INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...
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Sie sind verpflichtet, täglich selbst bei der Schulleitung nachzufragen, ob eine entsprechende<br />
Mitteilung <strong>für</strong> Sie vorliegt. Sollte das Ihnen mitgeteilte St<strong>und</strong>enthema aus Gründen, die Sie nicht<br />
zu vertreten haben, nicht behandelt werden können (z. B. Ausfall vorausgehender St<strong>und</strong>en wegen<br />
Neuschnee), rufen Sie Ihren Prüfer an <strong>und</strong> erklären Sie ihm die Situation.<br />
Diese Regelungen gelten auch <strong>für</strong> die bilinguale Lehrprobe.<br />
g Doppelst<strong>und</strong>e<br />
In der Regel wird Ihnen der Besuch einer Unterrichtsst<strong>und</strong>e (45 Min.) angekündigt. Geht der<br />
Unterricht über zwei Unterrichtsst<strong>und</strong>en (z. B. Doppelst<strong>und</strong>e in Sport), erstreckt sich die Prüfungslehrprobe<br />
nur dann auf beide St<strong>und</strong>en, wenn sie eine Einheit bilden. Ob es sich bei einer<br />
Doppelst<strong>und</strong>e um eine Einheit handelt (= Besuch der Doppelst<strong>und</strong>e) oder um zwei thematisch<br />
verschiedene St<strong>und</strong>en (= Besuch einer Einzelst<strong>und</strong>e), entscheiden Prüfer <strong>und</strong> Vorsitzender auf<br />
der Gr<strong>und</strong>lage Ihrer Angaben im Stoffverteilungsplan.<br />
Handelt es sich um zwei thematisch verschiedene St<strong>und</strong>en, gibt es folgende Möglichkeiten:<br />
• Ihr Prüfer kündigt den Besuch in der ersten St<strong>und</strong>e an. Dann entfällt an diesem Tag Ihr sonstiger<br />
Unterricht, also auch die zweite Doppelst<strong>und</strong>e.<br />
• Ihr Prüfer kündigt den Besuch der zweiten St<strong>und</strong>e an <strong>und</strong> nennt als Thema das der ersten<br />
St<strong>und</strong>e. Da Ihr sonstiger Unterricht an diesem Tag entfällt, unterrichten Sie das Thema der<br />
zweiten St<strong>und</strong>e an einem der nächsten Tage.<br />
• Ihr Prüfer kündigt den Besuch der zweiten St<strong>und</strong>e an <strong>und</strong> nennt auch das Thema der zweiten<br />
St<strong>und</strong>e. Sie erfahren dies ja drei Tage vorher <strong>und</strong> können noch die erste St<strong>und</strong>e der Doppelst<strong>und</strong>e<br />
ein oder zwei Tage vorziehen, wenn sie <strong>für</strong> das Thema der Prüfungslehrprobe als Vorbereitung<br />
erforderlich ist. Der Prüfer hat diese Maßnahme vorher mit der Schulleitung abgesprochen.<br />
Diese hilft Ihnen bei dem dann notwendigen St<strong>und</strong>entausch mit einem Kollegen.<br />
Wenn die Behandlung des Themas der ersten St<strong>und</strong>e einer Doppelst<strong>und</strong>e keine Voraussetzung<br />
<strong>für</strong> die Prüfungslehrprobe ist, unterrichten Sie diese auch nicht. Die Schulleitung sorgt am Tag<br />
Ihrer Prüfungslehrprobe <strong>für</strong> eine Vertretung in dieser ersten St<strong>und</strong>e.