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Wohnungszwangswirtschaft in der ... - Doebler-online.de

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12<br />

Mit Erlaß <strong>de</strong>s Reichswohnungskommissars vom 16.11.43 [MBliV 5 (1944), S.77/78] war<br />

Hamburg zum 'Brennpunkt <strong>de</strong>s Wohnungsbedarfs' erklärt wor<strong>de</strong>n. Zuzugs- und Aufenthaltsgenehmigungen<br />

unterlagen <strong><strong>de</strong>r</strong> Regelung durch die zuständige Behör<strong>de</strong>. Seit <strong>de</strong>m<br />

September 1943 war dies, <strong>de</strong>m Ausmaß <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnungsnot entsprechend, das WOH-<br />

NUNGSFÜRSORGEAMT, das zwar von Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Wohnungspflege befreit (abgegeben<br />

an die Baupolizei), aber nach wie vor <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialverwaltung angeglie<strong><strong>de</strong>r</strong>t war. Erst <strong>in</strong><br />

Durchführung <strong>de</strong>s Führererlasses über <strong>de</strong>n Ausgleich kriegswichtigen Raumbedarfs vom<br />

23.12.43 [MBliV (1944), S.7] sowie nach Erlaß <strong>de</strong>s Reichsstatthalters (als Reichsverteidigungskommissar<br />

für <strong>de</strong>n Reichsverteidigungsbezirk Hamburg) vom 22.2.44 wur<strong>de</strong> das<br />

Wohnungspflegeamt aus <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialverwaltung gelöst und für die Dauer <strong>de</strong>s Krieges <strong>in</strong> e<strong>in</strong><br />

selbständiges AMT FÜR RAUMBEWIRTSCHAFTUNG [AFR mit Sitz im Bieberhaus] umgewan<strong>de</strong>lt.<br />

Zugleich wur<strong>de</strong>n <strong>in</strong> <strong><strong>de</strong>r</strong> neu gebil<strong>de</strong>ten und <strong>de</strong>m Reichsstatthalter direkt unterstellten<br />

Behör<strong>de</strong> alle wichtigen Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong> Raumbewirtschaftung zusammengefaßt: aus <strong>de</strong>n<br />

Geschäftsbereich <strong><strong>de</strong>r</strong> Sozialverwaltung erhielt das AFR Funktionen <strong>de</strong>s WOHNUNGSFÜR-<br />

SORGEAMTES zugewiesen, <strong>in</strong>sbeson<strong><strong>de</strong>r</strong>e die Inanspruchnahme von Wohnraum zur Unterbr<strong>in</strong>gung<br />

von Zivilpersonen und Wehrmachtsangehörigen gem. § 5 RLG. Aufgaben <strong><strong>de</strong>r</strong><br />

E<strong>in</strong>quartierung und Verpflegung von Luftkriegsbetroffenen g<strong>in</strong>gen aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>s<br />

STATISTISCHEN AMTES über. Aus <strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s GENERALKOMMISSARS<br />

FÜR DAS BAUWESEN wur<strong>de</strong> die Bewirtschaftung von Großwohnräumen und Wohnheimen<br />

sowie die Rückgew<strong>in</strong>nung zweckentfrem<strong>de</strong>ter Wohnräume übernommen. Von <strong><strong>de</strong>r</strong> BAU-<br />

VERWALTUNG, AMT FÜR KRIEGSWICHTIGEN EINSATZ - g<strong>in</strong>g schließlich die Organisation<br />

<strong>de</strong>s 'Betriebsraumersatzes' sowie die rechtliche Abwicklung von Umbauten auf das<br />

AFR über. 20

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