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INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...

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einer Unterrichtseinheit voraus. Die Vereinbarung eines Schwerpunktthemas ist nicht zulässig.<br />

Anschließend wird das Bestehen oder Nichtbestehen festgestellt, eine Note wird nicht erteilt.<br />

Vergleichen Sie dazu die Hinweise unter V.2.6.<br />

g Prüfungsergebnis<br />

Unmittelbar nach Ihrer Prüfung legt die Prüfungskommission die Note fest. Sie werden danach<br />

hereingerufen <strong>und</strong> erfahren Ihr Ergebnis vom Vorsitzenden. Auf Ihren Wunsch wird die Note<br />

mündlich begründet.<br />

g Unterrichtsbefreiung<br />

Sie erhalten insgesamt zwei Tage unmittelbar vor Prüfungen unterrichtsfrei. Sie können diese<br />

nach Ihren Wünschen vor Ihren Lehrproben <strong>und</strong>/oder vor Ihren mündlichen Prüfungen nehmen,<br />

sofern der Prüfungstag nicht auf einen Sonn- oder Feiertag folgt. Wollen Sie vor einer Lehrprobe<br />

einen freien Tag haben, muss die Schule Buch führen, da Sie nur Anspruch auf insgesamt zwei<br />

freie Tage zuzüglich den Tag der mündlichen Prüfungen haben. Am Tag nach den mündlichen<br />

Prüfungen müssen Sie wieder Ihren üblichen Unterricht halten.<br />

VII. 4 Die Schulbeurteilung<br />

Dem Schulleitergutachten kommt eine besondere Bedeutung zu, da der Schulleiter Ihre Entwicklung<br />

als Lehrer/in über einen langen Zeitraum verfolgen kann. Die Note geht deshalb auch mit<br />

dem hohen Anteil von nahezu 25 % in die Gesamtnote ein (vgl. VII.5).<br />

Zu beurteilen sind Ihre Leistungen im selbstständigen Unterricht, Ihre schulk<strong>und</strong>lichen Kenntnisse,<br />

die pädagogischen, erzieherischen, didaktischen <strong>und</strong> methodischen Kompetenzen, die Fähigkeiten<br />

zum Umgang mit fächerübergreifenden <strong>und</strong> überfachlichen Themenstellungen <strong>und</strong> das<br />

gesamte dienstliche Verhalten im zweiten Ausbildungsabschnitt (vgl. § 13 der APrOGymn).<br />

Der Schulleiter äußert sich im Einzelnen zu insgesamt 6 Teilbereichen:<br />

1. Fachliche Kompetenz, z. B.:<br />

• Kenntnis der <strong>für</strong> den Unterricht relevanten Inhalte des Fachs; bei Fremdsprachen auch<br />

Sprachbeherrschung, bei naturwissenschaftlichen Fächern auch Experimentierfähigkeit, bei<br />

künstlerischen Fächern auch künstlerische Befähigung<br />

• Vertrautheit mit den wissenschaftlichen Methoden <strong>und</strong> Problemen des Fachs<br />

• Einblick in die wissenschaftstheoretischen Gr<strong>und</strong>lagen des Fachs<br />

• Kenntnis interdisziplinärer Zusammenhänge<br />

2. Didaktische Befähigung, z. B.:<br />

• Fähigkeit zur Reflexion von Unterrichtszielen <strong>und</strong> zur Auswahl der Unterrichtsinhalte<br />

• Problemorientierung, Transfervermögen<br />

• Langfristige Unterrichtsplanung; Vorbereitung einzelner Unterrichtseinheiten <strong>und</strong> -st<strong>und</strong>en<br />

• Fähigkeit zu fächerverbindendem Unterricht<br />

3. Methodisches Können, z. B.:<br />

• Unterrichtsformen <strong>und</strong> ihr Wechsel<br />

• Strukturierung des Unterrichts (Stoffanordnung, Verknüpfung der Lernschritte), Angemessenheit<br />

der Methoden <strong>und</strong> ihres Wechsels<br />

• Veranschaulichung, Elementarisierung, Altersgemäßheit, Aktualität<br />

• Einsatz von Materialien <strong>und</strong> Medien, Tafelanschrieb<br />

• Frage- <strong>und</strong> Impulstechnik<br />

• Zielorientierung, Zeitökonomie<br />

• Übung <strong>und</strong> Ergebnissicherung, Hausaufgaben, Lernfortschritt der Klasse<br />

4. Verhalten im Unterricht, z. B.:<br />

• Auftreten vor der Klasse (auch Körpersprache)<br />

• Situationsgerechtes Handeln <strong>und</strong> Reagieren (auch im Umgang mit Störungen), Fähigkeit, auf<br />

die Schüler einzugehen

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