INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...
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der Prüfungszeit einen begleiteten Lehrauftrag im Umfang der noch fehlenden St<strong>und</strong>en übernehmen.<br />
Im Übrigen beschränken Sie sich auf den Unterricht im vorgesehenen Lehrprobenzeitraum.<br />
Sie können die ausgewählte Klasse zum Kennenlernen auch einige St<strong>und</strong>en vor Beginn<br />
des Lehrprobenzeitraums betreut unterrichten – vorausgesetzt, der Fachlehrer ist einverstanden.<br />
(Für die Bedingungen der Lehrprobe vergleichen Sie VII.2, <strong>für</strong> die mündliche Prüfung VII.3.2.)<br />
g Kein durchgehend selbstständiger Lehrauftrag<br />
Ein durchgehend selbstständiger Lehrauftrag ist in einem freiwilligen dritten Fach nicht zulässig.<br />
Jeder Unterricht im freiwilligen Fach erfolgt zusätzlich zum Pflichtprogramm. Die Belastungsgrenze<br />
von 12 St<strong>und</strong>en darf jedoch auch unter Einbeziehung des Unterrichts im freiwilligen<br />
Fach nie überschritten werden!<br />
2. Variante: Pflichtkombination von drei Fächern<br />
Wenn Sie eine Pflichtkombination wie z. B. Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e, Geographie haben,<br />
müssen Sie sich in jedem Fach einen durchgehenden Lehrauftrag geben lassen. Im ersten<br />
Ausbildungsabschnitt haben Sie pro Fach etwa 20 St<strong>und</strong>en begleitet unterrichtet <strong>und</strong> dabei alle<br />
Stufen (soweit vorhanden) abgedeckt. Insgesamt waren dies mindestens 60 Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />
<strong>und</strong> in jedem Fach pro Stufe in der Regel mindestens 7 St<strong>und</strong>en. Im 2. Ausbildungsabschnitt<br />
brauchen Sie zu Ihren selbstständig durchgehenden Lehraufträgen noch in zwei der drei Fächer<br />
nach Ihrer Wahl einen begleiteten Lehrauftrag. Diese sollten nach Möglichkeit auf verschiedenen<br />
Stufen durchgeführt werden. (Für die Bedingungen der Lehrprobe vergleichen Sie VII.2, <strong>für</strong> die<br />
mündliche Prüfung VII.3.2.)<br />
V. 3. 6 Sonderfall: Ausbildung in bilingualem Unterricht (Englisch oder Französisch)<br />
Am Tübinger <strong>Seminar</strong> können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer Zusatzausbildung<br />
teilnehmen, die <strong>für</strong> das bilinguale Unterrichten (= Unterricht in einem Sachfach in der Zielsprache)<br />
vorbereitet. Über die nachfolgenden Ausführungen hinaus erhalten Sie Informationen in<br />
einer Vorbesprechung, zu der im Januar eingeladen wird.<br />
g Zulassungsbedingungen <strong>und</strong> Konsequenzen <strong>für</strong> die Einstellung<br />
Sie können am Regelprogramm einschließlich Lehrprobe, Kolloquium <strong>und</strong> Zertifizierung durch<br />
das LLPA teilnehmen, wenn Sie die folgende Fächerkombination mitbringen <strong>und</strong> Ihr Fach auch<br />
in der Fremdsprache unterrichten können:<br />
Englisch + Geographie, Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e <strong>und</strong>/oder eine Naturwissenschaft,<br />
Französisch + Geographie, Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e, soweit der Ausbilder des Sachfachs<br />
die französische Sprache hinreichend beherrscht. In diesem Fall erhalten Sie eine Bescheinigung,<br />
die auch vom Landeslehrerprüfungsamt gesiegelt <strong>und</strong> unterschrieben wird. Dann führt das erfolgreiche<br />
Bestehen der Prüfung zu einer Kennzeichnung in der landesweiten Einstellungsliste. Dies<br />
kann bei entsprechendem Bedarf trotz schlechterer Leistungsziffer zu einer bevorzugten Einstellung<br />
führen.<br />
Sie können – falls noch Plätze frei sind – auch dann an der Ausbildung teilnehmen, wenn Sie ein<br />
anderes als die genannten Sachfächer unterrichten (z. B. Sport, Musik, Religion). In diesem Fall<br />
erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss eine Bescheinigung des <strong>Seminar</strong>s, die nicht zu einem<br />
Eintrag in die Einstellungsliste des Kultusministeriums führt, weil derzeit diese Fächer an Gymnasien<br />
mit bilingualem Zug nicht in der Fremdsprache unterrichtet werden.<br />
Gegen Ende des 1. Ausbildungsabschnitts besucht Sie die Schulleitung, um festzustellen, ob der<br />
Ausbildungsunterricht erfolgreich verläuft. Sollte dies nicht der Fall sein, kann einmal um vier<br />
Wochen verlängert werden.<br />
Hinweis: Wenn Sie trotz fehlenden Sprachstudiums aus anderen Gründen herausragende Sprachkenntnisse<br />
in Englisch oder Französisch besitzen <strong>und</strong> ein entsprechendes Sachfach studiert haben,<br />
ist <strong>für</strong> die Zulassung zur Ausbildung ein Kolloquium erforderlich.