Das kontrollierte Maß - Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen ...
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<strong>Das</strong> <strong>kontrollierte</strong><br />
<strong>Maß</strong><br />
Sächsisches Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong>
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
Sächsisches Staatsministerium <strong>für</strong><br />
Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit<br />
Pressestelle<br />
Wilhelm-Buck-Straße 2<br />
01097 Dresden<br />
Tel.: 0351 5648060<br />
www.smwa.sachsen.de<br />
Redaktion:<br />
Sächsisches Landesamt <strong>für</strong><br />
<strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong><br />
Hohe Straße 11, 01069 Dresden<br />
Tel.: 0351 4780-30<br />
www.eichamt.sachsen.de<br />
Beiträge:<br />
Dr. Ulrich Warmuth<br />
Jörg Lehmann<br />
Dirk Hentschke<br />
Susanne Junghanns<br />
Eberhard Kasper<br />
Dr. Andreas Müller<br />
Karsten Riedel<br />
Thoralf Opätz<br />
Eichdirektion<br />
Eichdirektion<br />
Eichdirektion<br />
Eichdirektion<br />
Eichdirektion<br />
Eichdirektion<br />
Eichamt Leipzig<br />
Eichamt Chemnitz<br />
Fotos:<br />
Frank Höhler, Dresden<br />
Sächsisches Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong><br />
Realisierung:<br />
www.oe-grafik.de<br />
Auflage:<br />
2000 Stück<br />
Stand:<br />
April 2008<br />
Diese Schrift wurde vom Sächsischen Staatsministerium<br />
<strong>für</strong> Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit im Rahmen seiner verfassungsmäßigen<br />
Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit<br />
herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren<br />
Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten<br />
vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet<br />
werden. Dies gilt <strong>für</strong> alle Wahlen. Den Parteien ist es jedoch<br />
erlaubt, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer<br />
Mitglieder zu verwenden.<br />
Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung<br />
des Herausgebers gestattet.
<strong>Das</strong> <strong>kontrollierte</strong><br />
<strong>Maß</strong><br />
Eine Informationsschrift<br />
zum Verbraucherschutz anlässlich des Jubiläums<br />
»150 Jahre staatliche Eichverwaltung in Sachsen«<br />
Sächsisches Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong>
Inhaltsverzeichnis<br />
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
Die 150-jährige Eichverwaltung in Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
Ergebnisse der Eichtätigkeit <strong>und</strong> der metrologischen Überwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
<strong>Mess</strong>anlagen <strong>für</strong> Flüssigkeiten außer Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
Wägetechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />
Fahrpreisanzeiger (Taxameter) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Geschwindigkeitsüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />
Die Eichung der Abgasmessgeräte – ein Beitrag zum Umweltschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
Eichung der Atemalkoholmessgeräte Alcotest 7110 Evidential . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />
Überwachungsmaßnahmen im Handel <strong>und</strong> auf Märkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
Prüfstellen <strong>und</strong> Versorgungsunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />
Bef<strong>und</strong>prüfungen an eichfähigen <strong>Mess</strong>geräten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />
Ergebnisse der Fertigpackungsüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
Füllmengenprüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />
Ergebnisse der Füllmengenprüfungen bei Fertigpackungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
Zusammenfassung <strong>und</strong> Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />
Überwachungen nach dem Gesetz über Medizinprodukte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
Qualitätssicherung von Laboruntersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />
<strong>Mess</strong>technische Kontrollen von Medizinprodukten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27<br />
Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>und</strong> Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />
Kontrollen der Öffentlichen Waagen <strong>und</strong> der Instandsetzungsbetriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32<br />
Die <strong>Mess</strong>gerätedatenbank WinDEICH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33<br />
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />
Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />
Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />
Sächsisches Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />
Staatlich anerkannte Prüfstellen im Freistaat Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />
Chronik der Sächsischen Eichverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />
2<br />
Inhaltsverzeichnis
Vorwort<br />
Die »Einführung eines allgemeinen Landesgewichtes <strong>und</strong> einiger Bestimmungen über <strong>Maß</strong> <strong>und</strong> Gewicht<br />
im Allgemeinen« im Jahr 1858 war sozusagen die Geburtsst<strong>und</strong>e der sächsischen Eichbehörde.<br />
Zum ersten Mal gab es damit eine gesetzliche Regelung, die die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Arbeit der Eichbehörde<br />
schaffte.<br />
Auch nach 150 Jahren sind fairer Handel, Verbraucherschutz, Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heits- sowie<br />
Umweltschutz auf richtige <strong>und</strong> vertrauenswürdige <strong>Mess</strong>werte angewiesen. In Sachsen obliegt das<br />
den r<strong>und</strong> 90 Mitarbeitern des Sächsischen Landesamtes <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> mit seinen Eichämtern<br />
in Chemnitz, Dresden, Leipzig <strong>und</strong> Zwickau. Sie garantieren mit ihrer Unabhängigkeit, Kompetenz<br />
<strong>und</strong> messtechnischen Ausstattung die Beständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit der im amtlichen <strong>und</strong><br />
geschäftlichen Verkehr verwendeten <strong>Mess</strong>geräte. Und sie schaffen durch die <strong>Mess</strong>geräteeichung<br />
sowie mit ihren Überwachungen <strong>und</strong> Kontrollen Vertrauen zwischen Verbraucher <strong>und</strong> Handel. Den<br />
meisten Bürgern ist nicht bewusst, wie häufig sie im täglichen Leben mit dem <strong>Eichwesen</strong> in Berührung<br />
kommen. Aus der Vielzahl der unterschiedlichsten <strong>Mess</strong>gerätearten sind die bekanntesten in<br />
dieser Broschüre genannt: Waagen z. B. im Einzelhandel, in Post <strong>und</strong> Apotheken, Mineralölzähler<br />
wie Zapfsäulen an Tankstellen <strong>und</strong> Heizöllastwagen, Taxameter <strong>und</strong> Wegstreckenzähler, Gas-, Elektrizitäts-,<br />
Wasser- <strong>und</strong> Wärmezähler in Industrie <strong>und</strong> Haushalt.<br />
Die Eichämter überwachen die richtigen Füllmengen von Fertigpackungen im Einzelhandel <strong>und</strong><br />
gehen gegen Mogelpackungen vor.<br />
<strong>Das</strong> staatliche <strong>Eichwesen</strong> Sachsens schützt den Verbraucher vor unrichtigen <strong>Mess</strong>ungen <strong>und</strong> sichert<br />
durch metrologische Fachkompetenz gleiche Wettbewerbsbedingungen <strong>für</strong> die sächsische Wirtschaft.<br />
Ob bei Zeit, Länge, Masse, Geschwindigkeitsmess- oder Blutdruckgeräten – immer können der Unternehmer<br />
als Lieferant von Erzeugnissen <strong>und</strong> Leistungen <strong>und</strong> der Bürger als Verbraucher auf die<br />
richtigen <strong>Mess</strong>ergebnisse vertrauen.<br />
Ich gratuliere der Sächsischen Eichbehörde, dem Sächsischen Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong>,<br />
zum 150-jährigen Jubiläum.<br />
Thomas Jurk<br />
Sächsischer Staatsminister<br />
<strong>für</strong> Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit<br />
Vorwort 3
»Rechte Waage, rechte Pf<strong>und</strong>e, rechte Scheffel,<br />
rechte Kannen sollen bei euch sein ...<br />
Ihr sollt nicht unrecht handeln im Gericht,<br />
mit der Elle, mit Gewicht, mit <strong>Maß</strong>.«<br />
3. Mose 19, Vers 36 <strong>und</strong> 35<br />
4
Die 150-jährige Eichverwaltung in Sachsen<br />
* Richtlinie des Europäischen<br />
Parlaments <strong>und</strong><br />
des Rates über <strong>Mess</strong>geräte<br />
(RL 2004/22/EG).<br />
Die sächsische Eichverwaltung ist 150 Jahre alt. Ein stolzes Alter – <strong>und</strong> dennoch ist unsere Behörde so<br />
»jung« <strong>und</strong> lebendig wie am ersten Tag. <strong>Das</strong> liegt insbesondere daran, dass sich das <strong>Mess</strong>wesen in<br />
seiner Entwicklung <strong>und</strong> Innovation ständig am Stand der Technik orientieren muss, mit dem Stand<br />
der Technik wächst <strong>und</strong> bestrebt ist, den Lebenssachverhalt immer neu abzubilden. Nicht immer<br />
gelingt dies wie gewünscht, insbesondere dann nicht, wenn gesetzgeberische Regelungen dem<br />
technischen Fortschritt nicht folgen. Deshalb ist es umso notwendiger, kontinuierlich <strong>und</strong> zeitnah<br />
über Ergebnisse zu berichten <strong>und</strong> Schlussfolgerungen <strong>für</strong> die zukünftige Arbeit zu ziehen, um die notwendigen<br />
Forderungen zur Veränderung rechtlich hemmender Sachverhalte zu stellen.<br />
Mit diesem Bericht wollen wir anlässlich des diesjährigen Jubiläums in einer Informationsschrift<br />
über die in den letzten vier Jahren (2004–2007) geleistete Arbeit des <strong>Staatsbetrieb</strong>es »Sächsisches<br />
Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> (SLME)« berichten.<br />
Die Arbeit in diesem Zeitraum war insbesondere durch die veränderten europäischen Bedingungen<br />
beim Inverkehrbringen von <strong>Mess</strong>geräten nach der Richtlinie des Europäischen Parlaments<br />
<strong>und</strong> des Rates über <strong>Mess</strong>geräte (RL 2004/22/EG), der <strong>Mess</strong>geräterichtlinie – MID* <strong>und</strong> durch die damit<br />
erforderliche Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht gekennzeichnet. Mit den Änderungen<br />
von Eichgesetz <strong>und</strong> Eichordnung wurde insbesondere das SLME ermächtigt, nach Errichtung einer<br />
Benannten Stelle die Konformitätsbewertungen <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>geräte, Ersatz der früheren Ersteichung,<br />
gemäß den Anforderungen der Richtlinie im Auftrag von Herstellern durchzuführen. Diese Tätigkeit<br />
ist neben den bisherigen Aufgaben ein weiteres Element, welches dem Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen<br />
ist.<br />
Damit wird neben den Tätigkeiten des Kalibrierlabors des Deutschen Kalibrierdienstes (DKD) <strong>für</strong><br />
Kraft- <strong>und</strong> Härtemessungen im Eichamt Leipzig, den Sonderaufgaben <strong>für</strong> Druck- <strong>und</strong> Längenmessungen<br />
<strong>und</strong> den <strong>Mess</strong>technischen Kontrollen nach dem Medizinproduktegesetz ein weiteres privatrechtliches<br />
Tätigkeitsfeld im <strong>Staatsbetrieb</strong> etabliert. Der <strong>Staatsbetrieb</strong> SLME mit den Struktureinheiten Eichdirektion,<br />
den Eichämtern in Chemnitz, Dresden, Leipzig <strong>und</strong> Zwickau führte somit 2007 zu ca. 90 % des Personalaufwandes<br />
hoheitliche Tätigkeiten als eine Behörde <strong>und</strong> etwa 10 % nicht hoheitliche Tätigkeiten aus.<br />
6<br />
150 Jahre Eichverwaltung
Die hoheitlichen Kernaufgaben des SLME liegen weiterhin<br />
• im Vollzug des Gesetzes über Einheiten im <strong>Mess</strong>wesen (Einheitengesetz),<br />
• im Vollzug des Gesetzes über das <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> (Eichgesetz) <strong>und</strong><br />
• in der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Gesetz über Medizinprodukte<br />
(Medizinproduktegesetz), soweit medizinische <strong>Mess</strong>geräte betroffen sind.<br />
Eingeschlossen in diese Aufgaben ist die Verfolgung <strong>und</strong> Ahndung von Verstößen nach dem<br />
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten <strong>für</strong> die o. g. Rechtsgebiete.<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage des gesetzlichen Auftrages wurden im Rahmen der Qualitätspolitik des SLME<br />
