INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...
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Bereits bei der Planung der Lehraufträge <strong>für</strong> den selbstständigen Unterricht sollten Sie die Kombinationsmöglichkeiten<br />
der Lehrproben beachten. Diese finden Sie unter VII.2. „Verteilung der<br />
Lehrproben“.<br />
Die Reihenfolge der Lehrproben können Sie Ihrem Schulleiter vorschlagen, er entscheidet. Nach<br />
der Abstimmung füllen Sie am PC das Formular des LLPA aus, das Sie im Internet unter<br />
http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/1281055/index.html?ROOT=1180555 finden<br />
<strong>und</strong> lassen es vom Schulleiter unterschreiben. Das Formular faxen Sie dann an das LLPA<br />
(07071/2002004). Vom LLPA kommt dann etwa im November die Rückmeldung, die Ihre vorgeschlagene<br />
Zuordnung von Klassen zu Lehrprobenphasen in der Regel bestätigt <strong>und</strong> Ihnen auch<br />
die jeweiligen Prüfungsvorsitzenden nennt.<br />
Ergänzende Erläuterungen <strong>und</strong> Hinweise zu Sonderfällen finden Sie in den folgenden Passagen<br />
sowie in den Abschnitten V.3.5 sowie VII.2 <strong>und</strong> VII.5.<br />
V. 3. 3 Planung des begleiteten Ausbildungsunterrichts<br />
In jedem Ihrer Pflichtfächer (bei einer Pflichtkombination von drei Fächern jedoch nur in zwei<br />
Fächern Ihrer Wahl) müssen Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung im 2. Ausbildungsabschnitt noch<br />
mindestens eine Einheit begleiteten Unterricht (zum Umfang siehe V.2) in einer Klasse durchführen,<br />
in der Sie keinen selbstständigen Lehrauftrag haben. Diese Unterrichtseinheiten sollen,<br />
soweit keine organisatorischen Gründe entgegen stehen, auf verschiedenen Schulstufen gehalten<br />
werden. Der einführende Lehrer oder Ihr Mentor bespricht mit Ihnen die Unterrichtseinheit<br />
aufgr<strong>und</strong> Ihrer Planung vor, ist während des Unterrichts anwesend <strong>und</strong> bespricht diesen anschließend<br />
mit Ihnen.<br />
Es ist zulässig, einen begleiteten Lehrauftrag in der Klasse durchzuführen, die Sie <strong>für</strong> eine Lehrprobenphase<br />
vorübergehend selbstständig unterrichten. Dies kann auch unmittelbar vor Beginn<br />
der Lehrprobenphase geschehen.<br />
Die Planung <strong>und</strong> Verteilung auf Klasse <strong>und</strong> Schuljahr muss etwa in den ersten sechs Wochen des<br />
Schuljahres erfolgen. Das Regierungspräsidium verlangt die Gesamtübersicht über Ihre durchgehend<br />
selbstständigen, befristet selbstständigen <strong>und</strong> begleiteten Lehraufträge im 2. Ausbildungsabschnitt<br />
von den Schulleitern in der Regel bis Ende Oktober. Eine zweite Fertigung geht an die<br />
<strong>Seminar</strong>leitung.<br />
Es ist sinnvoll, beide Unterrichtseinheiten in die Zeit bis Weihnachten zu legen, damit sich die<br />
Ausbildung durch Übung <strong>und</strong> Beratung <strong>für</strong> Ihre Lehrproben auszahlt. Es ist aber auch zulässig,<br />
beide Übungslehraufträge in die Zeit nach Abschluss der Prüfungen zu legen.