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INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...

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Bitte bezahlen Sie die Arztrechnung vorab <strong>und</strong> reichen Sie diese dem Regierungspräsidium mit<br />

dem Verweis auf die bereits erfolgte Anerkennung als Dienstunfall zur Weiterleitung an das<br />

Landesamt <strong>für</strong> Besoldung <strong>und</strong> Versorgung ein. Die Erstattung des Gesamtbetrages erfolgt zusammen<br />

mit der Gehaltszahlung durch das Landesamt. Sie geben also keine Mehrfertigung der<br />

Arztrechnungen an Ihre private Krankenversicherung, weil das Land diese Aufwendungen vollständig<br />

übernimmt.<br />

Vermögensbildungsgesetz<br />

Nach der Neufassung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes besteht die Möglichkeit, jährlich<br />

vermögenswirksame Leistungen zulagenbegünstigt anzulegen. Voraussetzung ist, dass Sie als<br />

Ledige/r nicht mehr als 17.900 € im Jahr verdienen, als Verheiratete nicht mehr als 35.800 €.<br />

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt seit 2009:<br />

20 Prozent der folgenden vermögenswirksamen Leistungen, auf maximal 400 € jährlich:<br />

- Sparbeiträge des Arbeitnehmers aufgr<strong>und</strong> eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere<br />

Vermögensbeteiligungen<br />

- Aufwendungen des Arbeitnehmers aufgr<strong>und</strong> eines Wertpapier-Kaufvertrags<br />

- Aufwendungen des Arbeitnehmers aufgr<strong>und</strong> eines Beteiligungs-Vertrags oder eines Beteiligungs-Kaufvertrags<br />

9 Prozent der folgenden vermögenswirksamen Leistungen, auf maximal 470 € jährlich:<br />

- Aufwendungen des Arbeitnehmers nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes<br />

- Aufwendungen des Arbeitnehmers zum Bau, zum Erwerb, zum Ausbau oder zur Erweiterung<br />

eines im Inland gelegenen Wohngebäudes oder einer im Inland gelegenen Eigentumswohnung,<br />

zum Erwerb eines im Inland gelegenen Gr<strong>und</strong>stücks zum Zwecke des Wohnungsbaus u. a.<br />

Die Sparzulage muss im Rahmen der Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt beantragt<br />

werden. Bitte wenden Sie sich an ein Kreditinstitut, das Ihnen genauere Auskünfte erteilt.<br />

Ein Formular <strong>für</strong> einen ”Antrag auf vermögenswirksame Leistungen” <strong>für</strong> das Landesamt <strong>für</strong> Besoldung<br />

<strong>und</strong> Versorgung (LBV) erhalten Sie im Sekretariat.<br />

Bitte teilen Sie per Formblatt 507.pdf oder 507.doc (zu finden im Internet unter<br />

http://www.lbv.bwl.de/vordrucke/) direkt <strong>und</strong> ausschließlich dem LBV mit, wohin die<br />

vermögenswirksamen Leistungen zu überweisen sind. Formschreiben von Ihrer Bank oder<br />

Bausparkasse (z. B. Brief an Arbeitgeber) sind als Anlage dem Formblatt beizulegen <strong>und</strong><br />

ebenfalls direkt <strong>und</strong> ausschließlich an das LBV zu senden. Warten Sie bitte damit, bis Ihnen<br />

eine Personalnummer (mit dem ersten Gehalt) zugeteilt wurde.<br />

Änderung der persönlichen Verhältnisse<br />

Jede Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse (Wohnungswechsel, Heirat, Scheidung, Geburt<br />

eines Kindes, Adressen- <strong>und</strong> Kontoänderung usw.) melden Sie bitte dem <strong>Seminar</strong> <strong>und</strong> dem LBV.<br />

Verwenden Sie hierzu das Formblatt 527.pdf oder 527.doc, das Sie unter<br />

http://www.lbv.bwl.de/vordrucke/ im Internet finden. Ggf. ist dem Formblatt eine entsprechende<br />

Urk<strong>und</strong>e (beglaubigte Kopie) beizufügen. Am <strong>Seminar</strong> leiten Sie die Unterlagen bitte Frau Bou-<br />

Vinals zu.<br />

Dies gilt besonders <strong>für</strong> den Wechsel der Wohnung!

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