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INHALTSVERZEICHNIS - Staatlichen Seminar für Didaktik und ...

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II.2 Besoldung <strong>und</strong> Versorgung<br />

Landesamt <strong>für</strong> Besoldung <strong>und</strong> Versorgung (LBV)<br />

Im LBV werden die Gehälter <strong>und</strong> Krankenkostenerstattungen aller Beamten <strong>und</strong> Angestellten im<br />

Landesdienst Baden-Württembergs bearbeitet <strong>und</strong> entsprechende Überweisungen veranlasst. Da<br />

im Beamtenrecht der Gedanke der Versorgung dominiert, werden Sie ”alimentiert”, erhalten also<br />

Ihr Gehalt – im Gegensatz zur freien Wirtschaft – monatlich im Voraus. Doch dies geschieht<br />

erst, wenn Sie alle zu Beginn unter ”Start am <strong>Seminar</strong>” genannten Unterlagen im Sekretariat abgegeben<br />

haben. Dann teilt Ihnen das LBV Personalnummern mit, eine <strong>für</strong> die<br />

Gehaltsfragen, die andere <strong>für</strong> die Krankheitsbeihilfe. Diese sind sehr wichtig<br />

<strong>und</strong> müssen bei jedem Schriftwechsel mitgeteilt werden.<br />

Ihr Gehalt beträgt zur Zeit gut 1.200 € brutto. Hinzu kommt, sofern Sie verheiratet<br />

sind, ein Familienzuschlag. Für jedes zu berücksichtigende Kind erhöht<br />

sich der Familienzuschlag, zuzüglich Kindergeld. Näheres finden Sie in einem<br />

Merkblatt, das sich im roten Informationsordner im Referendarzimmer befindet.<br />

Bedenken Sie bei Ihrer Finanzplanung, dass Ihr erstes Gehalt wegen der Bearbeitungszeit<br />

Ihrer Unterlagen kaum vor Anfang bis Mitte Februar<br />

überwiesen werden dürfte.<br />

Beihilfe<br />

Jeder Beamte auf Widerruf erhält eine finanzielle Beihilfe zu den Krankheitskosten, sofern die<br />

Behandlung während der Ausbildungszeit am <strong>Seminar</strong> stattfand <strong>und</strong> sofern er nicht freiwillig in<br />

einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Formulare <strong>für</strong> den Beihilfeantrag liegen im Regal<br />

im Flur des Obergeschosses (beim Kopiergerät) aus. Den Antrag senden Sie mit Kopien der<br />

Arztrechnungen bzw. mit beglaubigten Kopien der Rezepte (Apotheken, Schulsekretariat oder<br />

<strong>Seminar</strong> beglaubigen) direkt dem LBV zu.<br />

Auch Ihr Ehegatte, sofern er nicht über seine Dienststelle selbst beihilfeberechtigt oder pflichtversichert<br />

ist, <strong>und</strong> auch Ihre Kinder erhalten im Krankheitsfalle diese Beihilfe.<br />

Von den Auslagen erstattet das LBV <strong>für</strong><br />

- Beihilfeberechtigte ohne oder mit einem Kind: 50%,<br />

- Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern: 70%,<br />

- <strong>für</strong> den Ehegatten: 70%,<br />

- <strong>für</strong> jedes Kind: 80%.<br />

Ärztliche Leistungen sind nur bis zum 2,3fachen (in ausdrücklich begründeten Fällen bis zum<br />

3,5fachen), physikalische <strong>und</strong> technische Leistungen (Labor, Massagen usw.) nur bis zum<br />

1,8fachen Satz der Gebührenordnung beihilfefähig; zahnärztliche Leistungen nur bis zum<br />

4fachen Satz der GOÄ. Für die Anerkennung bestimmter zahnärztlicher Sonderleistungen (z. B.<br />

Zahnersatz, Inlays, Kunststofffüllungen) nehmen Sie sicherheitshalber vor der Behandlung<br />

Rücksprache mit der Beihilfestelle.<br />

Ein Beihilfeantrag muss vor Ablauf der beiden Kalenderjahre gestellt werden, die auf das Jahr<br />

des Entstehens der Aufwendungen folgen. Für einen Antrag während der Ausbildungszeit sollten<br />

Sie Belege sammeln, bis beihilfefähige Aufwendungen von ca. 300,00 € vorliegen.<br />

Beihilfeanträge sind (nur mit Kopien der Arztrechnung/en <strong>und</strong> sonstigen Belege) direkt dem<br />

LBV zuzusenden. Ihre Originalrechnungen <strong>und</strong> -rezepte senden Sie der privaten Krankenversicherung<br />

zur Erstattung des Restbetrages zu.

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