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Das kontrollierte Maß - Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen ...

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<strong>Das</strong> <strong>kontrollierte</strong><br />

<strong>Maß</strong><br />

Sächsisches Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong>


Impressum<br />

Herausgeber:<br />

Sächsisches Staatsministerium <strong>für</strong><br />

Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit<br />

Pressestelle<br />

Wilhelm-Buck-Straße 2<br />

01097 Dresden<br />

Tel.: 0351 5648060<br />

www.smwa.sachsen.de<br />

Redaktion:<br />

Sächsisches Landesamt <strong>für</strong><br />

<strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong><br />

Hohe Straße 11, 01069 Dresden<br />

Tel.: 0351 4780-30<br />

www.eichamt.sachsen.de<br />

Beiträge:<br />

Dr. Ulrich Warmuth<br />

Jörg Lehmann<br />

Dirk Hentschke<br />

Susanne Junghanns<br />

Eberhard Kasper<br />

Dr. Andreas Müller<br />

Karsten Riedel<br />

Thoralf Opätz<br />

Eichdirektion<br />

Eichdirektion<br />

Eichdirektion<br />

Eichdirektion<br />

Eichdirektion<br />

Eichdirektion<br />

Eichamt Leipzig<br />

Eichamt Chemnitz<br />

Fotos:<br />

Frank Höhler, Dresden<br />

Sächsisches Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong><br />

Realisierung:<br />

www.oe-grafik.de<br />

Auflage:<br />

2000 Stück<br />

Stand:<br />

April 2008<br />

Diese Schrift wurde vom Sächsischen Staatsministerium<br />

<strong>für</strong> Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit im Rahmen seiner verfassungsmäßigen<br />

Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit<br />

herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von deren<br />

Kandidaten oder Helfern im Zeitraum von sechs Monaten<br />

vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet<br />

werden. Dies gilt <strong>für</strong> alle Wahlen. Den Parteien ist es jedoch<br />

erlaubt, diese Informationsschrift zur Unterrichtung ihrer<br />

Mitglieder zu verwenden.<br />

Nachdruck, auch auszugsweise, ist nur mit Genehmigung<br />

des Herausgebers gestattet.


<strong>Das</strong> <strong>kontrollierte</strong><br />

<strong>Maß</strong><br />

Eine Informationsschrift<br />

zum Verbraucherschutz anlässlich des Jubiläums<br />

»150 Jahre staatliche Eichverwaltung in Sachsen«<br />

Sächsisches Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

Die 150-jährige Eichverwaltung in Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

Ergebnisse der Eichtätigkeit <strong>und</strong> der metrologischen Überwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

<strong>Mess</strong>anlagen <strong>für</strong> Flüssigkeiten außer Wasser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

Wägetechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

Fahrpreisanzeiger (Taxameter) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Geschwindigkeitsüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

Die Eichung der Abgasmessgeräte – ein Beitrag zum Umweltschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

Eichung der Atemalkoholmessgeräte Alcotest 7110 Evidential . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11<br />

Überwachungsmaßnahmen im Handel <strong>und</strong> auf Märkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

Prüfstellen <strong>und</strong> Versorgungsunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

Bef<strong>und</strong>prüfungen an eichfähigen <strong>Mess</strong>geräten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

Ergebnisse der Fertigpackungsüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

Füllmengenprüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19<br />

Ergebnisse der Füllmengenprüfungen bei Fertigpackungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

Zusammenfassung <strong>und</strong> Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

Überwachungen nach dem Gesetz über Medizinprodukte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

Qualitätssicherung von Laboruntersuchungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24<br />

<strong>Mess</strong>technische Kontrollen von Medizinprodukten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27<br />

Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>und</strong> Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

Kontrollen der Öffentlichen Waagen <strong>und</strong> der Instandsetzungsbetriebe . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32<br />

Die <strong>Mess</strong>gerätedatenbank WinDEICH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33<br />

Ahndung von Ordnungswidrigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />

Ansprechpartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />

Sächsisches Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37<br />

Staatlich anerkannte Prüfstellen im Freistaat Sachsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />

Chronik der Sächsischen Eichverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />

2<br />

Inhaltsverzeichnis


Vorwort<br />

Die »Einführung eines allgemeinen Landesgewichtes <strong>und</strong> einiger Bestimmungen über <strong>Maß</strong> <strong>und</strong> Gewicht<br />

im Allgemeinen« im Jahr 1858 war sozusagen die Geburtsst<strong>und</strong>e der sächsischen Eichbehörde.<br />

Zum ersten Mal gab es damit eine gesetzliche Regelung, die die Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Arbeit der Eichbehörde<br />

schaffte.<br />

Auch nach 150 Jahren sind fairer Handel, Verbraucherschutz, Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heits- sowie<br />

Umweltschutz auf richtige <strong>und</strong> vertrauenswürdige <strong>Mess</strong>werte angewiesen. In Sachsen obliegt das<br />

den r<strong>und</strong> 90 Mitarbeitern des Sächsischen Landesamtes <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> mit seinen Eichämtern<br />

in Chemnitz, Dresden, Leipzig <strong>und</strong> Zwickau. Sie garantieren mit ihrer Unabhängigkeit, Kompetenz<br />

<strong>und</strong> messtechnischen Ausstattung die Beständigkeit <strong>und</strong> Richtigkeit der im amtlichen <strong>und</strong><br />

geschäftlichen Verkehr verwendeten <strong>Mess</strong>geräte. Und sie schaffen durch die <strong>Mess</strong>geräteeichung<br />

sowie mit ihren Überwachungen <strong>und</strong> Kontrollen Vertrauen zwischen Verbraucher <strong>und</strong> Handel. Den<br />

meisten Bürgern ist nicht bewusst, wie häufig sie im täglichen Leben mit dem <strong>Eichwesen</strong> in Berührung<br />

kommen. Aus der Vielzahl der unterschiedlichsten <strong>Mess</strong>gerätearten sind die bekanntesten in<br />

dieser Broschüre genannt: Waagen z. B. im Einzelhandel, in Post <strong>und</strong> Apotheken, Mineralölzähler<br />

wie Zapfsäulen an Tankstellen <strong>und</strong> Heizöllastwagen, Taxameter <strong>und</strong> Wegstreckenzähler, Gas-, Elektrizitäts-,<br />

Wasser- <strong>und</strong> Wärmezähler in Industrie <strong>und</strong> Haushalt.<br />

Die Eichämter überwachen die richtigen Füllmengen von Fertigpackungen im Einzelhandel <strong>und</strong><br />

gehen gegen Mogelpackungen vor.<br />

<strong>Das</strong> staatliche <strong>Eichwesen</strong> Sachsens schützt den Verbraucher vor unrichtigen <strong>Mess</strong>ungen <strong>und</strong> sichert<br />

durch metrologische Fachkompetenz gleiche Wettbewerbsbedingungen <strong>für</strong> die sächsische Wirtschaft.<br />

Ob bei Zeit, Länge, Masse, Geschwindigkeitsmess- oder Blutdruckgeräten – immer können der Unternehmer<br />

als Lieferant von Erzeugnissen <strong>und</strong> Leistungen <strong>und</strong> der Bürger als Verbraucher auf die<br />

richtigen <strong>Mess</strong>ergebnisse vertrauen.<br />

Ich gratuliere der Sächsischen Eichbehörde, dem Sächsischen Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong>,<br />

zum 150-jährigen Jubiläum.<br />

Thomas Jurk<br />

Sächsischer Staatsminister<br />

<strong>für</strong> Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit<br />

Vorwort 3


»Rechte Waage, rechte Pf<strong>und</strong>e, rechte Scheffel,<br />

rechte Kannen sollen bei euch sein ...<br />

Ihr sollt nicht unrecht handeln im Gericht,<br />

mit der Elle, mit Gewicht, mit <strong>Maß</strong>.«<br />

3. Mose 19, Vers 36 <strong>und</strong> 35<br />

4


Die 150-jährige Eichverwaltung in Sachsen<br />

* Richtlinie des Europäischen<br />

Parlaments <strong>und</strong><br />

des Rates über <strong>Mess</strong>geräte<br />

(RL 2004/22/EG).<br />

Die sächsische Eichverwaltung ist 150 Jahre alt. Ein stolzes Alter – <strong>und</strong> dennoch ist unsere Behörde so<br />

»jung« <strong>und</strong> lebendig wie am ersten Tag. <strong>Das</strong> liegt insbesondere daran, dass sich das <strong>Mess</strong>wesen in<br />

seiner Entwicklung <strong>und</strong> Innovation ständig am Stand der Technik orientieren muss, mit dem Stand<br />

der Technik wächst <strong>und</strong> bestrebt ist, den Lebenssachverhalt immer neu abzubilden. Nicht immer<br />

gelingt dies wie gewünscht, insbesondere dann nicht, wenn gesetzgeberische Regelungen dem<br />

technischen Fortschritt nicht folgen. Deshalb ist es umso notwendiger, kontinuierlich <strong>und</strong> zeitnah<br />

über Ergebnisse zu berichten <strong>und</strong> Schlussfolgerungen <strong>für</strong> die zukünftige Arbeit zu ziehen, um die notwendigen<br />

Forderungen zur Veränderung rechtlich hemmender Sachverhalte zu stellen.<br />

Mit diesem Bericht wollen wir anlässlich des diesjährigen Jubiläums in einer Informationsschrift<br />

über die in den letzten vier Jahren (2004–2007) geleistete Arbeit des <strong>Staatsbetrieb</strong>es »Sächsisches<br />

Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> (SLME)« berichten.<br />

Die Arbeit in diesem Zeitraum war insbesondere durch die veränderten europäischen Bedingungen<br />

beim Inverkehrbringen von <strong>Mess</strong>geräten nach der Richtlinie des Europäischen Parlaments<br />

<strong>und</strong> des Rates über <strong>Mess</strong>geräte (RL 2004/22/EG), der <strong>Mess</strong>geräterichtlinie – MID* <strong>und</strong> durch die damit<br />

erforderliche Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht gekennzeichnet. Mit den Änderungen<br />

von Eichgesetz <strong>und</strong> Eichordnung wurde insbesondere das SLME ermächtigt, nach Errichtung einer<br />

Benannten Stelle die Konformitätsbewertungen <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>geräte, Ersatz der früheren Ersteichung,<br />

gemäß den Anforderungen der Richtlinie im Auftrag von Herstellern durchzuführen. Diese Tätigkeit<br />

ist neben den bisherigen Aufgaben ein weiteres Element, welches dem Betrieb gewerblicher Art zuzurechnen<br />

ist.<br />

Damit wird neben den Tätigkeiten des Kalibrierlabors des Deutschen Kalibrierdienstes (DKD) <strong>für</strong><br />

Kraft- <strong>und</strong> Härtemessungen im Eichamt Leipzig, den Sonderaufgaben <strong>für</strong> Druck- <strong>und</strong> Längenmessungen<br />

<strong>und</strong> den <strong>Mess</strong>technischen Kontrollen nach dem Medizinproduktegesetz ein weiteres privatrechtliches<br />

Tätigkeitsfeld im <strong>Staatsbetrieb</strong> etabliert. Der <strong>Staatsbetrieb</strong> SLME mit den Struktureinheiten Eichdirektion,<br />

den Eichämtern in Chemnitz, Dresden, Leipzig <strong>und</strong> Zwickau führte somit 2007 zu ca. 90 % des Personalaufwandes<br />

hoheitliche Tätigkeiten als eine Behörde <strong>und</strong> etwa 10 % nicht hoheitliche Tätigkeiten aus.<br />

6<br />

150 Jahre Eichverwaltung


Die hoheitlichen Kernaufgaben des SLME liegen weiterhin<br />

• im Vollzug des Gesetzes über Einheiten im <strong>Mess</strong>wesen (Einheitengesetz),<br />

• im Vollzug des Gesetzes über das <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> (Eichgesetz) <strong>und</strong><br />

• in der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Gesetz über Medizinprodukte<br />

(Medizinproduktegesetz), soweit medizinische <strong>Mess</strong>geräte betroffen sind.<br />

Eingeschlossen in diese Aufgaben ist die Verfolgung <strong>und</strong> Ahndung von Verstößen nach dem<br />

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten <strong>für</strong> die o. g. Rechtsgebiete.<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage des gesetzlichen Auftrages wurden im Rahmen der Qualitätspolitik des SLME<br />

ein Leitsatz <strong>und</strong> Qualitätsziele festgelegt.<br />

Leitsatz des SLME:<br />

Wir schützen den Verbraucher vor unrichtigen <strong>Mess</strong>ungen <strong>und</strong> sichern durch unsere metrologische<br />

Fachkompetenz gleiche Wettbewerbsbedingungen <strong>für</strong> die sächsische Wirtschaft. - Wir sind<br />

Ihr Ansprechpartner <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>richtigkeit in Sachsen.<br />

Regelmäßig werden im Rahmen der innerbetrieblichen Qualitätssicherung die erreichten Ergebnisse<br />

bewertet, <strong>für</strong> die zurückliegende Tätigkeitsperiode analysiert <strong>und</strong> zur Gewährleistung eines kontinuierlichen<br />

Vollzugs die Aufgaben <strong>für</strong> das kommende Jahr bestätigt, die anhand der ermittelten Werte<br />

der Rückgaben (Nichtbestehen der Eichung), Mängel <strong>und</strong> Verstöße des Vorjahres festgelegt werden*.<br />

Im SLME wird somit in den jährlichen Planvorgaben auch der metrologische Überwachungsanteil<br />

berücksichtigt. Ein Umfang von mindestens 25 % am gesamten Arbeitsvolumen (einschließlich des<br />

bereits in den Eich- <strong>und</strong> Prüfaufgaben enthaltenen Anteils) erscheint uns da<strong>für</strong> notwendig, um das<br />

* Bewertung der Rückgaben,<br />

Mängel <strong>und</strong><br />

Verstöße:<br />

0 % bis 3 % = in Ordnung<br />

bzw. noch tolerierbar<br />

> 3 % bis 10 % = Handlungsbedarf<br />

(Marktüberwachung)<br />

> 10 % = kritisch (Überwachungsschwerpunkt)<br />

derzeit hohe Schutzniveau <strong>für</strong> Wirtschaft <strong>und</strong> Verbraucher in Sachsen aber auch in Deutschland halten<br />

zu können. Ein wichtiges Kriterium da<strong>für</strong> ist die Feststellung, ob eine <strong>Mess</strong>geräteart innerhalb<br />

der Eichgültigkeitsdauer, in der Regel sind das zwei Jahre, die erforderliche <strong>Mess</strong>stabilität einhält.<br />

Übersteigt die Fehlerquote innerhalb dieser Zeitspanne 5 %, sollte der Gesetzgeber die Gültigkeitsdauer<br />

verkürzen. Sinkt die Fehlerquote dagegen, kann sie durchaus verlängert werden.<br />

