02.11.2013 Aufrufe

INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...

INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...

INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

12<br />

Zusätzlich erhalten Sie Tagegeld bei Abwesenheit von der Wohnung<br />

von mindestens 8 Std. 50% von 6,00 €,<br />

von mindestens 14 Std. 50% von 12,00 €,<br />

von 24 Std. (bei mehrtägigen Reisen) 50% von 24,00 €.<br />

Auch das Finanzamt hilft Ihnen ggf. durch Steuerersparnis: Für jeden gefahrenen Kilometer<br />

erkennt das Finanzamt derzeit pauschal 0,30 € an, <strong>für</strong> das Tagegeld die oben genannten Pauschbeträge<br />

in voller Höhe. Sie können also die Differenz zum erstatteten Betrag steuerlich geltend<br />

machen. Bitte beachten Sie die auch die Hinweise auf unserer Homepage.<br />

Achtung! Rechnen Sie Ihre Dienstfahrten vor jedem Ferienabschnitt ab, erstmals also vor Ostern.<br />

Ihr Anspruch auf Erstattung erlischt 6 Monate nach Antritt der Dienstreise!<br />

Einzelheiten zum Reisekostenrecht finden Sie im GEW-Jahrbuch bzw. dem Handbuch ”Schul<strong>und</strong><br />

Beamtenrecht” des Philologenverbands. Beide Bücher erhalten Sie zu Beginn Ihres Referendariats.<br />

Mutterschaftsurlaub<br />

Wenn Sie als Referendarin ein Kind erwarten, erhalten Sie ab der 6. Woche vor dem mutmaßlichen<br />

Geburtstermin Schwangerschaftsurlaub bei vollem Gehalt. Dieser endet acht Wochen nach<br />

dem Geburtstermin. Bitte beantragen Sie diesen unter Vorlage eines ärztlichen Attestes mindestens<br />

10 Wochen vor dem Geburtstermin beim <strong>Seminar</strong>. Unmittelbar nach der Geburt brauchen<br />

wir eine beglaubigte Kopie der Geburtsurk<strong>und</strong>e, ebenso müssen Sie eine dem LBV direkt zusenden.<br />

Das LBV revanchiert sich mit der Überweisung einer Pauschale <strong>für</strong> die Säuglingsausstattung<br />

(entsprechende Rubrik im Beihilfeantrag ankreuzen). Auf den Schwangerschaftsurlaub vor<br />

der Geburt können Sie freiwillig verzichten, wenn Sie z. B. noch an einer Prüfung teilnehmen<br />

wollen. Im letzteren Fall müsste Ihr Arzt Ihnen jedoch die Prüfungsfähigkeit bescheinigen.<br />

Erziehungsurlaub<br />

Im Anschluss an den Mutterschaftsurlaub können Sie Ihr Referendariat <strong>für</strong> einen Erziehungsurlaub<br />

bis längstens zwei Unterrichtshalbjahre (vgl. auch § 10 der APrOGymn) unterbrechen. Dazu<br />

ist ein Antrag – über die <strong>Seminar</strong>leitung an das Regierungspräsidium – erforderlich, <strong>und</strong> zwar<br />

mindestens vier Wochen vor Beginn. Da Sie nach Ablauf Ihres Erziehungsurlaubs wieder sinnvoll<br />

in den Ausbildungsgang eingegliedert werden müssen, sollten Sie Ihre Terminvorstellungen<br />

rechtzeitig mit dem <strong>Seminar</strong>leiter besprechen.<br />

Dienstunfall<br />

Wenn Sie in Ausübung einer dienstlichen Tätigkeit, auch bei einer Fahrt zu einer <strong>Seminar</strong>veranstaltung<br />

oder zur Schule, einen Dienstunfall erleiden, müssen Sie diesen möglichst rasch über das<br />

<strong>Seminar</strong> auf dem im Sekretariat erhältlichen Formblatt dem Regierungspräsidium anzeigen, damit<br />

er als Dienstunfall anerkannt wird. Außer der Darstellung des Hergangs ist die Angabe notwendig,<br />

ob die Haftung eines Dritten (Schädigers) in Betracht kommt. Weiter dürfen Sie den<br />

Unfall nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich herbeigeführt haben. Dies ist die Voraussetzung<br />

da<strong>für</strong>, dass Ihnen die anrechnungsfähigen Kosten ersetzt werden.<br />

Bitte verlangen Sie von den behandelnden Ärzten eine Rechnung, die nur die Leistungen umfasst,<br />

die <strong>für</strong> die Behandlung der Unfallfolgen erbracht wurden, also nicht eine oft übliche Sammelrechnung<br />

über mehrere Arzttermine, auf denen Ihre letzte Grippe auch verzeichnet ist.<br />

Wenn Ihnen zusätzlich ein Sachschaden entstanden ist, müssen Sie ihn begründen <strong>und</strong> möglichst<br />

durch Rechnungen belegen. Achtung: Schäden am Auto werden (im Rahmen enger Grenzen)<br />

nur dann ersetzt, wenn die Fahrt als Dienstreise genehmigt <strong>und</strong> dabei ausdrücklich die Benutzung<br />

Ihres Privatfahrzeugs gestattet wurde.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!