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INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...

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der Prüfungszeit einen begleiteten Lehrauftrag im Umfang der noch fehlenden St<strong>und</strong>en übernehmen.<br />

Im Übrigen beschränken Sie sich auf den Unterricht im vorgesehenen Lehrprobenzeitraum.<br />

Sie können die ausgewählte Klasse zum Kennenlernen auch einige St<strong>und</strong>en vor Beginn<br />

des Lehrprobenzeitraums betreut unterrichten – vorausgesetzt, der Fachlehrer ist einverstanden.<br />

(Für die Bedingungen der Lehrprobe vergleichen Sie VII.2, <strong>für</strong> die mündliche Prüfung VII.3.2.)<br />

g Kein durchgehend selbstständiger Lehrauftrag<br />

Ein durchgehend selbstständiger Lehrauftrag ist in einem freiwilligen dritten Fach nicht zulässig.<br />

Jeder Unterricht im freiwilligen Fach erfolgt zusätzlich zum Pflichtprogramm. Die Belastungsgrenze<br />

von 12 St<strong>und</strong>en darf jedoch auch unter Einbeziehung des Unterrichts im freiwilligen<br />

Fach nie überschritten werden!<br />

2. Variante: Pflichtkombination von drei Fächern<br />

Wenn Sie eine Pflichtkombination wie z. B. Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e, Geographie haben,<br />

müssen Sie sich in jedem Fach einen durchgehenden Lehrauftrag geben lassen. Im ersten<br />

Ausbildungsabschnitt haben Sie pro Fach etwa 20 St<strong>und</strong>en begleitet unterrichtet <strong>und</strong> dabei alle<br />

Stufen (soweit vorhanden) abgedeckt. Insgesamt waren dies mindestens 60 Unterrichtsst<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> in jedem Fach pro Stufe in der Regel mindestens 7 St<strong>und</strong>en. Im 2. Ausbildungsabschnitt<br />

brauchen Sie zu Ihren selbstständig durchgehenden Lehraufträgen noch in zwei der drei Fächer<br />

nach Ihrer Wahl einen begleiteten Lehrauftrag. Diese sollten nach Möglichkeit auf verschiedenen<br />

Stufen durchgeführt werden. (Für die Bedingungen der Lehrprobe vergleichen Sie VII.2, <strong>für</strong> die<br />

mündliche Prüfung VII.3.2.)<br />

V. 3. 6 Sonderfall: Ausbildung in bilingualem Unterricht (Englisch oder Französisch)<br />

Am Tübinger <strong>Seminar</strong> können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einer Zusatzausbildung<br />

teilnehmen, die <strong>für</strong> das bilinguale Unterrichten (= Unterricht in einem Sachfach in der Zielsprache)<br />

vorbereitet. Über die nachfolgenden Ausführungen hinaus erhalten Sie Informationen in<br />

einer Vorbesprechung, zu der im Januar eingeladen wird.<br />

g Zulassungsbedingungen <strong>und</strong> Konsequenzen <strong>für</strong> die Einstellung<br />

Sie können am Regelprogramm einschließlich Lehrprobe, Kolloquium <strong>und</strong> Zertifizierung durch<br />

das LLPA teilnehmen, wenn Sie die folgende Fächerkombination mitbringen <strong>und</strong> Ihr Fach auch<br />

in der Fremdsprache unterrichten können:<br />

Englisch + Geographie, Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e <strong>und</strong>/oder eine Naturwissenschaft,<br />

Französisch + Geographie, Geschichte, Gemeinschaftsk<strong>und</strong>e, soweit der Ausbilder des Sachfachs<br />

die französische Sprache hinreichend beherrscht. In diesem Fall erhalten Sie eine Bescheinigung,<br />

die auch vom Landeslehrerprüfungsamt gesiegelt <strong>und</strong> unterschrieben wird. Dann führt das erfolgreiche<br />

Bestehen der Prüfung zu einer Kennzeichnung in der landesweiten Einstellungsliste. Dies<br />

kann bei entsprechendem Bedarf trotz schlechterer Leistungsziffer zu einer bevorzugten Einstellung<br />

führen.<br />

Sie können – falls noch Plätze frei sind – auch dann an der Ausbildung teilnehmen, wenn Sie ein<br />

anderes als die genannten Sachfächer unterrichten (z. B. Sport, Musik, Religion). In diesem Fall<br />

erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss eine Bescheinigung des <strong>Seminar</strong>s, die nicht zu einem<br />

Eintrag in die Einstellungsliste des Kultusministeriums führt, weil derzeit diese Fächer an Gymnasien<br />

mit bilingualem Zug nicht in der Fremdsprache unterrichtet werden.<br />

Gegen Ende des 1. Ausbildungsabschnitts besucht Sie die Schulleitung, um festzustellen, ob der<br />

Ausbildungsunterricht erfolgreich verläuft. Sollte dies nicht der Fall sein, kann einmal um vier<br />

Wochen verlängert werden.<br />

Hinweis: Wenn Sie trotz fehlenden Sprachstudiums aus anderen Gründen herausragende Sprachkenntnisse<br />

in Englisch oder Französisch besitzen <strong>und</strong> ein entsprechendes Sachfach studiert haben,<br />

ist <strong>für</strong> die Zulassung zur Ausbildung ein Kolloquium erforderlich.

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