ein Leitsatz <strong>und</strong> Qualitätsziele festgelegt.<br />
Leitsatz des SLME:<br />
Wir schützen den Verbraucher vor unrichtigen <strong>Mess</strong>ungen <strong>und</strong> sichern durch unsere metrologische<br />
Fachkompetenz gleiche Wettbewerbsbedingungen <strong>für</strong> die sächsische Wirtschaft. - Wir sind<br />
Ihr Ansprechpartner <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>richtigkeit in Sachsen.<br />
Regelmäßig werden im Rahmen der innerbetrieblichen Qualitätssicherung die erreichten Ergebnisse<br />
bewertet, <strong>für</strong> die zurückliegende Tätigkeitsperiode analysiert <strong>und</strong> zur Gewährleistung eines kontinuierlichen<br />
Vollzugs die Aufgaben <strong>für</strong> das kommende Jahr bestätigt, die anhand der ermittelten Werte<br />
der Rückgaben (Nichtbestehen der Eichung), Mängel <strong>und</strong> Verstöße des Vorjahres festgelegt werden*.<br />
Im SLME wird somit in den jährlichen Planvorgaben auch der metrologische Überwachungsanteil<br />
berücksichtigt. Ein Umfang von mindestens 25 % am gesamten Arbeitsvolumen (einschließlich des<br />
bereits in den Eich- <strong>und</strong> Prüfaufgaben enthaltenen Anteils) erscheint uns da<strong>für</strong> notwendig, um das<br />
* Bewertung der Rückgaben,<br />
Mängel <strong>und</strong><br />
Verstöße:<br />
0 % bis 3 % = in Ordnung<br />
bzw. noch tolerierbar<br />
> 3 % bis 10 % = Handlungsbedarf<br />
(Marktüberwachung)<br />
> 10 % = kritisch (Überwachungsschwerpunkt)<br />
derzeit hohe Schutzniveau <strong>für</strong> Wirtschaft <strong>und</strong> Verbraucher in Sachsen aber auch in Deutschland halten<br />
zu können. Ein wichtiges Kriterium da<strong>für</strong> ist die Feststellung, ob eine <strong>Mess</strong>geräteart innerhalb<br />
der Eichgültigkeitsdauer, in der Regel sind das zwei Jahre, die erforderliche <strong>Mess</strong>stabilität einhält.<br />
Übersteigt die Fehlerquote innerhalb dieser Zeitspanne 5 %, sollte der Gesetzgeber die Gültigkeitsdauer<br />
verkürzen. Sinkt die Fehlerquote dagegen, kann sie durchaus verlängert werden.<br />
Die Innovation im <strong>Mess</strong>wesen führt zu ständig perfektionierten <strong>Mess</strong>geräten, die auch einen gestiegenen<br />
Prüfaufwand erfordern. Nur durch ständige organisatorische <strong>und</strong> technische Veränderungen<br />
können Effektivität <strong>und</strong> Effizienz bei der Aufgabenerledigung aufrechterhalten werden.<br />
150 Jahre Eichverwaltung 7
Ergebnisse der Eichtätigkeit <strong>und</strong> der metrologischen Überwachung<br />
<strong>Mess</strong>geräte <strong>und</strong> <strong>Mess</strong>systeme, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwendet werden,<br />
unterliegen der Eichpflicht. Die turnusmäßig wiederkehrenden Fristen zur erneuten technischen Prüfung<br />
sind im Eichrecht vorgegeben. <strong>Das</strong> SLME überprüft die Gebrauchseigenschaften der <strong>Mess</strong>geräte<br />
<strong>und</strong> <strong>Mess</strong>systeme während der Verwendung im Rahmen der Nachschau oder durch Prüfungen auf<br />
Einhaltung der Verkehrsfehlergrenzen (Bef<strong>und</strong>prüfung).<br />
Nachfolgend stellen wir die <strong>für</strong> den Verbraucher wichtigsten <strong>Mess</strong>geräte bzw. Kontrollen sowie<br />
die Ergebnisse der Nachschau der Jahre 2004 bis 2007 näher dar.<br />
<strong>Mess</strong>anlagen <strong>für</strong> Flüssigkeiten außer Wasser<br />
Im Freistaat Sachsen werden jährlich Kraftstoffe, Heizöl <strong>und</strong> flüssige Lebensmittel in einem Umfang<br />
von ca. 5 Millionen Tonnen <strong>und</strong> im Wert von über 4 Milliarden Euro über eichpflichtige <strong>Mess</strong>geräte<br />
im geschäftlichen Verkehr vom Hersteller bis zum Endk<strong>und</strong>en verteilt. Da<strong>für</strong> sind bei den Unternehmen<br />
ca. 18.500 stationäre <strong>und</strong> mobile <strong>Mess</strong>anlagen im Einsatz, welche von den zuständigen Eichämtern<br />
alle zwei Jahre überprüft werden müssen. Der Betrachtungszeitraum 2007 hat stückzahlmäßig<br />
insgesamt kaum Veränderungen gebracht.<br />
Da<strong>für</strong> sind eine Reihe neue Prüfprodukte hinzugekommen, was aus den Forderungen des Klimaschutzes<br />
<strong>und</strong> dem Einsatz erneuerbarer Energien resultiert. Es handelt sich dabei um Biokraftstoffe<br />
<strong>und</strong> Zusätze (AdBlue) zur Reduzierung von Stickoxidemissionen bei Dieselmotoren der Lkw. Kontinuierlich<br />
ist ein Zuwachs von Kraftstoffzapfsäulen <strong>für</strong> Hochdruckerdgas <strong>und</strong> Flüssiggas zu verzeichnen.<br />
Die gesetzlichen Anforderungen an die messtechnische Richtigkeit dieser Anlagen lassen<br />
eine maximale <strong>Mess</strong>abweichung von ± 0,5 % bei der Eichung zu. In den letzten vier Jahren erbrachten<br />
die vier Eichämter des SLME <strong>für</strong> diese spezielle <strong>Mess</strong>gerätegruppe folgende Prüfleistungen<br />
(Eichungen, siehe Tabelle rechts):<br />
Auffallend sind immer wieder die Rückgabequoten von über 5 %. <strong>Das</strong> ist ein Hinweis darauf, dass<br />
ein nicht unbeträchtlicher Teil der <strong>Mess</strong>geräte innerhalb der Gültigkeitsdauer der Eichung nicht<br />
mehr alle messtechnischen oder weiteren Bauartanforderungen einhält.<br />
Die Gründe <strong>für</strong> das Nichtbestehen der Eichungen sind vorwiegend in der mangelnden <strong>Mess</strong>stabilität<br />
(Überschreitung der Fehlergrenzen) zu suchen. Man muss hier auch dem Trugschluss entgegenwirken,<br />
dass mit der zunehmenden elektronischen <strong>Mess</strong>wertverarbeitung <strong>und</strong> -darstellung<br />
eine Verbesserung der <strong>Mess</strong>qualität einhergeht. Vielmehr ist das eine zusätzliche Fehlerquelle <strong>und</strong><br />
eine weitere Möglichkeit <strong>für</strong> leider nicht auszuschließende gesetzwidrige Änderungen an den <strong>Mess</strong>anlagen,<br />
mitunter sogar bewusst mit krimineller Energie.<br />
Deshalb werden zusätzlich zur messtechnischen Prüfung bei <strong>Mess</strong>anlagen, bei denen eine erhöhte<br />
Manipulationsmöglichkeit besteht, z. B. Straßentankwagen <strong>für</strong> Kraftstoffe <strong>und</strong> Heizöl, b<strong>und</strong>esweite<br />
Schwerpunktaktionen (SPA) im Rahmen der Marktüberwachung durchgeführt.<br />
Damit soll nicht nur der Endverbraucher geschützt, sondern auch ein lauterer Handelsverkehr gesichert<br />
werden. Die Eichämter arbeiten dabei gemeinsam mit der Polizei im Rahmen der laufenden<br />
Gefahrgutüberwachungen im öffentlichen Straßenverkehr. Die Anzahl der festgestellten Mängel<br />
<strong>und</strong> Verstöße bei der Verwendung dieser <strong>Mess</strong>anlagen belegt die Notwendigkeit, solche Überwachungen<br />
sowohl sachsen- als auch b<strong>und</strong>esweit durchzuführen.<br />
Marktüberwachung Heizöltankfahrzeuge durch das SLME (2004-2007)<br />
überwachte Straßentankwagen 63<br />
ohne Mängel 32 (51 %)<br />
mit geringen Mängeln 24 (38 %)<br />
mit Mängeln 5 (8 %)<br />
Manipulationsverdacht 2 (3 %)<br />
8<br />
Überwachungsergebnisse
Eichungen durch das SLME<br />
<strong>Mess</strong>anlagen 2004 2005 2006 2007<br />
(Produkte) Anzahl Rückgabe* Anzahl Rückgabe* Anzahl Rückgabe* Anzahl Rückgabe*<br />
Kraftstoffzapfsäulen 9193 528 (6 %) 8406 456 (5 %) 8804 482 (5 %) 7899 221 (3 %)<br />
an Tankstellen<br />
(Ottokraftstoffe,<br />
Diesel, Biokraftstoffe)<br />
Kraftstoffzapfsäulen 75 6 (8 %) 96 5 (5 %) 125 10 (8 %) 165 8 (5 %)<br />
an Tankstellen<br />
(Hochdruckerdgas,<br />
Flüssiggas)<br />
Straßentankwagen 358 42 (12 %) 363 43 (12 %) 360 42 (12 %) 320 22 (7 %)<br />
(flüssige Kraftstoffe,<br />
Heizöl)<br />
Sammelwagen 128 20 (16 %) 118 17 (14 %) 129 20 (16 %) 137 9 (7 %)<br />
(Milch)<br />
Tankstellen <strong>und</strong> 769 100 (13 %) 684 50 (7 %) 702 70 (10 %) 845 75 (9 %)<br />
Kfz-Werkstätten<br />
(Schmier- <strong>und</strong><br />
Motorenöl)<br />
Tankwagenbefüllung 74 1 (1 %) 44 2 (5 %) 82 5 (6 %) 79 2 (3 %)<br />
in Tanklagern<br />
(flüssige Kraftstoffe,<br />
Heizöl)<br />
<strong>Mess</strong>anlagen 96 12 (12 %) 88 19 (22 %) 99 22 (22 %) 148 25 (17 %)<br />
<strong>für</strong> Flüssiggas<br />
Massezähler 3 0 (0 %) 6 0 (0 %) 7 2 (29 %) 19 7 (37 %)<br />
<strong>für</strong> Flüssigkeiten<br />
außer Wasser<br />
Manipulationen konnten in Sachsen noch nicht nachgewiesen werden. B<strong>und</strong>esweit sind jedoch<br />
von den Eichbehörden mit ihrem Spezialtrupp »Task Force«, dem auch Mitarbeiter des SLME angehören,<br />
punktuell massive, wenn auch sehr schwer erkennbare Eingriffe an Heizölmessanlagen aufgedeckt<br />
worden.<br />
* Rückgabe = Nichtbestehen<br />
der Eichung<br />
Wägetechnik<br />
Die Waage ist wohl das bekannteste <strong>Mess</strong>gerät überhaupt. Dabei denkt man vorwiegend an die<br />
klassischen Waagen in Verkaufsstellen des Handels. Diese Waagen sind aber heute nicht mehr nur<br />
einfache Ladentischwaagen, sondern insbesondere in Großmärkten <strong>und</strong> Handelsketten komplexe,<br />
computergestützte Kassensystemen mit integrierter Preisanzeige <strong>und</strong> einem Drucker <strong>für</strong> den Kassenbon.<br />
Diese Kassensysteme dienen der Speicherung der Preise von Waren, der Preisberechnung der<br />
gewogenen Waren <strong>und</strong> der Steuerung des Ablaufes an der Kasse. Auch diese Kassensysteme unterliegen<br />
der Prüfung im Rahmen einer Eichung.<br />
Überwachungsergebnisse 9
Etwa zwei Drittel aller Waagen befinden sich im Handel. Der Rest der eichpflichtigen Waagen verteilt<br />
sich auf das Bau- <strong>und</strong> Verkehrswesen (Baustoffwaagen, Fahrzeugwaagen), die Pharmazie<br />
(Fein- <strong>und</strong> Präzisionswaagen) <strong>und</strong> die Herstellung von Fertigpackungen (Kontrollwaagen).<br />
Eichungen durch das SLME<br />
Jahr Waagen davon Waagen im Handel davon Rückgaben<br />
(gesamt) Rückgaben bis max. 50 kg<br />
2007 17.557 1191 (7 %) 11.858 954 (8 %)<br />
2006 18.834 1183 (6 %) 13.030 934 (7 %)<br />
2005 16.737 943 (6 %) 11.231 678 (6 %)<br />
2004 18.828 1.079 (6 %) 12.750 768 (6 %)<br />
Die Rückgaben (nicht bestandene Eichungen) sind zu ca. 80 % auf messtechnische Ursachen zurückzuführen<br />
(Überschreitung der Fehlergrenzen).<br />
Die Prüfungen der Waagen im Handel sind hauptsächlich Nacheichungen, da diese Waagen bereits<br />
seit 1993 nach einer EWG-Richtlinie vom Hersteller erstgeeicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.<br />
Waagen im Handel (bis max. 3.000 kg Nutzlast) müssen alle zwei Jahre nachgeeicht werden.<br />
Fahrpreisanzeiger (Taxameter)<br />
Moderne Taxameter bieten die Möglichkeit, die Einstellungen in den einzelnen Tarifstufen an einem<br />
Muster des entsprechenden Taxameters im Labor gemäß den in der Praxis auftretenden Betriebsbedingungen<br />
zu prüfen <strong>und</strong> eine eindeutige Prüfzahl zu ermitteln. Bei der Eichung muss das Taxameter<br />
diese Prüfzahl aufweisen, anhand derer auch jederzeit im laufenden Verkehr die Behörde<br />
eine Nachschau (Kontrolle) durchführen kann. Die Eichung der Fahrpreisanzeiger ist jährlich zu<br />
wiederholen.<br />
Eichungen durch das SLME<br />
Jahr Eichungen von Fahrpreisanzeigern (Taxameter) davon Rückgaben<br />
2007 3.139 137 (4 %)<br />
2006 3.333 117 (4 %)<br />
2005 3.122 82 (3 %)<br />
2004 3.134 169 (5 %)<br />
Die Rückgaben haben vorwiegend messtechnische Ursachen (falsche Uhrzeit, falsche Wegstreckenanpassung),<br />
jedoch kaum wegen mangelnder Beschaffenheit.<br />
Geschwindigkeitsüberwachung<br />
Unter der Rubrik »<strong>Mess</strong>geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung« sind Verkehrsradargeräte, Lichtschrankengeräte,<br />
Lasergeschwindigkeitsmessgeräte (Laserpistole), stationäre Geschwindigkeitsmessgeräte<br />
<strong>und</strong> Video-Nachfahrsysteme zusammengefasst.<br />
Bei der Eichung werden die Beschaffenheitsprüfung (Stabilität der Befestigung, Typenschild, Beschriftung,<br />
Einhaltung der vorgeschriebenen Bauartzulassung) <strong>und</strong> eine messtechnische Prüfung<br />
durchgeführt. Je nach <strong>Mess</strong>prinzip bedeutet das eine umfangreiche Prüfung, bei mobilen <strong>Mess</strong>geräten<br />
eine Laborprüfung hinsichtlich der Mikrowellen-Antennenvermessung, der Einspeisung von<br />