Die Innovation im <strong>Mess</strong>wesen führt zu ständig perfektionierten <strong>Mess</strong>geräten, die auch einen gestiegenen<br />

Prüfaufwand erfordern. Nur durch ständige organisatorische <strong>und</strong> technische Veränderungen<br />

können Effektivität <strong>und</strong> Effizienz bei der Aufgabenerledigung aufrechterhalten werden.<br />

150 Jahre Eichverwaltung 7


Ergebnisse der Eichtätigkeit <strong>und</strong> der metrologischen Überwachung<br />

<strong>Mess</strong>geräte <strong>und</strong> <strong>Mess</strong>systeme, die im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr verwendet werden,<br />

unterliegen der Eichpflicht. Die turnusmäßig wiederkehrenden Fristen zur erneuten technischen Prüfung<br />

sind im Eichrecht vorgegeben. <strong>Das</strong> SLME überprüft die Gebrauchseigenschaften der <strong>Mess</strong>geräte<br />

<strong>und</strong> <strong>Mess</strong>systeme während der Verwendung im Rahmen der Nachschau oder durch Prüfungen auf<br />

Einhaltung der Verkehrsfehlergrenzen (Bef<strong>und</strong>prüfung).<br />

Nachfolgend stellen wir die <strong>für</strong> den Verbraucher wichtigsten <strong>Mess</strong>geräte bzw. Kontrollen sowie<br />

die Ergebnisse der Nachschau der Jahre 2004 bis 2007 näher dar.<br />

<strong>Mess</strong>anlagen <strong>für</strong> Flüssigkeiten außer Wasser<br />

Im Freistaat Sachsen werden jährlich Kraftstoffe, Heizöl <strong>und</strong> flüssige Lebensmittel in einem Umfang<br />

von ca. 5 Millionen Tonnen <strong>und</strong> im Wert von über 4 Milliarden Euro über eichpflichtige <strong>Mess</strong>geräte<br />

im geschäftlichen Verkehr vom Hersteller bis zum Endk<strong>und</strong>en verteilt. Da<strong>für</strong> sind bei den Unternehmen<br />

ca. 18.500 stationäre <strong>und</strong> mobile <strong>Mess</strong>anlagen im Einsatz, welche von den zuständigen Eichämtern<br />

alle zwei Jahre überprüft werden müssen. Der Betrachtungszeitraum 2007 hat stückzahlmäßig<br />

insgesamt kaum Veränderungen gebracht.<br />

Da<strong>für</strong> sind eine Reihe neue Prüfprodukte hinzugekommen, was aus den Forderungen des Klimaschutzes<br />

<strong>und</strong> dem Einsatz erneuerbarer Energien resultiert. Es handelt sich dabei um Biokraftstoffe<br />

<strong>und</strong> Zusätze (AdBlue) zur Reduzierung von Stickoxidemissionen bei Dieselmotoren der Lkw. Kontinuierlich<br />

ist ein Zuwachs von Kraftstoffzapfsäulen <strong>für</strong> Hochdruckerdgas <strong>und</strong> Flüssiggas zu verzeichnen.<br />

Die gesetzlichen Anforderungen an die messtechnische Richtigkeit dieser Anlagen lassen<br />

eine maximale <strong>Mess</strong>abweichung von ± 0,5 % bei der Eichung zu. In den letzten vier Jahren erbrachten<br />

die vier Eichämter des SLME <strong>für</strong> diese spezielle <strong>Mess</strong>gerätegruppe folgende Prüfleistungen<br />

(Eichungen, siehe Tabelle rechts):<br />

Auffallend sind immer wieder die Rückgabequoten von über 5 %. <strong>Das</strong> ist ein Hinweis darauf, dass<br />

ein nicht unbeträchtlicher Teil der <strong>Mess</strong>geräte innerhalb der Gültigkeitsdauer der Eichung nicht<br />

mehr alle messtechnischen oder weiteren Bauartanforderungen einhält.<br />

Die Gründe <strong>für</strong> das Nichtbestehen der Eichungen sind vorwiegend in der mangelnden <strong>Mess</strong>stabilität<br />

(Überschreitung der Fehlergrenzen) zu suchen. Man muss hier auch dem Trugschluss entgegenwirken,<br />

dass mit der zunehmenden elektronischen <strong>Mess</strong>wertverarbeitung <strong>und</strong> -darstellung<br />

eine Verbesserung der <strong>Mess</strong>qualität einhergeht. Vielmehr ist das eine zusätzliche Fehlerquelle <strong>und</strong><br />

eine weitere Möglichkeit <strong>für</strong> leider nicht auszuschließende gesetzwidrige Änderungen an den <strong>Mess</strong>anlagen,<br />

mitunter sogar bewusst mit krimineller Energie.<br />

Deshalb werden zusätzlich zur messtechnischen Prüfung bei <strong>Mess</strong>anlagen, bei denen eine erhöhte<br />

Manipulationsmöglichkeit besteht, z. B. Straßentankwagen <strong>für</strong> Kraftstoffe <strong>und</strong> Heizöl, b<strong>und</strong>esweite<br />

Schwerpunktaktionen (SPA) im Rahmen der Marktüberwachung durchgeführt.<br />

Damit soll nicht nur der Endverbraucher geschützt, sondern auch ein lauterer Handelsverkehr gesichert<br />

werden. Die Eichämter arbeiten dabei gemeinsam mit der Polizei im Rahmen der laufenden<br />

Gefahrgutüberwachungen im öffentlichen Straßenverkehr. Die Anzahl der festgestellten Mängel<br />

<strong>und</strong> Verstöße bei der Verwendung dieser <strong>Mess</strong>anlagen belegt die Notwendigkeit, solche Überwachungen<br />

sowohl sachsen- als auch b<strong>und</strong>esweit durchzuführen.<br />

Marktüberwachung Heizöltankfahrzeuge durch das SLME (2004-2007)<br />

überwachte Straßentankwagen 63<br />

ohne Mängel 32 (51 %)<br />

mit geringen Mängeln 24 (38 %)<br />

mit Mängeln 5 (8 %)<br />

Manipulationsverdacht 2 (3 %)<br />

8<br />

Überwachungsergebnisse


Eichungen durch das SLME<br />

<strong>Mess</strong>anlagen 2004 2005 2006 2007<br />

(Produkte) Anzahl Rückgabe* Anzahl Rückgabe* Anzahl Rückgabe* Anzahl Rückgabe*<br />

Kraftstoffzapfsäulen 9193 528 (6 %) 8406 456 (5 %) 8804 482 (5 %) 7899 221 (3 %)<br />

an Tankstellen<br />

(Ottokraftstoffe,<br />

Diesel, Biokraftstoffe)<br />

Kraftstoffzapfsäulen 75 6 (8 %) 96 5 (5 %) 125 10 (8 %) 165 8 (5 %)<br />

an Tankstellen<br />

(Hochdruckerdgas,<br />

Flüssiggas)<br />

Straßentankwagen 358 42 (12 %) 363 43 (12 %) 360 42 (12 %) 320 22 (7 %)<br />

(flüssige Kraftstoffe,<br />

Heizöl)<br />

Sammelwagen 128 20 (16 %) 118 17 (14 %) 129 20 (16 %) 137 9 (7 %)<br />

(Milch)<br />

Tankstellen <strong>und</strong> 769 100 (13 %) 684 50 (7 %) 702 70 (10 %) 845 75 (9 %)<br />

Kfz-Werkstätten<br />

(Schmier- <strong>und</strong><br />

Motorenöl)<br />

Tankwagenbefüllung 74 1 (1 %) 44 2 (5 %) 82 5 (6 %) 79 2 (3 %)<br />

in Tanklagern<br />

(flüssige Kraftstoffe,<br />

Heizöl)<br />

<strong>Mess</strong>anlagen 96 12 (12 %) 88 19 (22 %) 99 22 (22 %) 148 25 (17 %)<br />

<strong>für</strong> Flüssiggas<br />

Massezähler 3 0 (0 %) 6 0 (0 %) 7 2 (29 %) 19 7 (37 %)<br />

<strong>für</strong> Flüssigkeiten<br />

außer Wasser<br />

Manipulationen konnten in Sachsen noch nicht nachgewiesen werden. B<strong>und</strong>esweit sind jedoch<br />

von den Eichbehörden mit ihrem Spezialtrupp »Task Force«, dem auch Mitarbeiter des SLME angehören,<br />

punktuell massive, wenn auch sehr schwer erkennbare Eingriffe an Heizölmessanlagen aufgedeckt<br />

worden.<br />

* Rückgabe = Nichtbestehen<br />

der Eichung<br />

Wägetechnik<br />

Die Waage ist wohl das bekannteste <strong>Mess</strong>gerät überhaupt. Dabei denkt man vorwiegend an die<br />

klassischen Waagen in Verkaufsstellen des Handels. Diese Waagen sind aber heute nicht mehr nur<br />

einfache Ladentischwaagen, sondern insbesondere in Großmärkten <strong>und</strong> Handelsketten komplexe,<br />

computergestützte Kassensystemen mit integrierter Preisanzeige <strong>und</strong> einem Drucker <strong>für</strong> den Kassenbon.<br />

Diese Kassensysteme dienen der Speicherung der Preise von Waren, der Preisberechnung der<br />

gewogenen Waren <strong>und</strong> der Steuerung des Ablaufes an der Kasse. Auch diese Kassensysteme unterliegen<br />

der Prüfung im Rahmen einer Eichung.<br />

Überwachungsergebnisse 9


Etwa zwei Drittel aller Waagen befinden sich im Handel. Der Rest der eichpflichtigen Waagen verteilt<br />

sich auf das Bau- <strong>und</strong> Verkehrswesen (Baustoffwaagen, Fahrzeugwaagen), die Pharmazie<br />

(Fein- <strong>und</strong> Präzisionswaagen) <strong>und</strong> die Herstellung von Fertigpackungen (Kontrollwaagen).<br />

Eichungen durch das SLME<br />

Jahr Waagen davon Waagen im Handel davon Rückgaben<br />

(gesamt) Rückgaben bis max. 50 kg<br />

2007 17.557 1191 (7 %) 11.858 954 (8 %)<br />

2006 18.834 1183 (6 %) 13.030 934 (7 %)<br />

2005 16.737 943 (6 %) 11.231 678 (6 %)<br />

2004 18.828 1.079 (6 %) 12.750 768 (6 %)<br />

Die Rückgaben (nicht bestandene Eichungen) sind zu ca. 80 % auf messtechnische Ursachen zurückzuführen<br />

(Überschreitung der Fehlergrenzen).<br />

Die Prüfungen der Waagen im Handel sind hauptsächlich Nacheichungen, da diese Waagen bereits<br />

seit 1993 nach einer EWG-Richtlinie vom Hersteller erstgeeicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.<br />

Waagen im Handel (bis max. 3.000 kg Nutzlast) müssen alle zwei Jahre nachgeeicht werden.<br />

Fahrpreisanzeiger (Taxameter)<br />

Moderne Taxameter bieten die Möglichkeit, die Einstellungen in den einzelnen Tarifstufen an einem<br />

Muster des entsprechenden Taxameters im Labor gemäß den in der Praxis auftretenden Betriebsbedingungen<br />

zu prüfen <strong>und</strong> eine eindeutige Prüfzahl zu ermitteln. Bei der Eichung muss das Taxameter<br />

diese Prüfzahl aufweisen, anhand derer auch jederzeit im laufenden Verkehr die Behörde<br />

eine Nachschau (Kontrolle) durchführen kann. Die Eichung der Fahrpreisanzeiger ist jährlich zu<br />

wiederholen.<br />

Eichungen durch das SLME<br />

Jahr Eichungen von Fahrpreisanzeigern (Taxameter) davon Rückgaben<br />

2007 3.139 137 (4 %)<br />

2006 3.333 117 (4 %)<br />

2005 3.122 82 (3 %)<br />

2004 3.134 169 (5 %)<br />

Die Rückgaben haben vorwiegend messtechnische Ursachen (falsche Uhrzeit, falsche Wegstreckenanpassung),<br />

jedoch kaum wegen mangelnder Beschaffenheit.<br />

Geschwindigkeitsüberwachung<br />

Unter der Rubrik »<strong>Mess</strong>geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung« sind Verkehrsradargeräte, Lichtschrankengeräte,<br />

Lasergeschwindigkeitsmessgeräte (Laserpistole), stationäre Geschwindigkeitsmessgeräte<br />

<strong>und</strong> Video-Nachfahrsysteme zusammengefasst.<br />

Bei der Eichung werden die Beschaffenheitsprüfung (Stabilität der Befestigung, Typenschild, Beschriftung,<br />

Einhaltung der vorgeschriebenen Bauartzulassung) <strong>und</strong> eine messtechnische Prüfung<br />

durchgeführt. Je nach <strong>Mess</strong>prinzip bedeutet das eine umfangreiche Prüfung, bei mobilen <strong>Mess</strong>geräten<br />

eine Laborprüfung hinsichtlich der Mikrowellen-Antennenvermessung, der Einspeisung von<br />

Prüfsignalen, eine <strong>Mess</strong>größensimulation mittels Labor-PC <strong>und</strong> die Kontrolle der Software. Ein<br />

Geschwindigkeitsmessgerät besteht die Eichung nur, wenn es bei nicht eindeutiger <strong>Mess</strong>signalsituation<br />

auch keinen Geschwindigkeitswert anzeigt bzw. den <strong>Mess</strong>vorgang selbständig annulliert.<br />

10<br />

Überwachungsergebnisse


Eichungen durch das SLME<br />

Jahr <strong>Mess</strong>geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung davon Rückgaben<br />

2007 424 21 (5 %)<br />

2006 426 34 (8 %)<br />

2005 542 41 (8 %)<br />

2004 535 34 (7 %)<br />

Die <strong>Mess</strong>sicherheit der Geräte ist außerordentlich hoch. Die Rückgaben erfolgten durchweg wegen<br />

formaler Mängel der Beschaffenheit. <strong>Das</strong> bedeutet, dass man sich auf die Richtigkeit des angezeigten<br />

