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Wohnungszwangswirtschaft in der ... - Doebler-online.de

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5. Die Zahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Luftkriegsbetroffenen und <strong><strong>de</strong>r</strong> bisherigen Benutzer, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er unterbelegten<br />

Wohnung untergebracht wur<strong>de</strong>n, sollte zusammen um höchstens e<strong>in</strong>s kle<strong>in</strong>er se<strong>in</strong><br />

als die Zahl <strong><strong>de</strong>r</strong> Räume <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnung. (§16)<br />

6. Unterbelegte Wohnungen konnten ggf. geteilt und mit E<strong>in</strong>richtungen zur Ermöglichung<br />

e<strong>in</strong>er getrennter Haushaltsführung ausgestattet wer<strong>de</strong>n.<br />

Insgesamt wur<strong>de</strong>n mit <strong><strong>de</strong>r</strong> WRLVO und <strong><strong>de</strong>r</strong> WRVVO rechtliche Rahmenbed<strong>in</strong>gungen geschaffen,<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong>en Grundstrukturen - die Erfassung, Belegungsrichtl<strong>in</strong>ien und Kont<strong>in</strong>gentierung<br />

nach politisch-sozialen Kriterien - auch <strong>in</strong> <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen <strong><strong>de</strong>r</strong> unmittelbaren<br />

Nachkriegszeit auszumachen s<strong>in</strong>d - allerd<strong>in</strong>gs mit Unterschie<strong>de</strong>n h<strong>in</strong>sichtlich <strong><strong>de</strong>r</strong> <strong>in</strong>haltlichen<br />

und organisatorischen Ausgestaltung <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnraumlenkung.<br />

Maßnahmen <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnraumlenkung <strong>in</strong> Hamburg bis 1945<br />

Die Grundlagen für e<strong>in</strong>e öffentliche Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Wohnraums im hamburgischen<br />

Stadt- und Landgebiet wur<strong>de</strong>n erstmals durch das Gesetz über <strong>de</strong>n amtlichen Wohnungsnachweis<br />

vom 9.12.1918 geschaffen. Zweck <strong>de</strong>s Amtlichen Wohnungsnachweises, <strong><strong>de</strong>r</strong> übrigens<br />

<strong>de</strong>m <strong><strong>de</strong>r</strong> Steuer<strong>de</strong>putation unterstellten STATISTISCHEN AMT e<strong>in</strong>geglie<strong><strong>de</strong>r</strong>t war,<br />

war es, e<strong>in</strong>e Übersicht über <strong>de</strong>n Wohnungsmarkt, <strong>in</strong>sbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e Leerstän<strong>de</strong> und frei wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Wohnungen zu bekommen. Wie vorauszusehen, erwies es sich als schwierig, <strong>de</strong>m<br />

gesetzlichen Bestimmungen auch die nötige Geltung zu verschaffen. "Es wur<strong>de</strong>n <strong>de</strong>shalb<br />

im Sommer <strong>de</strong>s Jahres 1919 <strong>in</strong> verschie<strong>de</strong>nen Bekanntmachungen <strong>de</strong>s mit <strong><strong>de</strong>r</strong> Durchführung<br />

<strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnungsmangelverordnung betrauten BEZIRKSWOHNUNGSKOMMISSARS die<br />

Bestimmungen <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnungsmangelverordnung auch für Hamburg <strong>in</strong> Kraft gesetzt." 12 Im<br />

September 1919 wur<strong>de</strong> auf <strong><strong>de</strong>r</strong> Grundlage <strong><strong>de</strong>r</strong> Bekanntmachung über Maßnahmen gegen<br />

Wohnungsmangel (23.9.18) per Verordnung betr. die Verfügung über freiwer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Wohnungen<br />

angeordnet, "daß je<strong>de</strong> freiwer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Wohnung bei <strong><strong>de</strong>r</strong> Geme<strong>in</strong><strong>de</strong>behör<strong>de</strong> anzuzeigen<br />

ist und daß <strong><strong>de</strong>r</strong> Verfügungsberechtigte über freiwer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Wohnungen erst verfügen<br />

darf," wenn ihm die Geme<strong>in</strong><strong>de</strong>behör<strong>de</strong> nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>er Frist von 8 Tagen e<strong>in</strong>en Wohnungssuchen<strong>de</strong>n<br />

zugewiesen hat. Als zuständige Dienststelle galt <strong><strong>de</strong>r</strong> BEZIRKSWOH-<br />

NUNGSKOMMISSAR. Dieser wur<strong>de</strong> gem. Verordnung über weitere Maßnahmen gegen<br />

Wohnungsmangel (29.9.19) weitergehend ermächtigt, gem. §§ 4,5 <strong><strong>de</strong>r</strong> o.a. Bekanntmachung<br />

gewerblich genutzte Räume <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen, "wenn dadurch unmittelbar<br />

Räume für Wohnzwecke freigemacht wer<strong>de</strong>n." Ab 1920 wur<strong>de</strong>n Personen, die durch<br />

Tausch e<strong>in</strong>en Wohnungswechsel beabsichtigten, auf das beim AMTLICHEN WOH-<br />

NUNGSNACHWEIS <strong><strong>de</strong>r</strong> Dienststelle <strong>de</strong>s Bezirkswohnungskommissars e<strong>in</strong>gerichtet WOH-<br />

NUNGSTAUSCHVERFAHREN verwiesen (Bekanntmachung über die Verpflichtung zur<br />

Anmeldung e<strong>in</strong>es durch Tausch beabsichtigten Wohnungswechsels vom 24.2.1920, Bekanntmachung<br />

über Wohnungstausch vom 11.9.1920), die private Vermittlung von Wohnräumen<br />

blieb - auch zum Schutz vor Wuchergeschäften und Wohungsschiebungen - an die<br />

Zustimmung <strong>de</strong>s Bezirkswohnungskommissars gebun<strong>de</strong>n.

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