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SEITE 15<br />

KURIER<br />

SPENDE ERBETEN!<br />

Anhörung <strong>im</strong> Ausschuss für Soziales des Landtages von Sachsen-Anhalt am 02.06.2010 Stellungnahme zum Thema:<br />

Auswirkungen des Rettungsdienstgesetzes auf die Hilfsorganisationen<br />

Die in Sachsen-Anhalt tätigen Hilfsorganisationen sind<br />

Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), Deutsche Lebens-<br />

Rettungs- Gesellschaft (DLRG), Deutsches Rotes<br />

Kreuz (DRK), Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) und Malteser<br />

Hilfsdienst (MHD).<br />

Aktuell sind in Sachsen-Anhalt bis auf wenige Ausnahmen<br />

die Hilfsorganisationen Leistungserbringer <strong>im</strong><br />

Rettungsdienst. Sie sind darüber hinaus langjährige<br />

und zuverlässige Partner der Landkreise bei Katastrophenfällen<br />

und Massenanfällen von Verletzten,<br />

aber auch gleichzeitig Partner der Ausbildung der<br />

Bevölkerung in Erster Hilfe, bei der Ausbildung von<br />

Ersthelfern für Betriebe, <strong>im</strong> Schulsanitätsdienst, sie<br />

stellen ehrenamtliche Kriseninterventionsteams,<br />

Rettungshundestaffeln, Wasserrettungszüge, die<br />

Bergrettung und begleiten Großveranstaltungen mit<br />

ihrem Sanitäts- und Betreuungsdienst.<br />

Das Engagement der Hilfsorganisationen in der Kinder-<br />

und Jugendarbeit wissen insbesondere die kommunalen<br />

Jugendämter in unserem Land zu schätzen.<br />

Allein in Sachsen-Anhalt haben die Hilfsorganisationen<br />

<strong>im</strong> Jahr 2009 etwa 1.300 hauptamtliche Mitarbeiter<br />

<strong>im</strong> Rettungsdienst und Krankentransport beschäftigt<br />

und führten <strong>im</strong> gleichen Jahr ca. 300.000<br />

Einsätze durch, um Menschenleben zu retten und/oder<br />

Not zu lindern. Hierzu stehen bis zu 300 Einsatzfahrzeuge<br />

zur Verfügung.<br />

Im Katastrophenschutz stehen für den Fall einer Naturkatastrophe,<br />

einer chemischen oder bakteriellen<br />

oder atomaren Katastrophe<br />

• 23 Sanitätszüge<br />

• 20 Betreuungszüge<br />

• 16 Wasserrettungszüge<br />

mit mehr als 1.800 ehrenamtlichen Helfern bereit.<br />

Zusätzlich halten die Hilfsorganisationen weitere, eigene<br />

Ressourcen bereit, um besondere Ereignisse zu<br />

bewältigen. Beispielhaft genannt: Schnelleinsatzgruppen<br />

(SEG) <strong>im</strong> Sanitätsdienst, Betreuungsdienst,<br />

Wasserrettungsdienst. Des Weiteren Bergrettung,<br />

Personenauskunftsstellen, Führung und Kommunikation<br />

bei Großschadenslagen, Einsatzleittechnik<br />

usw. Diese eigenen Kräfte und Mittel ergänzen das<br />

Hilfeleistungssystem der Landkreise und werden <strong>im</strong><br />

Bedarfsfall, wie beispielsweise bei der Bewältigung des<br />

Hochwassers 2002, dem Busunfall auf der A14 und<br />

dem Erdrutsch in Nachterstedt, genutzt.<br />

Die in Sachsen-Anhalt aufgebauten Strukturen der<br />

Notfallrettung und der Hilfeleistung in den unterschiedlichsten<br />

Notlagen mit ihren erheblichen Synergiepotenzialen<br />

für ehrenamtliches Engagement zum<br />

Nutzen breiter Teile der Bevölkerung sind durch die<br />

Wirkungen des aktuellen Rettungsdienstgesetzes<br />

massiv gefährdet. Tatsache ist, dass das Rettungsdienstgesetz<br />

einige Unzulänglichkeiten und inhaltliche<br />

Mängel aufweist.<br />

Untermauert wird diese Feststellung in einem Schreiben<br />

des Landrates des Salzlandkreises vom<br />

18.03.2010 an die Vorsitzenden der Fraktionen des<br />

Landtages. Zitat: „Ursache ist jedoch ein Rettungsdienstgesetz,<br />

welches gerade in dieser Angelegenheit<br />

nicht eindeutig ausgestaltet ist.“<br />

Insbesondere die Formulierung <strong>im</strong> § 11 Abs. 1 Satz 3<br />

RettDG LSA zum wirtschaftlichsten Angebot sowie der<br />

Befristung einer Genehmigung rettungsdienstlicher<br />

Leistungen auf höchstens sechs Jahre (§ 11 Abs.3)<br />

und die „Zweigliedrigkeit“ der Genehmigung der Rettungsdienstleistungen<br />

(§ 12 Abs. 1 und 2) führen zu<br />

teilweise chaotischen Zuständen <strong>im</strong> Zusammenhang<br />

mit stattgefundenen bzw. stattfindenden Verfahren.<br />

Die mangelnde Einbindung der Wasserrettung und<br />

der Bergrettung in den Rettungsdienst sowie die<br />

fehlende Verbindung zum Katastrophenschutz führen<br />

darüber hinaus zu Irritationen bei Kommunen und<br />

Hilfsorganisationen, da dieses Fehlen eine Lücke in<br />

der Rettungskette darstellt.<br />

Bislang sind alle in Sachsen-Anhalt durchgeführten<br />

Verfahren (Genehmigungs- verfahren) rechtlich angegriffen<br />

worden. Kein einziges konnte in 2009 mit<br />

einem rechtssicheren Ergebnis abgeschlossen<br />

werden.<br />

Wir möchten an dieser Stelle klarstellen, dass der<br />

Wettbewerb als Instrument zur Schaffung wirtschaftlicher<br />

und effizienter Strukturen dienlich ist.<br />

Die Hilfsorganisationen haben sich bisher <strong>im</strong>mer dem<br />

Wettbewerb gestellt.<br />

Der Wettbewerb darf jedoch nicht zu Einschnitten<br />

führen:<br />

−<br />

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−<br />

−<br />

−<br />

in der Versorgung der Bevölkerung<br />

in die Qualität und Kontinuität der Leistungserbringung<br />

in das komplexe Hilfeleistungssystem der gemeinnützigen<br />

Hilfsorganisationen<br />

in das bürgerschaftliche Engagement durch Gefährdung<br />

der Ehrenamtlichkeit<br />

in der leistungsgerechten Vergütung der Rettungsdienstmitarbeiter<br />

und in deren Lebensplanung<br />

(z.B. Vermeidung der Abwanderung junger<br />

Menschen)

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