Prüfsignalen, eine <strong>Mess</strong>größensimulation mittels Labor-PC <strong>und</strong> die Kontrolle der Software. Ein<br />
Geschwindigkeitsmessgerät besteht die Eichung nur, wenn es bei nicht eindeutiger <strong>Mess</strong>signalsituation<br />
auch keinen Geschwindigkeitswert anzeigt bzw. den <strong>Mess</strong>vorgang selbständig annulliert.<br />
10<br />
Überwachungsergebnisse
Eichungen durch das SLME<br />
Jahr <strong>Mess</strong>geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung davon Rückgaben<br />
2007 424 21 (5 %)<br />
2006 426 34 (8 %)<br />
2005 542 41 (8 %)<br />
2004 535 34 (7 %)<br />
Die <strong>Mess</strong>sicherheit der Geräte ist außerordentlich hoch. Die Rückgaben erfolgten durchweg wegen<br />
formaler Mängel der Beschaffenheit. <strong>Das</strong> bedeutet, dass man sich auf die Richtigkeit des angezeigten<br />
<strong>Mess</strong>wertes verlassen kann <strong>und</strong> dem ermittelten »Verkehrssünder« aus messtechnischer Sicht<br />
kaum Chancen bei Einsprüchen bleiben.<br />
Die Eichung der Abgasmessgeräte – ein Beitrag zum Umweltschutz<br />
Der Straßenverkehr mit seinen überwiegend<br />
durch Verbrennungsmotoren<br />
angetriebenen Fahrzeugen trägt<br />
durch die Abgase zur Umweltbelastung<br />
bei.<br />
Der Ausstoß von Schadstoffen<br />
wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid,<br />
Kohlenwasserstoffe <strong>und</strong> Ruß ist nicht<br />
unerheblich. <strong>Das</strong> CO 2 trägt bekanntlich<br />
zum Treibhauseffekt bei, teilverbrannte<br />
Kohlenwasserstoffe führen<br />
mit Sonnenlicht zum ge<strong>für</strong>chteten<br />
Smog <strong>und</strong> der Ruß der Dieselmotorabgase<br />
kann zu Schädigungen der<br />
Atmungsorgane führen.<br />
Die bei der Abgasuntersuchung<br />
(AU) verwendeten Abgasmessgeräte<br />
werden vom Eichamt mit Gebrauchsnormalen<br />
geprüft. Für die Eichung von Abgasmessgeräten <strong>für</strong> Benzinmotoren werden als Gebrauchsnormal<br />
Prüfgase mit definierten Gaskomponenten verwendet. Die am Abgasmessgerät<br />
abgelesenen Volumenkonzentrationen der Abgasbestandteile werden den im jeweiligen Prüfschein<br />
angegebenen Volumenkonzentrationen gegenübergestellt.<br />
Beim Dieselmotor wird die Rußmenge im Abgas mittels der Trübung des aufgefangenen Abgases<br />
in einer <strong>Mess</strong>zelle vorgenommen <strong>und</strong> bewertet. Als Normal wird hier eine Glasscheibe mit bekannter<br />
Trübung eingesetzt. Die eingefärbte Glasscheibe, die das Normal bei der Dieselrußmessung<br />
verkörpert, wird in einem Opazimeter mit einer von der Physikalisch-Technischen B<strong>und</strong>esanstalt<br />
geprüften Glasscheibe verglichen <strong>und</strong> der Trübungswert bestimmt. Dieser Trübungswert ist der <strong>Maß</strong>stab<br />
der Eichung der Dieselrußmesszelle.<br />
Mit der Eichung von ca. 5.000 Stück Abgasmessgeräten im Jahr leisten die Eichämter in Sachsen<br />
ihren Beitrag zum Umweltschutz. Sie schaffen damit wichtige Voraussetzungen einer verlässlichen<br />
Beurteilung des Abgasverhaltens am Kraftfahrzeug, damit die Einstellung eines optimalen Betriebes<br />
des Verbrennungsmotors sichergestellt werden kann.<br />
Eichung der Atemalkoholmessgeräte Alcotest 7110 Evidential<br />
Nachdem man 1998 zur Blutprobe alternative Verfahren zur Ermittlung der alkoholbedingten Fahrtüchtigkeit<br />
zuließ, wurden ab November 1999 im Sächsischen Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong>,<br />
Eichamt Chemnitz, die Atemalkoholmessgeräte Alcotest 7110 Evidential der Firma Dräger Sicherheits-<br />
Überwachungsergebnisse 11
technik GmbH, Lübeck, der eichtechnischen Prüfung unterzogen. Mit dem Einsatz dieser Geräte wurde<br />
es möglich, bei der amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs eine endgültige <strong>und</strong> beweiskräftige<br />
Ermittlung der Atemalkoholkonzentration vor Ort <strong>und</strong> ohne Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe<br />
durchzuführen. Gemäß dem Eichgesetz fällt diese Anwendung des Alcotest 7110 Evidential unter die<br />
Eichpflicht. Somit darf das Gerät <strong>für</strong> diesen Verwendungszweck nur mit gültiger Eichung eingesetzt<br />
werden.<br />
<strong>Das</strong> Atemalkoholmessgerät Alcotest 7110 Evidential ermittelt die Atemalkoholkonzentration mit<br />
zwei verschiedenen <strong>Mess</strong>systemen: einem Infrarotsensor <strong>und</strong> einer Brennstoffzelle. Beide <strong>Mess</strong>systeme<br />
messen unabhängig voneinander die Alkoholkonzentration der Atemluft, die in die <strong>Mess</strong>kammer<br />
gelangt. Nur wenn die Ergebnisse beider <strong>Mess</strong>systeme innerhalb sehr enger Grenzen übereinstimmen,<br />
wird die <strong>Mess</strong>ung akzeptiert. <strong>Das</strong> Gerät fordert automatisch nach Ablauf von zwei Minuten eine<br />
zweite Atemprobe vom Probanden. Ist auch der geforderte zweite <strong>Mess</strong>gang erfolgreich, wird das<br />
Untersuchungsprotokoll über einen Drucker ausgegeben.<br />
Die Kontrolle von Atemtemperatur <strong>und</strong> Atemfluss schließt Verfälschungen durch Körper- <strong>und</strong> Umgebungstemperatur<br />
sowie durch Atemtechnik aus.<br />
Um Verfälschungen des <strong>Mess</strong>ergebnisses durch anwesende Fremdsubstanzen oder M<strong>und</strong>alkohol auszuschließen,<br />
ist vor den <strong>Mess</strong>gängen eine mindestens 10-minütige Wartezeit einzuhalten, während<br />
der der Proband weder rauchen noch irgendetwas zu sich nehmen darf. Durch Verwendung von<br />
zwei <strong>Mess</strong>systemen unterschiedlicher analytischer Spezifität erkennt das Gerät auch zuverlässig<br />
anwesende Fremdsubstanzen im Atem, die das Ergebnis in irgendeiner Form beeinflussen könnten.<br />
Zur Gewährleistung der halbjährlichen Eichung der Atemalkoholmessgeräte Alcotest 7110 Evidential<br />
wurde in Chemnitz eine Eichabfertigungsstelle eingerichtet. Als Prüfnormal dient ein Prüfgasgenerator,<br />
welcher ein Luft-Alkohol-Gemisch mit genau bekannter Konzentration <strong>und</strong> konstanter Gastemperatur<br />
erzeugt. Die vom Alcotest 7110 Evidential daraus ermittelten <strong>und</strong> angezeigten Werte werden<br />
mit dem Sollwert verglichen <strong>und</strong> auf Einhaltung der Eichfehlergrenzen überprüft. Dieser Prüfzyklus<br />
wird bei verschiedenen Gastemperaturen mehrmals wiederholt. Sind alle Forderungen erfüllt, wird<br />
das Eichsiegel aufgebracht. Zusätzlich wird im Alcotest 7110 Evidential das Datum gesetzt, an dem<br />
die Gültigkeit der Eichung abläuft. Nach Ablauf der Eichgültigkeit ist eine Ermittlung der Atemalkoholkonzentration<br />
nicht mehr möglich. <strong>Das</strong> Gerät muss erneut zur Eichung vorgestellt werden.<br />
Überwachungsmaßnahmen im Handel <strong>und</strong> auf Märkten<br />
»Brutto-<strong>für</strong>-Netto«-Kontrollen<br />
Nach dem Eichgesetz <strong>und</strong> der Eichordnung dürfen im geschäftlichen Verkehr mit losen Erzeugnissen<br />
Gewichtswerte, die der Preisermittlung zugr<strong>und</strong>e liegen, nur als Nettowerte angegeben werden. Oft<br />
wird in Supermärkten <strong>und</strong> Lebensmittelgeschäften das Verpackungsmaterial (Schälchen, Becher,<br />
Papier) entgegen dieser Vorschrift mit gewogen <strong>und</strong> dem K<strong>und</strong>en zum Preis der Ware verkauft. <strong>Das</strong><br />
ist nicht zulässig <strong>und</strong> stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.<br />
Jahr Anzahl der »Brutto-<strong>für</strong>-Netto«-Kontrollen davon Beanstandungen<br />
2007 686 119 (17 %)<br />
2006 755 107 (14 %)<br />
2005 461 114 (25 %)<br />
2004 280 48 (17 %)<br />
Vor dem Abwägen muss das Gewicht des Bechers, der Tüte oder des Papiers vom Verkaufspersonal<br />
als Taraeingabe berücksichtigt oder von der Waage automatisch abgezogen werden. Unkenntnis der<br />
Verkäufer, der Saisonaushilfskräfte <strong>und</strong> manchmal des Händlers selbst über die Berücksichtigung der<br />
12<br />
Überwachungsergebnisse
Tara (Gewicht der Verpackung) sind Gründe <strong>für</strong> falsch berechnete, zu hohe Preise zum Schaden der<br />
Verbraucher <strong>und</strong> der seriösen Händler.<br />
In der Tabelle (s. S. 12) sind die Ergebnisse der Tätigkeit des Sächsischen Landesamtes <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Eichwesen</strong> im Rahmen der Zuständigkeiten nach Eichordnung dargestellt. Mit »Brutto-<strong>für</strong>-Netto«-Kontrollen<br />
überprüften die Eichämter durch Testkäufe, ob die Händler das Gewicht des Verpackungsmaterials<br />
vom Gewicht der Ware (Fleisch, Wurst, Käse, Feinkost, Nüsse, Mandeln, Gummibärchen<br />
etc.) abziehen.<br />
Markt- <strong>und</strong> Ausschankmaßkontrollen<br />
Schankgefäße oder Ausschankmaße sind Gefäße (Gläser, Krüge, Karaffen), die zum gewerblichen<br />
Ausschank von Getränken gegen Entgelt bestimmt sind <strong>und</strong> erst bei Bedarf gefüllt werden. Ausschank<br />
ist jedes Verabreichen von Getränken zum Verzehr an Ort <strong>und</strong> Stelle, z. B. auch die Ausgabe<br />
durch Automaten oder bei Veranstaltungen. Getränke sind alle Flüssigkeiten, die im Allgemeinen<br />
zum Trinken bestimmt sind. Die Schankgefäße <strong>für</strong> Spirituosen, Wein, Bier, Säfte, alkoholfreie Erfrischungsgetränke<br />
müssen mit einem Füllstrich <strong>und</strong> der entsprechenden Angabe des Nennvolumens<br />
gekennzeichnet sein. Ausschankmaße <strong>für</strong> bestimmte Getränke wie Kaffee, Tee, Kakao unterliegen<br />
diesen Vorschriften nicht. Gefäße zum Servieren von Brühen <strong>und</strong> Suppen unterliegen ebenfalls<br />
nicht den Vorschriften <strong>für</strong> Ausschankmaße.<br />
Ausschankmaße dürfen nur verwendet oder bereitgehalten werden, wenn sie die festgelegten<br />
Volumen einhalten. Der Füllstrich, die Volumenangabe, das Zeichen oder der Name des Herstellers<br />
bzw. ein Herstellerzeichen müssen auf dem Ausschankmaß leicht erkennbar <strong>und</strong> dauerhaft sein.<br />
Ausschankmaße werden nicht geeicht, <strong>für</strong> ihre Genauigkeit ist der Hersteller verantwortlich.<br />
Dieser ist aus dem in der Nähe des Füllstrichs angebrachten Logo oder Herstellerkennzeichen zu<br />
ermitteln. Die Einhaltung der gr<strong>und</strong>legenden Anforderungen, insbesondere des Volumens, wird<br />
durch die Eichbehörden im Rahmen der Marktüberwachung stichprobenartig geprüft.<br />
Die ordnungsgemäße Befüllung von Ausschankmaßen (Flüssigkeitsmenge, die den Füllstrich erreicht)<br />
unterliegt nicht der eichamtlichen Überwachung. Beanstandungen muss der Gast unmittelbar<br />
beim Bedienungspersonal oder beim Geschäftsführer des jeweiligen Unternehmens (Restaurant,<br />
Gasthaus, Biergarten usw.) geltend machen.<br />
Jahr Anzahl der Kontrollen auf Märkten Beanstandungen<br />
(bezogen auf einzelne Stände)<br />
(Anzahl einzelner Stände)<br />
2007 117 38 (32 %)<br />
2006 289 94 (33 %)<br />
2005 85 37 (44 %)<br />
2004 75 nicht erfasst<br />
Auf Wochenmärkten überprüfen die Eichämter die Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften bezüglich<br />
geeichter Waagen <strong>und</strong> ihrer Aufstellung sowie hinsichtlich der Ausschankmaße. Es wird geprüft,<br />
ob die verwendeten Ausschankmaße den gesetzlichen Forderungen entsprechen.<br />
Insbesondere in der Weihnachtszeit bei Marktkontrollen überprüften die Eichämter Chemnitz,<br />
Dresden <strong>und</strong> Leipzig, ob Schankgefäße u. a. <strong>für</strong> Glühwein den Forderungen der Eichordnung entsprechen.<br />
Dabei kam es immer wieder zu Beanstandungen aufgr<strong>und</strong> zu großer Minusabweichung vom<br />
Nennvolumen, fehlender Herstellerzeichen <strong>und</strong> falscher Ausführung von Füllstrichen.<br />
Unsere Ergebnisse zeigen anschaulich, dass trotz der Kontrollen die Verstöße der Verwiegung<br />
»Brutto <strong>für</strong> Netto« <strong>und</strong> bei den Kontrollen auf Märkten sowie bei Ausschankmaßen nicht ausreichend<br />
unterb<strong>und</strong>en werden können. Leider verschenkt hier der Verbraucher durch Unwissenheit oder auch<br />
Unaufmerksamkeit sein Geld an unseriöse Händler. Der informierte K<strong>und</strong>e ist deshalb aufgerufen, solchen<br />
Praktiken im Handel zu begegnen <strong>und</strong> sollte seine Beschwerde gegebenenfalls auch an das<br />
