INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...
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Zu Beginn der Ausbildung sind kürzere Sequenzen oder auch Einzelst<strong>und</strong>en möglich. Sie werden<br />
auf das Minimum von 60 St<strong>und</strong>en angerechnet.<br />
Bitte dehnen Sie Ihren Übungslehrauftrag nicht auf mehr als 14 St<strong>und</strong>en aus, denn Sie sollen<br />
Ihre Fähigkeiten in verschiedenen Klassen auf allen Stufen ausprobieren. Mindestens 7 St<strong>und</strong>en<br />
pro Fach <strong>und</strong> Stufe sind zu unterrichten.<br />
Die Schulleitung stellt sicher, dass Sie die erforderliche St<strong>und</strong>enzahl unterrichtet haben. Auch<br />
Ihre Fachleiter halten dazu mit Ihnen engen Kontakt, damit Sie nicht am Ende des 1. Ausbildungsabschnitts<br />
in Zeitnot geraten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Klassen- <strong>und</strong> Studienfahrten<br />
sowie das Abitur manche Planung gefährden. Berücksichtigen Sie ferner die Kompaktphase II<br />
am Ende des Schuljahres (Näheres unter Kompaktphase II).<br />
Sie können natürlich während Ihrer gesamten Ausbildung auch durch den Schulleiter mündliche<br />
Rückmeldungen zu Ihrem Leistungsstand erhalten. Insbesondere am Ende des 1. Ausbildungsabschnitts<br />
müssen Schule <strong>und</strong> <strong>Seminar</strong> feststellen, ob Ihnen selbstständiger Unterricht übertragen<br />
werden kann. Ist dies nicht der Fall, wird der 1. Ausbildungsabschnitt verlängert.<br />
Wir bemühen uns, sich abzeichnende Probleme so rechtzeitig mit Ihnen zu besprechen <strong>und</strong> durch<br />
intensivere Beratung ”in den Griff” zu bekommen, dass Sie hinreichend Gelegenheit erhalten,<br />
Defizite aufzuarbeiten, bevor die Entscheidung <strong>für</strong> eine Verlängerung fällt. Immer wieder hat<br />
sich eine solche Verlängerung als Chance erwiesen, die bessere Examina <strong>und</strong> die Einstellung in<br />
den Schuldienst erst ermöglicht hat (vgl. auch V.5).<br />
Hospitation<br />
Nutzen Sie ständig die Gelegenheit <strong>und</strong> schauen, wie andere Kollegen das Unterrichten bewältigen.<br />
Führen Sie also auch neben dem von Ihnen gehaltenen Unterricht weiterhin Hospitationen<br />
durch. Immerhin werden von Ihnen pro Woche 8–10 St<strong>und</strong>en Unterricht (Übungslehrauftrag <strong>und</strong><br />
Hospitationsst<strong>und</strong>en zusammen) erwartet. Bei eigenem Unterricht von 5–6 St<strong>und</strong>en sind Sie verpflichtet,<br />
weitere 4–5 St<strong>und</strong>en pro Woche zu hospitieren. Dies gilt <strong>für</strong> den gesamten 1. Ausbildungsabschnitt.<br />
Nutzen Sie auch die Möglichkeit, Referendarskollegen Ihres Faches an Ihrer oder<br />
einer anderen Schule zu besuchen <strong>und</strong> Feedback zu geben. Laden Sie Ihre Referendarskollegen<br />
auch in den eigenen Unterricht ein.<br />
Häufige Fragen zu Lehraufträgen<br />
Es kommt immer wieder zu Nachfragen, die im Folgenden beantwortet werden:<br />
Wie muss ich die zu haltenden Unterrichtsst<strong>und</strong>en auf meine beiden Fächer verteilen?<br />
In etwa im Verhältnis 1 : 1. Dies gilt insbesondere <strong>für</strong> zwei Hauptfächer.<br />
Gibt es <strong>für</strong> die Verteilung einen Unterschied zwischen Kern- <strong>und</strong> Nebenfach?<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich nein. Dennoch ergibt sich bei manchen Fächerkombinationen, z. B. Mathematik/<br />
Chemie, dass ein Fach auf einer Stufe gar nicht unterrichtet wird. In solchen Fällen können Sie<br />
von folgender Faustregel ausgehen: Der Anteil Ihres Unterrichts im Fach A, das auf allen Stufen<br />
unterrichtet wird, beträgt etwa 3/5 gemessen an der Gesamtzahl der zu haltenden St<strong>und</strong>en, der<br />
Anteil im Fach B nur 2/5, da es nur auf der Mittel- <strong>und</strong> Oberstufe unterrichtet wird. Damit entfällt<br />
in unserem Beispiel auf das Fach Chemie ein Anteil von etwa 25 St<strong>und</strong>en, auf die Mathematik<br />
etwa 35 St<strong>und</strong>en.<br />
Gibt es einen Unterschied zwischen Hauptfach <strong>und</strong> Beifach?<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich ja. In einem Hauptfach können Sie die Fakultas <strong>für</strong> den Unterricht bis zum Abitur<br />
erwerben, im Beifach nur die Lehrbefähigung bis einschließlich Mittelstufe (bis Klasse 10). Damit<br />
dürfen Sie – ähnlich wie im oben genannten Beispiel zum Nebenfach Chemie – von 25 Stun-