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INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...

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Die Teilnehmer eines Kurses wählen pro 30 Teilnehmer einen Sprecher. Sie vertreten die Belange<br />

des Kurses, führen Veranstaltungen durch <strong>und</strong> wirken an der Gestaltung der <strong>Seminar</strong>arbeit<br />

mit. Die Sprecher sind Mitglieder der <strong>Seminar</strong>konferenz <strong>und</strong> im Ausbildungspersonalrat vertreten.<br />

In der <strong>Seminar</strong>konferenz, an der auch die Fachleiter <strong>und</strong> Lehrbeauftragten teilnehmen,<br />

werden alle Belange des <strong>Seminar</strong>s diskutiert <strong>und</strong> entschieden.<br />

Die Wahlen dazu finden immer im Rahmen unserer Kompaktphase I statt.<br />

VII DIE ZWEITE DIENSTPRÜFUNG<br />

Der Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsordnung können Sie entnehmen, dass Ihre Prüfung sich aus vier<br />

Teilen zusammensetzt:<br />

• Schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit (§ 19 APrOGymn)<br />

• Prüfungslehrproben (§ 21 APrOGymn: „Beurteilung der Unterrichtspraxis“)<br />

• Mündliche Prüfungen (§§ 18, 20 <strong>und</strong> 22 APrOGymn)<br />

• Schulleiterbeurteilung (§ 13 Abs. 5 APrOGymn)<br />

Die Zuständigkeit <strong>für</strong> die Prüfungsorganisation, Zuweisung der Prüfungsvorsitzenden usw. liegt<br />

beim Landeslehrerprüfungsamt – Außenstelle Tübingen –, Keplerstr. 2, Ansprechpartner sind<br />

Herr LRSD Mayer <strong>und</strong> Frau Schenk-Schlecht. Auf der Homepage www.llpa-bw.de können Sie<br />

weitere Informationen auch zur 2. Dienstprüfung abrufen.<br />

Bei Erkrankungen, die prüfungsrelevant sind, also im Zusammenhang mit der schriftlichen<br />

Dokumentation, den Lehrproben oder der mündlichen Prüfung stehen, wird vom Landeslehrerprüfungsamt<br />

ein ärztliches Attest verlangt, das die medizinischen Bef<strong>und</strong>tatsachen (Diagnose)<br />

<strong>und</strong> die Dauer der Erkrankung enthält. In jedem Fall müssen Sie zusätzlich so früh wie<br />

möglich dem <strong>Seminar</strong> <strong>und</strong> ggf. der Schule telefonisch Bescheid geben.<br />

VII. 1 Schriftliche Dokumentation (§ 19 APrOGymn)<br />

g Schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit – DUE<br />

Sie haben die Wahl, in welchem Ihrer Fächer Sie die Arbeit verfassen<br />

wollen (nicht möglich ist die Wahl des freiwilligen 3. Faches). Die Arbeit<br />

muss Ihre Fähigkeit zeigen, „eine Unterrichtseinheit in einem Ihrer<br />

Ausbildungsfächer, einem Fächerverb<strong>und</strong> oder im bilingualen Unterricht<br />

über einen etwa acht Unterrichtsst<strong>und</strong>en umfassenden Zeitraum unter<br />

Berücksichtigung konzeptioneller <strong>und</strong> diagnostisch-analytischer Aspekte<br />

zu planen, erfolgreich durchzuführen <strong>und</strong> die Ergebnisse zu reflektieren. Die Unterrichtseinheit<br />

soll nach Möglichkeit innovative pädagogische <strong>und</strong> fachdidaktische Elemente, Themen der Fach<strong>und</strong><br />

Berufsethik, der Diagnostik <strong>und</strong> Förderung oder fächerverbindende Themen <strong>und</strong> Fragen berücksichtigen.“<br />

(§ 19 APrOGymn).<br />

Mit der Wahl des Faches <strong>für</strong> die Dokumentation legen Sie gleichzeitig fest, dass die Fremdprüfung<br />

in der Lehrprobe in der Regel im anderen Fach erfolgt.<br />

Die DUE kann nur im Rahmen einer selbstständig unterrichteten (nicht begleiteten) Unterrichtseinheit<br />

geschrieben werden. Diese Unterrichtseinheit können Sie auch in einer Leihklasse halten.<br />

Als Naturwissenschaftler können Sie die DUE auch in NwT schreiben. Der Schwerpunkt des<br />

Themas muss jedoch einem naturwissenschaftlichen „Basisfach“ zugeordnet sein, u.a. auch deshalb,<br />

weil das fachdidaktische Kolloquium im entsprechenden Basisfach von der DUE ausgeht,<br />

die in max. 10 Minuten vor dem Kolloquium vorgestellt wird. Ist ein weiteres naturwissenschaftliches<br />

Fach wesentlich mit Gegenstand der Unterrichtseinheit, kann der federführende Ausbilder<br />

den Kollegen des anderen Faches in die Bewertung <strong>und</strong> auch in das mündliche Kolloquium einbeziehen.

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