Wohnungszwangswirtschaft in der ... - Doebler-online.de
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Mit Erlaß <strong>de</strong>s Reichswohnungskommissars vom 16.11.43 [MBliV 5 (1944), S.77/78] war<br />
Hamburg zum 'Brennpunkt <strong>de</strong>s Wohnungsbedarfs' erklärt wor<strong>de</strong>n. Zuzugs- und Aufenthaltsgenehmigungen<br />
unterlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelung durch die zuständige Behör<strong>de</strong>. Seit <strong>de</strong>m<br />
September 1943 war dies, <strong>de</strong>m Ausmaß <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnungsnot entsprechend, das WOH-<br />
NUNGSFÜRSORGEAMT, das zwar von Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnungspflege befreit (abgegeben<br />
an die Baupolizei), aber nach wie vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialverwaltung angeglie<strong><strong>de</strong>r</strong>t war. Erst <strong>in</strong><br />
Durchführung <strong>de</strong>s Führererlasses über <strong>de</strong>n Ausgleich kriegswichtigen Raumbedarfs vom<br />
23.12.43 [MBliV (1944), S.7] sowie nach Erlaß <strong>de</strong>s Reichsstatthalters (als Reichsverteidigungskommissar<br />
für <strong>de</strong>n Reichsverteidigungsbezirk Hamburg) vom 22.2.44 wur<strong>de</strong> das<br />
Wohnungspflegeamt aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialverwaltung gelöst und für die Dauer <strong>de</strong>s Krieges <strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />
selbständiges AMT FÜR RAUMBEWIRTSCHAFTUNG [AFR mit Sitz im Bieberhaus] umgewan<strong>de</strong>lt.<br />
Zugleich wur<strong>de</strong>n <strong>in</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> neu gebil<strong>de</strong>ten und <strong>de</strong>m Reichsstatthalter direkt unterstellten<br />
Behör<strong>de</strong> alle wichtigen Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumbewirtschaftung zusammengefaßt: aus <strong>de</strong>n<br />
Geschäftsbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialverwaltung erhielt das AFR Funktionen <strong>de</strong>s WOHNUNGSFÜR-<br />
SORGEAMTES zugewiesen, <strong>in</strong>sbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Inanspruchnahme von Wohnraum zur Unterbr<strong>in</strong>gung<br />
von Zivilpersonen und Wehrmachtsangehörigen gem. § 5 RLG. Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />
E<strong>in</strong>quartierung und Verpflegung von Luftkriegsbetroffenen g<strong>in</strong>gen aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>s<br />
STATISTISCHEN AMTES über. Aus <strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s GENERALKOMMISSARS<br />
FÜR DAS BAUWESEN wur<strong>de</strong> die Bewirtschaftung von Großwohnräumen und Wohnheimen<br />
sowie die Rückgew<strong>in</strong>nung zweckentfrem<strong>de</strong>ter Wohnräume übernommen. Von <strong><strong>de</strong>r</strong> BAU-<br />
VERWALTUNG, AMT FÜR KRIEGSWICHTIGEN EINSATZ - g<strong>in</strong>g schließlich die Organisation<br />
<strong>de</strong>s 'Betriebsraumersatzes' sowie die rechtliche Abwicklung von Umbauten auf das<br />
AFR über. 20