<strong>Mess</strong>wertes verlassen kann <strong>und</strong> dem ermittelten »Verkehrssünder« aus messtechnischer Sicht<br />

kaum Chancen bei Einsprüchen bleiben.<br />

Die Eichung der Abgasmessgeräte – ein Beitrag zum Umweltschutz<br />

Der Straßenverkehr mit seinen überwiegend<br />

durch Verbrennungsmotoren<br />

angetriebenen Fahrzeugen trägt<br />

durch die Abgase zur Umweltbelastung<br />

bei.<br />

Der Ausstoß von Schadstoffen<br />

wie Kohlenmonoxid, Kohlendioxid,<br />

Kohlenwasserstoffe <strong>und</strong> Ruß ist nicht<br />

unerheblich. <strong>Das</strong> CO 2 trägt bekanntlich<br />

zum Treibhauseffekt bei, teilverbrannte<br />

Kohlenwasserstoffe führen<br />

mit Sonnenlicht zum ge<strong>für</strong>chteten<br />

Smog <strong>und</strong> der Ruß der Dieselmotorabgase<br />

kann zu Schädigungen der<br />

Atmungsorgane führen.<br />

Die bei der Abgasuntersuchung<br />

(AU) verwendeten Abgasmessgeräte<br />

werden vom Eichamt mit Gebrauchsnormalen<br />

geprüft. Für die Eichung von Abgasmessgeräten <strong>für</strong> Benzinmotoren werden als Gebrauchsnormal<br />

Prüfgase mit definierten Gaskomponenten verwendet. Die am Abgasmessgerät<br />

abgelesenen Volumenkonzentrationen der Abgasbestandteile werden den im jeweiligen Prüfschein<br />

angegebenen Volumenkonzentrationen gegenübergestellt.<br />

Beim Dieselmotor wird die Rußmenge im Abgas mittels der Trübung des aufgefangenen Abgases<br />

in einer <strong>Mess</strong>zelle vorgenommen <strong>und</strong> bewertet. Als Normal wird hier eine Glasscheibe mit bekannter<br />

Trübung eingesetzt. Die eingefärbte Glasscheibe, die das Normal bei der Dieselrußmessung<br />

verkörpert, wird in einem Opazimeter mit einer von der Physikalisch-Technischen B<strong>und</strong>esanstalt<br />

geprüften Glasscheibe verglichen <strong>und</strong> der Trübungswert bestimmt. Dieser Trübungswert ist der <strong>Maß</strong>stab<br />

der Eichung der Dieselrußmesszelle.<br />

Mit der Eichung von ca. 5.000 Stück Abgasmessgeräten im Jahr leisten die Eichämter in Sachsen<br />

ihren Beitrag zum Umweltschutz. Sie schaffen damit wichtige Voraussetzungen einer verlässlichen<br />

Beurteilung des Abgasverhaltens am Kraftfahrzeug, damit die Einstellung eines optimalen Betriebes<br />

des Verbrennungsmotors sichergestellt werden kann.<br />

Eichung der Atemalkoholmessgeräte Alcotest 7110 Evidential<br />

Nachdem man 1998 zur Blutprobe alternative Verfahren zur Ermittlung der alkoholbedingten Fahrtüchtigkeit<br />

zuließ, wurden ab November 1999 im Sächsischen Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong>,<br />

Eichamt Chemnitz, die Atemalkoholmessgeräte Alcotest 7110 Evidential der Firma Dräger Sicherheits-<br />

Überwachungsergebnisse 11


technik GmbH, Lübeck, der eichtechnischen Prüfung unterzogen. Mit dem Einsatz dieser Geräte wurde<br />

es möglich, bei der amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs eine endgültige <strong>und</strong> beweiskräftige<br />

Ermittlung der Atemalkoholkonzentration vor Ort <strong>und</strong> ohne Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe<br />

durchzuführen. Gemäß dem Eichgesetz fällt diese Anwendung des Alcotest 7110 Evidential unter die<br />

Eichpflicht. Somit darf das Gerät <strong>für</strong> diesen Verwendungszweck nur mit gültiger Eichung eingesetzt<br />

werden.<br />

<strong>Das</strong> Atemalkoholmessgerät Alcotest 7110 Evidential ermittelt die Atemalkoholkonzentration mit<br />

zwei verschiedenen <strong>Mess</strong>systemen: einem Infrarotsensor <strong>und</strong> einer Brennstoffzelle. Beide <strong>Mess</strong>systeme<br />

messen unabhängig voneinander die Alkoholkonzentration der Atemluft, die in die <strong>Mess</strong>kammer<br />

gelangt. Nur wenn die Ergebnisse beider <strong>Mess</strong>systeme innerhalb sehr enger Grenzen übereinstimmen,<br />

wird die <strong>Mess</strong>ung akzeptiert. <strong>Das</strong> Gerät fordert automatisch nach Ablauf von zwei Minuten eine<br />

zweite Atemprobe vom Probanden. Ist auch der geforderte zweite <strong>Mess</strong>gang erfolgreich, wird das<br />

Untersuchungsprotokoll über einen Drucker ausgegeben.<br />

Die Kontrolle von Atemtemperatur <strong>und</strong> Atemfluss schließt Verfälschungen durch Körper- <strong>und</strong> Umgebungstemperatur<br />

sowie durch Atemtechnik aus.<br />

Um Verfälschungen des <strong>Mess</strong>ergebnisses durch anwesende Fremdsubstanzen oder M<strong>und</strong>alkohol auszuschließen,<br />

ist vor den <strong>Mess</strong>gängen eine mindestens 10-minütige Wartezeit einzuhalten, während<br />

der der Proband weder rauchen noch irgendetwas zu sich nehmen darf. Durch Verwendung von<br />

zwei <strong>Mess</strong>systemen unterschiedlicher analytischer Spezifität erkennt das Gerät auch zuverlässig<br />

anwesende Fremdsubstanzen im Atem, die das Ergebnis in irgendeiner Form beeinflussen könnten.<br />

Zur Gewährleistung der halbjährlichen Eichung der Atemalkoholmessgeräte Alcotest 7110 Evidential<br />

wurde in Chemnitz eine Eichabfertigungsstelle eingerichtet. Als Prüfnormal dient ein Prüfgasgenerator,<br />

welcher ein Luft-Alkohol-Gemisch mit genau bekannter Konzentration <strong>und</strong> konstanter Gastemperatur<br />

erzeugt. Die vom Alcotest 7110 Evidential daraus ermittelten <strong>und</strong> angezeigten Werte werden<br />

mit dem Sollwert verglichen <strong>und</strong> auf Einhaltung der Eichfehlergrenzen überprüft. Dieser Prüfzyklus<br />

wird bei verschiedenen Gastemperaturen mehrmals wiederholt. Sind alle Forderungen erfüllt, wird<br />

das Eichsiegel aufgebracht. Zusätzlich wird im Alcotest 7110 Evidential das Datum gesetzt, an dem<br />

die Gültigkeit der Eichung abläuft. Nach Ablauf der Eichgültigkeit ist eine Ermittlung der Atemalkoholkonzentration<br />

nicht mehr möglich. <strong>Das</strong> Gerät muss erneut zur Eichung vorgestellt werden.<br />

Überwachungsmaßnahmen im Handel <strong>und</strong> auf Märkten<br />

»Brutto-<strong>für</strong>-Netto«-Kontrollen<br />

Nach dem Eichgesetz <strong>und</strong> der Eichordnung dürfen im geschäftlichen Verkehr mit losen Erzeugnissen<br />

Gewichtswerte, die der Preisermittlung zugr<strong>und</strong>e liegen, nur als Nettowerte angegeben werden. Oft<br />

wird in Supermärkten <strong>und</strong> Lebensmittelgeschäften das Verpackungsmaterial (Schälchen, Becher,<br />

Papier) entgegen dieser Vorschrift mit gewogen <strong>und</strong> dem K<strong>und</strong>en zum Preis der Ware verkauft. <strong>Das</strong><br />

ist nicht zulässig <strong>und</strong> stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.<br />

Jahr Anzahl der »Brutto-<strong>für</strong>-Netto«-Kontrollen davon Beanstandungen<br />

2007 686 119 (17 %)<br />

2006 755 107 (14 %)<br />

2005 461 114 (25 %)<br />

2004 280 48 (17 %)<br />

Vor dem Abwägen muss das Gewicht des Bechers, der Tüte oder des Papiers vom Verkaufspersonal<br />

als Taraeingabe berücksichtigt oder von der Waage automatisch abgezogen werden. Unkenntnis der<br />

Verkäufer, der Saisonaushilfskräfte <strong>und</strong> manchmal des Händlers selbst über die Berücksichtigung der<br />

12<br />

Überwachungsergebnisse


Tara (Gewicht der Verpackung) sind Gründe <strong>für</strong> falsch berechnete, zu hohe Preise zum Schaden der<br />

Verbraucher <strong>und</strong> der seriösen Händler.<br />

In der Tabelle (s. S. 12) sind die Ergebnisse der Tätigkeit des Sächsischen Landesamtes <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Eichwesen</strong> im Rahmen der Zuständigkeiten nach Eichordnung dargestellt. Mit »Brutto-<strong>für</strong>-Netto«-Kontrollen<br />

überprüften die Eichämter durch Testkäufe, ob die Händler das Gewicht des Verpackungsmaterials<br />

vom Gewicht der Ware (Fleisch, Wurst, Käse, Feinkost, Nüsse, Mandeln, Gummibärchen<br />

etc.) abziehen.<br />

Markt- <strong>und</strong> Ausschankmaßkontrollen<br />

Schankgefäße oder Ausschankmaße sind Gefäße (Gläser, Krüge, Karaffen), die zum gewerblichen<br />

Ausschank von Getränken gegen Entgelt bestimmt sind <strong>und</strong> erst bei Bedarf gefüllt werden. Ausschank<br />

ist jedes Verabreichen von Getränken zum Verzehr an Ort <strong>und</strong> Stelle, z. B. auch die Ausgabe<br />

durch Automaten oder bei Veranstaltungen. Getränke sind alle Flüssigkeiten, die im Allgemeinen<br />

zum Trinken bestimmt sind. Die Schankgefäße <strong>für</strong> Spirituosen, Wein, Bier, Säfte, alkoholfreie Erfrischungsgetränke<br />

müssen mit einem Füllstrich <strong>und</strong> der entsprechenden Angabe des Nennvolumens<br />

gekennzeichnet sein. Ausschankmaße <strong>für</strong> bestimmte Getränke wie Kaffee, Tee, Kakao unterliegen<br />

diesen Vorschriften nicht. Gefäße zum Servieren von Brühen <strong>und</strong> Suppen unterliegen ebenfalls<br />

nicht den Vorschriften <strong>für</strong> Ausschankmaße.<br />

Ausschankmaße dürfen nur verwendet oder bereitgehalten werden, wenn sie die festgelegten<br />

Volumen einhalten. Der Füllstrich, die Volumenangabe, das Zeichen oder der Name des Herstellers<br />

bzw. ein Herstellerzeichen müssen auf dem Ausschankmaß leicht erkennbar <strong>und</strong> dauerhaft sein.<br />

Ausschankmaße werden nicht geeicht, <strong>für</strong> ihre Genauigkeit ist der Hersteller verantwortlich.<br />

Dieser ist aus dem in der Nähe des Füllstrichs angebrachten Logo oder Herstellerkennzeichen zu<br />

ermitteln. Die Einhaltung der gr<strong>und</strong>legenden Anforderungen, insbesondere des Volumens, wird<br />

durch die Eichbehörden im Rahmen der Marktüberwachung stichprobenartig geprüft.<br />

Die ordnungsgemäße Befüllung von Ausschankmaßen (Flüssigkeitsmenge, die den Füllstrich erreicht)<br />

unterliegt nicht der eichamtlichen Überwachung. Beanstandungen muss der Gast unmittelbar<br />

beim Bedienungspersonal oder beim Geschäftsführer des jeweiligen Unternehmens (Restaurant,<br />

Gasthaus, Biergarten usw.) geltend machen.<br />

Jahr Anzahl der Kontrollen auf Märkten Beanstandungen<br />

(bezogen auf einzelne Stände)<br />

(Anzahl einzelner Stände)<br />

2007 117 38 (32 %)<br />

2006 289 94 (33 %)<br />

2005 85 37 (44 %)<br />

2004 75 nicht erfasst<br />

Auf Wochenmärkten überprüfen die Eichämter die Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften bezüglich<br />

geeichter Waagen <strong>und</strong> ihrer Aufstellung sowie hinsichtlich der Ausschankmaße. Es wird geprüft,<br />

ob die verwendeten Ausschankmaße den gesetzlichen Forderungen entsprechen.<br />

Insbesondere in der Weihnachtszeit bei Marktkontrollen überprüften die Eichämter Chemnitz,<br />

Dresden <strong>und</strong> Leipzig, ob Schankgefäße u. a. <strong>für</strong> Glühwein den Forderungen der Eichordnung entsprechen.<br />

Dabei kam es immer wieder zu Beanstandungen aufgr<strong>und</strong> zu großer Minusabweichung vom<br />

Nennvolumen, fehlender Herstellerzeichen <strong>und</strong> falscher Ausführung von Füllstrichen.<br />

Unsere Ergebnisse zeigen anschaulich, dass trotz der Kontrollen die Verstöße der Verwiegung<br />

»Brutto <strong>für</strong> Netto« <strong>und</strong> bei den Kontrollen auf Märkten sowie bei Ausschankmaßen nicht ausreichend<br />

unterb<strong>und</strong>en werden können. Leider verschenkt hier der Verbraucher durch Unwissenheit oder auch<br />

Unaufmerksamkeit sein Geld an unseriöse Händler. Der informierte K<strong>und</strong>e ist deshalb aufgerufen, solchen<br />

Praktiken im Handel zu begegnen <strong>und</strong> sollte seine Beschwerde gegebenenfalls auch an das<br />

zuständige Eichamt richten.<br />

Überwachungsergebnisse 13


Einmal gemessen ist besser als<br />

zehnmal geschätzt.<br />

Sprichwort<br />

15


Prüfstellen <strong>und</strong> Versorgungsunternehmen<br />

Überwachung der staatlich anerkannten Prüfstellen <strong>für</strong> Versorgungsmessgeräte<br />

Die Versorgungsmessgeräte (Elektrizitätszähler, Wasserzähler, Wärme- <strong>und</strong> Gaszähler) unterliegen<br />

der Eichpflicht. Sie müssen in regelmäßigen Abständen –<br />

• Elektrizitätszähler bis 16 Jahre,<br />

• Wasserzähler bis 6 Jahre,<br />

• Haushaltsbalgengaszähler bis 8 Jahre <strong>und</strong><br />

• Wärmezähler bis 5 Jahre –<br />

nachgeeicht oder durch einen neuen, geeichten Zähler ersetzt werden.<br />

In Sachsen arbeiten ca. drei Millionen geeichte Elektrizitätszähler im Netz, von denen jährlich<br />

etwa 200.000 neu geeicht werden müssen. Bei Wasser- <strong>und</strong> Gaszählern liegen die Zahlen etwa in<br />

der gleichen Größenordnung. Um diese gewaltige Anzahl Zähler messtechnisch prüfen zu können,<br />

wurden staatlich anerkannte Prüfstellen geschaffen, die sich auf diese Arbeiten spezialisiert haben.<br />

