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INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...

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Deshalb ist es sinnvoll, nach den Osterferien erste Kontakte mit dem Abteilungsleiter bzw. dem<br />

Fachsprecher Ihrer Unterrichtsfächer aufzunehmen <strong>und</strong> Ihre Wünsche zu nennen. Sollte dies an<br />

Ihrer Schule in erster Linie direkt über die Schulleitung erfolgen, sollten Sie nach den Pfingstferien<br />

bei der Schulleitung Ihre Wünsche nennen <strong>und</strong> begründen. Dies ist gerade im Hinblick auf<br />

den frühen Abgabetermin des Meldebogens mit der Verteilung der Klassen auf die Lehrprobenphasen<br />

sinnvoll (vgl. V.3.2 <strong>und</strong> VII.2).<br />

Wichtig: Informieren Sie Ihre Schulleitung über die Termine Ihrer regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen<br />

am <strong>Seminar</strong> im 2. Ausbildungsabschnitt, damit diese bei der St<strong>und</strong>enplanung<br />

berücksichtigt werden.<br />

g Rahmenbedingungen<br />

Im Hinblick auf die Prüfungslehrproben müssen Sie bestimmte Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die<br />

Lehraufträge erfüllen. Deshalb gehen Sie bei Ihrer Planung am besten in drei Schritten vor:<br />

V. 3. 1 Planung des selbstständigen durchlaufenden Unterrichts<br />

Diesen Bereich sprechen Sie in einem Gespräch mit der Schulleitung an. Es geht hier um Ihre<br />

Lehraufträge, die Sie von Anfang bis Ende des Schuljahres selbstständig, vom Elternabend bis<br />

zur Note <strong>für</strong> das Versetzungszeugnis, voll verantwortlich übernehmen. In diesen Klassen legen<br />

Sie in der Regel eine Lehrprobe ab. Berücksichtigen Sie auch Ihre Vorstellungen im Hinblick auf<br />

Ihre schriftliche Dokumentation einer Unterrichtseinheit: In welcher Klassenstufe lässt sich ein<br />

bestimmtes Thema am Besten verwirklichen? (Die Themenvergabe durch Ihren Fachleiter erfolgt<br />

in den letzten drei Wochen des 1. Ausbildungsabschnitts, spätestens in der 1. Schulwoche des 2.<br />

Ausbildungsabschnitts!)<br />

Wünschenswert ist es, wenn Ihnen die Schulleitung durchgehende Lehraufträge zuweist, die verschiedene<br />

Stufen abdecken: Unterstufe: 5-6/7, Mittelstufe: 7/8-9/10, Oberstufe: 10/11-12. Viele<br />

streben gleich in jedem Fach nach einem Lehrauftrag in der Klassenstufe 10, da man ohnehin in<br />

der Oberstufe eines Faches – soweit es kein Beifach ist – eine Lehrprobe ablegen muss. In den<br />

Klassenstufen 5 oder 12 werden Sie übrigens im Rahmen eines durchlaufenden selbstständigen<br />

Unterrichts in der Regel nicht eingesetzt.<br />

Beachten Sie weiterhin, dass Sie nicht beide Fächer in derselben Klasse unterrichten sollen, in<br />

den Lehrproben auch nicht dürfen. Dies gilt auch <strong>für</strong> die Übernahme einer Fachklasse in Sport<br />

oder Religion, die aus mehreren Klassen zusammengesetzt ist. Wenn Sie auf der gleichen Klassenstufe<br />

ein anderes Fach unterrichten, sollte sichergestellt sein, dass Sie nicht mehr als die Hälfte<br />

der Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen einer Klasse schon aus dem Unterricht im anderen Fach kennen.<br />

Sonst würde dem Ziel, Sie möglichst breit <strong>und</strong> vielfältig auszubilden, nicht entsprochen.<br />

Für Naturwissenschaftler: Bitte beachten Sie, dass Sie NwT nicht selbstständig unterrichten dürfen.<br />

Die Übernahme eines Lehrauftrags im Fach „Naturphänomene“ ist nur in bestimmten Ausnahmefällen<br />

<strong>und</strong> nach Rücksprache mit der <strong>Seminar</strong>leitung möglich.<br />

g Mindestgruppengröße<br />

Gerade in der Oberstufe <strong>und</strong> in den aus verschiedenen Klassen zusammengesetzten Fachgruppen<br />

ist es wichtig, auf die erforderliche Mindestgröße zu achten.<br />

Sie beträgt in den Klassen der Unter- <strong>und</strong> Mittelstufe 15, in der Eingangsklasse der Oberstufe (10<br />

bzw. 11) mindestens 12 Schüler (Empfehlung). In den Jahrgangsstufen des Kurssystems sind<br />

keine Untergrenzen festgelegt. Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt jedoch, dass die Mindestgröße <strong>für</strong> die Kursbildung,<br />

die dem Schulleiter per Erlass vorgeschrieben ist, auch Anhaltspunkt <strong>für</strong> die Prüfungskommission<br />

ist.<br />

Als Stichtag, zu dem diese Mindestgrößen gegeben sein müssen, gilt der Beginn des Schuljahres.<br />

(vgl. auch VII.2). Wird die Mindestgröße in der Lehrprobenst<strong>und</strong>e deutlich unterschritten (etwa<br />

durch Krankheit), entscheidet der Vorsitzende, ob die Lehrprobe neu angesetzt werden muss.

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