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INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...

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VII. 3. 1 Schulrecht<br />

VII. 3 Die mündlichen Prüfungen/Kolloquien<br />

g Rahmenbedingungen<br />

Ihre ersten Erfahrungen mit mündlichen Prüfungen machen Sie in Schulrecht schon sehr früh.<br />

Sie findet in der Regel im Juli oder September statt.<br />

Sie dauert im Gegensatz zu den anderen mündlichen Prüfungen lediglich etwa 20 Minuten (Einzelprüfung).<br />

Die Prüfungskommission besteht aus Ihrem Dozenten <strong>für</strong> Schulrecht <strong>und</strong> einem<br />

Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem. Sie erhalten unmittelbar nach Abschluss die<br />

erreichte Note mitgeteilt. Sie geht in die Berechnung der Leistungszahl, die <strong>für</strong> Ihre Einstellung<br />

maßgebend ist, mit dem Faktor 1/30 ein. Das Bestehen der Schulrechtsprüfung mit mindestens<br />

„ausreichend" ist eine der Voraussetzungen <strong>für</strong> das Bestehen der Lehramtsprüfung.<br />

g Wiederholung<br />

Wer die Prüfung in Schulrecht nicht besteht, soll sie nach § 18 Abs. 4 der APrOGymn innerhalb<br />

des laufenden Referendariats wiederholen.<br />

g Unterrichtsbefreiung<br />

Für die Teilnahme an der Schulrechtsprüfung haben Sie am Prüfungstag das Recht auf Befreiung<br />

von Ihren Unterrichtsverpflichtungen.<br />

VII. 3. 2 Pädagogik/Päd. Psychologie <strong>und</strong> Fachdidaktik<br />

g Termine <strong>und</strong> Prüfungsdauer<br />

Die mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. Psychologie (§ 20 APrOGymn) findet im 2. Ausbildungsjahr<br />

in der Regel Anfang Mai statt. Sie dauert 30 Minuten.<br />

Die Kolloquien in Fachdidaktik (§ 22 APrOGymn) finden in der Regel ebenfalls Anfang Mai am<br />

<strong>Seminar</strong> statt. Alle mündlichen Prüfungen werden von Ihren Fachleitern durchgeführt, eine<br />

Fremdprüfung ist hier nicht vorgesehen. Die Prüfungen/Kolloquien sind Einzelprüfungen <strong>und</strong><br />

dauern jeweils etwa 30 Minuten (bilinguales Kolloquium: 20 Minuten). Jedem Kolloquium geht<br />

eine mündliche Darstellung (höchstens 10 Minuten) einer Unterrichtseinheit voraus, die auf<br />

einer anderen Klassenstufe gehalten wurde als Ihre Lehrprobe in dem jeweiligen Fach.<br />

Das Thema dieser Unterrichtseinheit sowie die Klassenstufe benennen Sie bis spätestens Ende<br />

Februar auf dem da<strong>für</strong> vorgesehenen Formblatt (Mündliche Prüfung Meldung) zusammen mit<br />

dem Schwerpunktthema <strong>für</strong> die mündliche Prüfung in Pädagogik/Pädagogischer Psychologie<br />

dem <strong>Seminar</strong>. Ihre Meldung leitet das <strong>Seminar</strong> Ihrem Prüfer <strong>und</strong> über das LLPA dem Prüfungsvorsitzenden<br />

zu, damit sich diese vorbereiten können.<br />

Bitte informieren Sie Ihre Schule über den konkreten Prüfungstermin.<br />

g Schwerpunktthema <strong>und</strong> mündliche Prüfung in Pädagogik/Päd. Psychologie<br />

Etwa acht Wochen vor der Prüfung (der Termin hängt am Informationsbrett im OG aus) können<br />

Sie ein Schwerpunktthema angeben. Besprechen Sie Ihre Vorstellungen mit Ihrem Pädagogik-<br />

Fachleiter, denn es darf nicht zu eng gefasst werden. Der Gegenstand <strong>und</strong> nähere Umkreis der<br />

schriftlichen Dokumentation sind als Schwerpunktthema nicht erlaubt. Sie tragen das<br />

abgestimmte Schwerpunktthema in dem da<strong>für</strong> vorgesehenen Formular ein (liegt im Regal im<br />

Flur des Obergeschosses beim Kopiergerät aus) <strong>und</strong> lassen es von Ihrem Pädagogik-Fachleiter<br />

unterschreiben. Spätestens zu dem im Aushang genannten Termin müssen Sie dieses Blatt mit<br />

Ihrer Unterschrift versehen im Sekretariat abgeben. Wir brauchen nur das Original, die<br />

notwendigen Kopien <strong>für</strong> das Prüfungsamt, den Fachleiter <strong>und</strong> den Prüfungsvorsitzenden stellt<br />

das Sekretariat her.

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