INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...
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• Abgabe: spätestens am zweiten Schulmontag nach den Weihnachtsferien im Sekretariat, in<br />
der Bibliothek oder im Briefkasten am Hauseingang.<br />
• Bibliothek: Nach Abschluss aller Prüfungen soll Ihre Arbeit in unserer Bibliothek eingestellt<br />
werden – ein wichtiger F<strong>und</strong>us <strong>für</strong> künftige Referendare <strong>und</strong> Anregung <strong>für</strong> die Lehrkräfte unseres<br />
Einzugsbereichs. Wir gehen gr<strong>und</strong>sätzlich von Ihrem Einverständnis aus. Sie können<br />
dieser Nutzung jedoch schriftlich widersprechen.<br />
Einen guten Eindruck von der Breite möglicher Themen geben Ihnen die bisher verfassten<br />
schriftlichen Dokumentationen in der Bibliothek. Nutzen Sie die Gelegenheit sich zu orientieren,<br />
bevor Sie das Thema endgültig mit Ihrem Fachleiter abstimmen. Beachten Sie dabei: Die<br />
Begrenzung des Umfangs auf 30 Textseiten ist erst seit Einführung des 18monatigen Referendardienstes<br />
verbindlich.<br />
Ihre DUE wird von Ihrem Fachleiter <strong>und</strong> dem Prüfungsvorsitzenden bewertet. Die Note erfahren<br />
Sie am Ende Ihrer Ausbildung mit der Übergabe Ihres Dienstzeugnisses.<br />
g Fristverlängerung<br />
Über eine Verlängerung der Frist <strong>für</strong> die Abgabe der schriftlichen Dokumentation entscheidet das<br />
Landeslehrerprüfungsamt auf der Gr<strong>und</strong>lage Ihres Antrags. Besondere Gründe können anerkannt<br />
werden, wenn Sie die Verzögerung nicht selbst zu vertreten haben. Das Prüfungsamt ist verpflichtet,<br />
die Gründe auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Wird der Antrag mit einer Erkrankung<br />
begründet, ist diese durch ein ärztliches Attest mit Angabe der medizinischen Bef<strong>und</strong>tatsachen<br />
(Diagnose) <strong>und</strong> der Dauer der Erkrankung nachzuweisen (vgl. oben). Wenn Sie bereits absehen<br />
können, dass Ihnen die Fertigstellung nicht rechtzeitig gelingt, setzen Sie sich bitte umgehend<br />
mit dem Landeslehrerprüfungsamt <strong>und</strong> der <strong>Seminar</strong>leitung in Verbindung, damit ein ”ungenügend”<br />
wegen nicht fristgerechter Abgabe vermieden werden kann. In einem solchen Fall<br />
müssten Sie <strong>für</strong> Ihre Wiederholungsarbeit ein völlig neues Thema bearbeiten.<br />
Wird Ihrem Antrag stattgegeben, kann die Bearbeitungszeit durch das Prüfungsamt in der Regel<br />
um zwei Wochen verlängert werden.<br />
Hinweis: Vermeiden Sie Probleme im Terminplan dadurch, dass Sie Ihre Einheit rechtzeitig<br />
durchführen, <strong>und</strong> zwar spätestens im November.<br />
g Verfahren bei Nichtbestehen<br />
Wird die Dokumentation nicht fristgerecht abgegeben, wird sie mit der Note „ungenügend“ bewertet.<br />
Wird nur die Dokumentation nicht mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet, können<br />
Sie diesen Prüfungsteil auf Antrag innerhalb des laufenden Prüfungsverfahrens einmal wiederholen,<br />
wobei Sie die DUE im gleichen Fach schreiben müssen. Im Übrigen gelten die Absätze<br />
1 bis 5 des § 19 der APrOGymn entsprechend.