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INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...

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37<br />

ersten Beifach (= Pflichtfach) nimmt der eigene Ausbilder nicht teil (analog zu Fall B1), wenn<br />

die schriftliche Dokumentation im Hauptfach angefertigt wird.<br />

Übersicht:<br />

Fall Fächer DUE 1. Lehrprobe 2. Lehrprobe Prüfer<br />

E 1. HF x OSt. – Ausbilder<br />

2. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />

Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />

3. HF<br />

2)<br />

OSt. 3) – Ausbilder<br />

F1 1. HF x OSt. – Ausbilder<br />

2. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />

Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />

2)<br />

3. BF<br />

MSt. 4) – Ausbilder<br />

F2 1. HF x OSt. MSt. oder USt. 1) Ausbilder<br />

2. BF MSt. 4) – Fremdprüfer<br />

3. HF<br />

2)<br />

OSt. 3) – Ausbilder<br />

F3 1. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />

Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />

2. BF x MSt. 4) – Ausbilder<br />

2)<br />

3. HF<br />

OSt. 3) – Ausbilder<br />

G1 1. HF x OSt. MSt. oder USt. 1) Ausbilder<br />

2. BF MSt. 4) – Fremdprüfer<br />

3. BF<br />

2)<br />

MSt. 4) – Ausbilder<br />

G2 1. HF OSt. MSt. oder USt. 1) 1x prüft der Ausbilder, 1x der Fremdprüfer (Die<br />

Zuweisung erfolgt durch die <strong>Seminar</strong>leitung.)<br />

2. BF x MSt. 4) – Ausbilder<br />

2)<br />

3. BF<br />

MSt. 4) – Ausbilder<br />

1)<br />

Die Entscheidung, ob die Lehrprobe in der Mittel- oder Unterstufe abgelegt wird, treffen Sie.<br />

2) Im zusätzlichen Ausbildungsfach ist eine DUE nicht zulässig.<br />

3) Gemäß §29 Abs. 3 APrOGymn soll die Lehrprobe im zusätzl. Ausbildungsfach in der Oberstufe abgelegt werden.<br />

4) Analog zu § 29 Abs. 3 APrOGymn soll die Lehrprobe im zusätzlichen Ausbildungsfach in der höchsten Stufe<br />

abgelegt werden, <strong>für</strong> die eine Lehrbefähigung angestrebt wird.<br />

Hinweise:<br />

• Bis auf die Fälle B1, F2 <strong>und</strong> G1 gilt das Prinzip, dass ein Fremdprüfer in dem Fach zum<br />

Einsatz kommt, in dem 2 Lehrproben abgelegt werden.<br />

• In der Klasse, in der Sie die DUE schreiben, dürfen Sie auch Ihre Lehrprobe ablegen, wenn<br />

die sonstigen Vorgaben erfüllt sind (z. B. Oberstufe)<br />

Fall: Bilinguale Lehrprobe<br />

Im 2. Ausbildungsabschnitt führen Sie eigenverantwortlich eine bilinguale Unterrichtseinheit von<br />

mindestens 8 St<strong>und</strong>en durch. Aus dieser Unterrichtseinheit definieren Sie selbst einen Zeitraum<br />

von 3 Wochen als Lehrprobenphase, in der Sie Ihr Ausbildungsfachleiter, in der Regel zusammen<br />

mit Ihrem <strong>für</strong> das Sachfach zuständigen Fachleiter, besucht <strong>und</strong> beurteilt.<br />

Im Einzelnen ist das Folgende zu beachten:<br />

• Voraussetzung <strong>für</strong> die Zulassung zur Lehrprobe ist die Feststellung der Schulleitung <strong>und</strong> des<br />

<strong>Seminar</strong>s am Ende der schulpraktischen Ausbildung (i.d.R. bis Juli), „dass der Ausbildungsunterricht<br />

erfolgreich verlaufen ist“ (§ 29 Abs. 2 APrOGymn).<br />

• Die zusätzliche Lehrprobe findet vor der ersten „offiziellen" Lehrprobenphase statt, also<br />

i.d.R. im November. (Dezember ist möglich, wenn Sie kein drittes Fach haben.) Es gelten die<br />

üblichen Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Gruppengröße sowie die Ankündigung des Termins<br />

drei Tage vorher durch die Schulleitung.<br />

• Sie benötigen einen Lehrauftrag in einer Klasse, in der das Sachfach auf Englisch/Französisch<br />

unterrichtet werden kann. In der Regel ist dies ab dem dritten Fremdsprachenlernjahr<br />

möglich. Die gleichzeitige Übernahme von St<strong>und</strong>en des Fremdsprachenunterrichtes<br />

in derselben Klasse zur Unterstützung ist möglich.

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