INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...
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Die Beschäftigung mit dem Schwerpunktthema umfasst etwa ein Drittel der Prüfungszeit. Die<br />
Kommission geht dabei ”von einer vertieften, über den <strong>Seminar</strong>stoff hinausgehenden Beschäftigung<br />
mit dem Thema aus” (§ 20 Abs. 1 APrOGymn). In der übrigen Zeit wird die Breite Ihres<br />
Wissens aus Ihren pädagogischen Lehrveranstaltungen mit konkretem Bezug zu Ihren Unterrichtserfahrungen<br />
in weiteren Bereichen geprüft.<br />
g Dispositionspapiere<br />
Mitteilungen zum gesamten Prüfungsstoff <strong>für</strong> die Prüfer sind in allen mündlichen Prüfungen <strong>und</strong><br />
Kolloquien untersagt, dasselbe gilt <strong>für</strong> Literaturlisten. Nur <strong>für</strong> das Schwerpunktthema in Pädagogik/Pädagogischer<br />
Psychologie kann eine Literaturliste abgegeben werden. Sie muss dem Prüfungsvorsitzenden<br />
unmittelbar vor Beginn der Prüfung übergeben werden. Ihr Fachleiter braucht<br />
sie zur eigenen Vorbereitung etwa 2 Wochen vorher.<br />
g Fachdidaktische Kolloquien<br />
Den Kolloquien voraus geht die Darstellung einer Unterrichtseinheit (max. 10 Min.), die auf einer<br />
anderen Klassenstufe gehalten wurde als Ihre Lehrprobe in dem jeweiligen Fach. Zur Unterstützung<br />
Ihrer Ausführungen können Sie der Prüfungskommission eine Übersicht über die Unterrichtseinheit<br />
auf einem DIN A 4-Blatt ausgeben. Weitere Medien sind nicht zulässig. Diese Darstellung<br />
einer Unterrichtseinheit ist nicht Gegenstand der Bewertung. Im ersten Teil des sich anschließenden<br />
Kolloquiums wird jedoch Ihre vorgestellte Unterrichtskonzeption näher in den<br />
Blick genommen.<br />
Folgende Fälle sind zu unterscheiden:<br />
Variante 1: Zwei Fächer<br />
Fach A: Fach mit schriftlicher Dokumentation<br />
Sie stellen mündlich Ihre DUE der Prüfungskommission (Ihrem Fachleiter <strong>und</strong> dem vom Prüfungsamt<br />
bestellten Vorsitzenden, in Religionslehre zusätzlich dem kirchlichen Vertreter) in dem<br />
vom Landeslehrerprüfungsamt vorgegebenen Prüfungszeitraum (siehe Aushang im <strong>Seminar</strong>) vor.<br />
Das fachdidaktische Kolloquium nimmt gemäß §22 Abs. 1 der APrOGymn inhaltlich seinen<br />
Ausgang von Ihrer Darstellung <strong>und</strong> erstreckt sich insgesamt auf die Gebiete der fachdidaktischen<br />
Ausbildung. Die Note wird auf Wunsch begründet.<br />
Fach B: Fach ohne schriftliche Dokumentation<br />
In einem Fach, in dem Sie keine Dokumentation einer Unterrichtseinheit verfassen, stellen Sie<br />
der Kommission mündlich eine in der Regel im Lauf Ihres selbstständigen Unterrichts gehaltene<br />
Unterrichtseinheit vor. Diese Unterrichtseinheit muss einer anderen Schulstufe, falls nicht möglich<br />
einer anderen Klassenstufe, zugeordnet sein als die der Lehrproben. Berücksichtigen Sie<br />
dabei, dass Sie die Klasse 7 sowohl der Unter- als auch der Mittelstufe, sowie die Klasse 10 sowohl<br />
der Mittel- wie der Oberstufe zurechnen dürfen. Sollte allerdings Ihre Lehrprobenklasse<br />
eine 7. sein, die Sie der Mittelstufe zurechnen, können Sie in Ihrer die mündliche Prüfung einleitenden<br />
Darstellung einer UE nicht die gleiche Klasse der Unterstufe zuordnen.<br />
Sollten Sie keinen entsprechenden Lehrauftrag im 2. Ausbildungsabschnitt erhalten haben, können<br />
Sie notfalls auch eine begleitete Unterrichtseinheit vorstellen.<br />
Variante 2: Drei Fächer (Pflichtkombination <strong>und</strong> freiwilliges drittes Fach)<br />
Die mündliche Prüfung in Ihrem dritten (ggf. freiwilligen) Fach findet nach dem Muster der Variante<br />
1B statt: eine bis zu 10-minütige Darstellung einer Unterrichtseinheit, die auf einer anderen<br />
Schulstufe, falls nicht möglich einer anderen Klassenstufe, durchgeführt wurde als die der<br />
unterrichteten Lehrprobenklasse, leitet die Prüfung ein. Das fachdidaktische Kolloquium nimmt<br />
dann inhaltlich davon seinen Ausgang.<br />
Variante 3: Kolloquium nach der bilingualen Lehrprobe<br />
Im Anschluss an die bilinguale Lehrprobe findet nach einer kürzeren Erholungspause das 20-<br />
minütige Kolloquium statt, welches einen weiteren Prüfungsteil darstellt. Es kann ganz oder<br />
teilweise in der Zielsprache durchgeführt werden. Diesem Kolloquium geht keine Darstellung