Im Freistaat Sachsen sind zwölf staatlich anerkannte Prüfstellen tätig, die diese Eichungen von<br />

Versorgungsmessgeräten vornehmen. Sie sind beliehene Unternehmen <strong>und</strong> müssen jährlich im<br />

Rahmen der Überwachung durch das SLME über ihre Tätigkeit berichten (siehe Tabelle).<br />

Stückzahlstatistik der geeichten <strong>Mess</strong>geräte in staatlich anerkannten<br />

Prüfstellen des Freistaates Sachsen<br />

Prüfstelle Trägerunternehmen 2004 2005 2006 2007<br />

Elektrizität<br />

ER 10 ENSO Strom Netz GmbH 18.249 12.889 9.924 9.794<br />

ER 30 Ritz Instrument 6.838 7.700 9.769 17.551<br />

Transformers GmbH<br />

ER 40 Lackmann GmbH & Co. KG,<br />

Technische Dienste 213.439 195.541 121.721 148.357<br />

Summe 238.526 216.130 141.414 175.702<br />

Gas<br />

GR 4 VNG – Verb<strong>und</strong>netz Gas AG 156 234 166 165<br />

GR 5 Gas Service Freiberg GmbH 33.332 26.314 23.325 24.717<br />

Summe 33.488 26.548 23.491 24.882<br />

Wasser<br />

WR 1 Sensus Metering Services 13.316 11.899 11.776 12.174<br />

GmbH<br />

WR 3 Südsachsen Wasser GmbH 56.748 56.703 49.277 65.130<br />

WR 7 Rossweiner Armaturen 105.672 111.600 48.650 47.915<br />

<strong>und</strong> <strong>Mess</strong>geräte GmbH &<br />

Co. OHG<br />

WR 9 Zenner International 355.421 577.411 551.863 511.027<br />

GmbH & Co. KG<br />

WR 10 Neumann & Co. 137 22.539 69.259 35.556<br />

Wasserzähler Glaubitz<br />

GmbH<br />

Summe 531.294 780.152 730.825 671.802<br />

Wärme<br />

KR 1 Rossweiner Armaturen 8.930 8.750 5.640 6.570<br />

<strong>und</strong> <strong>Mess</strong>geräte GmbH &<br />

Co. OHG<br />

KR 9 Zenner International 19.652 22.205 7.912 2.436<br />

GmbH & Co. KG<br />

Summe 28.582 30.955 13.552 9.006<br />

Gesamtzahl 831.890 1.053.785 909.282 881.392<br />

16<br />

Überwachungsergebnisse


Überwachung der Gasabrechnung in Versorgungsunternehmen des Freistaates Sachsen<br />

Für die thermische Energie <strong>und</strong> die thermische Leistung von Gas dürfen Werte angegeben werden,<br />

ohne dass diese direkt durch geeichte <strong>Mess</strong>geräte bestimmt wurden, wenn sie nach den anerkannten<br />

Regeln der Technik (hier DVGW-Arbeitsblatt G 685 mit Beiblättern) ermittelt wurden.<br />

Derzeit sind 42 Versorgungsunternehmen im Freistaat Sachsen im Bereich der Weiterleitung <strong>und</strong> des<br />

Verkaufes von Erdgas an Endverteiler <strong>und</strong> Endk<strong>und</strong>en tätig. Ausgehend von den Ergebnissen b<strong>und</strong>esweiter<br />

Kontrollen im Jahr 2003 wurde in den Jahren 2004 <strong>und</strong> 2005 der Schwerpunkt auf Information<br />

<strong>und</strong> Schulung der sächsischen Gasversorgungsunternehmen zur thermischen Gasabrechnung gelegt.<br />

Dies geschah im Rahmen von Vortragsveranstaltungen, durch Informationsblätter sowie eine Vielzahl<br />

persönlicher Beratungen der zuständigen Mitarbeiter der Versorgungsunternehmen.<br />

2006 <strong>und</strong> 2007 wurden 14 – das ist ein Drittel – der sächsischen Gasversorgungsunternehmen kontrolliert.<br />

Zukünftig sollen im Rahmen der planmäßigen Marktüberwachung jährlich durchschnittlich<br />

sechs Unternehmen bezüglich der Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften bei der thermischen<br />

Gasabrechnung überwacht werden.<br />

Alle <strong>kontrollierte</strong>n Unternehmen sind mit den Gr<strong>und</strong>lagen der thermischen Gasabrechnung vertraut<br />

<strong>und</strong> zeigten sich bei den Überwachungen kooperativ. Vereinzelt entsprach das Vorgehen der<br />

Unternehmen bei der Ermittlung von Abrechnungsgr<strong>und</strong>lagen nicht exakt der anerkannten Regel<br />

der Technik. Die Abweichungen sind jedoch überwiegend formaler Art <strong>und</strong> ohne Auswirkung auf<br />

die den Gask<strong>und</strong>en in Rechnung gestellten Beträge. Es wurden Auflagen erteilt, um die Fehler in<br />

zukünftigen Abrechnungszeiträumen auszuschließen.<br />

Bei den gleichzeitig mit den Überwachungen stattfindenden stichprobenartigen Kontrollen zur<br />

Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften als <strong>Mess</strong>gerätebesitzer bzw. -verwender wurden nur in<br />

einem Unternehmen Mängel festgestellt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.<br />

Allgemein befinden sich die <strong>Mess</strong>geräte in technisch gutem Zustand <strong>und</strong> sind gültig geeicht. Dies<br />

ist nicht zuletzt den seit Jahren in diesem Bereich durch das SLME regelmäßig durchgeführten<br />

Marktüberwachungen geschuldet. Außerdem trägt die Tatsache, dass gerade ein Teil der Gasmessgeräte<br />

als einzige aus dem Bereich der Versorgungsmessgeräte (Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme)<br />

noch von Mitarbeitern der Eichämter geeicht wird, zu diesem guten Ergebnis bei, denn hierdurch<br />

stehen unsere Beschäftigten im ständigen <strong>und</strong> engen Kontakt mit den Gasversorgungsunternehmen.<br />

Die Ergebnisse zeigen, dass die Kontrollen der thermischen Gasabrechnung in den Gasversorgungsunternehmen<br />

in den nächsten Jahren systematisch fortgesetzt werden müssen, aber keinen Schwerpunkt<br />

der Marktüberwachung durch das SLME bilden.<br />

Überwachungsergebnisse 17


Bef<strong>und</strong>prüfungen an eichfähigen <strong>Mess</strong>geräten<br />

Eine Bef<strong>und</strong>prüfung kann von jedem, der ein begründetes Interesse an der <strong>Mess</strong>richtigkeit eines<br />

eichfähigen <strong>Mess</strong>gerätes darlegt, bei der zuständigen Behörde oder einer staatlich anerkannten<br />

Prüfstelle beantragt werden. Durch die Bef<strong>und</strong>prüfung wird festgestellt, ob ein eichfähiges <strong>Mess</strong>gerät<br />

die so genannten Verkehrsfehlergrenzen einhält <strong>und</strong> den sonstigen Anforderungen der Zulassung<br />

entspricht.<br />

Bef<strong>und</strong>prüfungen im Freistaat Sachsen<br />

<strong>Mess</strong>gerät 2004 2005 2006 2007<br />

Anzahl nicht Anzahl nicht Anzahl nicht Anzahl nicht<br />

bestanden bestanden bestanden bestanden<br />

Elektrizitätsmessgeräte 391 99 (25 %) 209 54 (26 %) 174 33 (19 %) 217 47 (22 %)<br />

Gasmessgeräte 178 47 (26 %) 257 47 (18 %) 198 45 (23 %) 100 25 (25 %)<br />

Wassermessgeräte 1.031 214 (21 %) 1.174 252 (21 %) 940 167 (18 %) 380 134 (35 %)<br />

Wärmemessgeräte 5 1 (20 %) 1 0 (0 %) 2 0 (0 %) 8 4 (50 %)<br />

Sonstige <strong>Mess</strong>geräte 3 0 (0 %) 52 2 (40 %) 22 6 (27 %) 16 0 (0 %)<br />

Summe 1.608 362 (23 %) 1.693 374 (22 %) 1.336 251 (19 %) 721 210 (29 %)<br />

Der überwiegende Anteil von Bef<strong>und</strong>prüfungen wird im Bereich der Versorgungsmessgeräte beantragt.<br />

Diese sind auch die am häufigsten im Gebrauch befindlichen <strong>und</strong> der Eichpflicht unterliegenden<br />

<strong>Mess</strong>geräte.<br />

18<br />

Überwachungsergebnisse


Ergebnisse der Fertigpackungsüberwachung<br />

Fertigpackungen sind Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers<br />

abgepackt <strong>und</strong> verschlossen werden, wobei die Menge des Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche<br />

Änderung der Verpackung nicht verändert werden kann.<br />

Dazu gehören Flaschen, Tetrapacks <strong>und</strong> Büchsen mit Getränken, Essig, Öl, Nudeln, Reis, Tee,<br />

Wurst, Käse, Fleisch, Fisch, Arzneimitteln, Packungen mit Kosmetika, Reinigungs- <strong>und</strong> Putzmitteln,<br />

Zahnpasta, Lacken <strong>und</strong> Farben, Blumenerden, Nähfäden, Gartenschläuchen, Klebstoffen sowie Konserven,<br />

verpackte Backwaren, Packungen mit Brennstoffen (Kohlensäcke) ...<br />

Offene Packungen (Schälchen mit Obst) <strong>und</strong> unverpackte Backwaren (Brot) sind den Fertigpackungen<br />

rechtlich gleichgestellt.<br />

Ob in den Packungen das richtige <strong>Maß</strong> enthalten ist, prüfen die Eichämter im Rahmen regelmäßiger<br />

Füllmengenprüfungen bei Herstellern, Importeuren oder im Handel. Die Überwachung von<br />

Fertigpackungen durch die Eichämter umfasst u. a. die Prüfung der nachfolgenden Merkmale:<br />

• Füllmenge (Gewicht, Volumen, Stückzahl),<br />

• Kennzeichnung der Nennfüllmenge (Nettogewicht, Abtropfgewicht, Schriftgröße),<br />

• Herstellerangabe oder Logo auf der Packung,<br />

• e-Zeichen (kennzeichnet Kontrolle im EG-Herstellerland) mit Mindesthöhe von 3 mm auf der<br />

Packung<br />

(Zulässig nur bei Kennzeichnung gleicher Nennfüllmenge nach Gewicht oder Volumen!),<br />

• Mogelpackungsverdacht (Verpackung täuscht mehr Inhalt vor, Packung ist nicht durchsichtig,<br />

fehlender Hinweis zum tatsächlichen Inhalt).<br />

Füllmengenprüfungen<br />

Verbraucher <strong>und</strong> Wirtschaft (Mitbewerber) erwarten zum angegebenen Preis die richtige Menge. Fehlmengen<br />

entsprechen einer verdeckten Preiserhöhung. Füllmengenprüfungen können in jeder Stufe<br />

des Handels durchgeführt werden. Die regelmäßige planmäßige Füllmengenprüfung durch das<br />

Eichamt wird bei Herstellern oder Importeuren mindestens einmal jährlich vorgenommen. Außerplanmäßige<br />

Wiederholungsprüfungen nach festgestellten Verstößen sind vorrangig <strong>und</strong> spätestens<br />

nach sechs Wochen durchzuführen.<br />

<strong>Das</strong> Eichamt prüft anhand größerer Stichproben, ob die auf der Packung angegebene Nennfüllmenge<br />

mit dem tatsächlichen Inhalt übereinstimmt (Mittelwert) <strong>und</strong> ob eventuell mindergewichtige<br />

Packungen innerhalb der gesetzlich festgelegten Toleranz (zulässige Minusabweichung T U1 <strong>und</strong><br />

absolute Toleranzgrenze T abs ) liegen.<br />

Überwachungsergebnisse 19


Der Hersteller von Fertigpackungen ist verpflichtet, regelmäßig seinen Abfüllprozess mit geeigneten<br />

<strong>und</strong> gültig geeichten <strong>Mess</strong>geräten zu überprüfen. Diese Überprüfungen müssen dokumentiert<br />

werden (Kontrollaufzeichnungen über den Abfüllprozess) <strong>und</strong> nachweisbar sein. Hersteller können<br />

so selbst feststellen, ob das Füllgewicht stimmt <strong>und</strong> Schwankungen des Verpackungsmaterials (Tara)<br />

richtig berücksichtigt wurden.<br />

Bei einmaligen, geringen Verstößen gegen die Vorschriften der Fertigpackungsverordnung (FPV)<br />

erhält der Hersteller eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld. Gravierende oder wiederholte Verstöße<br />

werden mit einem Bußgeld geahndet <strong>und</strong> ziehen häufigere Kontrollen bis zur Abstellung der Mängel<br />

nach sich.<br />

Ergebnisse der Füllmengenprüfungen bei Fertigpackungen<br />

Wie die Ergebnisse der Jahre 2004 bis 2007 zeigen, ist die Kontrolltätigkeit der Eichämter nach wie<br />

vor dringend notwendig.<br />

Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge<br />

Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge sind Fertigpackungen gleichen Inhalts wie Packungen mit<br />

Mehl, Zucker, Butter usw. Die Prüfung der Stichproben erfolgt auf Einhaltung des Mittelwertes, der<br />

zulässigen Minusabweichung T U1 <strong>und</strong> der absoluten Toleranzgrenze T abs .<br />

Ab dem Jahr 2006 wurde die absolute Toleranzgrenze nicht mehr auf die Anzahl der Stichproben,<br />

sondern auf die Anzahl der einzelnen geprüften Packungen bezogen bewertet.<br />

Jahr Anzahl der Anzahl der Beanstandungen wegen des Verstoßes<br />

geprüften geprüften gegen die Forderungen der FPV hinsichtlich<br />

Stichproben<br />

Packungen<br />

des Mittelwertes der zulässigen der absoluten<br />

Minusabweichung Toleranzgrenze<br />

T U1<br />

T abs<br />

2007 925 39.504 70 (8 %) 42 (5 %) 463 (1 %)<br />

2006 1.188 47.975 106 (9 %) 71 (6 %) 1.639 (3 %)<br />

2005 919 nicht erfasst 79 (9 %) 50 (5 %) 78 (8 %)<br />

2004 1.106 nicht erfasst 115 (10 %) 43 (4 %) 76 (7 %)<br />

Verkehrsfähigkeit (Einhaltung der absoluten Toleranzgrenze)<br />

Zur Prüfung von Fertigpackungen auf Verkehrsfähigkeit (T abs ), insbesondere im Handel, werden<br />

keine Stichproben gezogen, sondern jede Packung einzeln betrachtet.<br />

Jahr Anzahl der geprüften Packungen Beanstandungen<br />

wegen des Verstoße gegen<br />

die Forderungen der FPV hinsichtlich<br />

der absoluten Toleranzgrenze T abs<br />

2007 2.794 227 (8 %)<br />

2006 2.635 98 (4 %)<br />

2005 2.151 145 (7 %)<br />

2004 2.908 402 (14 %)<br />

20<br />

Überwachungsergebnisse


Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge<br />

Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge sind Fertigpackungen unterschiedlichen Inhalts wie<br />