zuständige Eichamt richten.<br />
Überwachungsergebnisse 13
Einmal gemessen ist besser als<br />
zehnmal geschätzt.<br />
Sprichwort<br />
15
Prüfstellen <strong>und</strong> Versorgungsunternehmen<br />
Überwachung der staatlich anerkannten Prüfstellen <strong>für</strong> Versorgungsmessgeräte<br />
Die Versorgungsmessgeräte (Elektrizitätszähler, Wasserzähler, Wärme- <strong>und</strong> Gaszähler) unterliegen<br />
der Eichpflicht. Sie müssen in regelmäßigen Abständen –<br />
• Elektrizitätszähler bis 16 Jahre,<br />
• Wasserzähler bis 6 Jahre,<br />
• Haushaltsbalgengaszähler bis 8 Jahre <strong>und</strong><br />
• Wärmezähler bis 5 Jahre –<br />
nachgeeicht oder durch einen neuen, geeichten Zähler ersetzt werden.<br />
In Sachsen arbeiten ca. drei Millionen geeichte Elektrizitätszähler im Netz, von denen jährlich<br />
etwa 200.000 neu geeicht werden müssen. Bei Wasser- <strong>und</strong> Gaszählern liegen die Zahlen etwa in<br />
der gleichen Größenordnung. Um diese gewaltige Anzahl Zähler messtechnisch prüfen zu können,<br />
wurden staatlich anerkannte Prüfstellen geschaffen, die sich auf diese Arbeiten spezialisiert haben.<br />
Im Freistaat Sachsen sind zwölf staatlich anerkannte Prüfstellen tätig, die diese Eichungen von<br />
Versorgungsmessgeräten vornehmen. Sie sind beliehene Unternehmen <strong>und</strong> müssen jährlich im<br />
Rahmen der Überwachung durch das SLME über ihre Tätigkeit berichten (siehe Tabelle).<br />
Stückzahlstatistik der geeichten <strong>Mess</strong>geräte in staatlich anerkannten<br />
Prüfstellen des Freistaates Sachsen<br />
Prüfstelle Trägerunternehmen 2004 2005 2006 2007<br />
Elektrizität<br />
ER 10 ENSO Strom Netz GmbH 18.249 12.889 9.924 9.794<br />
ER 30 Ritz Instrument 6.838 7.700 9.769 17.551<br />
Transformers GmbH<br />
ER 40 Lackmann GmbH & Co. KG,<br />
Technische Dienste 213.439 195.541 121.721 148.357<br />
Summe 238.526 216.130 141.414 175.702<br />
Gas<br />
GR 4 VNG – Verb<strong>und</strong>netz Gas AG 156 234 166 165<br />
GR 5 Gas Service Freiberg GmbH 33.332 26.314 23.325 24.717<br />
Summe 33.488 26.548 23.491 24.882<br />
Wasser<br />
WR 1 Sensus Metering Services 13.316 11.899 11.776 12.174<br />
GmbH<br />
WR 3 Südsachsen Wasser GmbH 56.748 56.703 49.277 65.130<br />
WR 7 Rossweiner Armaturen 105.672 111.600 48.650 47.915<br />
<strong>und</strong> <strong>Mess</strong>geräte GmbH &<br />
Co. OHG<br />
WR 9 Zenner International 355.421 577.411 551.863 511.027<br />
GmbH & Co. KG<br />
WR 10 Neumann & Co. 137 22.539 69.259 35.556<br />
Wasserzähler Glaubitz<br />
GmbH<br />
Summe 531.294 780.152 730.825 671.802<br />
Wärme<br />
KR 1 Rossweiner Armaturen 8.930 8.750 5.640 6.570<br />
<strong>und</strong> <strong>Mess</strong>geräte GmbH &<br />
Co. OHG<br />
KR 9 Zenner International 19.652 22.205 7.912 2.436<br />
GmbH & Co. KG<br />
Summe 28.582 30.955 13.552 9.006<br />
Gesamtzahl 831.890 1.053.785 909.282 881.392<br />
16<br />
Überwachungsergebnisse
Überwachung der Gasabrechnung in Versorgungsunternehmen des Freistaates Sachsen<br />
Für die thermische Energie <strong>und</strong> die thermische Leistung von Gas dürfen Werte angegeben werden,<br />
ohne dass diese direkt durch geeichte <strong>Mess</strong>geräte bestimmt wurden, wenn sie nach den anerkannten<br />
Regeln der Technik (hier DVGW-Arbeitsblatt G 685 mit Beiblättern) ermittelt wurden.<br />
Derzeit sind 42 Versorgungsunternehmen im Freistaat Sachsen im Bereich der Weiterleitung <strong>und</strong> des<br />
Verkaufes von Erdgas an Endverteiler <strong>und</strong> Endk<strong>und</strong>en tätig. Ausgehend von den Ergebnissen b<strong>und</strong>esweiter<br />
Kontrollen im Jahr 2003 wurde in den Jahren 2004 <strong>und</strong> 2005 der Schwerpunkt auf Information<br />
<strong>und</strong> Schulung der sächsischen Gasversorgungsunternehmen zur thermischen Gasabrechnung gelegt.<br />
Dies geschah im Rahmen von Vortragsveranstaltungen, durch Informationsblätter sowie eine Vielzahl<br />
persönlicher Beratungen der zuständigen Mitarbeiter der Versorgungsunternehmen.<br />
2006 <strong>und</strong> 2007 wurden 14 – das ist ein Drittel – der sächsischen Gasversorgungsunternehmen kontrolliert.<br />
Zukünftig sollen im Rahmen der planmäßigen Marktüberwachung jährlich durchschnittlich<br />
sechs Unternehmen bezüglich der Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften bei der thermischen<br />
Gasabrechnung überwacht werden.<br />
Alle <strong>kontrollierte</strong>n Unternehmen sind mit den Gr<strong>und</strong>lagen der thermischen Gasabrechnung vertraut<br />
<strong>und</strong> zeigten sich bei den Überwachungen kooperativ. Vereinzelt entsprach das Vorgehen der<br />
Unternehmen bei der Ermittlung von Abrechnungsgr<strong>und</strong>lagen nicht exakt der anerkannten Regel<br />
der Technik. Die Abweichungen sind jedoch überwiegend formaler Art <strong>und</strong> ohne Auswirkung auf<br />
die den Gask<strong>und</strong>en in Rechnung gestellten Beträge. Es wurden Auflagen erteilt, um die Fehler in<br />
zukünftigen Abrechnungszeiträumen auszuschließen.<br />
Bei den gleichzeitig mit den Überwachungen stattfindenden stichprobenartigen Kontrollen zur<br />
Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften als <strong>Mess</strong>gerätebesitzer bzw. -verwender wurden nur in<br />
einem Unternehmen Mängel festgestellt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.<br />
Allgemein befinden sich die <strong>Mess</strong>geräte in technisch gutem Zustand <strong>und</strong> sind gültig geeicht. Dies<br />
ist nicht zuletzt den seit Jahren in diesem Bereich durch das SLME regelmäßig durchgeführten<br />
Marktüberwachungen geschuldet. Außerdem trägt die Tatsache, dass gerade ein Teil der Gasmessgeräte<br />
als einzige aus dem Bereich der Versorgungsmessgeräte (Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme)<br />
noch von Mitarbeitern der Eichämter geeicht wird, zu diesem guten Ergebnis bei, denn hierdurch<br />
stehen unsere Beschäftigten im ständigen <strong>und</strong> engen Kontakt mit den Gasversorgungsunternehmen.<br />
Die Ergebnisse zeigen, dass die Kontrollen der thermischen Gasabrechnung in den Gasversorgungsunternehmen<br />
in den nächsten Jahren systematisch fortgesetzt werden müssen, aber keinen Schwerpunkt<br />
der Marktüberwachung durch das SLME bilden.<br />
Überwachungsergebnisse 17
Bef<strong>und</strong>prüfungen an eichfähigen <strong>Mess</strong>geräten<br />
Eine Bef<strong>und</strong>prüfung kann von jedem, der ein begründetes Interesse an der <strong>Mess</strong>richtigkeit eines<br />
eichfähigen <strong>Mess</strong>gerätes darlegt, bei der zuständigen Behörde oder einer staatlich anerkannten<br />
Prüfstelle beantragt werden. Durch die Bef<strong>und</strong>prüfung wird festgestellt, ob ein eichfähiges <strong>Mess</strong>gerät<br />
die so genannten Verkehrsfehlergrenzen einhält <strong>und</strong> den sonstigen Anforderungen der Zulassung<br />
entspricht.<br />
Bef<strong>und</strong>prüfungen im Freistaat Sachsen<br />
<strong>Mess</strong>gerät 2004 2005 2006 2007<br />
Anzahl nicht Anzahl nicht Anzahl nicht Anzahl nicht<br />
bestanden bestanden bestanden bestanden<br />
Elektrizitätsmessgeräte 391 99 (25 %) 209 54 (26 %) 174 33 (19 %) 217 47 (22 %)<br />
Gasmessgeräte 178 47 (26 %) 257 47 (18 %) 198 45 (23 %) 100 25 (25 %)<br />
Wassermessgeräte 1.031 214 (21 %) 1.174 252 (21 %) 940 167 (18 %) 380 134 (35 %)<br />
Wärmemessgeräte 5 1 (20 %) 1 0 (0 %) 2 0 (0 %) 8 4 (50 %)<br />
Sonstige <strong>Mess</strong>geräte 3 0 (0 %) 52 2 (40 %) 22 6 (27 %) 16 0 (0 %)<br />
Summe 1.608 362 (23 %) 1.693 374 (22 %) 1.336 251 (19 %) 721 210 (29 %)<br />
Der überwiegende Anteil von Bef<strong>und</strong>prüfungen wird im Bereich der Versorgungsmessgeräte beantragt.<br />
Diese sind auch die am häufigsten im Gebrauch befindlichen <strong>und</strong> der Eichpflicht unterliegenden<br />
<strong>Mess</strong>geräte.<br />
18<br />
Überwachungsergebnisse
Ergebnisse der Fertigpackungsüberwachung<br />
Fertigpackungen sind Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers<br />
abgepackt <strong>und</strong> verschlossen werden, wobei die Menge des Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche<br />
Änderung der Verpackung nicht verändert werden kann.<br />
Dazu gehören Flaschen, Tetrapacks <strong>und</strong> Büchsen mit Getränken, Essig, Öl, Nudeln, Reis, Tee,<br />
Wurst, Käse, Fleisch, Fisch, Arzneimitteln, Packungen mit Kosmetika, Reinigungs- <strong>und</strong> Putzmitteln,<br />
Zahnpasta, Lacken <strong>und</strong> Farben, Blumenerden, Nähfäden, Gartenschläuchen, Klebstoffen sowie Konserven,<br />
verpackte Backwaren, Packungen mit Brennstoffen (Kohlensäcke) ...<br />
Offene Packungen (Schälchen mit Obst) <strong>und</strong> unverpackte Backwaren (Brot) sind den Fertigpackungen<br />
rechtlich gleichgestellt.<br />
Ob in den Packungen das richtige <strong>Maß</strong> enthalten ist, prüfen die Eichämter im Rahmen regelmäßiger<br />
Füllmengenprüfungen bei Herstellern, Importeuren oder im Handel. Die Überwachung von<br />
Fertigpackungen durch die Eichämter umfasst u. a. die Prüfung der nachfolgenden Merkmale:<br />
• Füllmenge (Gewicht, Volumen, Stückzahl),<br />
• Kennzeichnung der Nennfüllmenge (Nettogewicht, Abtropfgewicht, Schriftgröße),<br />
• Herstellerangabe oder Logo auf der Packung,<br />
• e-Zeichen (kennzeichnet Kontrolle im EG-Herstellerland) mit Mindesthöhe von 3 mm auf der<br />
Packung<br />
(Zulässig nur bei Kennzeichnung gleicher Nennfüllmenge nach Gewicht oder Volumen!),<br />
• Mogelpackungsverdacht (Verpackung täuscht mehr Inhalt vor, Packung ist nicht durchsichtig,<br />
fehlender Hinweis zum tatsächlichen Inhalt).<br />
Füllmengenprüfungen<br />
Verbraucher <strong>und</strong> Wirtschaft (Mitbewerber) erwarten zum angegebenen Preis die richtige Menge. Fehlmengen<br />
entsprechen einer verdeckten Preiserhöhung. Füllmengenprüfungen können in jeder Stufe<br />
des Handels durchgeführt werden. Die regelmäßige planmäßige Füllmengenprüfung durch das<br />
Eichamt wird bei Herstellern oder Importeuren mindestens einmal jährlich vorgenommen. Außerplanmäßige<br />
Wiederholungsprüfungen nach festgestellten Verstößen sind vorrangig <strong>und</strong> spätestens<br />
nach sechs Wochen durchzuführen.<br />
<strong>Das</strong> Eichamt prüft anhand größerer Stichproben, ob die auf der Packung angegebene Nennfüllmenge<br />
mit dem tatsächlichen Inhalt übereinstimmt (Mittelwert) <strong>und</strong> ob eventuell mindergewichtige<br />
Packungen innerhalb der gesetzlich festgelegten Toleranz (zulässige Minusabweichung T U1 <strong>und</strong><br />
absolute Toleranzgrenze T abs ) liegen.<br />
Überwachungsergebnisse 19
Der Hersteller von Fertigpackungen ist verpflichtet, regelmäßig seinen Abfüllprozess mit geeigneten<br />
<strong>und</strong> gültig geeichten <strong>Mess</strong>geräten zu überprüfen. Diese Überprüfungen müssen dokumentiert<br />
werden (Kontrollaufzeichnungen über den Abfüllprozess) <strong>und</strong> nachweisbar sein. Hersteller können<br />
so selbst feststellen, ob das Füllgewicht stimmt <strong>und</strong> Schwankungen des Verpackungsmaterials (Tara)<br />
richtig berücksichtigt wurden.<br />
Bei einmaligen, geringen Verstößen gegen die Vorschriften der Fertigpackungsverordnung (FPV)<br />
erhält der Hersteller eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld. Gravierende oder wiederholte Verstöße<br />
werden mit einem Bußgeld geahndet <strong>und</strong> ziehen häufigere Kontrollen bis zur Abstellung der Mängel<br />
nach sich.<br />
Ergebnisse der Füllmengenprüfungen bei Fertigpackungen<br />
Wie die Ergebnisse der Jahre 2004 bis 2007 zeigen, ist die Kontrolltätigkeit der Eichämter nach wie<br />
vor dringend notwendig.<br />
Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge<br />
Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge sind Fertigpackungen gleichen Inhalts wie Packungen mit<br />
Mehl, Zucker, Butter usw. Die Prüfung der Stichproben erfolgt auf Einhaltung des Mittelwertes, der<br />
zulässigen Minusabweichung T U1 <strong>und</strong> der absoluten Toleranzgrenze T abs .<br />
Ab dem Jahr 2006 wurde die absolute Toleranzgrenze nicht mehr auf die Anzahl der Stichproben,<br />
sondern auf die Anzahl der einzelnen geprüften Packungen bezogen bewertet.<br />
Jahr Anzahl der Anzahl der Beanstandungen wegen des Verstoßes<br />
