />

• Förderung der beruflichen Fortbildung <strong>und</strong> Umschulung<br />

• Wohngeld (Anträge müssen bei dem Bürgermeisteramt Ihres Wohnorts gestellt werden.)<br />

• „Hartz IV" (Auskünfte erhalten Sie bei den Sozialämtern der Stadt- <strong>und</strong> Landkreise, teilweise<br />

auch der Gemeinden.)<br />

Werden Sie selbst initiativ <strong>und</strong> sprechen Sie auch Personalabteilungen von Firmen an, die <strong>für</strong> Sie<br />

in Frage kommen könnten. Hinweise, worauf es bei einer Bewerbung ankommt, erhalten Sie z.<br />

B. von der Agentur <strong>für</strong> Arbeit in Form der Broschüre „Zeigen, was man kann – Tipps <strong>für</strong> Bewerbung<br />

<strong>und</strong> Vorstellung“.

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