Packungen mit Käse, Salaten, Fleisch- oder Wurstwaren, die in Bechern oder mit Folien verpackt<br />

sind <strong>und</strong> deren Gewicht je Fertigpackung separat ermittelt <strong>und</strong> auf dem Etikett ausgedruckt wird.<br />

Bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge werden im Unterschied zu Fertigpackungen<br />

gleicher Nennfüllmenge keine Stichprobenprüfungen durchgeführt. Jede einzelne Packung wird<br />

hinsichtlich der zulässigen Minusabweichung vom angegebenen Gewicht entsprechend der Fertigpackungsverordnung<br />

einzeln bewertet.<br />

Jahr Anzahl der geprüften Packungen Beanstandungen<br />

wegen des Verstoßes gegen<br />

die Forderungen der FPV hinsichtlich<br />

der zulässigen Minusabweichung<br />

2007 3.432 246 (7 %)<br />

2006 3.707 278 (7 %)<br />

2005 4.979 483 (10 %)<br />

2004 4.635 548 (12 %)<br />

Die Kontrollen bei Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge müssen regelmäßig durchgeführt werden,<br />

um eine Reduzierung der Beanstandungsquote zu erreichen.<br />

Die in den letzten Jahren auch in der B<strong>und</strong>es-Fertigpackungsstatistik ausgewiesenen Beanstandungsquoten<br />

veranlassten die Eichbehörden der Länder, b<strong>und</strong>eseinheitliche Schwerpunktaktionen in den<br />

Jahren 2002 <strong>und</strong> 2005 zu organisieren. Dabei wurde die Prüfung von Fertigpackungen ungleicher<br />

Nennfüllmenge mit Fleisch- <strong>und</strong> Wurstwaren wie Schnitzel, Rouladen, Koteletts, Gehacktem, Wurstwaren<br />

vereinbart. Im Rahmen dieser b<strong>und</strong>eseinheitlichen Schwerpunktaktion prüften die Eichämter<br />

Sachsens an mehr als 80 Kontrollorten 1.826 Packungen, wobei 143 Packungen (8 %) beanstandet wurden.<br />

Zusammenfassung <strong>und</strong> Ausblick<br />

Die von den Eichämtern regelmäßig durchgeführten Kontrollen <strong>und</strong> die diese Kontrollen begleitenden<br />

fachlichen Beratungen zu den gesetzlichen Forderungen führen zu einem Rückgang der Beanstandungsquoten.<br />

Die Überwachung von Fertigpackungen beim Hersteller gestaltet sich jedoch zunehmend schwieriger.<br />

Insbesondere in der Lebensmittelbranche nimmt die Fertigungstiefe ab <strong>und</strong> Importe sowie Varianten<br />

von Unterauftragsproduktionen nehmen zu. Die Rohstoffgewinnung, die Rohstoffaufbereitung, die<br />

Abfüllung gewerblicher Gebinde <strong>und</strong> auch die »End-Abfüllung« werden von verschiedenen, selbstständigen,<br />

örtlich oft weit auseinander liegenden <strong>und</strong> häufig wechselnden Unternehmen vorgenommen.<br />

Zunehmend treten kleine Händler oder große Verkaufsketten auch anderer Branchen mit eigenem<br />

Namen oder Logo als Hersteller von Fertigpackungen auf, obwohl sie diese tatsächlich überhaupt nicht<br />

selbst produziert oder abgefüllt haben. <strong>Das</strong> Eichamt muss dann ermitteln, wo die Abfüllung tatsächlich<br />

erfolgte <strong>und</strong> wer <strong>für</strong> die Überwachung <strong>und</strong> ggf. <strong>für</strong> die Verstöße gegen Anforderungen des Fertigpackungsrechts<br />

verantwortlich ist.<br />

Dies erfordert einen immer größeren Zeitanteil <strong>und</strong> Aufwand in der Überwachungstätigkeit. Somit<br />

ist die Erfüllung der Überwachungstätigkeiten <strong>und</strong> der Erhalt des Schutzniveaus in diesem Sektor mit<br />

einer außerordentlich hohen Belastung der Mitarbeiter verb<strong>und</strong>en.<br />

Auf Wochenmärkten überprüfen die Eichämter die Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften.<br />

Überwachungsergebnisse 21


Alles messen, was messbar ist –<br />

<strong>und</strong> messbar machen, was noch nicht<br />

messbar ist.<br />

Galileo Galilei<br />

23


Überwachungen nach dem Gesetz über Medizinprodukte<br />

* Medizinprodukte-<br />

Betreiberverordnung<br />

(MPBetreibV), Neufassung<br />

in der Bekanntmachung<br />

vom 21. August 2002<br />

(BGBl. I S. 3396), zuletzt<br />

geändert durch Art. 386<br />

der Verordnung vom<br />

31. Oktober 2006<br />

(BGBl. I S. 2407)<br />

Im Folgenden werden die Ergebnisse der Tätigkeit des Sächsischen Landesamtes <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Eichwesen</strong> im Rahmen der Zuständigkeiten zusammenfassend <strong>für</strong> die Jahre 2004 bis 2007 im Bereich<br />

der Medizin dargestellt. Die Überwachungstätigkeiten betreffen den § 4a der Medizinprodukte-Betreiberverordnung<br />

(MPBetreibV)* hinsichtlich der Qualitätssicherung in den medizinischen<br />

Laboratorien, in den Praxen niedergelassener Ärzte, auf den Stationen in Krankenhäusern <strong>und</strong> in<br />

anderen medizinischen Einrichtungen <strong>und</strong> den § 11 MPBetreibV im Zusammenhang mit messtechnischen<br />

Kontrollen an Medizinprodukten mit <strong>Mess</strong>funktion.<br />

Qualitätssicherung von Laboruntersuchungen<br />

Ergebnisse der Überwachung medizinischer Laboratorien<br />

** Richtlinie der B<strong>und</strong>esärztekammer<br />

zur<br />

Qualitätssicherung<br />

quantitativer laboratoriumsmedizinischer<br />

Untersuchungen vom<br />

24. August 2001 (Deutsches<br />

Ärzteblatt 98, 42<br />

(19. Oktober 2001),<br />

Seite A 2747-2759),<br />

zuletzt geändert am<br />

14. November 2003<br />

(Deutsches Ärzteblatt 100,<br />

50 (12. Dezember 2003),<br />

Seite A 3335-3338)<br />

Ab spätestens 2004 mussten alle Laboratorien nach der Richtlinie der B<strong>und</strong>esärztekammer zur Qualitätssicherung<br />

quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK)** von 2001,<br />

die im § 4a MPBetreibV verankert ist, arbeiten.<br />

Durch das Sächsische Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> wurde dieser Prozess in den vergangenen<br />

Jahren vielfältig praxisnah begleitet. Es stehen einschlägige Informationsblätter, Vorträge<br />

<strong>und</strong> Veröffentlichungen auf den Internetseiten des Landesamtes zur Verfügung. Medizinische<br />

Laboratorien, Einrichtungen <strong>und</strong> Arztpraxen werden telefonisch oder vor Ort beraten.<br />

Die Anzahl der erfassten überwachungspflichtigen Laboratorien hatte sich 2004 durch viele Kleinlaboratorien<br />

in Arztpraxen erhöht, die von da ab auch nach der Rili-BÄK 2001 arbeiten mussten.<br />

Die Gesamtzahl ist in den Folgejahren wieder leicht gesunken, was besonders mit Schließungen<br />

Ergebnisse der Überwachung der Qualitätssicherung<br />

nach § 4a MPBetreibV in medizinischen Laboratorien im Freistaat Sachsen<br />

2007 2006 2005 2004<br />

*** Laboratorien<br />

in % der<br />

überwachten<br />

Laboratorien<br />

**** <strong>Mess</strong>größen<br />

in % der<br />

überwachten<br />

<strong>Mess</strong>größen<br />

Allgemeine Angaben<br />

Anzahl der erfassten überwachungspflichtigen Laboratorien 198 192 199 210<br />

Anzahl der Überwachungen 40 23 50 85<br />

Rili-BÄK wurde konsequent eingehalten. (Lab. in %)*** 63 74 66 28<br />

Interne Präzisionskontrolle (PK)<br />

Die PK entsprach nicht in allen Anforderungen der Rili-BÄK. 15 13 20 22<br />

(Lab. in %)***<br />

Die Präzision der überwachungspflichtigen <strong>Mess</strong>größen 1 5 1 2<br />

entsprach nicht immer den Vorgaben der Rili-BÄK.<br />

(<strong>Mess</strong>größen in %)****<br />

Interne Richtigkeitskontrolle (RK)<br />

Die RK entsprach nicht in allen Anforderungen der 15 4 24 26<br />

Rili-BÄK. (Lab. in %)***<br />

Die Richtigkeit der überwachungspflichtigen <strong>Mess</strong>größen 4 1 3 3<br />

entsprach nicht immer den Vorgaben der Rili-BÄK.<br />

(<strong>Mess</strong>größen in %)****<br />

Externe Richtigkeitskontrolle (Ringversuche)<br />

Einzelne Zertifikate fehlten. (Lab. in %)*** 5 0 6 35<br />

24<br />

Überwachungsergebnisse


von Laboratorien in kleineren Einrichtungen im Zusammenhang steht. Es ist davon auszugehen,<br />

dass noch nicht alle Kleinlaboratorien bekannt <strong>und</strong> erfasst sind.<br />

Mit einer Überwachungsdichte von ca. 20 % der erfassten Laboratorien pro Jahr ist ein Wert erreicht,<br />

der einen vertretbaren Kompromiss zwischen der Notwendigkeit <strong>und</strong> der personellen Ausstattung<br />

des SLME darstellt.<br />

Im Jahr 2004 wurde festgestellt, dass die Umstellung auf die Rili-BÄK 2001 vielen Laboratorien größere<br />

Probleme bereitete, <strong>und</strong> nur 28 % der überwachten Laboratorien die Richtlinie mit allen Forderungen<br />

voll umgesetzt hatten. Dieser Wert ist in den Folgejahren kontinuierlich gestiegen <strong>und</strong> entsprach<br />

wieder einem langjährigen Durchschnitt bis zur verpflichtenden Anwendung der Rili-BÄK<br />

2001. Leider konnte dieser Trend 2007 nicht fortgesetzt werden.<br />

Stets wurden <strong>und</strong> werden in einigen überwachten Laboratorien <strong>Mess</strong>größen trotz Überschreitens<br />

der vorgegebenen Fehlergrenzen entgegen den Vorschriften der Rili-BÄK weiter bestimmt.<br />

Ergebnisse der Überwachung von Krankenhäusern <strong>und</strong> Rehabilitationskliniken,<br />

die laboratoriumsmedizinische Untersuchungen als patientennahe Sofortdiagnostik<br />

durchführen<br />

Hierbei handelt es sich in der Regel um die Kontrolle der Qualitätssicherung von Glucose-Bestimmungen.<br />

<strong>Das</strong> Sächsische Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> überwacht alle diese Einrichtungen<br />

kontinuierlich <strong>und</strong> hat sie bei ihren Bemühungen zur Umsetzung der Rili-BÄK umfangreich unterstützt.<br />

Krankenhäuser <strong>und</strong> Reha-Kliniken kontrollieren die Qualität mit gutem Ergebnis. Nach einem<br />

starken Absinken 2004, wo durch die Umstellung auf die Rili-BÄK 2001 die formalen Erfordernisse<br />

nur zu 46 % eingehalten wurden, war 2005 mit 76 % wieder ein Durchschnittswert der Vorjahre<br />

erreicht.<br />

Dieser stellte sich 2006 <strong>und</strong> 2007 leider nicht wieder ein, was zeigt, dass auch in Krankenhäusern<br />

<strong>und</strong> Reha-Kliniken diesbezügliche kontinuierliche Überwachungen weiterhin notwendig sind.<br />

Ergebnisse der Überwachung von Praxen niedergelassener Ärzte,<br />

die laboratoriumsmedizinische Untersuchungen als patientennahe Sofortdiagnostik<br />

durchführen<br />

Bedingt durch die langjährigen schlechten Ergebnisse bei der Überwachung von Praxen niedergelassener<br />

Ärzte, die quantitative laboratoriumsmedizinische Untersuchungen als patientennahe Sofortdiagnostik<br />

durchführen, <strong>und</strong> durch das Ziel, diese möglichst flächendeckend zu erreichen, wurden<br />

seit 2004 über 1.000 Arztpraxen im Rahmen von Erstüberwachungen kontrolliert. Die Anzahl der<br />

überwachten Arztpraxen, die gar keine oder eine nicht ausreichende Qualitätssicherung durchgeführt<br />

haben, ist nach wie vor sehr hoch (75 %). Diese Arztpraxen mussten in kürzester Frist eine<br />

ausreichende Qualitätssicherung nachweisen. Die Ergebnisse beweisen, dass gegenüber der derzeitigen<br />

Überwachungsdichte keinerlei Abstriche gemacht werden dürfen.<br />

Ergebnisse der Überwachung von sonstigen Einrichtungen,<br />

die laboratoriumsmedizinische Untersuchungen als patientennahe Sofortdiagnostik<br />

durchführen<br />

Auch in diesem Bereich ist die Anzahl derjenigen Einrichtungen, die gar keine oder eine nicht ausreichende<br />

Qualitätssicherung durchführen, nach wie vor viel zu hoch (75 %). Auch diese Einrichtungen<br />

mussten binnen kürzester Frist eine ausreichende Qualitätssicherung nachweisen.<br />

