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INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...

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Zu Beginn der Ausbildung sind kürzere Sequenzen oder auch Einzelst<strong>und</strong>en möglich. Sie werden<br />

auf das Minimum von 60 St<strong>und</strong>en angerechnet.<br />

Bitte dehnen Sie Ihren Übungslehrauftrag nicht auf mehr als 14 St<strong>und</strong>en aus, denn Sie sollen<br />

Ihre Fähigkeiten in verschiedenen Klassen auf allen Stufen ausprobieren. Mindestens 7 St<strong>und</strong>en<br />

pro Fach <strong>und</strong> Stufe sind zu unterrichten.<br />

Die Schulleitung stellt sicher, dass Sie die erforderliche St<strong>und</strong>enzahl unterrichtet haben. Auch<br />

Ihre Fachleiter halten dazu mit Ihnen engen Kontakt, damit Sie nicht am Ende des 1. Ausbildungsabschnitts<br />

in Zeitnot geraten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Klassen- <strong>und</strong> Studienfahrten<br />

sowie das Abitur manche Planung gefährden. Berücksichtigen Sie ferner die Kompaktphase II<br />

am Ende des Schuljahres (Näheres unter Kompaktphase II).<br />

Sie können natürlich während Ihrer gesamten Ausbildung auch durch den Schulleiter mündliche<br />

Rückmeldungen zu Ihrem Leistungsstand erhalten. Insbesondere am Ende des 1. Ausbildungsabschnitts<br />

müssen Schule <strong>und</strong> <strong>Seminar</strong> feststellen, ob Ihnen selbstständiger Unterricht übertragen<br />

werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der 1. Ausbildungsabschnitt verlängert.<br />

Wir bemühen uns, sich abzeichnende Probleme so rechtzeitig mit Ihnen zu besprechen <strong>und</strong> durch<br />

intensivere Beratung ”in den Griff” zu bekommen, dass Sie hinreichend Gelegenheit erhalten,<br />

Defizite aufzuarbeiten, bevor die Entscheidung <strong>für</strong> eine Verlängerung fällt. Immer wieder hat<br />

sich eine solche Verlängerung als Chance erwiesen, die bessere Examina <strong>und</strong> die Einstellung in<br />

den Schuldienst erst ermöglicht hat (vgl. auch V.5).<br />

Hospitation<br />

Nutzen Sie ständig die Gelegenheit <strong>und</strong> schauen, wie andere Kollegen das Unterrichten bewältigen.<br />

Führen Sie also auch neben dem von Ihnen gehaltenen Unterricht weiterhin Hospitationen<br />

durch. Immerhin werden von Ihnen pro Woche 8–10 St<strong>und</strong>en Unterricht (Übungslehrauftrag <strong>und</strong><br />

Hospitationsst<strong>und</strong>en zusammen) erwartet. Bei eigenem Unterricht von 5–6 St<strong>und</strong>en sind Sie verpflichtet,<br />

weitere 4–5 St<strong>und</strong>en pro Woche zu hospitieren. Dies gilt <strong>für</strong> den gesamten 1. Ausbildungsabschnitt.<br />

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, Referendarskollegen Ihres Faches an Ihrer oder<br />

einer anderen Schule zu besuchen <strong>und</strong> Feedback zu geben. Laden Sie Ihre Referendarskollegen<br />

auch in den eigenen Unterricht ein.<br />

Häufige Fragen zu Lehraufträgen<br />

Es kommt immer wieder zu Nachfragen, die im Folgenden beantwortet werden:<br />

Wie muss ich die zu haltenden Unterrichtsst<strong>und</strong>en auf meine beiden Fächer verteilen?<br />

In etwa im Verhältnis 1 : 1. Dies gilt insbesondere <strong>für</strong> zwei Hauptfächer.<br />

Gibt es <strong>für</strong> die Verteilung einen Unterschied zwischen Kern- <strong>und</strong> Nebenfach?<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich nein. Dennoch ergibt sich bei manchen Fächerkombinationen, z. B. Mathematik/<br />

Chemie, dass ein Fach auf einer Stufe gar nicht unterrichtet wird. In solchen Fällen können Sie<br />

von folgender Faustregel ausgehen: Der Anteil Ihres Unterrichts im Fach A, das auf allen Stufen<br />

unterrichtet wird, beträgt etwa 3/5 gemessen an der Gesamtzahl der zu haltenden St<strong>und</strong>en, der<br />

Anteil im Fach B nur 2/5, da es nur auf der Mittel- <strong>und</strong> Oberstufe unterrichtet wird. Damit entfällt<br />

in unserem Beispiel auf das Fach Chemie ein Anteil von etwa 25 St<strong>und</strong>en, auf die Mathematik<br />

etwa 35 St<strong>und</strong>en.<br />

Gibt es einen Unterschied zwischen Hauptfach <strong>und</strong> Beifach?<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ja. In einem Hauptfach können Sie die Fakultas <strong>für</strong> den Unterricht bis zum Abitur<br />

erwerben, im Beifach nur die Lehrbefähigung bis einschließlich Mittelstufe (bis Klasse 10). Damit<br />

dürfen Sie – ähnlich wie im oben genannten Beispiel zum Nebenfach Chemie – von 25 Stun-

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