geprüften geprüften gegen die Forderungen der FPV hinsichtlich<br />
Stichproben<br />
Packungen<br />
des Mittelwertes der zulässigen der absoluten<br />
Minusabweichung Toleranzgrenze<br />
T U1<br />
T abs<br />
2007 925 39.504 70 (8 %) 42 (5 %) 463 (1 %)<br />
2006 1.188 47.975 106 (9 %) 71 (6 %) 1.639 (3 %)<br />
2005 919 nicht erfasst 79 (9 %) 50 (5 %) 78 (8 %)<br />
2004 1.106 nicht erfasst 115 (10 %) 43 (4 %) 76 (7 %)<br />
Verkehrsfähigkeit (Einhaltung der absoluten Toleranzgrenze)<br />
Zur Prüfung von Fertigpackungen auf Verkehrsfähigkeit (T abs ), insbesondere im Handel, werden<br />
keine Stichproben gezogen, sondern jede Packung einzeln betrachtet.<br />
Jahr Anzahl der geprüften Packungen Beanstandungen<br />
wegen des Verstoße gegen<br />
die Forderungen der FPV hinsichtlich<br />
der absoluten Toleranzgrenze T abs<br />
2007 2.794 227 (8 %)<br />
2006 2.635 98 (4 %)<br />
2005 2.151 145 (7 %)<br />
2004 2.908 402 (14 %)<br />
20<br />
Überwachungsergebnisse
Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge<br />
Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge sind Fertigpackungen unterschiedlichen Inhalts wie<br />
Packungen mit Käse, Salaten, Fleisch- oder Wurstwaren, die in Bechern oder mit Folien verpackt<br />
sind <strong>und</strong> deren Gewicht je Fertigpackung separat ermittelt <strong>und</strong> auf dem Etikett ausgedruckt wird.<br />
Bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge werden im Unterschied zu Fertigpackungen<br />
gleicher Nennfüllmenge keine Stichprobenprüfungen durchgeführt. Jede einzelne Packung wird<br />
hinsichtlich der zulässigen Minusabweichung vom angegebenen Gewicht entsprechend der Fertigpackungsverordnung<br />
einzeln bewertet.<br />
Jahr Anzahl der geprüften Packungen Beanstandungen<br />
wegen des Verstoßes gegen<br />
die Forderungen der FPV hinsichtlich<br />
der zulässigen Minusabweichung<br />
2007 3.432 246 (7 %)<br />
2006 3.707 278 (7 %)<br />
2005 4.979 483 (10 %)<br />
2004 4.635 548 (12 %)<br />
Die Kontrollen bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge müssen regelmäßig durchgeführt werden,<br />
um eine Reduzierung der Beanstandungsquote zu erreichen.<br />
Die in den letzten Jahren auch in der B<strong>und</strong>es-Fertigpackungsstatistik ausgewiesenen Beanstandungsquoten<br />
veranlassten die Eichbehörden der Länder, b<strong>und</strong>eseinheitliche Schwerpunktaktionen in den<br />
Jahren 2002 <strong>und</strong> 2005 zu organisieren. Dabei wurde die Prüfung von Fertigpackungen ungleicher<br />
Nennfüllmenge mit Fleisch- <strong>und</strong> Wurstwaren wie Schnitzel, Rouladen, Koteletts, Gehacktem, Wurstwaren<br />
vereinbart. Im Rahmen dieser b<strong>und</strong>eseinheitlichen Schwerpunktaktion prüften die Eichämter<br />
Sachsens an mehr als 80 Kontrollorten 1.826 Packungen, wobei 143 Packungen (8 %) beanstandet wurden.<br />
Zusammenfassung <strong>und</strong> Ausblick<br />
Die von den Eichämtern regelmäßig durchgeführten Kontrollen <strong>und</strong> die diese Kontrollen begleitenden<br />
fachlichen Beratungen zu den gesetzlichen Forderungen führen zu einem Rückgang der Beanstandungsquoten.<br />
Die Überwachung von Fertigpackungen beim Hersteller gestaltet sich jedoch zunehmend schwieriger.<br />
Insbesondere in der Lebensmittelbranche nimmt die Fertigungstiefe ab <strong>und</strong> Importe sowie Varianten<br />
von Unterauftragsproduktionen nehmen zu. Die Rohstoffgewinnung, die Rohstoffaufbereitung, die<br />
Abfüllung gewerblicher Gebinde <strong>und</strong> auch die »End-Abfüllung« werden von verschiedenen, selbstständigen,<br />
örtlich oft weit auseinander liegenden <strong>und</strong> häufig wechselnden Unternehmen vorgenommen.<br />
Zunehmend treten kleine Händler oder große Verkaufsketten auch anderer Branchen mit eigenem<br />
Namen oder Logo als Hersteller von Fertigpackungen auf, obwohl sie diese tatsächlich überhaupt nicht<br />
selbst produziert oder abgefüllt haben. <strong>Das</strong> Eichamt muss dann ermitteln, wo die Abfüllung tatsächlich<br />
erfolgte <strong>und</strong> wer <strong>für</strong> die Überwachung <strong>und</strong> ggf. <strong>für</strong> die Verstöße gegen Anforderungen des Fertigpackungsrechts<br />
verantwortlich ist.<br />
Dies erfordert einen immer größeren Zeitanteil <strong>und</strong> Aufwand in der Überwachungstätigkeit. Somit<br />
ist die Erfüllung der Überwachungstätigkeiten <strong>und</strong> der Erhalt des Schutzniveaus in diesem Sektor mit<br />
einer außerordentlich hohen Belastung der Mitarbeiter verb<strong>und</strong>en.<br />
Auf Wochenmärkten überprüfen die Eichämter die Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften.<br />
Überwachungsergebnisse 21
Alles messen, was messbar ist –<br />
<strong>und</strong> messbar machen, was noch nicht<br />
messbar ist.<br />
Galileo Galilei<br />
23
Überwachungen nach dem Gesetz über Medizinprodukte<br />
* Medizinprodukte-<br />
Betreiberverordnung<br />
(MPBetreibV), Neufassung<br />
in der Bekanntmachung<br />
vom 21. August 2002<br />
(BGBl. I S. 3396), zuletzt<br />
geändert durch Art. 386<br />
der Verordnung vom<br />
31. Oktober 2006<br />
(BGBl. I S. 2407)<br />
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Tätigkeit des Sächsischen Landesamtes <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Eichwesen</strong> im Rahmen der Zuständigkeiten zusammenfassend <strong>für</strong> die Jahre 2004 bis 2007 im Bereich<br />
der Medizin dargestellt. Die Überwachungstätigkeiten betreffen den § 4a der Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />
(MPBetreibV)* hinsichtlich der Qualitätssicherung in den medizinischen<br />
Laboratorien, in den Praxen niedergelassener Ärzte, auf den Stationen in Krankenhäusern <strong>und</strong> in<br />
anderen medizinischen Einrichtungen <strong>und</strong> den § 11 MPBetreibV im Zusammenhang mit messtechnischen<br />
Kontrollen an Medizinprodukten mit <strong>Mess</strong>funktion.<br />
Qualitätssicherung von Laboruntersuchungen<br />
Ergebnisse der Überwachung medizinischer Laboratorien<br />
** Richtlinie der B<strong>und</strong>esärztekammer<br />
zur<br />
Qualitätssicherung<br />
quantitativer laboratoriumsmedizinischer<br />
Untersuchungen vom<br />
24. August 2001 (Deutsches<br />
Ärzteblatt 98, 42<br />
(19. Oktober 2001),<br />
Seite A 2747-2759),<br />
zuletzt geändert am<br />
14. November 2003<br />
(Deutsches Ärzteblatt 100,<br />
50 (12. Dezember 2003),<br />
Seite A 3335-3338)<br />
Ab spätestens 2004 mussten alle Laboratorien nach der Richtlinie der B<strong>und</strong>esärztekammer zur Qualitätssicherung<br />
quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK)** von 2001,<br />
die im § 4a MPBetreibV verankert ist, arbeiten.<br />
Durch das Sächsische Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> wurde dieser Prozess in den vergangenen<br />
Jahren vielfältig praxisnah begleitet. Es stehen einschlägige Informationsblätter, Vorträge<br />
<strong>und</strong> Veröffentlichungen auf den Internetseiten des Landesamtes zur Verfügung. Medizinische<br />
Laboratorien, Einrichtungen <strong>und</strong> Arztpraxen werden telefonisch oder vor Ort beraten.<br />
Die Anzahl der erfassten überwachungspflichtigen Laboratorien hatte sich 2004 durch viele Kleinlaboratorien<br />
in Arztpraxen erhöht, die von da ab auch nach der Rili-BÄK 2001 arbeiten mussten.<br />
Die Gesamtzahl ist in den Folgejahren wieder leicht gesunken, was besonders mit Schließungen<br />
Ergebnisse der Überwachung der Qualitätssicherung<br />
nach § 4a MPBetreibV in medizinischen Laboratorien im Freistaat Sachsen<br />
2007 2006 2005 2004<br />
*** Laboratorien<br />
in % der<br />
überwachten<br />
Laboratorien<br />
**** <strong>Mess</strong>größen<br />
in % der<br />
überwachten<br />
<strong>Mess</strong>größen<br />
Allgemeine Angaben<br />
Anzahl der erfassten überwachungspflichtigen Laboratorien 198 192 199 210<br />
Anzahl der Überwachungen 40 23 50 85<br />
Rili-BÄK wurde konsequent eingehalten. (Lab. in %)*** 63 74 66 28<br />
Interne Präzisionskontrolle (PK)<br />
Die PK entsprach nicht in allen Anforderungen der Rili-BÄK. 15 13 20 22<br />
(Lab. in %)***<br />
Die Präzision der überwachungspflichtigen <strong>Mess</strong>größen 1 5 1 2<br />
entsprach nicht immer den Vorgaben der Rili-BÄK.<br />
(<strong>Mess</strong>größen in %)****<br />
Interne Richtigkeitskontrolle (RK)<br />
Die RK entsprach nicht in allen Anforderungen der 15 4 24 26<br />
Rili-BÄK. (Lab. in %)***<br />
Die Richtigkeit der überwachungspflichtigen <strong>Mess</strong>größen 4 1 3 3<br />
entsprach nicht immer den Vorgaben der Rili-BÄK.<br />
(<strong>Mess</strong>größen in %)****<br />
Externe Richtigkeitskontrolle (Ringversuche)<br />
Einzelne Zertifikate fehlten. (Lab. in %)*** 5 0 6 35<br />
24<br />
Überwachungsergebnisse
von Laboratorien in kleineren Einrichtungen im Zusammenhang steht. Es ist davon auszugehen,<br />
dass noch nicht alle Kleinlaboratorien bekannt <strong>und</strong> erfasst sind.<br />
Mit einer Überwachungsdichte von ca. 20 % der erfassten Laboratorien pro Jahr ist ein Wert erreicht,<br />
der einen vertretbaren Kompromiss zwischen der Notwendigkeit <strong>und</strong> der personellen Ausstattung<br />
des SLME darstellt.<br />
Im Jahr 2004 wurde festgestellt, dass die Umstellung auf die Rili-BÄK 2001 vielen Laboratorien größere<br />
Probleme bereitete, <strong>und</strong> nur 28 % der überwachten Laboratorien die Richtlinie mit allen Forderungen<br />
voll umgesetzt hatten. Dieser Wert ist in den Folgejahren kontinuierlich gestiegen <strong>und</strong> entsprach<br />
wieder einem langjährigen Durchschnitt bis zur verpflichtenden Anwendung der Rili-BÄK<br />
2001. Leider konnte dieser Trend 2007 nicht fortgesetzt werden.<br />
Stets wurden <strong>und</strong> werden in einigen überwachten Laboratorien <strong>Mess</strong>größen trotz Überschreitens<br />
der vorgegebenen Fehlergrenzen entgegen den Vorschriften der Rili-BÄK weiter bestimmt.<br />
Ergebnisse der Überwachung von Krankenhäusern <strong>und</strong> Rehabilitationskliniken,<br />
die laboratoriumsmedizinische Untersuchungen als patientennahe Sofortdiagnostik<br />
durchführen<br />
Hierbei handelt es sich in der Regel um die Kontrolle der Qualitätssicherung von Glucose-Bestimmungen.<br />
<strong>Das</strong> Sächsische Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> überwacht alle diese Einrichtungen<br />
kontinuierlich <strong>und</strong> hat sie bei ihren Bemühungen zur Umsetzung der Rili-BÄK umfangreich unterstützt.<br />
Krankenhäuser <strong>und</strong> Reha-Kliniken kontrollieren die Qualität mit gutem Ergebnis. Nach einem<br />
starken Absinken 2004, wo durch die Umstellung auf die Rili-BÄK 2001 die formalen Erfordernisse<br />
nur zu 46 % eingehalten wurden, war 2005 mit 76 % wieder ein Durchschnittswert der Vorjahre<br />
erreicht.<br />
Dieser stellte sich 2006 <strong>und</strong> 2007 leider nicht wieder ein, was zeigt, dass auch in Krankenhäusern<br />
<strong>und</strong> Reha-Kliniken diesbezügliche kontinuierliche Überwachungen weiterhin notwendig sind.<br />
Ergebnisse der Überwachung von Praxen niedergelassener Ärzte,<br />
die laboratoriumsmedizinische Untersuchungen als patientennahe Sofortdiagnostik<br />
durchführen<br />
Bedingt durch die langjährigen schlechten Ergebnisse bei der Überwachung von Praxen niedergelassener<br />
Ärzte, die quantitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen als patientennahe Sofortdiagnostik<br />
durchführen, <strong>und</strong> durch das Ziel, diese möglichst flächendeckend zu erreichen, wurden<br />
seit 2004 über 1.000 Arztpraxen im Rahmen von Erstüberwachungen kontrolliert. Die Anzahl der<br />
überwachten Arztpraxen, die gar keine oder eine nicht ausreichende Qualitätssicherung durchgeführt<br />
haben, ist nach wie vor sehr hoch (75 %). Diese Arztpraxen mussten in kürzester Frist eine<br />
ausreichende Qualitätssicherung nachweisen. Die Ergebnisse beweisen, dass gegenüber der derzeitigen<br />
Überwachungsdichte keinerlei Abstriche gemacht werden dürfen.<br />
Ergebnisse der Überwachung von sonstigen Einrichtungen,<br />
die laboratoriumsmedizinische Untersuchungen als patientennahe Sofortdiagnostik<br />
durchführen<br />
Auch in diesem Bereich ist die Anzahl derjenigen Einrichtungen, die gar keine oder eine nicht ausreichende<br />