Wegen dieser beständig schlechten Ergebnisse werden ab 2008 verstärkt auch ambulante Pflegedienste<br />

in die Überwachungen einbezogen.<br />

Überwachungsergebnisse 25


Überwachung der patientennahen Sofortdiagnostik<br />

Einrichtungen<br />

Anzahl der Überwachungen<br />

2004 2005 2006 2007<br />

Krankenhäuser, Reha-Kliniken 44 25 21 3<br />

Arztpraxen 231 272 345 218<br />

Pflegeheime, Rettungsdienste<br />

<strong>und</strong> sonstige Einrichtungen 138 79 68 40<br />

Qualitätssicherung der patientennahen Sofortdiagnostik nach Rili-BÄK<br />

in % der überwachten Einrichtungen<br />

Einrichtungen vollständig zum Teil ohne<br />

2004 2005 2006 2007 2004 2005 2006 2007 2004 2005 2006 2007<br />

Krankenhäuser, Reha-Kliniken 46 76 62 56 52 24 33 44 2 0 5 0<br />

Arztpraxen 35 35 25 25 37 23 40 37 28 42 35 38<br />

Pflegeheime, Rettungsdienste 11 27 24 25 61 57 47 55 28 16 29 20<br />

<strong>und</strong> sonstige Einrichtungen<br />

Gesamteinschätzung der Überwachungsergebnisse<br />

Seit 2004 muss in allen Laboratorien nach der Rili-BÄK gearbeitet werden. Es ist nicht zu tolerieren,<br />

dass bis zu 5 % der (überwachten) <strong>Mess</strong>größen keine ausreichende Präzision bzw. Richtigkeit<br />

aufweisen. In der Richtlinie ist eindeutig festgelegt, dass <strong>für</strong> diesen Fall die Bestimmung der <strong>Mess</strong>größe<br />

eingestellt werden muss. Als Gr<strong>und</strong> dieser Missachtung können seit dem Jahr 2005 angebliche<br />

Schwierigkeiten bei der Umstellung auf die Rili-BÄK nicht mehr gelten.<br />

Wenn bis zu 42 % der Arztpraxen <strong>und</strong> bis zu 29 % der sonstigen Einrichtungen, in denen laboratoriumsmedizinische<br />

Untersuchungen als patientennahe Sofortdiagnostik durchgeführt werden,<br />

keine Qualitätskontrolle durchführen, werden in diesem Sektor mit Sicherheit auch labordiagnostische<br />

Bef<strong>und</strong>e mit nicht ausreichender Präzision <strong>und</strong>/oder Richtigkeit erstellt, was sich zu Lasten<br />

der Ges<strong>und</strong>heit der Patienten auswirken kann. Es zeigt sich im <strong>kontrollierte</strong>n Bereich, dass in unregelmäßigen<br />

Abständen Präzision <strong>und</strong>/oder Richtigkeit unakzeptabel werden können. In diesem Fall<br />

müssen zwingend Gegenmaßnahmen getroffen werden.<br />

Die Überwachungs- <strong>und</strong> flankierenden Beratungsmaßnahmen des Sächsischen Landesamtes<br />

<strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> stellen in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer, der Kassenärztlichen<br />

Vereinigung, der B<strong>und</strong>esärztekammer <strong>und</strong> der Industrie eine wichtige Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> eine Verbesserung<br />

der Einhaltung der Qualität in den Laboratorien dar.<br />

Neue Rili-BÄK ab April 2008<br />

Am 15. Februar 2008 wurde im Deutschen Ärzteblatt die neue Richtlinie der B<strong>und</strong>esärztekammer<br />

zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen veröffentlicht.<br />

Die neue Rili-BÄK beinhaltet die Anforderungen an die Qualitätssicherung aller laboratoriumsmedizinischen<br />

Untersuchungen. Sie umfasst den gesamten Prozess <strong>und</strong> schließt auch die Prä- <strong>und</strong><br />

Postanalytik mit ein.<br />

Sie trat am 1. April 2008 in Kraft <strong>und</strong> ihre Anforderungen sind binnen 24 Monaten nach In-Kraft-<br />

Treten zu erfüllen. <strong>Das</strong> heißt, <strong>für</strong> die Dauer von 24 Monaten nach In-Kraft-Treten kann die interne<br />

<strong>und</strong> externe Qualitätssicherung noch nach der Rili-BÄK vom 24. August 2001 durchgeführt werden.<br />

26<br />

Überwachungsergebnisse


<strong>Mess</strong>technische Kontrollen von Medizinprodukten<br />

Gemäß § 11 MPBetreibV überwacht das Sächsische Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> (SLME) die<br />

Erfüllung der gesetzlichen Forderungen zur Durchführung der messtechnischen Kontrollen sowie<br />

das Einhalten der Voraussetzungen zur Durchführung messtechnischer Kontrollen durch Personen,<br />

die ihre Tätigkeit dem Landesamt angezeigt haben. Medizinprodukte mit <strong>Mess</strong>funktion müssen<br />

innerhalb bestimmter Fristen messtechnisch kontrolliert werden, damit auftretende Fehler rechtzeitig<br />

erkannt werden.<br />

Anzahl überwachter Einrichtungen auf Einhaltung der Fristen<br />

der messtechnischen Kontrolle von Medizinprodukten mit <strong>Mess</strong>funktion<br />

2004 2005 2006 2007<br />

Krankenhäuser, Reha-Kliniken 61 60 40 55<br />

Arztpraxen 357 448 476 330<br />

Sonstige 83 86 63 83<br />

Summe 501 594 579 468<br />

Stets werden bei den Überwachungen Medizinprodukte gef<strong>und</strong>en, die nicht rechtzeitig <strong>und</strong>/oder<br />

vorschriftenkonform messtechnisch kontrolliert wurden. Von diesen Geräten war beim Einsatz am<br />

Patienten somit nicht bekannt, ob sie noch die zugelassenen Fehlergrenzen einhalten. In Krankenhäusern<br />

fanden sich gelegentlich Verstöße in geringem Ausmaß.<br />

Begründet auch durch die ständige Überwachungstätigkeit des SLME <strong>und</strong> die Einleitung notwendiger<br />

Ordnungswidrigkeitenverfahren setzt sich die seit 2004 geringe Anzahl der Fristüberschreitungen<br />

bei der Durchführung von messtechnischen Kontrollen bis 2007 fort. <strong>Das</strong> Ergebnis zeigt die<br />

Wichtigkeit unserer Bemühungen auf diesem Kontrollgebiet. Die Einhaltung des § 11 MPBetreibV ist<br />

bei den <strong>Mess</strong>geräten zur Bestimmung der Hörfähigkeit <strong>und</strong> des Augeninnendruckes zufrieden stellend.<br />

Auffällig <strong>und</strong> unbefriedigend ist seit Jahren die überdurchschnittlich hohe Mängelquote bei<br />

Tretkurbelergometern.<br />

Überwachungsergebnisse 27


Anzahl überwachter Medizinprodukte mit <strong>Mess</strong>funktion auf Einhaltung der Fristen<br />

zur messtechnischen Kontrolle<br />

Medizinprodukte Gesamtzahl Prüffristen eingehalten/nicht eingehalten<br />

mit <strong>Mess</strong>funktion<br />

(Anzahl)<br />

2004 2005 2006 2007 2004 2005 2006 2007<br />

zur Bestimmung 29 47 54 48 28/1 44/3 52/2 48/0<br />

der Hörfähigkeit<br />

zur Bestimmung von 2.639 2.188 1.183 1.155 2.521/118 2.153/35 1.161/22 1.112/43<br />

Körpertemperaturen<br />

zur nicht invasiven Blut- 3.397 4.788 3.417 3.244 3.184/213 4.536/252 3.329/88 3.127/117<br />

druckmessung<br />

zur Bestimmung des 65 72 42 70 63/2 70/2 42/0 70/0<br />

Augeninnendruckes<br />

Diagnostikdosimeter 32 52 39 19 23/9 49/3 35/4 19/0<br />

Tretkurbelergometer 171 171 156 149 142/29 149/22 147/9 142/7<br />

Sonstige 0 0 0 12 0/0 0/0 0/0 12/0<br />

Summe 6.342 7.318 4.885 4.697 6.089/253 7.001/317 4.766/125 4.530/167<br />

(96 %/4 %) (96 %/4 %) (97 %/3 %) (96 %/4 %)<br />

Außerdem werden Personen, welche die Durchführung messtechnischer Kontrollen beim Sächsischen<br />

Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> angezeigt haben, auf das Einhalten der Voraussetzungen<br />

zu deren Durchführung überwacht. Der Kontakt zu diesen MTK-Diensten ist wichtig, damit sie bei<br />

der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unterstützt werden <strong>und</strong> keine unkorrekt arbeitenden<br />

Prüfdienste auf dem Markt Fuß fassen. Insgesamt sind die Prüfdienste an einer Zusammenarbeit mit<br />

der Eichbehörde sehr interessiert.<br />

Neben der Überwachung von Personen, die MTK durchführen, werden durch das SLME auch selbst<br />

drei Medizinproduktearten mit <strong>Mess</strong>funktion messtechnisch kontrolliert. Die MPBetreibV ermächtigt<br />

die Eichbehörden, neben den MTK-Diensten tätig zu werden, um insbesondere die flächenmäßige<br />

Verfügbarkeit der Dienste im Territorium zu gewährleisten.<br />

Dies ist zum Beispiel bei der Durchführung messtechnischer Kontrollen von Tonometern unverzichtbar.<br />

Die messtechnische Kompetenz des Landesamtes leistet somit einen nicht unerheblichen<br />

Beitrag zur Einhaltung der <strong>Mess</strong>sicherheit im Ges<strong>und</strong>heitswesen.<br />

* Rückgabe = Ablehnung<br />

der <strong>Mess</strong>technischen<br />

Kontrolle (MTK) wegen<br />

Fehlern am Medizinprodukt<br />

<strong>Mess</strong>technische Kontrollen durch das SLME<br />

Medizinprodukte mit 2004 2005 2006 2007<br />

<strong>Mess</strong>funktion Anzahl Rückgabe* Anzahl Rückgabe* AnzahlRückgabe* Anzahl Rückgabe*<br />

Medizinische<br />

Thermometer 224 (14 %) 274 (13 %) 92 (13 %) 82 (17 %)<br />

Blutdruckmessgeräte 2.521 (9 %) 1.615 (6 %) 1.921 (7 %) 1.621 (7 %)<br />

Augentonometer 254 (5 %) 228 (0 %) 169 (1 %) 184 (2 %)<br />

(Bestimmung des<br />

Augeninnendruckes)<br />

Gesamt 2.999 (9 %) 2.117 (6 %) 2.182 (7 %) 1.887 (7 %)<br />

Die Ergebnisse zeigen, dass – abhängig von der <strong>Mess</strong>geräteart – die Medizinprodukte zum Ablauf<br />

der Fristen, innerhalb derer solche messtechnische Kontrollen zu wiederholen sind, bis zu einem<br />

Anteil von 17 % nicht mehr den Anforderungen an ein Medizinprodukt mit <strong>Mess</strong>funktion entsprechen.<br />

28<br />

Überwachungsergebnisse


Zusammenfassung der Ergebnisse <strong>und</strong> Ausblick<br />

Die Ergebnisse der letzten Jahre machen deutlich, dass die Überwachungsschwerpunkte bezüglich<br />

der medizinischen <strong>Mess</strong>geräte richtig gesetzt wurden. Die Kontrolldichte kann bei akkreditierten<br />

medizinischen Laboratorien <strong>und</strong> solchen, die vom Sächsischen Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong><br />

ein Zertifikat <strong>für</strong> die Einhaltung des § 4a MPBetreibV erhalten haben, sowie bei MTK-Diensten<br />

in entsprechendem <strong>Maß</strong>e beibehalten werden. Bei Arztpraxen <strong>und</strong> sonstigen medizinischen Einrichtungen<br />

ist jedoch eine intensive <strong>und</strong> umfassende Überwachung dringend erforderlich. Ordnungswidrigkeiten<br />

müssen dabei konsequent geahndet werden. <strong>Das</strong> vorhandene System ist geeignet,<br />

die Einhaltung der MPBetreibV zu überwachen.<br />

Überwachungsergebnisse 29


Gutes <strong>Maß</strong> ist besser<br />

als schlechter Glaube.<br />

Sprichwort<br />

30


Kontrollen der öffentlichen Waagen <strong>und</strong> der<br />

Instandsetzungsbetriebe<br />

Die öffentlichen Waagen sind Waagen, mit denen das Wägegut Dritter gewogen wird. Öffentliche<br />

Wäger werden auf Gr<strong>und</strong>lage der Eichordnung von der zuständigen Eichbehörde zur Erlangung der<br />

Sachk<strong>und</strong>e geschult <strong>und</strong> nach bestandener Prüfung bestellt. Außerdem müssen sie die erforderliche<br />

Zuverlässigkeit <strong>und</strong> Unparteilichkeit besitzen. Weder der Wäger noch der Waageninhaber darf somit<br />

bei einer öffentlichen Waage ein Interesse an dem Wägeergebnis haben.<br />

In Sachsen sind ca. 40 öffentliche Waagen in Betrieb. Auf Gr<strong>und</strong> der Schulungen <strong>und</strong> Prüfungen<br />

der öffentlichen Wäger, der häufigen unangekündigten Kontrollen <strong>und</strong> turnusmäßigen Eichungen<br />

der öffentlichen Waagen, kann in Sachsen der öffentlichen Wägung ein besonderes Vertrauen entgegengebracht<br />

werden.<br />

Eine aktuelle Aufstellung der öffentlichen Waagen in Sachsen finden Sie auf unserer Internetseite<br />

www.eichamt.sachsen.de unter Informationen/<strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> Prüfdienste.<br />

Die Instandsetzungsbetriebe sind befugt, geeichte <strong>Mess</strong>geräte zu reparieren bzw. zu justieren.<br />

Die Befugnis stellen die Eichbehörden gemäß § 72 Eichordnung aus, wenn der Betrieb sachk<strong>und</strong>iges<br />

Personal <strong>und</strong> die technischen Voraussetzungen nachweisen kann. Die Instandsetzer kennzeichnen<br />

instand gesetzte <strong>Mess</strong>geräte mit ihrem Instandsetzerkennzeichen, damit diese bis zur nachfolgenden<br />

Eichung, die unverzüglich durch den <strong>Mess</strong>gerätebetreiber nach der Reparatur bzw. Justierung beantragt<br />

werden muss, weiter betrieben werden können.<br />

Durch das SLME waren am Ende des Berichtszeitraumes insgesamt 103 Instandsetzungsbetriebe<br />

zugelassen, davon<br />

• 38 <strong>für</strong> Waagen,<br />

• 24 <strong>für</strong> Volumenmessanlagen,<br />

• 21 <strong>für</strong> Wegstreckenzähler <strong>und</strong> Fahrpreisanzeiger,<br />

• 3 <strong>für</strong> Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte,<br />

• 2 <strong>für</strong> Gasmessgeräte <strong>und</strong><br />

• 15 <strong>für</strong> Abgasmessgeräte.<br />

Alle Instandsetzungsbetriebe werden durch die Eichämter turnusmäßig alle drei Jahre überwacht.<br />

32<br />

Kontrollen


Die <strong>Mess</strong>gerätedatenbank WinDEICH<br />

Um den gewachsenen Anforderungen eichtechnischer Prüfungen <strong>und</strong> den zunehmend größeren<br />

