INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...
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Neben dem zentralen Einstellungsverfahren gibt es die schulscharfe Stellenausschreibung von<br />
in der Regel schwerer zu versorgenden Schulen oder von Schulen mit besonderem Profil <strong>und</strong><br />
Bedarf, die von den Regierungspräsidien Tübingen, Stuttgart, Karlsruhe <strong>und</strong> Freiburg unter<br />
www.lehrerbildung-bw.de veröffentlicht werden. Eine Information über die Ausschreibungsr<strong>und</strong>en,<br />
die in der Regel im Februar <strong>und</strong> April stattfinden, erhalten Sie unter der gleichen Adresse.<br />
Die Bewerbung ist direkt an der jeweils ausschreibenden Schule einzureichen. Sie konkurrieren<br />
jedoch u.U. mit Lehrkräften, die sich bereits im Schuldienst befinden. Falls Sie zu einem Bewerbungsgespräch<br />
eingeladen werden <strong>und</strong> erfolgreich sind, sendet die Schulleitung dem Regierungspräsidium<br />
unmittelbar nach Ablauf der Frist <strong>für</strong> das Bewerbungsverfahren eine Bewerberübersicht<br />
mit Ihnen an der Spitze zu. Das Regierungspräsidium entscheidet abschließend innerhalb<br />
von in der Regel 2 Wochen. Wenn Sie das Einstellungsangebot annehmen, sind Sie automatisch<br />
vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, erhalten also kein weiteres Angebot aus dem<br />
Hauptverfahren der Einstellung.<br />
Bereits etwa ab Juni findet das Hauptauswahlverfahren statt. Sie müssen in dieser Zeit mit<br />
Einladungen zu Vorstellungs- bzw. Einstellungsgesprächen rechnen. Seien Sie deshalb möglichst<br />
erreichbar. Wenn Sie ein solches Angebot nicht innerhalb weniger Tage annehmen, kommt<br />
der/die Nächste dran! Der Personalreferent führt mit Ihnen ein Vorstellungsgespräch, um mit<br />
Ihnen konkrete Einsatzorte zu besprechen. Die Stelle haben Sie schon sicher.<br />
Ein Einstellungsgespräch (Dauer: ca. 30 Min.) wird geführt, um unter 2-3 genau gleich qualifizierten<br />
Bewerbern einen auszusuchen. Diese Einstellungsgespräche werden als Einzelgespräche<br />
von einer Kommission geführt, die aus einem Referenten des Regierungspräsidiums <strong>und</strong> einem<br />
Schulleiter besteht.<br />
Im „Einstellungserlass“ (vgl. entsprechendes Stichwort im Jahrbuch der GEW oder dem Handbuch<br />
des Philologenverbands) heißt es dazu:<br />
„Bei der Entscheidung über die Eignung eines Bewerbers ist eine Gesamtwürdigung vorzunehmen.<br />
Hierbei sind insbesondere folgende Kriterien heranzuziehen:<br />
- Erklärung, längerfristig an dem Ort des Bedarfs tätig zu werden,<br />
- schulische <strong>und</strong>/oder außerschulische Tätigkeiten <strong>und</strong> Aktivitäten,<br />
- Fächerverbindungen bzw. Stufenschwerpunkt,<br />
- besondere Eigenschaften, Fähigkeiten <strong>und</strong> Umstände (z. B. in außerschulischen Tätigkeiten<br />
erworbene Fertigkeiten <strong>und</strong> Erfahrungen, Sprachkenntnisse, dem Unterricht förderliche<br />
Aufbau- <strong>und</strong> Zusatzstudien usw.).<br />
Über die Gespräche sind stichwortartige Protokolle zu fertigen. Die wesentlichen Gründe <strong>für</strong> die<br />
Beurteilung der Bewerber sind in den Protokollen festzuhalten. Eine Mehrfertigung des Protokolls<br />
wird dem Bewerber übermittelt.“<br />
Es kommt also darauf an, dass Sie die Breite Ihrer beruflichen Erfahrungen, z. B. auch in der<br />
(kirchlichen) Jugend- <strong>und</strong> Vereinsarbeit, darstellen <strong>und</strong> mit Ihrer Persönlichkeit überzeugen können.<br />
Selbst wenn Sie bis Ende Juli noch kein Angebot erhalten haben sollten, besteht noch eine Chance,<br />
im Nachrückverfahren eingestellt zu werden. In der Regel werden nicht besetzte Stellen im<br />
Juli noch einmal ins Netz gestellt (www.lehrereinstellung-bw.de). Dies dauert bis zum Beginn<br />
des neuen Schuljahres. Fahren Sie also nur dann in Urlaub, wenn zuhause jemand täglich prüft,<br />
ob Sie vom Regierungspräsidium Post erhalten haben <strong>und</strong> Sie dann anrufen kann, damit Sie sofort<br />
reagieren können. Am besten wäre es jedoch, wenn Sie in dieser Zeit auch telefonisch erreichbar<br />
wären (ein regelmäßig abgehörter Anrufbeantworter genügt). Dies gilt jedoch nur, wenn<br />
Sie nicht vorher schon eine definitive Absage erhalten haben. Eine solche wird möglichst früh<br />
dann verschickt, wenn Sie nicht diejenigen Fächer haben, die als Leitfächer eingestellt werden<br />
oder mit Ihrer Leistungsziffer unter einem bestimmten Grenzbereich liegen.<br />
Sollten Sie sich als Härtefall (alleinerziehende Mutter etc.) oder als Schwerbehinderter bewerben,<br />
müssen Sie einen entsprechenden Antrag bis spätestens Anfang Juli beim Regierungspräsidium<br />
stellen. Es gibt <strong>für</strong> diesen Bereich ein gesondertes Einstellungskontingent.