Zur PDF-Ansicht - DIE LINKE im Burgenlandkreis
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SEITE 15<br />
KURIER<br />
SPENDE ERBETEN!<br />
Anhörung <strong>im</strong> Ausschuss für Soziales des Landtages von Sachsen-Anhalt am 02.06.2010 Stellungnahme zum Thema:<br />
Auswirkungen des Rettungsdienstgesetzes auf die Hilfsorganisationen<br />
Die in Sachsen-Anhalt tätigen Hilfsorganisationen sind<br />
Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebens-<br />
Rettungs- Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes<br />
Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser<br />
Hilfsdienst (MHD).<br />
Aktuell sind in Sachsen-Anhalt bis auf wenige Ausnahmen<br />
die Hilfsorganisationen Leistungserbringer <strong>im</strong><br />
Rettungsdienst. Sie sind darüber hinaus langjährige<br />
und zuverlässige Partner der Landkreise bei Katastrophenfällen<br />
und Massenanfällen von Verletzten,<br />
aber auch gleichzeitig Partner der Ausbildung der<br />
Bevölkerung in Erster Hilfe, bei der Ausbildung von<br />
Ersthelfern für Betriebe, <strong>im</strong> Schulsanitätsdienst, sie<br />
stellen ehrenamtliche Kriseninterventionsteams,<br />
Rettungshundestaffeln, Wasserrettungszüge, die<br />
Bergrettung und begleiten Großveranstaltungen mit<br />
ihrem Sanitäts- und Betreuungsdienst.<br />
Das Engagement der Hilfsorganisationen in der Kinder-<br />
und Jugendarbeit wissen insbesondere die kommunalen<br />
Jugendämter in unserem Land zu schätzen.<br />
Allein in Sachsen-Anhalt haben die Hilfsorganisationen<br />
<strong>im</strong> Jahr 2009 etwa 1.300 hauptamtliche Mitarbeiter<br />
<strong>im</strong> Rettungsdienst und Krankentransport beschäftigt<br />
und führten <strong>im</strong> gleichen Jahr ca. 300.000<br />
Einsätze durch, um Menschenleben zu retten und/oder<br />
Not zu lindern. Hierzu stehen bis zu 300 Einsatzfahrzeuge<br />
zur Verfügung.<br />
Im Katastrophenschutz stehen für den Fall einer Naturkatastrophe,<br />
einer chemischen oder bakteriellen<br />
oder atomaren Katastrophe<br />
• 23 Sanitätszüge<br />
• 20 Betreuungszüge<br />
• 16 Wasserrettungszüge<br />
mit mehr als 1.800 ehrenamtlichen Helfern bereit.<br />
Zusätzlich halten die Hilfsorganisationen weitere, eigene<br />
Ressourcen bereit, um besondere Ereignisse zu<br />
bewältigen. Beispielhaft genannt: Schnelleinsatzgruppen<br />
(SEG) <strong>im</strong> Sanitätsdienst, Betreuungsdienst,<br />
Wasserrettungsdienst. Des Weiteren Bergrettung,<br />
Personenauskunftsstellen, Führung und Kommunikation<br />
bei Großschadenslagen, Einsatzleittechnik<br />
usw. Diese eigenen Kräfte und Mittel ergänzen das<br />
Hilfeleistungssystem der Landkreise und werden <strong>im</strong><br />
Bedarfsfall, wie beispielsweise bei der Bewältigung des<br />
Hochwassers 2002, dem Busunfall auf der A14 und<br />
dem Erdrutsch in Nachterstedt, genutzt.<br />
Die in Sachsen-Anhalt aufgebauten Strukturen der<br />
Notfallrettung und der Hilfeleistung in den unterschiedlichsten<br />
Notlagen mit ihren erheblichen Synergiepotenzialen<br />
für ehrenamtliches Engagement zum<br />
Nutzen breiter Teile der Bevölkerung sind durch die<br />
Wirkungen des aktuellen Rettungsdienstgesetzes<br />
massiv gefährdet. Tatsache ist, dass das Rettungsdienstgesetz<br />
einige Unzulänglichkeiten und inhaltliche<br />
Mängel aufweist.<br />
Untermauert wird diese Feststellung in einem Schreiben<br />
des Landrates des Salzlandkreises vom<br />
18.03.2010 an die Vorsitzenden der Fraktionen des<br />
Landtages. Zitat: „Ursache ist jedoch ein Rettungsdienstgesetz,<br />
welches gerade in dieser Angelegenheit<br />
nicht eindeutig ausgestaltet ist.“<br />
Insbesondere die Formulierung <strong>im</strong> § 11 Abs. 1 Satz 3<br />
RettDG LSA zum wirtschaftlichsten Angebot sowie der<br />
Befristung einer Genehmigung rettungsdienstlicher<br />
Leistungen auf höchstens sechs Jahre (§ 11 Abs.3)<br />
und die „Zweigliedrigkeit“ der Genehmigung der Rettungsdienstleistungen<br />
(§ 12 Abs. 1 und 2) führen zu<br />
teilweise chaotischen Zuständen <strong>im</strong> Zusammenhang<br />
mit stattgefundenen bzw. stattfindenden Verfahren.<br />
Die mangelnde Einbindung der Wasserrettung und<br />
der Bergrettung in den Rettungsdienst sowie die<br />
fehlende Verbindung zum Katastrophenschutz führen<br />
darüber hinaus zu Irritationen bei Kommunen und<br />
Hilfsorganisationen, da dieses Fehlen eine Lücke in<br />
der Rettungskette darstellt.<br />
Bislang sind alle in Sachsen-Anhalt durchgeführten<br />
Verfahren (Genehmigungs- verfahren) rechtlich angegriffen<br />
worden. Kein einziges konnte in 2009 mit<br />
einem rechtssicheren Ergebnis abgeschlossen<br />
werden.<br />
Wir möchten an dieser Stelle klarstellen, dass der<br />
Wettbewerb als Instrument zur Schaffung wirtschaftlicher<br />
und effizienter Strukturen dienlich ist.<br />
Die Hilfsorganisationen haben sich bisher <strong>im</strong>mer dem<br />
Wettbewerb gestellt.<br />
Der Wettbewerb darf jedoch nicht zu Einschnitten<br />
führen:<br />
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in der Versorgung der Bevölkerung<br />
in die Qualität und Kontinuität der Leistungserbringung<br />
in das komplexe Hilfeleistungssystem der gemeinnützigen<br />
Hilfsorganisationen<br />
in das bürgerschaftliche Engagement durch Gefährdung<br />
der Ehrenamtlichkeit<br />
in der leistungsgerechten Vergütung der Rettungsdienstmitarbeiter<br />
und in deren Lebensplanung<br />
(z.B. Vermeidung der Abwanderung junger<br />
Menschen)