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INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...

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Gruppengröße im Sport: Einen Sonderfall stellt das Fach Sport dar: In allen Klassenstufen<br />

müssen in einer Prüfungslehrprobe mindestens 12 Schüler bzw. Schülerinnen aktiv mitwirken.<br />

Sie sollten daher mit Ihrem Schulleiter darauf achten, dass die Gruppengröße des Ihnen zugewiesenen<br />

Lehrauftrags im Fach Sport zu Beginn des Schuljahres deutlich über der Mindestgruppengröße<br />

liegt, sonst müsste vielleicht aufgr<strong>und</strong> von Krankheitsausfällen die Prüfungslehrprobe abgesagt<br />

werden.<br />

g Arbeitsgemeinschaften<br />

Insbesondere in Fächern wie Musik <strong>und</strong> Sport kann es vorkommen, dass der Schulleiter Sie fragt,<br />

ob Sie im Rahmen Ihres Deputats nicht eine Arbeitsgemeinschaft (z. B. Chor, Orchester, Basketball-AG)<br />

leiten wollen.<br />

Die Anrechnung einer Arbeitsgemeinschaft ist jedoch nur möglich, wenn es sich um einen Unterricht<br />

handelt, der aufgr<strong>und</strong> klarer stofflicher Vorgaben mit entsprechender inhaltlicher Progression<br />

<strong>und</strong> Leistungskontrollen dem Regelunterricht vergleichbar ist. Dies gilt üblicherweise<br />

nur <strong>für</strong> wenige Sonderfälle wie z. B. Informatik in Klasse 10.<br />

In Sport <strong>und</strong> Musik kann eine Arbeitsgemeinschaft ins Deputat übernommen werden, wenn auch<br />

ohne sie die Mindestzahl von durchschnittlich 10 Wochenst<strong>und</strong>en Deputatsverpflichtung erreicht<br />

wird. Sie müssen jedoch beachten, dass Sie auch unter Berücksichtigung der AG-St<strong>und</strong>en niemals<br />

mehr als 12 Wochenst<strong>und</strong>en unterrichten dürfen. Es empfiehlt sich daher, höchstens eine<br />

einstündige AG zu übernehmen <strong>und</strong> eine zweistündige nur dann, wenn sie auf das erste Halbjahr<br />

beschränkt wird, also durchschnittlich einstündig ist.<br />

V. 3. 2 Planung des befristet selbstständigen Unterrichts<br />

g Allgemeines<br />

Kurz nach Beginn Ihrer Ausbildung steht bereits der gesamte Zeitplan fest, einschließlich der<br />

Lehrprobenphasen. Er hängt am Informationsbrett im Obergeschoss des <strong>Seminar</strong>s aus. Schon<br />

nach wenigen Wochen im neuen Schuljahr muss die Schulleitung dem Landeslehrerprüfungsamt<br />

mitteilen, in welcher Klasse Sie in welcher Lehrprobenphase geprüft werden wollen (vgl.<br />

VII.2).<br />

Für die Meldung Ihres Deputats einschließlich der begleiteten Lehraufträge an das Regierungspräsidium<br />

<strong>und</strong> das <strong>Seminar</strong> hat die Schule etwas mehr Zeit. Sie ist in der Regel Ende Oktober<br />

fällig.<br />

Den <strong>für</strong> die Lehrprobenphasen (in der Regel je 3 Wochen) ggf. notwendigen vorübergehend<br />

selbstständigen Unterricht müssen Sie gleich zu Beginn des Schuljahres mit den Fachlehrern<br />

der von Ihnen gewünschten Klassen fest vereinbaren. In der Lehrprobenphase unterrichten Sie<br />

die übernommene Klasse selbstständig, d.h. dass der Fachlehrer sich dann nicht in der Klasse<br />

aufhalten darf.<br />

g Vereinbarung der Lehraufträge<br />

Die Schulleitung <strong>und</strong> Ihr Mentor helfen Ihnen, falls nötig, bei der Vereinbarung Ihrer Lehraufträge.<br />

Fragen Sie auch den Fach- <strong>und</strong> den Klassenlehrer, ob bereits feststehende Termine wie Klassenfahrten,<br />

Schullandheimaufenthalte oder Projekttage in die Lehrprobenphase fallen. Dann dürfen<br />

Sie solche Klassen nicht vorschlagen. Stimmen Sie in großen Fachdidaktikkursen rechtzeitig<br />

vorher die gleichmäßige Verteilung der Lehrproben auf die Phasen unter Berücksichtigung der<br />

Fremdprüfer ab. Ihr Fachleiter/Fremdprüfer hat sonst Probleme, geeignete Lehrprobentermine<br />

festzulegen. Haben Sie die Übernahme einer Klasse vereinbart, bitten Sie auch den Klassenlehrer,<br />

dass er bei später erfolgenden Planungen die Lehrprobenphase von außerunterrichtlichen<br />

Unternehmungen freihält.<br />

g Kombinationsmöglichkeiten der Lehrproben

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