INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...
INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...
INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
32<br />
Die Teilnehmer eines Kurses wählen pro 30 Teilnehmer einen Sprecher. Sie vertreten die Belange<br />
des Kurses, führen Veranstaltungen durch <strong>und</strong> wirken an der Gestaltung der <strong>Seminar</strong>arbeit<br />
mit. Die Sprecher sind Mitglieder der <strong>Seminar</strong>konferenz <strong>und</strong> im Ausbildungspersonalrat vertreten.<br />
In der <strong>Seminar</strong>konferenz, an der auch die Fachleiter <strong>und</strong> Lehrbeauftragten teilnehmen,<br />
werden alle Belange des <strong>Seminar</strong>s diskutiert <strong>und</strong> entschieden.<br />
Die Wahlen dazu finden immer im Rahmen unserer Kompaktphase I statt.<br />
VII DIE ZWEITE DIENSTPRÜFUNG<br />
Der Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsordnung können Sie entnehmen, dass Ihre Prüfung sich aus vier<br />
Teilen zusammensetzt:<br />
• Schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit (§ 19 APrOGymn)<br />
• Prüfungslehrproben (§ 21 APrOGymn: „Beurteilung der Unterrichtspraxis“)<br />
• Mündliche Prüfungen (§§ 18, 20 <strong>und</strong> 22 APrOGymn)<br />
• Schulleiterbeurteilung (§ 13 Abs. 5 APrOGymn)<br />
Die Zuständigkeit <strong>für</strong> die Prüfungsorganisation, Zuweisung der Prüfungsvorsitzenden usw. liegt<br />
beim Landeslehrerprüfungsamt – Außenstelle Tübingen –, Keplerstr. 2, Ansprechpartner sind<br />
Herr LRSD Mayer <strong>und</strong> Frau Schenk-Schlecht. Auf der Homepage www.llpa-bw.de können Sie<br />
weitere Informationen auch zur 2. Dienstprüfung abrufen.<br />
Bei Erkrankungen, die prüfungsrelevant sind, also im Zusammenhang mit der schriftlichen<br />
Dokumentation, den Lehrproben oder der mündlichen Prüfung stehen, wird vom Landeslehrerprüfungsamt<br />
ein ärztliches Attest verlangt, das die medizinischen Bef<strong>und</strong>tatsachen (Diagnose)<br />
<strong>und</strong> die Dauer der Erkrankung enthält. In jedem Fall müssen Sie zusätzlich so früh wie<br />
möglich dem <strong>Seminar</strong> <strong>und</strong> ggf. der Schule telefonisch Bescheid geben.<br />
VII. 1 Schriftliche Dokumentation (§ 19 APrOGymn)<br />
g Schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit – DUE<br />
Sie haben die Wahl, in welchem Ihrer Fächer Sie die Arbeit verfassen<br />
wollen (nicht möglich ist die Wahl des freiwilligen 3. Faches). Die Arbeit<br />
muss Ihre Fähigkeit zeigen, „eine Unterrichtseinheit in einem Ihrer<br />
Ausbildungsfächer, einem Fächerverb<strong>und</strong> oder im bilingualen Unterricht<br />
über einen etwa acht Unterrichtsst<strong>und</strong>en umfassenden Zeitraum unter<br />
Berücksichtigung konzeptioneller <strong>und</strong> diagnostisch-analytischer Aspekte<br />
zu planen, erfolgreich durchzuführen <strong>und</strong> die Ergebnisse zu reflektieren. Die Unterrichtseinheit<br />
soll nach Möglichkeit innovative pädagogische <strong>und</strong> fachdidaktische Elemente, Themen der Fach<strong>und</strong><br />
Berufsethik, der Diagnostik <strong>und</strong> Förderung oder fächerverbindende Themen <strong>und</strong> Fragen berücksichtigen.“<br />
(§ 19 APrOGymn).<br />
Mit der Wahl des Faches <strong>für</strong> die Dokumentation legen Sie gleichzeitig fest, dass die Fremdprüfung<br />
in der Lehrprobe in der Regel im anderen Fach erfolgt.<br />
Die DUE kann nur im Rahmen einer selbstständig unterrichteten (nicht begleiteten) Unterrichtseinheit<br />
geschrieben werden. Diese Unterrichtseinheit können Sie auch in einer Leihklasse halten.<br />
Als Naturwissenschaftler können Sie die DUE auch in NwT schreiben. Der Schwerpunkt des<br />
Themas muss jedoch einem naturwissenschaftlichen „Basisfach“ zugeordnet sein, u.a. auch deshalb,<br />
weil das fachdidaktische Kolloquium im entsprechenden Basisfach von der DUE ausgeht,<br />
die in max. 10 Minuten vor dem Kolloquium vorgestellt wird. Ist ein weiteres naturwissenschaftliches<br />
Fach wesentlich mit Gegenstand der Unterrichtseinheit, kann der federführende Ausbilder<br />
den Kollegen des anderen Faches in die Bewertung <strong>und</strong> auch in das mündliche Kolloquium einbeziehen.