Anstrengungen im Rahmen der metrologischen Überwachung gerecht zu bleiben <strong>und</strong> verstärkt<br />

auch als moderne Dienstleistungsbehörde agieren zu können, bestand im Sächsischen Landesamt <strong>für</strong><br />

<strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> die Notwendigkeit, ein zukunftsfähiges Eichverwaltungsprogramm zur Datenerfassung<br />

einzuführen. Anfang Dezember 2004 begann deshalb im Eichamt Leipzig der Pilotbetrieb<br />

mit der <strong>Mess</strong>gerätedatenbank WinDEICH, eine <strong>Mess</strong>gerätedatenbank <strong>für</strong> das <strong>Eichwesen</strong>, die von der<br />

schleswig-holsteinischen Eichverwaltung mit der IT-Firma Dataport in Kiel entwickelt wurde <strong>und</strong><br />

die bereits in Schleswig-Holstein, Hamburg <strong>und</strong> Hessen zum Einsatz kam. Seit Januar 2005 wird<br />

diese Datenbank in allen Eichämtern Sachsens mit großem Erfolg produktiv eingesetzt.<br />

Mit der WinDEICH-<strong>Mess</strong>gerätedatenbank besteht die Möglichkeit, einheitliche Prozesse im Innen<strong>und</strong><br />

Außendienst abzubilden. Alle Mitarbeiter können tagesaktuell alle Daten einsehen, was die<br />

operative Planung der Eichämter, z. B. bei R<strong>und</strong>fahrten, der Auswahl ihrer Tagesaufgaben <strong>für</strong> Eichanträge<br />

<strong>und</strong> Vereinbarungen über den sächsischen Terminservice, eine besondere Dienstleistung<br />

<strong>für</strong> <strong>Mess</strong>geräteverwender zur Einhaltung von Eichterminen durch die Eichämter, optimal unterstützt.<br />

Gleichermaßen lassen sich auch Überwachungsaufgaben leicht in WinDEICH abbilden <strong>und</strong> planen.<br />

Allein dies hat zur spürbaren Verbesserung der Qualität der Prüfungen geführt. Ebenso einfach<br />

werden <strong>Mess</strong>protokolle aufgerufen <strong>und</strong> mit den aktuellen K<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> Gerätedaten befüllt. Gebührenbescheide<br />

erstellt der Außendienstmitarbeiter mit geringem Aufwand selbst.<br />

Die Datenübergabe an das Buchhaltungsprogramm <strong>und</strong> an Office-Anwendungen ist <strong>für</strong> die<br />

Anwender problemlos möglich <strong>und</strong> erlaubt eine Weiterverarbeitung aller Daten ohne Medienbruch.<br />

Hauptkriterium <strong>für</strong> den Erfolg dieses Programms war die Akzeptanz durch die Mitarbeiter, die täglich<br />

mit der <strong>Mess</strong>gerätedatenbank arbeiten. WinDEICH gewann mit jeder neuen Funktion <strong>und</strong> jeder<br />

Anpassung an Akzeptanz, wenn diese im praktischen Betrieb als nützlich erlebbar war. <strong>Maß</strong>geblich<br />

da<strong>für</strong> war, dass u. a. die Struktur der Geräte- <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>arten die Abbildung der tatsächlichen<br />

Aufgaben <strong>und</strong> Prozesse optimal unterstützt. Auch konnten mit der Einführung eines einheitlichen<br />

Programms etliche Prozesse im Vollzug analysiert, entzerrt <strong>und</strong> einheitlich beschrieben<br />

werden. Vor allem war die Realisierung zeitsparender Funktionen im Programm interessant, die<br />

sich die Anwender gewünscht hatten <strong>und</strong> die heute überhaupt nicht mehr wegzudenken sind. Dies<br />

führt zu einem Qualitätsgewinn in der gesamten Organisation.<br />

Der Programmierer Dataport hat es verstanden, die teils unterschiedlichen Anforderungen der<br />

WinDEICH nutzenden Eichbehörden in Einklang zu bringen. Mittlerweile erfolgt eine regelmäßige<br />

Abstimmung aller Beteiligten über strategische Entwicklungsziele. Hinzugekommene Funktionen<br />

kann jede Eichbehörde in WinDEICH bei Bedarf freischalten – deshalb sind bestimmte Funktionen<br />

nicht in allen »WinDEICH-B<strong>und</strong>esländern« sofort nutzbar.<br />

In den letzten Monaten hat WinDEICH zusätzlich Funktionen eines Dokumenten-Management-<br />

Systems übernommen. Beliebige Dokumente <strong>und</strong> Dateien können mit K<strong>und</strong>en verknüpft werden<br />

<strong>und</strong> sind <strong>für</strong> jedermann sichtbar.<br />

Die im Außendienst verwendeten Notebooks sollen absehbar noch robuster werden, um den<br />

Belastungen im betrieblichen Einsatz besser gewachsen zu sein.<br />

Die Speicherung von Geo-Daten zu K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> <strong>Mess</strong>geräten ist in Vorbereitung. Diese werden<br />

an das Navigationssystem übergeben <strong>und</strong> sollen zur Reduzierung der Fahrzeiten beitragen. Und<br />

täglich gibt es neue Ideen zur weiteren Leistungssteigerung von WinDEICH – nicht nur aus Sachsen.<br />

WinDEICH 33


Ahndung von Ordnungswidrigkeiten<br />

Der Gesetzgeber hat die Eichbehörden als unabhängige <strong>und</strong> neutrale Stellen dazu bestimmt, <strong>für</strong><br />

die Einhaltung der geltenden Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen im gesetzlichen <strong>Mess</strong>wesen Sorge zu tragen<br />

<strong>und</strong> Verstöße entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu ahnden.<br />

Wenn sich auch die überwiegende Mehrheit der <strong>Mess</strong>gerätebesitzer rechtskonform verhält, so gibt<br />

es im geschäftlichen Verkehr mit messbaren Gütern leider immer wieder einige »schwarze Schafe«,<br />

die durch Verstöße gegen das Eichrecht unberechtigt Gewinne erwirtschaften <strong>und</strong> oft auch den<br />

Verbraucher schädigen.<br />

Je nach Schwere des Verstoßes gegen geltendes Recht kann die Eichbehörde entweder ein Verwarnungsgeld<br />

bis zu 35 Euro erheben oder ein Bußgeldverfahren einleiten. Die Höhe der Geldbuße<br />

kann gemäß des Eichgesetzes bis zu 10.000 Euro betragen.<br />

Festgestellt wurde, dass die Schwere der Verstöße von Jahr zu Jahr zugenommen hat. Offensichtlich<br />

ist die Hemmschwelle, Gesetzesverstöße zu begehen, bei einigen <strong>Mess</strong>geräteverwendern zu<br />

Lasten der Verbraucher gesunken. Leider findet man sehr oft auch, dass bei Bürgern, die bewusst<br />

<strong>Mess</strong>geräte manipulieren, kein Unrechtsbewusstsein mehr ausgeprägt ist. So nimmt auch die Zahl<br />

der vor Gericht endenden Verfahren sowie deren Laufzeit zu. Auch wenn das Verfahren letztendlich<br />

mit einer Verurteilung abgeschlossen werden kann, belasten derartige Fälle zusätzlich auch<br />

noch den Steuerzahler.<br />

Entwicklung der Ordnungswidrigkeitenverfahren 2004–2007<br />

(Verwarnungsgeld- <strong>und</strong> Bußgeldverfahren)<br />

Ordnungswidrigkeitenverfahren (Verwarnungsgeld- <strong>und</strong> Bußgeldverfahren) 2004-2007<br />

2004 2005 2006 2007<br />

Summe der bearbeiteten Ordnungswidrigkeiten 541 613 499 337<br />

davon Verwarnungen mit Verwarnungsgeld 126 139 101 73<br />

davon abgeschlossene Bußgeldverfahren 276 368 332 247<br />

Summe Einnahmen Ordnungswidrigkeiten 77.458,35 100.958,80 80.286,45 56.157,75<br />

davon Einnahmen Verwarnungsgeld 3.590,00 3.695,00 2.770,00 2.075,00<br />

davon Einnahmen Bußgeld 73.868,35 97.263,80 77.516,45 54.082,75<br />

Versteht sich die Eichbehörde als wirklicher »Dienstleister«, dann sollte sie durch ihren Beratungsauftrag<br />

alles unternehmen, die <strong>Mess</strong>gerätebetreiber zum gesetzeskonformen Handeln zu bewegen,<br />

um die Zahl der Ordnungswidrigkeiten niedrig zu halten. <strong>Das</strong> bedeutet aber nicht, dass gegenüber Verletzungen<br />

eichrechtlicher Forderungen nicht mit aller Konsequenz eingeschritten wird. Ein Großteil<br />

der Verstöße, der auf Unwissenheit über eichrechtliche Vorschriften oder auf das Versäumnis, rechtzeitig<br />

Eichanträge zu stellen, zurückzuführen ist, kann jedoch vermieden werden.<br />

Gradmesser unserer Überwachungen sind deshalb auch die Anzeigen der ordnungswidrigen Gesetzesverstöße.<br />

Den Schwerpunkt unserer metrologischen Überwachung haben wir deshalb dort<br />

angesetzt, wo die größte Zahl an Anzeigen bezüglich der Verstöße gegen das Eichrecht ermittelt<br />

wurde.<br />

34<br />

Ahndung von Ordnungswidrigkeiten


Ordnungswidrigkeiten – Anzeigen<br />

2004 2005 2006 2007<br />

Verstöße Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl<br />

Waagen 207 (42 %) 106 (40 %) 105 (29 %) 125 (39 %)<br />

Fahrpreisanzeiger, Wegstreckenzähler 41 (8 %) 43 (16 %) 96 (27 %) 24 (7 %)<br />

Abgas, Reifenluftdruck, Ölabgabe 31 (6 %) 9 (3 %) 23 (6 %) 14 (4 %)<br />

Zapfsäulen/Tankfahrzeuge 8 (2 %) 9 (3 %) 7 (2 %) 7 (2 %)<br />

Instandsetzer 12 (2 %) 3 (1 %) 8 (2 %) 2 (1 %)<br />

Brutto-<strong>für</strong>-Netto 59 (12 %) 41 (15 %) 36 (10 %) 52 (16 %)<br />

Fertigpackungsrecht 51 (10 %) 26 (10 %) 42 (12 %) 70 (22 %)<br />

Medizinprodukterecht 65 (13 %) 12 (5 %) 13 (4 %) 7 (2 %)<br />

Sonstige 21 (4 %) 17 (6 %) 30 (8 %) 21 (7 %)<br />

Summe 495 (100 %) 266 (100 %) 360 (100 %) 322 (100 %)<br />

Betrachtet man die drei Bereiche<br />

• Handel (Waagen, »Brutto-<strong>für</strong>-Netto«-Verkauf*, Fertigpackungen),<br />

• Verkehr (Reifenluftdruck- <strong>und</strong> Abgasmessung, Fahrpreisanzeiger, Wegstreckenzähler) <strong>und</strong><br />

• Medizin (Blutdruckmessgeräte, Laborüberwachung),<br />

so fällt auf, dass weit voran im Bereich Handel mit ca. zwei Drittel aller Anzeigen die größte Anzahl<br />

an festgestellten Mängeln <strong>und</strong> Verstößen vorlag, gefolgt vom Bereich Verkehr <strong>und</strong> dem Bereich<br />

Medizin. Bemerkenswert ist dabei auch, dass die Verstöße bei Waagen mit durchschnittlich 37 %<br />

weiterhin die unrühmliche Spitze bilden. Dagegen sind Verstöße bei den gegenwärtig sehr stark in<br />

der Beobachtung stehenden Mineralölzapfsäulen mit wiederum nur r<strong>und</strong> 2 % Mängelanzeigen<br />

relativ niedrig, da sie nicht durchgängig die Eichgültigkeitsdauer ohne Justierung überdauern.<br />

Erfreulich scheint entgegen den Vorjahren die kontinuierlich gesunkene Zahl von Gesetzesverstößen<br />

im Bereich der medizinischen <strong>Mess</strong>geräte. Es ist zu hoffen, dass die besonderen Anstrengungen<br />

bei den Kontrollen der Verwender medizinischer <strong>Mess</strong>geräte sich auch in Zukunft bestätigen.<br />

* <strong>Das</strong> Gewicht des Verpackungsmaterials<br />

(Papier,<br />

Tüten, Becher) wird als<br />

Gewicht der Ware<br />

(Fleisch, Wurst, Käse,<br />

Feinkost, Nüsse, Mandeln,<br />

Gummibärchen<br />

etc.) berechnet. Es<br />

müsste jedoch als Tara<br />

stets vom Gesamtgewicht<br />

abgezogen werden, was<br />

durch eine so genannte<br />

Tarataste an der Waage<br />

leicht realisierbar ist.<br />

Ahndung von Ordnungswidrigkeiten 35


Öffentlichkeitsarbeit<br />

Die Verbraucherschutzpolitik geht im Allgemeinen vom »mündigen Verbraucher« aus, der selbst<br />

entscheiden kann. Dieser benötigt jedoch Entscheidungskriterien, also Informationen, um angemessene<br />

Entscheidungen treffen zu können – nicht nur bezüglich seiner Rechte als Verbraucher.<br />

Vielmehr sollte er auch Fähigkeiten haben, messtechnische Mängel im täglichen Leben selbst zu<br />

erkennen <strong>und</strong> sein Verbraucherverhalten sachgerecht darauf auszurichten.<br />

Deshalb haben es sich die Eichbehörden in ganz Deutschland zur Aufgabe gemacht, die Öffentlichkeit<br />

verstärkt mit Informationsmaterial über ihre Arbeit <strong>und</strong> die Verwendung von <strong>Mess</strong>geräten<br />

zu versorgen. Über die Deutsche Akademie <strong>für</strong> Metrologie in München (DAM), die auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

eines Staatsvertrages von allen Ländern unterhalten wird, werden zentral Faltblätter zu überregionalen<br />

Themen des gesetzlichen <strong>Mess</strong>wesens vertrieben <strong>und</strong> ein Internetauftritt www.eichamt.de<br />

gepflegt. Diese Homepage bildet eine gemeinsame Plattform der Websites der Deutschen Akademie<br />

<strong>für</strong> Metrologie, der Physikalisch-Technischen B<strong>und</strong>esanstalt (PTB), der Eichaufsichtsbehörden<br />

der Länder <strong>und</strong> der Arbeitsgemeinschaft <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> (AGME).<br />

Darüber hinaus hat das Sächsische Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> seine Homepage www.eichamt.sachsen.de<br />

besonders auf regionale Anforderungen ausgerichtet, die ständig zeitnah aktualisiert<br />

wird. Auf unseren Internetseiten werden neben den aktuellen Mitteilungen die sächsischen<br />