Qualitätssicherung durchführen, nach wie vor viel zu hoch (75 %). Auch diese Einrichtungen<br />
mussten binnen kürzester Frist eine ausreichende Qualitätssicherung nachweisen.<br />
Wegen dieser beständig schlechten Ergebnisse werden ab 2008 verstärkt auch ambulante Pflegedienste<br />
in die Überwachungen einbezogen.<br />
Überwachungsergebnisse 25
Überwachung der patientennahen Sofortdiagnostik<br />
Einrichtungen<br />
Anzahl der Überwachungen<br />
2004 2005 2006 2007<br />
Krankenhäuser, Reha-Kliniken 44 25 21 3<br />
Arztpraxen 231 272 345 218<br />
Pflegeheime, Rettungsdienste<br />
<strong>und</strong> sonstige Einrichtungen 138 79 68 40<br />
Qualitätssicherung der patientennahen Sofortdiagnostik nach Rili-BÄK<br />
in % der überwachten Einrichtungen<br />
Einrichtungen vollständig zum Teil ohne<br />
2004 2005 2006 2007 2004 2005 2006 2007 2004 2005 2006 2007<br />
Krankenhäuser, Reha-Kliniken 46 76 62 56 52 24 33 44 2 0 5 0<br />
Arztpraxen 35 35 25 25 37 23 40 37 28 42 35 38<br />
Pflegeheime, Rettungsdienste 11 27 24 25 61 57 47 55 28 16 29 20<br />
<strong>und</strong> sonstige Einrichtungen<br />
Gesamteinschätzung der Überwachungsergebnisse<br />
Seit 2004 muss in allen Laboratorien nach der Rili-BÄK gearbeitet werden. Es ist nicht zu tolerieren,<br />
dass bis zu 5 % der (überwachten) <strong>Mess</strong>größen keine ausreichende Präzision bzw. Richtigkeit<br />
aufweisen. In der Richtlinie ist eindeutig festgelegt, dass <strong>für</strong> diesen Fall die Bestimmung der <strong>Mess</strong>größe<br />
eingestellt werden muss. Als Gr<strong>und</strong> dieser Missachtung können seit dem Jahr 2005 angebliche<br />
Schwierigkeiten bei der Umstellung auf die Rili-BÄK nicht mehr gelten.<br />
Wenn bis zu 42 % der Arztpraxen <strong>und</strong> bis zu 29 % der sonstigen Einrichtungen, in denen laboratoriumsmedizinische<br />
Untersuchungen als patientennahe Sofortdiagnostik durchgeführt werden,<br />
keine Qualitätskontrolle durchführen, werden in diesem Sektor mit Sicherheit auch labordiagnostische<br />
Bef<strong>und</strong>e mit nicht ausreichender Präzision <strong>und</strong>/oder Richtigkeit erstellt, was sich zu Lasten<br />
der Ges<strong>und</strong>heit der Patienten auswirken kann. Es zeigt sich im <strong>kontrollierte</strong>n Bereich, dass in unregelmäßigen<br />
Abständen Präzision <strong>und</strong>/oder Richtigkeit unakzeptabel werden können. In diesem Fall<br />
müssen zwingend Gegenmaßnahmen getroffen werden.<br />
Die Überwachungs- <strong>und</strong> flankierenden Beratungsmaßnahmen des Sächsischen Landesamtes<br />
<strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> stellen in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer, der Kassenärztlichen<br />
Vereinigung, der B<strong>und</strong>esärztekammer <strong>und</strong> der Industrie eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> eine Verbesserung<br />
der Einhaltung der Qualität in den Laboratorien dar.<br />
Neue Rili-BÄK ab April 2008<br />
Am 15. Februar 2008 wurde im Deutschen Ärzteblatt die neue Richtlinie der B<strong>und</strong>esärztekammer<br />
zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen veröffentlicht.<br />
Die neue Rili-BÄK beinhaltet die Anforderungen an die Qualitätssicherung aller laboratoriumsmedizinischen<br />
Untersuchungen. Sie umfasst den gesamten Prozess <strong>und</strong> schließt auch die Prä- <strong>und</strong><br />
Postanalytik mit ein.<br />
Sie trat am 1. April 2008 in Kraft <strong>und</strong> ihre Anforderungen sind binnen 24 Monaten nach In-Kraft-<br />
Treten zu erfüllen. <strong>Das</strong> heißt, <strong>für</strong> die Dauer von 24 Monaten nach In-Kraft-Treten kann die interne<br />
<strong>und</strong> externe Qualitätssicherung noch nach der Rili-BÄK vom 24. August 2001 durchgeführt werden.<br />
26<br />
Überwachungsergebnisse
<strong>Mess</strong>technische Kontrollen von Medizinprodukten<br />
Gemäß § 11 MPBetreibV überwacht das Sächsische Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> (SLME) die<br />
Erfüllung der gesetzlichen Forderungen zur Durchführung der messtechnischen Kontrollen sowie<br />
das Einhalten der Voraussetzungen zur Durchführung messtechnischer Kontrollen durch Personen,<br />
die ihre Tätigkeit dem Landesamt angezeigt haben. Medizinprodukte mit <strong>Mess</strong>funktion müssen<br />
innerhalb bestimmter Fristen messtechnisch kontrolliert werden, damit auftretende Fehler rechtzeitig<br />
erkannt werden.<br />
Anzahl überwachter Einrichtungen auf Einhaltung der Fristen<br />
der messtechnischen Kontrolle von Medizinprodukten mit <strong>Mess</strong>funktion<br />
2004 2005 2006 2007<br />
Krankenhäuser, Reha-Kliniken 61 60 40 55<br />
Arztpraxen 357 448 476 330<br />
Sonstige 83 86 63 83<br />
Summe 501 594 579 468<br />
Stets werden bei den Überwachungen Medizinprodukte gef<strong>und</strong>en, die nicht rechtzeitig <strong>und</strong>/oder<br />
vorschriftenkonform messtechnisch kontrolliert wurden. Von diesen Geräten war beim Einsatz am<br />
Patienten somit nicht bekannt, ob sie noch die zugelassenen Fehlergrenzen einhalten. In Krankenhäusern<br />
fanden sich gelegentlich Verstöße in geringem Ausmaß.<br />
Begründet auch durch die ständige Überwachungstätigkeit des SLME <strong>und</strong> die Einleitung notwendiger<br />
Ordnungswidrigkeitenverfahren setzt sich die seit 2004 geringe Anzahl der Fristüberschreitungen<br />
bei der Durchführung von messtechnischen Kontrollen bis 2007 fort. <strong>Das</strong> Ergebnis zeigt die<br />
Wichtigkeit unserer Bemühungen auf diesem Kontrollgebiet. Die Einhaltung des § 11 MPBetreibV ist<br />
bei den <strong>Mess</strong>geräten zur Bestimmung der Hörfähigkeit <strong>und</strong> des Augeninnendruckes zufrieden stellend.<br />
Auffällig <strong>und</strong> unbefriedigend ist seit Jahren die überdurchschnittlich hohe Mängelquote bei<br />
Tretkurbelergometern.<br />
Überwachungsergebnisse 27
Anzahl überwachter Medizinprodukte mit <strong>Mess</strong>funktion auf Einhaltung der Fristen<br />
zur messtechnischen Kontrolle<br />
Medizinprodukte Gesamtzahl Prüffristen eingehalten/nicht eingehalten<br />
mit <strong>Mess</strong>funktion<br />
(Anzahl)<br />
2004 2005 2006 2007 2004 2005 2006 2007<br />
zur Bestimmung 29 47 54 48 28/1 44/3 52/2 48/0<br />
der Hörfähigkeit<br />
zur Bestimmung von 2.639 2.188 1.183 1.155 2.521/118 2.153/35 1.161/22 1.112/43<br />
Körpertemperaturen<br />
zur nicht invasiven Blut- 3.397 4.788 3.417 3.244 3.184/213 4.536/252 3.329/88 3.127/117<br />
druckmessung<br />
zur Bestimmung des 65 72 42 70 63/2 70/2 42/0 70/0<br />
Augeninnendruckes<br />
Diagnostikdosimeter 32 52 39 19 23/9 49/3 35/4 19/0<br />
Tretkurbelergometer 171 171 156 149 142/29 149/22 147/9 142/7<br />
Sonstige 0 0 0 12 0/0 0/0 0/0 12/0<br />
Summe 6.342 7.318 4.885 4.697 6.089/253 7.001/317 4.766/125 4.530/167<br />
(96 %/4 %) (96 %/4 %) (97 %/3 %) (96 %/4 %)<br />
Außerdem werden Personen, welche die Durchführung messtechnischer Kontrollen beim Sächsischen<br />
Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> angezeigt haben, auf das Einhalten der Voraussetzungen<br />
zu deren Durchführung überwacht. Der Kontakt zu diesen MTK-Diensten ist wichtig, damit sie bei<br />
der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unterstützt werden <strong>und</strong> keine unkorrekt arbeitenden<br />
Prüfdienste auf dem Markt Fuß fassen. Insgesamt sind die Prüfdienste an einer Zusammenarbeit mit<br />
der Eichbehörde sehr interessiert.<br />
Neben der Überwachung von Personen, die MTK durchführen, werden durch das SLME auch selbst<br />
drei Medizinproduktearten mit <strong>Mess</strong>funktion messtechnisch kontrolliert. Die MPBetreibV ermächtigt<br />
die Eichbehörden, neben den MTK-Diensten tätig zu werden, um insbesondere die flächenmäßige<br />
Verfügbarkeit der Dienste im Territorium zu gewährleisten.<br />
Dies ist zum Beispiel bei der Durchführung messtechnischer Kontrollen von Tonometern unverzichtbar.<br />
Die messtechnische Kompetenz des Landesamtes leistet somit einen nicht unerheblichen<br />
Beitrag zur Einhaltung der <strong>Mess</strong>sicherheit im Ges<strong>und</strong>heitswesen.<br />
* Rückgabe = Ablehnung<br />
der <strong>Mess</strong>technischen<br />
Kontrolle (MTK) wegen<br />
Fehlern am Medizinprodukt<br />
<strong>Mess</strong>technische Kontrollen durch das SLME<br />
Medizinprodukte mit 2004 2005 2006 2007<br />
<strong>Mess</strong>funktion Anzahl Rückgabe* Anzahl Rückgabe* AnzahlRückgabe* Anzahl Rückgabe*<br />
Medizinische<br />
Thermometer 224 (14 %) 274 (13 %) 92 (13 %) 82 (17 %)<br />
Blutdruckmessgeräte 2.521 (9 %) 1.615 (6 %) 1.921 (7 %) 1.621 (7 %)<br />
Augentonometer 254 (5 %) 228 (0 %) 169 (1 %) 184 (2 %)<br />
(Bestimmung des<br />
Augeninnendruckes)<br />
Gesamt 2.999 (9 %) 2.117 (6 %) 2.182 (7 %) 1.887 (7 %)<br />
Die Ergebnisse zeigen, dass – abhängig von der <strong>Mess</strong>geräteart – die Medizinprodukte zum Ablauf<br />
der Fristen, innerhalb derer solche messtechnische Kontrollen zu wiederholen sind, bis zu einem<br />
Anteil von 17 % nicht mehr den Anforderungen an ein Medizinprodukt mit <strong>Mess</strong>funktion entsprechen.<br />
28<br />
Überwachungsergebnisse
Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>und</strong> Ausblick<br />
Die Ergebnisse der letzten Jahre machen deutlich, dass die Überwachungsschwerpunkte bezüglich<br />
der medizinischen <strong>Mess</strong>geräte richtig gesetzt wurden. Die Kontrolldichte kann bei akkreditierten<br />
medizinischen Laboratorien <strong>und</strong> solchen, die vom Sächsischen Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong><br />
ein Zertifikat <strong>für</strong> die Einhaltung des § 4a MPBetreibV erhalten haben, sowie bei MTK-Diensten<br />
in entsprechendem <strong>Maß</strong>e beibehalten werden. Bei Arztpraxen <strong>und</strong> sonstigen medizinischen Einrichtungen<br />
ist jedoch eine intensive <strong>und</strong> umfassende Überwachung dringend erforderlich. Ordnungswidrigkeiten<br />
müssen dabei konsequent geahndet werden. <strong>Das</strong> vorhandene System ist geeignet,<br />
die Einhaltung der MPBetreibV zu überwachen.<br />
Überwachungsergebnisse 29
Gutes <strong>Maß</strong> ist besser<br />
als schlechter Glaube.<br />
Sprichwort<br />
30
Kontrollen der öffentlichen Waagen <strong>und</strong> der<br />
Instandsetzungsbetriebe<br />
Die öffentlichen Waagen sind Waagen, mit denen das Wägegut Dritter gewogen wird. Öffentliche<br />
Wäger werden auf Gr<strong>und</strong>lage der Eichordnung von der zuständigen Eichbehörde zur Erlangung der<br />
Sachk<strong>und</strong>e geschult <strong>und</strong> nach bestandener Prüfung bestellt. Außerdem müssen sie die erforderliche<br />
Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Unparteilichkeit besitzen. Weder der Wäger noch der Waageninhaber darf somit<br />
bei einer öffentlichen Waage ein Interesse an dem Wägeergebnis haben.<br />
In Sachsen sind ca. 40 öffentliche Waagen in Betrieb. Auf Gr<strong>und</strong> der Schulungen <strong>und</strong> Prüfungen<br />
der öffentlichen Wäger, der häufigen unangekündigten Kontrollen <strong>und</strong> turnusmäßigen Eichungen<br />
der öffentlichen Waagen, kann in Sachsen der öffentlichen Wägung ein besonderes Vertrauen entgegengebracht<br />
werden.<br />
Eine aktuelle Aufstellung der öffentlichen Waagen in Sachsen finden Sie auf unserer Internetseite<br />
www.eichamt.sachsen.de unter Informationen/<strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> Prüfdienste.<br />
Die Instandsetzungsbetriebe sind befugt, geeichte <strong>Mess</strong>geräte zu reparieren bzw. zu justieren.<br />
Die Befugnis stellen die Eichbehörden gemäß § 72 Eichordnung aus, wenn der Betrieb sachk<strong>und</strong>iges<br />
Personal <strong>und</strong> die technischen Voraussetzungen nachweisen kann. Die Instandsetzer kennzeichnen<br />
instand gesetzte <strong>Mess</strong>geräte mit ihrem Instandsetzerkennzeichen, damit diese bis zur nachfolgenden<br />
Eichung, die unverzüglich durch den <strong>Mess</strong>gerätebetreiber nach der Reparatur bzw. Justierung beantragt<br />
werden muss, weiter betrieben werden können.<br />
Durch das SLME waren am Ende des Berichtszeitraumes insgesamt 103 Instandsetzungsbetriebe<br />
zugelassen, davon<br />
• 38 <strong>für</strong> Waagen,<br />