Informationsblätter (auch auf Anforderung in Papierform erhältlich), alle Pressemitteilungen, Ergebnisse<br />

von Schwerpunktaktionen, Rechtsgr<strong>und</strong>lagen sowie Fachinformationen <strong>und</strong> Jahresberichte<br />

veröffentlicht. Außerdem werden <strong>für</strong> K<strong>und</strong>en des SLME elektronische Kontaktmöglichkeiten <strong>für</strong><br />

Antragstellungen (Eichantrag, Bef<strong>und</strong>prüfung) vorgehalten.<br />

Neben dem Internetauftritt suchen wir auch über die Medien Kontakt zur Öffentlichkeit. Dazu<br />

zählen die Mitwirkung bei R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehbeiträgen, Veröffentlichungen in Zeitschriften,<br />

Pressemitteilungen, Fachvorträge <strong>und</strong> Ausstellungen. So können wir im Berichtszeitraum folgende<br />

Aktivitäten vorweisen:<br />

2004 2005 2006 2007<br />

R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehbeiträge 4 6 5 11<br />

Pressemitteilungen 22 14 11 9<br />

Veröffentlichungen in Zeitschriften 2 3 2 2<br />

Fachvorträge 6 9 12 14<br />

Ausstellungen 2 1 5 3<br />

Die Mitarbeiter des Sächsischen Landesamtes <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> sind der festen Überzeugung,<br />

dass der direkte Kontakt mit den K<strong>und</strong>en, den <strong>Mess</strong>geräteverwendern wie den Verbrauchern gleichermaßen,<br />

das aktive Tun als technischer Dienstleister <strong>und</strong> auch als Berater, also die praktische Hilfeleistung<br />

im erforderlichen Umfang bei <strong>Mess</strong>problemen anzubieten, ein hervorragendes Mittel der<br />

Gewährleistung des Verbraucherschutzes darstellt.<br />

* vgl. Leitgedanken der<br />

Eichbehörden unter<br />

http://www.agme.de/<br />

Gr<strong>und</strong>lagen/Leitgedanken.html<br />

In diesem Sinne soll das Qualitätsziel »Dienst am K<strong>und</strong>en in hoher Qualität« nicht nur auf den Freistaat<br />

Sachsen bezogen, sondern b<strong>und</strong>esweit verwirklicht werden. <strong>Das</strong> kann allerdings nur durch eine<br />

gute Zusammenarbeit mit den anderen Eichbehörden der Länder gelingen, die dazu in gleicher<br />

Weise bereit sind. Denn ein besonderer Vorteil des gesetzlichen <strong>Mess</strong>wesens in Deutschland liegt<br />

gerade im b<strong>und</strong>eseinheitlichen Handeln <strong>und</strong> in der Arbeitsteilung, indem insbesondere bei komplizierten<br />

<strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> Überwachungsaufgaben eine arbeitsteilige Kooperation erfolgt <strong>und</strong> Defizite<br />

untereinander zum beiderseitigen Vorteil durch Kompetenzzentren ausgeglichen werden. Damit<br />

wird in Deutschland den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der technischen Ausstattung der<br />

Behörden <strong>und</strong> dem Anspruch einer jederzeit modernen <strong>und</strong> effektiven Behörde entsprochen*.<br />

36<br />

Öffentlichkeitsarbeit


Ansprechpartner<br />

Sächsisches Landesamt <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong><br />

Eichdirektion<br />

Direktor: Dr. Ulrich Warmuth<br />

Hohe Straße 11, 01069 Dresden<br />

Tel.: 0351 4780-30<br />

Fax: 0351 4780-499<br />

E-Mail: eichdirektion@slme.smwa.sachsen.de<br />

Eichamt Chemnitz<br />

Amtsleiter: Wilfried Krüger<br />

Schloßstraße 27, 09111 Chemnitz<br />

Tel.: 0371 46184-0<br />

Fax: 0371 412025<br />

E-Mail:eichamt.chemnitz@eac.smwa.sachsen.de<br />

Eichamt Dresden<br />

Amtsleiter: Dr. Siegfried Ottmann<br />

Hohe Straße 13, 01069 Dresden<br />

Tel.: 0351 4780-30<br />

Fax: 0351 4780-599<br />

E-Mail: eichamt.dresden@ead.smwa.sachsen.de<br />

mit Eichstelle Löbau<br />

Leiter: Andreas Krombholz<br />

Bahnhofstraße 35 a, 02708 Löbau<br />

Tel.: 03585 860142<br />

Fax: 03585 861000<br />

E-Mail: eichstelle.loebau@esl.smwa.sachsen.de<br />

Eichamt Leipzig<br />

Amtsleiter: Karsten Riedel<br />

Talstraße 11, 04103 Leipzig<br />

Tel.: 0341 9942-30<br />

Fax: 0341 9942-599<br />

E-Mail: eichamt.leipzig@eal.smwa.sachsen.de<br />

Eichamt Zwickau<br />

Amtsleiter: Jürgen Werner<br />

Lutherstraße 12, 08056 Zwickau<br />

Tel.: 0375 212351<br />

Fax: 0375 291916<br />

E-Mail: eichamt.zwickau@eaz.smwa.sachsen.de<br />

Benannte Stelle 0115<br />

Leiter: Dr. Andreas Müller<br />

Tel.: 0351 4780-431<br />

Fax: 0351 4780-499<br />

E-Mail: eichdirektion@slme.smwa.sachsen.de<br />

DKD-Laboratorium K-07503<br />

Leiter: Hans-Joachim Clauß<br />

Tel.: 0341 9942-510<br />

Fax: 0341 9942-599<br />

E-Mail: eichamt.leipzig@eal.smwa.sachsen.de<br />

Ansprechpartner 37


Staatlich anerkannte Prüfstellen im Freistaat Sachsen<br />

Elektrizität<br />

ER 10<br />

ENSO Strom Netz GmbH<br />

Zschoner Ring 3, 01723 Kesselsdorf<br />

Tel.: 0351 468-7337<br />

Fax: 0351 468-7156<br />

horst.suessmilch@enso.de<br />

ER 30<br />

Ritz Instrument Transformers GmbH,<br />

Standort Dresden<br />

Bergener Ring 65/67, 01458 Ottendorf-Okrilla<br />

Tel.: 035205 62-111<br />

Fax: 035205 62-102<br />

andreas.kottek@ritz-messwandler.de<br />

ER 40<br />

Lackmann GmbH & Co. KG, Technische Dienste<br />

Otto-Schmidt-Straße 20, 04425 Taucha<br />

Tel.: 034298 609-0<br />

Fax: 034298 609-60<br />

E-Mail: er40@lackmann.de<br />

Gas<br />

GR 4<br />

VNG - Verb<strong>und</strong>netz Gas AG<br />

Schönauer Landstraße 101,<br />

04178 Leipzig/<br />

Böhlitz-Ehrenberg<br />

Tel.: 0341 443-2783<br />

Fax: 0341 443-2779<br />

E-Mail: frank.eisele@vng.de<br />

GR 5<br />

Gas Service Freiberg GmbH<br />

Halsbrücker Straße 34, 09599 Freiberg<br />

Tel.: 03731 365-330<br />

Fax: 03731 365-407<br />

E-Mail: gsf-freiberg@t-online.de<br />

Wasser<br />

WR 3<br />

Südsachsen Wasser GmbH<br />

Theresenstraße 13, 09111 Chemnitz;<br />

Tel.: 0371 3806-255<br />

Fax: 0371 3806-123<br />

E-Mail: christine.schloemer@<br />

Suedsachsenwasser.de<br />

WR 7<br />

Rossweiner Armaturen <strong>und</strong> <strong>Mess</strong>geräte<br />

GmbH & Co. OHG<br />

Wehrstraße 8, 04741 Roßwein<br />

Tel.: 034322 48-303<br />

Fax: 034322 48-213<br />

E-Mail: m.peter@rossweiner.de<br />

WR 9<br />

Zenner International GmbH & Co. KG<br />

Talstraße 2, 09619 Mulda<br />

Tel.: 037320 8042-50<br />

Fax: 037320 8042-38<br />

E-Mail: marco.ruscher@zenner.com<br />

WR 10<br />

Neumann & Co. Wasserzähler Glaubitz GmbH<br />

Industriestraße A 7, 01612 Glaubitz<br />

Tel.: 035265 6494-0<br />

Fax: 035265 6494-64<br />

E-Mail: info@neumann-glaubitz.de<br />

Wärme<br />

KR 1<br />

Rossweiner Armaturen- <strong>und</strong> <strong>Mess</strong>geräte<br />

GmbH & Co. OHG<br />

Wehrstraße 8, 04741 Roßwein<br />

Tel.: 034322 48-303<br />

Fax: 034322 48-213<br />

E-Mail: m.peter@rossweiner.de<br />

KR 9<br />

Zenner International GmbH & Co. KG<br />

Talstraße 2, 09619 Mulda<br />

Tel.: 037320 8042-50<br />

Fax: 037320 8042-38<br />

E-Mail: marco.ruscher@zenner.com<br />

38<br />

Ansprechpartner


Chronik der Sächsischen Eichverwaltung<br />

1858<br />

Erlass der ersten gesetzlichen Regelung zum<br />

<strong>Maß</strong>- <strong>und</strong> Gewichtswesen im öffentlichen Verkehr<br />

in Sachsen am 12. März 1858, gültig ab<br />

1. November 1858<br />

1858<br />

Durchführung der Eichungen nur noch durch<br />

die neu eingerichteten Eichämter als Gemeindebehörden<br />

1868<br />

1. <strong>Maß</strong>- <strong>und</strong> Gewichtsordnung durch den<br />

Norddeutschen B<strong>und</strong> beschlossen, die ab<br />

1. Januar 1872 wirksam wurde<br />

1872<br />

Umbenennung der »Normaleichungskommission«<br />

in die »Königliche Obereichungskommission«,<br />

die die Aufsicht über die 14 sächsischen<br />

Eichämter führt<br />

1888<br />

<strong>Das</strong> Dresdener Eichamt wird »Königliches Eichamt«,<br />

Übergang des <strong>Eichwesen</strong>s von der kommunalen<br />

in die staatliche Zuständigkeit. <strong>Das</strong><br />

Eichamt Dresden erhält Prüfungsarbeiten der<br />

Aufsichtsbehörde <strong>und</strong> besondere Befugnisse<br />

der Eichung.<br />

1893<br />

Einführung der Nacheichung <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>geräte in<br />

Sachsen durch die Verordnung vom 8. April 1893<br />

1908<br />

Neue <strong>Maß</strong>- <strong>und</strong> Gewichtsordnung <strong>für</strong> die Länder<br />

des Deutschen Reiches<br />

1912<br />

Alle noch in der Zugehörigkeit der Gemeinden<br />

<strong>und</strong> Städte befindlichen Eichämter sind endgültig<br />

in die staatliche Zuständigkeit überführt. Die Aufsichtsbehörde<br />

erhält den Namen »Obereichungsamt«.<br />

Die Staatseichämter Bautzen, Chemnitz,<br />

Dresden <strong>und</strong> Zwickau werden Haupteichämter.<br />

1935<br />

<strong>Das</strong> <strong>Maß</strong>- <strong>und</strong> Gewichtsgesetz löst die Bestimmungen<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage der <strong>Maß</strong>- <strong>und</strong><br />

Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 ab.<br />

1945<br />

Zerstörung der Gebäude von Eichdirektion <strong>und</strong><br />

Haupteichamtes Dresden <strong>und</strong> des Eichamtes in<br />

Leipzig durch Bombenangriffe<br />

1946<br />

Errichtung des Deutschen Amtes <strong>für</strong> <strong>Maß</strong> <strong>und</strong><br />

Gewicht (DAMG) in der sowjetischen Besatzungszone<br />

auf der Gr<strong>und</strong>lage des Befehls 158<br />

des Obersten Chefs der sowjetischen Militäradministration<br />

in Deutschland<br />

1946<br />

Wiederaufnahme der Arbeit der Eichdirektion,<br />

der Haupteichämter Dresden, Chemnitz, Leipzig,<br />

Zwickau <strong>und</strong> den Eichämtern Bautzen,<br />

Görlitz, Nossen, Oschatz <strong>und</strong> Annaberg in<br />

Sachsen als nachgeordnete Dienststellen des<br />

DAMG in provisorischen Räumen <strong>und</strong> mit den<br />

Resten der aus den Trümmern geborgenen<br />

<strong>Mess</strong>mittel. Rechtsgr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> das <strong>Eichwesen</strong>:<br />

<strong>Maß</strong>- <strong>und</strong> Gewichtsgesetz von 1935.<br />

1953<br />

Bildung von Bezirkseichämtern in Folge der<br />

Verwaltungsreform <strong>und</strong> der damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Auflösung der Länderstruktur in der DDR.<br />

Neue Verordnung <strong>für</strong> das <strong>Mess</strong>wesen mit<br />

der Ausdehnung der Prüfpflicht (Beglaubigung)<br />

auf Normalmessmittel <strong>und</strong> der staatlichen Einflussnahme<br />

auf das <strong>Mess</strong>wesen in der materiellen<br />

Produktion.<br />

Einordnung der Bezirkseichämter in die<br />

Struktur des Deutschen Amtes <strong>für</strong> <strong>Mess</strong>wesen<br />

<strong>und</strong> Warenprüfung. Der Begriff der Eichämter<br />

verschwindet.<br />

1990<br />

Vorbereitung auf die Bildung einer Landeseichdirektion<br />

<strong>und</strong> von Eichämtern in Chemnitz,<br />

Dresden, Leipzig <strong>und</strong> Zwickau <strong>für</strong> das vorgesehene<br />

Land Sachsen.<br />

1991<br />

Gründung des »Landesamtes <strong>für</strong> Meß- <strong>und</strong><br />

<strong>Eichwesen</strong> Sachsen« mit den vorstehend<br />

genannten Eichämtern, da das Eichgesetz<br />

<strong>und</strong> die Eichordnung der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland ab diesem Zeitpunkt auch in<br />

Sachsen gelten.<br />

Chronik 39


1996<br />

Bildung des <strong>Staatsbetrieb</strong>es »Sächsisches Landesamt<br />

<strong>für</strong> <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong>« unter Einbeziehung<br />

der Eichämter<br />

2006<br />

Die am 31. März 2004 veröffentlichte EU-Richtlinie<br />

2004/22/EG über <strong>Mess</strong>geräte (MID) tritt am<br />

30. Oktober 2006 in Kraft.<br />

2007<br />

MID durch Änderung des Eichgesetzes <strong>und</strong><br />

Eichordnung in nationales Recht überführt<br />

2008<br />

Jubiläumsjahr: 150 Jahre staatliches <strong>Eichwesen</strong><br />

Sachsen<br />

40<br />

Chronik

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