• 24 <strong>für</strong> Volumenmessanlagen,<br />
• 21 <strong>für</strong> Wegstreckenzähler <strong>und</strong> Fahrpreisanzeiger,<br />
• 3 <strong>für</strong> Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte,<br />
• 2 <strong>für</strong> Gasmessgeräte <strong>und</strong><br />
• 15 <strong>für</strong> Abgasmessgeräte.<br />
Alle Instandsetzungsbetriebe werden durch die Eichämter turnusmäßig alle drei Jahre überwacht.<br />
32<br />
Kontrollen
Die <strong>Mess</strong>gerätedatenbank WinDEICH<br />
Um den gewachsenen Anforderungen eichtechnischer Prüfungen <strong>und</strong> den zunehmend größeren<br />
Anstrengungen im Rahmen der metrologischen Überwachung gerecht zu bleiben <strong>und</strong> verstärkt<br />
auch als moderne Dienstleistungsbehörde agieren zu können, bestand im Sächsischen Landesamt <strong>für</strong><br />
<strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> die Notwendigkeit, ein zukunftsfähiges Eichverwaltungsprogramm zur Datenerfassung<br />
einzuführen. Anfang Dezember 2004 begann deshalb im Eichamt Leipzig der Pilotbetrieb<br />
mit der <strong>Mess</strong>gerätedatenbank WinDEICH, eine <strong>Mess</strong>gerätedatenbank <strong>für</strong> das <strong>Eichwesen</strong>, die von der<br />
schleswig-holsteinischen Eichverwaltung mit der IT-Firma Dataport in Kiel entwickelt wurde <strong>und</strong><br />
die bereits in Schleswig-Holstein, Hamburg <strong>und</strong> Hessen zum Einsatz kam. Seit Januar 2005 wird<br />
diese Datenbank in allen Eichämtern Sachsens mit großem Erfolg produktiv eingesetzt.<br />
Mit der WinDEICH-<strong>Mess</strong>gerätedatenbank besteht die Möglichkeit, einheitliche Prozesse im Innen<strong>und</strong><br />
Außendienst abzubilden. Alle Mitarbeiter können tagesaktuell alle Daten einsehen, was die<br />
operative Planung der Eichämter, z. B. bei R<strong>und</strong>fahrten, der Auswahl ihrer Tagesaufgaben <strong>für</strong> Eichanträge<br />
<strong>und</strong> Vereinbarungen über den sächsischen Terminservice, eine besondere Dienstleistung<br />
<strong>für</strong> <strong>Mess</strong>geräteverwender zur Einhaltung von Eichterminen durch die Eichämter, optimal unterstützt.<br />
Gleichermaßen lassen sich auch Überwachungsaufgaben leicht in WinDEICH abbilden <strong>und</strong> planen.<br />
Allein dies hat zur spürbaren Verbesserung der Qualität der Prüfungen geführt. Ebenso einfach<br />
werden <strong>Mess</strong>protokolle aufgerufen <strong>und</strong> mit den aktuellen K<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> Gerätedaten befüllt. Gebührenbescheide<br />
erstellt der Außendienstmitarbeiter mit geringem Aufwand selbst.<br />
Die Datenübergabe an das Buchhaltungsprogramm <strong>und</strong> an Office-Anwendungen ist <strong>für</strong> die<br />
Anwender problemlos möglich <strong>und</strong> erlaubt eine Weiterverarbeitung aller Daten ohne Medienbruch.<br />
Hauptkriterium <strong>für</strong> den Erfolg dieses Programms war die Akzeptanz durch die Mitarbeiter, die täglich<br />
mit der <strong>Mess</strong>gerätedatenbank arbeiten. WinDEICH gewann mit jeder neuen Funktion <strong>und</strong> jeder<br />
Anpassung an Akzeptanz, wenn diese im praktischen Betrieb als nützlich erlebbar war. <strong>Maß</strong>geblich<br />
da<strong>für</strong> war, dass u. a. die Struktur der Geräte- <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>arten die Abbildung der tatsächlichen<br />
Aufgaben <strong>und</strong> Prozesse optimal unterstützt. Auch konnten mit der Einführung eines einheitlichen<br />
Programms etliche Prozesse im Vollzug analysiert, entzerrt <strong>und</strong> einheitlich beschrieben<br />
werden. Vor allem war die Realisierung zeitsparender Funktionen im Programm interessant, die<br />
sich die Anwender gewünscht hatten <strong>und</strong> die heute überhaupt nicht mehr wegzudenken sind. Dies<br />
führt zu einem Qualitätsgewinn in der gesamten Organisation.<br />
Der Programmierer Dataport hat es verstanden, die teils unterschiedlichen Anforderungen der<br />
WinDEICH nutzenden Eichbehörden in Einklang zu bringen. Mittlerweile erfolgt eine regelmäßige<br />
Abstimmung aller Beteiligten über strategische Entwicklungsziele. Hinzugekommene Funktionen<br />
kann jede Eichbehörde in WinDEICH bei Bedarf freischalten – deshalb sind bestimmte Funktionen<br />
nicht in allen »WinDEICH-B<strong>und</strong>esländern« sofort nutzbar.<br />
In den letzten Monaten hat WinDEICH zusätzlich Funktionen eines Dokumenten-Management-<br />
Systems übernommen. Beliebige Dokumente <strong>und</strong> Dateien können mit K<strong>und</strong>en verknüpft werden<br />
<strong>und</strong> sind <strong>für</strong> jedermann sichtbar.<br />
Die im Außendienst verwendeten Notebooks sollen absehbar noch robuster werden, um den<br />
Belastungen im betrieblichen Einsatz besser gewachsen zu sein.<br />
Die Speicherung von Geo-Daten zu K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> <strong>Mess</strong>geräten ist in Vorbereitung. Diese werden<br />
an das Navigationssystem übergeben <strong>und</strong> sollen zur Reduzierung der Fahrzeiten beitragen. Und<br />
täglich gibt es neue Ideen zur weiteren Leistungssteigerung von WinDEICH – nicht nur aus Sachsen.<br />
WinDEICH 33
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten<br />
Der Gesetzgeber hat die Eichbehörden als unabhängige <strong>und</strong> neutrale Stellen dazu bestimmt, <strong>für</strong><br />
die Einhaltung der geltenden Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen im gesetzlichen <strong>Mess</strong>wesen Sorge zu tragen<br />
<strong>und</strong> Verstöße entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu ahnden.<br />
Wenn sich auch die überwiegende Mehrheit der <strong>Mess</strong>gerätebesitzer rechtskonform verhält, so gibt<br />
es im geschäftlichen Verkehr mit messbaren Gütern leider immer wieder einige »schwarze Schafe«,<br />
die durch Verstöße gegen das Eichrecht unberechtigt Gewinne erwirtschaften <strong>und</strong> oft auch den<br />
Verbraucher schädigen.<br />
Je nach Schwere des Verstoßes gegen geltendes Recht kann die Eichbehörde entweder ein Verwarnungsgeld<br />
bis zu 35 Euro erheben oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Die Höhe der Geldbuße<br />
kann gemäß des Eichgesetzes bis zu 10.000 Euro betragen.<br />
Festgestellt wurde, dass die Schwere der Verstöße von Jahr zu Jahr zugenommen hat. Offensichtlich<br />
ist die Hemmschwelle, Gesetzesverstöße zu begehen, bei einigen <strong>Mess</strong>geräteverwendern zu<br />
Lasten der Verbraucher gesunken. Leider findet man sehr oft auch, dass bei Bürgern, die bewusst<br />
<strong>Mess</strong>geräte manipulieren, kein Unrechtsbewusstsein mehr ausgeprägt ist. So nimmt auch die Zahl<br />
der vor Gericht endenden Verfahren sowie deren Laufzeit zu. Auch wenn das Verfahren letztendlich<br />
mit einer Verurteilung abgeschlossen werden kann, belasten derartige Fälle zusätzlich auch<br />
noch den Steuerzahler.<br />
Entwicklung der Ordnungswidrigkeitenverfahren 2004–2007<br />
(Verwarnungsgeld- <strong>und</strong> Bußgeldverfahren)<br />
Ordnungswidrigkeitenverfahren (Verwarnungsgeld- <strong>und</strong> Bußgeldverfahren) 2004-2007<br />
2004 2005 2006 2007<br />
Summe der bearbeiteten Ordnungswidrigkeiten 541 613 499 337<br />
davon Verwarnungen mit Verwarnungsgeld 126 139 101 73<br />
davon abgeschlossene Bußgeldverfahren 276 368 332 247<br />
Summe Einnahmen Ordnungswidrigkeiten 77.458,35 100.958,80 80.286,45 56.157,75<br />
davon Einnahmen Verwarnungsgeld 3.590,00 3.695,00 2.770,00 2.075,00<br />
davon Einnahmen Bußgeld 73.868,35 97.263,80 77.516,45 54.082,75<br />
Versteht sich die Eichbehörde als wirklicher »Dienstleister«, dann sollte sie durch ihren Beratungsauftrag<br />
alles unternehmen, die <strong>Mess</strong>gerätebetreiber zum gesetzeskonformen Handeln zu bewegen,<br />
um die Zahl der Ordnungswidrigkeiten niedrig zu halten. <strong>Das</strong> bedeutet aber nicht, dass gegenüber Verletzungen<br />
eichrechtlicher Forderungen nicht mit aller Konsequenz eingeschritten wird. Ein Großteil<br />
der Verstöße, der auf Unwissenheit über eichrechtliche Vorschriften oder auf das Versäumnis, rechtzeitig<br />
Eichanträge zu stellen, zurückzuführen ist, kann jedoch vermieden werden.<br />
Gradmesser unserer Überwachungen sind deshalb auch die Anzeigen der ordnungswidrigen Gesetzesverstöße.<br />
Den Schwerpunkt unserer metrologischen Überwachung haben wir deshalb dort<br />
angesetzt, wo die größte Zahl an Anzeigen bezüglich der Verstöße gegen das Eichrecht ermittelt<br />
wurde.<br />
34<br />
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten – Anzeigen<br />
2004 2005 2006 2007<br />
Verstöße Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl<br />
Waagen 207 (42 %) 106 (40 %) 105 (29 %) 125 (39 %)<br />
Fahrpreisanzeiger, Wegstreckenzähler 41 (8 %) 43 (16 %) 96 (27 %) 24 (7 %)<br />
Abgas, Reifenluftdruck, Ölabgabe 31 (6 %) 9 (3 %) 23 (6 %) 14 (4 %)<br />
Zapfsäulen/Tankfahrzeuge 8 (2 %) 9 (3 %) 7 (2 %) 7 (2 %)<br />
Instandsetzer 12 (2 %) 3 (1 %) 8 (2 %) 2 (1 %)<br />
Brutto-<strong>für</strong>-Netto 59 (12 %) 41 (15 %) 36 (10 %) 52 (16 %)<br />
Fertigpackungsrecht 51 (10 %) 26 (10 %) 42 (12 %) 70 (22 %)<br />
Medizinprodukterecht 65 (13 %) 12 (5 %) 13 (4 %) 7 (2 %)<br />
Sonstige 21 (4 %) 17 (6 %) 30 (8 %) 21 (7 %)<br />
Summe 495 (100 %) 266 (100 %) 360 (100 %) 322 (100 %)<br />
Betrachtet man die drei Bereiche<br />
• Handel (Waagen, »Brutto-<strong>für</strong>-Netto«-Verkauf*, Fertigpackungen),<br />
• Verkehr (Reifenluftdruck- <strong>und</strong> Abgasmessung, Fahrpreisanzeiger, Wegstreckenzähler) <strong>und</strong><br />
• Medizin (Blutdruckmessgeräte, Laborüberwachung),<br />
so fällt auf, dass weit voran im Bereich Handel mit ca. zwei Drittel aller Anzeigen die größte Anzahl<br />
an festgestellten Mängeln <strong>und</strong> Verstößen vorlag, gefolgt vom Bereich Verkehr <strong>und</strong> dem Bereich<br />
Medizin. Bemerkenswert ist dabei auch, dass die Verstöße bei Waagen mit durchschnittlich 37 %<br />
weiterhin die unrühmliche Spitze bilden. Dagegen sind Verstöße bei den gegenwärtig sehr stark in<br />
der Beobachtung stehenden Mineralölzapfsäulen mit wiederum nur r<strong>und</strong> 2 % Mängelanzeigen<br />
relativ niedrig, da sie nicht durchgängig die Eichgültigkeitsdauer ohne Justierung überdauern.<br />
Erfreulich scheint entgegen den Vorjahren die kontinuierlich gesunkene Zahl von Gesetzesverstößen<br />
im Bereich der medizinischen <strong>Mess</strong>geräte. Es ist zu hoffen, dass die besonderen Anstrengungen<br />
bei den Kontrollen der Verwender medizinischer <strong>Mess</strong>geräte sich auch in Zukunft bestätigen.<br />
* <strong>Das</strong> Gewicht des Verpackungsmaterials<br />
(Papier,<br />
Tüten, Becher) wird als<br />
Gewicht der Ware<br />
(Fleisch, Wurst, Käse,<br />
Feinkost, Nüsse, Mandeln,<br />
Gummibärchen<br />
etc.) berechnet. Es<br />
müsste jedoch als Tara<br />
stets vom Gesamtgewicht<br />
abgezogen werden, was<br />
durch eine so genannte<br />
Tarataste an der Waage<br />
leicht realisierbar ist.<br />
Ahndung von Ordnungswidrigkeiten 35
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Die Verbraucherschutzpolitik geht im Allgemeinen vom »mündigen Verbraucher« aus, der selbst<br />
entscheiden kann. Dieser benötigt jedoch Entscheidungskriterien, also Informationen, um angemessene<br />
Entscheidungen treffen zu können – nicht nur bezüglich seiner Rechte als Verbraucher.<br />
Vielmehr sollte er auch Fähigkeiten haben, messtechnische Mängel im täglichen Leben selbst zu<br />
erkennen <strong>und</strong> sein Verbraucherverhalten sachgerecht darauf auszurichten.<br />
Deshalb haben es sich die Eichbehörden in ganz Deutschland zur Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit<br />
verstärkt mit Informationsmaterial über ihre Arbeit <strong>und</strong> die Verwendung von <strong>Mess</strong>geräten<br />
zu versorgen. Über die Deutsche Akademie <strong>für</strong> Metrologie in München (DAM), die auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
eines Staatsvertrages von allen Ländern unterhalten wird, werden zentral Faltblätter zu überregionalen<br />
Themen des gesetzlichen <strong>Mess</strong>wesens vertrieben <strong>und</strong> ein Internetauftritt www.eichamt.de<br />
gepflegt. Diese Homepage bildet eine gemeinsame Plattform der Websites der Deutschen Akademie<br />
<strong>für</strong> Metrologie, der Physikalisch-Technischen B<strong>und</strong>esanstalt (PTB), der Eichaufsichtsbehörden<br />
der Länder <strong>und</strong> der Arbeitsgemeinschaft <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> (AGME).<br />
Darüber hinaus hat das Sächsische Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> seine Homepage www.eichamt.sachsen.de<br />
besonders auf regionale Anforderungen ausgerichtet, die ständig zeitnah aktualisiert<br />
wird. Auf unseren Internetseiten werden neben den aktuellen Mitteilungen die sächsischen<br />
Informationsblätter (auch auf Anforderung in Papierform erhältlich), alle Pressemitteilungen, Ergebnisse<br />
von Schwerpunktaktionen, Rechtsgr<strong>und</strong>lagen sowie Fachinformationen <strong>und</strong> Jahresberichte<br />
veröffentlicht. Außerdem werden <strong>für</strong> K<strong>und</strong>en des SLME elektronische Kontaktmöglichkeiten <strong>für</strong><br />
Antragstellungen (Eichantrag, Bef<strong>und</strong>prüfung) vorgehalten.<br />
Neben dem Internetauftritt suchen wir auch über die Medien Kontakt zur Öffentlichkeit. Dazu<br />
zählen die Mitwirkung bei R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehbeiträgen, Veröffentlichungen in Zeitschriften,<br />
Pressemitteilungen, Fachvorträge <strong>und</strong> Ausstellungen. So können wir im Berichtszeitraum folgende<br />
Aktivitäten vorweisen:<br />
2004 2005 2006 2007<br />
R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehbeiträge 4 6 5 11<br />
Pressemitteilungen 22 14 11 9<br />
Veröffentlichungen in Zeitschriften 2 3 2 2<br />
Fachvorträge 6 9 12 14<br />
Ausstellungen 2 1 5 3<br />
Die Mitarbeiter des Sächsischen Landesamtes <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> sind der festen Überzeugung,<br />
dass der direkte Kontakt mit den K<strong>und</strong>en, den <strong>Mess</strong>geräteverwendern wie den Verbrauchern gleichermaßen,<br />
das aktive Tun als technischer Dienstleister <strong>und</strong> auch als Berater, also die praktische Hilfeleistung<br />
im erforderlichen Umfang bei <strong>Mess</strong>problemen anzubieten, ein hervorragendes Mittel der<br />
Gewährleistung des Verbraucherschutzes darstellt.<br />
* vgl. Leitgedanken der<br />
Eichbehörden unter<br />
http://www.agme.de/<br />
Gr<strong>und</strong>lagen/Leitgedanken.html<br />
In diesem Sinne soll das Qualitätsziel »Dienst am K<strong>und</strong>en in hoher Qualität« nicht nur auf den Freistaat<br />
Sachsen bezogen, sondern b<strong>und</strong>esweit verwirklicht werden. <strong>Das</strong> kann allerdings nur durch eine<br />
gute Zusammenarbeit mit den anderen Eichbehörden der Länder gelingen, die dazu in gleicher<br />
Weise bereit sind. Denn ein besonderer Vorteil des gesetzlichen <strong>Mess</strong>wesens in Deutschland liegt<br />
gerade im b<strong>und</strong>eseinheitlichen Handeln <strong>und</strong> in der Arbeitsteilung, indem insbesondere bei komplizierten<br />
<strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> Überwachungsaufgaben eine arbeitsteilige Kooperation erfolgt <strong>und</strong> Defizite<br />
untereinander zum beiderseitigen Vorteil durch Kompetenzzentren ausgeglichen werden. Damit<br />
wird in Deutschland den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der technischen Ausstattung der<br />
Behörden <strong>und</strong> dem Anspruch einer jederzeit modernen <strong>und</strong> effektiven Behörde entsprochen*.<br />
36<br />
Öffentlichkeitsarbeit
Ansprechpartner<br />
Sächsisches Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong><br />
Eichdirektion<br />
Direktor: Dr. Ulrich Warmuth<br />
Hohe Straße 11, 01069 Dresden<br />
Tel.: 0351 4780-30<br />
Fax: 0351 4780-499<br />
E-Mail: eichdirektion@slme.smwa.sachsen.de<br />
Eichamt Chemnitz<br />
Amtsleiter: Wilfried Krüger<br />
Schloßstraße 27, 09111 Chemnitz<br />
Tel.: 0371 46184-0<br />
Fax: 0371 412025<br />
E-Mail:eichamt.chemnitz@eac.smwa.sachsen.de<br />
Eichamt Dresden<br />
Amtsleiter: Dr. Siegfried Ottmann<br />
Hohe Straße 13, 01069 Dresden<br />
Tel.: 0351 4780-30<br />
Fax: 0351 4780-599<br />
E-Mail: eichamt.dresden@ead.smwa.sachsen.de<br />
mit Eichstelle Löbau<br />
Leiter: Andreas Krombholz<br />
Bahnhofstraße 35 a, 02708 Löbau<br />
Tel.: 03585 860142<br />
Fax: 03585 861000<br />
E-Mail: eichstelle.loebau@esl.smwa.sachsen.de<br />
Eichamt Leipzig<br />
Amtsleiter: Karsten Riedel<br />
Talstraße 11, 04103 Leipzig<br />
Tel.: 0341 9942-30<br />
Fax: 0341 9942-599<br />
E-Mail: eichamt.leipzig@eal.smwa.sachsen.de<br />
Eichamt Zwickau<br />
Amtsleiter: Jürgen Werner<br />
Lutherstraße 12, 08056 Zwickau<br />
Tel.: 0375 212351<br />
Fax: 0375 291916<br />
E-Mail: eichamt.zwickau@eaz.smwa.sachsen.de<br />
Benannte Stelle 0115<br />
Leiter: Dr. Andreas Müller<br />
Tel.: 0351 4780-431<br />
Fax: 0351 4780-499<br />
E-Mail: eichdirektion@slme.smwa.sachsen.de<br />
DKD-Laboratorium K-07503<br />
Leiter: Hans-Joachim Clauß<br />
Tel.: 0341 9942-510<br />
Fax: 0341 9942-599<br />
E-Mail: eichamt.leipzig@eal.smwa.sachsen.de<br />
Ansprechpartner 37
Staatlich anerkannte Prüfstellen im Freistaat Sachsen<br />
Elektrizität<br />
ER 10<br />
ENSO Strom Netz GmbH<br />
Zschoner Ring 3, 01723 Kesselsdorf<br />
Tel.: 0351 468-7337<br />
Fax: 0351 468-7156<br />
horst.suessmilch@enso.de<br />
ER 30<br />
Ritz Instrument Transformers GmbH,<br />
Standort Dresden<br />
Bergener Ring 65/67, 01458 Ottendorf-Okrilla<br />
Tel.: 035205 62-111<br />
Fax: 035205 62-102<br />
andreas.kottek@ritz-messwandler.de<br />
ER 40<br />
Lackmann GmbH & Co. KG, Technische Dienste<br />
Otto-Schmidt-Straße 20, 04425 Taucha<br />
Tel.: 034298 609-0<br />
Fax: 034298 609-60<br />
E-Mail: er40@lackmann.de<br />
Gas<br />
GR 4<br />
VNG - Verb<strong>und</strong>netz Gas AG<br />
Schönauer Landstraße 101,<br />
04178 Leipzig/<br />
Böhlitz-Ehrenberg<br />
Tel.: 0341 443-2783<br />
Fax: 0341 443-2779<br />
E-Mail: frank.eisele@vng.de<br />
GR 5<br />
Gas Service Freiberg GmbH<br />
Halsbrücker Straße 34, 09599 Freiberg<br />
Tel.: 03731 365-330<br />
Fax: 03731 365-407<br />
E-Mail: gsf-freiberg@t-online.de<br />
Wasser<br />
WR 3<br />
Südsachsen Wasser GmbH<br />
Theresenstraße 13, 09111 Chemnitz;<br />
Tel.: 0371 3806-255<br />
Fax: 0371 3806-123<br />
E-Mail: christine.schloemer@<br />
Suedsachsenwasser.de<br />
WR 7<br />
Rossweiner Armaturen <strong>und</strong> <strong>Mess</strong>geräte<br />
GmbH & Co. OHG<br />
Wehrstraße 8, 04741 Roßwein<br />
Tel.: 034322 48-303<br />
Fax: 034322 48-213<br />
E-Mail: m.peter@rossweiner.de<br />
WR 9<br />
Zenner International GmbH & Co. KG<br />
Talstraße 2, 09619 Mulda<br />
Tel.: 037320 8042-50<br />
Fax: 037320 8042-38<br />
E-Mail: marco.ruscher@zenner.com<br />
WR 10<br />
Neumann & Co. Wasserzähler Glaubitz GmbH<br />
Industriestraße A 7, 01612 Glaubitz<br />
Tel.: 035265 6494-0<br />
Fax: 035265 6494-64<br />
E-Mail: info@neumann-glaubitz.de<br />
Wärme<br />
KR 1<br />
Rossweiner Armaturen- <strong>und</strong> <strong>Mess</strong>geräte<br />
GmbH & Co. OHG<br />
Wehrstraße 8, 04741 Roßwein<br />
Tel.: 034322 48-303<br />
Fax: 034322 48-213<br />
E-Mail: m.peter@rossweiner.de<br />
KR 9<br />
Zenner International GmbH & Co. KG<br />
Talstraße 2, 09619 Mulda<br />
Tel.: 037320 8042-50<br />
Fax: 037320 8042-38<br />
E-Mail: marco.ruscher@zenner.com<br />
38<br />
Ansprechpartner
Chronik der Sächsischen Eichverwaltung<br />
1858<br />
Erlass der ersten gesetzlichen Regelung zum<br />
<strong>Maß</strong>- <strong>und</strong> Gewichtswesen im öffentlichen Verkehr<br />
in Sachsen am 12. März 1858, gültig ab<br />
1. November 1858<br />
1858<br />
Durchführung der Eichungen nur noch durch<br />
die neu eingerichteten Eichämter als Gemeindebehörden<br />
1868<br />
1. <strong>Maß</strong>- <strong>und</strong> Gewichtsordnung durch den<br />
Norddeutschen B<strong>und</strong> beschlossen, die ab<br />
1. Januar 1872 wirksam wurde<br />
1872<br />
Umbenennung der »Normaleichungskommission«<br />
in die »Königliche Obereichungskommission«,<br />
die die Aufsicht über die 14 sächsischen<br />
Eichämter führt<br />
1888<br />
<strong>Das</strong> Dresdener Eichamt wird »Königliches Eichamt«,<br />
Übergang des <strong>Eichwesen</strong>s von der kommunalen<br />
in die staatliche Zuständigkeit. <strong>Das</strong><br />
Eichamt Dresden erhält Prüfungsarbeiten der<br />
Aufsichtsbehörde <strong>und</strong> besondere Befugnisse<br />
der Eichung.<br />
1893<br />
Einführung der Nacheichung <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>geräte in<br />
Sachsen durch die Verordnung vom 8. April 1893<br />
1908<br />
Neue <strong>Maß</strong>- <strong>und</strong> Gewichtsordnung <strong>für</strong> die Länder<br />
des Deutschen Reiches<br />
1912<br />
Alle noch in der Zugehörigkeit der Gemeinden<br />
<strong>und</strong> Städte befindlichen Eichämter sind endgültig<br />
in die staatliche Zuständigkeit überführt. Die Aufsichtsbehörde<br />
erhält den Namen »Obereichungsamt«.<br />
Die Staatseichämter Bautzen, Chemnitz,<br />
Dresden <strong>und</strong> Zwickau werden Haupteichämter.<br />
1935<br />
<strong>Das</strong> <strong>Maß</strong>- <strong>und</strong> Gewichtsgesetz löst die Bestimmungen<br />
auf der Gr<strong>und</strong>lage der <strong>Maß</strong>- <strong>und</strong><br />
Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 ab.<br />
1945<br />
Zerstörung der Gebäude von Eichdirektion <strong>und</strong><br />
Haupteichamtes Dresden <strong>und</strong> des Eichamtes in<br />
Leipzig durch Bombenangriffe<br />
1946<br />
Errichtung des Deutschen Amtes <strong>für</strong> <strong>Maß</strong> <strong>und</strong><br />
Gewicht (DAMG) in der sowjetischen Besatzungszone<br />
auf der Gr<strong>und</strong>lage des Befehls 158<br />
des Obersten Chefs der sowjetischen Militäradministration<br />
in Deutschland<br />
1946<br />
Wiederaufnahme der Arbeit der Eichdirektion,<br />
der Haupteichämter Dresden, Chemnitz, Leipzig,<br />
Zwickau <strong>und</strong> den Eichämtern Bautzen,<br />
Görlitz, Nossen, Oschatz <strong>und</strong> Annaberg in<br />
Sachsen als nachgeordnete Dienststellen des<br />
DAMG in provisorischen Räumen <strong>und</strong> mit den<br />
Resten der aus den Trümmern geborgenen<br />
<strong>Mess</strong>mittel. Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> das <strong>Eichwesen</strong>:<br />
<strong>Maß</strong>- <strong>und</strong> Gewichtsgesetz von 1935.<br />
1953<br />
Bildung von Bezirkseichämtern in Folge der<br />
Verwaltungsreform <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />
Auflösung der Länderstruktur in der DDR.<br />
Neue Verordnung <strong>für</strong> das <strong>Mess</strong>wesen mit<br />
der Ausdehnung der Prüfpflicht (Beglaubigung)<br />
auf Normalmessmittel <strong>und</strong> der staatlichen Einflussnahme<br />
auf das <strong>Mess</strong>wesen in der materiellen<br />
Produktion.<br />
Einordnung der Bezirkseichämter in die<br />
Struktur des Deutschen Amtes <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>wesen<br />
<strong>und</strong> Warenprüfung. Der Begriff der Eichämter<br />
verschwindet.<br />
1990<br />
Vorbereitung auf die Bildung einer Landeseichdirektion<br />
<strong>und</strong> von Eichämtern in Chemnitz,<br />
Dresden, Leipzig <strong>und</strong> Zwickau <strong>für</strong> das vorgesehene<br />
Land Sachsen.<br />
1991<br />
Gründung des »Landesamtes <strong>für</strong> Meß- <strong>und</strong><br />
<strong>Eichwesen</strong> Sachsen« mit den vorstehend<br />
genannten Eichämtern, da das Eichgesetz<br />
<strong>und</strong> die Eichordnung der B<strong>und</strong>esrepublik<br />
Deutschland ab diesem Zeitpunkt auch in<br />
Sachsen gelten.<br />
Chronik 39
1996<br />
Bildung des <strong>Staatsbetrieb</strong>es »Sächsisches Landesamt<br />
<strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong>« unter Einbeziehung<br />
der Eichämter<br />
2006<br />
Die am 31. März 2004 veröffentlichte EU-Richtlinie<br />
2004/22/EG über <strong>Mess</strong>geräte (MID) tritt am<br />
30. Oktober 2006 in Kraft.<br />
2007<br />
MID durch Änderung des Eichgesetzes <strong>und</strong><br />
Eichordnung in nationales Recht überführt<br />
2008<br />
Jubiläumsjahr: 150 Jahre staatliches <strong>Eichwesen</strong><br />
Sachsen<br />
40<br />
Chronik